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Sonepar Report Dezember 2020

Das Sonepar-Magazin für Elektrohandwerk, Fachhandel und Industrie | Ausgabe 218 Dezember 2020/Januar 2021 | Thema Komfort

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Fachhandel und Industrie | Ausgabe 218
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Gebäudesystemtechnik<br />

Tipps + Trends<br />

Produkte + Lösungen<br />

Käufer sollen Beratung erhalten<br />

Käufern von Ein- oder Zweifamilienhäusern<br />

soll in Zukunft vom Verkäufer<br />

oder Immobilienmakler ein Beratungsgespräch<br />

mit einem Energieberater,<br />

der zur Ausstellung eines Energieausweises<br />

berechtigt ist, angeboten<br />

werden. Ein Beratungsgespräch ist<br />

ebenfalls verpflichtend, wenn umfassend<br />

nach den Vorgaben des GEG<br />

renoviert wird.<br />

Und auch das sollte man sich vormerken:<br />

Falls ein Hausbesitzer in einem<br />

bestehenden Gebäude seinen alten<br />

Öl- und Kohleheizkessel gegen einen<br />

neuen austauschen will, wird das<br />

ab 2026 in der Regel nur noch dann<br />

möglich sein, wenn in dem Gebäude<br />

der Wärme- und Kältebedarf teilweise<br />

durch erneuerbare Energien gedeckt<br />

wird.<br />

Im neuen Gebäudeenergiegesetz werden die im Klimapaket der Bundesregierung beschlossenen obligatorischen<br />

Energieberatungen umgesetzt. (Foto: Mediaparts/stock.adobe.com)<br />

men – gilt der Zeitpunkt des Beginns<br />

der Bauausführung. Liegt dieser nach<br />

dem 31.10.<strong>2020</strong> ist wiederum das GEG<br />

anzuwenden.<br />

Wenn aber über den Bauantrag oder<br />

eine Bauanzeige noch nicht bestandskräftig<br />

entschieden worden ist, kann<br />

auf Verlangen des Bauherrn auch bei<br />

einer Antragstellung bzw. Bauanzeige<br />

vor dem 01.11.<strong>2020</strong> bereits das GEG<br />

angewendet werden.<br />

Was bedeutet das für die<br />

KfW-Förderung?<br />

Die KfW hat angekündigt, dass die<br />

Förderprogramme voraussichtlich zur<br />

Jahresmitte 2021 von EnEV auf GEG<br />

umgestellt werden. Die Anpassungen<br />

sollen mit drei Monaten Vorlauf im<br />

jeweiligen Produktmerkblatt und in<br />

den Technischen Mindestanforderungen<br />

veröffentlicht werden. Weitere<br />

Dokumente wie das Infoblatt „Liste der<br />

technischen FAQ“ werden sukzessive<br />

ebenfalls aktualisiert.<br />

Bis zur Umstellung der Förderung auf<br />

das neue GEG gilt förderungstechnisch<br />

weiterhin die EnEV. Das bedeutet:<br />

Unabhängig vom Bauantragsdatum<br />

und des zu diesem Zeitpunkt anzuwendenden<br />

Ordnungsrechts (also: EnEV<br />

oder GEG) ist die EnEV im Rahmen<br />

der KfW-Förderung weiterhin für den<br />

Nachweis eines Effizienzhauses – oder<br />

Effizienzgebäudes anzuwenden.<br />

Änderung bei der Ausstellungsberechtigung<br />

Die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise<br />

wurde für Neubauten und<br />

Bestandsgebäude sowie für Wohn- und<br />

Nichtwohngebäude vereinheitlicht.<br />

Demnach dürfen Absolventen einer gewerblichen<br />

Ausbildung im Baubereich<br />

(Techniker, Handwerksmeister) künftig<br />

Energieausweise für Nichtwohngebäude<br />

ausstellen.<br />

Weitere Informationen und die wichtigsten<br />

Änderungen im Überblick<br />

finden Sie unter https://www.febs.de/<br />

startseite, ins Suchfeld „GEG Änderungen“<br />

eingeben.<br />

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:<br />

<strong>Sonepar</strong> Deutschland<br />

Technical Solutions GmbH<br />

Stefan Schröder<br />

stefan.schroeder@sonepar.de<br />

<strong>Sonepar</strong> <strong>Report</strong> 218 7

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