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VerbandsNachrichten 2 I 2021

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<strong>VerbandsNachrichten</strong><br />

2/<strong>2021</strong><br />

MITGLIEDERVERSAMMLUNG<br />

StB/WP Gero Hagemeister zum neuen<br />

Präsidenten gewählt<br />

INTERVIEW MIT DER PRÄSIDENTIN<br />

DES VERSORGUNGSWERKS<br />

Investitionen in IT, Kapitalanlage und<br />

Risikocontrolling<br />

KStG-MODERNISIERUNG GEPLANT<br />

Optionsmodell für<br />

Personenhandelsgesellschaften


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Arbeitsleben<br />

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Editorial I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />

EDITORIAL<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

sehr geehrte Damen und Herren,<br />

die Corona-Pandemie hatte uns leider auch im vergangenen<br />

Quartal noch weiter im Griff. Die Arbeitsbelastung der Kolleginnen<br />

und Kollegen im Berufsstand stieg zum Teil ins Unerträgliche.<br />

Wir haben daher gegenüber dem BMF massiv auf Verlängerungen<br />

der Fristen für die Einreichung der Steuererklärungen<br />

über den 28.02. hinaus wie auch der Hinterlegung der Jahresabschlüsse<br />

von haftungsbeschränkten Gesellschaften über das<br />

BMJV gedrängt. Erst nach Einschaltung der Finanzpolitiker des<br />

Bundes erzielten wir Erfolge.<br />

Natürlich ist die Frist für die Einreichung der Unterlagen für die<br />

Finanzverwaltung, die bis zum 31.08.<strong>2021</strong> gewährt wurde,<br />

hilfreich. Die Mandanten benötigen aber die Unterlagen häufig<br />

früher, sodass ein enormer Druck in den Kanzleien vorhanden<br />

war und immer noch ist. Dieser Druck wird auch nicht nachlassen<br />

und bis nach 2022 anhalten. Die Fristverlängerung für die Jahresabschlüsse<br />

und Steuererklärungen 2020 bis zum 31.05.2022<br />

wird hieran auch nichts ändern. Wichtig war und ist mir aber<br />

noch, dass die Offenlegung- bzw. Hinterlegungsfrist ebenfalls<br />

ohne Ordnungsgeldandrohung bis zum 31.05.2022 verlängert<br />

wird. Einen entsprechenden Brief habe ich an die Justizministerin<br />

Lambrecht geschickt. Die Reaktion bleibt aber abzuwarten.<br />

Über das geplante Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetz<br />

werden einige für die Praxis wichtige steuerliche Änderungen<br />

erfolgen. So muss der Investitionsabzugsbetrag, der<br />

2017 und 2018 gebildet wurde, erst bis Ende 2022 aufgelöst<br />

werden, wenn keine Investitionen getätigt wurden. Dies war<br />

eine Forderung des DStV aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie.<br />

Leider konnten wir uns nicht durchsetzen, was<br />

die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG betrifft. Durch<br />

das neue Gesetz hat sich das BMWi aber für das Optionsmodell<br />

entschieden. Es wird auf Antrag eine Besteuerung wie bei einer<br />

Kapitalgesellschaft durchgeführt. Leider sieht das Optionsmodell<br />

z.B. keine Anwendung bei GbRs vor.<br />

Corona zwang uns, die Mitgliederversammlung 2020 nicht wie<br />

geplant im vergangenen Herbst durchführen zu lassen. Eine Präsenzveranstaltung<br />

war nicht durchführbar. Es standen jedoch<br />

Wahlen zum Vorstand und eines neuen Präsidenten an. Um den<br />

Kandidaten die Möglichkeit zu geben, sich persönlich den anwesenden<br />

Mitgliedern vorzustellen, entschieden wir uns, diese Versammlung<br />

am 01.06.<strong>2021</strong> in Präsenz nachzuholen.<br />

Meine Präsidentschaft ist mit Abschluss der Mitgliederversammlung<br />

zu Ende gegangen. Ich habe in den letzten fast 13 Jahren<br />

sehr gerne, mit großer Ehrfurcht, mit dem so glaube ich<br />

notwendigen Engagement und in Verantwortung für Sie als<br />

Mitglieder versucht, diese Aufgabe wahrzunehmen. Sie selbst<br />

können nur beurteilen, ob ich die mit dem Amt des Präsidenten<br />

verbundenen Erwartungen erfüllt habe und Sie sich gut vertreten<br />

fühlen konnten. Ausdrücklich danke ich für die Unterstützung<br />

durch Sie sowie durch den Vorstand, das Präsidium<br />

und die Geschäftsführung einschließlich der Mitarbeiter und<br />

Mitarbeiterinnen in der Geschäftsstelle. Es war mir immer eine<br />

Ehre, als Repräsentant für den Verband und seine Mitglieder<br />

aufzutreten.<br />

Abschließend wünsche ich Ihnen allen und Ihren Mitarbeitern<br />

und Mitarbeiterinnen vor allem Gesundheit sowie viel Erfolg<br />

und Freude bei all Ihrem Tun. Darin schließe ich insbesondere<br />

den neu gewählten Vorstand sowie meinen Nachfolger im Amt,<br />

StB/WP Dipl.Kfm. Gero Hagemeister, ein. Ich bin sicher, dass der<br />

Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe<br />

auch in Zukunft würdig vertreten sein wird.<br />

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen<br />

Ihr<br />

StB/WP Harald Elster<br />

- Präsident -<br />

03


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Inhalt<br />

09<br />

35<br />

AUS DEM VERBANDSLEBEN<br />

26<br />

DStV beim Wirtschaftsgipfel des BMWi<br />

07<br />

08<br />

Wichtige Termine <strong>2021</strong><br />

Mitgliederversammlung: Amtsübergabe<br />

Präsident Elster an Präsident Hagemeister<br />

26<br />

27<br />

Drittes Corona-Steuerhilfegesetz – öffentliche<br />

Anhörung im BT-Finanzausschuss<br />

KöMoG: Optionsmodell nimmt Fahrt auf<br />

08<br />

09<br />

10<br />

10<br />

14<br />

Qualitätsmanagement in Pandemiezeiten<br />

Steuerberaterlehrgang <strong>2021</strong> erfolgreich online<br />

gestartet<br />

Service-Webinare des Verbandes hervorragend<br />

gebucht<br />

Pressespiegel<br />

Interview mit der Präsidentin des Versorgungswerks<br />

der Steuerberater, StBin Ulrike Zethoff<br />

30<br />

31<br />

34<br />

34<br />

35<br />

Der DStV stellt sich vor<br />

Teil 2: Referat Europarecht – Interessenvertretung in<br />

Brüssel und Berlin<br />

Neues zum One-Stop-Shop-Verfahren<br />

Online-Sitzung des Rechts- und<br />

Berufsrechtsausschusses<br />

Online-Sitzung des Verbändeforums IT<br />

Datenstrategie: Eine Frage der Zukunft<br />

18<br />

Corona offenbart Lücken in der Einkommenssicherung<br />

35<br />

Broschüre Aktuelle Tarife <strong>2021</strong><br />

18<br />

20<br />

20<br />

21<br />

Arbeitgebersiegel 2022<br />

Neue Umfrage zur Höhe von GmbH-Geschäftsführer-<br />

Gehältern<br />

Moderner Finanzgerichtsprozess beim FG Köln<br />

Aktivitäten und geplante Termine der Bezirke und<br />

Arbeitskreise<br />

36<br />

37<br />

37<br />

37<br />

Aktualisierte Arbeitshilfe: Das Elektroauto als<br />

Firmenwagen<br />

Bundestagswahl <strong>2021</strong>: DStV fordert praxisgerechtere<br />

und sicherere Rahmenbedingungen<br />

DStV-News<br />

Eingaben und Stellungnahmen<br />

AUS DER ARBEIT VON DSTV UND DSTI<br />

SONSTIGE BERUFSPOLITIK<br />

22<br />

Home Edition: Der Deutsche Steuerberatertag kommt<br />

dieses Jahr zu Ihnen<br />

38<br />

39<br />

DATEV: Deutliches Wachstum im Krisenjahr<br />

Folgen der Corona-Pandemie in den Freien Berufen:<br />

23<br />

Mandanten und Team fester binden: Praxistipps im<br />

Podcast<br />

Situation bleibt kritisch – Perspektiven dringender<br />

denn je benötigt<br />

24<br />

Präsident Elster fordert mehr Zeit für Jahresabschlüsse<br />

und Steuererklärungen 2020<br />

41<br />

Start des Ausbildungsjahres <strong>2021</strong> / 2022: plus 4,9 %<br />

neu abgeschlossene Ausbildungsverträge gegenüber<br />

Vorjahr<br />

41<br />

BFB-Agenda 2020 erhältlich<br />

04


Inhalt I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />

AKTUELLES STEUER- UND BEIHILFENRECHT<br />

42<br />

42<br />

43<br />

44<br />

44<br />

45<br />

45<br />

45<br />

46<br />

46<br />

47<br />

Aktuelle Umfrage zur Einfuhrumsatzsteuer<br />

November- und Dezemberhilfe sowie Neustarthilfe<br />

Schlussabrechnung zur November- und Dezemberhilfe<br />

Endabrechnung der Neustarthilfe<br />

Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe: Sorgfalt bei<br />

der Eingabe der IBAN geboten<br />

Überbrückungshilfe III: auch Änderungsanträge im<br />

Onlineportal möglich<br />

Coronahilfen: Antragstellung erfordert Steuernummer<br />

im einheitlichen Bundesschema<br />

Coronahilfen: Gesonderte Härtefallanträge möglich<br />

(www.haertefallhilfen.de)<br />

Längere Stundungsmöglichkeit für Steuern: Anträge bis<br />

30.06.<strong>2021</strong><br />

Neue BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen<br />

Beurteilung von Sachspenden<br />

Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug:<br />

BMF gewährt Übergangsfrist bei Gutscheinen und<br />

Geldkarten<br />

46<br />

ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN<br />

56 Verwaltungsgerichtliche Vertretungsbefugnis bei<br />

Coronahilfen<br />

57 Kein Arbeitsunfall bei Sturz auf dem Weg ins<br />

Homeoffice<br />

AUS DER FINANZVERWALTUNG<br />

58 Thomas Waza neuer Finanzpräsident der OFD NRW<br />

47<br />

Corona-Sonderzahlung noch bis Ende März 2022<br />

59<br />

Behördenverzeichnisse<br />

steuerfrei<br />

48<br />

Längere Investitionsfrist nach § 7g EStG<br />

SONSTIGES<br />

EUROPA<br />

60<br />

Landgericht Köln kann in allen 19 Zivilsälen<br />

Videoverhandlungen durchführen<br />

50<br />

51<br />

Kommt der Europäische Steuerberater?<br />

Digitaler EU-Binnenmarkt<br />

PERSONALIA<br />

52<br />

Große Mehrheit im EU-Parlament für einen globalen<br />

60<br />

Veränderungen<br />

Mindestkörperschaftssteuersatz<br />

62<br />

Jubilare (16.02.<strong>2021</strong> – 15.05.<strong>2021</strong>)<br />

52<br />

FISC-Unterausschuss erörtert steuerliche<br />

Reformvorschläge für die Zeit nach der Pandemie<br />

63<br />

Neue Mitglieder (16.02.<strong>2021</strong> – 15.05.<strong>2021</strong>)<br />

53<br />

55<br />

2. Brüsseler Berufsrechtsdialog<br />

DStV im Einsatz für die EFAA – Umsatzsteuer im<br />

digitalen Zeitalter<br />

KLEINANZEIGEN/WICHTIGE TERMINE<br />

05


PRAKTIKER-SEMINARE 09 | <strong>2021</strong> – 06 | 2022<br />

THEMENÜBERSICHT ANMELDEN IST GANZ UND EINFACH DOZENTEN<br />

akademie-praktiker.de<br />

Wir bieten Ihnen mit dieser Seminarreihe<br />

erstmals drei Pakete an, über<br />

die Sie Ihre eigenen Vorlieben bei uns<br />

einbuchen können.<br />

Für Mitglieder des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln, die nach dem<br />

01.07.2019 zugelassen wurden, ermäßigen sich die Gebühren pro Paket<br />

jeweils um 150,00 €<br />

Paket DIGITAL<br />

Dieses Paket umfasst die zeit- und<br />

ortsunabhängige Nutzung des<br />

ONLINE-MODULS sowie ein<br />

Live-Termin pro Monat.<br />

Paket LOKAL<br />

Dieses Paket umfasst zehn<br />

klassische Präsenztermine an<br />

Ihrem Lieblingsort in unserem<br />

Verbandsbezirk.<br />

Paket PREMIUM<br />

Dieses Paket umfasst das Leistungsspektrum<br />

der Praktiker DIGITAL und<br />

LOKAL und bietet somit die gesamte<br />

Bandbreite. Sie können so flexibel<br />

jeden Monat entscheiden, ob Sie<br />

online oder vor Ort teilnehmen.<br />

650,00 €<br />

850,00 €<br />

950,00 €<br />

* 500,00 € * 700,00 € * 800,00 €


Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />

Wichtige Termine <strong>2021</strong><br />

Deutscher Steuerberatertag <strong>2021</strong><br />

17. – 19. Oktober <strong>2021</strong> – HOME EDITION<br />

Aufgrund der nach wie vor dominierenden Corona-Pandemie wird die Tagung in diesem Jahr als<br />

