KAPITALRECHT Keine Angst vor Konzernen! Kanzlei Dr. Ehlers: Nur auf der Seite der Verbraucher Expertenrat Dr. André Ehlers Gründer der Kanzlei Dr. Ehlers Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dieselskandal, Immobilienkredite, Lebensversicherungen – diese Themen stehen im Fokus der Medien. In vielen Fällen haben Autokonzerne, Versicherungen und Banken geltendes <strong>Recht</strong> verletzt. Dagegen geht Dr. André Ehlers, Gründer und Inhaber der gleichnamigen Anwaltskanzlei in Bremen, bereits seit 2008 an. Aus Überzeugung ausschließlich aufseiten der Verbraucher tätig, konzentriert er sich vor allem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht. 28 Konzerne, Banken und Versicherer – auch sie verstoßen mitunter gegen geltendes <strong>Recht</strong>. Oft tragen Verbraucher den Schaden. Der Dieselskandal von Volkswagen ist ein prominentes Beispiel. „Dafür muss VW einstehen“, sagt Dr. André Ehlers. Er und sein Team vertreten Fahrzeughalter gegen die Wolfsburger. www.kanzlei-drehlers.de Herr Dr. Ehlers, Sie vertreten ausschließlich Kunden von Banken, Versicherungen und anderen Konzernen. Warum? Dr. André Ehlers: Ich selbst bin bereits seit 2005 im Verbraucherschutz tätig. Gleich zu Beginn hatte ich Fälle zu bearbeiten, in denen Banken versucht haben, durch Ausspielen wirtschaftlicher Überlegenheit und Prozesstaktik ihre eigenen Kunden zu übervorteilen. Seitdem bin ich aus Überzeugung nie für Banken tätig geworden. Gleiches gilt für unser Team: Seit der Gründung der Kanzlei Dr. Ehlers im Jahre 2008 sind wir fast ausschließlich im Bankund Kapitalmarktrecht tätig, wobei wir dann stets Kunden von zum Beispiel Banken und Versicherungen vertreten haben. Ganz nebenbei vermeiden wir damit, in Interessenskonflikte zu geraten. Derzeit vertritt ihre Kanzlei viele Fahrzeughalter, die gegen Volkswagen vorgehen. Wie stehen aus Ihrer Sicht deren Chancen? Wir gehen davon aus, dass Volkswagen schlussendlich – also spätestens vor dem Bundesgerichtshof – unterliegt. Denn, dass VW eine illegale Software eingesetzt hat, steht fest. Ob das Software-Update geeignet ist, den Ausstoß von Stickoxid ausreichend zu reduzieren, und das ohne negative Folgen für Leistung, Verbrauch und Verschleiß, wird schon jetzt von Gerichten angezweifelt. Wie kann das sein? Die Software sollte die Probleme doch beheben ... Tatsächlich klagen viele Fahrzeughalter nach dem Update über massive Probleme. Außerdem: Es ist doch sehr wahrscheinlich, dass selbst noch in mehreren Jahren Gebrauchtwagenkäufer die vom Skandal betroffenen Fahrzeuge meiden werden. Diese werden deshalb wohl immer – vergleichbar mit einem Unfallfahrzeug – einen Minderwert haben. Wir halten diesen Makel für einen unbehebbaren Mangel. Dafür muss VW einstehen. Was sollten Betroffene des Dieselskandals jetzt unternehmen? Ansprüche sind vor Ablauf der Verjährung geltend zu machen. Wer dies unterlässt, wird von VW wohl nichts bekommen. Es genügt aber nicht, VW einfach anzuschreiben. Was tun, wenn der Wagen finanziert ist? In diesem Fall hat der Kunde meist sogar noch einen Trumpf in der Hand: Wer als Verbraucher seinen Wagen über eine Autobank finanziert hat, kann in zahlreichen Fällen die Finanzierung widerrufen – wenn die Widerrufsbelehrung falsch ist. Sind Autokauf und Kreditvertrag verbunden, muss auch der Autokauf rückabgewickelt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um einen Diesel oder Benziner geht. Auch die Marke ist nicht entscheidend. Wechseln wir zum Thema Immobilienkredite. Den Medien konnte man entnehmen, dass der Widerrufsjoker abgeschafft wurde ... Das ist nur teilweise richtig. Wenn das Darlehen ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurde, lässt sich der Kredit auch heute noch widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrung falsch ist. Wenn ein Widerrufsrecht besteht, sind Banken inzwischen relativ schnell zu einem Vergleich bereit. Eine Klage ist nur selten nötig. Was ist mit Lebensversicherungen? Lassen sich diese ebenfalls widerrufen? Lebens- oder Rentenversicherungsverträge, die zwischen dem 29. Juli 1994 und 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, lassen sich oft durch Widerspruch rückabwickeln, weil auch Versicherer in einer Vielzahl von Fällen nicht korrekt über das Widerspruchsrecht belehrt haben. Während der Versicherungsnehmer bei einer Kündigung hohe Abschläge in Kauf nehmen muss, kann er bei einem Widerspruch auch die Abschluss- und Verwaltungskosten zurückverlangen. Im Vergleich zur Kündigung ist das wirtschaftliche Ergebnis bei einem Widerspruch manchmal einige tausend Euro besser. Vielen Dank für das informative Gespräch.
DIESELSKANDAL Warten Sie nicht auf Fahrverbote! Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht Universitätsallee 5 • 28359 Bremen • Tel.: 0421-258407-0 Fax: 0421-258407-29 • E-Mail: info@kanzlei-drehlers.de • Internet: www.kanzlei-drehlers.de 29