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M U S T E R eines Anschlussplanes für Gemeinden der Außenzone

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Stand: 11/02<br />

M U S T E R<br />

<strong>eines</strong> <strong>Anschlussplanes</strong> <strong>für</strong> <strong>Gemeinden</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Außenzone</strong> (10-25 km)<br />

zu den<br />

beson<strong>der</strong>en Katastrophenschutzplänen<br />

des RP KA


Anmerkung zum Musterplan<br />

1. Maßnahmenteil<br />

a) Von den Vorgaben dieses Mustereinsatzplanes sind diejenigen <strong>Gemeinden</strong><br />

bzw. Gemeindeteile betroffen, <strong>der</strong>en Abstand zwischen 10 und 25 km zur<br />

kerntechnischen Anlage beträgt.<br />

b) Dem Maßnahmenteil wurde die fiktive Situation einer Gemeinde mit <strong>der</strong><br />

Bezeichnung (A-Dorf) zugrunde gelegt. Er kann deshalb auf die örtliche<br />

Situation angepasst wörtlich von allen <strong>Gemeinden</strong> im Bereich 10 - 25 km<br />

übernommen werden.<br />

Alle so gekennzeichneten Passagen sind gemäß <strong>der</strong> Situation in <strong>der</strong><br />

jeweiligen Gemeinde abzuän<strong>der</strong>n; wenn z.B. die Gemeinde keinen eigenen<br />

verdeckten Fernsprechanschluss (B II.1.1.4) hat.<br />

c) In <strong>Gemeinden</strong> <strong>der</strong> <strong>Außenzone</strong> kommt <strong>der</strong> Planung über den Einsatz von<br />

Lautsprecherfahrzeugen beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu. Insbeson<strong>der</strong>e sind die<br />

Beschallungsgebiete mit Fahrtrouten sowie die Sammelplätze <strong>für</strong> diese<br />

Einsatzfahrzeuge auszuarbeiten bzw. auf aktuellem Stand zu halten.<br />

2. Auslöseteil<br />

Im Auslöseteil wurde i.d.R. entwe<strong>der</strong> eine fiktive Gemeinde unterstellt<br />

(Kennzeichnung durch Querbalken ) o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Inhalt nur allgemein<br />

beschrieben (Kennzeichnung durch seitlichen Balken ), d.h. <strong>der</strong> Musterplan<br />

ist gemäß <strong>der</strong> Situation in <strong>der</strong> jeweiligen Gemeinde zu konkretisieren bzw.<br />

umzusetzen.<br />

Da die Entscheidung über den Ausgabemodus <strong>für</strong> Jodtabletten in das<br />

Ermessen <strong>der</strong> einzelnen Gemeinde gestellt wurde, enthält das Muster <strong>für</strong><br />

Auslöseteil 10, sowohl einen Teil <strong>für</strong> die Ausgabe an den Sammelplätzen<br />

(10.1) als auch <strong>für</strong> die Ausgabe durch Boten (10.2).<br />

Stand: 11/02


Inhaltsverzeichnis<br />

Maßnahmenteil<br />

A. Grundlagen und Aufgaben des Katastrophenschutzes bei<br />

kerntechnischen Anlagen<br />

I. Glie<strong>der</strong>ung<br />

II. Allgemeine Einführung<br />

III. Rechtliche Grundlagen<br />

B. Katastrophenschutzmaßnahmen<br />

I. Informationsstufe<br />

II. Voralarm<br />

III. Katastrophenalarm<br />

IV. Aufhebung <strong>der</strong> Alarmstufen<br />

Auslöseteil<br />

1. Alarmierungsanweisung<br />

2. Alarmrufverzeichnis<br />

3. Unterbringungsplan und materielle Ausstattung<br />

4. Aufgabenbeschreibung <strong>der</strong> einzelnen Funktionen im Krisenstab/Arbeitsstab<br />

5. Handzettel <strong>für</strong> Bedienstete wegen Einschränkung <strong>der</strong> Telefongespräche<br />

6. Anweisung zur Schaltung <strong>der</strong> verdeckten Telefonnummer<br />

7. Beschallung <strong>der</strong> Gemeinde durch Lautsprecherwagen<br />

- Hinweise<br />

- Ortspläne<br />

- Fahrtrouten<br />

- Liste <strong>der</strong> Lautsprecherwagen<br />

8. Unterrichtung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

9. Verteilung von Jodtabletten<br />

Stand: 11/02


Maßnahmenteil<br />

A I<br />

A. Grundlagen des Katastrophenschutzes bei kerntechnischen Anlagen<br />

I. Glie<strong>der</strong>ung<br />

Der Maßnahmenteil des Anschlussplans des Bürgermeisteramtes A-Dorf enthält<br />

alle bei Gefahr einer Freisetzung radioaktiver Stoffe in Betracht kommenden<br />

Maßnahmen, soweit <strong>der</strong>en Durchführung <strong>der</strong> Gemeinde A-Dorf obliegt.<br />

Die zur Alarmierung <strong>der</strong> Leitungs- und Einsatzkräfte, zur Auslösung <strong>der</strong><br />

Maßnahmen und zu ihrer Durchführung benötigten Angaben sind, soweit sie die<br />

Gemeinde betreffen, im Auslöseteil zusammengefasst. Angaben von<br />

allgemeiner und überregionaler Bedeutung sind in den Angaben von<br />

allgemeiner überregionaler Bedeutung sind in den Auslöseteilen <strong>der</strong><br />

beson<strong>der</strong>en Katastropheneinsatzpläne des Regierungspräsidiums und des<br />

Landratsamtes B-Kreis nachzuschlagen.<br />

Stand: 11/02


A. Grundlagen und Aufgaben des Katastrophenschutzes bei<br />

kerntechnischen Anlagen<br />

II. Allgemeine Einführung<br />

1. Grundsätzliches<br />

Maßnahmenteil<br />

A.II.1 - A.II.2<br />

Genehmigungen <strong>für</strong> den Bau und den Betrieb kerntechnischer Anlagen werden<br />

in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland nur erteilt, wenn <strong>der</strong> sicherheitstechnische<br />

Nachweis erbracht ist, dass die Auswirkungen aller Störfälle in <strong>der</strong> Anlage, die<br />

nicht als äußerst unwahrscheinlich auszuschließen sind, beherrscht werden und<br />

keine gefahrbringende Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung erfolgen<br />

kann. Dennoch verbleibt - wie auch in allen an<strong>der</strong>en Lebensbereichen - ein<br />

vergleichsweise sehr geringes Restrisiko.<br />

Wie <strong>für</strong> an<strong>der</strong>e großtechnische Anlagen, in denen ein Gefährdungspotential<br />

vorhanden ist, wird auch <strong>für</strong> die Umgebung einer kerntechnischen Anlage ein<br />

beson<strong>der</strong>er Katastropheneinsatzplan erstellt. Mit diesem Anschlussplan soll<br />

erreicht werden, dass im unwahrscheinlichen Fall einer radioaktiven<br />

Gefährdung die zur Anwendung <strong>der</strong> Gefahr erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen rasch<br />

und wirksam eingeleitet werden können. Dieser Anschlussplan soll die<br />

Abwicklung <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Gemeinde A-Dorf durchzuführenden<br />

Maßnahmen beschreiben und die Einleitung aller erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen<br />

gewährleisten.<br />

2. Begriff <strong>der</strong> Katastrophe (§ 1 Abs. 2 LKatSG)<br />

Katastrophe ist ein Geschehen, das Leben o<strong>der</strong> Gesundheit zahlreicher<br />

Menschen, die Umwelt, erhebliche Sachwerte o<strong>der</strong> die lebensnotwendige<br />

Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung in so ungewöhnlichem Maße gefährdet o<strong>der</strong><br />

schädigt, dass es geboten erscheint, ein zu seiner Abwehr und Bekämpfung<br />

erfor<strong>der</strong>liches Zusammenwirken von Behörden, Stellen und Organisationen<br />

unter die einheitliche Leitung <strong>der</strong> Katastrophenschutzbehörde zu stellen.


3. Zuständigkeit<br />

Maßnahmenteil<br />

A.II.3<br />

Der Katastrophenschutz ist eine öffentliche Aufgabe. Rechtsgrundlage da<strong>für</strong> ist<br />

in Baden-Württemberg das Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG) in <strong>der</strong><br />

Fassung vom 22.11.1999 (GBl. S. 625).<br />

Nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 LKatSG sind die Regierungspräsidien<br />

sachlich zuständig zur Erstellung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Katastropheneinsatzpläne<br />

gleich- o<strong>der</strong> nachgeordneter Behörden, Einrichtungen und Stellen, sowie <strong>der</strong><br />

juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die <strong>der</strong> Aufsicht des Landes<br />

unterstehen und im Bezirk <strong>der</strong> Katastrophenschutzbehörde eigene<br />

Zuständigkeiten besitzen, die öffentlich geför<strong>der</strong>ten Akutkrankenhäuser und ihre<br />

Träger, die Trägter und Einrichtungen des Rettungsdienstes sowie die<br />

Kammern nach dem Kammerngesetz des Landes im Rahmen ihres<br />

Aufgabenbereiches im Katastrophenschutz zu beteiligen. Die Leitstellen <strong>für</strong> die<br />

Feuerwehren sind Stellen, die Rettungsleitungsstellen <strong>für</strong> die Feuerwehren sind<br />

Stellen, die Rettungsleitungsstellen sind Rettungsdiensteinrichtungen i.S.d.<br />

LKatSG.<br />

Die Katastrophenschutzbehörde koordiniert die Arbeit <strong>der</strong> im<br />

Katastrophenschutz Mitwirkenden mit Ausnahme <strong>der</strong> obersten<br />

Landesbehörden.<br />

Sofern das Regierungspräsidium bei einem kerntechnischen Unfall zu <strong>der</strong><br />

Ansicht gelangt, dass eine Katastrophe vorliegt, stellt es diese fest (§ 18<br />

LKatSG) und entscheidet über die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Katastrophenschutzmaßnahmen.<br />

Die Durchführung <strong>der</strong> einzelnen Maßnahmen obliegt zu einem bestimmten Teil<br />

den Landratsämtern und den Bürgermeisterämtern <strong>der</strong> betroffenen<br />

kreisangehörigen <strong>Gemeinden</strong>.


Für die auf <strong>der</strong> Gemeindeebene anfallenden Maßnahmen sind die<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Vorbereitungen zu treffen. Das Bürgermeisteramt A-Dorf ist mit<br />

diesem Anschlussplan seiner Verpflichtung nachgekommen.


4. Planungsgrundlagen<br />

Maßnahmenteil<br />

A. II.4<br />

Maßgebliche Grundlage <strong>für</strong> Inhalt und Glie<strong>der</strong>ung des beson<strong>der</strong>en<br />

Katastropheneinsatzplans sind die vom Län<strong>der</strong>ausschuss <strong>für</strong> Atomkernenergie<br />

erarbeiteten und vom Bundesminister des Innern herausgegebenen<br />

„Rahmenempfehlungen <strong>für</strong> den Katastrophenschutz in <strong>der</strong> Umgebung<br />

kerntechnischer Anlagen“ vom 12. November 1999, GMBl. S-. 538 ff).<br />

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den einzelnen<br />

Notfallschutzmaßnahmen drei Maßnahmenstufen zugeordnet, die je nach Lage<br />

ausgelöst werden:<br />

I. Informationsstufe (keine Maßnahmen auf Gemeindeebene)<br />

II. Voralarm<br />

III. Katastrophenalarm<br />

IV. Aufhebung <strong>der</strong> Alarmstufen<br />

Die einzelnen Maßnahmen sind im Teil B zu Beginn je<strong>der</strong> Maßnahmenstufe<br />

allgemein erläutert. Sie umfassen jeweils inhaltlich folgende<br />

Maßnahmengruppen:<br />

Die Alarmmaßnahmen 1 umfassen die bei Eingang einer Alarmmeldung<br />

durchzuführenden Alarmierungen und ggf. zusätzliche Maßnahmen.<br />

Die Alarmmaßnahmen 2 dienen <strong>der</strong> Abwehr akuter Gefahren, Sie können im<br />

einzelnen erst aufgrund näherer Kenntnis über den Anlagenzustand und nach<br />

Bewertung <strong>der</strong> radiologischen Lage ausgelöst werden.<br />

Die Alarmmaßnahmen 3 - auch weitere Maßnahmen genannt - schließen<br />

zeitlich an und dienen <strong>der</strong> Beseitigung o<strong>der</strong> Verringerung noch bestehen<strong>der</strong><br />

Gefahren. Die Durchführung dieser Maßnahmen erfolgt durch die jeweilig<br />

zuständige Behörde, insbeson<strong>der</strong>e nach Maßgabe des<br />

Strahlenschutzvorsorgegesetzes. Hierzu können Einsatzkräfte des<br />

Katastrophenschutzes herangezogen werden. Diese Maßnahmen richten sich


nach den Umständen des Einzelfalles und sind deshalb in <strong>der</strong> Regel nicht im<br />

Voraus planbar.


Maßnahmenteil<br />

A.II.4 - A.II.5<br />

Auch diese Maßnahmen müssen im einzelnen vorgeplant sein, damit eine<br />

rasche und effektive Durchführung möglich ist.<br />

Der Anschlussplan des Bürgermeisteramtes A-Dorf stellt eine Fortsetzung<br />

des beson<strong>der</strong>en Katastropheneinsatzplanes des Regierungspräsidiums<br />

Karlsruhe und des Landratsamtes B-Kreis dar. Er ist <strong>der</strong> Systematik des<br />

Einsatzplanes des Regierungspräsidiums und des Landratsamtes<br />

angepasst und umfasst die Maßnahmen, die auf Gemeindeebene<br />

durchzuführen sind.<br />

5. Entscheidungsbefugnisse<br />

Befugt zur Auslösung aller Maßnahmenstufen und zur Feststellung des<br />

Katastrophenfalles ist die Behördenleitung des Regierungspräsidiums<br />

(Regierungspräsidentin, Regierungsvizepräsident). Solange diese nicht<br />

erreichbar sind, steht diese Befugnis auch dem Präsidenten <strong>der</strong><br />

Landespolizeidirektion Karlsruhe, Sachgebietsleiter 16b und dem<br />

Sachgebietsleiter 16, n <strong>der</strong> genannten Reihenfolge zu.<br />

Sind alle o.g. Befugten verhin<strong>der</strong>t, gehen die Befugnisse auf den<br />

Leitungsdienst <strong>der</strong> Landespolizeidirektion Karlsruhe über.<br />

Das Auslösen aller Maßnahmenstufen und die Feststellung des<br />

Katastrophenfalles kann auch durch das Innenministerium Baden-<br />

Württemberg erfolgen (§ 6 IV LKatSG).<br />

Die auslösende Stelle informiert das Landratsamt und ordnet die auf Kreis-<br />

und Gemeindeebene durchzuführenden Maßnahmen an.