Home-Edition durchgeführt.<br />

Einzelheiten des Programms werden bekannt gegeben, sobald sie vollständig feststehen. Erste<br />

Podcastfolgen des Deutschen Steuerberatertalks sind bereits online. Nähere Informationen<br />

finden Sie unter www.steuerberatertag.de .<br />

Wir empfehlen, den Termin bereits jetzt vorzumerken.<br />

Verbandstag <strong>2021</strong><br />

Der Verbandstag <strong>2021</strong> findet am<br />

statt.<br />

Mittwoch, 29. September <strong>2021</strong>,<br />

im Gürzenich Köln,<br />

Martinstraße 29 - 37, 50667 Köln,<br />

Weitere Einzelheiten werden bekannt gegeben, sobald sie feststehen. Wir bitten Sie, sich diesen<br />

Termin bereits jetzt vorzumerken.<br />

07


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />

Mitgliederversammlung: Amtsübergabe Präsident Elster an Präsident Hagemeister<br />

würdigte die Verdienste seines langjährigen Vorgängers, der<br />

seit seinem Amtsantritt 2008 außerordentlich viel bewegt<br />

und den Verband auch in seiner Außendarstellung wesentlich<br />

geformt habe. Als Präsident des Steuerberater-Verbandes<br />

Köln und zugleich des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V.<br />

(DStV) habe Harald Elster ein enormes Pensum bewältigt. Mit<br />

viel Leidenschaft und Engagement habe er auf nationaler wie<br />

internationaler Ebene ein sehr großes Netzwerk zu Entscheidungsträgern<br />

aus Politik, Wirtschaft und Medien geschaffen –<br />

nicht nur in NRW und den anderen Landesverbänden des DStV,<br />

sondern auch in Berlin und Brüssel. Dafür gelte ihm sein ganz<br />

tief empfundener Dank.<br />

Nach nahezu 13-jähriger Amtszeit kandidierte StB/WP Harald<br />

Elster, seit 2008 Präsident des Steuerberater-Verbandes e.V.<br />

Köln, nicht mehr für den Vorsitz und gab sein Amt frei. Zu seinem<br />

Nachfolger wurde in der Mitgliederversammlung vom 01. Juni<br />

<strong>2021</strong> im Kölner Gürzenich der bisherige Vizepräsident StB/WP<br />

Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister gewählt, der als Regional Managing<br />

Partner RHEINLAND bei der BDO AG tätig ist. Hagemeister<br />

setzte sich in geheimer Wahl gegen StB Dipl.Kfm. Harald Patt<br />

durch.<br />

Der scheidende Präsident Harald Elster wurde von der Mitgliederversammlung<br />

einstimmig zum Ehrenpräsidenten gewählt.<br />

Der neue Verbandspräsident Gero Hagemeister tritt, wie er<br />

in seiner Antrittsrede hervorhob, in große Fußstapfen. Er<br />

Auch der scheidende Präsident Harald Elster fand emotionale<br />

Worte. Er betonte, dass er seine Verbandstätigkeit in den letzten<br />

13 Jahren aus einem inneren Bedürfnis heraus und mit sehr<br />

viel Herzblut bewältigt habe, was ihm dank der Rückendeckung<br />

in der Kanzlei und in der Familie möglich war. Wichtig sei, dass<br />

man bei der Ausübung seiner Tätigkeiten Freundschaften<br />

schließe, die Türen öffnen. Um in politischen und anderen Organisationen<br />

etwas zu bewegen, sei es notwendig, Vertrauen<br />

zu schaffen. Elster bedankte sich bei allen, die ihn während<br />

seiner Amtszeit unterstützt haben – bei den Mitgliedern und<br />

deren Mitarbeitern, dem Vorstand und Präsidium sowie der<br />

Geschäftsstelle.<br />

Auch der Vorstand des Verbandes wurde neu gewählt. In den<br />

VN 3/<strong>2021</strong> werden wir noch einmal ausführlich über die Mitgliederversammlung<br />

berichten. Die Geschäftsleitung und die<br />

Mitarbeiter der Geschäftsstelle gratulieren dem neuen Präsidenten<br />

sowie dem gesamten Vorstand zur Wahl und freuen<br />

sich auf die weitere Zusammenarbeit.<br />

Qualitätsmanagement in Pandemiezeiten<br />

Bereits das vergangene Audit im Jahr 2020 von Verband und Akademie<br />

hat rein online stattfinden müssen. Es galt, die Zertifizierung<br />

aufrecht zu erhalten, was seinerzeit bestens gelungen war.<br />

Was wir damals nicht ahnten, war, dass wir auch im Jahr <strong>2021</strong><br />

unser bewährtes Qualitätsmanagement wieder online einer<br />

Prüfung durch die DQS unterziehen mussten. Die Anfang April<br />

vorliegenden hohen Inzidenzen ließen uns keine andere Wahl;<br />

die DQS hatte dankenswerterweise zugestimmt, wieder auf<br />

ein Präsenzaudit zu verzichten.<br />

Fast schon routinemäßig lief dann die Auditierung am 12. und<br />

13. April <strong>2021</strong> ab. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ver-<br />

08


Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />

band und Akademie hatten sich wieder akribisch vorbereitet. Es<br />

war insbesondere gelungen, die zahlreichen digitalen Neuerungen<br />

zur Durchführung von Veranstaltungen und Webinaren<br />

einzuarbeiten. Allen Beteiligten sei an dieser Stelle herzlich<br />

für die hervorragende Arbeit gedankt, neben dem herausfordernden<br />

Tagesgeschäft auch die fällige Überarbeitung des<br />

Qualitätsmanagementsystems erfolgreich zu bewerkstelligen.<br />

Das Ergebnis des Audits konnte sich wieder sehen lassen. Der<br />

Auditor bescheinigte Verband und Akademie ein gut funktionierendes<br />

und kundenorientierendes Qualitätsmanagement,<br />

das frei von jeglichen Abweichungen im Sinne der Statuten der<br />

ISO-Norm ist. Wir danken dem Auditor Tino Wolf für die ertragreiche<br />

Durchführung des Audits und unserem internen Auditor,<br />

Dirk Lötsch, für die hervorragende Vorbereitung.<br />

Für das Jahr 2022 wünschen wir uns wieder eine reine Präsenzdurchführung<br />

mit den wertvollen menschlichen Kontakten, die<br />

leider in den letzten zwei Jahren fehlten.<br />

Steuerberaterlehrgang <strong>2021</strong> erfolgreich online gestartet<br />

Mit einer erfreulich hohen Teilnehmerzahl ist der diesjährige<br />

Steuerberaterlehrgang der Akademie gestartet. Mit Blick auf die<br />

immer noch andauernden Beschränkungen bei Durchführung<br />

von Veranstaltungen privater Bildungsanbieter musste der Lehrgang<br />

– noch – online starten. Wir sind allerdings optimistisch,<br />

bald in die hybride Durchführung des Lehrgangs wechseln zu<br />

können, welche bei den Teilnehmern auf sehr großes Interesse<br />

gestoßen ist. Bekommt man doch auf diese Weise die aktuellen<br />

Herausforderungen flexibel bewältigt – den Teilnehmern steht<br />

tagesaktuell die Entscheidung offen, sich online dazu zu schalten<br />

oder nach erfolgter Öffnung vor Ort teilzunehmen. Hier kann also<br />

jeder seinen Vorlieben nachgehen.<br />

Neuer Bestandteil des Lehrgangs ist ein völlig neu aufgestellter<br />

digitale eCampus mit den spannenden E-Trainings, die eine ausgezeichnete<br />

Lernkontrolle ermöglichen und außerdem geeignet<br />

sind, das soeben gelernte nachhaltig zu vertiefen. Der alte<br />

digitale Campus war bereits seit dem Jahr 2013 im Einsatz und<br />

wurde kontinuierlich verbessert. Nun war es Zeit für eine komplette<br />

Überarbeitung.<br />

Bewährte Bestandteile des Lehrgangs der Akademie sind außerdem<br />

die Geld-zurück-Garantie bei Nichtbestehen, die von nahezu<br />

2/3 der Teilnehmer gebucht wurde. Sehr zahlreich haben auch<br />

wieder Studierende der FOM (Fachhochschule für Ökonomie und<br />

Management) teilgenommen. Für diese Teilnehmerklientel ist<br />

der Vorbereitungslehrgang Bestandteil des Studiums und führt<br />

zum doppelten Abschluss Steuerberater und Master of Laws -<br />

LL.M.<br />

Wir danken der Studien- und Fachbereichsleitung, StB Klaus<br />

Wittkowski und Dipl.-Vw. Paul Lüer, langjähriger Dozent an der<br />

Fachhochschule für Finanzen in Nordkirchen, für die Aufstellung<br />

und Durchführung des Lehrganges.<br />

Den Teilnehmern des Lehrganges <strong>2021</strong> wünschen wir für die<br />

kommende Zeit viel Erfolg und die notwendige Ausdauer. Für<br />

die Teilnehmer des Lehrganges 2020 drücken wir die Daumen<br />

für die kommende Prüfung im Herbst.<br />

09


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />

Service-Webinare des Verbandes hervorragend gebucht<br />

In regelmäßigen Abständen bietet der Steuerberater-Verband<br />

Köln seinen Mitgliedern und deren Mitarbeitern kostenlose Webinare<br />

zu aktuellen und wichtigen Themen an. Die Teilnahmegebühr<br />

ist im Mitgliederbeitrag inkludiert.<br />

Für den 04. Februar <strong>2021</strong> stand das Webinar „Home-Office-<br />

Dream-Teams“ mit StB Dr. Andreas Nagel an, welches – taggleich<br />

mit der Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung – das<br />

neue Thema Home-Office aufgriff und wertvolle Strukturen und<br />

Hinweise für die Implementierung in den Kanzleiabläufen bot.<br />

Die hohe Teilnehmerzahl hat uns überrascht, beweist aber, dass<br />

der Verband hier das richtige Thema für sein Service-Webinar<br />

ausgewählt hatte.<br />

Eine selten hohe Teilnehmerzahl konnte auch das Service-Webinar<br />

mit Markus Stier zum Thema „Update zur Kurzarbeit“ am 30.<br />

März <strong>2021</strong> registrieren. Besondere Brisanz hatte dieses Thema<br />

vor allen Dingen deswegen, weil die Agentur für Arbeit nun in<br />

die Prüfungen der gewährten Zahlungen einsteigen wird, was in<br />

den Kanzleien zusätzliches Wissen erfordert. Der Verband hatte<br />

hierzu im April und im Mai auch Folge-Webinare im Angebot.<br />

Wir danken allen unseren Mitgliedern und deren Mitarbeitern<br />

für das hohe Interesse und das tolle Feedback zu unseren Service-Webinaren<br />

und versprechen, auch zukünftig spannende<br />

Themen im Wege von Live-Webinaren zu präsentieren.<br />

Pressespiegel<br />

Personen Medien Themen Termine<br />

P. Elster Bonner-General-Anzeiger Der lange Weg zum Geld vom Staat 05.03.<strong>2021</strong><br />

VP Hagemeister Kölner Stadt-Anzeiger Trotz Krise steuerpflichtig 12.03.<strong>2021</strong><br />

P. Elster Handelsblatt Die Kehrseite des Booms 24.03.<strong>2021</strong><br />

VP Patt, VM Nottelmann,<br />

VM Offermanns<br />

VP Patt, VM Nottelmann,<br />

VM Offermanns<br />

VP Patt, VM Nottelmann,<br />

VM Offermanns<br />

VM Mödder, VM Striegan,<br />

VM Tholl<br />

Bonner General-Anzeiger Was ist bei der Steuererklärung wichtig? 01.05.<strong>2021</strong><br />

Bonner General-Anzeiger Telefonaktion zum Thema Steuern 06.05.<strong>2021</strong><br />

Bonner General-Anzeiger Kinderbetreuungskosten geltend machen 08.05.<strong>2021</strong><br />

Kölner Stadt-Anzeiger Kurzarbeit und Corona-Bonus 12.05.<strong>2021</strong><br />

10


Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />

Handelsblatt / 24.03.<strong>2021</strong><br />

11


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />

Bonner General-Anzeiger / 08.05.<strong>2021</strong><br />

Kölner Stadt-Anzeiger / 12.05.<strong>2021</strong><br />

Bonner General-Anzeiger / 01.05.<strong>2021</strong><br />

12


Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />

Bonner General-Anzeiger /<br />

06.05.<strong>2021</strong><br />

Bonner General-Anzeiger / 05.03.<strong>2021</strong><br />

Kölner Stadt-Anzeiger / 12.03.<strong>2021</strong><br />

13


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />

Interview mit der Präsidentin des Versorgungswerks der Steuerberater, StBin Ulrike Zethoff<br />

