M U S T E R eines Anschlussplanes für Gemeinden der Außenzone
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Nr. <strong>der</strong><br />
Einzelmaßnahme<br />
Inhalt und Bedeutung <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen,<br />
(Entscheidungen, Alarmierungen,<br />
Bekanntmachungen, Anordnungen)<br />
II.1.1 Bekanntgabe des Voralarms, Alarmierung und<br />
Herstellung <strong>der</strong> Arbeitsbereitschaft auf<br />
Gemeindeebene<br />
II.1.1.1 Eingang des Voralarms und <strong>der</strong> Anordnung des<br />
Landratsamtes bzw. des Regierungspräsidiums, soweit<br />
vom Landratsamt noch nicht geschehen:<br />
- die Arbeitsbereitschaft herzustellen<br />
- Schulen, Kin<strong>der</strong>gärten, Großbetriebe, Altenheime,<br />
Krankenhäuser etc. zu informieren<br />
- Landwirte mit Weideviehhaltung zu warnen<br />
- Angaben im Auslöseteil des Gemeindeanschlussplanes<br />
überprüfen und ggf. korrigieren<br />
- Vollzugsmeldung zu erstatten<br />
II.1.1.2 Unterrichtung <strong>der</strong> Behördenleitung über den Inhalt <strong>der</strong><br />
eingegangenen Information. Geht die Information bei <strong>der</strong><br />
Behördenleitung ein, ist <strong>der</strong><br />
Katastrophenschutzsachbearbeiter zu verständigen.<br />
II.1.1.3 Arbeitsbereitschaft des Krisenstabs (Arbeitsstabes)<br />
herstellen<br />
- Alarmierung des Krisenstabes (Arbeitsstabes)<br />
- Einrichtung <strong>der</strong> Arbeitsräume<br />
II.1.1.4 Sicherstellung <strong>der</strong> Fernmeldeverbindungen<br />
- Schaltung des verdeckten Fernsprechanschlusses<br />
- Anweisung an alle Bediensteten, Telefongespräche auf<br />
das<br />
unumgänglich notwendige Maß einzuschränken.<br />
II.1.1.5 Vollzugsmeldung an das LRA über die Arbeitsbereitschaft<br />
des Krisenstabes (Arbeitsstabes) und Durchgabe <strong>der</strong><br />
eigenen telefonischen Erreichbarkeit; Bekanntgabe <strong>der</strong><br />
verdeckten Telefonnummer<br />
II.1.1.6 Alarmierung und Auffor<strong>der</strong>ung zur Entsendung <strong>eines</strong><br />
Verbingsmannes<br />
- <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr<br />
- den Sanitätsorganisationen<br />
- ggf. sonstige Organisationen<br />
II.1.1.7 Überprüfung, ob im Auslöseteil die Angaben über die<br />
Hilfsmittel (z.B. Informationsmittel zur Unterrichtung <strong>der</strong><br />
Bevölkerung) noch aktuell sind, ggf. Korrektur, soweit noch<br />
nicht geschehen (vgl. II.1.1.1)<br />
II.1.1.8 Feststellung, ob eingeplantes Personal <strong>für</strong> den<br />
Krisenstab/Arbeitsstab durch Krankheit o<strong>der</strong> Urlaub<br />
verhin<strong>der</strong>t ist bzw. Klärung <strong>der</strong> Vertretung o<strong>der</strong> Rückruf<br />
aus dem Urlaub<br />
Stand: 11/02<br />
Maßnahmenteil<br />
B.II.1<br />
Hinweis auf den<br />
Auslöseteil<br />
1<br />
2.1<br />
2.2<br />
3<br />
6<br />
5<br />
2.9<br />
2.17