6. Aufgabenverteilung<br />

Maßnahmenteil<br />

A.II.6 - A.II.8<br />

Das Regierungspräsidium bildet einen Katastrophenschutzstab.<br />

Ihm gehören sachkundige Vertreter aller durch die Maßnahmen berührten<br />

Fachbereiche an; bei Unfällen in kerntechnischen Anlagen außerdem noch<br />

Strahlenschutz-Sachverständige (Fachberater Strahlenschutz),<br />

Beauftragte des Betreibers <strong>der</strong> Anlage, sowie im Strahlenschutz Ärzte.<br />

Er hat die Aufgabe, im Falle einer Katastrophe bzw. im Vorfeld die<br />

Entscheidungen <strong>für</strong> die Behördenleitung vorzubereiten und den Vollzug<br />

<strong>der</strong> Entscheidungen durchzuführen bzw. sicherzustellen.<br />

In <strong>der</strong> Gemeinde wird zur Durchführung <strong>der</strong><br />

Katastrophenschutzmaßnahmen ein Krisenstab (Arbeitsstab) gebildet.<br />

Dem Krisenstab (Arbeitsstab) gehören auch Vertreter <strong>der</strong> örtlichen<br />

Feuerwehr und <strong>der</strong> örtlichen Sanitätsorganisationen an.<br />

Einzelheiten über die Zusammensetzung und über die Aufgabenverteilung<br />

ergeben sich aus Ziff. 4 des Auslöseteils.<br />

7. Einteilung <strong>der</strong> Umgebung <strong>der</strong> kerntechnischen Anlage<br />

Die Einteilung <strong>der</strong> Umgebung <strong>der</strong> kerntechnischen Anlage in Zonen und<br />

Sektoren ermöglicht die Vorbereitung und Durchführung abgestufter<br />

Maßnahmen unter Berücksichtigung des Abstandes vom Standort <strong>der</strong><br />

Anlage und Windrichtung. Sie erleichtert außerdem im Einzelfall die<br />

eindeutige Bestimmung <strong>eines</strong> Gebietes, in dem Maßnahmen<br />

durchzuführen sind.<br />

Die Zentralzone umschließt die kerntechnische Anlage unmittelbar. In ihr<br />

hat vor allem <strong>der</strong> Betreiber <strong>der</strong> Anlage Mess- und Notfallschutzaufgaben


durchzuführen. Sie umfasst das in einem Radius von ca. 2 km um die<br />

Anlage gelegene Gebiet.<br />

Die Mittelzone, in <strong>der</strong> bei einem Unfall vorrangig behördliche<br />

Katastrophenschutzmaßnahmen einzuleiten sein werden, ist mit einem<br />

Radius von etwa 10 km um die kerntechnische Anlage festgestellt worden.<br />

Evakuierungsmaßnahmen werden sich vor allem auf die Zentralzone und<br />

auf einen in Windrichtung gelegenen Bereich bis 8 km um die Anlage<br />

beziehen (Räumungsgebiet).<br />

Die <strong>Außenzone</strong>, die die Mittelzone umschließt, hat eine äußere<br />

Begrenzung von 25 km Radius.<br />

Sektoren von 30° unterteilen die Mittel- und Außen zone.<br />

Die Gemeinde A-Dorf liegt im Sektor 1 <strong>der</strong> <strong>Außenzone</strong>.<br />

8. Betreiberalarmplan<br />

Stand: 11/02<br />

Der Betreiber <strong>der</strong> kerntechnischen Anlage hat <strong>für</strong> seinen Bereich einen<br />

beson<strong>der</strong>en Alarmplan aufgestellt, <strong>der</strong> mit dem behördlichen<br />

Katastropheneinsatzplan abgestimmt ist. Neben den betrieblichen<br />

Schutzmaßnahmen bestimmt <strong>der</strong> Alarmplan, bei Vorliegen welcher<br />

Kriterien das Regierungspräsidium nach einem Unfall zu unterrichten und<br />

die Auslösung einer bestimmten Maßnahmenstufe zu empfehlenist.<br />

Der Betreiberalarmplan fällt unter das Betriebsgeheimnis und ist deshalb<br />

lediglich in den Originalplänen beim Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

enthalten.


9. Begriffserläuterungen<br />

Maßnahmenteil<br />

A.II.9<br />

Alarmierung - Anordnung, sich unverzüglich am Behördensitz bzw. in <strong>der</strong><br />

Unterkunft einzufinden<br />

Anfor<strong>der</strong>ung - Bitte o<strong>der</strong> Weisung, zusätzliche Mittel bzw. Kräfte zur<br />

Verfügung zu stellen o<strong>der</strong>/und Maßnahmen durchzuführen<br />

Anordnung - Weisung zu einem bestimmten Handeln o<strong>der</strong> Verhalten von<br />

oben nach unten gegeben (z.B. Einsatzbefehl)<br />

Arbeitsbereitschaft - ist gegeben, wenn die entsprechende Verwaltungsorganisation<br />

mit <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong><br />

Katastrophenbekämpfungsmaßnahmen bzw. mit <strong>der</strong>en<br />

Aufgabenerledigung nach § 3 LKatSG beginnen kann<br />

Einheiten - sind geglie<strong>der</strong>te Zusammenfassungen von Personen und<br />

Material, die unter einheitlicher Führung stehen, nach<br />

Fachdiensten ausgerichtet sind und die Aufgabe haben,<br />

Gefahren und Schäden im Katastrophenfall zu bekämpfen<br />

Einsatzbereitschaft - ist gegeben, wenn die Einsatzkräfte am Einsatzort mit den<br />

Katastrophenbekämpfungsmaßnahmen beginnen können<br />

Einsatzkräfte - sind alle zur Katastrophenbekämpfung eingesetzten Kräfte,<br />

z.B. Einheiten, örtl. DRK- und Feuerwehrpersonal, gem. § 23<br />

LKatSG verpflichtete Helfer<br />

Entschluss - Entscheidung als folgerichtiges Ergebnis aller Erwägungen bei<br />

<strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Lage zur Erfüllung des Auftrages, zur<br />

Durchführung <strong>der</strong>jenigen Alternative mit den meisten Vorteilen<br />

Erreichbarkeit - ist gegeben, wenn die entsprechende organisatorische Einheit<br />

stets telefonisch, fernschriftlich o<strong>der</strong> über Funk ansprechbar ist<br />

Katastrophenschaltung - Es ist zu erwarten, dass <strong>der</strong> öffentliche Fernsprechverkehr bei<br />

Katastrophen sprunghaft ansteigen wird, so dass er nicht mehr<br />

unbeeinträchtigt abgewickelt werden kann.<br />

Die Abwicklung des Fernsprechverkehrs von<br />

Hauptanschlüssen lebenswichtiger Fernsprechteilnehmer kann<br />

daher nur durch Einschränkungen des abgehenden<br />

Fernsprechverkehrs von Hauptanschlüssen <strong>der</strong> übrigen<br />

Teilnehmer erreicht werden.<br />

Meldung - Mitteilung von Tatsachen o<strong>der</strong> Vermutungen;<br />

von unten nach oben gegeben<br />

Operationsplan - geht aus <strong>der</strong> im Entschluss gefassten Absicht hervor und<br />

entwickelt die Vorstellungen über den Ablauf des Einsatzes; ist<br />

zwingende Notwendigkeit <strong>für</strong> das Erteilen <strong>der</strong> Einsatzbefehle<br />

Rufbereitschaft - bezieht sich auf die Mitglie<strong>der</strong> einer organisatorischen Einheit<br />

mit <strong>der</strong> Weisung, sich bis zum Empfang weiterer Nachrichten<br />

bereitzuhalten<br />

Techn. Einsatzleitung - sie leitet nach den Weisungen <strong>der</strong> Katastrophenschutzbehörde<br />

die Katastrophenschutzbekämpfungsmaßnahmen am<br />

Einsatzort (§ 20 LKatSG)<br />

Unterrichtung - Mitteilung <strong>eines</strong> Ereignisses und <strong>der</strong> daraufhin durchgeführten<br />

o<strong>der</strong> beabsichtigten Maßnahmen


Spezielle Begriffserläuterungen <strong>für</strong> die KEP KKW:<br />

Auslegungsstörfall - Bei den heutigen kerntechnischen Anlagen wird eine<br />

weitgefächerte Vielfalt von Leitungsbrüchen und<br />

Komponentenversagen bei <strong>der</strong> Auslegung <strong>der</strong> Anlage<br />

zugrundegelegt. Auslegungsstörfälle müssen durch die<br />

Sicherheitseinrichtungen so beherrscht werden, dass die<br />

Auswirkungen in <strong>der</strong> Umgebung unter den vorgegebenen<br />

Grenzwerten <strong>der</strong> Strahlenschutzverordnung bleiben.<br />

Befragung - Die Befragung dient zur Feststellung, ob sich die Personen im<br />

mutmaßlich betroffenen (kontaminierten) Gebiet aufgehalten<br />

haben o<strong>der</strong> nicht.<br />

Betriebsbereitschaft - Die Notfallstationen sind betriebsbereit, wenn das erfor<strong>der</strong>liche<br />

Betriebsstörung/<br />

Störfall<br />

Personal und Material vorhanden ist.<br />

- Ereignisablauf, bei dessen Eintreten <strong>der</strong> Betrieb <strong>der</strong> Anlage<br />

o<strong>der</strong> die Tätigkeit aus sicherheitstechnischen Gründen nicht<br />

fortgeführt werden kann und <strong>für</strong> den die Anlage ausgelegt ist<br />

o<strong>der</strong> <strong>für</strong> den bei <strong>der</strong> Tätigkeit vorsorglich Schutzvorkehrungen<br />

getroffen sind. Bei einem Störfall gibt es keine Auswirkungen<br />

auf die Umgebung.<br />

Dekontamination - Beseitigung o<strong>der</strong> Verringerung einer radioaktiven<br />

Kontamination mittels chemischer o<strong>der</strong> physikalischer<br />

Verfahren, z.B. durch Abwaschen o<strong>der</strong> Reinigung mit<br />

Chemikalien<br />

Emission - die Aussendung von Strahlen o<strong>der</strong> Teilchen<br />

Gau - größter anzunehmen<strong>der</strong> Unfall<br />

Begriff aus <strong>der</strong> Reaktorsicherheit, heute ersetzt durch den<br />

umfassenden Begriff des Auslegungsstörfalles<br />

Kerntechnische Anlagen - Ortsfeste Anlagen zur Erzeugung o<strong>der</strong> zur Bearbeitung o<strong>der</strong><br />

Verarbeitung o<strong>der</strong> zur Spaltung von Kernbrennstoffen o<strong>der</strong> zur<br />

Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe<br />

Kontamination - durch radioaktive Stoffe verursachte Verunreinigung<br />

Dekontamination<br />

Messdienste - speziell ausgebildete und ausgerüstete Strahlenspürtrupps <strong>der</strong><br />

Feuerwehr (nicht FZW [WAK/ITU]), <strong>der</strong> Betreiber<br />

kerntechnischer Anlagen sowie <strong>der</strong> kerntechnischen Hilfsdienst<br />

GmbH und <strong>der</strong> Landesanstalt <strong>für</strong> Umweltschutz (siehe I 6, 7,<br />

10 des Auslöseteils)<br />

Notfallstation - Die Notfallstationen sind in den Unterbringungsgemeinden<br />

einzurichten. Es sind Anlaufstellen <strong>für</strong> Personen aus dem<br />

Evakuierungsgebiet zur Registrierung, Befragung,<br />

Dekontamination sowie ärztlichen Betreuung und<br />

anschließen<strong>der</strong> Einweisung in die Unterbringungsobjekte<br />

Radioaktivität - Die Eigenschaft bestimmter Stoffe, sich radioaktive Strahlung:<br />

ohne äußere Einwirkung umzuwandeln und dabei <strong>der</strong><br />

charakteristische Strahlung auszusenden = radioaktive<br />

Strahlung<br />

Registrierung - ein von den Rettungsorganisationen (z.B. DRK) durchgeführtes<br />

Verfahren, um alle evakuierten Personen zu erfassen<br />

Dies ist wichtig <strong>für</strong> die Familienzusammenführung.


