M U S T E R eines Anschlussplanes für Gemeinden der Außenzone
M U S T E R eines Anschlussplanes für Gemeinden der Außenzone
M U S T E R eines Anschlussplanes für Gemeinden der Außenzone
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Stand: 11/02<br />
M U S T E R<br />
<strong>eines</strong> <strong>Anschlussplanes</strong> <strong>für</strong> <strong>Gemeinden</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Außenzone</strong> (10-25 km)<br />
zu den<br />
beson<strong>der</strong>en Katastrophenschutzplänen<br />
des RP KA
Anmerkung zum Musterplan<br />
1. Maßnahmenteil<br />
a) Von den Vorgaben dieses Mustereinsatzplanes sind diejenigen <strong>Gemeinden</strong><br />
bzw. Gemeindeteile betroffen, <strong>der</strong>en Abstand zwischen 10 und 25 km zur<br />
kerntechnischen Anlage beträgt.<br />
b) Dem Maßnahmenteil wurde die fiktive Situation einer Gemeinde mit <strong>der</strong><br />
Bezeichnung (A-Dorf) zugrunde gelegt. Er kann deshalb auf die örtliche<br />
Situation angepasst wörtlich von allen <strong>Gemeinden</strong> im Bereich 10 - 25 km<br />
übernommen werden.<br />
Alle so gekennzeichneten Passagen sind gemäß <strong>der</strong> Situation in <strong>der</strong><br />
jeweiligen Gemeinde abzuän<strong>der</strong>n; wenn z.B. die Gemeinde keinen eigenen<br />
verdeckten Fernsprechanschluss (B II.1.1.4) hat.<br />
c) In <strong>Gemeinden</strong> <strong>der</strong> <strong>Außenzone</strong> kommt <strong>der</strong> Planung über den Einsatz von<br />
Lautsprecherfahrzeugen beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu. Insbeson<strong>der</strong>e sind die<br />
Beschallungsgebiete mit Fahrtrouten sowie die Sammelplätze <strong>für</strong> diese<br />
Einsatzfahrzeuge auszuarbeiten bzw. auf aktuellem Stand zu halten.<br />
2. Auslöseteil<br />
Im Auslöseteil wurde i.d.R. entwe<strong>der</strong> eine fiktive Gemeinde unterstellt<br />
(Kennzeichnung durch Querbalken ) o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Inhalt nur allgemein<br />
beschrieben (Kennzeichnung durch seitlichen Balken ), d.h. <strong>der</strong> Musterplan<br />
ist gemäß <strong>der</strong> Situation in <strong>der</strong> jeweiligen Gemeinde zu konkretisieren bzw.<br />
umzusetzen.<br />
Da die Entscheidung über den Ausgabemodus <strong>für</strong> Jodtabletten in das<br />
Ermessen <strong>der</strong> einzelnen Gemeinde gestellt wurde, enthält das Muster <strong>für</strong><br />
Auslöseteil 10, sowohl einen Teil <strong>für</strong> die Ausgabe an den Sammelplätzen<br />
(10.1) als auch <strong>für</strong> die Ausgabe durch Boten (10.2).<br />
Stand: 11/02
Inhaltsverzeichnis<br />
Maßnahmenteil<br />
A. Grundlagen und Aufgaben des Katastrophenschutzes bei<br />
kerntechnischen Anlagen<br />
I. Glie<strong>der</strong>ung<br />
II. Allgemeine Einführung<br />
III. Rechtliche Grundlagen<br />
B. Katastrophenschutzmaßnahmen<br />
I. Informationsstufe<br />
II. Voralarm<br />
III. Katastrophenalarm<br />
IV. Aufhebung <strong>der</strong> Alarmstufen<br />
Auslöseteil<br />
1. Alarmierungsanweisung<br />
2. Alarmrufverzeichnis<br />
3. Unterbringungsplan und materielle Ausstattung<br />
4. Aufgabenbeschreibung <strong>der</strong> einzelnen Funktionen im Krisenstab/Arbeitsstab<br />
5. Handzettel <strong>für</strong> Bedienstete wegen Einschränkung <strong>der</strong> Telefongespräche<br />
6. Anweisung zur Schaltung <strong>der</strong> verdeckten Telefonnummer<br />
7. Beschallung <strong>der</strong> Gemeinde durch Lautsprecherwagen<br />
- Hinweise<br />
- Ortspläne<br />
- Fahrtrouten<br />
- Liste <strong>der</strong> Lautsprecherwagen<br />
8. Unterrichtung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
9. Verteilung von Jodtabletten<br />
Stand: 11/02
Maßnahmenteil<br />
A I<br />
A. Grundlagen des Katastrophenschutzes bei kerntechnischen Anlagen<br />
I. Glie<strong>der</strong>ung<br />
Der Maßnahmenteil des Anschlussplans des Bürgermeisteramtes A-Dorf enthält<br />
alle bei Gefahr einer Freisetzung radioaktiver Stoffe in Betracht kommenden<br />
Maßnahmen, soweit <strong>der</strong>en Durchführung <strong>der</strong> Gemeinde A-Dorf obliegt.<br />
Die zur Alarmierung <strong>der</strong> Leitungs- und Einsatzkräfte, zur Auslösung <strong>der</strong><br />
Maßnahmen und zu ihrer Durchführung benötigten Angaben sind, soweit sie die<br />
Gemeinde betreffen, im Auslöseteil zusammengefasst. Angaben von<br />
allgemeiner und überregionaler Bedeutung sind in den Angaben von<br />
allgemeiner überregionaler Bedeutung sind in den Auslöseteilen <strong>der</strong><br />
beson<strong>der</strong>en Katastropheneinsatzpläne des Regierungspräsidiums und des<br />
Landratsamtes B-Kreis nachzuschlagen.<br />
Stand: 11/02
A. Grundlagen und Aufgaben des Katastrophenschutzes bei<br />
kerntechnischen Anlagen<br />
II. Allgemeine Einführung<br />
1. Grundsätzliches<br />
Maßnahmenteil<br />
A.II.1 - A.II.2<br />
Genehmigungen <strong>für</strong> den Bau und den Betrieb kerntechnischer Anlagen werden<br />
in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland nur erteilt, wenn <strong>der</strong> sicherheitstechnische<br />
Nachweis erbracht ist, dass die Auswirkungen aller Störfälle in <strong>der</strong> Anlage, die<br />
nicht als äußerst unwahrscheinlich auszuschließen sind, beherrscht werden und<br />
keine gefahrbringende Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung erfolgen<br />
kann. Dennoch verbleibt - wie auch in allen an<strong>der</strong>en Lebensbereichen - ein<br />
vergleichsweise sehr geringes Restrisiko.<br />
Wie <strong>für</strong> an<strong>der</strong>e großtechnische Anlagen, in denen ein Gefährdungspotential<br />
vorhanden ist, wird auch <strong>für</strong> die Umgebung einer kerntechnischen Anlage ein<br />
beson<strong>der</strong>er Katastropheneinsatzplan erstellt. Mit diesem Anschlussplan soll<br />
erreicht werden, dass im unwahrscheinlichen Fall einer radioaktiven<br />
Gefährdung die zur Anwendung <strong>der</strong> Gefahr erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen rasch<br />
und wirksam eingeleitet werden können. Dieser Anschlussplan soll die<br />
Abwicklung <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Gemeinde A-Dorf durchzuführenden<br />
Maßnahmen beschreiben und die Einleitung aller erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen<br />
gewährleisten.<br />
2. Begriff <strong>der</strong> Katastrophe (§ 1 Abs. 2 LKatSG)<br />
Katastrophe ist ein Geschehen, das Leben o<strong>der</strong> Gesundheit zahlreicher<br />
Menschen, die Umwelt, erhebliche Sachwerte o<strong>der</strong> die lebensnotwendige<br />
Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung in so ungewöhnlichem Maße gefährdet o<strong>der</strong><br />
schädigt, dass es geboten erscheint, ein zu seiner Abwehr und Bekämpfung<br />
erfor<strong>der</strong>liches Zusammenwirken von Behörden, Stellen und Organisationen<br />
unter die einheitliche Leitung <strong>der</strong> Katastrophenschutzbehörde zu stellen.
3. Zuständigkeit<br />
Maßnahmenteil<br />
A.II.3<br />
Der Katastrophenschutz ist eine öffentliche Aufgabe. Rechtsgrundlage da<strong>für</strong> ist<br />
in Baden-Württemberg das Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG) in <strong>der</strong><br />
Fassung vom 22.11.1999 (GBl. S. 625).<br />
Nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 LKatSG sind die Regierungspräsidien<br />
sachlich zuständig zur Erstellung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Katastropheneinsatzpläne<br />
gleich- o<strong>der</strong> nachgeordneter Behörden, Einrichtungen und Stellen, sowie <strong>der</strong><br />
juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die <strong>der</strong> Aufsicht des Landes<br />
unterstehen und im Bezirk <strong>der</strong> Katastrophenschutzbehörde eigene<br />
Zuständigkeiten besitzen, die öffentlich geför<strong>der</strong>ten Akutkrankenhäuser und ihre<br />
Träger, die Trägter und Einrichtungen des Rettungsdienstes sowie die<br />
Kammern nach dem Kammerngesetz des Landes im Rahmen ihres<br />
Aufgabenbereiches im Katastrophenschutz zu beteiligen. Die Leitstellen <strong>für</strong> die<br />
Feuerwehren sind Stellen, die Rettungsleitungsstellen <strong>für</strong> die Feuerwehren sind<br />
Stellen, die Rettungsleitungsstellen sind Rettungsdiensteinrichtungen i.S.d.<br />
LKatSG.<br />
Die Katastrophenschutzbehörde koordiniert die Arbeit <strong>der</strong> im<br />
Katastrophenschutz Mitwirkenden mit Ausnahme <strong>der</strong> obersten<br />
Landesbehörden.<br />
Sofern das Regierungspräsidium bei einem kerntechnischen Unfall zu <strong>der</strong><br />
Ansicht gelangt, dass eine Katastrophe vorliegt, stellt es diese fest (§ 18<br />
LKatSG) und entscheidet über die erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Katastrophenschutzmaßnahmen.<br />
Die Durchführung <strong>der</strong> einzelnen Maßnahmen obliegt zu einem bestimmten Teil<br />
den Landratsämtern und den Bürgermeisterämtern <strong>der</strong> betroffenen<br />
kreisangehörigen <strong>Gemeinden</strong>.
Für die auf <strong>der</strong> Gemeindeebene anfallenden Maßnahmen sind die<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Vorbereitungen zu treffen. Das Bürgermeisteramt A-Dorf ist mit<br />
diesem Anschlussplan seiner Verpflichtung nachgekommen.
4. Planungsgrundlagen<br />
Maßnahmenteil<br />
A. II.4<br />
Maßgebliche Grundlage <strong>für</strong> Inhalt und Glie<strong>der</strong>ung des beson<strong>der</strong>en<br />
Katastropheneinsatzplans sind die vom Län<strong>der</strong>ausschuss <strong>für</strong> Atomkernenergie<br />
erarbeiteten und vom Bundesminister des Innern herausgegebenen<br />
„Rahmenempfehlungen <strong>für</strong> den Katastrophenschutz in <strong>der</strong> Umgebung<br />
kerntechnischer Anlagen“ vom 12. November 1999, GMBl. S-. 538 ff).<br />
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den einzelnen<br />
Notfallschutzmaßnahmen drei Maßnahmenstufen zugeordnet, die je nach Lage<br />
ausgelöst werden:<br />
I. Informationsstufe (keine Maßnahmen auf Gemeindeebene)<br />
II. Voralarm<br />
III. Katastrophenalarm<br />
IV. Aufhebung <strong>der</strong> Alarmstufen<br />
Die einzelnen Maßnahmen sind im Teil B zu Beginn je<strong>der</strong> Maßnahmenstufe<br />
allgemein erläutert. Sie umfassen jeweils inhaltlich folgende<br />
Maßnahmengruppen:<br />
Die Alarmmaßnahmen 1 umfassen die bei Eingang einer Alarmmeldung<br />
durchzuführenden Alarmierungen und ggf. zusätzliche Maßnahmen.<br />
Die Alarmmaßnahmen 2 dienen <strong>der</strong> Abwehr akuter Gefahren, Sie können im<br />
einzelnen erst aufgrund näherer Kenntnis über den Anlagenzustand und nach<br />
Bewertung <strong>der</strong> radiologischen Lage ausgelöst werden.<br />
Die Alarmmaßnahmen 3 - auch weitere Maßnahmen genannt - schließen<br />
zeitlich an und dienen <strong>der</strong> Beseitigung o<strong>der</strong> Verringerung noch bestehen<strong>der</strong><br />
Gefahren. Die Durchführung dieser Maßnahmen erfolgt durch die jeweilig<br />
zuständige Behörde, insbeson<strong>der</strong>e nach Maßgabe des<br />
Strahlenschutzvorsorgegesetzes. Hierzu können Einsatzkräfte des<br />
Katastrophenschutzes herangezogen werden. Diese Maßnahmen richten sich
nach den Umständen des Einzelfalles und sind deshalb in <strong>der</strong> Regel nicht im<br />
Voraus planbar.
Maßnahmenteil<br />
A.II.4 - A.II.5<br />
Auch diese Maßnahmen müssen im einzelnen vorgeplant sein, damit eine<br />
rasche und effektive Durchführung möglich ist.<br />
Der Anschlussplan des Bürgermeisteramtes A-Dorf stellt eine Fortsetzung<br />
des beson<strong>der</strong>en Katastropheneinsatzplanes des Regierungspräsidiums<br />
Karlsruhe und des Landratsamtes B-Kreis dar. Er ist <strong>der</strong> Systematik des<br />
Einsatzplanes des Regierungspräsidiums und des Landratsamtes<br />
angepasst und umfasst die Maßnahmen, die auf Gemeindeebene<br />
durchzuführen sind.<br />
5. Entscheidungsbefugnisse<br />
Befugt zur Auslösung aller Maßnahmenstufen und zur Feststellung des<br />
Katastrophenfalles ist die Behördenleitung des Regierungspräsidiums<br />
(Regierungspräsidentin, Regierungsvizepräsident). Solange diese nicht<br />
erreichbar sind, steht diese Befugnis auch dem Präsidenten <strong>der</strong><br />
Landespolizeidirektion Karlsruhe, Sachgebietsleiter 16b und dem<br />
Sachgebietsleiter 16, n <strong>der</strong> genannten Reihenfolge zu.<br />
Sind alle o.g. Befugten verhin<strong>der</strong>t, gehen die Befugnisse auf den<br />
Leitungsdienst <strong>der</strong> Landespolizeidirektion Karlsruhe über.<br />
Das Auslösen aller Maßnahmenstufen und die Feststellung des<br />
Katastrophenfalles kann auch durch das Innenministerium Baden-<br />
Württemberg erfolgen (§ 6 IV LKatSG).<br />
Die auslösende Stelle informiert das Landratsamt und ordnet die auf Kreis-<br />
und Gemeindeebene durchzuführenden Maßnahmen an.