Von Antonie Schweitzer<br />

Präsidentin StBin Ulrike Zethoff im Interview<br />

Frau Zethoff, auf Ihrer Website lesen wir über das Versorgungswerk<br />

der Steuerberater im Land NRW:<br />

Es gewährleistet die Sicherstellung des Gemeinschaftsgutes<br />

„Steuerrechtspflege“, indem es durch die Vorsorge einer Überalterung<br />

des Berufsstandes vorbeugt und damit der Erhaltung<br />

voll leistungsfähiger Steuerberater dient. Gleichzeitig werden<br />

neben der Verbesserung der Altersstruktur hierdurch wichtige<br />

arbeitsmarktpolitische Funktionen erfüllt.<br />

Welchen besonderen Herausforderungen sehen Sie sich aktuell<br />

ausgesetzt?<br />

Natürlich steht derzeit unsere Tätigkeit weitgehend unter dem Einfluss<br />

der Covid-19-Pandemie. Nicht nur in der Kapitalanlage sind<br />

große Herausforderungen zu bewältigen, die gesamten Arbeitsabläufe<br />

in der Geschäftsstelle mussten neu aufgestellt werden.<br />

Aber natürlich steht auch das Tagesgeschäft nicht still. Die Beiträge<br />

unserer Mitglieder, die übrigens erfreulicherweise auch<br />

in der Krise kaum zurückgegangen sind, gehen regelmäßig ein<br />

und müssen zeitnah investiert werden.<br />

Wie hat sich das Versorgungswerk in den letzten Jahren<br />

entwickelt?<br />

Wir werden noch für viele Jahre einen größeren Zugang an<br />

Anwartschaftsberechtigten als an Rentnern haben. Das bedeutet<br />

auch, dass das zu verwaltende Vermögen weiter wachsen wird.<br />

In der Zeit zwischen 2015 und heute hat sich das Vermögen von<br />

1,5 Milliarden € auf 2,5 Milliarden € erhöht. Dieses Vermögen<br />

wird von uns breit diversifiziert nach Anlageklassen, aber auch<br />

nach Managern aufgeteilt angelegt. Diese Entwicklung werden<br />

wir weiterverfolgen.<br />

„Das bedeutet auch, dass das zu<br />

verwaltende Vermögen weiter<br />

wachsen wird. In der Zeit zwischen<br />

2015 und heute hat sich das<br />

Vermögen von 1,5 Milliarden € auf<br />

2,5 Milliarden € erhöht.“<br />

Ulrike Zethoff<br />

Welche besonderen Fortschritte konnten erzielt werden?<br />

Neben vorgenannten stetigen Wachstumsraten bei den Mitgliedern<br />

und Beiträgen hat sich die Geschäftsstelle konsequent weiterentwickelt<br />

und das Personal insbesondere in den Bereichen<br />

IT, Kapitalanlage und Risikocontrolling verstärkt. Wir haben die<br />

Rente mit 67 eingeführt und finanziert und machen einen regelmäßigen<br />

Abgleich der Aktiv- mit der Passivseite, um Chancen<br />

und Risiken auszubalancieren. Unsere ertragreiche Kapitalanlagestrategie<br />

ist abgesichert durch den strategischen Aufbau von<br />

ausreichendem Risikokapital in der Deckungsrückstellung und<br />

lässt auch Spielraum für Dynamisierungen zu.<br />

14


eraterdepesche<br />

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<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />

Was sind die Schwerpunkte Ihrer Arbeit als Präsidentin?<br />

Für meine Arbeit sehe ich derzeit zwei Schwerpunkte: Zum einen<br />

das Versorgungswerk weiterhin gut durch die Corona-Krise zu<br />

führen und zum anderen unseren gesetzlichen Auftrag, auskömmliche<br />

Renten für unsere Mitglieder zu gewährleisten,<br />

verlässlich und nachhaltig zu erfüllen. Das wird mit der Unterstützung<br />

der bewährten Geschäftsführung und dem guten Team<br />

in der Geschäftsstelle auch gelingen.<br />

Wie verlaufen die Arbeitsabläufe in der Geschäftsstelle<br />

während des Lockdowns?<br />

Schon seit der Gründung legen wir Wert auf einen möglichst<br />

hohen Digitalisierungsgrad der Prozesse. Das erlaubte uns in<br />

der Pandemie, viele Mitarbeiter in kürzester Zeit im Homeoffice<br />

arbeiten zu lassen. Da wir keine papierhaften Akten mehr führen,<br />

haben wir auch den Datenschutz an dieser Stelle im Griff.<br />

Es sind immer einige Mitarbeiter in der Geschäftsstelle anwesend,<br />

sodass die Prozesse reibungslos koordiniert werden.<br />

Wie beurteilen Sie die Zukunft der berufsständischen<br />

Altersversorgungseinrichtungen?<br />

Das ist eine heikle Frage. Von politischer Seite wird vielfach die<br />

Forderung nach einer Erwerbstätigenversicherung erhoben.<br />

Die Einführung einer solchen Versicherung könnte bedeuten,<br />

dass Versorgungswerke nicht mehr Versorgungseinrichtungen<br />

der sogenannten „Ersten Säule“ wären. Zukünftig könnte es<br />

also sein, dass Steuerberater gezwungen wären, einen Teil<br />

ihrer Altersversorgung über die Deutsche Rentenversicherung<br />

abzusichern.<br />

Für uns als Versorgungswerk würde das nicht das „Aus“ bedeuten,<br />

uns würde aber der Pflichtzugang abgeschnitten und<br />

damit würden geringere Beitragseinnahmen zufließen, unser<br />

Vermögen würde langsamer wachsen. Der Nachteil würde für<br />

unsere Mitglieder entstehen, deren Anwartschaften beim Versorgungswerk<br />

sich erheblich verringern würden. Besonders<br />

gravierend betroffen wären die Anwartschaften auf die sogenannten<br />

Zurechnungsrenten, also bei Berufsunfähigkeit und<br />

für die Hinterbliebenenversorgung.<br />

Wie managen Sie die Kommunikation mit den Mitgliedern<br />

in der Krise?<br />

Auch die Kommunikation mit unseren Mitgliedern über das neu<br />

geschaffene Mitgliederportal passt in die Zeit und wurde durch<br />

die Krise sogar gefördert. Unser Mitgliederportal wurde bereits<br />

vor der Pandemie sehr gut angenommen, wir haben bereits<br />

einen Anteil von 78 % aller Mitglieder, welche ausschließlich<br />

über das Mitgliederportal mit der Geschäftsstelle kommunizieren.<br />

Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Krise für die<br />

Altersvorsorge des Berufsstandes?<br />

Wir sind erneut bestärkt worden, dass sich unsere Anlagestrategie<br />

der weitest möglichen Diversifizierung ausgezeichnet<br />

bewährt hat. Wir sind überzeugt, dass wir auch in Zukunft die<br />

auskömmliche Versorgung unserer Mitglieder im Alter, aber<br />

auch bei Berufsunfähigkeit sicher gewährleisten können.<br />

Auch die laufende Prozessoptimierung und Digitalisierung<br />

der Mitgliederkommunikation werden wir weiter vorantreiben<br />

sowie die neuen Techniken wie Videokonferenzen in<br />

unsere Gremienarbeit einbinden. Denn sie sparen Reisezeit<br />

und -kosten und werden eine sinnvolle Ergänzung zu den Präsenzsitzungen<br />

werden.<br />

„Es ist mir ein großes Anliegen, unsere<br />

Mitglieder darauf hinzuweisen, dass<br />

die Wahlentscheidung für eine Partei<br />

bei der nächsten Bundestagswahl<br />

sehr wohl eine Entscheidung über die<br />

eigene Altersversorgung bedeuten<br />

kann.“<br />

Ulrike Zethoff<br />

Es ist mir ein großes Anliegen, unsere Mitglieder darauf hinzuweisen,<br />

dass die Wahlentscheidung für eine Partei bei der<br />

nächsten Bundestagswahl sehr wohl eine Entscheidung über<br />

die eigene Altersversorgung bedeuten kann.<br />

Als Präsidentin des Versorgungswerks der Steuerberater im<br />

Land NRW sind Sie nach wie vor in Ihrer eigenen Bochumer<br />

Kanzlei tätig. Wie entspannen Sie von dieser „Doppelbelastung“?<br />

In meiner Freizeit versuche ich, Ausgleich durch Bewegung zu<br />

finden, gerne auf dem Golfplatz, aber auch im Fitness-Studio,<br />

wenn es wieder geöffnet sein wird. Aber ich versuche auch in<br />

meiner Freizeit Dinge zu tun, die auf ihre Weise einen positiven<br />

Einfluss auf die Gesellschaft haben. Seit über 30 Jahren engagiere<br />

ich mich daher ehrenamtlich bei Rotary International.<br />

16


Das Krankentagegeld der DKV für Steuerberater.<br />

Wer unersetzbar ist, braucht<br />

gerade jetzt einen Gesundheitsschutz,<br />

der an alles denkt.<br />

Nutzen Sie dazu die Vorteile der Gruppenversicherung<br />

mit dem Steuerberater-Verband Köln e.V.:<br />

• ab 36,20 Euro mtl. Beitrag*<br />

• Annahmegarantie für<br />

versicherungsfähige Personen<br />

• Absicherung der weiterlaufenden<br />

Kosten des Geschäftsbetriebes<br />

www.dkv.com/steuerberater<br />

*) Für eine(n) 35-jährige(n) Steuerberater/-in nach Tarif KGTS<br />

für 3.000 Euro Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag.<br />

(Stand: 1.5.<strong>2021</strong>)


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />

Corona offenbart Lücken in der Einkommenssicherung<br />

Von Nils Engelhardt, ERGO Group AG<br />

Wer gesund im Arbeitsleben steht, denkt nicht gern an Krankheiten<br />

oder Unfälle und deren Folgen. Gerade die Corona-Pandemie<br />

zeigt, wie plötzlich eine schwere Erkrankung auftreten<br />

kann. Für Sie als Freiberufler bedeutet das häufig einen sofortigen<br />

Einkommensverlust.<br />

Bei unzureichender Absicherung wird eine längere Arbeitsunfähigkeit<br />

schnell zu einem existenzbedrohenden Risiko. Neben<br />

Ihren privaten Finanzen können auch Ihre geschäftlichen Fixkosten<br />

zusätzliche Sorgen bereiten. Zahlreiche Kundenanfragen<br />

in den vergangenen zwölf Monaten zeigen, dass Corona das<br />

Bewusstsein für dieses Risiko gesteigert hat.<br />

Hier zwei Kundenbeispiele aus unserer Praxis:<br />

Ein 36-jähriger Kunde, selbstständiger Freiberufler, erkrankte<br />

im September 2020 an einer Covid-19-Infektion, ohne bislang<br />

nennenswerte Vorerkrankungen. Zunächst zeigten sich<br />

Erkältungssymptome. Nach kurzer Zeit verschlechterte sich<br />

der Gesundheitszustand massiv und es folgte ein stationärer<br />

Aufenthalt. Zwischenzeitlich musste unser Kunde in ein künstliches<br />

Koma versetzt und beatmet werden. Bis Anfang April<br />

<strong>2021</strong> hat unser Kunde ein Krankentagegeld von insgesamt<br />

45.695 € erhalten. Im Anschluss fand eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme<br />

statt.<br />

Unsere 59-jährige Kundin, angestellte Freiberuflerin, erkrankte<br />

zu Beginn der „ersten Welle“ im April 2020 an einer Covid-19-<br />

Infektion. Es folgten diverse Begleiterkrankungen wie zum<br />

Beispiel Atemprobleme, Müdigkeit, muskuläre Schwäche,<br />

Geschmacks- und Riechstörungen, Haarausfall, verstärktes<br />

Schwitzen und Herzprobleme unter körperlicher Anstrengung.<br />

Ende 2020 fand eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme<br />

statt. Unsere Kundin hat bis Anfang April <strong>2021</strong> ein Krankentagegeld<br />

von insgesamt 32.300 € erhalten. Bis Ende Mai <strong>2021</strong><br />

befindet sie sich in einer beruflichen Wiedereingliederung. Mit<br />

einer Arbeitsfähigkeit wird für Anfang Juni <strong>2021</strong> gerechnet.<br />