Störfall - Betriebsstörung<br />

Strahlenbelastung - die innerhalb <strong>eines</strong> bestimmten Zeitraumes aufgenommene<br />

radioaktive Strahlung (Strahlendosis)<br />

Unfall - Ereignisablauf, <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Umgebung <strong>für</strong> eine o<strong>der</strong> mehrere<br />

Personen eine den Schwellenwert des Voralarms<br />

übersteigende Strahlenbelastung durch radioaktive Stoffe zur<br />

Folge haben kann<br />

Hinweis:<br />

weitere spezielle Begriffserläuterungen siehe Anhang 1 <strong>der</strong> Begriffserläuterungen zu den<br />

Rahmenempfehlungen vom 12. November 1999 GMBl. Nr. 28/29.<br />

11/02


Nr. Vorschrift<br />

III. Rechtliche Grundlagen<br />

Maßnahmenteil<br />

A. III<br />

Stand: 11/02<br />

1 Grundgesetz <strong>für</strong> die Bundesrepublik Deutschland<br />

2 Gesetz über die Neuordnung des Zivilschutzes<br />

3 Bundesimmissionsschutzgesetz<br />

4 Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung<br />

5 Störfallverordnung<br />

6 Gesetz zum vorsorgenden Schutz <strong>der</strong> Bevölkerung gegen Strahlenbelastung -<br />

Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) -<br />

7 Strahlenschutzverordnung - StrSchV -<br />

8 Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Atomgesetzes und Gesetz über die Errichtung des<br />

Bundesamtes <strong>für</strong> Strahlenschutz<br />

9 Landeskatastrophenschutzgesetz und Durchführungsverordnung hierzu<br />

10 Verwaltungsvorschrift über die Stäbe und Glie<strong>der</strong>ung des Katastrophenschutzdienstes<br />

11 Polizeigesetz<br />

12 Gesetz über den Rettungsdienst<br />

13 Feuerwehrgesetz<br />

14 Landesverwaltungsgesetz<br />

15 Landesverwaltungsverfahrensgesetz<br />

16 Richtlinien des Innenministeriums <strong>für</strong> den Einsatz des Polizeivollzugsdienstes bei<br />

größeren Schadensereignissen<br />

17 Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministers des Innern über die<br />

Verwendung des Bundesgrenzschutzes bei einer Naturkatastrophe o<strong>der</strong> bei einem<br />

beson<strong>der</strong>s schweren Unglücksfall sowie zur Hilfe im Notfall<br />

18 Run<strong>der</strong>lass des Bundesministers <strong>der</strong> Verteidigung über Hilfeleistungen <strong>der</strong><br />

Bundeswehr bei Naturkatastrophen, beson<strong>der</strong>s schweren Unglücksfällen und<br />

dringenden Notfällen


Nr. Vorschrift<br />

19 Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministeriums <strong>für</strong> Kultus und Sport und des<br />

Innenministeriums über das Verhalten in Schulen bei Unglücksfällen, Bränden und<br />

Katastrophen<br />

20 Hinweise des Innenministeriums zur Bildung <strong>eines</strong> KatS-Stabes bei den KatS-<br />

Behörden und zur Bildung von Stäben <strong>für</strong> beson<strong>der</strong>e Aufgaben<br />

21 Empfehlungen des Innenministeriums <strong>für</strong> eine Dienstordnung <strong>der</strong> Arbeitsstäbe <strong>für</strong><br />

beson<strong>der</strong>e Aufgaben und dem KatS-Stab<br />

22 Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die gemeinsamen Grundsätze <strong>für</strong><br />

die Zusammenarbeit zwischen KatS-Behörden und Kirchen<br />

23 Richtlinien des IM <strong>für</strong> die Planung von Notfallstationen<br />

24 Gefahrendurchsagen Rundfunk - Richtlinien -<br />

25 Rahmenempfehlungen des Bundes über den Katastrophenschutz in <strong>der</strong> Umgebung<br />

kerntechnischer Anlagen<br />

26 Richtlinien des Innenministeriums <strong>für</strong> die Strahlenspürtrupps <strong>der</strong> Feuerwehren in <strong>der</strong><br />

Umgebung kerntechnischer Anlagen


I. Informationsstufe<br />

Maßnahmenteil<br />

Die Informationsstufe wird ausgelöst bei einem Geschehen in <strong>der</strong> Anlage, bei dem<br />

noch kein Voralarm erfor<strong>der</strong>lich erscheint, das jedoch weiter beobachtet werden<br />

muss, weil die weitere Entwicklung in <strong>der</strong> Anlage noch nicht übersehbar ist.<br />

Die Auslösung <strong>der</strong> Informationsstufe hat zur Folge, dass die Stabsgruppe des<br />

Regierungspräsidums zusammengerufen wird, diese die Lage ermittelt und die<br />

lagedingten weiteren Maßnahmen einleitet.<br />

Dem Regierungspräsidium als Katastrophenschutzbehörde werden alle<br />

Störereignisse unverzüglich angezeigt, zu <strong>der</strong>en Beherrschung das Wirksamwerden<br />

aktiver Sicherheitseinrichtungen erfor<strong>der</strong>lich ist. (Zu diesen Störereignissen können<br />

z.B. zählen:<br />

- Reaktorkühlmittelverluststörfälle im Reaktorgebäude<br />

- Leckagen o<strong>der</strong> Brache im Frischdampf- und Speisewassersystem<br />

- Ansprechen von Hauptsicherheitsventilen<br />

- Einwirkungen von außen.)<br />

Von <strong>der</strong> Anzeige kann abgesehen werden, wenn unter Anlegung strenger Maßstäbe<br />

bei den Annahmen über den weiteren Verlauf abzusehen ist, dass das Ergebnis<br />

beherrscht wird und dabei die Abgabe radioaktiver Stoffe über die Luft in die<br />

Umgebung die genehmigten Grenzwerte <strong>für</strong> die Jahresabgaben nicht überschreitet.<br />

Außerdem sind <strong>der</strong> Katastrophenschutzbehörde Störereignisse unverzüglich<br />

anzuzeigen, bei denen eine Beurteilung des Anlagenzustandes o<strong>der</strong> des<br />

Emissionsverhaltens nicht möglich ist.<br />

Hinweis:<br />

Keine Maßnahmen auf Gemeindeebene erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Stand: 11/02<br />

B.I


II. Voralarm<br />

Maßnahmenteil<br />

Bei Bekannt werden <strong>eines</strong> Ereignisses, bei dem tatsächliche Anahltspunkte <strong>für</strong> die<br />

Annahme bestehen, dass eine Katastrophe i.S.d. § 1 Abs. 2 LKatSG eintreten kann,<br />

und bei dem ein Tätigwerden des Regierungspräsidiums Karlsruhe als zuständige<br />

Katastrophenschutzbehörde zweckmäßig erscheint, kann diese Katastrophen-<br />

Voralarm auslösen (§ 22 I LKatSG).<br />

Voralarm wird ausgelöst, wenn bei einem Ereignis in <strong>der</strong> kerntechnischen Anlage<br />

bisher noch keine o<strong>der</strong> nur eine im Vergleich zu den Auslösekriterien <strong>für</strong><br />

Katastrophenalarm geringe Auswirkung auf die Umgebung eingetreten ist, jedoch<br />

aufgrund des Anlagezustandes nicht ausgeschlossen werden kann, dass<br />

Auswirkungen, die den Auslösekriterien <strong>für</strong> Katastrophenalarm entsprechen,<br />

eintreten könnten.<br />

Die Katastrophenschutzbehörde ist mit dem Klassifizierungsvorschlag „Voralarm“ bei<br />

Ereignisabläufen zu alarmieren, bei <strong>der</strong>en Freisetzungen radioaktiver Stoffe bereits<br />

festgestellt wurden o<strong>der</strong> abzusehen sind, die eine effektive Dosis von mehr als 5<br />

mSv o<strong>der</strong> einer Schilddrüsendosis von mehr als 50 mSV in <strong>der</strong> Umgebung <strong>der</strong><br />

Anlage bewirken können.<br />

Die aufgrund <strong>der</strong> Auslösung des Voralarms zu treffenden Maßnahmen dienen <strong>der</strong><br />

vorsorglichen Herstellung einer ausreichenden Arbeitsbereitschaft <strong>der</strong> zur Leitung<br />

und Durchführung von Notfallschutzmaßnahmen vorgesehenen Behörden und ihrer<br />

Katastrophenstäbe sowie <strong>der</strong> Messdienste und -einrichtungen. Sie umfassen die<br />

Unterrichtung <strong>der</strong> Bevölkerung und <strong>der</strong> Behörden sowie Dienststellen, haben jedoch<br />

i.d.R. keine Auswirkungen auf die Bevölkerung.<br />

Die Benachrichtigung über das Vorliegen <strong>der</strong> <strong>für</strong> den Voralarm festgelegten Kriterien<br />

erfolgt durch den Betreiber an das Regierungspräsidiums Karlsruhe - Referat 16 -.<br />

Die Benachrichtigung über das Vorliegen <strong>der</strong> <strong>für</strong> den Voralarm festgelegten Kriterien<br />

enthält u.a. folgende Angaben:<br />

B.II


- Art und Zeitpunkt des Ereignisses<br />

- geographischer Ort <strong>der</strong> Emission<br />

- Freisetzungspfad<br />

- meteorologische und gewässerkundliche Angaben, die zur Vorhersage <strong>der</strong><br />

Verfrachtung und Verdünnung notwendig sind<br />

- Art, chemische und physikalische Form, sowie - wenn möglich - die Menge <strong>der</strong><br />

emittierten radioaktiven Stoffe<br />

- voraussichtliches weiteres Verhalten <strong>der</strong> Emissionsquelle<br />

- evtl. bereits vorliegende Messergebnisse.<br />

Die Benachrichtigung ist, wenn möglich mit <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Gefahrenlage und<br />

<strong>der</strong> Lageentwicklung verbunden.<br />

Der Betreiber ist verpflichtet, in <strong>der</strong> Umgebung <strong>der</strong> Anlage sowie im mutmaßlichen<br />

Zentrum <strong>der</strong> Beaufschlagung laufend Messungen und Untersuchungen<br />

durchzuführen und die Ergebnisse unverzüglich <strong>der</strong> Katastrophenschutzbehörde<br />

mitzuteilen.<br />

Wegen <strong>der</strong> Auslösezuständigkeit wird auf den Abschnitt A.II.5 -<br />

Entscheidungsbefugnisse - verwiesen.<br />

Die Katastrophenschutzbehörde legt den Zeitpunkt, in dem <strong>der</strong><br />

Katastrophenvoralarm wirskam wird, und das Gebiet fest, <strong>für</strong> das <strong>der</strong><br />

Katastrophenvoralarm gilt (§ 22 Abs. 2 LKatSG).<br />

Stand: 11/02


II.1 Maßnahmengruppe 1<br />

Maßnahmenteil<br />

B.II.1<br />

II.1 Bekanntgabe des Voralarms, Alarmierung und Herstellung <strong>der</strong><br />

Arbeitsbereitschaft auf Gemeindeebene<br />

II.1.2 Bekanntgabe des vermutlich gefährdeten Gebiets<br />

Stand: 11/02


Nr. <strong>der</strong><br />

Einzelmaßnahme<br />

Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />

(Entscheidungen, Alarmierungen,<br />

Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />

II.1.1 Bekanntgabe des Voralarms, Alarmierung und<br />

Herstellung <strong>der</strong> Arbeitsbereitschaft auf<br />

Gemeindeebene<br />

II.1.1.1 Eingang des Voralarms und <strong>der</strong> Anordnung des<br />

Landratsamtes bzw. des Regierungspräsidiums, soweit<br />

vom Landratsamt noch nicht geschehen:<br />

- die Arbeitsbereitschaft herzustellen<br />

- Schulen, Kin<strong>der</strong>gärten, Großbetriebe, Altenheime,<br />

Krankenhäuser etc. zu informieren<br />

- Landwirte mit Weideviehhaltung zu warnen<br />

- Angaben im Auslöseteil des Gemeindeanschlussplanes<br />

überprüfen und ggf. korrigieren<br />

- Vollzugsmeldung zu erstatten<br />

II.1.1.2 Unterrichtung <strong>der</strong> Behördenleitung über den Inhalt <strong>der</strong><br />

eingegangenen Information. Geht die Information bei <strong>der</strong><br />

Behördenleitung ein, ist <strong>der</strong><br />

Katastrophenschutzsachbearbeiter zu verständigen.<br />

II.1.1.3 Arbeitsbereitschaft des Krisenstabs (Arbeitsstabes)<br />

herstellen<br />

- Alarmierung des Krisenstabes (Arbeitsstabes)<br />

- Einrichtung <strong>der</strong> Arbeitsräume<br />

II.1.1.4 Sicherstellung <strong>der</strong> Fernmeldeverbindungen<br />

- Schaltung des verdeckten Fernsprechanschlusses<br />

- Anweisung an alle Bediensteten, Telefongespräche auf<br />

das<br />

unumgänglich notwendige Maß einzuschränken.<br />

II.1.1.5 Vollzugsmeldung an das LRA über die Arbeitsbereitschaft<br />

des Krisenstabes (Arbeitsstabes) und Durchgabe <strong>der</strong><br />

eigenen telefonischen Erreichbarkeit; Bekanntgabe <strong>der</strong><br />

verdeckten Telefonnummer<br />

II.1.1.6 Alarmierung und Auffor<strong>der</strong>ung zur Entsendung <strong>eines</strong><br />

Verbingsmannes<br />

- <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr<br />

- den Sanitätsorganisationen<br />

- ggf. sonstige Organisationen<br />

II.1.1.7 Überprüfung, ob im Auslöseteil die Angaben über die<br />

Hilfsmittel (z.B. Informationsmittel zur Unterrichtung <strong>der</strong><br />

Bevölkerung) noch aktuell sind, ggf. Korrektur, soweit noch<br />

nicht geschehen (vgl. II.1.1.1)<br />

II.1.1.8 Feststellung, ob eingeplantes Personal <strong>für</strong> den<br />

Krisenstab/Arbeitsstab durch Krankheit o<strong>der</strong> Urlaub<br />

verhin<strong>der</strong>t ist bzw. Klärung <strong>der</strong> Vertretung o<strong>der</strong> Rückruf<br />

aus dem Urlaub<br />

Stand: 11/02<br />

Maßnahmenteil<br />

B.II.1<br />

Hinweis auf den<br />

Auslöseteil<br />

1<br />

2.1<br />

2.2<br />

3<br />

6<br />

5<br />

2.9<br />

2.17


Nr. <strong>der</strong><br />

Einzelmaßnahme<br />

Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />

(Entscheidungen, Alarmierungen,<br />

Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />

II.1.2 Bekanntgabe des vermutlich gefährdeten Gebiets<br />

II.1.2.1 Das Landratsamt informiert über<br />

- die Entscheidung des Regierungspräsidiums über das<br />

vermutlich gefährdete Gebiet<br />

- den Einsatz <strong>der</strong> Messdienste (z.B. Betreiber,<br />

Strahlenspürtrupps <strong>der</strong> Feuerwehr)<br />

Stand: 11/02<br />

Maßnahmenteil<br />

B.II.1<br />

Blatt 2<br />

Hinweis auf den<br />

Auslöseteil


II.2 Maßnahmengruppe 2<br />

II.2.1 Erste Information und Unterrichtung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

Maßnahmenteil<br />

B.II.2<br />

II.2.2 Unterrichtung von Schulen, Kin<strong>der</strong>gärten, Heimen u.s.w.<br />

