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V. Rechtliche Hinweise des Gerichts an die Beteiligten und Beweisbeschluss im

parallelen Hauptsacheverfahren

Das Gericht hat am 16.03.2021 ausführliche rechtliche Hinweise erteilt und diese am

25.03.2021 aktualisiert. Der Freistaat Thüringen sowie die Leitungen der von den Kindern

besuchten Schulen wurden am Verfahren beteiligt.

Der Freistaat Thüringen und die beteiligten Schulleitungen wurden mit den rechtlichen

Hinweisen aufgefordert, zu allen in der Anregung zu diesem Verfahren aufgeworfenen

Fragen und darüber hinaus auch zu den nachfolgend aufgeführten Fragen eingehend

Stellung zu nehmen, die in der aktualisierten Fassung vom 25.03.2021 folgende Form

hatten:

„In der Stellungnahme sollen zu allen Fragen für alle tatsächlichen Behauptungen die

wissenschaftlichen Evidenzen angegeben und mit der Angabe zugänglicher Quellen belegt

werden.

1. Welche Ziele verfolgt der Freistaat Thüringen mit den Maßnahmen insbesondere der

Maskenpflicht von Schülern und den für sie geltenden Abstandsvorschriften genau?

2. Ist der Nutzen dieser Maßnahmen in Bezug auf die Ausbreitung mit dem Virus SARS-

CoV-2 evidenzbasiert nachgewiesen?

3. Wurden die möglichen physischen Auswirkungen insbesondere der Maskenpflicht,

aber auch der Abstandsvorschriften für Kinder evidenzbasiert geprüft, insbesondere

auch hinsichtlich des unterschiedlichen Atemvolumens von Erwachsenen und

Kindern? Zu welchen Ergebnissen aufgrund welcher Studien und Quellen ist der

Freistaat Thüringen dabei gelangt?

4. Wurden die möglichen psychischen Auswirkungen insbesondere der Maskenpflicht,

aber auch der Abstandsvorschriften für Kinder evidenzbasiert geprüft? Wurden dabei

die möglichen Folgen aufgrund von Möglichkeiten zu nur reduzierter Kommunikation,

mögliche Gefahren durch verzerrte Wahrnehmung der Mimik und von Emotionen und

mögliche Gefahren für die psychosoziale Entwicklung geprüft? Zu welchen

Ergebnissen aufgrund welcher Studien und Quellen ist der Freistaat Thüringen dabei

gelangt?

5. Wurde die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen hinsichtlich des Nutzens (sowohl für

die Schulkinder selbst als auch für Dritte) gegenüber den möglichen negativen

Auswirkungen für die Schulkinder und Dritte geprüft und nachvollziehbar bewertet?

6. Wie wird das Infektionsgeschehen mit dem Virus SARS-CoV-2 ermittelt?

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