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Aichfeld Plus Magazin März 2021

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Murtal<br />

Zangrando - Jaklitsch Steuerberatung / RA DDr. Armin Sparrer<br />

&<br />

Recht haben -<br />

Recht bekommen.<br />

PROMOTION Fotos: Miteregger, Zangrando<br />

Mag. Jörg Zangrando<br />

Steuerberater<br />

Corona-Hilfsmaßnahmen<br />

In den letzten Wochen hat sich bei den Wirtschaftshilfen und Förderungen<br />

einiges getan. Ein kurzer Überblick:<br />

Die Antragsfrist für die Investitionsprämie ist mit 28.02.<strong>2021</strong> ausgelaufen.<br />

Nun gilt es zu beachten, dass die Frist für die ersten Maßnahmen<br />

mit 31.05.<strong>2021</strong> und die Frist für die Abrechnung (derzeit 3 Monate nach<br />

Inbetriebnahme bzw. Bezahlung) nicht übersehen werden.<br />

Das Kurzarbeitsmodell ist mit einer geringfügigen Anpassung verlängert<br />

worden und soll für den Zeitraum von 1.4.<strong>2021</strong> bis 30.6.<strong>2021</strong> gelten.<br />

Im Zuge der neuerlichen Lockdown-Verlängerung wurde der „Ausfallsbonus“<br />

als ergänzende Liquiditätshilfe für krisengeplagte Unternehmen<br />

geschaffen. Im Falle eines monatlichen Umsatzausfalls von<br />

mehr als 40 % kann eine Ersatzrate von 30 % dieses Umsatzrückganges,<br />

höchstens jedoch 60.000 EUR pro Monat, beantragt werden und<br />

steht für Zeiträume ab Jänner <strong>2021</strong> (in bestimmten Fällen ab November<br />

2020) bis Juni <strong>2021</strong> zur Verfügung.<br />

Für Zeiträume von 16.09.2020 bis zum 30.06.<strong>2021</strong> kann unter der<br />

Voraussetzung von Umsatzausfällen von mindestens 30 % in demselben<br />

prozentuellen Ausmaß, in dem ein berechneter Umsatzausfall<br />

vorliegt, ein Zuschuss zu den Fixkosten beantragt werden.<br />

Der Verlustersatz soll Unternehmen, die besonders stark von den<br />

wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie betroffen<br />

sind, finanziell unterstützen. Die Verluste müssen im Zeitraum<br />

zwischen dem 16.09.2020 und bis zum 30.06.<strong>2021</strong> entstanden sein.<br />

Voraussetzung ist wiederum ein Umsatzausfall von mindestens 30 %.<br />

Der Umsatzersatz beträgt 70 % bzw. 90 % der Bemessungsgrundlage.<br />

Aufgrund der komplexen Zusammenhänge der einzelnen Unterstützungsmaßnahmen<br />

ist eine individuelle Beratung unbedingt<br />

erforderlich. Gerne helfen wir Ihnen in dieser Angelegenheit weiter.<br />

ZANGRANDO - JAKLITSCH STEUERBERATUNG<br />

KNITTELFELD - Gaalerstraße 5 - Tel.: +43 (3512) 82720-0<br />

MURAU - Gustav-Baltzer-Straße 11a - Tel.: +43(3532) 2385-0<br />

ST. MICHAEL IM LUNGAU - Murtalstraße 641 - Tel.: +43(6477) 20 224-0<br />

Web: www.zangrando.at<br />

DDr. Armin Sparrer<br />

Rechtsanwalt<br />

Sozialwidrige Kündigungen<br />

Eine Kündigung kann gemäß § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG angefochten<br />

werden, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist und der Gekündigte<br />

bereits sechs Monate im Unternehmen beschäftigt ist.<br />

Eine nach der Kündigung drohende Arbeitslosigkeit stellt eine<br />

wesentliche Interessensbeeinträchtigung dar, wenn es dem zur<br />

Finanzierung seines Lebensunterhalts auf Arbeitseinkommen angewiesenen<br />

Arbeitnehmer unmöglich ist, in angemessener Zeit –<br />

9 bis 12 Monate - einen zumutbaren und bezüglich Tätigkeit und<br />

Bezahlung annähernd gleichwertigen Arbeitsplatz zu finden (Wolligger<br />

in ZellKomm³ § 105 ArbVG Rz 152).<br />

Zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit kann der Arbeitnehmer nur<br />

auf einen zumutbaren Posten verwiesen werden. Das zu erzielende<br />

Einkommen muss die Deckung des notwendigen Lebensunterhalts<br />

ermöglichen. Verdiensteinbußen von 20 % oder mehr – abhängig<br />

vom Einkommensniveau - deuten auf gewichtige soziale<br />

Nachteile hin (Wolligger in ZellKomm³ § 105 ArbVG Rz 156). Eine sozialwidrige<br />

Kündigung liegt vor, wenn durch wenige Versicherungsmonate<br />

bedingte erhebliche Pensionseinbußen durch Weiterbeschäftigung<br />

ausgeglichen werden (Wolligger in ZellKomm³ § 105 ArbVG Rz 180).<br />

Bei älteren Arbeitnehmern sind gemäß § 105 Abs 3b ArbVG das<br />

Vorliegen einer vieljährigen ununterbrochenen Beschäftigungszeit<br />

im Unternehmen sowie die aufgrund des höheren Lebensalters zu<br />

erwartenden Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung in den<br />

Arbeitsprozess bei der Sozialwidrigkeitsprüfung zu berücksichtigen.<br />

Sozial ungerechtfertigte Kündigungen, die nicht auf betriebliche<br />

Erfordernisse gestützt werden können, sind rechtsunwirksam.<br />

Rechtsvertretung in zivil-, verwaltungs-, straf- und erbrechtlichen<br />

Angelegenheiten.<br />

Armin Sparrer<br />

Dr. iur. Dr. rer. soc. oec.<br />

Rechtsanwalt<br />

Siedlerstraße 16, A-8750 Judenburg<br />

Tel.: +43 699 10 29 83 69<br />

E-Mail: sparrer@ra-sparrer.at<br />

Web: www. ra-sparrer.at<br />

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