Stand: 11/02


Nr. <strong>der</strong><br />

Einzelmaßnahme<br />

Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />

(Entscheidungen, Alarmierungen,<br />

Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />

Maßnahmenteil<br />

B.II.2<br />

II.2.1 Unterrichtung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

II.2.1.1 Das Regierungspräsidium unterrichtet durch das<br />

Landratsamt über eine bevorstehende<br />

Rundfunkinformation über die Lage und ordnet an:<br />

- die Bevölkerung mittels Rundfunk, Fernsehen und<br />

Südwest-<br />

text sowie durch Lautsprecherwagen zu informieren<br />

(Hinweis, dass Rundfunkdurchsagen erfolgen und dort<br />

Näheres zu erfahren ist.)<br />

- den Vollzug dem Landratsamt zu melden.<br />

II.2.1.1.1 Festlegung <strong>der</strong> Fahrtrouten <strong>für</strong> alle<br />

Lautsprecherfahrzeuge, soweit noch nicht geschehen<br />

II.2.1.1.2 Einteilung und Einweisung <strong>der</strong> Lautsprecherfahrzeuge in<br />

die Fahrtrouten<br />

II.2.1.2 Anfor<strong>der</strong>ung zusätzlicher Lautsprecherwagen beim<br />

Landratsamt<br />

II.2.1.3 Information <strong>der</strong> Bevölkerung durch Lautsprecherwagen<br />

II.2.1.4 Vollzugsmeldung an das Landratsamt<br />

II.2.1.5 Schaffen von Beratungsmöglichkeiten <strong>für</strong> die Bevölkerung<br />

- im Rathaus<br />

- an <strong>der</strong> geplanten Ausgabestelle<br />

Stand: 11/02<br />

Hinweis auf den<br />

Auslöseteil<br />

8<br />

9<br />

3


Nr. <strong>der</strong><br />

Einzelmaßnahme<br />

Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />

(Entscheidungen, Alarmierungen,<br />

Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />

II.2.2 Unterrichtung von Schulen, Kin<strong>der</strong>gärten, Heimen,<br />

u.s.w<br />

II.2.2.1 Unterrichtung <strong>der</strong> Leitung von<br />

- Schulen<br />

- Kin<strong>der</strong>gärten<br />

- Großbetrieben<br />

- Altenheimen<br />

- Krankenhäusern<br />

- Landwirten mit Weideviehhaltung<br />

über die Lage<br />

II.2.2.2 Vollzugsmeldung zur Maßnahme II.2.2.1 an das LRA<br />

Maßnahmenteil<br />

B.II.2.2<br />

Hinweis auf den<br />

Auslöseteil<br />

2.18<br />

2.11<br />

2.10<br />

2.6<br />

2.12<br />

2.14


II.3 Maßnahmengruppe 3<br />

Maßnahmenteil<br />

B.II.3<br />

II.3.1 Aufhebung des Voralarms und abschließende Maßnahmen<br />

Stand: 11/02


Nr. <strong>der</strong><br />

Einzelmaßnahme<br />

Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />

(Entscheidungen, Alarmierungen,<br />

Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />

II.3.1 Aufhebung des Voralarms und abschließende<br />

Maßnahmen<br />

II.3.1.1 Das Landratsamt teilt mit,<br />

- dass das Regierungspräsidium den Voralarm<br />

aufgehoben hat<br />

- o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Voralarm aufrecht erhalten wird<br />

Maßnahmenteil<br />

B.II.3<br />

- o<strong>der</strong> bereits einzelne Maßnahmen <strong>der</strong> Maßnahmenstufe<br />

III<br />

(Katastrophenalarm) vorzubereiten sind<br />

- o<strong>der</strong> Katastrophenalarm ausgelöst wurde.<br />

II.3.1.2 Bei Aufhebung des Voralarms<br />

Stand: 11/02<br />

- Unterrichtung aller alarmierten Stellen (Leitung <strong>der</strong><br />

Schulen,<br />

Kin<strong>der</strong>gärten, Großbetriebe, Altersheime, Krankenhäuser<br />

und <strong>der</strong> Landwirte u.s.w.)<br />

- Aufhebung des Schichtbetriebes<br />

- ggf. Einstellen <strong>der</strong> Tätigkeit <strong>der</strong> Beratungsstellen<br />

Hinweis auf den<br />

Auslöseteil<br />

2


III. Katastrophenalarm<br />

Eine Katastrophe i.S.v. § 1 Abs. 2 LKatSG liegt vor, wenn ein Geschehen das Leben<br />

o<strong>der</strong> die Gesundheit zahlreicher Menschen, die Umwelt, erhebliche Sachwerte o<strong>der</strong><br />

die lebensnotwendige Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung in so ungewöhnlichem Maße<br />

gefährdet o<strong>der</strong> schädigt, dass es geboten erscheint, ein zu seiner Abwehr und<br />

Bekämpfung erfor<strong>der</strong>liches Zusammenwirken von Behörden, Stellen und<br />

Organisationen unter die einheitliche Leitung <strong>der</strong> KatS-Behörden zu stellen.<br />

Katastrophenalarm wird vom Regierungspräsidium als zuständige<br />

Katastrophenschutzbehörde ausgelöst, wenn durch einen Unfall in <strong>der</strong><br />

kerntechnischen Anlage eine gefahrbringende Freisetzung radioaktiver Stoffe in die<br />

Luft festgestellt ist o<strong>der</strong> droht.<br />

Das Regierungspräsidium ist mit dem Klassifizierungsvorschlag „Katastrophenalarm“<br />

zu alarmieren, wenn ein Störfallablauf in <strong>der</strong> Weise erfolgt, dass die Schutzziele<br />

Unterkritikalität, Kernkühlung und Integrität des Sicherheitsbehälters auch mit<br />

anlageninternen Notfallmaßnahmen nicht erreicht werden können. Dies ist immer<br />

dann <strong>der</strong> Fall, wenn <strong>eines</strong> <strong>der</strong> in den Tabellen <strong>für</strong> „SWR-Anlagenkriterien <strong>für</strong> den<br />

Katastrophenalarm“ bzw. <strong>für</strong> „DWR-Analgenkriterien <strong>für</strong> den Katastrophenfall“<br />

aufgeführten Alarmierungskriterien erfüllt wird. Es ist zu alarmieren, sobald das<br />

Kriterium erfüllt ist o<strong>der</strong> sobald erkennbar ist, dass seine Erfüllung nicht abgewendet<br />

werden kann.<br />

Die Unterrichtung enthält folgende Angaben<br />

- Art und Zeitpunkt des Ereignisses<br />

- geographischer Ort <strong>der</strong> Emission<br />

- Freisetzungspfad<br />

- meteorologische Angaben, die zur Vorhersage <strong>der</strong> Verfrachtung und <strong>der</strong><br />

Verdünnung notwendig sind<br />

- Art, chemische und physikalische Form, sowie - wenn möglich - die Menge<br />

<strong>der</strong> emittierten radioaktiven Stoffe


- voraussichtliches weiteres Verhalten <strong>der</strong> Emissionquelle<br />

- evtl. bereits vorliegende Messergebnisse<br />

Die Benachrichtigung ist - wenn möglich - mit <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Gefahrenquelle<br />

und <strong>der</strong> Lageentwicklung verbunden.<br />

Der Betreiber ist verpflichtet, in <strong>der</strong> Umgebung <strong>der</strong> Anlage sowie im mutmaßlichen<br />

Zentrum <strong>der</strong> Beaufschlagung laufend Messungen und Untersuchungen<br />

durchzuführen und die Ergebnisse unverzüglich <strong>der</strong> Katastrophenschutzbehörde<br />

mitzuteilen.<br />

Wegen <strong>der</strong> Auslösezuständigkeit wird auf Abschnitt A.II.5 -Entscheidungsbefugnisse-<br />

verwiesen.<br />

Die Katastrophenschutzbehörde stellt den Zeitpunkt fest, von dem an einen<br />

Katastrophe vorliegt, bestimmt das Katastrophengebiet und löst Katastrophenalarm<br />

aus (§ 8 LKatSG).<br />

Stand: 11/02


III.1 Maßnahmengruppe 1<br />

Maßnahmenteil<br />

B.III.1<br />

III.1.1 Bekanntgabe des Katastrophenalarms, Alarmierung und<br />

Herstellung <strong>der</strong> Arbeitsbereitschaft auf Gemeindeebene<br />

III.1.2 Bekanntgabe des vermutlich gefährdeten Gebiets<br />

III.1.3 Unterrichtung <strong>der</strong> Wassergewinnungsstellen<br />

Stand: 11/02


Nr. <strong>der</strong><br />

Einzelmaßnahme<br />

Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />

(Entscheidungen, Alarmierungen,<br />

Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />

III.1.1 Bekanntgabe des Katastrophenalarms und<br />

Herstellung <strong>der</strong> Arbeitsbereitschaft auf<br />

Gemeindeebene<br />

Maßnahmenteil<br />

B.III.1<br />

III.1.1.1 Eingang des Kat-Alarms und <strong>der</strong> Anordnung des<br />

Landratsamtes:<br />

- die Arbeitsbereitschaft herzustellen<br />

- Schulen, Kin<strong>der</strong>gärten, Großbetriebe, Altenheime,<br />

Krankenhäuser etc. zu informieren<br />

- Landwirte mit Weideviehhaltung zu warnen<br />

- Angaben im Auslöseteil des <strong>Anschlussplanes</strong> überprüfen<br />

und ggf. korrigieren<br />

- Vollzugsmeldung an das Landratsamt zu erstatten<br />

III.1.1.2 Unterrichtung <strong>der</strong> Behördenleitung über den Inhalt <strong>der</strong><br />

eingegangenen Information. Geht die Information bei <strong>der</strong><br />

Behördenleitung ein, ist <strong>der</strong><br />

Katastrophenschutzsachbearbeiter zu verständigen<br />

III.1.1.3 Arbeitsbereitschaft des Krisenstabs (Arbeitsstabes)<br />

herstellen<br />

- soweit nicht unter Ziff. II.1.1.3 geschehen<br />

- Alarmierung des Krisenstabes (Arbeitsstabes)<br />

- Einrichtung <strong>der</strong> Arbeitsräume<br />

III.1.1.4 Sicherstellung <strong>der</strong> Fernmeldeverbindungen<br />

- Schaltung des Verdeckten Fernsprechanschlusses<br />

- Anweisung an alle Bediensteten, Telefongespräche auf<br />

das unumgänglich notwendige Maß einzuschränken.<br />

III.1.1.5 Vollzugsmeldung an das LRA über die Arbeitsbereitschaft<br />

des Krisenstabes (Arbeitsstabes) und Durchgabe <strong>der</strong><br />

eigenen telefonischen Erreichbarkeit; Bekanntgabe <strong>der</strong><br />

verdeckten Telefonnummer<br />

III.1.1.6 Unterrichtung - <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong><br />

- Schulen<br />

- Kin<strong>der</strong>gärten<br />

- Großbetriebe<br />

- Altenheime<br />

- Krankenhäuser<br />

- Landwirte mit Weideviehhaltung<br />

III.1.1.7 Vollzugsmeldung zur Maßnahme III.1.1.6 an das LRA<br />

III.1.1.8 Alarmierung und Auffor<strong>der</strong>ung zur Entsendung <strong>eines</strong><br />

Vergindungsmannes<br />

- <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr<br />

- den Sanitätsorganisationen<br />

- ggf. sonstige Organisationen<br />

Hinweis auf den<br />

Auslöseteil<br />

1<br />

2<br />

2<br />

3<br />

6<br />

5<br />

2.18<br />

2.11<br />

2.10<br />

2.6<br />

2.12<br />

2.14<br />

2.9<br />

2.17


Nr. <strong>der</strong><br />

Einzelmaßnahme<br />

Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />

(Entscheidungen, Alarmierungen,<br />

Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />

Maßnahmenteil<br />

B.III.1<br />

III.1.1.9 Überprüfung, ob im Auslöseteil die Angaben über die<br />

Hilfsmittel (z.B. Informationsmittel zur Unterrichtung <strong>der</strong><br />

Bevölkerung) noch aktuell sind, ggf. Korrektur, soweit<br />

noch nicht geschehen (vgl. III.1.1.1)<br />

III.1.1.10<br />

Feststellung, ob eingeplantes Personal <strong>für</strong> den<br />

Krisenstab/Arbeitsstab durch Krankheit o<strong>der</strong> Urlaub<br />

verhin<strong>der</strong>t ist bzw. Klärung <strong>der</strong> Vertretung o<strong>der</strong> Rückruf<br />

aus dem Urlaub<br />

III.1.1.11 Regelung des Schichtbetriebes<br />

Hinweis auf den<br />

Auslöseteil


Nr. <strong>der</strong><br />

Einzelmaßnahme<br />

Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />

(Entscheidungen, Alarmierungen,<br />

Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />

III.1.2 Bekanntgabe des vermutlich gefährdeten Gebiets<br />

Maßnahmenteil<br />

B.III.1<br />

III.1.2.1 Das Regierungspräsidium bzw. auf Anordnung des<br />

Regierungspräsidiums das Landratsamt informieren über<br />

- die Festlegung des vermutlich gefährdeten Gebiets<br />

- den Einsatz <strong>der</strong> Messdienste (z.B. Betreiber,<br />

Strahlenspürtruppe <strong>der</strong> Feuerwehr)<br />

Hinweis auf den<br />

Auslöseteil


Nr. <strong>der</strong><br />

Einzelmaßnahme<br />

Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />

(Entscheidungen, Alarmierungen,<br />

Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />

III.1.3 Unterrichtung <strong>der</strong> Wassergewinnungsstellen<br />

Maßnahmenteil<br />

B.III.1<br />

III.1.3.1 Das Regierungspräsidium bzw. auf Anordnung des<br />

Regierungspräsidiums das Landratsamt informieren über<br />

- das gefährdete Gebiet<br />

ordnen an, die Wassergewinnungsstellen (z.B.<br />

Stadtwerke, Zweckverbände) zu unterrichten.<br />

III.1.3.2 Unterrichtung des Wassermeisters 2.19<br />

Stand: 11/02<br />

Hinweis auf den<br />

Auslöseteil


III.2<br />

Maßnahmengruppe 2<br />

III.2.1 Warnung und Unterrichtung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

Maßnahmenteil<br />

B.III.2<br />

III.2.2 Information über Sperrung des einfahrenden Verkehrs in gefährdeten<br />

Gebieten<br />

III.2.3 Verteilung und Auffor<strong>der</strong>ung an die Bevölkerung zur Abholung <strong>der</strong><br />

