ENERGIE-NEWSWOHINMIT DEMSOLARSTROM?Für tausende Hauseigentümermit alten Photovoltaikanlagenendete im vergangenen Jahr diestaatliche Einspeisevergütung. Wiees weitergeht, stand lange in denSternen. Jetzt sind die Optionenklar – und vielseitig. Ein Überblick.4
ENERGIE-NEWSWer im Jahr 2000 in eine Photovoltaik-(PV)Anlage investierte, wurde mitunter noch alsÖko-Spinner belächelt. Heute gilt er als Vorreitereiner fl ächendeckenden Energiewende. Doch dasFörderende trifft die Solarpioniere von damals zuerst: IhreEinspeisevergütung ist im vergangenen Jahr ausgelaufen.Die Vergütung – Kernstück des Erneuerbare-Energien-Gesetzes(EEG) – garantiert, dass Haushalte für jedeKilowattstunde, die sie ins Netz einspeisen, einen festen Betragerhalten: 20 Jahre lang. Am 31. Dezember 2020 war für dieersten PV-Pioniere Schluss, sie fi elen aus der Förderung. Jahrfür Jahr folgen weitere Anlagen ins Förder-Aus, bis 2033 werdenes rund eine Million sein. Für die Betreiber fällt damit eine festeEinnahmequelle weg. Was können sie nun tun?Rückbauen, ersetzen oder den Strom verschenken?Zu Beginn die schlechteste aller Optionen: der ersatzloseRückbau. Nach 20 Jahren Einspeisevergütung haben sich dieInvestitionen in die PV-Anlage locker refi nanziert, es fallennur geringe Betriebskosten an. Zudem funktioniert die Technikbei Förderende meist noch tadellos, in der Regel erreicht sieeine Lebensdauer von 30 Jahren. Ein Rückbau wäre zudemein enormer Rückschritt für die Energiewende. Möglichkeit 2:Die alte Anlage durch eine neue ersetzen. Das nützt zwar derEnergie wende und dem Geldbeutel, ressourcenschonenderist aber ein Weiterbetrieb. Option 3 – den Solarstrom zu verschenkenund ohne Entschädigung ins öffentliche Stromnetzeinzuspeisen – ist rechtswidrig und daher keine Alternative.Gesetzgeber und Netzbetreiber fürchten ein „wildes Einspeisen“.Das bringt das nötige Gleichgewicht zwischen Angebotund Nachfrage im Stromnetz durcheinander.Weiter voll einspeisen?Wer seinen Solarstrom wie bisher dem Netzbetreiber zur Verfügungstellen und vollständig ins Netz einspeisen will, kanndas auch künftig tun. Die am 1. Januar 2021 in Kraft getreteneEEG-Novelle ermöglicht eine „Einspeisevergütung light“. Anlagenbetreibererhalten bis Ende 2027 den Jahresmarktwert fürden Solarstrom. Dieser lag in den vergangenen Jahren zwischen3 und 4 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Davon abzuziehensind Vermarktungskosten des Netzbetreibers in Höhe von0,4 Cent pro kWh. Je nach Größe der PV-Anlage und der jährlichenBetriebskosten kann dieses Modell kostendeckend sein,viel Gewinn können sich Betreiber jedoch nicht erhoffen. DerReiz der Volleinspeisung liegt vor allem im geringen Aufwand,auch der Energiewende kommt sie zugute.Kilowattstunde selbst genutzter Solarstrom aus einer ausgefördertenPV-Anlage rund 2 bis 4 Cent. Im Vergleich zu Netzstromspart das etwa 23 Cent pro kWh und ist deshalb deutlichgewinnträchtiger als die Einspeisung.Je höher der Eigenverbrauch, desto mehr sparen die Betreiber:Mit einem Batteriespeicher lässt sich der Wert von rund30 auf bis zu 80 Prozent erhöhen. Bei ausgeförderten Anlagensind die Batterien wirtschaftlich, wenn sie rund 600 Euro proKilowattstunde Speicherkapazität kosten. Durch Fördermittelkann sich die Investition schon heute fi nanziell rechnen.Doch was machen Betreiber mit Solarstrom, den sie nichtselbst nutzen können? Sie stellen ihn entweder dem Netzbetreiberzur Verfügung und erhalten dafür die Vergütung light.Eine Alternative dazu bieten Direktvermarkter schon seit einigenJahren: Sie ermöglichen ebenfalls den lukrativen Eigenverbrauchund übernehmen den Stromverkauf sowie die damitverbundenen Formalitäten. Diese Dienstleistung galt bislangals teuer, zudem gibt es aktuell nur wenige Stromabnehmerfür Anlagen unter 100 Kilowattpeak (kWp). Inzwischen steigenjedoch immer mehr Stadtwerke in den Markt ein und bietenVergütungsmodelle an. Als Faustregel gilt: Für PV-Anlagen über5 kWp Leistung kann die Kombination aus Eigenverbrauch undEinspeisung einen kleinen Gewinn abwerfen. Kleinere Anlagensollten eher die Volleinspeisung beim Netzbetreiber wählen.Eine andere Möglichkeit ist die Nulleinspeisung, bei der einmoderner Wechselrichter jegliche Überschussleistung abregelt.Das bedeutet: Die Anlage erzeugt nur so viel Strom wie nötig,es werden keine Überschüsse eingespeist. Finanziell zwar wohldie beste Option, öko logisch jedoch fraglich – wird doch dabeibis zu 70 Prozent weniger Solarstrom erzeugt.Fazit: Eine Ideallösung gibt es für ausgeförderte PV-Anlagennicht. Der Weiterbetrieb kann sich aber lohnen. Betreibermüssen letztlich individuell entscheiden und genau abwägen,welche Aspekte – fi nan zieller Gewinn, Beitrag zur Energiewendeoder Aufwand – ihnen besonders wichtig sind.CHECKLISTEN & TIPPSFÜR PV-BETREIBERWas sollten Betreiber einer Ü20-Photovoltaikanlage tun, wenn sie ihreAnlage über das Förderende hinauslaufen lassen wollen? Weitere Infosund eine Checkliste gibt’s unter:mehr.fyi/photovoltaikOder selbst verbrauchen?Lukrativer ist es, den Solarstrom der ausgeförderten Anlagezum Teil selbst zu verbrauchen. Für die Umrüstung auf Eigenverbrauchmuss zunächst der Zählerschrank umgebaut werden.Dafür sind einmalige Kosten von rund 500 Euro fällig. Allelaufenden Betriebskosten zusammengenommen, kostet eineTipps, wie Sie den Ertrag IhrerSolaranlage erhöhen, gibt’s unter:www.energie-tipp.de/pv-anlagen5