6. Aufgabenverteilung<br />
Maßnahmenteil<br />
A.II.6 - A.II.8<br />
Das Regierungspräsidium bildet einen Katastrophenschutzstab.<br />
Ihm gehören sachkundige Vertreter aller durch die Maßnahmen berührten<br />
Fachbereiche an; bei Unfällen in kerntechnischen Anlagen außerdem noch<br />
Strahlenschutz-Sachverständige (Fachberater Strahlenschutz),<br />
Beauftragte des Betreibers <strong>der</strong> Anlage, sowie im Strahlenschutz Ärzte.<br />
Er hat die Aufgabe, im Falle einer Katastrophe bzw. im Vorfeld die<br />
Entscheidungen <strong>für</strong> die Behördenleitung vorzubereiten und den Vollzug<br />
<strong>der</strong> Entscheidungen durchzuführen bzw. sicherzustellen.<br />
In <strong>der</strong> Gemeinde wird zur Durchführung <strong>der</strong><br />
Katastrophenschutzmaßnahmen ein Krisenstab (Arbeitsstab) gebildet.<br />
Dem Krisenstab (Arbeitsstab) gehören auch Vertreter <strong>der</strong> örtlichen<br />
Feuerwehr und <strong>der</strong> örtlichen Sanitätsorganisationen an.<br />
Einzelheiten über die Zusammensetzung und über die Aufgabenverteilung<br />
ergeben sich aus Ziff. 4 des Auslöseteils.<br />
7. Einteilung <strong>der</strong> Umgebung <strong>der</strong> kerntechnischen Anlage<br />
Die Einteilung <strong>der</strong> Umgebung <strong>der</strong> kerntechnischen Anlage in Zonen und<br />
Sektoren ermöglicht die Vorbereitung und Durchführung abgestufter<br />
Maßnahmen unter Berücksichtigung des Abstandes vom Standort <strong>der</strong><br />
Anlage und Windrichtung. Sie erleichtert außerdem im Einzelfall die<br />
eindeutige Bestimmung <strong>eines</strong> Gebietes, in dem Maßnahmen<br />
durchzuführen sind.<br />
Die Zentralzone umschließt die kerntechnische Anlage unmittelbar. In ihr<br />
hat vor allem <strong>der</strong> Betreiber <strong>der</strong> Anlage Mess- und Notfallschutzaufgaben
durchzuführen. Sie umfasst das in einem Radius von ca. 2 km um die<br />
Anlage gelegene Gebiet.<br />
Die Mittelzone, in <strong>der</strong> bei einem Unfall vorrangig behördliche<br />
Katastrophenschutzmaßnahmen einzuleiten sein werden, ist mit einem<br />
Radius von etwa 10 km um die kerntechnische Anlage festgestellt worden.<br />
Evakuierungsmaßnahmen werden sich vor allem auf die Zentralzone und<br />
auf einen in Windrichtung gelegenen Bereich bis 8 km um die Anlage<br />
beziehen (Räumungsgebiet).<br />
Die <strong>Außenzone</strong>, die die Mittelzone umschließt, hat eine äußere<br />
Begrenzung von 25 km Radius.<br />
Sektoren von 30° unterteilen die Mittel- und Außen zone.<br />
Die Gemeinde A-Dorf liegt im Sektor 1 <strong>der</strong> <strong>Außenzone</strong>.<br />
8. Betreiberalarmplan<br />
Stand: 11/02<br />
Der Betreiber <strong>der</strong> kerntechnischen Anlage hat <strong>für</strong> seinen Bereich einen<br />
beson<strong>der</strong>en Alarmplan aufgestellt, <strong>der</strong> mit dem behördlichen<br />
Katastropheneinsatzplan abgestimmt ist. Neben den betrieblichen<br />
Schutzmaßnahmen bestimmt <strong>der</strong> Alarmplan, bei Vorliegen welcher<br />
Kriterien das Regierungspräsidium nach einem Unfall zu unterrichten und<br />
die Auslösung einer bestimmten Maßnahmenstufe zu empfehlenist.<br />
Der Betreiberalarmplan fällt unter das Betriebsgeheimnis und ist deshalb<br />
lediglich in den Originalplänen beim Regierungspräsidium Karlsruhe<br />
enthalten.
9. Begriffserläuterungen<br />
Maßnahmenteil<br />
A.II.9<br />
Alarmierung - Anordnung, sich unverzüglich am Behördensitz bzw. in <strong>der</strong><br />
Unterkunft einzufinden<br />
Anfor<strong>der</strong>ung - Bitte o<strong>der</strong> Weisung, zusätzliche Mittel bzw. Kräfte zur<br />
Verfügung zu stellen o<strong>der</strong>/und Maßnahmen durchzuführen<br />
Anordnung - Weisung zu einem bestimmten Handeln o<strong>der</strong> Verhalten von<br />
oben nach unten gegeben (z.B. Einsatzbefehl)<br />
Arbeitsbereitschaft - ist gegeben, wenn die entsprechende Verwaltungsorganisation<br />
mit <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong><br />
Katastrophenbekämpfungsmaßnahmen bzw. mit <strong>der</strong>en<br />
Aufgabenerledigung nach § 3 LKatSG beginnen kann<br />
Einheiten - sind geglie<strong>der</strong>te Zusammenfassungen von Personen und<br />
Material, die unter einheitlicher Führung stehen, nach<br />
Fachdiensten ausgerichtet sind und die Aufgabe haben,<br />
Gefahren und Schäden im Katastrophenfall zu bekämpfen<br />
Einsatzbereitschaft - ist gegeben, wenn die Einsatzkräfte am Einsatzort mit den<br />
Katastrophenbekämpfungsmaßnahmen beginnen können<br />
Einsatzkräfte - sind alle zur Katastrophenbekämpfung eingesetzten Kräfte,<br />
z.B. Einheiten, örtl. DRK- und Feuerwehrpersonal, gem. § 23<br />
LKatSG verpflichtete Helfer<br />
Entschluss - Entscheidung als folgerichtiges Ergebnis aller Erwägungen bei<br />
<strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Lage zur Erfüllung des Auftrages, zur<br />
Durchführung <strong>der</strong>jenigen Alternative mit den meisten Vorteilen<br />
Erreichbarkeit - ist gegeben, wenn die entsprechende organisatorische Einheit<br />
stets telefonisch, fernschriftlich o<strong>der</strong> über Funk ansprechbar ist<br />
Katastrophenschaltung - Es ist zu erwarten, dass <strong>der</strong> öffentliche Fernsprechverkehr bei<br />
Katastrophen sprunghaft ansteigen wird, so dass er nicht mehr<br />
unbeeinträchtigt abgewickelt werden kann.<br />
Die Abwicklung des Fernsprechverkehrs von<br />
Hauptanschlüssen lebenswichtiger Fernsprechteilnehmer kann<br />
daher nur durch Einschränkungen des abgehenden<br />
Fernsprechverkehrs von Hauptanschlüssen <strong>der</strong> übrigen<br />
Teilnehmer erreicht werden.<br />
Meldung - Mitteilung von Tatsachen o<strong>der</strong> Vermutungen;<br />
von unten nach oben gegeben<br />
Operationsplan - geht aus <strong>der</strong> im Entschluss gefassten Absicht hervor und<br />
entwickelt die Vorstellungen über den Ablauf des Einsatzes; ist<br />
zwingende Notwendigkeit <strong>für</strong> das Erteilen <strong>der</strong> Einsatzbefehle<br />
Rufbereitschaft - bezieht sich auf die Mitglie<strong>der</strong> einer organisatorischen Einheit<br />
mit <strong>der</strong> Weisung, sich bis zum Empfang weiterer Nachrichten<br />
bereitzuhalten<br />
Techn. Einsatzleitung - sie leitet nach den Weisungen <strong>der</strong> Katastrophenschutzbehörde<br />
die Katastrophenschutzbekämpfungsmaßnahmen am<br />
Einsatzort (§ 20 LKatSG)<br />
Unterrichtung - Mitteilung <strong>eines</strong> Ereignisses und <strong>der</strong> daraufhin durchgeführten<br />
o<strong>der</strong> beabsichtigten Maßnahmen
Spezielle Begriffserläuterungen <strong>für</strong> die KEP KKW:<br />
Auslegungsstörfall - Bei den heutigen kerntechnischen Anlagen wird eine<br />
weitgefächerte Vielfalt von Leitungsbrüchen und<br />
Komponentenversagen bei <strong>der</strong> Auslegung <strong>der</strong> Anlage<br />
zugrundegelegt. Auslegungsstörfälle müssen durch die<br />
Sicherheitseinrichtungen so beherrscht werden, dass die<br />
Auswirkungen in <strong>der</strong> Umgebung unter den vorgegebenen<br />
Grenzwerten <strong>der</strong> Strahlenschutzverordnung bleiben.<br />
Befragung - Die Befragung dient zur Feststellung, ob sich die Personen im<br />
mutmaßlich betroffenen (kontaminierten) Gebiet aufgehalten<br />
haben o<strong>der</strong> nicht.<br />
Betriebsbereitschaft - Die Notfallstationen sind betriebsbereit, wenn das erfor<strong>der</strong>liche<br />
Betriebsstörung/<br />
Störfall<br />
Personal und Material vorhanden ist.<br />
- Ereignisablauf, bei dessen Eintreten <strong>der</strong> Betrieb <strong>der</strong> Anlage<br />
o<strong>der</strong> die Tätigkeit aus sicherheitstechnischen Gründen nicht<br />
fortgeführt werden kann und <strong>für</strong> den die Anlage ausgelegt ist<br />
o<strong>der</strong> <strong>für</strong> den bei <strong>der</strong> Tätigkeit vorsorglich Schutzvorkehrungen<br />
getroffen sind. Bei einem Störfall gibt es keine Auswirkungen<br />
auf die Umgebung.<br />
Dekontamination - Beseitigung o<strong>der</strong> Verringerung einer radioaktiven<br />
Kontamination mittels chemischer o<strong>der</strong> physikalischer<br />
Verfahren, z.B. durch Abwaschen o<strong>der</strong> Reinigung mit<br />
Chemikalien<br />
Emission - die Aussendung von Strahlen o<strong>der</strong> Teilchen<br />
Gau - größter anzunehmen<strong>der</strong> Unfall<br />
Begriff aus <strong>der</strong> Reaktorsicherheit, heute ersetzt durch den<br />
umfassenden Begriff des Auslegungsstörfalles<br />
Kerntechnische Anlagen - Ortsfeste Anlagen zur Erzeugung o<strong>der</strong> zur Bearbeitung o<strong>der</strong><br />
Verarbeitung o<strong>der</strong> zur Spaltung von Kernbrennstoffen o<strong>der</strong> zur<br />
Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe<br />
Kontamination - durch radioaktive Stoffe verursachte Verunreinigung<br />
Dekontamination<br />
Messdienste - speziell ausgebildete und ausgerüstete Strahlenspürtrupps <strong>der</strong><br />
Feuerwehr (nicht FZW [WAK/ITU]), <strong>der</strong> Betreiber<br />
kerntechnischer Anlagen sowie <strong>der</strong> kerntechnischen Hilfsdienst<br />
GmbH und <strong>der</strong> Landesanstalt <strong>für</strong> Umweltschutz (siehe I 6, 7,<br />
10 des Auslöseteils)<br />
Notfallstation - Die Notfallstationen sind in den Unterbringungsgemeinden<br />
einzurichten. Es sind Anlaufstellen <strong>für</strong> Personen aus dem<br />
Evakuierungsgebiet zur Registrierung, Befragung,<br />
Dekontamination sowie ärztlichen Betreuung und<br />
anschließen<strong>der</strong> Einweisung in die Unterbringungsobjekte<br />
Radioaktivität - Die Eigenschaft bestimmter Stoffe, sich radioaktive Strahlung:<br />
ohne äußere Einwirkung umzuwandeln und dabei <strong>der</strong><br />
charakteristische Strahlung auszusenden = radioaktive<br />
Strahlung<br />
Registrierung - ein von den Rettungsorganisationen (z.B. DRK) durchgeführtes<br />
Verfahren, um alle evakuierten Personen zu erfassen<br />
Dies ist wichtig <strong>für</strong> die Familienzusammenführung.
