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Recht & Geld Herbst/Winter 2017

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Kündigung erhalten?<br />

Was Arbeitnehmer wissen sollten<br />

ARBEITSRECHT<br />

Wenn Sie als Arbeitnehmer die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten, stellen<br />

sich in der Regel sofort eine Vielzahl wirtschaftlicher und rechtlicher Fragen.<br />

Dabei gilt es, eine klare Strategie zu entwickeln, um den Arbeitsplatz oder jedenfalls<br />

eine angemessene Abfindung zu erhalten.<br />

Expertenrat<br />

Jörg Steinhauer<br />

<strong>Recht</strong>sanwalt<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />

Ausgewiesener Experte im Bereich<br />

Personalabbau und Kündigungsschutz<br />

►►<br />

Auch wenn der Arbeitgeber<br />

drängt, unterschreiben Sie nichts!<br />

Manche Arbeitgeber verbinden die Übergabe eines Kündigungsschreibens<br />

mit der Aufforderung, den Empfang<br />

der Kündigung zu quittieren. Dieses wäre grundsätzlich<br />

auch unschädlich, würden manche Arbeitgeber hiermit<br />

nicht auch den Versuch verbinden, auf diese Weise die<br />

Zustimmung zur Kündigung zu bewirken. Arbeitnehmer<br />

sind nach der <strong>Recht</strong>sprechung nicht dazu verpflichtet,<br />

Kündigungen zu unterzeichnen oder den Empfang in<br />

sonstiger Weise zu bestätigen. Daher lautet die klare<br />

Empfehlung an Arbeitnehmer, im Zusammenhang mit<br />

einer Kündigung – jedenfalls ohne anwaltlichen Rat –<br />

keine Schriftstücke zu unterzeichnen.<br />

►►<br />

Alternative: Aufhebungsvertrag?<br />

Teilweise werden Arbeitnehmer in ihrem vermeintlichen<br />

Interesse und zur Vermeidung einer ansonsten<br />

drohenden Kündigung dazu aufgefordert, einem Aufhebungsvertrag<br />

zuzustimmen. Hier ist größte Vorsicht<br />

geboten, da ein solcher Aufhebungsvertrag in der<br />

Regel zwingend zu Sperrzeiten und – oftmals unbekannt<br />

– zu einem zusätzlichen Ruhen des Anspruchs<br />

auf Arbeitslosengeld führt. Der Bezug von Arbeitslosengeld<br />

reduziert sich hierdurch nicht nur um zwölf<br />

Wochen, sondern regelmäßig sogar auf die Hälfte.<br />

►►<br />

Klagfrist beachten!<br />

Kündigungen müssen innerhalb einer Drei-Wochen-<br />

Frist durch Klage beim Arbeitsgericht angefochten<br />

werden. Dieses gilt für nahezu alle Unwirksamkeitsgründe<br />

einer Kündigung. Ist diese Frist einmal abgelaufen,<br />

sind die Erfolgsaussichten eines weiteren<br />

Vorgehens deutlich gesunken.<br />

►►<br />

Sofort zum Fachanwalt<br />

In vielen Fällen ist es sinnvoll, nicht lange zuzuwarten,<br />

sondern sich sofort fachanwaltlich beraten zu<br />

lassen. So können z. B. Kündigungen, die von Vorgesetzten<br />

ohne Beifügung einer Originalvollmacht<br />

ausgesprochen werden, unwirksam sein, müssen<br />

hierfür aber zurückgewiesen werden. Eine solche<br />

Zurückweisung muss zwingend „unverzüglich“ erfolgen,<br />

d. h. direkt in der ersten Woche nach Erhalt der<br />

Kündigung.<br />

Expertenrat:<br />

Lassen Sie sich möglichst schon im Vorfeld<br />

einer Kündigung fachanwaltlich beraten. Oftmals<br />

können hier bereits die Weichen für den<br />

Erfolg gestellt werden und Ihre <strong>Recht</strong>sschutzversicherung<br />

ist auch bereits bei rechtswidriger<br />

Androhung einer Kündigung eintrittspflichtig.<br />

In vielen Fällen ist<br />

es sinnvoll oder gar<br />

zwingend notwendig,<br />

sich im Falle einer<br />

Kündigung sofort fachanwaltlich<br />

beraten zu<br />

lassen. Wer beispielsweise<br />

seine Kündigung<br />

beim Arbeitsgericht<br />

anzufechten sucht,<br />

muss innerhalb einer<br />

Drei-Wochen-Frist<br />

Klage einreichen.<br />

www.buroh-steinhauer.de<br />

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