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M U S T E R eines Anschlussplanes für Gemeinden der Außenzone

M U S T E R eines Anschlussplanes für Gemeinden der Außenzone

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Anmerkung zum Musterplan<br />

1. Maßnahmenteil<br />

a) Von den Vorgaben dieses Mustereinsatzplanes sind diejenigen <strong>Gemeinden</strong><br />

bzw. Gemeindeteile betroffen, <strong>der</strong>en Abstand zwischen 10 und 25 km zur<br />

kerntechnischen Anlage beträgt.<br />

b) Dem Maßnahmenteil wurde die fiktive Situation einer Gemeinde mit <strong>der</strong><br />

Bezeichnung (A-Dorf) zugrunde gelegt. Er kann deshalb auf die örtliche<br />

Situation angepasst wörtlich von allen <strong>Gemeinden</strong> im Bereich 10 - 25 km<br />

übernommen werden.<br />

Alle so gekennzeichneten Passagen sind gemäß <strong>der</strong> Situation in <strong>der</strong><br />

jeweiligen Gemeinde abzuän<strong>der</strong>n; wenn z.B. die Gemeinde keinen eigenen<br />

verdeckten Fernsprechanschluss (B II.1.1.4) hat.<br />

c) In <strong>Gemeinden</strong> <strong>der</strong> <strong>Außenzone</strong> kommt <strong>der</strong> Planung über den Einsatz von<br />

Lautsprecherfahrzeugen beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu. Insbeson<strong>der</strong>e sind die<br />

Beschallungsgebiete mit Fahrtrouten sowie die Sammelplätze <strong>für</strong> diese<br />

Einsatzfahrzeuge auszuarbeiten bzw. auf aktuellem Stand zu halten.<br />

2. Auslöseteil<br />

Im Auslöseteil wurde i.d.R. entwe<strong>der</strong> eine fiktive Gemeinde unterstellt<br />

(Kennzeichnung durch Querbalken ) o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Inhalt nur allgemein<br />

beschrieben (Kennzeichnung durch seitlichen Balken ), d.h. <strong>der</strong> Musterplan<br />

ist gemäß <strong>der</strong> Situation in <strong>der</strong> jeweiligen Gemeinde zu konkretisieren bzw.<br />

umzusetzen.<br />

Da die Entscheidung über den Ausgabemodus <strong>für</strong> Jodtabletten in das<br />

Ermessen <strong>der</strong> einzelnen Gemeinde gestellt wurde, enthält das Muster <strong>für</strong><br />

Auslöseteil 10, sowohl einen Teil <strong>für</strong> die Ausgabe an den Sammelplätzen<br />

(10.1) als auch <strong>für</strong> die Ausgabe durch Boten (10.2).<br />

Stand: 11/02

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