Jodtabletten<br />

III.2.4 Auffor<strong>der</strong>ung zur Einnahme <strong>der</strong> verteilten Jodtabletten<br />

III.2.5 Auffor<strong>der</strong>ung zum Aufenthalt in Gebäuden<br />

III.2.6 Weisung <strong>der</strong> flussabwärts wohnenden Bevölkerung vor Gebrauch des<br />

Wassers, vor Wassersport und Fischfang<br />

III.2.7 Sperrung kontaminierter Wasseraufbereitungsanlagen und<br />

Wassergewinnungsstellen<br />

III.2.8 Warnung <strong>der</strong> Bevölkerung vor dem Verzehr frisch gebackener<br />

Lebensmittel<br />

III.2.9 Unterrichtung <strong>der</strong> Bevölkerung über die Sperrung stark kontaminierter<br />

Flächen


Nr. <strong>der</strong><br />

Einzel-<br />

maßnahme<br />

III.2.1<br />

III.2.1.1<br />

Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />

Hinweis auf (Entscheidungen, Alarmierungen,<br />

Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />

Warnung und Unterrichtung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

Das Landratsamt unterrichtet über eine<br />

bevorstehende Rundfunkinformation über die Lage<br />

und ordnet an:<br />

- die Bevölkerung mittels Rundfunk, Fernsehen<br />

und Südwesttext durch Lautsprecherwagen zu<br />

informieren (Hinweis, dass Rundfunkdurchsagen<br />

erfolgen und dort Näheres zu erfahren ist)<br />

- den Vollzuge dem Landratsamt zu melden.<br />

III.2.1.1.1 Festlegung <strong>der</strong> Fahrrouten <strong>für</strong> alle<br />

Lautsprecherfahrzeuge, soweit noch nicht<br />

geschehen<br />

III.2.1.1.2 Einteilung und Einweisung <strong>der</strong><br />

Lautsprecherfahrzeuge in die Fahrrouten<br />

III.2.1.2 Information <strong>der</strong> Bevölkerung durch<br />

Lautsprecherwagen<br />

III.2.1.3 Anfor<strong>der</strong>ung zusätzlicher Lautsprecherwagen<br />

beim Landratsamt<br />

III.2.1.4 Vollzugsmeldungen an das Landratsamt<br />

III.2.1.5 Schaffen von Beratungsmöglichkeiten <strong>für</strong> die<br />

Bevölkerung soweit och nicht geschehen<br />

11/02<br />

- im Rathaus<br />

- Jodtabletten - Ausgabestellen<br />

Maßnahmenteil<br />

B.III.2<br />

Hinweise auf den<br />

Auslöseteil<br />

8<br />

9<br />

10


Nr. <strong>der</strong><br />

Einzel-<br />

maßnahme<br />

Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />

Hinweis auf (Entscheidungen, Alarmierungen,<br />

Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />

III.2.2 Information über Sperrung des einfahrenden<br />

Verkehrs in gefährdeten Gebieten<br />

III.2.2.1 Das Regierungspräsidium bzw. auf Anordnung des<br />

Regierungspräsidiums das Landratsamt geben<br />

bekannt, dass die gefährdeten Gebiete <strong>für</strong> den<br />

einfahrenden Verkehr gesperrt und weiträumige<br />

Umleitungen festgelegt sind.<br />

11/02<br />

Maßnahmenteil<br />

B.III.2<br />

Hinweise auf den<br />

Auslöseteil


Nr. <strong>der</strong><br />

Einzel-<br />

maßnahme<br />

Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />

Hinweis auf (Entscheidungen, Alarmierungen,<br />

Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />

III.2.3 Verteilung und Auffor<strong>der</strong>ung an die<br />

Bevölkerung zur Abholung <strong>der</strong> Jodtabletten<br />

III.2.3.1 Das Regierungspräsidium gibt über die<br />

Landratsämter bekannt, dass die Verteilung <strong>der</strong><br />

Jodtabletten angebracht erscheint und ordnet an, .<br />

die Bevölkerung über Rundfunk, Fernsehen und<br />

Südwesttext sowie Lautsprecherwagen zu<br />

informieren.<br />

III.2.3.2 Anfor<strong>der</strong>ung zusätzlicher Lautsprecherwagen<br />

beim Landratsamt<br />

III.2.3.3 Aufbau und Besetzung <strong>der</strong> Jodtabeletten-<br />

Ausgabestellen (evtl. bereits bei III.2.1.1.6<br />

geschehen)<br />

IIII.2.3.4 Die Tabletten sind an die Ausgabestellen zu<br />

bringen<br />

III.2.3.5 Unterrichtung <strong>der</strong> Bevölkerung durch<br />

Lautsprecherwagen mit dem Hinweis auf<br />

Rundfunkdurchsagen zu achten.<br />

Maßnahmenteil<br />

B.III.2<br />

Hinweise auf den<br />

Auslöseteil<br />

III.2.3.6 Ausgabe <strong>der</strong> Jodtabletten 10<br />

Achtung:<br />

11/02<br />

Bei Verteilung <strong>der</strong> Tabletten durch Boten , die von<br />

Haus zu Haus gehen, entfällt III.2.3.3 und III.2.3.4<br />

10<br />

8<br />

9


Nr. <strong>der</strong><br />

Einzel-<br />

maßnahme<br />

III.2.4<br />

Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />

Hinweis auf (Entscheidungen, Alarmierungen,<br />

Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />

Auffor<strong>der</strong>ung zur Einnahme <strong>der</strong> verteilten<br />

Jodtabletten<br />

IIII.2.4.1 Das Regierungspräsidium informiert über die<br />

Entscheidung zur Auffor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Einnahme von<br />

Jodtabletten und ordnet die Information <strong>der</strong><br />

Bevölkerung mittels Rundfunk, Fernsehen und<br />

Südwesttext, durch Lautsprecherwagen an.<br />

III.2.4.2<br />

Unterrichtung über die Lautsprecherwagen<br />

III.2.4.3 Den Mitarbeitern des Krisenstabes/Arbeitsstabes<br />

sowie allen sonstigen eingesetzten Helfern ist zu<br />

empfehlen, die Jodtabletten nach Ratschlag <strong>der</strong><br />

Katastrophenschutzbehörde einzunehmen und<br />

dazu die Rundfunkdurchsage zu beachten.<br />

11/02<br />

Maßnahmenteil<br />

B.III.2<br />

Hinweise auf den<br />

Auslöseteil<br />

9<br />

8


Nr. <strong>der</strong><br />

Einzel-<br />

maßnahme<br />

III.2.5<br />

Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />

Hinweis auf (Entscheidungen, Alarmierungen,<br />

Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />

Auffor<strong>der</strong>ung zum Aufenthalt in Gebäuden<br />

III.2.5.1 Das Regierungspräsidium informiert durch das<br />

Landratsamt über die Entscheidung <strong>der</strong> KatS-<br />

Behörde, Gebäude zum Schutz gegen äußere und<br />

innere Bestrahlung aufzusuchen und ordnet an:<br />

III.2.5.1.1<br />

III.2.5.1.2<br />

- mittels Rundfunk, Fernsehen und Südwesttext<br />

sowie über Lautsprecherwagen zu informieren<br />

Festlegung <strong>der</strong> Fahrtrouten <strong>für</strong> alle<br />

Lautsprecherfahrzeuge, soweit noch nicht<br />

geschehen<br />

Einteilung und Einweisung <strong>der</strong><br />

Lautsprecherfahrzeuge in die Fahrtrouten<br />

III.2.5.2 Anfor<strong>der</strong>ung zusätzlicher Lautsprecherwagen<br />

III.2.5.3<br />

Information <strong>der</strong> Bevölkerung durch<br />

Lautsprecherwagen<br />

III.2.5.4 Vollzugsmeldung an das Landratsamt<br />

11/02<br />

Maßnahmenteil<br />

B.III.2<br />

Hinweise auf den<br />

Auslöseteil<br />

8<br />

8<br />

9


Nr. <strong>der</strong><br />

Einzel-<br />

maßnahme<br />

III.2.6<br />

Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />

Hinweis auf (Entscheidungen, Alarmierungen,<br />

Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />

Warnung <strong>der</strong> flussabwärts wohnenden<br />

Bevölkerung vor Gebrauch des Wassers, vor<br />

Wassersport und Fischfang<br />

III.2.6.1 Das Regierungspräsidium ordnet über das<br />

Landratsamt an:<br />

- flussabwärts gelegene Wassergewinnungsstellen<br />

zu warnen<br />

- die Bevölkerung über Lautsprecherwagen zu<br />

informieren<br />

III.2.6.2 Unterrichtung des Wassermeisters<br />

IIII.2.6.3 Anfor<strong>der</strong>ung zusätzlicher Lautsprecherwagen<br />

beim Landratsamt<br />

III.2.6.4 Information <strong>der</strong> Bevölkerung mittels<br />

Laufsprecherwagen<br />

Die Bevölkerung wird gleichzeitig über den<br />

Rundfunk informiert<br />

III.2.6.5 Vollzugsmeldung an das Landratsamt<br />

11/02<br />

Maßnahmenteil<br />

B.III.2<br />

Hinweise auf den<br />

Auslöseteil<br />

9<br />

2.19<br />

8


Nr. <strong>der</strong><br />

Einzel-<br />

maßnahme<br />

Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen, Hinweis<br />

auf (Entscheidungen, Alarmierungen,<br />

Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />

III.2.7 Sperrung kontaminierter<br />

Wasseraufbereitungsanlagen und<br />

Wassergewinnungsstellen<br />

Maßnahmenteil<br />

B.III.2<br />

Hinweise auf<br />

den Auslöseteil<br />

III.2.7.1 Das Regierungspräsidium ordnet über das Landratsamt<br />

die Sperrung kontaminierter<br />

Wassergewinnungsstellen/Wasseraufbereitungsanlagen<br />

an<br />

9<br />

III.2.7.2 Unterrichtung des Wassermeisters 2.19<br />

III.2.7.3 Information <strong>der</strong> Bevölkerung mittels Rundfunk,<br />

Fernsehen und Südwesttext, sowie Lautsprecherwagen<br />

III.2.7.4 Vollzugsmeldung an das Landratsamt<br />

III.2.7.5 Anfor<strong>der</strong>ung zusätzlicher Lautsprecherwagen<br />

11/02<br />

8


Nr. <strong>der</strong><br />

Einzel-<br />

maßnahme<br />

Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />

Hinweis auf (Entscheidungen, Alarmierungen,<br />

Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />

III.2.8 Warnung <strong>der</strong> Bevölkerung vor dem Verzehr<br />

frisch geernteter Lebensmittel<br />

III.2.8.1 Das Regierungspräsidium informiert durch das<br />

Landratsamt über die anstehende Warnung <strong>der</strong><br />

Bevölkerung vor dem Verzehr frisch geernteter<br />

Lebensmittel mittels Rundfunk, Fernsehen und<br />

Südwest-Text<br />

III.2.8.2 Unterrichtung <strong>der</strong> Bevölkerung durch Rundfunk,<br />

Fernsehen und Südwesttext sowie<br />

Lautsprecherwagen<br />

III.2.8.3 Vollzugsmeldung an das Landratsamt<br />

III.2.8.4 Anfor<strong>der</strong>ung zusätzlicher Lautsprecherwagen<br />

11/02<br />

Maßnahmenteil<br />

B.III.2<br />

Hinweise auf den<br />

Auslöseteil<br />

9<br />

8


Nr. <strong>der</strong><br />

Einzel-<br />

maßnahme<br />

Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />

Hinweis auf (Entscheidungen, Alarmierungen,<br />

Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />

III.2.9 Unterrichtung <strong>der</strong> Bevölkerung über die<br />

Sperrung stark kontaminierter Flächen<br />

III.2.9.1 Das Regierungspräsidium informiert durch das<br />

Landratsamt über die Sperrung stark<br />

kontaminierter Flächen mittels Rundfunk,<br />

Fernsehen und Südwesttext sowie<br />

Lautsprecherwagen<br />

III.2.9.2 Vollzugsmeldung an das Landratsamt<br />

III.2.9.3 Anfor<strong>der</strong>ung zusätzlicher Lautsprecherwagen<br />

11/02<br />

Maßnahmenteil<br />

B.III.2<br />

Hinweise auf den<br />

Auslöseteil<br />

9<br />

8


III. 3 Maßnahmengruppe 3<br />

III.3.1 Gewährleistung <strong>der</strong> Wasserversorgung<br />

Maßnahmenteil<br />

B.III.3


Nr. <strong>der</strong><br />

Einzelmaßnahme<br />

Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />

(Entscheidungen, Alarmierungen,<br />

Bekanntmachungen, Anordnungen<br />

III.3.1 Gewährleistung <strong>der</strong> Wasserversorgung<br />

III.3.1.3 Das Landratsamt gibt die Entscheidung des<br />

Regierungspräsidiums über den Aufbau einer<br />

Notwasserversorgung bekannt<br />

III.3.1.2 Unterrichtung <strong>der</strong> Bevölkerung über die<br />

Errichtung <strong>der</strong> Notwasserversorgung mittels<br />

Rundfunk, Fernsehen und Südwesttext sowie<br />

Lautsprecherwagen<br />

III.3.1.3 Vollzugsmeldung an das Landratsamt<br />

III.3.1.4 Anfor<strong>der</strong>ung zusätzlicher Lautsprecherwagen<br />

Maßnahmenteil<br />

B.III.3<br />

Hinweis auf den<br />

Auslöseteil<br />

9<br />

8


Nr. <strong>der</strong><br />

Einzelmaßnahme<br />

Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />

(Entscheidungen, Alarmierungen,<br />

Bekanntmachungen, Anordnungen<br />

IV. Aufhebung <strong>der</strong> Alarmstufen (weitere und<br />

abschließende Maßnahmen)<br />

IV.1 Das Regierungspräsidium bzw. auf Anordnung das<br />

Landratsamt teilen mit, dass<br />

- bestimmte Einzelmaßnahmen aufgehoben werden<br />

- die Feststellung des Katastrophenfalles und <strong>der</strong><br />

Kat-Alarm aufgehoben werden.<br />

IV.2 Bei Aufhebung des Kat-Alarms<br />

- Unterrichtung aller alarmierten Stellen (Leitung <strong>der</strong><br />

Schulen, Kin<strong>der</strong>gärten, Großbetriebe, Alten-<br />

heime, Krankenhäuser und <strong>der</strong> Landwirte<br />

- Unterrichtung <strong>der</strong> eingesetzten Kräfte<br />

- Aufhebung des Schichtbetriebs.<br />

Die Bevölkerung wird über Rundfunk unterrichtet<br />

Maßnahmenteil<br />

B.IV<br />

Hinweis auf den<br />

Auslöseteil<br />

2


Auslöseteil<br />

1. Alarmierungsanweisung<br />

2. Alarmrufverzeichnis<br />

3. Unterbringungsplan und materielle Ausstattung<br />

4. Aufgabenbeschreibung <strong>der</strong> einzelnen Funktionen im Krisenstab/Arbeitsstab<br />

5. Handzettel <strong>für</strong> Bedienstete wegen Einschränkung <strong>der</strong> Telefongespräche<br />

6. Anweisung zur Schaltung <strong>der</strong> verdeckten Telefonnummer<br />

7. Beschallung <strong>der</strong> Gemeinde durch Lautsprecherwagen<br />

- Hinweise<br />

- Ortspläne<br />

- Fahrtrouten<br />

- Liste <strong>der</strong> Lautsprecherwagen<br />

8. Unterrichtung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

9. Verteilung <strong>der</strong> Jodtabletten


Alarmierungsanweisung<br />

Auslöseteil 1<br />

1. Bei einem Unfall im .... gehen die Alarmierungen und Nachrichten über das<br />

Ereignis über das Landratsamt B-Kreis o<strong>der</strong> das Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

