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nemb01

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Wenn man die Zusammenfassung des ‚Lancet-Review‘ liest und danach die Abbildung 4 mit

der Metaanalyse der Studien anschaut, in denen das Tragen von Masken ausgewertet

wurde, könnte man auf den ersten Blick sagen: Masken sind in ihrer Wirksamkeit gut belegt.

Wenn man sich aber nur ein bisschen in die Abbildung vertieft, sieht man, dass fast alle

Einzelstudien im Krankenhaus-Setting durchgeführt wurden und nur drei im Non-Healthcare-

Setting (alle zu SARS-1) [44 – 46], dies aber auch nicht wie bei der Maskenpflicht in

Deutschland zum Fremdschutz in der Öffentlichkeit, sondern zum Eigenschutz in der Familie

(1 x) [44] oder beim Verlassen der Wohnung (1 x) [45]. Als protektive Faktoren wurden in

dieser Studie im Übrigen auch der Besuch von Bauernmärkten und der Besitz von

Haustieren ermittelt, also Faktoren, die man eher als risikoerhöhend ansehen könnte oder,

anders ausgedrückt, für deren Schutzwirkung es keine rationale Erklärung gibt. Daraus kann

man schließen, dass sog. Confounder (Störfaktoren) vorhanden waren, womit nebenbei

auch die anderen Ergebnisse der Studie in Frage gestellt werden. Die dritte Studie [46]

konnte gar keine Wirkung von Masken zeigen, weil 95% der Teilnehmer angaben, bei

Kontakt mit SARS-Patienten nie eine Maske getragen zu haben. Wie also diese Studie

überhaupt in die Auswertung der Maskeneffektivität des Lancet-Reviews aufgenommen

werden konnte, ist unklar. An dieser Stelle soll nochmals betont werden, dass diese drei

Studien die einzigen des Lancet-Reviews waren, in denen es überhaupt um das Tragen von

Masken bei der normalen Bevölkerung außerhalb von Krankenhäusern ging. Dieser Review

ist also nicht geeignet für eine Aussage über die Effektivität von Masken für die Menschen im

öffentlichen Raum.

Alle anderen in den Review eingeschlossenen Studien kommen aus dem Bereich von

medizinischen Einrichtungen. Man kann aber nicht von der Patientenversorgung im

Krankenhaus, wo das Tragen von Masken für das Personal in bestimmten Situationen aus

Arbeitsschutzgründen bei engem und längerdauerndem Patientenkontakt (Eigenschutz =

kein Kontakt mit Blut und Körperflüssigkeiten der Patienten unabhängig davon, ob ein

Infektion bei den Patienten bekannt ist und, wenn ja, welche) seit eh und je empfohlen wird,

auf eine umgekehrte Wirksamkeit (Fremdschutz) von Masken bei den flüchtigen

Begegnungen im öffentlichen Raum ausgehen. Bei der Patientenversorgung kommt es

nämlich zu ganz anderen potentiellen Erregerkontakten als bei der Begegnung von

Menschen beim z.B. Einkaufen, im ÖPNV, in Schulen oder unter Kollegen im Büro.

Medizinisches Personal, das Patienten mit respiratorischen Infektionen oder anderen

potentiell infektiösen Erregern im Nasen-Rachenraum versorgen muss, hat zum einen dabei

einen engen Kontakt (< 1 m), und zum anderen handelt es sich noch dazu um einen vis-àvis-Kontakt,

also von Angesicht zu Angesicht.

Hinzu kommt als weiteres wichtiges Kriterium, dass Kontakte bei der Patientenversorgung

typischerweise länger dauern und wiederholt stattfinden, und so wird seit vielen Jahren und

auch vom RKI eine Dauer von mindestens 15 min eines solchen engen vis-à-vis-Kontakts als

Voraussetzung für eine mögliche Erregerexposition des Personals angeführt. Eine solche

Dauer kommt im öffentlichen Raum bei den dort üblichen kurzen Kontakten nicht vor, schon

gar nicht als vis-à-vis-Kontakt. Will man sich mit jemanden, den man unterwegs trifft, länger

unterhalten, kann man ganz einfach Abstand wahren, und dann kann es zu keinem Kontakt

mit dem respiratorischen Sekret des Gegenüber kommen. Genauso geschieht es bei der

Patientenversorgung: Muss man den Patienten nicht mit engem Kontakt versorgen, sondern

will nur etwas mit ihm besprechen, bleibt man etwas entfernt von seinem Bett stehen,

braucht keine Maske anzulegen und kann mit ihm ganz normal reden, auch wenn er gerade

eine akute respiratorische Virusinfektion hat.

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