Störfall - Betriebsstörung<br />
Strahlenbelastung - die innerhalb <strong>eines</strong> bestimmten Zeitraumes aufgenommene<br />
radioaktive Strahlung (Strahlendosis)<br />
Unfall - Ereignisablauf, <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Umgebung <strong>für</strong> eine o<strong>der</strong> mehrere<br />
Personen eine den Schwellenwert des Voralarms<br />
übersteigende Strahlenbelastung durch radioaktive Stoffe zur<br />
Folge haben kann<br />
Hinweis:<br />
weitere spezielle Begriffserläuterungen siehe Anhang 1 <strong>der</strong> Begriffserläuterungen zu den<br />
Rahmenempfehlungen vom 12. November 1999 GMBl. Nr. 28/29.<br />
11/02
Nr. Vorschrift<br />
III. Rechtliche Grundlagen<br />
Maßnahmenteil<br />
A. III<br />
Stand: 11/02<br />
1 Grundgesetz <strong>für</strong> die Bundesrepublik Deutschland<br />
2 Gesetz über die Neuordnung des Zivilschutzes<br />
3 Bundesimmissionsschutzgesetz<br />
4 Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung<br />
5 Störfallverordnung<br />
6 Gesetz zum vorsorgenden Schutz <strong>der</strong> Bevölkerung gegen Strahlenbelastung -<br />
Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) -<br />
7 Strahlenschutzverordnung - StrSchV -<br />
8 Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Atomgesetzes und Gesetz über die Errichtung des<br />
Bundesamtes <strong>für</strong> Strahlenschutz<br />
9 Landeskatastrophenschutzgesetz und Durchführungsverordnung hierzu<br />
10 Verwaltungsvorschrift über die Stäbe und Glie<strong>der</strong>ung des Katastrophenschutzdienstes<br />
11 Polizeigesetz<br />
12 Gesetz über den Rettungsdienst<br />
13 Feuerwehrgesetz<br />
14 Landesverwaltungsgesetz<br />
15 Landesverwaltungsverfahrensgesetz<br />
16 Richtlinien des Innenministeriums <strong>für</strong> den Einsatz des Polizeivollzugsdienstes bei<br />
größeren Schadensereignissen<br />
17 Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministers des Innern über die<br />
Verwendung des Bundesgrenzschutzes bei einer Naturkatastrophe o<strong>der</strong> bei einem<br />
beson<strong>der</strong>s schweren Unglücksfall sowie zur Hilfe im Notfall<br />
18 Run<strong>der</strong>lass des Bundesministers <strong>der</strong> Verteidigung über Hilfeleistungen <strong>der</strong><br />
Bundeswehr bei Naturkatastrophen, beson<strong>der</strong>s schweren Unglücksfällen und<br />
dringenden Notfällen
Nr. Vorschrift<br />
19 Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministeriums <strong>für</strong> Kultus und Sport und des<br />
Innenministeriums über das Verhalten in Schulen bei Unglücksfällen, Bränden und<br />
Katastrophen<br />
20 Hinweise des Innenministeriums zur Bildung <strong>eines</strong> KatS-Stabes bei den KatS-<br />
Behörden und zur Bildung von Stäben <strong>für</strong> beson<strong>der</strong>e Aufgaben<br />
21 Empfehlungen des Innenministeriums <strong>für</strong> eine Dienstordnung <strong>der</strong> Arbeitsstäbe <strong>für</strong><br />
beson<strong>der</strong>e Aufgaben und dem KatS-Stab<br />
22 Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die gemeinsamen Grundsätze <strong>für</strong><br />
die Zusammenarbeit zwischen KatS-Behörden und Kirchen<br />
23 Richtlinien des IM <strong>für</strong> die Planung von Notfallstationen<br />
24 Gefahrendurchsagen Rundfunk - Richtlinien -<br />
25 Rahmenempfehlungen des Bundes über den Katastrophenschutz in <strong>der</strong> Umgebung<br />
kerntechnischer Anlagen<br />
26 Richtlinien des Innenministeriums <strong>für</strong> die Strahlenspürtrupps <strong>der</strong> Feuerwehren in <strong>der</strong><br />
Umgebung kerntechnischer Anlagen
I. Informationsstufe<br />
Maßnahmenteil<br />
Die Informationsstufe wird ausgelöst bei einem Geschehen in <strong>der</strong> Anlage, bei dem<br />
noch kein Voralarm erfor<strong>der</strong>lich erscheint, das jedoch weiter beobachtet werden<br />
muss, weil die weitere Entwicklung in <strong>der</strong> Anlage noch nicht übersehbar ist.<br />
Die Auslösung <strong>der</strong> Informationsstufe hat zur Folge, dass die Stabsgruppe des<br />
Regierungspräsidums zusammengerufen wird, diese die Lage ermittelt und die<br />
lagedingten weiteren Maßnahmen einleitet.<br />
Dem Regierungspräsidium als Katastrophenschutzbehörde werden alle<br />
Störereignisse unverzüglich angezeigt, zu <strong>der</strong>en Beherrschung das Wirksamwerden<br />
aktiver Sicherheitseinrichtungen erfor<strong>der</strong>lich ist. (Zu diesen Störereignissen können<br />
z.B. zählen:<br />
- Reaktorkühlmittelverluststörfälle im Reaktorgebäude<br />
- Leckagen o<strong>der</strong> Brache im Frischdampf- und Speisewassersystem<br />
- Ansprechen von Hauptsicherheitsventilen<br />
- Einwirkungen von außen.)<br />
Von <strong>der</strong> Anzeige kann abgesehen werden, wenn unter Anlegung strenger Maßstäbe<br />
bei den Annahmen über den weiteren Verlauf abzusehen ist, dass das Ergebnis<br />
beherrscht wird und dabei die Abgabe radioaktiver Stoffe über die Luft in die<br />
Umgebung die genehmigten Grenzwerte <strong>für</strong> die Jahresabgaben nicht überschreitet.<br />
Außerdem sind <strong>der</strong> Katastrophenschutzbehörde Störereignisse unverzüglich<br />
anzuzeigen, bei denen eine Beurteilung des Anlagenzustandes o<strong>der</strong> des<br />
Emissionsverhaltens nicht möglich ist.<br />
Hinweis:<br />
Keine Maßnahmen auf Gemeindeebene erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Stand: 11/02<br />
B.I
II. Voralarm<br />
Maßnahmenteil<br />
Bei Bekannt werden <strong>eines</strong> Ereignisses, bei dem tatsächliche Anahltspunkte <strong>für</strong> die<br />
Annahme bestehen, dass eine Katastrophe i.S.d. § 1 Abs. 2 LKatSG eintreten kann,<br />
und bei dem ein Tätigwerden des Regierungspräsidiums Karlsruhe als zuständige<br />
Katastrophenschutzbehörde zweckmäßig erscheint, kann diese Katastrophen-<br />
Voralarm auslösen (§ 22 I LKatSG).<br />
Voralarm wird ausgelöst, wenn bei einem Ereignis in <strong>der</strong> kerntechnischen Anlage<br />
bisher noch keine o<strong>der</strong> nur eine im Vergleich zu den Auslösekriterien <strong>für</strong><br />
Katastrophenalarm geringe Auswirkung auf die Umgebung eingetreten ist, jedoch<br />
aufgrund des Anlagezustandes nicht ausgeschlossen werden kann, dass<br />
Auswirkungen, die den Auslösekriterien <strong>für</strong> Katastrophenalarm entsprechen,<br />
eintreten könnten.<br />
Die Katastrophenschutzbehörde ist mit dem Klassifizierungsvorschlag „Voralarm“ bei<br />
Ereignisabläufen zu alarmieren, bei <strong>der</strong>en Freisetzungen radioaktiver Stoffe bereits<br />
festgestellt wurden o<strong>der</strong> abzusehen sind, die eine effektive Dosis von mehr als 5<br />
mSv o<strong>der</strong> einer Schilddrüsendosis von mehr als 50 mSV in <strong>der</strong> Umgebung <strong>der</strong><br />
Anlage bewirken können.<br />
Die aufgrund <strong>der</strong> Auslösung des Voralarms zu treffenden Maßnahmen dienen <strong>der</strong><br />
vorsorglichen Herstellung einer ausreichenden Arbeitsbereitschaft <strong>der</strong> zur Leitung<br />
und Durchführung von Notfallschutzmaßnahmen vorgesehenen Behörden und ihrer<br />
Katastrophenstäbe sowie <strong>der</strong> Messdienste und -einrichtungen. Sie umfassen die<br />
Unterrichtung <strong>der</strong> Bevölkerung und <strong>der</strong> Behörden sowie Dienststellen, haben jedoch<br />
i.d.R. keine Auswirkungen auf die Bevölkerung.<br />
Die Benachrichtigung über das Vorliegen <strong>der</strong> <strong>für</strong> den Voralarm festgelegten Kriterien<br />
erfolgt durch den Betreiber an das Regierungspräsidiums Karlsruhe - Referat 16 -.<br />
Die Benachrichtigung über das Vorliegen <strong>der</strong> <strong>für</strong> den Voralarm festgelegten Kriterien<br />
enthält u.a. folgende Angaben:<br />
B.II
- Art und Zeitpunkt des Ereignisses<br />
- geographischer Ort <strong>der</strong> Emission<br />
- Freisetzungspfad<br />
- meteorologische und gewässerkundliche Angaben, die zur Vorhersage <strong>der</strong><br />
Verfrachtung und Verdünnung notwendig sind<br />
- Art, chemische und physikalische Form, sowie - wenn möglich - die Menge <strong>der</strong><br />
emittierten radioaktiven Stoffe<br />
- voraussichtliches weiteres Verhalten <strong>der</strong> Emissionsquelle<br />
- evtl. bereits vorliegende Messergebnisse.<br />
Die Benachrichtigung ist, wenn möglich mit <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Gefahrenlage und<br />
<strong>der</strong> Lageentwicklung verbunden.<br />
Der Betreiber ist verpflichtet, in <strong>der</strong> Umgebung <strong>der</strong> Anlage sowie im mutmaßlichen<br />
Zentrum <strong>der</strong> Beaufschlagung laufend Messungen und Untersuchungen<br />
durchzuführen und die Ergebnisse unverzüglich <strong>der</strong> Katastrophenschutzbehörde<br />
mitzuteilen.<br />
Wegen <strong>der</strong> Auslösezuständigkeit wird auf den Abschnitt A.II.5 -<br />
Entscheidungsbefugnisse - verwiesen.<br />
Die Katastrophenschutzbehörde legt den Zeitpunkt, in dem <strong>der</strong><br />
Katastrophenvoralarm wirskam wird, und das Gebiet fest, <strong>für</strong> das <strong>der</strong><br />
Katastrophenvoralarm gilt (§ 22 Abs. 2 LKatSG).<br />
Stand: 11/02
II.1 Maßnahmengruppe 1<br />
Maßnahmenteil<br />
B.II.1<br />
II.1 Bekanntgabe des Voralarms, Alarmierung und Herstellung <strong>der</strong><br />
Arbeitsbereitschaft auf Gemeindeebene<br />
II.1.2 Bekanntgabe des vermutlich gefährdeten Gebiets<br />
Stand: 11/02
Nr. <strong>der</strong><br />
Einzelmaßnahme<br />
Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />
(Entscheidungen, Alarmierungen,<br />
Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />
II.1.1 Bekanntgabe des Voralarms, Alarmierung und<br />
Herstellung <strong>der</strong> Arbeitsbereitschaft auf<br />
Gemeindeebene<br />
II.1.1.1 Eingang des Voralarms und <strong>der</strong> Anordnung des<br />
Landratsamtes bzw. des Regierungspräsidiums, soweit<br />
vom Landratsamt noch nicht geschehen:<br />
- die Arbeitsbereitschaft herzustellen<br />
- Schulen, Kin<strong>der</strong>gärten, Großbetriebe, Altenheime,<br />
Krankenhäuser etc. zu informieren<br />
- Landwirte mit Weideviehhaltung zu warnen<br />
- Angaben im Auslöseteil des Gemeindeanschlussplanes<br />
überprüfen und ggf. korrigieren<br />
- Vollzugsmeldung zu erstatten<br />
II.1.1.2 Unterrichtung <strong>der</strong> Behördenleitung über den Inhalt <strong>der</strong><br />
eingegangenen Information. Geht die Information bei <strong>der</strong><br />
Behördenleitung ein, ist <strong>der</strong><br />
Katastrophenschutzsachbearbeiter zu verständigen.<br />
II.1.1.3 Arbeitsbereitschaft des Krisenstabs (Arbeitsstabes)<br />
herstellen<br />
- Alarmierung des Krisenstabes (Arbeitsstabes)<br />
- Einrichtung <strong>der</strong> Arbeitsräume<br />
II.1.1.4 Sicherstellung <strong>der</strong> Fernmeldeverbindungen<br />
- Schaltung des verdeckten Fernsprechanschlusses<br />
- Anweisung an alle Bediensteten, Telefongespräche auf<br />
das<br />
unumgänglich notwendige Maß einzuschränken.<br />
II.1.1.5 Vollzugsmeldung an das LRA über die Arbeitsbereitschaft<br />
des Krisenstabes (Arbeitsstabes) und Durchgabe <strong>der</strong><br />
eigenen telefonischen Erreichbarkeit; Bekanntgabe <strong>der</strong><br />
verdeckten Telefonnummer<br />
II.1.1.6 Alarmierung und Auffor<strong>der</strong>ung zur Entsendung <strong>eines</strong><br />
Verbingsmannes<br />
- <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr<br />
- den Sanitätsorganisationen<br />
- ggf. sonstige Organisationen<br />
II.1.1.7 Überprüfung, ob im Auslöseteil die Angaben über die<br />
Hilfsmittel (z.B. Informationsmittel zur Unterrichtung <strong>der</strong><br />
Bevölkerung) noch aktuell sind, ggf. Korrektur, soweit noch<br />
nicht geschehen (vgl. II.1.1.1)<br />
II.1.1.8 Feststellung, ob eingeplantes Personal <strong>für</strong> den<br />
Krisenstab/Arbeitsstab durch Krankheit o<strong>der</strong> Urlaub<br />
verhin<strong>der</strong>t ist bzw. Klärung <strong>der</strong> Vertretung o<strong>der</strong> Rückruf<br />
aus dem Urlaub<br />
Stand: 11/02<br />
Maßnahmenteil<br />
B.II.1<br />
Hinweis auf den<br />
Auslöseteil<br />
1<br />
2.1<br />
2.2<br />
3<br />
6<br />
5<br />
2.9<br />
2.17
Nr. <strong>der</strong><br />
Einzelmaßnahme<br />
Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />
(Entscheidungen, Alarmierungen,<br />
Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />
II.1.2 Bekanntgabe des vermutlich gefährdeten Gebiets<br />
II.1.2.1 Das Landratsamt informiert über<br />
- die Entscheidung des Regierungspräsidiums über das<br />
vermutlich gefährdete Gebiet<br />
- den Einsatz <strong>der</strong> Messdienste (z.B. Betreiber,<br />
Strahlenspürtrupps <strong>der</strong> Feuerwehr)<br />
Stand: 11/02<br />
Maßnahmenteil<br />
B.II.1<br />
Blatt 2<br />
Hinweis auf den<br />
Auslöseteil
II.2 Maßnahmengruppe 2<br />
II.2.1 Erste Information und Unterrichtung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
Maßnahmenteil<br />
B.II.2<br />
II.2.2 Unterrichtung von Schulen, Kin<strong>der</strong>gärten, Heimen u.s.w.<br />
Stand: 11/02
Nr. <strong>der</strong><br />
Einzelmaßnahme<br />
Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />
(Entscheidungen, Alarmierungen,<br />
Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />
Maßnahmenteil<br />
B.II.2<br />
II.2.1 Unterrichtung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
II.2.1.1 Das Regierungspräsidium unterrichtet durch das<br />
Landratsamt über eine bevorstehende<br />
Rundfunkinformation über die Lage und ordnet an:<br />
- die Bevölkerung mittels Rundfunk, Fernsehen und<br />
Südwest-<br />
text sowie durch Lautsprecherwagen zu informieren<br />
(Hinweis, dass Rundfunkdurchsagen erfolgen und dort<br />
Näheres zu erfahren ist.)<br />
- den Vollzug dem Landratsamt zu melden.<br />
II.2.1.1.1 Festlegung <strong>der</strong> Fahrtrouten <strong>für</strong> alle<br />
Lautsprecherfahrzeuge, soweit noch nicht geschehen<br />
II.2.1.1.2 Einteilung und Einweisung <strong>der</strong> Lautsprecherfahrzeuge in<br />
die Fahrtrouten<br />
II.2.1.2 Anfor<strong>der</strong>ung zusätzlicher Lautsprecherwagen beim<br />
Landratsamt<br />
II.2.1.3 Information <strong>der</strong> Bevölkerung durch Lautsprecherwagen<br />
II.2.1.4 Vollzugsmeldung an das Landratsamt<br />
II.2.1.5 Schaffen von Beratungsmöglichkeiten <strong>für</strong> die Bevölkerung<br />
- im Rathaus<br />
- an <strong>der</strong> geplanten Ausgabestelle<br />
Stand: 11/02<br />
Hinweis auf den<br />
Auslöseteil<br />
8<br />
9<br />
3
Nr. <strong>der</strong><br />
Einzelmaßnahme<br />
Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />
(Entscheidungen, Alarmierungen,<br />
Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />
II.2.2 Unterrichtung von Schulen, Kin<strong>der</strong>gärten, Heimen,<br />
u.s.w<br />
II.2.2.1 Unterrichtung <strong>der</strong> Leitung von<br />
- Schulen<br />
- Kin<strong>der</strong>gärten<br />
- Großbetrieben<br />
- Altenheimen<br />
- Krankenhäusern<br />
- Landwirten mit Weideviehhaltung<br />
über die Lage<br />
II.2.2.2 Vollzugsmeldung zur Maßnahme II.2.2.1 an das LRA<br />
Maßnahmenteil<br />
B.II.2.2<br />
Hinweis auf den<br />
Auslöseteil<br />
2.18<br />
2.11<br />
2.10<br />
2.6<br />
2.12<br />
2.14
II.3 Maßnahmengruppe 3<br />
Maßnahmenteil<br />
B.II.3<br />
II.3.1 Aufhebung des Voralarms und abschließende Maßnahmen<br />
Stand: 11/02
Nr. <strong>der</strong><br />
Einzelmaßnahme<br />
Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />
(Entscheidungen, Alarmierungen,<br />
Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />
II.3.1 Aufhebung des Voralarms und abschließende<br />
Maßnahmen<br />
II.3.1.1 Das Landratsamt teilt mit,<br />
- dass das Regierungspräsidium den Voralarm<br />
aufgehoben hat<br />
- o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Voralarm aufrecht erhalten wird<br />
Maßnahmenteil<br />
B.II.3<br />
- o<strong>der</strong> bereits einzelne Maßnahmen <strong>der</strong> Maßnahmenstufe<br />
III<br />
(Katastrophenalarm) vorzubereiten sind<br />
- o<strong>der</strong> Katastrophenalarm ausgelöst wurde.<br />
II.3.1.2 Bei Aufhebung des Voralarms<br />
Stand: 11/02<br />
- Unterrichtung aller alarmierten Stellen (Leitung <strong>der</strong><br />
Schulen,<br />
Kin<strong>der</strong>gärten, Großbetriebe, Altersheime, Krankenhäuser<br />
und <strong>der</strong> Landwirte u.s.w.)<br />
- Aufhebung des Schichtbetriebes<br />
- ggf. Einstellen <strong>der</strong> Tätigkeit <strong>der</strong> Beratungsstellen<br />
Hinweis auf den<br />
Auslöseteil<br />
2
III. Katastrophenalarm<br />
Eine Katastrophe i.S.v. § 1 Abs. 2 LKatSG liegt vor, wenn ein Geschehen das Leben<br />
o<strong>der</strong> die Gesundheit zahlreicher Menschen, die Umwelt, erhebliche Sachwerte o<strong>der</strong><br />
die lebensnotwendige Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung in so ungewöhnlichem Maße<br />
gefährdet o<strong>der</strong> schädigt, dass es geboten erscheint, ein zu seiner Abwehr und<br />
Bekämpfung erfor<strong>der</strong>liches Zusammenwirken von Behörden, Stellen und<br />
Organisationen unter die einheitliche Leitung <strong>der</strong> KatS-Behörden zu stellen.<br />
Katastrophenalarm wird vom Regierungspräsidium als zuständige<br />
Katastrophenschutzbehörde ausgelöst, wenn durch einen Unfall in <strong>der</strong><br />
kerntechnischen Anlage eine gefahrbringende Freisetzung radioaktiver Stoffe in die<br />
Luft festgestellt ist o<strong>der</strong> droht.<br />
Das Regierungspräsidium ist mit dem Klassifizierungsvorschlag „Katastrophenalarm“<br />
zu alarmieren, wenn ein Störfallablauf in <strong>der</strong> Weise erfolgt, dass die Schutzziele<br />
Unterkritikalität, Kernkühlung und Integrität des Sicherheitsbehälters auch mit<br />
anlageninternen Notfallmaßnahmen nicht erreicht werden können. Dies ist immer<br />
dann <strong>der</strong> Fall, wenn <strong>eines</strong> <strong>der</strong> in den Tabellen <strong>für</strong> „SWR-Anlagenkriterien <strong>für</strong> den<br />
Katastrophenalarm“ bzw. <strong>für</strong> „DWR-Analgenkriterien <strong>für</strong> den Katastrophenfall“<br />
aufgeführten Alarmierungskriterien erfüllt wird. Es ist zu alarmieren, sobald das<br />
Kriterium erfüllt ist o<strong>der</strong> sobald erkennbar ist, dass seine Erfüllung nicht abgewendet<br />
werden kann.<br />
Die Unterrichtung enthält folgende Angaben<br />
- Art und Zeitpunkt des Ereignisses<br />
- geographischer Ort <strong>der</strong> Emission<br />
- Freisetzungspfad<br />
- meteorologische Angaben, die zur Vorhersage <strong>der</strong> Verfrachtung und <strong>der</strong><br />
Verdünnung notwendig sind<br />
- Art, chemische und physikalische Form, sowie - wenn möglich - die Menge<br />
<strong>der</strong> emittierten radioaktiven Stoffe
- voraussichtliches weiteres Verhalten <strong>der</strong> Emissionquelle<br />
- evtl. bereits vorliegende Messergebnisse<br />
Die Benachrichtigung ist - wenn möglich - mit <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Gefahrenquelle<br />
und <strong>der</strong> Lageentwicklung verbunden.<br />
Der Betreiber ist verpflichtet, in <strong>der</strong> Umgebung <strong>der</strong> Anlage sowie im mutmaßlichen<br />
Zentrum <strong>der</strong> Beaufschlagung laufend Messungen und Untersuchungen<br />
durchzuführen und die Ergebnisse unverzüglich <strong>der</strong> Katastrophenschutzbehörde<br />
mitzuteilen.<br />
Wegen <strong>der</strong> Auslösezuständigkeit wird auf Abschnitt A.II.5 -Entscheidungsbefugnisse-<br />
verwiesen.<br />
Die Katastrophenschutzbehörde stellt den Zeitpunkt fest, von dem an einen<br />
Katastrophe vorliegt, bestimmt das Katastrophengebiet und löst Katastrophenalarm<br />
aus (§ 8 LKatSG).<br />
Stand: 11/02
III.1 Maßnahmengruppe 1<br />
Maßnahmenteil<br />
B.III.1<br />
III.1.1 Bekanntgabe des Katastrophenalarms, Alarmierung und<br />
Herstellung <strong>der</strong> Arbeitsbereitschaft auf Gemeindeebene<br />
III.1.2 Bekanntgabe des vermutlich gefährdeten Gebiets<br />
III.1.3 Unterrichtung <strong>der</strong> Wassergewinnungsstellen<br />
Stand: 11/02
Nr. <strong>der</strong><br />
Einzelmaßnahme<br />
Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />
(Entscheidungen, Alarmierungen,<br />
Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />
III.1.1 Bekanntgabe des Katastrophenalarms und<br />
Herstellung <strong>der</strong> Arbeitsbereitschaft auf<br />
Gemeindeebene<br />
Maßnahmenteil<br />
B.III.1<br />
III.1.1.1 Eingang des Kat-Alarms und <strong>der</strong> Anordnung des<br />
Landratsamtes:<br />
- die Arbeitsbereitschaft herzustellen<br />
- Schulen, Kin<strong>der</strong>gärten, Großbetriebe, Altenheime,<br />
Krankenhäuser etc. zu informieren<br />
- Landwirte mit Weideviehhaltung zu warnen<br />
- Angaben im Auslöseteil des <strong>Anschlussplanes</strong> überprüfen<br />
und ggf. korrigieren<br />
- Vollzugsmeldung an das Landratsamt zu erstatten<br />
III.1.1.2 Unterrichtung <strong>der</strong> Behördenleitung über den Inhalt <strong>der</strong><br />
eingegangenen Information. Geht die Information bei <strong>der</strong><br />
Behördenleitung ein, ist <strong>der</strong><br />
Katastrophenschutzsachbearbeiter zu verständigen<br />
III.1.1.3 Arbeitsbereitschaft des Krisenstabs (Arbeitsstabes)<br />
herstellen<br />
- soweit nicht unter Ziff. II.1.1.3 geschehen<br />
- Alarmierung des Krisenstabes (Arbeitsstabes)<br />
- Einrichtung <strong>der</strong> Arbeitsräume<br />
III.1.1.4 Sicherstellung <strong>der</strong> Fernmeldeverbindungen<br />
- Schaltung des Verdeckten Fernsprechanschlusses<br />
- Anweisung an alle Bediensteten, Telefongespräche auf<br />
das unumgänglich notwendige Maß einzuschränken.<br />
III.1.1.5 Vollzugsmeldung an das LRA über die Arbeitsbereitschaft<br />
des Krisenstabes (Arbeitsstabes) und Durchgabe <strong>der</strong><br />
eigenen telefonischen Erreichbarkeit; Bekanntgabe <strong>der</strong><br />
verdeckten Telefonnummer<br />
III.1.1.6 Unterrichtung - <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong><br />
- Schulen<br />
- Kin<strong>der</strong>gärten<br />
- Großbetriebe<br />
- Altenheime<br />
- Krankenhäuser<br />
- Landwirte mit Weideviehhaltung<br />
III.1.1.7 Vollzugsmeldung zur Maßnahme III.1.1.6 an das LRA<br />
III.1.1.8 Alarmierung und Auffor<strong>der</strong>ung zur Entsendung <strong>eines</strong><br />
Vergindungsmannes<br />
- <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr<br />
- den Sanitätsorganisationen<br />
- ggf. sonstige Organisationen<br />
Hinweis auf den<br />
Auslöseteil<br />
1<br />
2<br />
2<br />
3<br />
6<br />
5<br />
2.18<br />
2.11<br />
2.10<br />
2.6<br />
2.12<br />
2.14<br />
2.9<br />
2.17
Nr. <strong>der</strong><br />
Einzelmaßnahme<br />
Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />
(Entscheidungen, Alarmierungen,<br />
Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />
Maßnahmenteil<br />
B.III.1<br />
III.1.1.9 Überprüfung, ob im Auslöseteil die Angaben über die<br />
Hilfsmittel (z.B. Informationsmittel zur Unterrichtung <strong>der</strong><br />
Bevölkerung) noch aktuell sind, ggf. Korrektur, soweit<br />
noch nicht geschehen (vgl. III.1.1.1)<br />
III.1.1.10<br />
Feststellung, ob eingeplantes Personal <strong>für</strong> den<br />
Krisenstab/Arbeitsstab durch Krankheit o<strong>der</strong> Urlaub<br />
verhin<strong>der</strong>t ist bzw. Klärung <strong>der</strong> Vertretung o<strong>der</strong> Rückruf<br />
aus dem Urlaub<br />
III.1.1.11 Regelung des Schichtbetriebes<br />
Hinweis auf den<br />
Auslöseteil
Nr. <strong>der</strong><br />
Einzelmaßnahme<br />
Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />
(Entscheidungen, Alarmierungen,<br />
Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />
III.1.2 Bekanntgabe des vermutlich gefährdeten Gebiets<br />
Maßnahmenteil<br />
B.III.1<br />
III.1.2.1 Das Regierungspräsidium bzw. auf Anordnung des<br />
Regierungspräsidiums das Landratsamt informieren über<br />
- die Festlegung des vermutlich gefährdeten Gebiets<br />
- den Einsatz <strong>der</strong> Messdienste (z.B. Betreiber,<br />
Strahlenspürtruppe <strong>der</strong> Feuerwehr)<br />
Hinweis auf den<br />
Auslöseteil
Nr. <strong>der</strong><br />
Einzelmaßnahme<br />
Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />
(Entscheidungen, Alarmierungen,<br />
Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />
III.1.3 Unterrichtung <strong>der</strong> Wassergewinnungsstellen<br />
Maßnahmenteil<br />
B.III.1<br />
III.1.3.1 Das Regierungspräsidium bzw. auf Anordnung des<br />
Regierungspräsidiums das Landratsamt informieren über<br />
- das gefährdete Gebiet<br />
ordnen an, die Wassergewinnungsstellen (z.B.<br />
Stadtwerke, Zweckverbände) zu unterrichten.<br />
III.1.3.2 Unterrichtung des Wassermeisters 2.19<br />
Stand: 11/02<br />
Hinweis auf den<br />
Auslöseteil
III.2<br />
Maßnahmengruppe 2<br />
III.2.1 Warnung und Unterrichtung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
Maßnahmenteil<br />
B.III.2<br />
III.2.2 Information über Sperrung des einfahrenden Verkehrs in gefährdeten<br />
Gebieten<br />
III.2.3 Verteilung und Auffor<strong>der</strong>ung an die Bevölkerung zur Abholung <strong>der</strong><br />
Jodtabletten<br />
III.2.4 Auffor<strong>der</strong>ung zur Einnahme <strong>der</strong> verteilten Jodtabletten<br />
III.2.5 Auffor<strong>der</strong>ung zum Aufenthalt in Gebäuden<br />
III.2.6 Weisung <strong>der</strong> flussabwärts wohnenden Bevölkerung vor Gebrauch des<br />
Wassers, vor Wassersport und Fischfang<br />
III.2.7 Sperrung kontaminierter Wasseraufbereitungsanlagen und<br />
Wassergewinnungsstellen<br />
III.2.8 Warnung <strong>der</strong> Bevölkerung vor dem Verzehr frisch gebackener<br />
Lebensmittel<br />
III.2.9 Unterrichtung <strong>der</strong> Bevölkerung über die Sperrung stark kontaminierter<br />
Flächen
Nr. <strong>der</strong><br />
Einzel-<br />
maßnahme<br />
III.2.1<br />
III.2.1.1<br />
Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />
Hinweis auf (Entscheidungen, Alarmierungen,<br />
Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />
Warnung und Unterrichtung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
Das Landratsamt unterrichtet über eine<br />
bevorstehende Rundfunkinformation über die Lage<br />
und ordnet an:<br />
- die Bevölkerung mittels Rundfunk, Fernsehen<br />
und Südwesttext durch Lautsprecherwagen zu<br />
informieren (Hinweis, dass Rundfunkdurchsagen<br />