beim Bürgermeisteramt A-Dorf ein. Das Landratsamt gibt seine Alarmierungen an<br />

das Bürgermeisteramt wie folgt:<br />

a) während <strong>der</strong> Dienstzeit:<br />

an das Ordnungsamt<br />

Tel.: .....................................<br />

b) außerhalb <strong>der</strong> Dienstzeit:<br />

Herrn Bürgermeister Müller<br />

Tel.: .....................................<br />

Herrn BM-Stellvertreter Maier<br />

Tel.: ......................................<br />

Herrn Schulze<br />

Tel.: ......................................<br />

Für das Landratsamt ist die Alarmierung beendet, wenn eine <strong>der</strong> vorgenannten<br />

Personen erreicht wurde; es ist dann Aufgabe <strong>der</strong> erreichten Personen, den<br />

Krisenstab/Arbeitsstab nach Plan zu alarmieren. Wird keine <strong>der</strong> o.g. Personen<br />

erreicht, erfolgt die Alarmierung des Krisenstabes/Arbeitsstabes über die Polizei.<br />

2. Die Alarmierung <strong>der</strong> Stabsmitglie<strong>der</strong> hat in <strong>der</strong> Reihenfolge des<br />

Alarmrufverzeichnisses (lfd. Nr. 2) zu erfolgen. Ist ein zu unterrichten<strong>der</strong><br />

Bediensteter nicht erreichbar, ist die Vertretung zu alarmieren. Ist auch diese<br />

nicht erreichbar, bestimmt <strong>der</strong> Bürgermeister bzw. <strong>der</strong> Stabsleiter einen Vertreter.<br />

3. Alle weiteren Alarmierungen erfolgen nach Plan durch den<br />

Krisenstab/Arbeitsstab.


Alarmrufverzeichnis lfd. Nr.<br />

Teil 1<br />

Behördenleitung 1<br />

Krisenstab/Arbeitsstab 2<br />

Telefondienst 3<br />

Hausmeister 4<br />

Teil 2<br />

Ärzte 5<br />

Altenheime 6<br />

Apotheken 7<br />

Feuerwehrleitstelle/Rettungsleitstelle 8<br />

Freiwillige Feuerwehr 9<br />

Großbetriebe 10<br />

Kin<strong>der</strong>gärten 11<br />

Krankenhäuser 12<br />

Landratsamt/Regierungspräsidium 13<br />

Landwirte mit Weideviehhaltung 14<br />

Nachbarorte 15<br />

Polizeidienststellen (Posten und Reviere) 16<br />

Sanitätsorganisationen 17<br />

Schulen 18<br />

Wassergewinnungsstellen 19<br />

Auslöseteil 2


Unterbringungsplan und materielle Ausstattung<br />

1. Unterbringung<br />

Auslöseteil 3<br />

Der Krisenstab/Arbeitsstab wird im Bürgersaal des Rathauses untergebracht. Bei<br />

Bedarf sind die Zimmer ....................... zusätzlich zu nutzen.<br />

Bürgersaal<br />

Behördenleitung (Bürgermeister, Stellvertreter)<br />

Telefon: ............. Kopierer<br />

Telefax<br />

Leiter des Stabes<br />

Telefon ...............<br />

StB 1 StB 3<br />

Allg. Verwaltung, Organi- Öffentlich-<br />

sation, Sichtung keitsarbeit<br />

Telefon .................. Telefon .....................<br />

______________________ __________________<br />

StB 2 StB 4<br />

Innere Information, Ein- Katastrophenschutz<br />

satztagebuch<br />

Telefon ...................... Telefon ......................<br />

______________________ __________________<br />

weitere Stabsbereiche nach Bedarf:<br />

z.B. StB 5 Soziales<br />

______________________<br />

Fachberater und weitere<br />

städt./gdeeigene Einrichtungen<br />

z.B. Stadtwerke<br />

StB = Stabsbereich<br />

Zimmer<br />

...................<br />

Telefon<br />

...................<br />

Zimmer<br />

...................<br />

Telefon<br />

...................


2. Materielle Ausstattung<br />

Das Lagezentrum sollte wie folgt ausgerüstet sein:<br />

- mindestens zwei bis drei Telefone - davon ein verdeckter Anschluss<br />

- Telefon-Adapter und Aufnahmegerät 1)<br />

- ein Fotokopierer<br />

- eine Lagekarte 2)<br />

- eine Ereignisübersicht 3)<br />

- ein Einsatztagebuch 4)<br />

- Gemeindeanschlusspläne <strong>für</strong> alle Sachbearbeiter und <strong>für</strong> die Fachberater<br />

- Katastrophenschutzplan des Regierungspräsidiums und des Landratsamtes <strong>für</strong><br />

die jeweilige kerntechnische Anlage (z.B. KKP/KWO)<br />

- Sammlung <strong>der</strong> gesetzlichen Grundlagen (s. Maßnahmenteil A III)<br />

- Ortspläne, in denen die Beschallungsbezirke bzw. die Jodtabletten-<br />

Ausgabestellen eingetragen sind<br />

- Büromaterial 5)<br />

- Internet-Anschluss<br />

Hinweise:<br />

Zu 1) Das Landratsamt/Regierungspräsidium übermittelt u.U. fernmündlich<br />

längere Anweisungen. Zur Vermeidung von Übertragungsfehlern und zur<br />

schnelleren Aufnahme empfiehlt es sich, einen Telefon-Adapter und ein<br />

Aufnahmegerät (= Diktiergerät) zu beschaffen.<br />

Zu 2) Auf Gemeindeebene reicht ein Ortsplan als Lagekarte aus. Als<br />

Übersichtskarte ist eine Karte mit UTM-Gitternetz im Maßtab 1 : 50.000 zu<br />

empfehlen. Auf dieser Karte wird auch beim Landratsamt die Lage geführt.<br />

Zu 3) Auf <strong>der</strong> Ereignisübersicht trägt <strong>der</strong> StB 2 die wichtigsten Ereignisse und<br />

Anordnungen ein. Gleichzeitig wird festgehalten, welche Maßnahmen<br />

getroffen und wann die Anordnungen erledigt wurden.<br />

Die Übersicht ist so zu befestigen, dass sie von allen Stabsmitglie<strong>der</strong>n<br />

eingesehen werden kann. Die Verwendung von Flip-Charts ist zu<br />

empfehlen.<br />

Zu 4) Nähere Einzelheiten über Zweck, Führung und Inhalt des<br />

Einsatztagebuches ergeben sich aus <strong>der</strong> Anlage.


Zu 5) Dem Krisenstab sollte folgendes Büromaterial zur Verfügung gestellt<br />

werden:<br />

- Ordner (<strong>für</strong> den StB 2)<br />

- Schnellhefter<br />

-Locher<br />

-Filzstifte (<strong>für</strong> den StB 2)<br />

- Schreibpapier<br />

- Kohlepapier<br />

- Hefter<br />

- Büroklammern<br />

(Schreibutensilien sind von den Stabsmitglie<strong>der</strong>n selbst mitzubringen)<br />

- Bürokommunikation (EDV mit Internet-Anschluss)


1. Zweck des Einsatztagebuches<br />

Das Einsatztagebuch<br />

Anlage zum Auslöseteil 3<br />

Das Einsatztagebuch (ETB) ist ein Nachweis über die Tätigkeit bei Einsatzkräften.<br />

Es soll die wichtigsten Ereignisse und Erfahrungen festhalten und damit<br />

Grundlage <strong>für</strong> eine ausbildungsmäßige und taktische Auswertung von Einsätzen<br />

schaffen.<br />

2. Führung des Einsatztagebuches<br />

- Mit dem Führen des ETB ist ein geeigneter Bediensteter/Helfer zu beauftragen.<br />

- Der Einsatztagebuch-Führer ist laufend über wichtige Meldungen,<br />

Lagebeurteilungen, Entschlüsse und Maßnahmen zu unterrichten. Hierzu sind<br />

ihm sämtliche notwendigen Unterlagen zu übergeben. Darüber hinaus muss er<br />

sich stets selbst um Informationen bemühen. Enge Zusammenarbeit mit den<br />

Sachgebieten StB 2 und StB 4 sowie seine Anwesenheit bei<br />

Lagebesprechungen und Entscheidungen ist erfor<strong>der</strong>lich.<br />

3. Inhalt des Einsatztagebuches<br />

- Im ETB sollen die unmittelbaren Eindrücke <strong>eines</strong> Einsatzes in zeitlicher Folge<br />

mit <strong>der</strong> Lage, <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Lage, dem Entschluss und den Anordnungen<br />

formlos aufgezeichnet werden. Dabei ist <strong>der</strong> ursächliche Zusammenhang<br />

zwischen eingehenden Meldungen, den eigenen Erwägungen und den<br />

getroffenen Maßnahmen klar herauszustellen.<br />

- Das ETB soll aus sich selbst heraus verständlich sein, so dass weitere<br />

Unterlagen nicht hinzugezogen werden müssen. Auf Anordnungen, Schreiben<br />

usw., die dem ETB nicht als Anlage beiliegen, ist kein Bezug zu nehmen.<br />

Auch wenn auf Anlagen zum ETB Bezug genommen wird, sind die<br />

Geschehnisse so darzustellen, dass <strong>der</strong> Zusammenhang gewahrt bleibt, ohne<br />

dass die Anlage erst gelesen werden muss.<br />

Anlagen werden unmittelbar hinter das betreffende Blatt des Tages geheftet.<br />

Umfangreichere Anlagen können ggf. nummeriert in einem geson<strong>der</strong>ten<br />

Anlagenband abgelegt werden.<br />

- Das ETB soll keine Aufzeichnungen <strong>der</strong> Ein- und Ausgänge o<strong>der</strong> ein<br />

Beschäftigungsnachweis sein. Interne Ereignisse o<strong>der</strong> Maßnahmen sind nur<br />

aufzunehmen, sofern sie sich auf die Arbeit des Stabes, unterstellte Kräfte o<strong>der</strong><br />

den Einsatz auswirken.<br />

4. Form, Prüfung, Vorlage und Verbleib des Einsatztagebuches<br />

- Das ETB ist in <strong>der</strong> Regel mit Schreibmaschine einseitig abzufassen. Die Blätter<br />

werden fortlaufend durchnummeriert. Radieren, Herausnehmen o<strong>der</strong>


Überkleben von Blättern ist untersagt. Es sind Vordrucke nach beiliegendem<br />

Muster zu verwenden.<br />

- Anlagen sind oben rechts mit dem Vermerk zu versehen:<br />

„Anlage zum ETB vom ................. (Datum) zu Blatt ................“<br />

- Das ETB ist täglich o<strong>der</strong> bei kurzen Einsätzen nach <strong>der</strong>en Ende abzuschließen,<br />

vom ETB-Führer mit Angabe von Datum, Uhrzeit zu unterschreiben und dem<br />

verantwortlichen Führer zur Unterschrift vorzulegen. Danach dürfen<br />

Än<strong>der</strong>ungen nicht mehr vorgenommen werden.<br />

- Das ETB kann auch EDV-technisch geführt werden. Dabei gelten die o.g.<br />

Ausführungen - soweit technisch umsetzbar - entsprechend.


