Vorbereitende Untersuchungen_19.06.09.indd - Stadt ...
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<strong>Stadt</strong>bild prägend sind. Eine dringliche Aufgabe ist es,<br />
Hauseigentümer zu finden, die in Zusammenarbeit mit der<br />
öffentlichen Hand zu Investitionen bereit sind, um deutlich<br />
wahrnehmbare Initialzündungen zu realisieren. Hier spielen<br />
die „Kammgebäude“ auf der Südseite der Hauptstraße eine<br />
besondere Rolle.<br />
Bildung von Immobilien- und Standortgemeinschaf-<br />
ten (ISG)<br />
Aufgrund von Wettbewerbsnachteilen gegenüber Ansied-<br />
lungen auf der „Grünen Wiese“ haben viele vorhandene<br />
Einzelhandelslagen immer mehr Probleme. Sichtbare<br />
Folgen sind zunehmender Leerstand und Vernachläs-<br />
sigung des öffentlichen Raumes, bauliche Mängel und<br />
Qualitätsverluste im Angebot. In Anlehnung an kanadische<br />
und US-amerikanische Städte, die Business Improvement<br />
Districts für eine wirtschaftliche Stabilisierung traditioneller<br />
Geschäftslagen initiiert haben, gibt es seit 2008 im Land<br />
NRW ein neues Gesetz zu Immobilien- und Standortge-<br />
meinschaften.<br />
Diese Gemeinschaften bestehen aus einem Zusam-<br />
menschluss privater Grund- und Immobilienbesitzer mit<br />
64<br />
öffentlichen Planungsträgern. Das Ziel dieser Kooperatio-<br />
nen ist die Stärkung privater Initiativen, die einen Beitrag<br />
zur städtebaulichen Verbesserung von <strong>Stadt</strong>quartieren in<br />
funktionaler, wirtschaftlicher und gestalterischer Hinsicht<br />
leisten können. Für die Rheydter Innenstadt würde sich<br />
eine ISG besonders für den Bereich Hauptstraße anbieten,<br />
weil dort aufgrund der vorhandenen Bausubstanz und des<br />
Vitalitätsverlustes der größte Handlungsbedarf besteht.<br />
Durch die Inhaber geführten Einzelhandelslagen besteht<br />
hier hohes Identifikationspotenzial mit dem <strong>Stadt</strong>raum, was<br />
sich positiv auf eine ISG auswirkt. Zur Initiierung einer ISG<br />
wird zunächst eine private Initiative gebildet, bei der alle<br />
Grundstückseigentümer beteiligt werden müssen. Nach<br />
einer schriftlichen Beantragung auf Erlass einer Gebietssat-<br />
zung durch die ISG bei der zuständigen Gemeinde werden<br />
Grundstückseigentümer mit Einleitung des Satzungsver-<br />
fahrens schriftlich über das geplante Vorhaben informiert.<br />
Die Gemeinde hat die Öffentlichkeit und sonstige Träger<br />
öffentlicher Belange zu informieren. Wenn innerhalb eines<br />
Monats kein Widerspruch gegen das Vorhaben eingelegt<br />
wird, oder der Widerspruch von weniger als 25% der Betei-<br />
ligten erfolgt, ist die Satzung rechtsgültig.<br />
Blick auf eines der „Kammge-<br />
bäude“ in der Hauptstraße