Wir empfehlen Ihnen einen Check-Up für Ihre individuelle<br />

Vorsorgesituation. Mit einer Krankentagegeldversicherung<br />

über den Gruppenversicherungsvertrag mit der DKV sind Sie<br />

bei längerer Arbeitsunfähigkeit vor Einkommenseinbußen bis<br />

zur Höhe Ihres Nettoeinkommens geschützt. Darüber hinaus<br />

können auch die weiterlaufenden Betriebskosten Ihrer Praxis<br />

abgesichert werden.<br />

Die Vorteile einer Krankentagegeldversicherung über den Gruppenversicherungsvertrag<br />

mit der DKV überzeugen. Die Gruppenvertragskonditionen<br />

bieten sehr attraktive Beiträge. Den<br />

Leistungsbeginn können Sie flexibel wählen, bereits ab dem<br />

4. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Durch die Mitversicherung der<br />

weiterlaufenden Betriebskosten Ihrer Praxis genießen Sie eine<br />

existenzgerechte Absicherung. Und ganz wichtig: Aufgrund der<br />

Annahmegarantie für versicherungsfähige Personen erhalten<br />

Sie auf jeden Fall ein Angebot. Die DKV verzichtet zudem auf das<br />

ordentliche Kündigungsrecht. Und bei Bedarf können Sie diese<br />

Absicherung bis zum 70. oder 75. Lebensjahr behalten. So können<br />

Sie laufende finanzielle Verpflichtungen erfüllen und sich<br />

selbst, Ihre Familie sowie Ihre freiberufliche Existenz absichern.<br />

Haben Sie Interesse an einer persönlichen<br />

Beratung?<br />

Nils Engelhardt, Direktionsbeauftragter,<br />

Tel.: 0211-477-7503; nils.engelhardt@dkv.com<br />

DKV Deutsche Krankenversicherung AG,<br />

Kooperation Verbände und GKV, 50594 Köln<br />

Arbeitgebersiegel 2022<br />

Nachdem die erstmalige Verleihung des Arbeitgebersiegels <strong>2021</strong><br />

auf große Nachfrage bei unseren Mitgliedern gestoßen ist, werden<br />

wir die Zertifizierung in diesem Jahr wiederholen.<br />

Die Umfrage zur Vergabe des Arbeitgebersiegels<br />

2022 ist für den Oktober <strong>2021</strong><br />

geplant. Bitte merken Sie sich diesen Zeitraum<br />

bereits jetzt vor.<br />

18


Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />

19


21-XXXX Fragebogen GmbH <strong>2021</strong>_Layout 1 01.02.21 14:52 Seite 3<br />

<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />

Neue Umfrage zur Höhe von GmbH-Geschäftsführer-Gehältern<br />

Die Höhe von GmbH-Geschäftsführer-Gehältern ist Gegenstand<br />

einer neuen bundesweiten Umfrage. Teilnehmer erhalten einen<br />

kostenlosen Ergebnisbericht und Sonderkonditionen beim<br />

Erwerb der Studie.<br />

Ein wichtiger Punkt bei Betriebsprüfungen ist häufig die Angemessenheit<br />

der Jahresbezüge von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern.<br />

Jahresbezüge von Geschäftsführern ähnlich<br />

strukturierter GmbHs werden dabei oft als Maßstab herangezogen.<br />

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) führt deshalb<br />

wieder gemeinsam mit dem LPV Verlag unter der Marke<br />

BBE media und dem Handelsblatt eine entsprechende Umfrage<br />

durch.<br />

Der Fragebogen lag bereits der April-Ausgabe von „Die Steuerberatung“<br />

und liegt erneut dieser Ausgabe der <strong>VerbandsNachrichten</strong><br />

bei. Er kann auch unter www.bbe-umfrage.de online<br />

ausgefüllt oder heruntergeladen werden.<br />

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GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen <strong>2021</strong><br />

Fragebogen zur Angemessenheit von<br />

Profitieren Sie<br />

GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen<br />

als Umfrageteilnehmer<br />

vom<br />

BBE media, der Deutsche Steuerberaterverband und das Handelsblatt führen gemeinsam eine aktuelle Umfrage zur<br />

Höhe von GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen durch. Bei der Prüfung der steuerlichen Angemessenheit der Jahresbezüge<br />

von Gesellschafter-Geschäftsführern besitzt der Fremdvergleich eine große Bedeutung. Im Rahmen von Gehaltsstruktur-Untersuchungen<br />

gewonnene Vergleichszahlen sind deshalb von besonderer Wichtigkeit. Wir empfehlen<br />

Ergebnisbericht!<br />

GmbH-Geschäftsführern und Steuerberatern, unbedingt an der Umfrage teilzunehmen. Sie erhalten exklusiv nach Abschluss<br />

der Erhebung automatisch für jeden zurückgeschickten Fragebogen einen Bericht mit den wichtigsten Auswertungsergebnissen.<br />

Sie bekommen dadurch wertvolle Daten: Differenzierte Vergleichswerte zur Festsetzung der Vergütung<br />

und fundierte Argumentationshilfen gegenüber dem Finanzamt, um Steuernachzahlungen wegen verdeckter Gewinnausschüttung zu vermeiden.<br />

Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt.<br />

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21-XXXX Fragebogen GmbH <strong>2021</strong>_Layout 1 01.02.21 14:52 Seite 4<br />

So machen Sie mit: Zunächst bitte Kopien von diesem Fragebogen anfertigen, wenn Sie die Daten von mehreren Geschäftsführern (das gilt auch bei<br />

einer GmbH mit mehreren Geschäftsführern) melden wollen. Füllen Sie dann den/die Fragebögen sorgfältig aus und senden Sie ihn/sie an:<br />

LPV GmbH, Frau Ute Schiefelbein, Niederbieberer ■Straße 124, 56567 Neuwied. ■Fax: 02631/879-137. ■<br />

■<br />

Bitte Absender nicht vergessen! Aus Gründen der ■ einfacheren Lesbarkeit wird ■im Folgenden nur die männliche Form verwendet.<br />

■■■<br />

Zutreffendes ankreuzen oder ausfüllen<br />

■■ ■■■ ■■■<br />

1. Wirtschaftszweig: Dienstleister Einzelhandel Großhandel ■ ■ ■<br />

■<br />

■ ■ Handwerk ■ Industrie ■ ■<br />

■<br />

■<br />

■<br />

■<br />

■<br />

2. Branche/Zweig: .....................................................................................................................<br />

■■■<br />

3. Jahresumsatz (ohne Umsatzsteuer) ca.: .................................................................... Euro<br />

■■ ■■■ ■■■■<br />

4. Höhe der GmbH-Umsatzrendite (nach Gewerbesteuer und vor Körperschaftsteuer)?<br />

■■ ■■■ ■■■<br />

■ ■ ■ ■<br />

negativ bis 2 % bis 5 % bis 10 % über 10 %<br />

■<br />

■ ■ ■ ■ ■<br />

■■ ■■■<br />

■<br />

5. Wie<br />

■<br />

viele Beschäftigte<br />

■<br />

hat die GmbH<br />

■<br />

(nach Köpfen)?<br />

■<br />

.......................<br />

■<br />

■<br />

■<br />

■■■<br />

■<br />

6. Stellung des bestbezahlten Mitarbeiters unterhalb der Geschäftsführer-Ebene?<br />

■■■<br />

■<br />

■<br />

■<br />

Prokurist Abteilungsleiter Meister Sonstige ..........................<br />

■ ■ ■ ■ ■ ■<br />

■<br />

- Wie hoch ist das Brutto-Festgehalt dieses Mitarbeiters pro Monat? ................. Euro<br />

■ ■ ■ ■<br />

■■ ■■ ■■■<br />

7. Der Geschäftsführer ist männlich weiblich ■■ ■■■<br />

■<br />

■<br />

8. Höchster Ausbildungsabschluss des Geschäftsführers: Haupt-/Realschule Abitur<br />

■<br />

■<br />

Fachhochschule Universität Promotion Sonstige........................... ■<br />

■<br />

■<br />

■■■<br />

■ ■ ■ ■<br />

9. Wie alt ist der Geschäftsführer? ■<br />

.......... ■ Jahre<br />

■ ■ ■ ■<br />

■<br />

10. Wie viele Jahre ist er insgesamt in der Funktion als Geschäftsführer tätig? .......... Jahre<br />

■■<br />

11. Wie viele Wochenstunden arbeitet er durchschnittlich für die GmbH? ....................<br />

■ ■ ■<br />

■■■<br />

12. Wie viele Geschäftsführer hat die GmbH? ■ .................... ■<br />

■■<br />

■<br />

Bei mehreren Positionsinhabern: Ist der Geschäftsführer:<br />

■■<br />

■<br />

■<br />

■<br />

Vorsitzender gleichberechtigt untergeordnet<br />

■<br />

■<br />

13. Besitzt der Geschäftsführer Anteile an der GmbH? Ja Nein ■ ■ ■<br />

■<br />

■- Wenn ja, ist der Anteil: ■kleiner/gleich 50 % größer ■ als 50 % ■■ ■■■<br />

■<br />

■<br />

■<br />

- Wenn nein oder Anteil unter 50 %:<br />

Hat die Familie insgesamt die Mehrheit? Ja Nein ■<br />

■<br />

■■<br />

■<br />

■<br />

14. Wie hoch ist das Brutto-Festgehalt des Geschäftsführers pro Monat? ...................... Euro<br />

■■■<br />

■ ■<br />

■<br />

■<br />

■ ■ ■ ■<br />

15. Wie viele Monatsgehälter werden pro Jahr gezahlt?<br />

■■ ■■■■<br />

(inkl. Urlaubs-/Weihnachtsgeld)? .............................. ■■ ■■■<br />

16. 2009 Ja Gab es 2020 eine Erhöhung des monatlichen Brutto-Festgehaltes? Ja Nein <br />

■■<br />

Gründe für Erhöhung: tariforientiert der ■■<br />

- Wenn ja, Gründe: tariforientiert Änderung der Gehaltsstruktur Sonstige <br />

Um wie viel Prozent wurde das monatliche Brutto-Festgehalt angehoben? .............%<br />

■<br />

■<br />

■<br />

■<br />

- Um wie viel Prozent wurde das monatliche Brutto-Festgehalt angehoben? ................. %<br />

- Wenn nein, Gründe: Umsatzrückgänge ■ durch Corona <br />

■ ■<br />

■<br />

- Sonstige ........................................................................................................................<br />

■ ■ ■<br />

■■■<br />

■■<br />

■<br />

■ ■<br />

17. Gibt ■ es eine Tantieme-Vereinbarung mit der ■<br />

GmbH? Ja<br />

■ Nein ■<br />

- Wenn ja, ist sie Bestandteil des Anste lungsvertrages?<br />

■<br />

ja, mit festem ■Berechnungsmodus<br />

■<br />

■ ■ ■ ■<br />

ja, ohne festen Berechnungsmodus ■ nein, Zahlung ■ im freien Ermessen der GmbH<br />

■ ■<br />

- ■Von welcher Bemessungsgrundlage wird ■die Tantieme berechnet?<br />

■ Umsatz ■ Gewinn vor Steuern ■ Gewinn nach Steuern ■ Betriebsergebnis ■<br />

■ Sonstige ..........................<br />

■<br />

■<br />

■Wie hoch war die letzte ...................................... - Tantieme? ■<br />

■ ■<br />

Euro<br />

18. Ist ■ eine Pensionszusage ■ erteilt worden? ■<br />

Ja<br />

■ Nein ■<br />

- ■Wenn ja, wann ist die Pensionszusage ■ erteilt worden?<br />

■ ■ ■<br />

■ Bei GmbH-Gründung ■<br />

Später<br />

■<br />

Bei Beste lung zum Geschäftsführer<br />

■ ■- Wie ■<br />

hoch ist die jährliche Zuführung ■ zur ■ Rückste lung (fiktive Jahresnettoprämie<br />

■ ■<br />

für<br />

eine entsprechende Lebensversicherung)? ...................................... Euro<br />

■ ■<br />

- Wie viel Prozent der letztmaligen Brutto-Aktivbezüge beträgt die zugesagte Pension?<br />

■ unter 75 % ■ 75 %<br />

■ ■ über 75 % ■<br />

■ ■ ■<br />

■ ■ ■<br />

19. Werden weitere Versorgungs- und/oder Sparleistungen<br />

von ■der GmbH erbracht? ■<br />

Ja<br />

■ Nein ■<br />

■ ■<br />

- Wenn ja, (jeweils Jahresprämie angeben):<br />

■ ■<br />

a) ■ Direktversicherung ……………. Euro ■ b) ■<br />

Lebensversicherung ■ ………….. ■ Euro ■<br />

c) ■ Pensionskasse …………….. Euro d) ■<br />

Sonstige …………….. Euro<br />

■ ■<br />

20. Ste lt die GmbH unentgeltlich einen Dienstwagen zur Verfügung? Ja<br />

■ Nein ■<br />

Steht ein Dienst-Pkw unentgeltlich zur Privatnutzung zur Verfügung? Ja Nein <br />

Bei mehreren: Wie viele?..............<br />

Wenn ja, - Marke/Mode l...........................................................................................<br />

■ ■<br />

■ - Brutto-Listenpreis ■ (inkl. Sonderzubehör) ■ ..................................... ■<br />

Euro<br />

- Der<br />

■<br />

private Nutzungsanteil wird versteuert nach:<br />

■<br />

■ ■<br />

■ Ein-Prozent-Methode ■ ■ Einzelnachweis ■<br />

Bezogen auf das teuerste Fahrzeug - Marke/Modell........................................................<br />

l........................................................<br />

- Brutto-Listenpreis (inkl. Sonderzubehör) .................................................................. Euro<br />

