Kap. 12, PDF - ETH Zürich
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"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 2<br />
<strong>12</strong> ANNÄHERUNG DER SCHWEIZ AN DIE EU, ENTSTEHUNG DER WTO -<br />
BEDEUTUNG FÜR DIE WALD- UND HOLZWIRTSCHAFT DER SCHWEIZ<br />
<strong>12</strong>.1 DIE SCHAFFUNG EINES EUROPÄISCHEN BINNENMARKTES<br />
<strong>12</strong>.1.1 Die Binnenmarktbestrebungen der EU<br />
<strong>12</strong>.1.1.1 Die Dynamisierung der EU-Politik<br />
Die Liberalisierung des Warenhandels innerhalb ihres Raumes war immer schon erklärtes Ziel<br />
der EG. Relativ schnell wurden denn auch Zölle und Warenkontingente zwischen den Mitgliedstaaten<br />
abgebaut. Durch die Freihandelsverträge mit den EFTA-Staaten 1972 wurde dieses<br />
Prinzip auf das ganze westliche Europa ausgedehnt. Interventionismen und Regulierungsintensität,<br />
sogenannte nichttarifäre Handelshemmnisse, behinderten indessen vor allem während der<br />
Siebziger Jahre die modellgerechte Integration. Wirtschaftliche Rezessionserscheinungen und<br />
Renationalisierungstendenzen im letzten Jahrzehnt bewirkten eine integrationspolitische Stagnation.<br />
Zudem nahm die ökonomische und politische Heterogenität der Gemeinschaft durch die<br />
laufenden Erweiterungen des Mitgliederkreises zu. Aufgrund des geltenden Einstimmigkeitsprinzipes<br />
konnten somit Veränderungen immer weniger durchgesetzt werden.<br />
Es sind vor allem drei Entscheidungen, welche die Situation deblockierten und Bewegung in<br />
den Integrationsprozess brachten:<br />
• Einmal entschied man sich 1985 für den "Neuen Ansatz", nach welchem sich Richtlinien auf<br />
die Festlegung übergeordneter Sicherheits- und Schutzziele zu beschränken und der Abbau<br />
technischer Handelshemmnisse über harmonisierte Normen zu erfolgen hätten.<br />
• Durch das Weissbuch der EU-Kommission an den Europäischen Rat zur Vollendung des<br />
Binnenmarktes im Jahre 1985 und die 1986 verabschiedete "Einheitliche Europäische Akte"<br />
wurde als Programmziel die schrittweise Verwirklichung eines Raumes ohne Binnengrenzen<br />
bis 1992 postuliert, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und<br />
<strong>Kap</strong>ital, die vier Freiheiten, gewährleistet sein sollten.<br />
• Die Einheitliche Europäische Akte legte im Weiteren fest, dass künftig in bestimmten Fragen<br />
nicht mehr nach dem Einstimmigkeitsprinzip, sondern aufgrund von qualifizierten Mehrheiten<br />
entschieden werden sollte.<br />
Das Weissbuch zur Vollendung des Binnenmarktes:<br />
Das oben genannte Weissbuch zeigt die Schritte auf, welche zur Realisierung eines eigentlichen<br />
Binnenmarktes bis 1992 als nötig erachtet wurden. Es wurde vom Europäischen Rat im<br />
Juni 1985 in Mailand gebilligt. Das Programmziel ist die schrittweise Verwirklichung eines Raumes<br />
ohne Binnengrenzen, in dem die vier Freiheiten gemäss den Bestimmungen des EWG-<br />
Vertrages gewährleistet sind. Der Raum ist die EU. Zentral ins Regelungssystem dieses Bin-