erfolgen und dort Näheres zu erfahren ist)<br />
- den Vollzuge dem Landratsamt zu melden.<br />
III.2.1.1.1 Festlegung <strong>der</strong> Fahrrouten <strong>für</strong> alle<br />
Lautsprecherfahrzeuge, soweit noch nicht<br />
geschehen<br />
III.2.1.1.2 Einteilung und Einweisung <strong>der</strong><br />
Lautsprecherfahrzeuge in die Fahrrouten<br />
III.2.1.2 Information <strong>der</strong> Bevölkerung durch<br />
Lautsprecherwagen<br />
III.2.1.3 Anfor<strong>der</strong>ung zusätzlicher Lautsprecherwagen<br />
beim Landratsamt<br />
III.2.1.4 Vollzugsmeldungen an das Landratsamt<br />
III.2.1.5 Schaffen von Beratungsmöglichkeiten <strong>für</strong> die<br />
Bevölkerung soweit och nicht geschehen<br />
11/02<br />
- im Rathaus<br />
- Jodtabletten - Ausgabestellen<br />
Maßnahmenteil<br />
B.III.2<br />
Hinweise auf den<br />
Auslöseteil<br />
8<br />
9<br />
10
Nr. <strong>der</strong><br />
Einzel-<br />
maßnahme<br />
Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />
Hinweis auf (Entscheidungen, Alarmierungen,<br />
Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />
III.2.2 Information über Sperrung des einfahrenden<br />
Verkehrs in gefährdeten Gebieten<br />
III.2.2.1 Das Regierungspräsidium bzw. auf Anordnung des<br />
Regierungspräsidiums das Landratsamt geben<br />
bekannt, dass die gefährdeten Gebiete <strong>für</strong> den<br />
einfahrenden Verkehr gesperrt und weiträumige<br />
Umleitungen festgelegt sind.<br />
11/02<br />
Maßnahmenteil<br />
B.III.2<br />
Hinweise auf den<br />
Auslöseteil
Nr. <strong>der</strong><br />
Einzel-<br />
maßnahme<br />
Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />
Hinweis auf (Entscheidungen, Alarmierungen,<br />
Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />
III.2.3 Verteilung und Auffor<strong>der</strong>ung an die<br />
Bevölkerung zur Abholung <strong>der</strong> Jodtabletten<br />
III.2.3.1 Das Regierungspräsidium gibt über die<br />
Landratsämter bekannt, dass die Verteilung <strong>der</strong><br />
Jodtabletten angebracht erscheint und ordnet an, .<br />
die Bevölkerung über Rundfunk, Fernsehen und<br />
Südwesttext sowie Lautsprecherwagen zu<br />
informieren.<br />
III.2.3.2 Anfor<strong>der</strong>ung zusätzlicher Lautsprecherwagen<br />
beim Landratsamt<br />
III.2.3.3 Aufbau und Besetzung <strong>der</strong> Jodtabeletten-<br />
Ausgabestellen (evtl. bereits bei III.2.1.1.6<br />
geschehen)<br />
IIII.2.3.4 Die Tabletten sind an die Ausgabestellen zu<br />
bringen<br />
III.2.3.5 Unterrichtung <strong>der</strong> Bevölkerung durch<br />
Lautsprecherwagen mit dem Hinweis auf<br />
Rundfunkdurchsagen zu achten.<br />
Maßnahmenteil<br />
B.III.2<br />
Hinweise auf den<br />
Auslöseteil<br />
III.2.3.6 Ausgabe <strong>der</strong> Jodtabletten 10<br />
Achtung:<br />
11/02<br />
Bei Verteilung <strong>der</strong> Tabletten durch Boten , die von<br />
Haus zu Haus gehen, entfällt III.2.3.3 und III.2.3.4<br />
10<br />
8<br />
9
Nr. <strong>der</strong><br />
Einzel-<br />
maßnahme<br />
III.2.4<br />
Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />
Hinweis auf (Entscheidungen, Alarmierungen,<br />
Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />
Auffor<strong>der</strong>ung zur Einnahme <strong>der</strong> verteilten<br />
Jodtabletten<br />
IIII.2.4.1 Das Regierungspräsidium informiert über die<br />
Entscheidung zur Auffor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Einnahme von<br />
Jodtabletten und ordnet die Information <strong>der</strong><br />
Bevölkerung mittels Rundfunk, Fernsehen und<br />
Südwesttext, durch Lautsprecherwagen an.<br />
III.2.4.2<br />
Unterrichtung über die Lautsprecherwagen<br />
III.2.4.3 Den Mitarbeitern des Krisenstabes/Arbeitsstabes<br />
sowie allen sonstigen eingesetzten Helfern ist zu<br />
empfehlen, die Jodtabletten nach Ratschlag <strong>der</strong><br />
Katastrophenschutzbehörde einzunehmen und<br />
dazu die Rundfunkdurchsage zu beachten.<br />
11/02<br />
Maßnahmenteil<br />
B.III.2<br />
Hinweise auf den<br />
Auslöseteil<br />
9<br />
8
Nr. <strong>der</strong><br />
Einzel-<br />
maßnahme<br />
III.2.5<br />
Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />
Hinweis auf (Entscheidungen, Alarmierungen,<br />
Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />
Auffor<strong>der</strong>ung zum Aufenthalt in Gebäuden<br />
III.2.5.1 Das Regierungspräsidium informiert durch das<br />
Landratsamt über die Entscheidung <strong>der</strong> KatS-<br />
Behörde, Gebäude zum Schutz gegen äußere und<br />
innere Bestrahlung aufzusuchen und ordnet an:<br />
III.2.5.1.1<br />
III.2.5.1.2<br />
- mittels Rundfunk, Fernsehen und Südwesttext<br />
sowie über Lautsprecherwagen zu informieren<br />
Festlegung <strong>der</strong> Fahrtrouten <strong>für</strong> alle<br />
Lautsprecherfahrzeuge, soweit noch nicht<br />
geschehen<br />
Einteilung und Einweisung <strong>der</strong><br />
Lautsprecherfahrzeuge in die Fahrtrouten<br />
III.2.5.2 Anfor<strong>der</strong>ung zusätzlicher Lautsprecherwagen<br />
III.2.5.3<br />
Information <strong>der</strong> Bevölkerung durch<br />
Lautsprecherwagen<br />
III.2.5.4 Vollzugsmeldung an das Landratsamt<br />
11/02<br />
Maßnahmenteil<br />
B.III.2<br />
Hinweise auf den<br />
Auslöseteil<br />
8<br />
8<br />
9
Nr. <strong>der</strong><br />
Einzel-<br />
maßnahme<br />
III.2.6<br />
Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />
Hinweis auf (Entscheidungen, Alarmierungen,<br />
Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />
Warnung <strong>der</strong> flussabwärts wohnenden<br />
Bevölkerung vor Gebrauch des Wassers, vor<br />
Wassersport und Fischfang<br />
III.2.6.1 Das Regierungspräsidium ordnet über das<br />
Landratsamt an:<br />
- flussabwärts gelegene Wassergewinnungsstellen<br />
zu warnen<br />
- die Bevölkerung über Lautsprecherwagen zu<br />
informieren<br />
III.2.6.2 Unterrichtung des Wassermeisters<br />
IIII.2.6.3 Anfor<strong>der</strong>ung zusätzlicher Lautsprecherwagen<br />
beim Landratsamt<br />
III.2.6.4 Information <strong>der</strong> Bevölkerung mittels<br />
Laufsprecherwagen<br />
Die Bevölkerung wird gleichzeitig über den<br />
Rundfunk informiert<br />
III.2.6.5 Vollzugsmeldung an das Landratsamt<br />
11/02<br />
Maßnahmenteil<br />
B.III.2<br />
Hinweise auf den<br />
Auslöseteil<br />
9<br />
2.19<br />
8
Nr. <strong>der</strong><br />
Einzel-<br />
maßnahme<br />
Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen, Hinweis<br />
auf (Entscheidungen, Alarmierungen,<br />
Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />
III.2.7 Sperrung kontaminierter<br />
Wasseraufbereitungsanlagen und<br />
Wassergewinnungsstellen<br />
Maßnahmenteil<br />
B.III.2<br />
Hinweise auf<br />
den Auslöseteil<br />
III.2.7.1 Das Regierungspräsidium ordnet über das Landratsamt<br />
die Sperrung kontaminierter<br />
Wassergewinnungsstellen/Wasseraufbereitungsanlagen<br />
an<br />
9<br />
III.2.7.2 Unterrichtung des Wassermeisters 2.19<br />
III.2.7.3 Information <strong>der</strong> Bevölkerung mittels Rundfunk,<br />
Fernsehen und Südwesttext, sowie Lautsprecherwagen<br />
III.2.7.4 Vollzugsmeldung an das Landratsamt<br />
III.2.7.5 Anfor<strong>der</strong>ung zusätzlicher Lautsprecherwagen<br />
11/02<br />
8
Nr. <strong>der</strong><br />
Einzel-<br />
maßnahme<br />
Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />
Hinweis auf (Entscheidungen, Alarmierungen,<br />
Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />
III.2.8 Warnung <strong>der</strong> Bevölkerung vor dem Verzehr<br />
frisch geernteter Lebensmittel<br />
III.2.8.1 Das Regierungspräsidium informiert durch das<br />
Landratsamt über die anstehende Warnung <strong>der</strong><br />
Bevölkerung vor dem Verzehr frisch geernteter<br />
Lebensmittel mittels Rundfunk, Fernsehen und<br />
Südwest-Text<br />
III.2.8.2 Unterrichtung <strong>der</strong> Bevölkerung durch Rundfunk,<br />
Fernsehen und Südwesttext sowie<br />
Lautsprecherwagen<br />
III.2.8.3 Vollzugsmeldung an das Landratsamt<br />
III.2.8.4 Anfor<strong>der</strong>ung zusätzlicher Lautsprecherwagen<br />
11/02<br />
Maßnahmenteil<br />
B.III.2<br />
Hinweise auf den<br />
Auslöseteil<br />
9<br />
8
Nr. <strong>der</strong><br />
Einzel-<br />
maßnahme<br />
Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />
Hinweis auf (Entscheidungen, Alarmierungen,<br />
Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />
III.2.9 Unterrichtung <strong>der</strong> Bevölkerung über die<br />
Sperrung stark kontaminierter Flächen<br />
III.2.9.1 Das Regierungspräsidium informiert durch das<br />
Landratsamt über die Sperrung stark<br />
kontaminierter Flächen mittels Rundfunk,<br />
Fernsehen und Südwesttext sowie<br />
Lautsprecherwagen<br />
III.2.9.2 Vollzugsmeldung an das Landratsamt<br />
III.2.9.3 Anfor<strong>der</strong>ung zusätzlicher Lautsprecherwagen<br />
11/02<br />
Maßnahmenteil<br />
B.III.2<br />
Hinweise auf den<br />
Auslöseteil<br />
9<br />
8
III. 3 Maßnahmengruppe 3<br />
III.3.1 Gewährleistung <strong>der</strong> Wasserversorgung<br />
Maßnahmenteil<br />
B.III.3
Nr. <strong>der</strong><br />
Einzelmaßnahme<br />
Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />
(Entscheidungen, Alarmierungen,<br />
Bekanntmachungen, Anordnungen<br />
III.3.1 Gewährleistung <strong>der</strong> Wasserversorgung<br />
III.3.1.3 Das Landratsamt gibt die Entscheidung des<br />
Regierungspräsidiums über den Aufbau einer<br />
Notwasserversorgung bekannt<br />
III.3.1.2 Unterrichtung <strong>der</strong> Bevölkerung über die<br />
Errichtung <strong>der</strong> Notwasserversorgung mittels<br />
Rundfunk, Fernsehen und Südwesttext sowie<br />
Lautsprecherwagen<br />
III.3.1.3 Vollzugsmeldung an das Landratsamt<br />
III.3.1.4 Anfor<strong>der</strong>ung zusätzlicher Lautsprecherwagen<br />
Maßnahmenteil<br />
B.III.3<br />
Hinweis auf den<br />
Auslöseteil<br />
9<br />
8
Nr. <strong>der</strong><br />
Einzelmaßnahme<br />
Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />
(Entscheidungen, Alarmierungen,<br />
Bekanntmachungen, Anordnungen<br />
IV. Aufhebung <strong>der</strong> Alarmstufen (weitere und<br />
abschließende Maßnahmen)<br />
IV.1 Das Regierungspräsidium bzw. auf Anordnung das<br />
Landratsamt teilen mit, dass<br />
- bestimmte Einzelmaßnahmen aufgehoben werden<br />
- die Feststellung des Katastrophenfalles und <strong>der</strong><br />
Kat-Alarm aufgehoben werden.<br />
IV.2 Bei Aufhebung des Kat-Alarms<br />
- Unterrichtung aller alarmierten Stellen (Leitung <strong>der</strong><br />
Schulen, Kin<strong>der</strong>gärten, Großbetriebe, Alten-<br />
heime, Krankenhäuser und <strong>der</strong> Landwirte<br />
- Unterrichtung <strong>der</strong> eingesetzten Kräfte<br />
- Aufhebung des Schichtbetriebs.<br />
Die Bevölkerung wird über Rundfunk unterrichtet<br />
Maßnahmenteil<br />
B.IV<br />
Hinweis auf den<br />
Auslöseteil<br />
2
Auslöseteil<br />
1. Alarmierungsanweisung<br />
2. Alarmrufverzeichnis<br />
3. Unterbringungsplan und materielle Ausstattung<br />
4. Aufgabenbeschreibung <strong>der</strong> einzelnen Funktionen im Krisenstab/Arbeitsstab<br />
5. Handzettel <strong>für</strong> Bedienstete wegen Einschränkung <strong>der</strong> Telefongespräche<br />
6. Anweisung zur Schaltung <strong>der</strong> verdeckten Telefonnummer<br />
7. Beschallung <strong>der</strong> Gemeinde durch Lautsprecherwagen<br />
- Hinweise<br />
- Ortspläne<br />
- Fahrtrouten<br />
- Liste <strong>der</strong> Lautsprecherwagen<br />
8. Unterrichtung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
9. Verteilung <strong>der</strong> Jodtabletten
Alarmierungsanweisung<br />
Auslöseteil 1<br />
1. Bei einem Unfall im .... gehen die Alarmierungen und Nachrichten über das<br />
Ereignis über das Landratsamt B-Kreis o<strong>der</strong> das Regierungspräsidium Karlsruhe<br />
beim Bürgermeisteramt A-Dorf ein. Das Landratsamt gibt seine Alarmierungen an<br />
das Bürgermeisteramt wie folgt:<br />
a) während <strong>der</strong> Dienstzeit:<br />
an das Ordnungsamt<br />
Tel.: .....................................<br />
b) außerhalb <strong>der</strong> Dienstzeit:<br />
Herrn Bürgermeister Müller<br />
Tel.: .....................................<br />
Herrn BM-Stellvertreter Maier<br />
Tel.: ......................................<br />
Herrn Schulze<br />
Tel.: ......................................<br />
Für das Landratsamt ist die Alarmierung beendet, wenn eine <strong>der</strong> vorgenannten<br />
Personen erreicht wurde; es ist dann Aufgabe <strong>der</strong> erreichten Personen, den<br />
Krisenstab/Arbeitsstab nach Plan zu alarmieren. Wird keine <strong>der</strong> o.g. Personen<br />
erreicht, erfolgt die Alarmierung des Krisenstabes/Arbeitsstabes über die Polizei.<br />
2. Die Alarmierung <strong>der</strong> Stabsmitglie<strong>der</strong> hat in <strong>der</strong> Reihenfolge des<br />
Alarmrufverzeichnisses (lfd. Nr. 2) zu erfolgen. Ist ein zu unterrichten<strong>der</strong><br />
Bediensteter nicht erreichbar, ist die Vertretung zu alarmieren. Ist auch diese<br />
nicht erreichbar, bestimmt <strong>der</strong> Bürgermeister bzw. <strong>der</strong> Stabsleiter einen Vertreter.<br />
3. Alle weiteren Alarmierungen erfolgen nach Plan durch den<br />
Krisenstab/Arbeitsstab.
