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M U S T E R eines Anschlussplanes für Gemeinden der Außenzone

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I. Informationsstufe<br />

Maßnahmenteil<br />

Die Informationsstufe wird ausgelöst bei einem Geschehen in <strong>der</strong> Anlage, bei dem<br />

noch kein Voralarm erfor<strong>der</strong>lich erscheint, das jedoch weiter beobachtet werden<br />

muss, weil die weitere Entwicklung in <strong>der</strong> Anlage noch nicht übersehbar ist.<br />

Die Auslösung <strong>der</strong> Informationsstufe hat zur Folge, dass die Stabsgruppe des<br />

Regierungspräsidums zusammengerufen wird, diese die Lage ermittelt und die<br />

lagedingten weiteren Maßnahmen einleitet.<br />

Dem Regierungspräsidium als Katastrophenschutzbehörde werden alle<br />

Störereignisse unverzüglich angezeigt, zu <strong>der</strong>en Beherrschung das Wirksamwerden<br />

aktiver Sicherheitseinrichtungen erfor<strong>der</strong>lich ist. (Zu diesen Störereignissen können<br />

z.B. zählen:<br />

- Reaktorkühlmittelverluststörfälle im Reaktorgebäude<br />

- Leckagen o<strong>der</strong> Brache im Frischdampf- und Speisewassersystem<br />

- Ansprechen von Hauptsicherheitsventilen<br />

- Einwirkungen von außen.)<br />

Von <strong>der</strong> Anzeige kann abgesehen werden, wenn unter Anlegung strenger Maßstäbe<br />

bei den Annahmen über den weiteren Verlauf abzusehen ist, dass das Ergebnis<br />

beherrscht wird und dabei die Abgabe radioaktiver Stoffe über die Luft in die<br />

Umgebung die genehmigten Grenzwerte <strong>für</strong> die Jahresabgaben nicht überschreitet.<br />

Außerdem sind <strong>der</strong> Katastrophenschutzbehörde Störereignisse unverzüglich<br />

anzuzeigen, bei denen eine Beurteilung des Anlagenzustandes o<strong>der</strong> des<br />

Emissionsverhaltens nicht möglich ist.<br />

Hinweis:<br />

Keine Maßnahmen auf Gemeindeebene erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Stand: 11/02<br />

B.I

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