- Der private Nutzungsanteil wird versteuert nach:<br />

■ ■<br />

21. Fanden bei der GmbH bereits Steuerprüfungen statt? Ja<br />

■ Nein ■<br />

- Wenn ja,<br />

■ ■<br />

Waren die Bezüge insgesamt oder einzelne Bestandteile<br />

Diskussionspunkt? Ja<br />

Nein ■<br />

■<br />

■<br />

■<br />

Was wurde beanstandet? ..........................................................................................<br />

■ ■<br />

■ ■ ■ ■<br />

22. Konnte sich der Geschäftsführer letztlich mit seiner Argumentation<br />

in der Steuerprüfung durchsetzen?<br />

Ja ■<br />

Nein ■ Kompromiss ■<br />

■ ■ ■ ■<br />

23. Sonstige Bemerkungen zu Streitfragen mit der Finanzverwaltung?<br />

..............................................................................................<br />

..............................................................................................<br />

■ ■ ■<br />

..............................................................................................<br />

..............................................................................................<br />

..............................................................................................<br />

Ein-Prozent-Methode Einzelnachweis<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Ihre Daten werden für die Umfrage „GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen <strong>2021</strong>“ verarbeitet, die detai lierte<br />

Datenschutzerklärung finden Sie unter www.bbe-cheftelegramm.de/datenschutz#umfrage<br />

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Moderner Finanzgerichtsprozess beim FG Köln<br />

In Kooperation mit dem Steuerberater-Verband, der Steuerberaterkammer<br />

und dem Steuerberaterverein sowie der Finanzverwaltung<br />

des Landes NRW führte das FG Köln am 21.04.<strong>2021</strong><br />

ein sehr erfolgreiches Webinar durch. Über 200 Teilnehmer<br />

informierten sich im Rahmen dieses 60-minütigen Webinars<br />

über die „Online-Gerichtsverhandlung ohne technische Hürden<br />

- Videokonferenz beim Finanzgericht Köln – wie geht das?“. Die<br />

Teilnehmenden erfuhren aus erster Hand, wie einfach es ist, sich<br />

mit dem eigenen PC per Videokonferenz direkt in den Sitzungssaal<br />

zu schalten.<br />

Nach einer Begrüßung durch den Präsidenten des Finanzgerichts<br />

Köln, Benno Scharpenberg, erläuterte der Pressesprecher des<br />

Finanzgerichts Köln, Norbert Eppers, die rechtlichen Grundlagen<br />

einer Online-Gerichtsverhandlung und führte die Teilnehmenden<br />

von der Antragstellung bis zum „Betreten“ des Online-Konferenzraums.<br />

Im Anschluss stellte der Dezernent für Organisation,<br />

Dr. Carl-Christian Knobbe, die technischen Grundlagen der Videokonferenz<br />

dar. Die Pressesprecherin des FG Köln, Bettina Berghoff,<br />

zeigte danach die Informationsmöglichkeiten rund um das<br />

Thema „Online-Gerichtsverhandlung“ beim FG auf. Eine vom<br />

Vizepräsident des FG, Dr. Jürgen Hoffmann, moderierte Diskussionsrunde<br />

über die bereits während der Veranstaltung von den<br />

Teilnehmenden gestellten Fragen rundete die Veranstaltung ab.<br />

In seiner Begrüßung hob Scharpenberg die Vorteile einer<br />

Online-Gerichtsverhandlung hervor: „Die Online-Gerichtsverhandlung<br />

vermeidet zeitaufwändige Anfahrtswege nebst<br />

Parkplatzsuche. Daneben ermöglicht sie gerade in Zeiten der<br />

Corona-Pandemie mit Blick auf die Kontaktvermeidung und<br />

den Gesundheitsschutz insbesondere auch Risikogruppen die<br />

sichere Teilnahme an mündlichen Verhandlungen und Erörterungsterminen“.<br />

Scharpenberg wies zudem darauf hin, dass<br />

die elektronische Gerichtsakte beim FG Köln bereits seit Herbst<br />

2019 flächendeckend genutzt werde. Daher sei es bei Beginn<br />

der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 nahezu von einem Tag<br />

auf den anderen möglich gewesen, allen Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeitern im Rahmen von Home-Office-Regelungen den elektronischen<br />

Zugriff für alle Gerichtsarbeiten einzuräumen.<br />

Die auf der Veranstaltung gestellten Fragen wurden mit den Antworten<br />

auf der Homepage des FG Köln unter der Rubrik „Videokonferenz“<br />

als FAQs aufgenommen. Die auf der Veranstaltung<br />

gezeigte Präsentation steht Ihnen dort unter „Weitere technische<br />

Informationen“ zur Verfügung.<br />

Der Newsletter des FG Köln informiert über Entscheidungen,<br />

interessante Verfahren und Personalnachrichten. Noch schneller<br />

informiert twitter (@FGKoeln).<br />

20


Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />

Aktivitäten und geplante Termine der Bezirke und Arbeitskreise<br />

Im Berichtszeitraum (16.02.<strong>2021</strong> – 15.05.<strong>2021</strong>) haben die nachfolgend aufgelisteten Veranstaltungen in den Bezirken und<br />

Arbeitskreisen stattgefunden.<br />

Aktivitäten in den Bezirken und den Arbeitskreisen (16.02.<strong>2021</strong> – 15.05.<strong>2021</strong>)<br />

Datum Bezirke und Arbeitskreise Themen<br />

18.03.<strong>2021</strong> AK Unternehmensnachfolge (Zivilrechtliche) Tücken der Unternehmensnachfolge und Schnittstellen<br />

zum Steuerrecht<br />

22.03.<strong>2021</strong> AK Restrukturierung und<br />

Unternehmensplanung<br />

Sanierungsoptionen des SanInsFoG<br />

15.04.<strong>2021</strong> Bonn Online-Stammtisch<br />

27.04.<strong>2021</strong> Düren-Jülich Online-Stammtisch<br />

04.05.<strong>2021</strong> Aachen Steuerberaterstammtisch<br />

Nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe werden voraussichtlich die nachfolgenden Veranstaltungen stattfinden:<br />

Geplante Aktivitäten in den Bezirken und den Arbeitskreisen<br />

Datum Bezirke und Arbeitskreise Themen<br />

18.05.<strong>2021</strong> Bonn Online-Stammtisch<br />

07.06.<strong>2021</strong> AK Unternehmensnachfolge Die internationale Patchworkunternehmerfamilie in der Nachfolgeberatung<br />

08.06.<strong>2021</strong> AK Restrukturierung und<br />

Unternehmensplanung<br />

Update Restschuldbefreiung: Das Gesetz zur weiteren Verkürzung des<br />

Restschuldbefreiungsverfahrens<br />

03.08.<strong>2021</strong> Aachen Steuerberaterstammtisch<br />

13.09.<strong>2021</strong> AK Unternehmensnachfolge Thema wird rechtzeitig bekanntgegeben<br />

29.09.<strong>2021</strong> AK Restrukturierung und<br />

Unternehmensplanung<br />

Thema wird rechtzeitig bekanntgegeben<br />

02.11.<strong>2021</strong> Aachen Steuerberaterstammtisch<br />

(Änderungen vorbehalten)<br />

Insoweit werden wie üblich gesonderte Einladungen versendet oder sind bereits versendet worden.<br />

21


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />

AUS DER ARBEIT VON DSTV UND DSTI<br />

Home Edition: Der Deutsche Steuerberatertag kommt dieses Jahr zu Ihnen<br />

Fortbildung. Netzwerken. Blicke über den Tellerrand.<br />

Hochkarätige und hochaktuelle Vorträge<br />

und Workshops aus den Bereichen Steuerrecht,<br />

Kanzleimanagement und Digitalisierung. Und<br />

wie immer runden eine umfangreiche Fachausstellung<br />

und ein exklusives Rahmenprogramm<br />

die Veranstaltung ab.<br />

Für all das steht der Deutsche Steuerberatertag<br />

– auch in seiner Home Edition <strong>2021</strong>. Der 44.<br />

Deutsche Steuerberatertag findet vom 17. bis<br />

19.10.<strong>2021</strong> statt.<br />

Der DStV lädt schon heute in sein virtuelles Konferenzzentrum<br />

ein. Besuchen Sie seine 3D-Fachausstellung, folgen Sie den<br />

verschiedenen Live-Streams und nutzen Sie die Fortbildungsangebote.<br />

Aber vor allem: füllen Sie gemeinsam mit dem DStV<br />

diese Welt mit Leben. Chatten, Videokonferenzen, Abendveranstaltungen,<br />

Gewinnspiele und das Chat-Roulette stellen sicher,<br />

dass Sie neue Kontakte knüpfen und alte pflegen können. Und<br />

wie immer informieren die Fachaussteller über neue Produkte<br />

und Services und stehen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.<br />

Also eigentlich alles wie immer. Einziger Unterschied: Sie müssen<br />

nicht verreisen. Der Deutsche Steuerberatertag kommt zu<br />

Ihnen und freut sich schon darauf.<br />

Nähere Informationen dazu finden Sie unter<br />

www.steuerberatertag.de.<br />

Oder folgen Sie bei Facebook und Instagram:<br />

@steuerberatertag<br />

22


Aus der Arbeit von DStV und DStI I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />

Mandanten und Team fester binden: Praxistipps im Podcast<br />

„Führung kommt im Steuerberaterexamen ja nicht vor.“ Dieses<br />

Zitat eines Steuerberaters macht die Relevanz deutlich, die die<br />

Themen des Deutschen Steuerberatertages und des dazugehörigen<br />

Podcasts haben. Die Bereiche Kanzleimanagement und<br />

Teamführung rücken mehr und mehr in den Vordergrund. Mit<br />

zwei neuen Folgen bietet der Podcast SteuerberaterTALK nun<br />

Anregungen zur Mitarbeiter- und Mandatsbindung.<br />

„Wie kann man aus der Pandemie positive Effekte ziehen?“ Dieser<br />

Frage ging die im Februar erschienene sechste Folge des<br />

Deutschen SteuerberaterTALK nach. Mit zwei neuen Folgen findet<br />

das Thema nun seine Fortsetzung. Denn nach Rückblick und<br />

Innehalten, dem Anerkennen der eigenen Leistungen in einem<br />

Jahr Pandemie und der nunmehr erfolgten organisatorischen<br />

Umstrukturierung der meisten Kanzleien muss die Frage nun<br />

lauten: Was machen wir daraus, wie geht es nun weiter?<br />

Und so erschien mit Folge 7 schon Mitte März ein Gespräch mit<br />

Tanja Palzer, selbst Steuerberaterin, Kanzleiinhaberin und<br />

Coach. Schwerpunkt des Gesprächs mit Moderator Daniel Erk<br />

ist der Umgang mit Emotionen im Kanzleialltag. Die Rolle der<br />

Steuerberaterin als Fels in der Brandung sei mitunter schwer<br />

geworden, findet Palzer. Aber durch Schulungen des Teams<br />

und besonders der Kanzleiführung im Umgang mit Emotionen<br />

könne diese Position zurückerobert und sogar ausgebaut<br />

werden. Die emotionalen Rückmeldungen vieler Mandantinnen<br />

und Mandanten im vergangenen Jahr haben sie darin<br />

bestärkt, vermehrt auf diesen Bereich der Zusammenarbeit<br />

zu achten. Dass man durch Achtsamkeit und Fortbildung und<br />

das Augenmerk auf die eigene Verfassung zum besseren Partner<br />

für interne und externe Gegenüber wird, ist ihre wichtige<br />

Botschaft. Sie mache sich um die Zukunft des Berufsstandes<br />

überhaupt keine Sorgen, wenn er es verstehe, mehr auf diese<br />

persönlichen Belange und Emotionen einzugehen und dann<br />

wirklich dahingehend zu beraten, so Palzer weiter.<br />

Er arbeitet im Gespräch, das Mitte April erscheinen wird, heraus,<br />

wo Kanzleiinhaber dringend investieren müssen, um am Markt<br />

zu bestehen: Dass die Technologien sich verändert haben und<br />

man hier mit der Zeit gehen muss, sei inzwischen hinlänglich<br />

bekannt. Dass man nun aber auch auf völlig veränderte Mandanten-<br />

und Mitarbeiterbedürfnisse eingehen muss, hätten<br />

viele Kanzleien bisher vernachlässigt. Als größten Gegner einer<br />

„robusten Kanzlei“ bezeichnet Lami ein zu hohes Maß an Auslastung.<br />

Er empfiehlt unter anderem, die Kanzlei personell so<br />

aufzustellen, dass Spielraum für unerwartete Aufgaben bleibt.<br />

Dieser Spielraum könne dann auch für das genutzt werden,<br />

„was draußen auf dem Schild steht: Beratung“. Indem die Kanzleiführung<br />

also die Überlastung des Teams vermeidet, schafft<br />

sie zum einen zufriedenere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

– aber eben auch stabile, vertrauensvolle Mandate.<br />

„Spielraum kann für das genutzt<br />

werden, was draußen auf dem<br />

Schild steht: Beratung.“<br />

Stefan Lami<br />

Tanja Palzer und Stefan Lami liefern beide konkrete Handlungsempfehlungen<br />

und Anregungen zur Reflektion. Die<br />

Podcast-Folgen werden so zu kurzen Impulsgebern in Sachen<br />

Kanzleiführung. Beide werden auf dem 44. Deutschen Steuerberatertag<br />

im Rahmen von Workshops diese Themen vertiefen<br />

und für persönliche Fragen zur Verfügung stehen.<br />

„Ich mache mir um die Zukunft des<br />

Berufsstandes überhaupt keine<br />

Sorgen, wenn er es versteht, mehr<br />

auf die persönlichen Belange und<br />

Emotionen einzugehen und dann<br />

wirklich dahingehend zu beraten.“<br />

Tanja Palzer<br />

Ähnlich argumentiert auch Stefan Lami, Managementberater<br />

für Steuerberater und Steuerberaterinnen und seit vielen Jahren<br />

geschätzter Referent auf dem Deutschen Steuerberatertag.<br />

23


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />

Präsident Elster fordert mehr Zeit für Jahresabschlüsse und Steuererklärungen 2020<br />

