M U S T E R eines Anschlussplanes für Gemeinden der Außenzone
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I. Informationsstufe<br />
Maßnahmenteil<br />
Die Informationsstufe wird ausgelöst bei einem Geschehen in <strong>der</strong> Anlage, bei dem<br />
noch kein Voralarm erfor<strong>der</strong>lich erscheint, das jedoch weiter beobachtet werden<br />
muss, weil die weitere Entwicklung in <strong>der</strong> Anlage noch nicht übersehbar ist.<br />
Die Auslösung <strong>der</strong> Informationsstufe hat zur Folge, dass die Stabsgruppe des<br />
Regierungspräsidums zusammengerufen wird, diese die Lage ermittelt und die<br />
lagedingten weiteren Maßnahmen einleitet.<br />
Dem Regierungspräsidium als Katastrophenschutzbehörde werden alle<br />
Störereignisse unverzüglich angezeigt, zu <strong>der</strong>en Beherrschung das Wirksamwerden<br />
aktiver Sicherheitseinrichtungen erfor<strong>der</strong>lich ist. (Zu diesen Störereignissen können<br />
z.B. zählen:<br />
- Reaktorkühlmittelverluststörfälle im Reaktorgebäude<br />
- Leckagen o<strong>der</strong> Brache im Frischdampf- und Speisewassersystem<br />
- Ansprechen von Hauptsicherheitsventilen<br />
- Einwirkungen von außen.)<br />
Von <strong>der</strong> Anzeige kann abgesehen werden, wenn unter Anlegung strenger Maßstäbe<br />
bei den Annahmen über den weiteren Verlauf abzusehen ist, dass das Ergebnis<br />
beherrscht wird und dabei die Abgabe radioaktiver Stoffe über die Luft in die<br />
Umgebung die genehmigten Grenzwerte <strong>für</strong> die Jahresabgaben nicht überschreitet.<br />
Außerdem sind <strong>der</strong> Katastrophenschutzbehörde Störereignisse unverzüglich<br />
anzuzeigen, bei denen eine Beurteilung des Anlagenzustandes o<strong>der</strong> des<br />
Emissionsverhaltens nicht möglich ist.<br />
Hinweis:<br />
Keine Maßnahmen auf Gemeindeebene erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Stand: 11/02<br />
B.I