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der Labor-Untersuchung in Einklang zu bringen sind, denn Laborergebnisse haben nicht
selten für den individuellen Patienten keine Bedeutung. Dieses Prinzip wurde bei dem neuen
Coronavirus verlassen: es werden Menschen ohne klinische Symptome untersucht und bei
positiver PCR als ‚infiziert‘ erklärt – und u.a. in Quarantäne geschickt und das noch dazu mit
einem Test, der PCR, mit der man bekanntlich Spuren von Nukleinsäure in einer Probe
nachweisen kann.
Mit einer PCR wird zudem immer nur das genetische Material des jeweiligen Virus (bei
Coronaviren RNA) nachgewiesen, indem es solange vermehrt (= kopiert) wird, bis das PCR-
Gerät ein positives Ergebnis anzeigt: aus dem dabei abgelesenen Ct-Wert kann man auf die
Menge des Virus-Materials in der Ausgangsprobe schließen. Die Beziehung ist dabei
umgekehrt proportional: niedriger Ct-Wert bedeutet viel Virus in der Ursprungsprobe und
umgekehrt.
Ob aber die RNA aus infektionstüchtigen und somit replikationsfähigen (=
vermehrungsfähigen) Viren stammt, kann mit der PCR nicht ermittelt werden. Um die
potentielle Infektiosität zu belegen, müsste man versuchen, aus derselben Probe das Virus
in einer Zellkultur anzuzüchten. Das bedeutet dann aber auch noch nicht, dass das
nachgewiesene Virus auch in der Lage wäre, bei einer prinzipiell empfänglichen Person eine
Infektion zu verursachen (siehe Teil C.). Wenn man also im Zusammenhang mit einer PCR
von z.B. ‚Virusnachweis‘ spricht, ist das an sich nicht korrekt: es handelt sich um eine
Vereinfachung (man sagt zwar ‚Virus‘, meint aber nur das genetische Material).
Resümee zur ‚Neubewertung‘ des RKI
Das RKI gab als Grund für die ‚Neubewertung‘ von Masken für die Bevölkerung im
öffentlichen Raum an [1], dass es ‚zunehmende Evidenz‘ gebe, dass man schon vor dem
Erscheinen der ersten Symptome infektiös sein könne, also zu einem Zeitpunkt, wo noch
keine Hinweise dafür vorliegen, dass man infiziert ist. Das ist jedoch schon lange von
anderen Virusinfektionen bekannt und bedeutet in keinem Fall, dass der Erreger dann auch
tatsächlich übertragen wird, sondern nur, dass eine Übertragung abhängig von zahlreichen
anderen Faktoren möglich ist. Das RKI stützte sich als Beleg dafür, dass es sich dabei um
ein hohes Risiko sog. unbemerkter Übertragungen handelt, auf mathematische
Schätzungen, die mit ihren Modellen einen sehr hohen Anteil solcher Übertragungen
errechnet haben. Das RKI hat aber Ergebnisse aus zuvor (also vor Erscheinen des RKI-
Beitrags) publizierten Kontakt-Tracing-Untersuchungen, aus denen realistischere Angaben
ermittelt wurden, weggelassen. Das ist mit den Grundsätzen wissenschaftlichen Arbeitens
nicht vereinbar, und damit berücksichtigt das RKI nicht den für alle Behörden etc. in § 1 (2)
IfSG formulierten Auftrag, ‚entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und
epidemiologischen Wissenschaft …‘ zu arbeiten.
Bedeutung experimenteller Maskenstudien
Seit es Masken gibt, gibt es Untersuchungen über die Filtereffektivität verschiedener
Maskenmaterialien (sei es für die normalen medizinischen sog. OP-Masken, auch
chirurgische Masken genannt, oder für FFP-Atemschutzmasken), und jeder Hersteller muss
diverse Prüfkriterien erfüllen, um die diversen Masken auf den Markt bringen zu können.
Darauf soll hier nicht näher eingegangen werden, denn es geht bei der in diesem Gutachten
zur Diskussion stehenden Maskenfrage nicht darum, ob Masken an sich von ihrem Material
her prinzipiell wirksam sind, was also ihre Filtereffektivität für größere und kleinere bis
kleinste Partikel angeht, sondern ob sie in der gegebenen epidemiologischen Situation, für
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