Alarmrufverzeichnis lfd. Nr.<br />
Teil 1<br />
Behördenleitung 1<br />
Krisenstab/Arbeitsstab 2<br />
Telefondienst 3<br />
Hausmeister 4<br />
Teil 2<br />
Ärzte 5<br />
Altenheime 6<br />
Apotheken 7<br />
Feuerwehrleitstelle/Rettungsleitstelle 8<br />
Freiwillige Feuerwehr 9<br />
Großbetriebe 10<br />
Kin<strong>der</strong>gärten 11<br />
Krankenhäuser 12<br />
Landratsamt/Regierungspräsidium 13<br />
Landwirte mit Weideviehhaltung 14<br />
Nachbarorte 15<br />
Polizeidienststellen (Posten und Reviere) 16<br />
Sanitätsorganisationen 17<br />
Schulen 18<br />
Wassergewinnungsstellen 19<br />
Auslöseteil 2
Unterbringungsplan und materielle Ausstattung<br />
1. Unterbringung<br />
Auslöseteil 3<br />
Der Krisenstab/Arbeitsstab wird im Bürgersaal des Rathauses untergebracht. Bei<br />
Bedarf sind die Zimmer ....................... zusätzlich zu nutzen.<br />
Bürgersaal<br />
Behördenleitung (Bürgermeister, Stellvertreter)<br />
Telefon: ............. Kopierer<br />
Telefax<br />
Leiter des Stabes<br />
Telefon ...............<br />
StB 1 StB 3<br />
Allg. Verwaltung, Organi- Öffentlich-<br />
sation, Sichtung keitsarbeit<br />
Telefon .................. Telefon .....................<br />
______________________ __________________<br />
StB 2 StB 4<br />
Innere Information, Ein- Katastrophenschutz<br />
satztagebuch<br />
Telefon ...................... Telefon ......................<br />
______________________ __________________<br />
weitere Stabsbereiche nach Bedarf:<br />
z.B. StB 5 Soziales<br />
______________________<br />
Fachberater und weitere<br />
städt./gdeeigene Einrichtungen<br />
z.B. Stadtwerke<br />
StB = Stabsbereich<br />
Zimmer<br />
...................<br />
Telefon<br />
...................<br />
Zimmer<br />
...................<br />
Telefon<br />
...................
2. Materielle Ausstattung<br />
Das Lagezentrum sollte wie folgt ausgerüstet sein:<br />
- mindestens zwei bis drei Telefone - davon ein verdeckter Anschluss<br />
- Telefon-Adapter und Aufnahmegerät 1)<br />
- ein Fotokopierer<br />
- eine Lagekarte 2)<br />
- eine Ereignisübersicht 3)<br />
- ein Einsatztagebuch 4)<br />
- Gemeindeanschlusspläne <strong>für</strong> alle Sachbearbeiter und <strong>für</strong> die Fachberater<br />
- Katastrophenschutzplan des Regierungspräsidiums und des Landratsamtes <strong>für</strong><br />
die jeweilige kerntechnische Anlage (z.B. KKP/KWO)<br />
- Sammlung <strong>der</strong> gesetzlichen Grundlagen (s. Maßnahmenteil A III)<br />
- Ortspläne, in denen die Beschallungsbezirke bzw. die Jodtabletten-<br />
Ausgabestellen eingetragen sind<br />
- Büromaterial 5)<br />
- Internet-Anschluss<br />
Hinweise:<br />
Zu 1) Das Landratsamt/Regierungspräsidium übermittelt u.U. fernmündlich<br />
längere Anweisungen. Zur Vermeidung von Übertragungsfehlern und zur<br />
schnelleren Aufnahme empfiehlt es sich, einen Telefon-Adapter und ein<br />
Aufnahmegerät (= Diktiergerät) zu beschaffen.<br />
Zu 2) Auf Gemeindeebene reicht ein Ortsplan als Lagekarte aus. Als<br />
Übersichtskarte ist eine Karte mit UTM-Gitternetz im Maßtab 1 : 50.000 zu<br />
empfehlen. Auf dieser Karte wird auch beim Landratsamt die Lage geführt.<br />
Zu 3) Auf <strong>der</strong> Ereignisübersicht trägt <strong>der</strong> StB 2 die wichtigsten Ereignisse und<br />
Anordnungen ein. Gleichzeitig wird festgehalten, welche Maßnahmen<br />
getroffen und wann die Anordnungen erledigt wurden.<br />
Die Übersicht ist so zu befestigen, dass sie von allen Stabsmitglie<strong>der</strong>n<br />
eingesehen werden kann. Die Verwendung von Flip-Charts ist zu<br />
empfehlen.<br />
Zu 4) Nähere Einzelheiten über Zweck, Führung und Inhalt des<br />
Einsatztagebuches ergeben sich aus <strong>der</strong> Anlage.
Zu 5) Dem Krisenstab sollte folgendes Büromaterial zur Verfügung gestellt<br />
werden:<br />
- Ordner (<strong>für</strong> den StB 2)<br />
- Schnellhefter<br />
-Locher<br />
-Filzstifte (<strong>für</strong> den StB 2)<br />
- Schreibpapier<br />
- Kohlepapier<br />
- Hefter<br />
- Büroklammern<br />
(Schreibutensilien sind von den Stabsmitglie<strong>der</strong>n selbst mitzubringen)<br />
- Bürokommunikation (EDV mit Internet-Anschluss)
1. Zweck des Einsatztagebuches<br />
Das Einsatztagebuch<br />
Anlage zum Auslöseteil 3<br />
Das Einsatztagebuch (ETB) ist ein Nachweis über die Tätigkeit bei Einsatzkräften.<br />
Es soll die wichtigsten Ereignisse und Erfahrungen festhalten und damit<br />
Grundlage <strong>für</strong> eine ausbildungsmäßige und taktische Auswertung von Einsätzen<br />
schaffen.<br />
2. Führung des Einsatztagebuches<br />
- Mit dem Führen des ETB ist ein geeigneter Bediensteter/Helfer zu beauftragen.<br />
- Der Einsatztagebuch-Führer ist laufend über wichtige Meldungen,<br />
Lagebeurteilungen, Entschlüsse und Maßnahmen zu unterrichten. Hierzu sind<br />
ihm sämtliche notwendigen Unterlagen zu übergeben. Darüber hinaus muss er<br />
sich stets selbst um Informationen bemühen. Enge Zusammenarbeit mit den<br />
Sachgebieten StB 2 und StB 4 sowie seine Anwesenheit bei<br />
Lagebesprechungen und Entscheidungen ist erfor<strong>der</strong>lich.<br />
3. Inhalt des Einsatztagebuches<br />
- Im ETB sollen die unmittelbaren Eindrücke <strong>eines</strong> Einsatzes in zeitlicher Folge<br />
mit <strong>der</strong> Lage, <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Lage, dem Entschluss und den Anordnungen<br />
formlos aufgezeichnet werden. Dabei ist <strong>der</strong> ursächliche Zusammenhang<br />
zwischen eingehenden Meldungen, den eigenen Erwägungen und den<br />
getroffenen Maßnahmen klar herauszustellen.<br />
- Das ETB soll aus sich selbst heraus verständlich sein, so dass weitere<br />
Unterlagen nicht hinzugezogen werden müssen. Auf Anordnungen, Schreiben<br />
usw., die dem ETB nicht als Anlage beiliegen, ist kein Bezug zu nehmen.<br />
Auch wenn auf Anlagen zum ETB Bezug genommen wird, sind die<br />
Geschehnisse so darzustellen, dass <strong>der</strong> Zusammenhang gewahrt bleibt, ohne<br />
dass die Anlage erst gelesen werden muss.<br />
Anlagen werden unmittelbar hinter das betreffende Blatt des Tages geheftet.<br />
Umfangreichere Anlagen können ggf. nummeriert in einem geson<strong>der</strong>ten<br />
Anlagenband abgelegt werden.<br />
- Das ETB soll keine Aufzeichnungen <strong>der</strong> Ein- und Ausgänge o<strong>der</strong> ein<br />
Beschäftigungsnachweis sein. Interne Ereignisse o<strong>der</strong> Maßnahmen sind nur<br />
aufzunehmen, sofern sie sich auf die Arbeit des Stabes, unterstellte Kräfte o<strong>der</strong><br />
den Einsatz auswirken.<br />
4. Form, Prüfung, Vorlage und Verbleib des Einsatztagebuches<br />
- Das ETB ist in <strong>der</strong> Regel mit Schreibmaschine einseitig abzufassen. Die Blätter<br />
werden fortlaufend durchnummeriert. Radieren, Herausnehmen o<strong>der</strong>
Überkleben von Blättern ist untersagt. Es sind Vordrucke nach beiliegendem<br />
Muster zu verwenden.<br />
- Anlagen sind oben rechts mit dem Vermerk zu versehen:<br />
„Anlage zum ETB vom ................. (Datum) zu Blatt ................“<br />
- Das ETB ist täglich o<strong>der</strong> bei kurzen Einsätzen nach <strong>der</strong>en Ende abzuschließen,<br />
vom ETB-Führer mit Angabe von Datum, Uhrzeit zu unterschreiben und dem<br />
verantwortlichen Führer zur Unterschrift vorzulegen. Danach dürfen<br />
Än<strong>der</strong>ungen nicht mehr vorgenommen werden.<br />
- Das ETB kann auch EDV-technisch geführt werden. Dabei gelten die o.g.<br />
Ausführungen - soweit technisch umsetzbar - entsprechend.