Es zeichnet sich ab: Die Überbrückungshilfe III soll bis Ende des<br />

Jahres verlängert werden. WP/StB Harald Elster, Präsident des<br />

DStV, lobt diesen Schritt: „Die verlängerte Unterstützung ist<br />

wichtig und richtig! Bereits jetzt ist absehbar, dass die Pandemie<br />

im Sommer nicht vorbei ist. Besondere Zeiten wie diese<br />

erfordern ebenso besondere Maßnahmen.“ Gleichzeitig mahnt<br />

er nachdrücklich, die Auswirkungen auf den Kanzleialltag der<br />

steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe nicht aus<br />

dem Blick zu verlieren.<br />

„Die verlängerte Unterstützung ist<br />

wichtig und richtig! Bereits jetzt ist<br />

absehbar, dass die Pandemie im<br />

Sommer nicht vorbei ist. Besondere<br />

Zeiten wie diese erfordern ebenso<br />

besondere Maßnahmen.“<br />

Harald Elster<br />

„Die Verlängerung der Überbrückungshilfe wird erneut enorme<br />

personelle Kapazitäten binden und die Kanzleiabläufe durchschütteln.<br />

Wir stehen mit unseren Mandanten nach wie vor<br />

in der Bearbeitung der laufenden Hilfen. On top müssen wir<br />

bald mit den aufwendigen Schlussrechnungen für die verschiedenen<br />

Hilfspakete beginnen. Das Tagesgeschäft der kleinen<br />

und mittleren Kanzleien läuft leider immer noch nicht in geordneten<br />

Bahnen“, so Elster. Auch abseits der Überbrückungshilfen<br />

sei der Beratungsaufwand weiterhin hoch. So etwa durch die<br />

bis Jahresende verlängerten Bezugszeiten von Kurzarbeitergeld.<br />

Kurzum: Der Berufsstand sei gefordert wie nie.<br />

In der Konsequenz bedeutet das für den DStV-Präsidenten:<br />

„Verfahrensrechtliche Erleichterungen sind mit Blick auf die<br />

Erklärungs- und Offenlegungsfristen für das Wirtschaftsjahr<br />

2020 unabdingbar. Nachdem sich die Finanzministerien von<br />

Bund und Ländern letztes Jahr äußerst schwergetan haben<br />

und erst der Bundestag uns gehört hat, appelliere ich: Die Zeit<br />

zum Handeln ist jetzt! Im Herbst gibt es aufgrund der Bildung<br />

der neuen Bundesregierung kaum Chancen für uns.“<br />

Elster befürchtet: „Angesichts der Zusatzaufgaben dürfte<br />

für viele Kanzleien die pünktliche Veröffentlichung der Jahresabschlüsse<br />

zum 31.12.<strong>2021</strong> kaum machbar sein. Auch die<br />

rechtzeitige Erstellung der Steuererklärungen 2020 wird zum<br />

Problem.“ Er fordert daher: „Kanzleien benötigen Entlastung<br />

bis 30.06.2022! Dazu zählt zum einen die Verschiebung der<br />

Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Veröffentlichung der<br />

Jahresabschlüsse der kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften.<br />

Zum anderen die Verlängerung der Abgabefristen für die<br />

Steuererklärungen 2020 bis zu diesem Zeitpunkt. Beide Maßnahmen<br />

haben sich bereits in diesem Jahr bewährt.“<br />

Der Berufsstand leiste seit Beginn der Pandemie einen riesigen<br />

Beitrag zur Krisenbewältigung und trage damit maßgeblich zur<br />

Rettung der Wirtschaft bei. Entgegenkommende verfahrensrechtliche<br />

Erleichterungen wieder bis auf den letzten Drücker<br />

hinauszuschieben, sei nicht angebracht. Elster fordert die Politik<br />

auf, frühzeitig planbare Verhältnisse zu schaffen.<br />

„Der Berufsstand leistet seit Beginn<br />

der Pandemie einen riesigen Beitrag<br />

zur Krisenbewältigung und trägt<br />

damit maßgeblich zur Rettung der<br />

Wirtschaft bei.“<br />

Harald Elster<br />

Nach Redaktionsschluss dieser VN einigten sich die Koalitionsfraktionen<br />

auf eine Verlängerung der Abgabefrist für beratene<br />

Steuerpflichtige bis Ende Mai 2022. Ein erneuter, sehr erfreulicher<br />

Erfolg der Verbandsarbeit!<br />

„... Die Zeit zum Handeln ist jetzt!<br />

Im Herbst gibt es aufgrund der<br />

Bildung der neuen Bundesregierung<br />

kaum Chancen für uns.“<br />

Harald Elster<br />

24


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<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />

DStV beim Wirtschaftsgipfel des BMWi<br />

Die Berufsangehörigen, so Lüth, seien sich ihrer besonderen Verantwortung<br />

bewusst, als Organ der Steuerrechtspflege in die<br />

Antragsverfahren der Corona-Hilfsprogramme eingebunden zu<br />

sein. Dabei arbeiteten die meisten Kolleginnen und Kollegen im<br />

Interesse ihrer Mandanten seit Monaten weit oberhalb der Belastungsgrenze.<br />

Angesichts der vielfach verzweifelten Lage vieler<br />

Unternehmen seien sie immer öfter betriebswirtschaftliche und<br />

psychologische Berater in einer Person. Angesichts der nach wie<br />

vor unsicheren Pandemielage kämen die wirtschaftlichen Prognosen<br />

zudem einem Blick in die Glaskugel gleich.<br />

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier<br />

Zum wiederholten Mal nahm DStV-Vizepräsident StB Torsten<br />

Lüth gemeinsam mit weiteren Vertretern der Freien Berufe<br />

und der Wirtschaftsverbände an dem von Bundeswirtschaftsminister<br />

Peter Altmaier ausgerichteten Wirtschaftsgipfel teil.<br />

Dabei wies Lüth nachdrücklich auf die besonderen Belastungen<br />

in den Kanzleien in Zeiten der Pandemie hin und regte weitere<br />

Verbesserungen bei den Corona-Hilfen an.<br />

Umso wichtiger sei es, die Antragsvoraussetzungen und Prozesse<br />

durch weniger Bürokratie und pragmatischere Lösungen<br />

weiter zu verbessern. Der DStV stehe hier mit seiner Expertise<br />

zur Verfügung. Dabei müsse es auch darum gehen, die Prüfmechanismen<br />

in den Behörden weiter zu optimieren, um die<br />

Geschwindigkeit der Bewilligungen deutlich zu erhöhen und<br />

zugleich mögliche Betrugsversuche auszuschließen. Dies<br />

sei umso wichtiger, um auch mit Blick auf die jüngst bekannt<br />

gewordenen Fälle des Identitätsdiebstahls nicht Gefahr zu laufen,<br />

dass der Berufsstand selbst unberechtigterweise unter<br />

einen öffentlichen Generalverdacht gerät. Die gewissenhafte<br />

Aufgabenerfüllung der Kolleginnen und Kollegen spreche<br />

dabei für sich. Dieses Engagement gelte es weiter zu erhalten.<br />

Drittes Corona-Steuerhilfegesetz – öffentliche Anhörung im BT-Finanzausschuss<br />

Am 22.02.<strong>2021</strong> fand im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags<br />

ein Online-Hearing zum dritten Corona-Steuerhilfegesetz<br />

statt, an dem auch der DStV teilnahm. In seiner Rolle als<br />

Sachverständiger betonte er insbesondere, wie zuvor schon<br />

in seiner Stellungnahme S 01/21, die Wichtigkeit einer verbesserten<br />

Verlustverrechnung.<br />

Die Anhebung der Betragsgrenzen für 2020 und <strong>2021</strong> im Rahmen<br />

der Verlustverrechnung stärkt zwar kurzfristig die Liquidität<br />

von großen Unternehmen. Die Maßnahme ging dem DStV<br />

jedoch noch nicht weit genug: Führende wissenschaftliche<br />

Institutionen hätten seit letztem Jahr eine deutliche Ausweitung<br />

des Instruments gefordert. Es führe zu einer zielgenauen,<br />

kurzfristigen und branchenübergreifenden Liquiditätsfreisetzung<br />

für betroffene Unternehmen, die vor der Krise erfolgreich<br />

waren. Zudem betonte der DStV, dass sich aus der Ausweitung<br />

der Verlustverrechnung keine dauerhaften Mindereinnahmen<br />

ergäben, sondern sie lediglich einen Stundungseffekt bewirke.<br />

Deswegen sei nicht nachvollziehbar, warum nicht gleichfalls<br />

der Rücktragzeitraum angepackt wurde, so der DStV in<br />

der Anhörung. Gerade kleinen und mittleren Unternehmen<br />

(KMU) helfe die Anhebung des Volumens nur bedingt. Sie hätten<br />

vielfach das verrechenbare Volumen aus dem Jahr 2019<br />

bereits ausgeschöpft. Darüber hinaus deckten etwa die Überbrückungshilfen<br />

mit den eingeschränkten Fixkostenerstattungen<br />

bei weitem nicht den Liquiditätsbedarf ab. Um KMU<br />

zu unterstützen, bedürfe es mindestens der Öffnung des Veranlagungszeitraums<br />

2018. Die Beantragung der Verlustverrechnung<br />

bedeute für den Berufsstand keine Hürde. Vielmehr<br />

zeichne sie sich im Unterschied zu den vielen unterschiedlich<br />

ausgestalteten Corona-Hilfspaketen und den Förderkrediten,<br />

die die Kollegen aus der Praxis inzwischen administrativ stark<br />

belasten würden, durch ihre Einfachheit aus. Daher appellierte<br />

der DStV an die Bundestagsabgeordneten: „Jeder Cent<br />

hilft aktuell!“<br />

Im Fokus des Hearings standen des Weiteren auch verbesserte<br />

Abschreibungen digitaler Wirtschaftsgüter sowie der Investitionsabzugsbetrag.<br />

Aus Gründen der Rechtssicherheit sprach sich der DStV dafür<br />

aus, eine gesetzliche Regelung zur rückwirkenden sofortigen<br />

Abschreibbarkeit bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter zu<br />

schaffen und zur Klarstellung Beispiele von Wirtschaftsgütern<br />

in einem BMF-Schreiben aufzulisten. Andernfalls bestehe das<br />

26


Aus der Arbeit von DStV und DStI I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />

