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Recht & Geld Frühling/Sommer 2019

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Baukindergeld<br />

Egal ob Kauf oder Neubau, Haus oder<br />

Eigentumswohnung: Mit dem sogenannten<br />

Baukindergeld fördert die Bundesregierung<br />

Familien mit Kindern mit bis zu 12.000<br />

Euro je Kind. Das gilt für Immobilien, die<br />

seit dem 1. Januar 2018 gekauft worden<br />

sind. Bei Neubauten gilt stattdessen der Tag<br />

der Baugenehmigung.<br />

Familien, die in die Regelung fallen,<br />

können seit dem 18. September 2018 bei<br />

der Kreditanstalt für Wiederaufbau (Kf W)<br />

die Anträge für Baukindergeld stellen und<br />

sich darum kümmern, dass der Immobilienkauf<br />

anerkannt und gefördert wird. Wer<br />

einen Immobilienkauf noch plant, sollte bei<br />

der Finanzierung die Fördermittel berücksichtigen!<br />

►►Das Wichtigste in Kürze<br />

• Je Kind unter 18 Jahren gibt die Bundesregierung<br />

bis zu 12.000 Euro Zuschuss beim<br />

Kauf einer Immobilie.<br />

• Das gilt auch rückwirkend für alle Käufe<br />

ab dem 1. Januar 2018. Bei Neubauten gilt<br />

der Tag, an dem die Baugenehmigung eingegangen<br />

ist.<br />

• Ab sofort können die Anträge für Baukindergeld<br />

selbstständig bei der Kreditanstalt<br />

für Wiederaufbau (Kf W) gestellt<br />

werden. Welche Voraussetzungen dafür<br />

erfüllt sein müssen, soll im Folgenden zusammengefasst<br />

werden:<br />

►►Fristen<br />

• Bis spätestens Ende 2020 muss der Kaufvertrag<br />

unterschrieben oder die Baugenehmigung<br />

eingegangen sein.<br />

• Spätestens drei Monate nach dem Einzug<br />

(amtliche Meldebestätigung) muss<br />

der Antrag für das Baukindergeld gestellt<br />

sein.<br />

• Der Antrag muss spätestens am 31. Dezember<br />

2023 gestellt sein, danach geht es<br />

nicht mehr.<br />

►►Für wen gibt es Baukindergeld?<br />

• Anspruch haben Familien mit mindestens<br />

einem Kind.<br />

• Berücksichtigt werden nur Kinder unter<br />

18 Jahren.<br />

• Bisher gibt es keine Begrenzung dafür, wie<br />

viele Kinder angerechnet werden können.<br />

• Die Kinder müssen mit in die Immobilie<br />

einziehen.<br />

• Das zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen<br />

darf außerdem maximal<br />

75.000 Euro betragen sowie zusätzliche<br />

15.000 Euro je Kind.<br />

• Das Baukindergeld gilt nur für die erste<br />

Immobilie – auch dann, wenn eine Immobilie<br />

geerbt oder geschenkt wurde<br />

und wenn der Eigentümer zusammen mit<br />

anderen nur mit einem Anteil daran im<br />

Grundbuch steht.<br />

►►Beispiele<br />

Für eine Beispielfamilie mit zwei Kindern<br />

ergibt das ein zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen<br />

von maximal 105.000 Euro<br />

(75.000 Euro + 2 x 15.000 Euro). Wer darunter<br />

liegt, bekommt 24.000 Euro vom Staat<br />

(12.000 Euro je Kind), wer darüber liegt,<br />

wird nicht gefördert.<br />

Bisher ist nur bekannt, dass die Regierung<br />

Baukindergeld für „Familien“ einführen<br />

möchte. Da es noch kein fertiges Gesetz<br />

gibt, ist nicht klar, ob die Förderung auch<br />

für unverheiratete Paare / Patchworkfamilien<br />

gelten wird.<br />

Quelle: Verbraucherzentrale<br />

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