Einsatztagebuch
Aufgabenbeschreibung <strong>für</strong> den Krisenstab<br />
I. Allgem<strong>eines</strong><br />
Auslöseteil 4<br />
Die Aufgabenbeschreibung regelt die Organisation und die Arbeitsweise des<br />
Krisenstabes <strong>der</strong> Gemeinde A-Dorf. Nach Auslösung des Voralarms bzw.<br />
Katastrophenalarms durch das Regierungspräsidium wird <strong>der</strong><br />
Krisenstab/Arbeitsstab alarmiert und findet sich im Bürgermeisteramt ein. Auf<br />
den Unterbringungsplan - Auslöseteil 3 - wird verwiesen.<br />
Hinweis:<br />
Die Aufgabenbeschreibung ist hinsichtlich <strong>der</strong> Stabsfunktion<br />
Behördenleitung/Stabsleitung/Stabsbereiche 1 bis 4 dem<br />
Katastrophenschutzstab des Landes angeglichen. Je nach Größe <strong>der</strong> Gemeinde<br />
kann unter Umständen eine Person zwei Aufgabenbereiche innerhalb des<br />
Stabes übernehmen. Es sollten jedoch <strong>für</strong> jeden Bereich mindestens 2-3<br />
Personen wegen <strong>eines</strong> evtl. Schichtdienstes eingeplant und eingewiesen<br />
werden.<br />
II. Aufgabenbeschreibung<br />
1. Leiter des Krisenstabes/Arbeitsstabes (Stabsleitung)<br />
- leitet die Arbeit des Stabes<br />
- entscheidet im Rahmen seiner Bevollmächtigung<br />
- unterrichtet den Behördenleiter (Bürgermeister)<br />
- leitet Stabsbesprechungen<br />
- bereitet Entscheidungen des Behördenleiters vor, soweit die Aufgaben<br />
nicht in Personalunion erledigt werden.<br />
2. Stabsbereich 1 „Allgemeine Verwaltung“<br />
Der Stabsbereich 1 ist zuständig <strong>für</strong>:<br />
1. Personalangelegenheiten des Stabes<br />
- Besetzung des Stabes, Vertretung, Anordnung von Mehrarbeit usw.<br />
- Heranziehung von Unterstützungskräften (z.B. Schreibdienst,<br />
Botendienst, Fahrer)<br />
- Besetzung von Bürgertelefonen<br />
- Entsendung von Verbindungspersonen zum Landratsamt<br />
2. Organisation <strong>der</strong> Stabsarbeit
- Allgemeine Regelung des Arbeitsverfahrens im Stab<br />
- Bildung weiterer Stabsbereiche; Fachberater, Verbindungspersonen<br />
3. Geschäftsführung<br />
- Einberufung von Stabsbesprechungen<br />
- Führung von Nie<strong>der</strong>schriften bei Stabsbesprechungen<br />
- Betreuung von Besuchern<br />
4. Innerer Dienst<br />
- Unterbringung des Stabes<br />
- Ordnung und Sicherheit im Stabsbereich (Ausgabe von Ausweisen)<br />
- sächliche Mittel <strong>für</strong> die Stabsarbeit<br />
- Verpflegung des Stabes<br />
- Einrichtung <strong>eines</strong> Pressezentrums in Absprache mit dem<br />
Stabsbereich 3<br />
5. Technik und Kommunikationsmittel<br />
- Mittel zur Informationsübertragung (z.B. Telefone, Sprechfunkgeräte,<br />
Telefax)<br />
- Einsatz, Leitung und Abstimmung des Fernmeldebetriebes zum<br />
Landratsamt und zu den Sammelplätzen<br />
- Einrichtung von Bürgertelefonen<br />
6. Sichtungsstelle<br />
- Aufnahme, Sichtung und Weiterleitung von Nachrichten<br />
- Nachweisung <strong>der</strong> Eingänge<br />
- Nachweisung <strong>der</strong> Ausgänge<br />
7. Haushalt<br />
Bereitstellung von Haushaltsmitteln<br />
8. Recht<br />
Beratung des Stabes in Rechtsangelegenheiten
3.<br />
Stabsbereich 2 „Innere Information“<br />
Der Stabsbereich 2 ist zuständig <strong>für</strong>:<br />
1. Nachrichtensammelstelle<br />
Sammlung und Auswertung von Informationen<br />
2. Lage<br />
- Führen <strong>der</strong> Gesamtlage<br />
- Führen von Ereignisübersichten<br />
- Darstellung <strong>der</strong> Lagen auf <strong>der</strong> Lagekarte<br />
- Veranlassung <strong>der</strong> Erkundungen<br />
- Feststellung des Schadensumfangs, <strong>der</strong> Schadensschwerpunkte<br />
und <strong>der</strong> akuten Gefahren<br />
3. Information des Stabes<br />
- mündliche und schriftliche Einzelinformationen über Lageentwicklung<br />
- Unterrichtung des Stabes durch Lagevorträge<br />
- Unterrichtung des Landratsamtes über die Lage und <strong>der</strong>en Ent-<br />
wicklung<br />
4. Dokumentation<br />
Registrierung <strong>der</strong> wichtigsten Nachrichten und Maßnahmen (Tagebuch)<br />
4. Stabsbereich 3 „Öffentlichkeitsarbeit“<br />
Der Stabsbereich 3 ist zuständig <strong>für</strong>:<br />
- Abfassen von Beiträgen <strong>für</strong> die amtlichen Gefahrendurchsagen und<br />
Rundfunkmitteilungen <strong>für</strong> das Landratsamt/das Regierungspräsidium<br />
- Presseauskünfte nach Rücksprache und unter Abstimmung mit dem<br />
Landratsamt/Regierungspräsidium<br />
- Auskünfte und Bürgertelefone/Einrichtung von Auskunftsstellen<br />
- gibt Beiträge <strong>für</strong> die Information <strong>der</strong> Bevölkerung durch Lautsprecher-<br />
wagen nach Rücksprache und unter Abstimmung mit dem Landratsamt/<br />
Regierungspräsidium
- Auswertung <strong>der</strong> Medien und Unterrichtung des Stabes<br />
5. Stabsbereich 4 „Katastrophenschutz“<br />
Der Stabsbereich 4 ist zuständig <strong>für</strong>:<br />
1. Einsatz<br />
- Organisatorische Leitung von Einsätzen <strong>für</strong> die Information <strong>der</strong><br />
Bevölkerung über Lautsprecherfahrzeuge in Zusammenarbeit<br />
mit dem Landratsamt<br />
- Versorgung <strong>der</strong> betroffenen Bevölkerung<br />
- Veranlassen <strong>der</strong> Ausgabe von Jodtabletten<br />
- Veranlassen <strong>der</strong> Auslösung von Sirenensignalen<br />
- ständige Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> technischen Leitung des<br />
Einsatzes/Abschnittsleiter<br />
2. Vorbereitung und Veranlassung von „ad hoc“-Evakuierungen in Ab-<br />
stimmung mit dem Landratsamt/Regierungspräsidium<br />
3. Öffentliche und private Hilfeleistungen<br />
- Zusammenarbeit bei <strong>der</strong> Verpflichtung von Privaten nach § 25<br />
LKatSG /z.B. Ärzte, Sachverständige, bestimmte Berufsgruppen)<br />
mit dem Landratsamt<br />
- Zusammenarbeit bei <strong>der</strong> Verpflichtung zum Einsatz von sächlichen<br />
Hilfsmitteln nach § 27 LKatSG<br />
4. Verbrauchsgüter und Hilfsmittel <strong>für</strong> die Katastrophenbekämpfung<br />
5. Zusammenarbeit mit dem Landratsamt bei <strong>der</strong> Unterbringung und<br />
Verpflegung <strong>der</strong> Einsatzkräfte<br />
6. Führen <strong>der</strong> Fachlage Katastrophenschutz, soweit nicht vom Stabs-<br />
bereich 2 erledigt.<br />
6. Verbindungsperson <strong>der</strong> Gemeinde beim Landratsamt<br />
die Verbindungsperson <strong>der</strong> Gemeinde hat insbeson<strong>der</strong>e folgende<br />
Aufgaben:<br />
- Unterrichtung des Katastrophenschutzstabes über die von <strong>der</strong> Gemeinde<br />
veranlassten Maßnahmen sowie mögliche Hilfeleistungen <strong>der</strong> Gemeinde
ei <strong>der</strong> Gefahrenbekämpfung<br />
- Beratung des Katastrophenschutzstabes bei allen Maßnahmen, die<br />
die Gemeinde betreffen und<br />
- Unterrichtung <strong>der</strong> Gemeinde über die Maßnahmen <strong>der</strong> Katastrophen-<br />
schutzbehörde.<br />
7. Fachberater<br />
Als Fachberater ist mindestens je ein Vertreter <strong>der</strong> Feuerwehr und <strong>der</strong><br />
örtlichen Sanitätsorganisation vorzusehen. Sie sind verantwortlich <strong>für</strong><br />
- die fachliche Beratung des Stabes<br />
- die Auswertung von Meldungen und Informationen <strong>für</strong> ihr Fachgebiet<br />
- Verbindung halten zu den Kräften ihres Fachdienstes.<br />
III. Regelung <strong>der</strong> Stabsarbeit<br />
1. Regelung des Informationsflusses<br />
Der Inhalt aller Fernsprechnachrichten ist in doppelter Ausfertigung<br />
aufzunehmen. Eine Ausfertigung erhält <strong>der</strong> zuständige Sachbearbeiter, die<br />
an<strong>der</strong>e Ausfertigung ist über den Stabsleiter im StB 2 zuzuleiten. Sind die<br />
Nachrichten auch <strong>für</strong> einen an<strong>der</strong>en Sachbearbeiter von Bedeutung, hat <strong>der</strong><br />
Stabsleiter entsprechende Mehrfertigungen diesen Sachgebieten<br />
zuzuleiten.<br />
Bei Fernschreiben und sonstigen schriftlichen Eingängen ist entsprechend<br />
zu verfahren.<br />
Bei größeren <strong>Gemeinden</strong> kann <strong>für</strong> diese Aufgabe ein Sichter eingesetzt<br />
werden.<br />
2. Dokumentation<br />
Bei <strong>der</strong> Dokumentation laufen sämtliche Eingänge mit Verwertungs-,<br />
Bearbeitungs- und Erledigungsvermerken zusammen. Wichtige<br />
Maßnahmen werden in zeitlicher Folge im Einsatztagebuch aufgezeichnet.<br />
Alle Ausgänge sind ebenfalls festzuhalten und an die Dokumentation zu<br />
geben. Dort ist die Erledigung von Weisungen des Landratsamtes zu<br />
kontrollieren.<br />
3. Stabsbesprechung<br />
Stabsbesprechungen zur Unterrichtung über die Lage o<strong>der</strong> zur<br />
Entscheidungsfindung werden vom Leiter des Krisenstabes/Arbeitsstabes<br />
im Bedarfsfall anberaumt.<br />
4. Dienstzeiten im Krisenstab/Arbeitsstab<br />
Bei länger andauernden Einsätzen ist <strong>für</strong> die Durchführung <strong>der</strong> Stabsarbeit<br />
des Krisenstabes/Arbeitsstabes die Einführung <strong>eines</strong> Schichtdienstbetriebes
5.<br />
vorgesehen.<br />
IV. Meldewesen<br />
Heranziehung von Hilfskräften<br />
Zur Sicherstellung <strong>der</strong> Arbeitsfähigkeit des Krisenstabes werden im<br />
Bedarfsfall vom StB 1 weitere Hilfskräfte aus den Mitarbeitern des<br />
Bürgermeisteramtes zur Mitwirkung im Krisenstab/Arbeitsstab<br />
herangezogen.<br />
Der Krisenstab/Arbeitsstab hat dem Landratsamt über folgende Punkte zu<br />
berichten:<br />
1. Verhalten <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
2. eingeleitete und getroffene Maßnahmen<br />
3. eingesetzte Kräfte und Mittel<br />
4. in Zuführung befindlichen Kräfte und Mittel<br />
5. sonstige Maßnahmen<br />
6. Versorgungslage<br />
7. Beurteilung <strong>der</strong> Lage<br />
8. geplante Maßnahmen<br />
9. Anträge auf Unterstützung
An<br />
alle Bediensteten<br />
im Hause<br />
Katastrophenfall<br />
Es ist ein Katastrophenfall eingetreten.<br />
Auslöseteil 5<br />
Damit <strong>der</strong> örtliche Krisenstab/Arbeitsstab störungsfrei arbeiten kann, ist <strong>der</strong><br />
Fernsprechverkehr auf das unumgänglich notwendige Maß einzuschränken.<br />
Der Katastrophenfall wird noch weitere interne Auswirkungen haben:<br />
- Der Bürgersaal kann nicht genutzt werden, da er <strong>für</strong> den Krisenstab dringend<br />
benötigt wird.<br />
- Botendienst, Schreibdienst sowie einige Sachbearbeiter werden <strong>für</strong> die Dauer des<br />
Katastrophenfalles ihre Tätigkeit nicht o<strong>der</strong> nur teilweise durchführen können.<br />
Es kann somit zu Verzögerungen im gesamten Arbeitsbereich kommen.<br />
Diese Anordnung gilt <strong>für</strong> die Dauer des Katastrophenfalles und wird zu gegebener<br />
Zeit wi<strong>der</strong>rufen werden.<br />
Der Bürgermeister
Anweisung zur Schaltung <strong>der</strong> verdeckten Telefon-Nummer<br />
Auslöseteil 6<br />
Beim Ordnungsamt besteht z.Z. ein Telefonhauptanschluss mit <strong>der</strong> Ruf.-Nr. ............<br />
zur Abwicklung <strong>der</strong> Schwertransportgenehmigungen. Diese Leitung wird nur <strong>für</strong><br />
abgehende Gespräche benutzt und die Rufnummer ist außerhalb nicht bekannt.<br />
Dieser Hauptanschluss kann im Bedarfsfalle in den Bürgersaal geschaltet werden, so<br />
dass <strong>der</strong> örtlichen Katastrophenschutzleitung immer eine Freileitung zur Verfügung<br />
steht, da damit zu rechnen ist, dass in einem Katastrophenfall die bekannten<br />
Hauptanschlüsse durch ständige Anrufe aus <strong>der</strong> Bevölkerung blockiert sind. Die<br />
Rufnummer .................. wurde dem Landratsamt als verdeckte Nummer mitgeteilt.<br />
Die Umschaltung erfolgt mittels Überbrückungskabel, das in <strong>der</strong><br />
Telefonschaltzentrale bereit liegt. Die Steckkontakte des Überbrückungskabels<br />
werden in die Steckleiste eingesteckt, die an <strong>der</strong> Schalttafel mit rotem Strich<br />
gekennzeichnet ist.<br />
Außer den Technikern <strong>der</strong> Firma Siemens sind nachfolgende Bedienstete hierzu<br />
eingewiesen:<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Auslöseteil 7<br />
Hinweise zur Auslösung <strong>der</strong> Sirene mittels Ferntastgerät (siehe Anmerkungen zum<br />
Mustereinsatzplan Nr. 1c)<br />
Der KEP sieht bei mehreren Maßnahmen die Auslösung des Sirenensiglas<br />
„Rundfunkgeräte einschalten“ vor.<br />
Die Auslösung erfolgt in A-Dorf über ein nachgeordnetes Ferntastgerät (Standort: Zi.<br />
13). In die Bedienung des Ferntastgerätes sind folgende Personen eingewiesen:<br />
1. Müller, Franz Zi. 12<br />
o<strong>der</strong> Hauptstraße 36, Tel. 8686 (Privatanschrift)<br />
2. Maier, Kurt Zi. 12<br />
o<strong>der</strong> Friedhofgasse 1b, Tel. 7301 (Privatanschrift)<br />
3. Schulze, Pia Zi. 04<br />
o<strong>der</strong> Rathausstraße 3, Tel. 1836 (Privatanschrift)
Beschallung <strong>der</strong> <strong>Gemeinden</strong> durch Lautsprecherwagen Auslöseteil 7<br />
1. Allgemeine Hinweise<br />
1.1 Bedarf an Lautsprecherwagen<br />
Der Bedarf an Lautsprecherwagen richtet sich nach <strong>der</strong> Anzahl und nach<br />
<strong>der</strong> Größe <strong>der</strong> „Sammelplatzbereiche“. Grundsätzlich sollte <strong>für</strong> jeden<br />
„Sammelplatzbereich“ ein Lautsprecherwagen zur Verfügung stehen.<br />
1.2 Bedarfsanfor<strong>der</strong>ung<br />
Da in <strong>der</strong> Regel keine Gemeinde den Gesamtbedarf an<br />
Lautsprecherwagen durch Fahrzeuge aus <strong>der</strong> eigenen Gemeinde<br />
abdecken kann (z.B. Feuerwehrfahrzeuge), ist <strong>der</strong> Fehlbedarf rechtzeitig<br />
dem Landratsamt zu melden. Das Landratsamt wird die Wagen<br />
schnellstens zuweisen.<br />
1.3 Ausrüstung<br />
Für die Besatzung <strong>der</strong> Lautsprecherwagen sollte folgende Ausrüstung<br />
zur Verfügung stehen:<br />
- leichte ABC-Schutzbekleidung<br />
- ABC-Schutzmaske<br />
- Stabdosimeter<br />
1.4 Ortspläne<br />
Es ist zu empfehlen, die einzelnen Bereiche farblich zu kennzeichnen.<br />
1.5 Fahrtrouten<br />
Die Fahrtrouten <strong>der</strong> Lautsprecherwagen müssen genau festgelegt<br />
werden. Dies ist möglich durch Einzeichnung auf <strong>der</strong> Karte o<strong>der</strong> durch<br />
