M U S T E R eines Anschlussplanes für Gemeinden der Außenzone
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Nr. <strong>der</strong><br />
Einzelmaßnahme<br />
Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />
(Entscheidungen, Alarmierungen,<br />
Bekanntmachungen, Anordnungen<br />
IV. Aufhebung <strong>der</strong> Alarmstufen (weitere und<br />
abschließende Maßnahmen)<br />
IV.1 Das Regierungspräsidium bzw. auf Anordnung das<br />
Landratsamt teilen mit, dass<br />
- bestimmte Einzelmaßnahmen aufgehoben werden<br />
- die Feststellung des Katastrophenfalles und <strong>der</strong><br />
Kat-Alarm aufgehoben werden.<br />
IV.2 Bei Aufhebung des Kat-Alarms<br />
- Unterrichtung aller alarmierten Stellen (Leitung <strong>der</strong><br />
Schulen, Kin<strong>der</strong>gärten, Großbetriebe, Alten-<br />
heime, Krankenhäuser und <strong>der</strong> Landwirte<br />
- Unterrichtung <strong>der</strong> eingesetzten Kräfte<br />
- Aufhebung des Schichtbetriebs.<br />
Die Bevölkerung wird über Rundfunk unterrichtet<br />
Maßnahmenteil<br />
B.IV<br />
Hinweis auf den<br />
Auslöseteil<br />
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