Kap. 12, PDF - ETH Zürich
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"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 14<br />
Die Gegner machten ferner geltend, mit dem Beitritt zum EWR werde der spätere Beitritt zur EU<br />
praktisch zwingend. Wiewohl ein Mitglied der EU mitentscheiden könne, würde der Einfluss der<br />
Schweiz auf die Entscheidungen aufgrund der Kleinheit des Landes marginal bleiben. Aufgrund<br />
der hohen Arbeitslosigkeit und der hohen Verschuldung der EU-Länder sei ein Anschluss an<br />
diese supranationale Organisation schon gar nicht wünschenswert. Als Alternative plädierte<br />
man für die Weiterentwicklung des Freihandelsabkommens von 1972 oder gar für die Aushandlung<br />
eines neuen Vertrages.<br />
Im Zentrum der Diskussion stand ferner die Öffnung der Grenzen für Arbeitskräfte aus den<br />
EWR-Ländern. Angesichts der hohen Löhne in der Schweiz und der Arbeitslosigkeit im umliegenden<br />
Ausland prognostizierte man einen immensen Zustrom ausländischer Arbeitskräfte und<br />
einen Zerfall des Lohnniveaus. Die Regelungen im öffentlichen Beschaffungswesen wurden als<br />
unzumutbare Konkurrenzierung vor allem der mittelgrossen und kleinen einheimischen Gewerbebetriebe<br />
dargestellt.<br />
Den Befürwortern gelang es zu wenig oder zu spät, den Vertrag als eigentlichen Wirtschaftsvertrag<br />
darzustellen, der schwergewichtig neue Regelungen für die Wirtschaft gebracht hätte. Die<br />
tatsächlich fehlenden Mitentscheidungsrechte der EFTA-Staaten bei der Einführung neuen<br />
EWR-Rechtes waren durch institutionalisierte Konsultationsregeln, das kollektive "opting out"<br />
und Möglichkeiten zur Anrufung von Schutzklauseln stark relativiert worden.<br />
Wie wohl jeder echte Vertrag, so sah auch das EWR-Abkommen ein gegenseitiges Geben und<br />
Nehmen vor. Der Öffnung der Grenzen für Arbeitskräfte aus dem EWR-Raum stand die Möglichkeit<br />
für Schweizer gegenüber, in allen EWR-Staaten arbeiten zu können. Die Vergaberegelungen<br />
im öffentlichen Sektor hätten sich für Schweizer Firmen, die sich im Ausland um Aufträge<br />
bewerben, sicher positiv ausgewirkt.<br />
Vor allem die wirtschaftlich orientierten EWR-Befürworter sahen im Beitritt zum EWR die Möglichkeit,<br />
einen grossen Schritt in Richtung Deregulierung und Liberalisierung zu tun, der in Einzelschritten<br />
und im Alleingang innert nützlicher Frist nicht vollzogen worden wäre. Man hoffte so<br />
den Wirtschaftsstandort Schweiz wieder attraktiver zu machen.<br />
<strong>12</strong>.1.5 Die bilateralen Verträge<br />
<strong>12</strong>.1.5.1 Die bilateralen Verhandlungen I der Schweiz mit der EU<br />
Das "politische" Europa reagierte mit Kopfschütteln und einem gewissen Unverständnis. Immerhin<br />
zeigten die verschiedenen Verlautbarungen, dass man die Schweiz als "Nettozahler" und<br />
wichtigen Handelspartner der EU sehr gerne im EWR gehabt hätte. Der EWR wurde ohne die<br />
Schweiz realisiert, wenn auch mit erheblichen Verzögerung.