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nemb01

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der Labor-Untersuchung in Einklang zu bringen sind, denn Laborergebnisse haben nicht

selten für den individuellen Patienten keine Bedeutung. Dieses Prinzip wurde bei dem neuen

Coronavirus verlassen: es werden Menschen ohne klinische Symptome untersucht und bei

positiver PCR als ‚infiziert‘ erklärt – und u.a. in Quarantäne geschickt und das noch dazu mit

einem Test, der PCR, mit der man bekanntlich Spuren von Nukleinsäure in einer Probe

nachweisen kann.

Mit einer PCR wird zudem immer nur das genetische Material des jeweiligen Virus (bei

Coronaviren RNA) nachgewiesen, indem es solange vermehrt (= kopiert) wird, bis das PCR-

Gerät ein positives Ergebnis anzeigt: aus dem dabei abgelesenen Ct-Wert kann man auf die

Menge des Virus-Materials in der Ausgangsprobe schließen. Die Beziehung ist dabei

umgekehrt proportional: niedriger Ct-Wert bedeutet viel Virus in der Ursprungsprobe und

umgekehrt.

Ob aber die RNA aus infektionstüchtigen und somit replikationsfähigen (=

vermehrungsfähigen) Viren stammt, kann mit der PCR nicht ermittelt werden. Um die

potentielle Infektiosität zu belegen, müsste man versuchen, aus derselben Probe das Virus

in einer Zellkultur anzuzüchten. Das bedeutet dann aber auch noch nicht, dass das

nachgewiesene Virus auch in der Lage wäre, bei einer prinzipiell empfänglichen Person eine

Infektion zu verursachen (siehe Teil C.). Wenn man also im Zusammenhang mit einer PCR

von z.B. ‚Virusnachweis‘ spricht, ist das an sich nicht korrekt: es handelt sich um eine

Vereinfachung (man sagt zwar ‚Virus‘, meint aber nur das genetische Material).

Resümee zur ‚Neubewertung‘ des RKI

Das RKI gab als Grund für die ‚Neubewertung‘ von Masken für die Bevölkerung im

öffentlichen Raum an [1], dass es ‚zunehmende Evidenz‘ gebe, dass man schon vor dem

Erscheinen der ersten Symptome infektiös sein könne, also zu einem Zeitpunkt, wo noch

keine Hinweise dafür vorliegen, dass man infiziert ist. Das ist jedoch schon lange von

anderen Virusinfektionen bekannt und bedeutet in keinem Fall, dass der Erreger dann auch

tatsächlich übertragen wird, sondern nur, dass eine Übertragung abhängig von zahlreichen

anderen Faktoren möglich ist. Das RKI stützte sich als Beleg dafür, dass es sich dabei um

ein hohes Risiko sog. unbemerkter Übertragungen handelt, auf mathematische

Schätzungen, die mit ihren Modellen einen sehr hohen Anteil solcher Übertragungen

errechnet haben. Das RKI hat aber Ergebnisse aus zuvor (also vor Erscheinen des RKI-

Beitrags) publizierten Kontakt-Tracing-Untersuchungen, aus denen realistischere Angaben

ermittelt wurden, weggelassen. Das ist mit den Grundsätzen wissenschaftlichen Arbeitens

nicht vereinbar, und damit berücksichtigt das RKI nicht den für alle Behörden etc. in § 1 (2)

IfSG formulierten Auftrag, ‚entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und

epidemiologischen Wissenschaft …‘ zu arbeiten.

Bedeutung experimenteller Maskenstudien

Seit es Masken gibt, gibt es Untersuchungen über die Filtereffektivität verschiedener

Maskenmaterialien (sei es für die normalen medizinischen sog. OP-Masken, auch

chirurgische Masken genannt, oder für FFP-Atemschutzmasken), und jeder Hersteller muss

diverse Prüfkriterien erfüllen, um die diversen Masken auf den Markt bringen zu können.

Darauf soll hier nicht näher eingegangen werden, denn es geht bei der in diesem Gutachten

zur Diskussion stehenden Maskenfrage nicht darum, ob Masken an sich von ihrem Material

her prinzipiell wirksam sind, was also ihre Filtereffektivität für größere und kleinere bis

kleinste Partikel angeht, sondern ob sie in der gegebenen epidemiologischen Situation, für

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