Einsatztagebuch


Aufgabenbeschreibung <strong>für</strong> den Krisenstab<br />

I. Allgem<strong>eines</strong><br />

Auslöseteil 4<br />

Die Aufgabenbeschreibung regelt die Organisation und die Arbeitsweise des<br />

Krisenstabes <strong>der</strong> Gemeinde A-Dorf. Nach Auslösung des Voralarms bzw.<br />

Katastrophenalarms durch das Regierungspräsidium wird <strong>der</strong><br />

Krisenstab/Arbeitsstab alarmiert und findet sich im Bürgermeisteramt ein. Auf<br />

den Unterbringungsplan - Auslöseteil 3 - wird verwiesen.<br />

Hinweis:<br />

Die Aufgabenbeschreibung ist hinsichtlich <strong>der</strong> Stabsfunktion<br />

Behördenleitung/Stabsleitung/Stabsbereiche 1 bis 4 dem<br />

Katastrophenschutzstab des Landes angeglichen. Je nach Größe <strong>der</strong> Gemeinde<br />

kann unter Umständen eine Person zwei Aufgabenbereiche innerhalb des<br />

Stabes übernehmen. Es sollten jedoch <strong>für</strong> jeden Bereich mindestens 2-3<br />

Personen wegen <strong>eines</strong> evtl. Schichtdienstes eingeplant und eingewiesen<br />

werden.<br />

II. Aufgabenbeschreibung<br />

1. Leiter des Krisenstabes/Arbeitsstabes (Stabsleitung)<br />

- leitet die Arbeit des Stabes<br />

- entscheidet im Rahmen seiner Bevollmächtigung<br />

- unterrichtet den Behördenleiter (Bürgermeister)<br />

- leitet Stabsbesprechungen<br />

- bereitet Entscheidungen des Behördenleiters vor, soweit die Aufgaben<br />

nicht in Personalunion erledigt werden.<br />

2. Stabsbereich 1 „Allgemeine Verwaltung“<br />

Der Stabsbereich 1 ist zuständig <strong>für</strong>:<br />

1. Personalangelegenheiten des Stabes<br />

- Besetzung des Stabes, Vertretung, Anordnung von Mehrarbeit usw.<br />

- Heranziehung von Unterstützungskräften (z.B. Schreibdienst,<br />

Botendienst, Fahrer)<br />

- Besetzung von Bürgertelefonen<br />

- Entsendung von Verbindungspersonen zum Landratsamt<br />

2. Organisation <strong>der</strong> Stabsarbeit


- Allgemeine Regelung des Arbeitsverfahrens im Stab<br />

- Bildung weiterer Stabsbereiche; Fachberater, Verbindungspersonen<br />

3. Geschäftsführung<br />

- Einberufung von Stabsbesprechungen<br />

- Führung von Nie<strong>der</strong>schriften bei Stabsbesprechungen<br />

- Betreuung von Besuchern<br />

4. Innerer Dienst<br />

- Unterbringung des Stabes<br />

- Ordnung und Sicherheit im Stabsbereich (Ausgabe von Ausweisen)<br />

- sächliche Mittel <strong>für</strong> die Stabsarbeit<br />

- Verpflegung des Stabes<br />

- Einrichtung <strong>eines</strong> Pressezentrums in Absprache mit dem<br />

Stabsbereich 3<br />

5. Technik und Kommunikationsmittel<br />

- Mittel zur Informationsübertragung (z.B. Telefone, Sprechfunkgeräte,<br />

Telefax)<br />

- Einsatz, Leitung und Abstimmung des Fernmeldebetriebes zum<br />

Landratsamt und zu den Sammelplätzen<br />

- Einrichtung von Bürgertelefonen<br />

6. Sichtungsstelle<br />

- Aufnahme, Sichtung und Weiterleitung von Nachrichten<br />

- Nachweisung <strong>der</strong> Eingänge<br />

- Nachweisung <strong>der</strong> Ausgänge<br />

7. Haushalt<br />

Bereitstellung von Haushaltsmitteln<br />

8. Recht<br />

Beratung des Stabes in Rechtsangelegenheiten


3.<br />

Stabsbereich 2 „Innere Information“<br />

Der Stabsbereich 2 ist zuständig <strong>für</strong>:<br />

1. Nachrichtensammelstelle<br />

Sammlung und Auswertung von Informationen<br />

2. Lage<br />

- Führen <strong>der</strong> Gesamtlage<br />

- Führen von Ereignisübersichten<br />

- Darstellung <strong>der</strong> Lagen auf <strong>der</strong> Lagekarte<br />

- Veranlassung <strong>der</strong> Erkundungen<br />

- Feststellung des Schadensumfangs, <strong>der</strong> Schadensschwerpunkte<br />

und <strong>der</strong> akuten Gefahren<br />

3. Information des Stabes<br />

- mündliche und schriftliche Einzelinformationen über Lageentwicklung<br />

- Unterrichtung des Stabes durch Lagevorträge<br />

- Unterrichtung des Landratsamtes über die Lage und <strong>der</strong>en Ent-<br />

wicklung<br />

4. Dokumentation<br />

Registrierung <strong>der</strong> wichtigsten Nachrichten und Maßnahmen (Tagebuch)<br />

4. Stabsbereich 3 „Öffentlichkeitsarbeit“<br />

Der Stabsbereich 3 ist zuständig <strong>für</strong>:<br />

- Abfassen von Beiträgen <strong>für</strong> die amtlichen Gefahrendurchsagen und<br />

Rundfunkmitteilungen <strong>für</strong> das Landratsamt/das Regierungspräsidium<br />

- Presseauskünfte nach Rücksprache und unter Abstimmung mit dem<br />

Landratsamt/Regierungspräsidium<br />

- Auskünfte und Bürgertelefone/Einrichtung von Auskunftsstellen<br />

- gibt Beiträge <strong>für</strong> die Information <strong>der</strong> Bevölkerung durch Lautsprecher-<br />

wagen nach Rücksprache und unter Abstimmung mit dem Landratsamt/<br />

Regierungspräsidium


- Auswertung <strong>der</strong> Medien und Unterrichtung des Stabes<br />

5. Stabsbereich 4 „Katastrophenschutz“<br />

Der Stabsbereich 4 ist zuständig <strong>für</strong>:<br />

1. Einsatz<br />

- Organisatorische Leitung von Einsätzen <strong>für</strong> die Information <strong>der</strong><br />

Bevölkerung über Lautsprecherfahrzeuge in Zusammenarbeit<br />

mit dem Landratsamt<br />

- Versorgung <strong>der</strong> betroffenen Bevölkerung<br />

- Veranlassen <strong>der</strong> Ausgabe von Jodtabletten<br />

- Veranlassen <strong>der</strong> Auslösung von Sirenensignalen<br />

- ständige Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> technischen Leitung des<br />

Einsatzes/Abschnittsleiter<br />

2. Vorbereitung und Veranlassung von „ad hoc“-Evakuierungen in Ab-<br />

stimmung mit dem Landratsamt/Regierungspräsidium<br />

3. Öffentliche und private Hilfeleistungen<br />

- Zusammenarbeit bei <strong>der</strong> Verpflichtung von Privaten nach § 25<br />

LKatSG /z.B. Ärzte, Sachverständige, bestimmte Berufsgruppen)<br />

mit dem Landratsamt<br />

- Zusammenarbeit bei <strong>der</strong> Verpflichtung zum Einsatz von sächlichen<br />

Hilfsmitteln nach § 27 LKatSG<br />

4. Verbrauchsgüter und Hilfsmittel <strong>für</strong> die Katastrophenbekämpfung<br />

5. Zusammenarbeit mit dem Landratsamt bei <strong>der</strong> Unterbringung und<br />

Verpflegung <strong>der</strong> Einsatzkräfte<br />

6. Führen <strong>der</strong> Fachlage Katastrophenschutz, soweit nicht vom Stabs-<br />

bereich 2 erledigt.<br />

6. Verbindungsperson <strong>der</strong> Gemeinde beim Landratsamt<br />

die Verbindungsperson <strong>der</strong> Gemeinde hat insbeson<strong>der</strong>e folgende<br />

Aufgaben:<br />

- Unterrichtung des Katastrophenschutzstabes über die von <strong>der</strong> Gemeinde<br />

veranlassten Maßnahmen sowie mögliche Hilfeleistungen <strong>der</strong> Gemeinde


ei <strong>der</strong> Gefahrenbekämpfung<br />

- Beratung des Katastrophenschutzstabes bei allen Maßnahmen, die<br />

die Gemeinde betreffen und<br />

- Unterrichtung <strong>der</strong> Gemeinde über die Maßnahmen <strong>der</strong> Katastrophen-<br />

schutzbehörde.<br />

7. Fachberater<br />

Als Fachberater ist mindestens je ein Vertreter <strong>der</strong> Feuerwehr und <strong>der</strong><br />

örtlichen Sanitätsorganisation vorzusehen. Sie sind verantwortlich <strong>für</strong><br />

- die fachliche Beratung des Stabes<br />

- die Auswertung von Meldungen und Informationen <strong>für</strong> ihr Fachgebiet<br />

- Verbindung halten zu den Kräften ihres Fachdienstes.<br />

III. Regelung <strong>der</strong> Stabsarbeit<br />

1. Regelung des Informationsflusses<br />

Der Inhalt aller Fernsprechnachrichten ist in doppelter Ausfertigung<br />

aufzunehmen. Eine Ausfertigung erhält <strong>der</strong> zuständige Sachbearbeiter, die<br />

an<strong>der</strong>e Ausfertigung ist über den Stabsleiter im StB 2 zuzuleiten. Sind die<br />

Nachrichten auch <strong>für</strong> einen an<strong>der</strong>en Sachbearbeiter von Bedeutung, hat <strong>der</strong><br />

Stabsleiter entsprechende Mehrfertigungen diesen Sachgebieten<br />

zuzuleiten.<br />

Bei Fernschreiben und sonstigen schriftlichen Eingängen ist entsprechend<br />

zu verfahren.<br />

Bei größeren <strong>Gemeinden</strong> kann <strong>für</strong> diese Aufgabe ein Sichter eingesetzt<br />

werden.<br />

2. Dokumentation<br />

Bei <strong>der</strong> Dokumentation laufen sämtliche Eingänge mit Verwertungs-,<br />

Bearbeitungs- und Erledigungsvermerken zusammen. Wichtige<br />

Maßnahmen werden in zeitlicher Folge im Einsatztagebuch aufgezeichnet.<br />

Alle Ausgänge sind ebenfalls festzuhalten und an die Dokumentation zu<br />

geben. Dort ist die Erledigung von Weisungen des Landratsamtes zu<br />

kontrollieren.<br />

3. Stabsbesprechung<br />

Stabsbesprechungen zur Unterrichtung über die Lage o<strong>der</strong> zur<br />

Entscheidungsfindung werden vom Leiter des Krisenstabes/Arbeitsstabes<br />

im Bedarfsfall anberaumt.<br />

4. Dienstzeiten im Krisenstab/Arbeitsstab<br />

Bei länger andauernden Einsätzen ist <strong>für</strong> die Durchführung <strong>der</strong> Stabsarbeit<br />

des Krisenstabes/Arbeitsstabes die Einführung <strong>eines</strong> Schichtdienstbetriebes


5.<br />

vorgesehen.<br />

IV. Meldewesen<br />

Heranziehung von Hilfskräften<br />

Zur Sicherstellung <strong>der</strong> Arbeitsfähigkeit des Krisenstabes werden im<br />

Bedarfsfall vom StB 1 weitere Hilfskräfte aus den Mitarbeitern des<br />

Bürgermeisteramtes zur Mitwirkung im Krisenstab/Arbeitsstab<br />

herangezogen.<br />

Der Krisenstab/Arbeitsstab hat dem Landratsamt über folgende Punkte zu<br />

berichten:<br />

1. Verhalten <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

2. eingeleitete und getroffene Maßnahmen<br />

3. eingesetzte Kräfte und Mittel<br />

4. in Zuführung befindlichen Kräfte und Mittel<br />

5. sonstige Maßnahmen<br />

6. Versorgungslage<br />

7. Beurteilung <strong>der</strong> Lage<br />

8. geplante Maßnahmen<br />

9. Anträge auf Unterstützung


An<br />

alle Bediensteten<br />

im Hause<br />

Katastrophenfall<br />

Es ist ein Katastrophenfall eingetreten.<br />

Auslöseteil 5<br />

Damit <strong>der</strong> örtliche Krisenstab/Arbeitsstab störungsfrei arbeiten kann, ist <strong>der</strong><br />

Fernsprechverkehr auf das unumgänglich notwendige Maß einzuschränken.<br />

Der Katastrophenfall wird noch weitere interne Auswirkungen haben:<br />

- Der Bürgersaal kann nicht genutzt werden, da er <strong>für</strong> den Krisenstab dringend<br />

benötigt wird.<br />

- Botendienst, Schreibdienst sowie einige Sachbearbeiter werden <strong>für</strong> die Dauer des<br />

Katastrophenfalles ihre Tätigkeit nicht o<strong>der</strong> nur teilweise durchführen können.<br />

Es kann somit zu Verzögerungen im gesamten Arbeitsbereich kommen.<br />

Diese Anordnung gilt <strong>für</strong> die Dauer des Katastrophenfalles und wird zu gegebener<br />

Zeit wi<strong>der</strong>rufen werden.<br />

Der Bürgermeister


Anweisung zur Schaltung <strong>der</strong> verdeckten Telefon-Nummer<br />

Auslöseteil 6<br />

Beim Ordnungsamt besteht z.Z. ein Telefonhauptanschluss mit <strong>der</strong> Ruf.-Nr. ............<br />

zur Abwicklung <strong>der</strong> Schwertransportgenehmigungen. Diese Leitung wird nur <strong>für</strong><br />

abgehende Gespräche benutzt und die Rufnummer ist außerhalb nicht bekannt.<br />

Dieser Hauptanschluss kann im Bedarfsfalle in den Bürgersaal geschaltet werden, so<br />

dass <strong>der</strong> örtlichen Katastrophenschutzleitung immer eine Freileitung zur Verfügung<br />

steht, da damit zu rechnen ist, dass in einem Katastrophenfall die bekannten<br />

Hauptanschlüsse durch ständige Anrufe aus <strong>der</strong> Bevölkerung blockiert sind. Die<br />

Rufnummer .................. wurde dem Landratsamt als verdeckte Nummer mitgeteilt.<br />

Die Umschaltung erfolgt mittels Überbrückungskabel, das in <strong>der</strong><br />

Telefonschaltzentrale bereit liegt. Die Steckkontakte des Überbrückungskabels<br />

werden in die Steckleiste eingesteckt, die an <strong>der</strong> Schalttafel mit rotem Strich<br />

gekennzeichnet ist.<br />

Außer den Technikern <strong>der</strong> Firma Siemens sind nachfolgende Bedienstete hierzu<br />

eingewiesen:<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .


Auslöseteil 7<br />

Hinweise zur Auslösung <strong>der</strong> Sirene mittels Ferntastgerät (siehe Anmerkungen zum<br />

Mustereinsatzplan Nr. 1c)<br />

Der KEP sieht bei mehreren Maßnahmen die Auslösung des Sirenensiglas<br />

„Rundfunkgeräte einschalten“ vor.<br />

Die Auslösung erfolgt in A-Dorf über ein nachgeordnetes Ferntastgerät (Standort: Zi.<br />

13). In die Bedienung des Ferntastgerätes sind folgende Personen eingewiesen:<br />

1. Müller, Franz Zi. 12<br />

o<strong>der</strong> Hauptstraße 36, Tel. 8686 (Privatanschrift)<br />

2. Maier, Kurt Zi. 12<br />

o<strong>der</strong> Friedhofgasse 1b, Tel. 7301 (Privatanschrift)<br />

3. Schulze, Pia Zi. 04<br />

o<strong>der</strong> Rathausstraße 3, Tel. 1836 (Privatanschrift)


Beschallung <strong>der</strong> <strong>Gemeinden</strong> durch Lautsprecherwagen Auslöseteil 7<br />

1. Allgemeine Hinweise<br />

1.1 Bedarf an Lautsprecherwagen<br />

Der Bedarf an Lautsprecherwagen richtet sich nach <strong>der</strong> Anzahl und nach<br />

<strong>der</strong> Größe <strong>der</strong> „Sammelplatzbereiche“. Grundsätzlich sollte <strong>für</strong> jeden<br />

„Sammelplatzbereich“ ein Lautsprecherwagen zur Verfügung stehen.<br />

1.2 Bedarfsanfor<strong>der</strong>ung<br />

Da in <strong>der</strong> Regel keine Gemeinde den Gesamtbedarf an<br />

Lautsprecherwagen durch Fahrzeuge aus <strong>der</strong> eigenen Gemeinde<br />

abdecken kann (z.B. Feuerwehrfahrzeuge), ist <strong>der</strong> Fehlbedarf rechtzeitig<br />

dem Landratsamt zu melden. Das Landratsamt wird die Wagen<br />

schnellstens zuweisen.<br />

1.3 Ausrüstung<br />

Für die Besatzung <strong>der</strong> Lautsprecherwagen sollte folgende Ausrüstung<br />

zur Verfügung stehen:<br />

- leichte ABC-Schutzbekleidung<br />

- ABC-Schutzmaske<br />

- Stabdosimeter<br />

1.4 Ortspläne<br />

Es ist zu empfehlen, die einzelnen Bereiche farblich zu kennzeichnen.<br />

1.5 Fahrtrouten<br />

Die Fahrtrouten <strong>der</strong> Lautsprecherwagen müssen genau festgelegt<br />

werden. Dies ist möglich durch Einzeichnung auf <strong>der</strong> Karte o<strong>der</strong> durch<br />

einen detaillierten Fahrbefehl in Verbindung mit dem Ortsplan.<br />

Auf diesem Ortsplan sollten dann die einzelnen Bereiche eingezeichnet<br />

sein.<br />

Für denn Einsatz von fremden Lautsprecherwagen ist ein ortskundiger<br />

Beifahrer einzuteilen.<br />

2. Als Beispiel wird die Planung <strong>der</strong> Gemeinde Neckargerach beigefügt.


Beschallung <strong>der</strong> Gemeinde durch Lautsprecherwagen<br />

(Beispiel <strong>der</strong> Gemeinde Neckargerach)<br />

1. Fahrzeugbedarf<br />

Insgesamt werden 3 Fahrzeuge benötigt:<br />

Bezirk I: Neckargerach lins <strong>der</strong> Seebach<br />

Bezirk II: Neckargerach rechts <strong>der</strong> Seebach<br />

Bezirk III. Ortsteil Guttenbach<br />

Die Bezirke II und III werden mit eigenen Fahrzeugen beschallt<br />

(1 Feuerwehrfahrzeug, 1 VW-Bus mit Megafon). Für den Bezirk I wird ein<br />

Fahrzeug <strong>der</strong> Polizei benötigt.<br />

2. Standorte <strong>der</strong> eigenen Fahrzeuge<br />

3. Fahrer <strong>für</strong> die eigenen Fahrzeuge<br />

4. Anfor<strong>der</strong>ung des Polizeifahrzeugs<br />

Die Anfor<strong>der</strong>ung erfolgt über das Landratsamt (siehe Auslöseteil 2.11).<br />

5. Beifahrer <strong>für</strong> das Polizeifahrzeug<br />

6. Son<strong>der</strong>regelung<br />

Die Weiler „Eisenbusch und Lauerskreuz“ sind telefonisch zu unterrichten.<br />

Eisenbusch: Tel. Nr. 1206 Link, Anton<br />

Lauerskreuz: Tel. Nr. 1345 Dorst, Robert<br />

Die restlichen Einwohner sind von diesen mündlich zu verständigen.<br />

Auslöseteil 7


Karte


Unterrichtung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

1. Lautsprecherdurchsagen<br />

Auslöseteil 8<br />

Text 1 Allg. Information <strong>der</strong> Bevölkerung (Hinweis auf Rundfunkdurchsage)<br />

Text 2 Information über Verteilung <strong>der</strong> Jodtabletten und Auffor<strong>der</strong>ung,<br />

innenliegende Räume aufzusuchen<br />

Text 3 Warnung vor dem Gebrauch kontaminierten Wassers<br />

Text 4 Warnung vor dem Gebrauch kontaminierter Lebens- und Futtermittel<br />

Hinweis: Im Auslöseteil I.3.1 des KEP KKW’e RO KA sind Grundsätze <strong>für</strong> das<br />

Gestalten von Aufrufen über Handzettel und Lautsprecher<br />

aufgenommen.<br />

2. Rundfunkdurchsagen - vorbereitete „Amtliche Gefahrendurchsagen <strong>für</strong><br />

Ereignisse in <strong>der</strong> Umgebung kerntechnischer Anlagen“<br />

(Die ausführlichen Texte sind im Auslöseteil I.3.2.3 des KEP KKW’e des RP KA<br />

enthalten).<br />

Text 1: Mitteilung über Störung im Kraftwerk<br />

Text 2.1: Auffor<strong>der</strong>ung zum Aufenthalt in den Gebäuden (noch keine<br />

Freisetzung erfolgt, steht aber bevor)<br />

Text 2.2: Auffor<strong>der</strong>ung zum Aufenthalt in den Gebäuden (Freisetzung ist<br />

erfolgt, Bevölkerung war eventuell nicht vorgewarnt)<br />

Text 3.1 Mitteilung über Jodblockade <strong>der</strong> Schilddrüse - Ausgabe <strong>der</strong><br />

Jodtabletten -<br />

Text 3.2 Mitteilung über Jodblockade <strong>der</strong> Schilddrüse - Einnahme <strong>der</strong><br />

Jodtabletten empfohlen)<br />

Text 4 bei Evakuierung (nicht in <strong>der</strong> <strong>Außenzone</strong> vorbereitet)


Allgemeine Information <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

Im Kernkraftwerk .......................... ist am ................................... um Uhr eine<br />

Auslöseteil 8.1.1<br />

Betriebsstörung eingetreten, die bisher noch nicht unter Kontrolle gebracht worden<br />

ist.<br />

Bitte schalten Sie Ihr Rundfunkgerät ein (Sen<strong>der</strong> ...................................................<br />

Programm .......................................). Dort werden Sie Näheres erfahren.<br />

Es besteht <strong>für</strong> Sie z.Z. keine Gefahr <strong>für</strong> die Gesundheit.


Auslöseteil 8.1.2<br />

Information über die Verteilung <strong>der</strong> Jodtabletten und Auffor<strong>der</strong>ung, innenliegende<br />

Räume aufzusuchen<br />

Alternative 1<br />

(Erstinformation)<br />

Alternative 2<br />

(Zweitinformation)<br />

Im Kernkraftwerk ................................................... ist ein<br />

kerntechnischer Unfall eingetreten.<br />

Die Betriebsstörung im Kernkraftwerk .................................<br />

ist ernster als erwartet.<br />

Alternative 1 Sie werden aufgefor<strong>der</strong>t, ein Mitglied Ihrer<br />

Hausgemeinschaft zum/zur ....................................... zu<br />

schicken, um die <strong>für</strong> die Bewohner Ihres Hauses bestimmten<br />

Jodtabletten in Empfang zu nehmen.<br />

An <strong>der</strong> Ausgabestelle ist zu erfahren, ob die Jodtabletten<br />

bereits einzunehmen sind.<br />

Alternative 2 Sie werden in Kürze durch von Haus zu Haus gehende<br />

Helfer Jodtabletten erhalten. Die Helfer werden Ihnen auch<br />

sagen, ob die Jodtabletten bereits einzunehmen sind.<br />

Nach Erhalt <strong>der</strong> Jodtabletten begeben Sie sich bitte in<br />

geschlossene Räume (am besten Keller) und achten auch<br />

Rundfunkdurchsagen (Sen<strong>der</strong> ........................................../<br />

..................................................Programm).


Warnung vor dem Gebrauch kontaminierten Wassers<br />

Auslöseteil 8.1.3<br />

Infolge <strong>eines</strong> Unfalls im Kernkraftwerk ...................................... ist <strong>der</strong> Fluss/Kanal<br />

und/o<strong>der</strong> das Grundwasser (möglicherweise/vermutlich) radioaktiv belastet.<br />

Entnehmen Sie kein Wasser <strong>für</strong> Bewässerung, Kühlung und an<strong>der</strong>e gewerbliche<br />

bzw. private Zwecke.<br />

Leitungswasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz können Sie jedoch<br />

unbedenklich verwenden.


Warnung vor dem Gebrauch kontaminierter Lebens- und Futtermittel<br />

Auslöseteil 8.1.4<br />

Infolge <strong>eines</strong> Unfalls im Kernkraftwerk ......................................... können offen<br />

aufbewahrte Lebensmittel radioaktiv belastet sein.<br />

Verwenden Sie daher nur solche Lebensmittel, die gut abgepackt in festen,<br />

geschlossenen Gebäuden aufbewahrt wurden.<br />

Verfahren Sie in gleicher Weise mit Futtermitteln, die Sie Ihren Tieren geben.


Verteilung <strong>der</strong> Jodtabletten an <strong>der</strong> Verteilerstelle (Muster)<br />

1. Lagerung <strong>der</strong> Tabletten<br />

Auslöseteil 9.1<br />

Das Landratsamt hat dem Bürgermeisteramt _______ Haushaltspackungen<br />

ausgeliefert. Davon sind an folgende Schulen und Großbetriebe Jodtabletten<br />

weitergeleitet worden:<br />

1.1 Realschule _____ Haushaltspackungen<br />

1.2 Fa. Schulze _____ Haushaltspackungen<br />

Im Bürgermeisteramt sind im Raum 6 _______ Haushaltspackungen gelagert,<br />

Zugang zu dem Raum haben:<br />

Herr Müller Zi. Nr. 12<br />

Frau Schulze Zi. Nr. 04<br />

2. Verteilung auf die Verteilerstelle<br />

Die Tabletten sind wie folgt zu verteilen:<br />

(pro Haushaltsvorstand <strong>eines</strong> Haushaltes mit Personen im Alter zwischen 0 und<br />

45 Jahren eine Haushaltspackung, bei mehr wie fünf Personen im Haushalt ggf.<br />

mehr als eine Packung)<br />

Bezirk 1 ______<br />

Bezirk 2 ______<br />

Bezirk 3 ______<br />

Bezirk 4 ______<br />

3. Ausgabe <strong>der</strong> Jodtabletten<br />

- pro Haushaltsvorstand <strong>eines</strong> Haushaltes mit Personen im Alter zwischen 0 und<br />

45 Jahren eine Haushaltspackung, bei mehr wie fünf Personen im Haushalt ggf.<br />

mehr als eine Packung<br />

falls nötig und gewünscht, erfolgt auch eine ärztliche Beratung<br />

- Personal: 1 Arzt, 2 Sanitätshelfer (pro Verteilerstelle)<br />

- Sachbedarf: Jodtabletten und Merkblätter<br />

4. Einnahme <strong>der</strong> Jodtabletten<br />

Ist die Ausgabe <strong>der</strong> Tabletten nicht mit <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung zur sofortigen Einnahme<br />

verbunden, muss die Bevölkerung darauf hingewiesen werden, dass die<br />

Auffor<strong>der</strong>ung über den Rundfunk erfolgt.<br />

Kommentar [h1]: Nach den<br />

Gegebenheiten <strong>der</strong> Gemeinde<br />

anpassen!


Verteilung <strong>der</strong> Jodtabletten durch Boten<br />

Auslöseteil 9.2<br />

1. Lagerung <strong>der</strong> Tabletten<br />

Das Landratsamt hat dem Bürgermeisteramt ______ Haushaltspackungen<br />

ausgeliefert. Davon sind an folgende Schulen und Großbetriebe<br />

Jodtabletten weitergeleitet worden:<br />

1.1 Realschule _____ Haushaltspackungen<br />

1.2 Fa. Schulze _____ Haushaltspackungen<br />

Im Bürgermeisteramt sind im Raum 6 ______ Haushaltspackungen<br />

gelagert.<br />

Zugang zu dem Raum haben:<br />

Herr Müller Zi. 12<br />

Frau Schulze Zi. 04<br />

2. Verteilung auf Bezirke<br />

Die Tabletten sind wie folgt zu verteilen:<br />

(pro Haushaltsvorstand <strong>eines</strong> Haushaltes mit Personen im Alter zwischen<br />

0 und 45 Jahren eine Haushaltspackung, bei mehr wie fünf Personen im<br />

Haushalt ggf. mehr als eine Packung)<br />

Bezirk 1 ______<br />

Bezirk 2 ______<br />

Bezirk 3 ______<br />

Reserve ______<br />

3. Ausgabe <strong>der</strong> Jodtabletten<br />

- Verteilerbezirke und -routen vgl. Auslöseteil 8<br />

(je nach <strong>der</strong> im Einsatz zur Verfügung stehenden Zeit müssen die<br />

Bezirke evtl. kurzfristig verkleinert werden)<br />

- Personal<br />

+ Helfer zum Verteilen von Jodtabletten und Merkblättern<br />

(mind. 2 pro Bezirk)<br />

+ 1 Arzt im Rathaus (<strong>für</strong> evtl. Rückfragen)<br />

4. Einnahme <strong>der</strong> Jodtabletten<br />

Ist die Ausgabe <strong>der</strong> Tabletten nicht mit <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung zur sofortigen<br />

Einnahme verbunden, muss die Bevölkerung darauf hingewiesen werden,<br />

dass die Auffor<strong>der</strong>ung zur Einnahme über den Rundfunk erfolgt.<br />

Stand: 03/2005<br />

Kommentar [h2]: Nur zu<br />

bearbeiten falls tatsächlich eine<br />

Verteilung durch Boten geplant ist,<br />

ansonsten diesen Teil streichen!

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