Sonepar Report Dezember 2020
Das Sonepar-Magazin für Elektrohandwerk, Fachhandel und Industrie | Ausgabe 218 Dezember 2020/Januar 2021 | Thema Komfort
Das Sonepar-Magazin für Elektrohandwerk,
Fachhandel und Industrie | Ausgabe 218
Dezember 2020/Januar 2021 | Thema Komfort
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Gebäudesystemtechnik<br />
Tipps + Trends<br />
Produkte + Lösungen<br />
Käufer sollen Beratung erhalten<br />
Käufern von Ein- oder Zweifamilienhäusern<br />
soll in Zukunft vom Verkäufer<br />
oder Immobilienmakler ein Beratungsgespräch<br />
mit einem Energieberater,<br />
der zur Ausstellung eines Energieausweises<br />
berechtigt ist, angeboten<br />
werden. Ein Beratungsgespräch ist<br />
ebenfalls verpflichtend, wenn umfassend<br />
nach den Vorgaben des GEG<br />
renoviert wird.<br />
Und auch das sollte man sich vormerken:<br />
Falls ein Hausbesitzer in einem<br />
bestehenden Gebäude seinen alten<br />
Öl- und Kohleheizkessel gegen einen<br />
neuen austauschen will, wird das<br />
ab 2026 in der Regel nur noch dann<br />
möglich sein, wenn in dem Gebäude<br />
der Wärme- und Kältebedarf teilweise<br />
durch erneuerbare Energien gedeckt<br />
wird.<br />
Im neuen Gebäudeenergiegesetz werden die im Klimapaket der Bundesregierung beschlossenen obligatorischen<br />
Energieberatungen umgesetzt. (Foto: Mediaparts/stock.adobe.com)<br />
men – gilt der Zeitpunkt des Beginns<br />
der Bauausführung. Liegt dieser nach<br />
dem 31.10.<strong>2020</strong> ist wiederum das GEG<br />
anzuwenden.<br />
Wenn aber über den Bauantrag oder<br />
eine Bauanzeige noch nicht bestandskräftig<br />
entschieden worden ist, kann<br />
auf Verlangen des Bauherrn auch bei<br />
einer Antragstellung bzw. Bauanzeige<br />
vor dem 01.11.<strong>2020</strong> bereits das GEG<br />
angewendet werden.<br />
Was bedeutet das für die<br />
KfW-Förderung?<br />
Die KfW hat angekündigt, dass die<br />
Förderprogramme voraussichtlich zur<br />
Jahresmitte 2021 von EnEV auf GEG<br />
umgestellt werden. Die Anpassungen<br />
sollen mit drei Monaten Vorlauf im<br />
jeweiligen Produktmerkblatt und in<br />
den Technischen Mindestanforderungen<br />
veröffentlicht werden. Weitere<br />
Dokumente wie das Infoblatt „Liste der<br />
technischen FAQ“ werden sukzessive<br />
ebenfalls aktualisiert.<br />
Bis zur Umstellung der Förderung auf<br />
das neue GEG gilt förderungstechnisch<br />
weiterhin die EnEV. Das bedeutet:<br />
Unabhängig vom Bauantragsdatum<br />
und des zu diesem Zeitpunkt anzuwendenden<br />
Ordnungsrechts (also: EnEV<br />
oder GEG) ist die EnEV im Rahmen<br />
der KfW-Förderung weiterhin für den<br />
Nachweis eines Effizienzhauses – oder<br />
Effizienzgebäudes anzuwenden.<br />
Änderung bei der Ausstellungsberechtigung<br />
Die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise<br />
wurde für Neubauten und<br />
Bestandsgebäude sowie für Wohn- und<br />
Nichtwohngebäude vereinheitlicht.<br />
Demnach dürfen Absolventen einer gewerblichen<br />
Ausbildung im Baubereich<br />
(Techniker, Handwerksmeister) künftig<br />
Energieausweise für Nichtwohngebäude<br />
ausstellen.<br />
Weitere Informationen und die wichtigsten<br />
Änderungen im Überblick<br />
finden Sie unter https://www.febs.de/<br />
startseite, ins Suchfeld „GEG Änderungen“<br />
eingeben.<br />
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:<br />
<strong>Sonepar</strong> Deutschland<br />
Technical Solutions GmbH<br />
Stefan Schröder<br />
stefan.schroeder@sonepar.de<br />
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