einen detaillierten Fahrbefehl in Verbindung mit dem Ortsplan.<br />
Auf diesem Ortsplan sollten dann die einzelnen Bereiche eingezeichnet<br />
sein.<br />
Für denn Einsatz von fremden Lautsprecherwagen ist ein ortskundiger<br />
Beifahrer einzuteilen.<br />
2. Als Beispiel wird die Planung <strong>der</strong> Gemeinde Neckargerach beigefügt.
Beschallung <strong>der</strong> Gemeinde durch Lautsprecherwagen<br />
(Beispiel <strong>der</strong> Gemeinde Neckargerach)<br />
1. Fahrzeugbedarf<br />
Insgesamt werden 3 Fahrzeuge benötigt:<br />
Bezirk I: Neckargerach lins <strong>der</strong> Seebach<br />
Bezirk II: Neckargerach rechts <strong>der</strong> Seebach<br />
Bezirk III. Ortsteil Guttenbach<br />
Die Bezirke II und III werden mit eigenen Fahrzeugen beschallt<br />
(1 Feuerwehrfahrzeug, 1 VW-Bus mit Megafon). Für den Bezirk I wird ein<br />
Fahrzeug <strong>der</strong> Polizei benötigt.<br />
2. Standorte <strong>der</strong> eigenen Fahrzeuge<br />
3. Fahrer <strong>für</strong> die eigenen Fahrzeuge<br />
4. Anfor<strong>der</strong>ung des Polizeifahrzeugs<br />
Die Anfor<strong>der</strong>ung erfolgt über das Landratsamt (siehe Auslöseteil 2.11).<br />
5. Beifahrer <strong>für</strong> das Polizeifahrzeug<br />
6. Son<strong>der</strong>regelung<br />
Die Weiler „Eisenbusch und Lauerskreuz“ sind telefonisch zu unterrichten.<br />
Eisenbusch: Tel. Nr. 1206 Link, Anton<br />
Lauerskreuz: Tel. Nr. 1345 Dorst, Robert<br />
Die restlichen Einwohner sind von diesen mündlich zu verständigen.<br />
Auslöseteil 7
Karte
Unterrichtung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
1. Lautsprecherdurchsagen<br />
Auslöseteil 8<br />
Text 1 Allg. Information <strong>der</strong> Bevölkerung (Hinweis auf Rundfunkdurchsage)<br />
Text 2 Information über Verteilung <strong>der</strong> Jodtabletten und Auffor<strong>der</strong>ung,<br />
innenliegende Räume aufzusuchen<br />
Text 3 Warnung vor dem Gebrauch kontaminierten Wassers<br />
Text 4 Warnung vor dem Gebrauch kontaminierter Lebens- und Futtermittel<br />
Hinweis: Im Auslöseteil I.3.1 des KEP KKW’e RO KA sind Grundsätze <strong>für</strong> das<br />
Gestalten von Aufrufen über Handzettel und Lautsprecher<br />
aufgenommen.<br />
2. Rundfunkdurchsagen - vorbereitete „Amtliche Gefahrendurchsagen <strong>für</strong><br />
Ereignisse in <strong>der</strong> Umgebung kerntechnischer Anlagen“<br />
(Die ausführlichen Texte sind im Auslöseteil I.3.2.3 des KEP KKW’e des RP KA<br />
enthalten).<br />
Text 1: Mitteilung über Störung im Kraftwerk<br />
Text 2.1: Auffor<strong>der</strong>ung zum Aufenthalt in den Gebäuden (noch keine<br />
Freisetzung erfolgt, steht aber bevor)<br />
Text 2.2: Auffor<strong>der</strong>ung zum Aufenthalt in den Gebäuden (Freisetzung ist<br />
erfolgt, Bevölkerung war eventuell nicht vorgewarnt)<br />
Text 3.1 Mitteilung über Jodblockade <strong>der</strong> Schilddrüse - Ausgabe <strong>der</strong><br />
Jodtabletten -<br />
Text 3.2 Mitteilung über Jodblockade <strong>der</strong> Schilddrüse - Einnahme <strong>der</strong><br />
Jodtabletten empfohlen)<br />
Text 4 bei Evakuierung (nicht in <strong>der</strong> <strong>Außenzone</strong> vorbereitet)
Allgemeine Information <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
Im Kernkraftwerk .......................... ist am ................................... um Uhr eine<br />
Auslöseteil 8.1.1<br />
Betriebsstörung eingetreten, die bisher noch nicht unter Kontrolle gebracht worden<br />
ist.<br />
Bitte schalten Sie Ihr Rundfunkgerät ein (Sen<strong>der</strong> ...................................................<br />
Programm .......................................). Dort werden Sie Näheres erfahren.<br />
Es besteht <strong>für</strong> Sie z.Z. keine Gefahr <strong>für</strong> die Gesundheit.
Auslöseteil 8.1.2<br />
Information über die Verteilung <strong>der</strong> Jodtabletten und Auffor<strong>der</strong>ung, innenliegende<br />
Räume aufzusuchen<br />
Alternative 1<br />
(Erstinformation)<br />
Alternative 2<br />
(Zweitinformation)<br />
Im Kernkraftwerk ................................................... ist ein<br />
kerntechnischer Unfall eingetreten.<br />
Die Betriebsstörung im Kernkraftwerk .................................<br />
ist ernster als erwartet.<br />
Alternative 1 Sie werden aufgefor<strong>der</strong>t, ein Mitglied Ihrer<br />
Hausgemeinschaft zum/zur ....................................... zu<br />
schicken, um die <strong>für</strong> die Bewohner Ihres Hauses bestimmten<br />
Jodtabletten in Empfang zu nehmen.<br />
An <strong>der</strong> Ausgabestelle ist zu erfahren, ob die Jodtabletten<br />
bereits einzunehmen sind.<br />
Alternative 2 Sie werden in Kürze durch von Haus zu Haus gehende<br />
Helfer Jodtabletten erhalten. Die Helfer werden Ihnen auch<br />
sagen, ob die Jodtabletten bereits einzunehmen sind.<br />
Nach Erhalt <strong>der</strong> Jodtabletten begeben Sie sich bitte in<br />
geschlossene Räume (am besten Keller) und achten auch<br />
Rundfunkdurchsagen (Sen<strong>der</strong> ........................................../<br />
..................................................Programm).
Warnung vor dem Gebrauch kontaminierten Wassers<br />
Auslöseteil 8.1.3<br />
Infolge <strong>eines</strong> Unfalls im Kernkraftwerk ...................................... ist <strong>der</strong> Fluss/Kanal<br />
und/o<strong>der</strong> das Grundwasser (möglicherweise/vermutlich) radioaktiv belastet.<br />
Entnehmen Sie kein Wasser <strong>für</strong> Bewässerung, Kühlung und an<strong>der</strong>e gewerbliche<br />
bzw. private Zwecke.<br />
Leitungswasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz können Sie jedoch<br />
unbedenklich verwenden.
Warnung vor dem Gebrauch kontaminierter Lebens- und Futtermittel<br />
Auslöseteil 8.1.4<br />
Infolge <strong>eines</strong> Unfalls im Kernkraftwerk ......................................... können offen<br />
aufbewahrte Lebensmittel radioaktiv belastet sein.<br />
Verwenden Sie daher nur solche Lebensmittel, die gut abgepackt in festen,<br />
geschlossenen Gebäuden aufbewahrt wurden.<br />
Verfahren Sie in gleicher Weise mit Futtermitteln, die Sie Ihren Tieren geben.
Verteilung <strong>der</strong> Jodtabletten an <strong>der</strong> Verteilerstelle (Muster)<br />
1. Lagerung <strong>der</strong> Tabletten<br />
Auslöseteil 9.1<br />
Das Landratsamt hat dem Bürgermeisteramt _______ Haushaltspackungen<br />
ausgeliefert. Davon sind an folgende Schulen und Großbetriebe Jodtabletten<br />
weitergeleitet worden:<br />
1.1 Realschule _____ Haushaltspackungen<br />
1.2 Fa. Schulze _____ Haushaltspackungen<br />
Im Bürgermeisteramt sind im Raum 6 _______ Haushaltspackungen gelagert,<br />
Zugang zu dem Raum haben:<br />
Herr Müller Zi. Nr. 12<br />
Frau Schulze Zi. Nr. 04<br />
2. Verteilung auf die Verteilerstelle<br />
Die Tabletten sind wie folgt zu verteilen:<br />
(pro Haushaltsvorstand <strong>eines</strong> Haushaltes mit Personen im Alter zwischen 0 und<br />
45 Jahren eine Haushaltspackung, bei mehr wie fünf Personen im Haushalt ggf.<br />
mehr als eine Packung)<br />
Bezirk 1 ______<br />
Bezirk 2 ______<br />
Bezirk 3 ______<br />
Bezirk 4 ______<br />
3. Ausgabe <strong>der</strong> Jodtabletten<br />
- pro Haushaltsvorstand <strong>eines</strong> Haushaltes mit Personen im Alter zwischen 0 und<br />
45 Jahren eine Haushaltspackung, bei mehr wie fünf Personen im Haushalt ggf.<br />
mehr als eine Packung<br />
falls nötig und gewünscht, erfolgt auch eine ärztliche Beratung<br />
- Personal: 1 Arzt, 2 Sanitätshelfer (pro Verteilerstelle)<br />
- Sachbedarf: Jodtabletten und Merkblätter<br />
4. Einnahme <strong>der</strong> Jodtabletten<br />
Ist die Ausgabe <strong>der</strong> Tabletten nicht mit <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung zur sofortigen Einnahme<br />
verbunden, muss die Bevölkerung darauf hingewiesen werden, dass die<br />
Auffor<strong>der</strong>ung über den Rundfunk erfolgt.<br />
Kommentar [h1]: Nach den<br />
Gegebenheiten <strong>der</strong> Gemeinde<br />
anpassen!
Verteilung <strong>der</strong> Jodtabletten durch Boten<br />
Auslöseteil 9.2<br />
1. Lagerung <strong>der</strong> Tabletten<br />
Das Landratsamt hat dem Bürgermeisteramt ______ Haushaltspackungen<br />
ausgeliefert. Davon sind an folgende Schulen und Großbetriebe<br />
Jodtabletten weitergeleitet worden:<br />
1.1 Realschule _____ Haushaltspackungen<br />
1.2 Fa. Schulze _____ Haushaltspackungen<br />
Im Bürgermeisteramt sind im Raum 6 ______ Haushaltspackungen<br />
gelagert.<br />
Zugang zu dem Raum haben:<br />
Herr Müller Zi. 12<br />
Frau Schulze Zi. 04<br />
2. Verteilung auf Bezirke<br />
Die Tabletten sind wie folgt zu verteilen:<br />
(pro Haushaltsvorstand <strong>eines</strong> Haushaltes mit Personen im Alter zwischen<br />
0 und 45 Jahren eine Haushaltspackung, bei mehr wie fünf Personen im<br />
Haushalt ggf. mehr als eine Packung)<br />
Bezirk 1 ______<br />
Bezirk 2 ______<br />
Bezirk 3 ______<br />
Reserve ______<br />
3. Ausgabe <strong>der</strong> Jodtabletten<br />
- Verteilerbezirke und -routen vgl. Auslöseteil 8<br />
(je nach <strong>der</strong> im Einsatz zur Verfügung stehenden Zeit müssen die<br />
Bezirke evtl. kurzfristig verkleinert werden)<br />
- Personal<br />
+ Helfer zum Verteilen von Jodtabletten und Merkblättern<br />
(mind. 2 pro Bezirk)<br />
+ 1 Arzt im Rathaus (<strong>für</strong> evtl. Rückfragen)<br />
4. Einnahme <strong>der</strong> Jodtabletten<br />
Ist die Ausgabe <strong>der</strong> Tabletten nicht mit <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung zur sofortigen<br />
Einnahme verbunden, muss die Bevölkerung darauf hingewiesen werden,<br />
dass die Auffor<strong>der</strong>ung zur Einnahme über den Rundfunk erfolgt.<br />
Stand: 03/2005<br />
Kommentar [h2]: Nur zu<br />
bearbeiten falls tatsächlich eine<br />
Verteilung durch Boten geplant ist,<br />
ansonsten diesen Teil streichen!