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M U S T E R eines Anschlussplanes für Gemeinden der Außenzone

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Nr. <strong>der</strong><br />

Einzelmaßnahme<br />

Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />

(Entscheidungen, Alarmierungen,<br />

Bekanntmachungen, Anordnungen<br />

IV. Aufhebung <strong>der</strong> Alarmstufen (weitere und<br />

abschließende Maßnahmen)<br />

IV.1 Das Regierungspräsidium bzw. auf Anordnung das<br />

Landratsamt teilen mit, dass<br />

- bestimmte Einzelmaßnahmen aufgehoben werden<br />

- die Feststellung des Katastrophenfalles und <strong>der</strong><br />

Kat-Alarm aufgehoben werden.<br />

IV.2 Bei Aufhebung des Kat-Alarms<br />

- Unterrichtung aller alarmierten Stellen (Leitung <strong>der</strong><br />

Schulen, Kin<strong>der</strong>gärten, Großbetriebe, Alten-<br />

heime, Krankenhäuser und <strong>der</strong> Landwirte<br />

- Unterrichtung <strong>der</strong> eingesetzten Kräfte<br />

- Aufhebung des Schichtbetriebs.<br />

Die Bevölkerung wird über Rundfunk unterrichtet<br />

Maßnahmenteil<br />

B.IV<br />

Hinweis auf den<br />

Auslöseteil<br />

2

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