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Swissmechanic-Journal_2020-07

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6 JOURNAL POLITIK<br />

Ein Rückblick<br />

auf die Herbstsession<br />

Im Rahmen der Herbstsession <strong>2020</strong> wurden vom 7. bis 25. September in Bundesbern<br />

(einmal mehr) heftige Debatten geführt und einige wichtige Entscheide gefällt.<br />

Von Claudia Frey Marti<br />

Die Corona-Krise hat die Schweizer Wirtschaft in<br />

eine schwere Rezession gestürzt, wobei die<br />

MEM-Branche noch stärker eingebrochen ist als<br />

die Gesamtwirtschaft. Das derzeitige Hauptproblem<br />

ist der Auftragsmangel, wie der «Wirtschaftsbarometer»<br />

von <strong>Swissmechanic</strong> im Laufe<br />

des Jahres <strong>2020</strong> immer mehr verdeutlicht. Umso<br />

wichtiger ist es, dass die im Frühjahr beschlossenen<br />

Unterstützungen des Bundesrates weitergeführt<br />

werden.<br />

Im Juli fanden im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie<br />

mehrere eidgenössische Vernehmlassungsverfahren<br />

statt, an denen <strong>Swissmechanic</strong><br />

Schweiz sich beteiligte. Wir berichteten<br />

darüber im <strong>Journal</strong> 5/<strong>2020</strong> (Seite 10).<br />

Inzwischen hat das Parlament in der Herbstsession<br />

über folgende Geschäfte beraten und entschieden:<br />

COVID-19-GESETZ<br />

Mit dem Gesetz sollen wo nötig und sinnvoll Notrechtsmassnahmen,<br />

die der Bundesrat zur Bewältigung<br />

der Corona-Krise ergriffen hatte, in ordentliches<br />

Recht überführt werden. Das Gesetz<br />

tritt bereits am 26. September <strong>2020</strong> in Kraft und<br />

wird in weiten Teilen bis Ende 2021 gültig sein<br />

(Referendum vorbehalten).<br />

Nach mehreren Beratungsrunden konnte am<br />

Ende eine Einigung erzielt und u.a. die Details<br />

der Corona-Finanzhilfe für «vergessene Branchen»<br />

geregelt werden. Ebenso kann der Bundesrat<br />

die Ausrichtung von Entschädigungen des<br />

Erwerbsausfalls bei Personen vorsehen, die ihre<br />

Erwerbstätigkeit aufgrund von Massnahmen im<br />

Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Epidemie<br />

unterbrechen oder massgeblich<br />

einschränken müssen. Zu den Anspruchsberechtigten<br />

gehören insbesondere auch Selbstständige<br />

sowie Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung.<br />

Wer durch die Corona-Krise nur eingeschränkt<br />

arbeiten kann, soll staatliche Hilfe<br />

erhalten. Das Covid-19-Gesetz verpflichtet sodann<br />

den Bundesrat, die Kantone und die Dachverbände<br />

der Sozialpartner bei der Erarbeitung<br />

von Massnahmen einzubeziehen.<br />

ZUSATZFINANZIERUNG DER ALV<br />

Der ausserordentliche Bundesbeitrag soll verhindern,<br />

dass der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung<br />

(ALV) Ende <strong>2020</strong> die Schuldenobergrenze<br />

von 8 Milliarden Franken erreicht. Dadurch<br />

würde die Schuldenbremse ausgelöst, was eine<br />

Erhöhung der Lohnbeiträge um bis zu 0,3 Prozentpunkte<br />

ab 2021 zur Folge hätte. Es herrscht breite<br />

Einigkeit darüber, dass das die wirtschaftliche Krise<br />

noch vertiefen würde.<br />

Mit der nun vom Parlament genehmigten Vorlage<br />

wird auch gleich die rechtliche Grundlage geschaffen,<br />

damit der Bund die ALV nötigenfalls<br />

auch 2021 ausserordentlich unterstützen könnte.<br />

Die National- und Ständeräte debattierten aber<br />

nicht nur über Covid-19-Vorlagen, sondern behandelten<br />

auch weitere Traktanden. Auch hier<br />

vertrat <strong>Swissmechanic</strong> die Interessen seiner Mitglieder<br />

in Bundesbern. Hier zwei Themen aus dem<br />

Nationalrat:<br />

99-PROZENT-INITIATIVE<br />

Die Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht<br />

besteuern» will Kapitaleinkommen stärker<br />

besteuern. Der daraus resultierende Mehrertrag<br />

soll Personen mit tiefen oder mittleren Einkommen<br />

zugutekommen.<br />

Der Nationalrat lehnt die sog. 99-Prozent-Initiative<br />

ohne Gegenentwurf ab. <strong>Swissmechanic</strong> ist<br />

mit diesem Entscheid zufrieden: Eine stärkere<br />

Besteuerung von Kapitaleinkommen würde die<br />

Standortattraktivität der Schweiz verschlechtern,<br />

sich negativ auf die Vermögensbildung auswirken<br />

und dadurch mittelfristig das volkswirtschaftlich<br />

zur Verfügung stehende Kapital verringern. Genau<br />

das wäre in Zeiten von Corona Sand im Getriebe<br />

des Wirtschaftsmotors und würde Arbeitsplätze<br />

gefährden.<br />

LOHNUNGLEICHHEIT<br />

Der Nationalrat hat eine längere Debatte zur Frage<br />

der Lohngleichheit geführt und dabei gleich<br />

mehrere Vorstösse abgelehnt. Drei parlamentarische<br />

Initiativen verlangen eine Verschärfung des<br />

Instruments der Lohngleichheitsanalyse: Zum<br />

einen sollen Unternehmen ab 50 Arbeitnehmenden<br />

(und nicht erst ab 100) zur Durchführung<br />

einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet werden,<br />

zum anderen soll eine schwarze Liste eingeführt<br />

werden für diejenigen Unternehmen, die die<br />

Lohngleichheit nicht einhalten, und schliesslich<br />

sollen Sanktionen eingeführt werden für den Fall<br />

einer wiederholten Nichteinhaltung der<br />

Lohngleichheit.<br />

<strong>Swissmechanic</strong> setzt sich für Lohngleichheit ein,<br />

spricht sich aber dezidiert gegen die vorliegenden<br />

parlamentarischen Initiativen aus. Es braucht<br />

weder eine öffentlich einsehbare Liste noch Sanktionen<br />

noch eine Ausweitung der Lohngleichheitsanalysepflicht<br />

auf kleine Unternehmen.<br />

Nicht noch mehr Überwachung und Bürokratie<br />

für unsere Unternehmen! n

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