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Swissmechanic-Journal_2020-07

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8 JOURNAL POLITIK<br />

Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»<br />

«Konzernverantwortungsinitiative»<br />

Eidgenössische Volksabstimmung vom 29. November <strong>2020</strong><br />

1. AUSGANGSLAGE<br />

Die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen<br />

– zum Schutz von Mensch und Umwelt»<br />

verlangt, dass Unternehmen mit Sitz in der Schweiz<br />

die international anerkannten Menschenrechte und<br />

Umweltstandards auch im Ausland respektieren<br />

müssen. Die in der Schweiz niedergelassenen Unternehmen<br />

sollen zu einer «angemessenen Sorgfaltsprüfung»<br />

verpflichtet werden. Dabei müssen sie<br />

nicht nur ihre eigene, sondern auch die Geschäftstätigkeit<br />

ihrer Tochtergesellschaften, Zulieferer und<br />

Geschäftspartner überprüfen und für deren Verfehlungen<br />

haften.<br />

2. POSITION SWISSMECHANIC<br />

<strong>Swissmechanic</strong> Schweiz empfiehlt die Ablehnung.<br />

3. BEGRÜNDUNG<br />

<strong>Swissmechanic</strong> unterstützt die Einhaltung und die<br />

Umsetzung der Menschenrechts- und Umweltstandards,<br />

lehnt jedoch die von der Initiative vorgeschlagenen<br />

Massnahmen in Bezug auf die Sorgfaltspflicht<br />

und insbesondere die Haftungsregeln klar ab. Die<br />

Initiative legt dem Schweizer Wirtschaftsstandort<br />

durch diesen Alleingang unnötig Steine in den Weg<br />

und verursacht einen erhöhten bürokratischen Aufwand.<br />

HAFTUNG<br />

Bei einem Ja zur Konzernverantwortungsinitiative<br />

(KVI) müssten Schweizer Unternehmen all ihre Geschäftsbeziehungen<br />

(Lieferanten, Kunden) umfassend<br />

überwachen und wären haftbar für Verfehlungen<br />

von Dritten. Das bedeutet: Ein Unternehmen<br />

würde nicht mehr nur für sich selbst, sondern neu<br />

auch für rechtlich eigenständige Tochterfirmen, Filialen<br />

oder wirtschaftlich abhängige Firmen haften.<br />

SCHWEIZER ALLEINGANG<br />

Bei Annahme der Initiative wären Schweizer Gerichte<br />

gezwungen, Vorgänge im Ausland zu beurteilen.<br />

Dies ist in zweierlei Hinsicht heikel: Zum<br />

einen ist die Beweiserhebung schwierig. Zum anderen<br />

erhielte das Schweizer Recht Vorrang über<br />

das ausländische, was zu einer Situation von rechtlicher<br />

und politischer Unsicherheit führen würde.<br />

Wirtschaftliche Unsicherheit wäre die Folge, und<br />

die Schweizer Wettbewerbsfähigkeit würde geschwächt.<br />

Gleichzeitig wäre es für die Unternehmen<br />

ein Einfaches, diese Regeln zu umgehen, indem<br />

sie ihren Sitz ins Ausland verlegen. Kurzum:<br />

Eine Gesetzgebung, die nicht international abgestimmt<br />

ist, würde den Wirtschaftsstandort Schweiz<br />

einseitig schwächen.<br />

SICHT DER KMU<br />

KMU mit geringen Risiken – insbesondere rein in<br />

der Schweiz tätige KMU ohne internationale Zulieferkette<br />

– sind von der KVI ausgeschlossen. Auch<br />

wenn damit eine Vielzahl der Schweizer KMU von<br />

der Umsetzung der KVI nicht tangiert werden, kann<br />

von einer generellen Entlastung nicht gesprochen<br />

werden. KMU, die in irgendeiner Form mit potenziell<br />

problematischen Waren oder Zulieferern operieren,<br />

sind von der KVI direkt betroffen und müssten bei<br />

Annahme der Initiative aufwendige Kontrollinstanzen<br />

installieren.<br />

Fazit: Die Initiative führt zu Rechtsunsicherheit und<br />

gefährdet Arbeitsplätze im In- und Ausland. Die<br />

Initiative ist ein Schweizer Alleingang, bedeutet eine<br />

unverhältnismässige Mehrbelastung für Schweizer<br />

Unternehmen und gefährdet den Werkplatz<br />

Schweiz. Das können wir uns – gerade in der Corona-Krise<br />

– nicht leisten. n<br />

INDIREKTER GEGENVORSCHLAG ZUR KVI<br />

Das Parlament hat einen indirekten Gegenvorschlag<br />

zur Initiative verabschiedet, den auch der<br />

Bundesrat unterstützt. Der indirekte Gegenvorschlag<br />

tritt nur in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt<br />

wird und kein Referendum gegen ihn<br />

zustande kommt. Sollte ein Referendum zustande<br />

kommen, so würde der Gegenvorschlag<br />

dem Stimmvolk zur Abstimmung vorgelegt.<br />

Der Gegenvorschlag zur Volksinitiative enthält<br />

keine neuen Haftungsregelungen, aber Berichterstattungspflichten<br />

für bestimmte Unternehmen<br />

(samt Busse bei Nichteinhaltung der<br />

Berichterstattungspflicht). Zudem müssen die<br />

Unternehmen Sorgfaltsprüfungspflichten erfüllen,<br />

wenn es um «Konfliktmineralien» (Mineralien,<br />

die dazu verwendet werden, bewaffnete<br />

Konflikte in politisch instabilen Regionen zu finanzieren)<br />

und Kinderarbeit geht.<br />

<strong>Swissmechanic</strong> unterstützt den indirekten Gegenvorschlag.<br />

Dieser stellt eine zukunftsgerichtete,<br />

international abgestimmte Lösung dar und<br />

verhindert, dass Schweizer Unternehmen missbräuchlichen<br />

Klagen und unberechenbaren<br />

Recht srisiken ausgesetzt und Schweizer Gerichte<br />

mit unmöglich zu führenden Prozessen konfrontiert<br />

werden.<br />

JOURNAL N o 7 November <strong>2020</strong> | 91. Jahrgang

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