20.04.2021 Aufrufe

syndicom magazin Nr. 22

Das syndicom-Magazin bietet Informationen aus Gewerkschaft und Politik: Die Zeitschrift beleuchtet Hintergründe, ordnet ein und hat auch Platz für Kultur und Unterhaltendes. Das Magazin pflegt den Dialog über Social Media und informiert über die wichtigsten Dienstleistungen, Veranstaltungen und Bildungsangebote der Gewerkschaft und nahestehender Organisationen. (R)

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Recht so!<br />

25<br />

Liebe Rechtsberatung von <strong>syndicom</strong>,<br />

ich arbeite in einem 100-Prozent-Pensum,<br />

wobei ich davon drei Tage die Woche im<br />

Homeoffice meine Arbeit erbringe. Wie frei<br />

darf ich meine Arbeitszeit gestalten? Darf<br />

ich früh am Morgen und spät am Abend<br />

meine Arbeit erledigen, falls ich mal aus<br />

privaten Gründen tagsüber besetzt bin?<br />

Darf ich im Homeoffice ohne Pause durcharbeiten<br />

und dafür früher mit der Arbeit<br />

aufhören?<br />

Meine Chefin schickt mir oft am späten<br />

Abend eine E-Mail. Muss ich immer erreichbar<br />

sein und eine solche E-Mail sofort beantworten?<br />

Antwort des <strong>syndicom</strong>-Rechtsdienstes<br />

Wie flexibel du deine Arbeitszeit (im Homeoffice) gestalten<br />

darfst, hängt zunächst von einer allfälligen vertraglichen<br />

Regelung ab. Falls dein Arbeitsvertrag, der GAV oder<br />

das Personalreglement feste Arbeitszeiten (auch) im<br />

Homeoffice vorsieht, sind sie einzuhalten. Andernfalls<br />

schränken die gesetzlichen Vorschriften zum Gesundheitsschutz<br />

und die Praxis in deinem Betrieb die Flexibilität<br />

deiner Arbeitszeit ein. Die Tages- und Abendarbeit<br />

inkl. Pausen und Überzeit muss innerhalb von 14 Stunden<br />

und zudem zwischen 6 und 23 Uhr liegen. Nach einem<br />

Arbeitstag hast du Anspruch auf mind. 11 Stunden<br />

Ruhezeit, die du selber auch einhalten musst.<br />

Auch muss eine allfällige Praxis im Betrieb oder Abrede<br />

von Verfügbarkeit und Erreichbarkeit mit deiner Vorgesetzten<br />

eingehalten werden. Z. B. kannst du bei 8<br />

Soll-Stunden pro Tag im Homeoffice ohne feste Arbeitszeiten<br />

von 6 bis 10 Uhr und von 16 bis 20 Uhr arbeiten,<br />

falls nichts anderes abgemacht ist und deine Vorgesetzte<br />

darüber informiert ist. Die gesetzliche Arbeitszeiterfassungspflicht<br />

gilt auch im Homeoffice. Grundsätzlich ist<br />

die Arbeitgeberin verpflichtet, die Arbeitszeit der Angestellten<br />

zu erfassen. Sie kann die Aufzeichnung aber an<br />

die Angestellten delegieren.<br />

Nein, das entspricht nicht dem Sinn von Pausen, die von<br />

Gesetzes wegen zur Erholung und Verpflegung dienen<br />

sollen. Pausen finden in der Regel zur Mitte der täglichen<br />

Arbeitszeit statt. Das gesetzlich vorgeschriebene Pausenminimum<br />

ist zwingend einzuhalten; «durcharbeiten» ist<br />

nicht erlaubt, denn es kann zu einer Gesundheitsgefährdung<br />

führen. Falls die Pausen vertraglich nicht geregelt<br />

sind, ist die gesetzliche Mindestdauer zu respektieren:<br />

Eine Viertelstunde Pause bei einer täglichen Arbeitszeit<br />

von mehr als fünfeinhalb Stunden, eine halbe Stunde bei<br />

täglich mehr als sieben Stunden oder eine Stunde Pause<br />

bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden.<br />

Nein, du musst nicht immer verfügbar sein, sondern<br />

bloss während der definierten Arbeitszeiten. Verlangt<br />

eine Arbeitgeberin ohne vertragliche Abrede und ausserhalb<br />

von Notfällen, dass ein Arbeitnehmer nach Feierabend<br />

erreichbar ist, kann dies verweigert werden. Falls<br />

die Arbeitszeiten vertraglich nicht festgelegt sind und<br />

auch keine festen Präsenzzeiten im Betrieb bzw. in deinem<br />

Dienst zu respektieren sind, sind auf jeden Fall die<br />

gesetzlichen Vorschriften über Ruhezeiten, Nachtarbeit<br />

und Pausen zu respektieren. Eine E-Mail, die nach Feierabend<br />

bei dir eintrifft, musst du nicht am selben Tag beantworten,<br />

ausser bei einem Notfall.<br />

<strong>syndicom</strong>.ch/rechtso

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