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V. Rechtliche Hinweise des Gerichts an die Beteiligten und Beweisbeschluss im
parallelen Hauptsacheverfahren
Das Gericht hat am 16.03.2021 ausführliche rechtliche Hinweise erteilt und diese am
25.03.2021 aktualisiert. Der Freistaat Thüringen sowie die Leitungen der von den Kindern
besuchten Schulen wurden am Verfahren beteiligt.
Der Freistaat Thüringen und die beteiligten Schulleitungen wurden mit den rechtlichen
Hinweisen aufgefordert, zu allen in der Anregung zu diesem Verfahren aufgeworfenen
Fragen und darüber hinaus auch zu den nachfolgend aufgeführten Fragen eingehend
Stellung zu nehmen, die in der aktualisierten Fassung vom 25.03.2021 folgende Form
hatten:
„In der Stellungnahme sollen zu allen Fragen für alle tatsächlichen Behauptungen die
wissenschaftlichen Evidenzen angegeben und mit der Angabe zugänglicher Quellen belegt
werden.
1. Welche Ziele verfolgt der Freistaat Thüringen mit den Maßnahmen insbesondere der
Maskenpflicht von Schülern und den für sie geltenden Abstandsvorschriften genau?
2. Ist der Nutzen dieser Maßnahmen in Bezug auf die Ausbreitung mit dem Virus SARS-
CoV-2 evidenzbasiert nachgewiesen?
3. Wurden die möglichen physischen Auswirkungen insbesondere der Maskenpflicht,
aber auch der Abstandsvorschriften für Kinder evidenzbasiert geprüft, insbesondere
auch hinsichtlich des unterschiedlichen Atemvolumens von Erwachsenen und
Kindern? Zu welchen Ergebnissen aufgrund welcher Studien und Quellen ist der
Freistaat Thüringen dabei gelangt?
4. Wurden die möglichen psychischen Auswirkungen insbesondere der Maskenpflicht,
aber auch der Abstandsvorschriften für Kinder evidenzbasiert geprüft? Wurden dabei
die möglichen Folgen aufgrund von Möglichkeiten zu nur reduzierter Kommunikation,
mögliche Gefahren durch verzerrte Wahrnehmung der Mimik und von Emotionen und
mögliche Gefahren für die psychosoziale Entwicklung geprüft? Zu welchen
Ergebnissen aufgrund welcher Studien und Quellen ist der Freistaat Thüringen dabei
gelangt?
5. Wurde die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen hinsichtlich des Nutzens (sowohl für
die Schulkinder selbst als auch für Dritte) gegenüber den möglichen negativen
Auswirkungen für die Schulkinder und Dritte geprüft und nachvollziehbar bewertet?
6. Wie wird das Infektionsgeschehen mit dem Virus SARS-CoV-2 ermittelt?
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