23.12.2012 Aufrufe

Kap. 12, PDF - ETH Zürich

Kap. 12, PDF - ETH Zürich

Kap. 12, PDF - ETH Zürich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 14<br />

Die Gegner machten ferner geltend, mit dem Beitritt zum EWR werde der spätere Beitritt zur EU<br />

praktisch zwingend. Wiewohl ein Mitglied der EU mitentscheiden könne, würde der Einfluss der<br />

Schweiz auf die Entscheidungen aufgrund der Kleinheit des Landes marginal bleiben. Aufgrund<br />

der hohen Arbeitslosigkeit und der hohen Verschuldung der EU-Länder sei ein Anschluss an<br />

diese supranationale Organisation schon gar nicht wünschenswert. Als Alternative plädierte<br />

man für die Weiterentwicklung des Freihandelsabkommens von 1972 oder gar für die Aushandlung<br />

eines neuen Vertrages.<br />

Im Zentrum der Diskussion stand ferner die Öffnung der Grenzen für Arbeitskräfte aus den<br />

EWR-Ländern. Angesichts der hohen Löhne in der Schweiz und der Arbeitslosigkeit im umliegenden<br />

Ausland prognostizierte man einen immensen Zustrom ausländischer Arbeitskräfte und<br />

einen Zerfall des Lohnniveaus. Die Regelungen im öffentlichen Beschaffungswesen wurden als<br />

unzumutbare Konkurrenzierung vor allem der mittelgrossen und kleinen einheimischen Gewerbebetriebe<br />

dargestellt.<br />

Den Befürwortern gelang es zu wenig oder zu spät, den Vertrag als eigentlichen Wirtschaftsvertrag<br />

darzustellen, der schwergewichtig neue Regelungen für die Wirtschaft gebracht hätte. Die<br />

tatsächlich fehlenden Mitentscheidungsrechte der EFTA-Staaten bei der Einführung neuen<br />

EWR-Rechtes waren durch institutionalisierte Konsultationsregeln, das kollektive "opting out"<br />

und Möglichkeiten zur Anrufung von Schutzklauseln stark relativiert worden.<br />

Wie wohl jeder echte Vertrag, so sah auch das EWR-Abkommen ein gegenseitiges Geben und<br />

Nehmen vor. Der Öffnung der Grenzen für Arbeitskräfte aus dem EWR-Raum stand die Möglichkeit<br />

für Schweizer gegenüber, in allen EWR-Staaten arbeiten zu können. Die Vergaberegelungen<br />

im öffentlichen Sektor hätten sich für Schweizer Firmen, die sich im Ausland um Aufträge<br />

bewerben, sicher positiv ausgewirkt.<br />

Vor allem die wirtschaftlich orientierten EWR-Befürworter sahen im Beitritt zum EWR die Möglichkeit,<br />

einen grossen Schritt in Richtung Deregulierung und Liberalisierung zu tun, der in Einzelschritten<br />

und im Alleingang innert nützlicher Frist nicht vollzogen worden wäre. Man hoffte so<br />

den Wirtschaftsstandort Schweiz wieder attraktiver zu machen.<br />

<strong>12</strong>.1.5 Die bilateralen Verträge<br />

<strong>12</strong>.1.5.1 Die bilateralen Verhandlungen I der Schweiz mit der EU<br />

Das "politische" Europa reagierte mit Kopfschütteln und einem gewissen Unverständnis. Immerhin<br />

zeigten die verschiedenen Verlautbarungen, dass man die Schweiz als "Nettozahler" und<br />

wichtigen Handelspartner der EU sehr gerne im EWR gehabt hätte. Der EWR wurde ohne die<br />

Schweiz realisiert, wenn auch mit erheblichen Verzögerung.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!