Sonepar Report Dezember 2020
Das Sonepar-Magazin für Elektrohandwerk, Fachhandel und Industrie | Ausgabe 218 Dezember 2020/Januar 2021 | Thema Komfort
Das Sonepar-Magazin für Elektrohandwerk,
Fachhandel und Industrie | Ausgabe 218
Dezember 2020/Januar 2021 | Thema Komfort
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Gebäudesystemtechnik<br />
Betrieb + Mitarbeiter<br />
Produkte + Lösungen<br />
Eine sehr pragmatische Lösung für<br />
diese Problematik kommt in Gestalt<br />
individualisierbarer Informationsund<br />
Werbemittel vom Zentralverband<br />
des Deutschen Handwerks (ZDH).<br />
Dort gibt es Plakate, Aufsteller für<br />
den Betrieb und andere Medien, mit<br />
denen man Kunden und Azubis auf<br />
freundliche Weise klarmachen kann,<br />
dass und wie die Arbeit in Coronazeiten<br />
weitergeht: https://www.zdh.<br />
de/service/imagekampagne-hand<br />
werk/corona-und-kampagnenmotivefuer-jeden-handwerksbetrieb/<br />
Trotz Corona<br />
wissen, wie es<br />
weitergeht.<br />
Wir wissen, was wir tun.<br />
WIR BILDEN AUS. UND FREUEN UNS AUF DEINEN ANRUF.<br />
Wir wissen nicht, wie es mit Corona weitergeht. Aber mit deiner Zukunft.<br />
Das Einzige, was du dafür tun musst, ist dich bewerben. Und dann geht es weiter.<br />
Heinz Mustermann<br />
Musterweg 12 / 34567 Beispielstadt<br />
Tel.: 012-34 56 789<br />
www.musterbetrieb.de<br />
IHR LOGO<br />
Individualisierbare Plakate, die zeigen, dass Ihr<br />
Betrieb auch in Coronazeiten ausbildet, gibt es<br />
beim ZDH.<br />
2. Die Finanzen in stürmischen Zeiten<br />
Früher hießen sie Lehrlinge und waren<br />
in der Regel minderjährig. Sie lebten<br />
entweder noch bei den Eltern oder,<br />
falls die Lehrstelle zu weit entfernt<br />
war, beim Lehrherrn oder in einem<br />
Lehrlingsheim. Heute starten Azubis<br />
oft jenseits der magischen 18 in<br />
die erste Berufsphase, haben Abitur,<br />
Auslandsjahr oder FSJ hinter sich.<br />
Und höhere Ansprüche. Eine eigene<br />
Wohnung oder zumindest ein schickes<br />
WG-Zimmer gehört für viele dazu.<br />
Manch einer finanziert das über die<br />
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), allerdings<br />
geht das nur, wenn bestimmte<br />
Entfernungen vom Ausbildungsplatz<br />
gegeben sind. Auch hinsichtlich des<br />
Elterneinkommens gibt es Grenzen.<br />
Andere setzen auf eine „Co-Finanzierung“<br />
aus Ausbildungsvergütung und<br />
Zuschüssen aus dem Elternhaus. Was<br />
aber tun, wenn die nicht mehr funktioniert,<br />
weil beispielsweise die Eltern<br />
in Kurzarbeit geschickt wurden? Oder<br />
wenn gar der Betrieb selbst in Finanzierungsnot<br />
gerät? Eine mögliche Hilfe<br />
zur Überbrückung heißt „Ausbildungsprämie“.<br />
Sie dient der Unterstützung<br />
kleiner und mittlerer Unternehmen,<br />
die stark von der Coronakrise betroffen<br />
sind und trotzdem weiterhin<br />
ausbilden. Sie ist gültig für Ausbildungsverträge<br />
mit Ausbildungsbeginn<br />
zwischen dem 1. August <strong>2020</strong> und dem<br />
15. Februar 2021 und beträgt 2.000 €.<br />
Zu den genauen Bedingungen hat die<br />
HWK Ulm alles Wichtige zusammengestellt:<br />
https://www.hwk-ulm.de/<br />
ausbildungspraemie/. Informationen<br />
zur BAB finden Sie hier: https://www.<br />
arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/<br />
berufsausbildungsbeihilfe-bab.<br />
Direkt an die Azubis richtet sich das<br />
(kommerzielle) Portal azubi.de mit<br />
einem hilfreichen Überblick zu staatlichen<br />
Finanzierungsalternativen,<br />
der auch ohne Log-in einsehbar ist:<br />
https://www.azubi.de/beruf/tipps/<br />
ueberblick-finanzielle-hilfen<br />
3. Die (nicht ganz) neue Idee<br />
vom Teilen<br />
Selbst in Bauboomzeiten und bei<br />
gut gefüllten Auftragsbüchern kann<br />
das vorkommen: Der Betrieb muss<br />
vorübergehend schließen. Derzeit vor<br />
allem, weil die Belegschaft oder Teile<br />
davon infiziert sind. Doch Not macht<br />
auch erfinderisch – und kompromissbereit.<br />
Mit Corona kam eine Lösung<br />
(wieder) auf den Tisch, die im Handwerk<br />
deutlich seltener anzutreffen ist<br />
als im Bereich von Industrie und Handel:<br />
das „Azubi-Sharing“. Vielerorts<br />
haben IHKs und auch manche HWKs<br />
zur Überbrückung für die Zeit zwischen<br />
Pandemie und Nach-Coronazeit<br />
die organisatorischen und rechtlichen<br />
Voraussetzungen zum Azubi-Teilen<br />
geschaffen. Die Idee dahinter: Wer<br />
gerade mehr Azubis als Arbeit hat,<br />
darf diese mit deren Genehmigung<br />
an Betriebe mit höherer Auslastung<br />
zur weiteren Ausbildung übergeben.<br />
So werden Brüche in der Azubi-Vita<br />
ebenso vermieden wie Lücken im<br />
Angebot.<br />
Hintergrundinfos und ein Musterformular<br />
gibt es z. B. bei der IHK<br />
Ostwürttemberg: https://www.ost<br />
wuerttemberg.ihk.de/produktmarken/<br />
standortpolitik/corona/azubisharing-<br />
4765150 und bei deren Kollegen in<br />
Oldenburg, die auch gleich ein Vertragsmuster<br />
eingestellt haben:<br />
https://www.ihk-oldenburg.de/<br />
suche/2999662<br />
Da im Handwerk andere Regeln gelten<br />
können, sollte in jedem Fall vor dem<br />
Gespräch mit dem Azubi oder den<br />
Kollegen aus einem anderen Betrieb<br />
die zuständige Handwerkskammer<br />
kontaktiert und nach den rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen gefragt werden.<br />
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