Risiko, dass es zu Unsicherheiten bei den handels- und steuerbilanziellen<br />

Ansätzen kommen könnte.<br />

Der DStV nutzte in dem Hearing erneut die Chance, für kulantere<br />

Fristen im Rahmen der sog. Investitionsabzugsregelung<br />

nach § 7g EStG zu werben. Er wiederholte damit seine Anregungen<br />

aus den Stellungnahmen S 04/20 und S 06/20 zu den<br />

vorangegangenen Corona-Steuerhilfegesetzen, wie er sie auch<br />

als Sachverständiger in den jeweiligen Anhörungen vortrug.<br />

Eine Verlängerung des Investitionszeitraums am besten bis<br />

2023 wäre eine echte Stütze für KMU in der anhaltenden Krisenzeit.<br />

Im Rahmen des geplanten KöMoG, das inzwischen den<br />

Bundestag passiert hat, sind diese Vorschläge zumindest in<br />

Teilen aufgegriffen worden (vgl. unten Aktuelles Steuerrecht).<br />

Danach sollen Steuerpflichtige für in 2017 gebildete IAB fünf<br />

Jahre Zeit für die geplante Investition haben. Für 2018 gebildete<br />

Investitionsabzugsbeträge sind nunmehr vier Jahre vorgesehen<br />

(vgl. Beschlussempfehlung des BT-Finanzausschusses,<br />

BT-Drucks. 19/29843).<br />

KöMoG: Optionsmodell nimmt Fahrt auf<br />

Das Bundeskabinett hatte am 24.03.<strong>2021</strong> den Entwurf eines<br />

Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts<br />

(KöMoG) beschlossen. Zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit<br />

von Familienunternehmen in der Rechtsform<br />

der KG oder OHG ist das sog. Optionsmodell Kernpunkt<br />

des Gesetzgebungsvorhabens.<br />

Das KöMoG (BT-Drucks. 19/28656 vom 19.04.<strong>2021</strong>) hat inzwischen<br />

in erster Lesung am 22.04.<strong>2021</strong> den Bundestag passiert.<br />

Die Zustimmung des Bundesrates wird Ende Juni erwartet. Die<br />

BR-Drucks. 244/21 ist als besonders eilbedürftig gekennzeichnet<br />

worden. Damit ergäbe sich erstmals nach sehr langer Zeit<br />

wieder eine sehr weitreichende Reform des Unternehmenssteuerrechtes.<br />

Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften sollen ab<br />

dem VZ 2022 wählen können, ob die Behandlung ertragsteuerlich<br />

und verfahrensrechtlich wie eine Kapitalgesellschaft und<br />

die Besteuerung folglich mit Körperschaftsteuer erfolgen soll<br />

(§ 1a KStG-E). Nach dem Gesetzesentwurf soll die Möglichkeit<br />

bestehen, wieder zur Besteuerung als Personengesellschaft<br />

zurückzukehren (Rückoption).<br />

Darüber hinaus sollen für die Umwandlung von Körperschaften<br />

maßgebliche Teile des Umwandlungssteuergesetzes globalisiert<br />

werden. Beabsichtigt ist zudem, die komplexe Materie<br />

rund um organschaftliche Ausgleichsposten zu vereinfachen.<br />

Nach der sog. Einlagenlösung sollen Minderabführungen als<br />

Einlagen der Gesellschafter in die Gesellschaft und Mehrabführungen<br />

als Einlagenrückgewähr gelten. Steuerliche Ausgleichsposten<br />

könnten somit entfallen.<br />

Die Möglichkeit der Option für Personenhandelsgesellschaften<br />

zur Besteuerung als Körperschaft steht seit über 20 Jahren zur<br />

Diskussion. Doch die Regelungen sind umstritten. Auch der DStV<br />

hat seine Bedenken geäußert. Die gegenwärtig an den Tag<br />

gelegte Eile lässt die Annahme zu, dass sich die Große Koalition<br />

keinem großen Gegenwind aussetzen wollte. So blieb der Praxis<br />

bereits eine erste Möglichkeit zur Stellungnahme im Vorfeld<br />

des Kabinettsbeschlusses verwehrt. Der DStV bezweifelt, dass<br />

der weiterhin geplante zügige Ritt durch das parlamentarische<br />

Gesetzgebungsverfahren – angesichts der Komplexität der<br />

Neuregelungen – angebracht ist.<br />

27


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />

Die Hürden für eine breite Anwendung der Option sind vielfältig.<br />

Der DStV hat in Gesprächen mit MdB StBin Antje Tillmann,<br />

finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU, und MdB Lothar Binding,<br />

finanzpolitischer Sprecher der SPD, sowie in seiner Stellungnahme<br />

S 03/21 den Blick auf einige neuralgische Punkte<br />

gerichtet. Hierzu zählen u.a.:<br />

• Die Reichweite des Optionsmodells ist stark begrenzt. Einzelunternehmen<br />

und die GbR scheitern gegenwärtig bereits<br />

am persönlichen Anwendungsbereich. Für grundsätzlich<br />

optionsfähige Gesellschaften, wie die OHG, dürfte das notwendige<br />

Thesaurierungsverhalten zum Hindernis werden.<br />

Nur wenn die Personengesellschaft die Gewinne vollständig<br />

und langfristig einbehält, gereicht der Steuerartenwechsel<br />

zum Vorteil.<br />

• Die vorgesehene Mehrheitsentscheidung zur Ausübung<br />

der Option mit mindestens ¾ der abgegebenen Stimmen<br />

der Personengesellschafter kann für die unterlegenen<br />

Gesellschafter zu erheblichen Steuernachteilen führen.<br />

Insbesondere bei Gesellschaftern mit umfangreichem<br />

Sonderbetriebsvermögen dürfte dies zu entsprechendem<br />

Widerstand führen.<br />

• Auch der geplante „Untergang“ verrechenbarer Verluste i.S.<br />

von § 15a EStG und des gewerbesteuerlichen Fehlbetrags,<br />

mangelnde Regelungen zu Antragsform, -frist und -zeitpunkt<br />

sowie fehlende Lösungsansätze zum Umgang mit<br />

funktional wesentlichem Sonderbetriebsvermögen stellen<br />

derzeit noch „Pferdefüße“ für an einer Option interessierte<br />

Gesellschaften dar.<br />

Der DStV sprach sich daher – statt für die Einführung des Optionsmodells<br />

– erneut für die Verbesserung und Öffnung der<br />

Thesaurierungsbegünstigung für kleine und mittlere Unternehmen<br />

aus (vgl. auch DStV-Positionspapier zur Bundestagswahl<br />

<strong>2021</strong>). Dies wäre gleichfalls ein wirkungsvolles Mittel zur<br />

Eigenkapitalstärkung von Personengesellschaften und Einzelunternehmen<br />

unter Berücksichtigung des mit dem Optionsmodell<br />

verfolgten Ziels der rechtsformneutralen Besteuerung.<br />

Überdies forderte der DStV zur Abmilderung der Belastungen<br />

infolge der Corona-Pandemie die Verlängerung der Abgabefrist<br />

für die Steuererklärungen 2020 bis zum 30.06.2022. Er regte<br />

gleichzeitig an, die Investitionszeiträume des § 7g EStG für die<br />

in den Jahren 2017 - 2019 gebildeten Investitionsabzugsbeträge<br />

auszuweiten (vgl. DStV-Stellungnahmen S 06/20 und S 12/20).<br />

Eine Vielzahl an Kritikpunkten brachten zudem die Beschlussempfehlungen<br />

des Finanzausschusses des Bundesrats (BR-Drucks.<br />

244/1/21) zutage. Überdies stand das Optionsmodell in der<br />

öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen<br />

Bundestags unter Beschuss (vgl. Bundestags-Information vom<br />

04.05.<strong>2021</strong>).<br />

Nachdem der Gesetzentwurf den Bundestag in erster Lesung<br />

passiert hat und als eilbedürftig gekennzeichnet worden ist,<br />

wird die Zustimmung des Bundesrats Ende Juni erwartet.<br />

DStV-Präsident StB/WP Harald Elster, DStV-Geschäftsführerin RAin/StBin Sylvia Mein und DStV-Referatsleiterin StBin Vicky Johrden<br />

im Austausch mit MdB StBin Antje Tillmann (CDU/CSU) sowie MdB Lothar Binding (SPD)<br />

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<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />

Der DStV stellt sich vor<br />

Teil 2: Referat Europarecht – Interessenvertretung in Brüssel und Berlin<br />

Von Attila Gerhäuser, Geschäftsführer des DStV<br />

Attila Gerhäuser,<br />

Geschäftsführer des DStV<br />

Wie stark ist die nationale<br />

Gesetzgebung durch Europarecht<br />

beeinflusst? Dazu gibt es<br />

unterschiedliche Erhebungen.<br />

Eine Aussage haben aber alle<br />

gemein: Der Einfluss der europäischen<br />

Binnenmarktgesetzgebung<br />

wird in Zukunft weiter<br />

zunehmen. Auch im Berufsrecht<br />

der Steuerberater spielen Richtlinien<br />

und Initiativen aus Brüssel<br />

bereits eine große Rolle und<br />

stellten jüngst sogar Grundpfeiler<br />

des deutschen Berufsrechts<br />

wie die Vorbehaltsaufgaben oder das Berufsgeheimnis in<br />

Frage. Vor diesem Hintergrund traf der DStV unter Führung<br />

seines Präsidenten StB/WP Harald Elster die Entscheidung, die<br />

europäische Interessenvertretung auszubauen. Wie das neue<br />

DStV-Trio „Team Europa“ arbeitet und welche Köpfe dahinterstecken,<br />

möchten wir Ihnen hier gerne vorstellen.<br />

Das Team Europa<br />

In einem modernen Bürogebäude<br />

mitten im Brüsseler Europaviertel<br />

steht der Schreibtisch<br />

von Marc Lemanczyk, seit Oktober<br />

2019 Leiter des DStV-Europabüros.<br />

Der Jurist verfügt nach<br />

mehr als zehn Jahren Arbeitserfahrung<br />

im EU-Parlament über<br />

ein breites Netzwerk und kennt<br />

die Abläufe im europäischen<br />

Gesetzgebungsverfahren in- und<br />

Marc Lemanczyk<br />

auswendig. Gespräche mit Europaabgeordneten<br />

oder EU-Beamten<br />

führt er neben seiner Muttersprache Deutsch problemlos<br />

auch in drei weiteren EU-Amtssprachen.<br />

Von Berlin aus unterstützt Manuel Knapp, DStV-Referatsleiter<br />

Europa, unser Team. Für den social-media-affinen Netzwerker<br />

ist das europapolitische Berlin eine vertraute Bühne. Zuletzt<br />

arbeitete er für die Europäische Bewegung Deutschlands und die<br />

Vertretung der EU-Kommission in Berlin. Auch in seiner Freizeit<br />

versetzt ihn der Einsatz für Europa in produktive Unruhe. Neben<br />

seinem ehrenamtlichen Engagement für die Europa-Union ist<br />

Manuel Knapp auch Herausgeber des „Europapodcast“ (europapodcast.de),<br />

was ihm im letzten Jahr sogar die Nominierung<br />

für den Europapreis „Blauer Bär“ des Landes Berlin einbrachte.<br />

Der Dritte im Bunde ist Attila Gerhäuser, DStV-Geschäftsführer<br />

und verantwortlich für die Europa- und Berufsrechtsabteilung.<br />

Die letzten sieben Jahre vor seinem Wechsel 2019 nach Berlin<br />

arbeitete er in Brüssel für das EU-Parlament und in leitender<br />

Funktion beim Verband der Chemischen Industrie. Komplettiert<br />

wird das Team Europa von Gabriela Jahnke. Die einzige „echte“<br />

Berlinerin im Team ist ein wahres Organisationstalent und sorgt<br />

mit ihrem engagierten Einsatz für reibungslose Abläufe in der<br />

gesamten Europa- und Berufsrechtabteilung.<br />

Europapolitik zwischen Brüssel und Berlin<br />

Ein Team, zwei Standorte. Aufgrund der engen Verzahnung<br />

in der Europapolitik verteilt sich die Interessenvertretung<br />

auf die belgische Hauptstadt mit ihren EU-Institutionen und<br />

gleich in doppelter Weise auf Berlin. Denn einmal ist Berlin<br />

Regierungssitz des wichtigsten EU-Ratsmitglieds. Zum anderen<br />

erfolgt die EU-Gesetzgebung vielfach in Form von Richtlinien,<br />

die anschließend noch in nationales Recht umgesetzt werden<br />

müssen. EU-Richtlinien unterliegen in der Regel dem Prinzip<br />

der Mindestharmonisierung. Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten<br />

bei der Umsetzung über die Mindestanforderungen des<br />

Brüsseler Gesetzestextes hinausgehen können. Man spricht<br />

hier von „Gold-plating“. Zumindest den Versuch des „Gold-platings“<br />

hatte zuletzt Bundesfinanzminister Olaf Scholz bei der<br />

Umsetzung der DAC 6-Richtlinie unternommen. Die EU-Vorgaben<br />

sahen eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle<br />

vor. Bei der Umsetzung beabsichtigte der<br />

Bundesfinanzminister eine Ausweitung auch auf innerstaatliche<br />

Konstruktionen. Letztlich blieb es, nicht zuletzt aufgrund<br />

des engagierten Einsatzes des DStV, jedoch beim Versuch.<br />

Wie Europarecht das deutsche Berufsrecht beeinflusst<br />

Die EU-Kommission hat den Auftrag, den europäischen Binnenmarkt<br />

zu vollenden. Dabei hat sie das Berufsrecht als Hindernis<br />

für den freien Dienstleistungsverkehr in Europa ausgemacht.<br />

Solche Hindernisse bzw. Eingriffe können zwar gerechtfertigt<br />

sein, insofern sie einem legitimen Zweck dienen (z. B. Verbraucherschutz)<br />

und verhältnismäßig sind. Im Fall der Vorbehaltsaufgaben<br />

der Steuerberater wertet die EU-Kommission die<br />

Regelung insbesondere aufgrund des extensiven Ausnahmekatalogs<br />

des § 4 StBerG (Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in<br />

Steuersachen) teilweise als inkohärent und stellt einen unverhältnismäßigen<br />

Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit fest. Nach<br />

wie vor dauern die Verhandlungen zwischen der Bundesregierung<br />

und der Brüsseler Behörde an. Sollte keine Einigung<br />

erzielt werden, erhebt im nächsten Schritt die EU-Kommission<br />

Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof<br />

(EuGH). Sollte der EuGH der Argumentation der Klägerin folgen,<br />

30


Aus der Arbeit von DStV und DStI I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />

müsste die Bundesregierung die entsprechenden Vorschriften<br />

abändern.<br />

Einen Vorgeschmack auf zukünftige Herausforderungen lieferte<br />

der Kommissionsvorschlag zum Gesetz über digitale<br />

Dienste („Digital Services Act“). Bis zur Veröffentlichung des<br />

Vorschlags im Dezember befürchteten Insider, dass auch digital<br />

erbrachte Dienstleistungen von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern<br />

in den Anwendungsbereich des Vorschlags fielen<br />

und damit die Tür zur Einführung des Herkunftslandprinzips<br />

geöffnet würde. Dienstleistungserbringer aus dem EU-Ausland<br />

hätten sich im schlimmsten Fall nicht mehr an die Vorgaben im<br />

deutschen Berufsrecht halten müssen. Der DStV hat zusammen<br />

mit der BStBK im Rahmen der gemeinsamen europapolitischen<br />

Kooperation „German Tax Advisers“ an der öffentlichen Konsultation<br />

teilgenommen, Stellungnahmen versandt und in<br />

zahlreichen Hintergrundgesprächen dagegengehalten. Dieser<br />

Einsatz hat sich gelohnt. Letztlich beschränkte sich der Kommissionsentwurf<br />

auf die Vermittlung von Dienstleistungen durch<br />

E-Plattformen und E-Marktplätze und verzichtete gänzlich auf<br />

einen Bezug zu digitalen Dienstleistungen von Steuerberatern<br />

und Wirtschaftsprüfern.<br />

Die Interessenvertretung kann nur mit einer proaktiven<br />

Ausrichtung erfolgreich sein. In Zukunft wird das DStV-Team<br />

Europa noch stärker im Austausch mit den europäischen und<br />

nationalen Partnerverbänden die Werte Compliance, Qualität,<br />

Verbraucherschutz und Unabhängigkeit von Steuerberatern<br />

offensiv bewerben, damit die Vorteile für Mandanten, Staat und<br />

Gesellschaft auch in Brüssel und den anderen Mitgliedstaaten<br />

als Errungenschaften und nicht als „Hindernis“ im EU-Binnenmarkt<br />

wahrgenommen werden.<br />

V. l. n. r: Manuel Knapp, StB/WP Harald Elster, MdB Martin Schulz und Attila Gerhäuser<br />

Neues zum One-Stop-Shop-Verfahren<br />

Aus umsatzsteuerlichen Versandhandelsumsätzen werden zum<br />

01.07.<strong>2021</strong> sog. Fernverkäufe. An die Stelle der nationalen Lieferschwellen<br />

tritt eine europaweit einheitliche Geringfügigkeitsschwelle<br />

von 10.000 €. Unternehmer können ihre im EU-Ausland<br />

steuerpflichtigen Fernverkäufe über den sog. One-Stop-Shop<br />

melden. Die Teilnahme an diesem Verfahren können Unternehmer<br />

seit dem 01.04.<strong>2021</strong> beim BZSt beantragen.<br />

Am 01.07.<strong>2021</strong> ist es so weit: Die derzeitige sog. Versandhandelsregelung<br />

wird durch die Fernverkaufsregelung abgelöst.<br />

Damit einhergehend fallen die bislang geltenden länderspezifischen<br />

Lieferschwellen weg. Diese hatten bislang zur Folge,<br />

dass sich gerade kleine und mittlere Unternehmen bei geringen<br />

Auslandsumsätzen im Ausland nicht umsatzsteuerlich registrieren<br />

mussten.<br />

Der Steuerrechtsausschusses des DStV befasste sich in seiner Sitzung<br />

am 19.03.<strong>2021</strong> mit der neuen Fernverkaufsregelung und<br />

gibt einen Überblick über einige wichtige Punkte:<br />

Geringfügigkeitsschwelle statt nationaler Lieferschwellen<br />

Bei Fernverkäufen im B2C-Bereich gilt künftig: Der Ort der Lieferung<br />

befindet sich dort, wo sich der Gegenstand bei Transportende<br />

befindet. Voraussetzung ist, der liefernde Unternehmer<br />

hat die EU-einheitliche Geringfügigkeitsschwelle von 10.000 €<br />

überschritten; oder er hat auf deren Anwendung verzichtet.<br />

31


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />

Dies dürfte dazu führen, dass mehr Unternehmer als bislang im<br />

Ausland Umsätze versteuern müssen. Um dies zu erleichtern,<br />

können Unternehmer das neue besondere Besteuerungsverfahren,<br />

den sog. One-Stop-Shop (OSS), nutzen.<br />

Teilnahme am OSS-Verfahren<br />

Der Ausschuss macht im Zusammenhang mit der Anmeldung zur<br />

Teilnahme am OSS auf die Pressemitteilung des Bundeszentralamtes<br />

für Steuern (BZSt) aufmerksam:<br />

Die Teilnahme am besonderen Besteuerungsverfahren kann seit<br />

dem 01.04.<strong>2021</strong> mit Wirkung zum 01.07.<strong>2021</strong> elektronisch über<br />

das BZStOnline Portal (BOP) beantragt werden. Unternehmer, die<br />

bereits den sog. Mini-One-Stop-Shop nutzen, müssen sich nicht<br />

erneut registrieren.<br />

Für die Sonderregelungen registrierte Unternehmer können im<br />

jeweiligen Bereich des BOP ihre Registrierungsdaten ändern,<br />

ihre Steuererklärung abgeben und berichtigen sowie sich vom<br />

Verfahren abmelden.<br />

Ausführlichere Informationen sollen in Kürze auf der Homepage<br />

des BZSt veröffentlicht werden.<br />

Finales BMF-Schreiben zur Umsetzung der zweiten Stufe des<br />

Mehrwertsteuer-Digitalpakets<br />

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zwischenzeitlich<br />

auch das finale BMF-Schreiben zur zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets<br />

veröffentlicht.<br />

Dieses stellt klar, dass die neue Geringfügigkeitsschwelle von<br />

10.000 € im Kalenderjahr <strong>2021</strong> nicht zeitanteilig aufzuteilen ist<br />

(Abschn. 3a.9a Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 Satz 2).<br />

Der DStV begrüßt diese Klarstellung, die er in seiner Stellungnahme<br />

S 02/21 zum vorherigen Entwurfsschreiben angeregt<br />

hatte.<br />

Besonderes Augenmerk: Kleinunternehmer<br />

Besonders aufpassen sollten Online-Händler, die umsatzsteuerlich<br />

als Kleinunternehmer gelten.<br />

Überschreiten sie die neue EU-weite einheitliche Lieferschwelle<br />

in Höhe von 10.000 €, können sie Meldepflichten im Ausland<br />

treffen. Sie sollten daher bereits jetzt prüfen, ob eine Teilnahme<br />

am OSS-Verfahren für sie in Frage kommt.<br />

Der DStV Steuerrechtsausschuss tagt online: v.l.n.r. obere Reihe: Daniela Ebert, LL.M. (DStV-Referatsleiterin für Steuerrecht), StB/<br />

vBP Prof. Dr. Hans Ott (StBV Köln), StB/WP/RB Dipl.-Kfm Dr. Peter Leidel (LSWB), RAin/StBin Sylvia Mein (DStV-Geschäftsführerin);<br />

mittlere Reihe: StB/WP Hans-Joachim Kraatz (StBV Sachsen), StBin Dipl.-Hdl. Vicky Johrden (DStV-Referatsleiterin für Steuerrecht),<br />

StB/RB Manfred F. Klar (Ausschussvorsitzender, LSWB), StB Lothar Czeczatka (StBV Hessen); untere Reihe: StB/RA Klaus-Peter Meyer<br />

(StBV Niedersachsen Sachsen-Anhalt), StB/RA Markus Deutsch (StBV Berlin-Brandenburg)<br />

32


agenda-steuerberater.de<br />

Was Steuerberater heute so<br />

im Kopf haben?<br />

ANTRÄGE<br />

Wo es sonst bei Ihren Mandanten um Wachstum und Zukunftsgestaltung ging, stehen<br />

jetzt oft nur der nächste Tag und finanzielle Sicherheit im Fokus.<br />

Danke für Ihren Einsatz – für all die Überstunden, die Telefoneinsätze und die Beratung.<br />

Wir versprechen an Ihrer Seite zu bleiben – mit einem top Service, pünktlichen<br />

Updates und zuverlässigen Lösungen, damit Sie weiter den Erfolg Ihrer Mandanten im<br />

Kopf haben.


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />

Online-Sitzung des Rechts- und Berufsrechtsausschusses<br />

Zu seiner turnusmäßigen Sitzung kam der Rechts- und Berufsrechtsausschuss<br />

des DStV in diesem Frühjahr online zusammen.<br />

Einen Schwerpunkt der Beratungen bildeten aktuelle berufspolitische<br />

Fragestellungen insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie.<br />

Im Fokus stand dabei unter anderem die besondere Rolle der<br />

Berufsangehörigen als prüfende Dritte im Rahmen der zahlreichen<br />

Corona-Hilfsprogramme der Bundesregierung. Hier<br />

müsse es künftig darum gehen, die Vertretungsbefugnisse für die<br />

steuerberatenden und prüfenden Berufe nicht nur bei den Coronahilfen,<br />

sondern etwa auch im Bereich des Kurzarbeitergeldes<br />

gesetzlich sachgerecht abzubilden. Diskutiert wurde außerdem<br />

die zum Jahreswechsel durch das Unternehmensstabilisierungsund<br />

-restrukturierungsgesetz (Sta-RUG) neu geschaffene Funktion<br />

des Restrukturierungsbeauftragten und dessen Bedeutung<br />

für den Berufsstand. Im Zusammenhang mit dem aktuellen<br />

Regierungsentwurf zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts<br />

wurden Möglichkeiten der künftigen Ausgestaltung der<br />

Steuerberaterprüfung erörtert. Ebenso müsse es darum gehen,<br />

die Ausbildung für Steuerfachangestellte im Rahmen des Neuordnungsverfahrens<br />

zukunftsgerecht auszugestalten, um ihre<br />

Attraktivität zu erhalten.<br />

Als Gäste der Online-Sitzung begrüßte der Ausschussvorsitzende<br />

und zuständige Referent im DStV-Präsidium, StB/vBP Franz Plankermann,<br />

den DStV-Präsidenten StB/WP Harald Elster sowie<br />

DStV-Vizepräsident StB/WP Christian Böke.<br />

Online-Sitzung des Rechts- und Berufsrechtsausschusses am 12.04.<strong>2021</strong><br />

Online-Sitzung des Verbändeforums IT<br />

Zu seiner turnusmäßigen Sitzung kam das Verbändeforum IT<br />

des DStV in diesem Frühjahr online zusammen. Einen Schwerpunkt<br />

der Beratungen bildeten unter anderem aktuelle IT-politische<br />

Fragestellungen in Zeiten der Corona-Pandemie.<br />

Hier stehen die Berufsangehörigen, angefangen bei der<br />

Kommunikation mit den Mandanten, wachsenden Herausforderungen<br />

gegenüber. Bei den verschiedenen staatlichen<br />

Hilfsprogrammen sind sie als Organ der Steuerrechtspflege<br />

ein wesentlicher Baustein zur Abwicklung der Antragsverfahren<br />

und zugleich Bindeglied zwischen den betroffenen Unternehmen<br />

und den Bewilligungsbehörden der Länder. Als Gast<br />

begrüßte die Vorsitzende des Verbändeforums IT, StBin Frauke<br />

Kaps-Offeney, außerdem den Leiter des Berliner DATEV-Büros,<br />

Torsten Wunderlich, der in einem Impulsvortrag weitere aktuelle<br />

IT-politische Herausforderungen in den Blick nahm<br />

Zu aktuellen Themen rund um Fragen der Digitalisierung informiert<br />

das Verbändeforum IT regelmäßig unter anderem durch<br />

seine Newsletter unter www.stbdirekt.de.<br />

34


Aus der Arbeit von DStV und DStI I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />

Online-Sitzung des Verbändeforums IT<br />

Datenstrategie: Eine Frage der Zukunft<br />

Den datengetriebenen Geschäftsmodellen gehört die Zukunft.<br />

Steuerberater und Steuerberaterinnen werden sich in der digitalen<br />

Wirtschaftswelt nur erfolgreich positionieren können,<br />

wenn sie Verfahren der Statistik und der Datenanalyse beherrschen.<br />

Intern geht es um das Kanzleicontrolling, extern um die<br />

effektive Beratung der datengetriebenen Mandanten als Wettbewerbsfaktor.<br />

In einem Online-Multiplikatoren-Workshop am 26.03.<strong>2021</strong>,<br />

geleitet von DStV-Vizepräsident WP/StB Christian Böke, berieten<br />

die Teilnehmer über die Voraussetzungen und Chancen<br />

der Business Intelligence (BI), also der technologiegestützten<br />

Datenanalyse und Datendarstellung zur Unterstützung der<br />

Geschäftsentscheidungen. Ein Vertreter von Microsoft stellte<br />

das Produkt Power BI zur Datenvisualisierung vor. Vertreter der<br />

DATEV berichteten über die Strategie der Genossenschaft, u.a.<br />

wie die in den Kanzleien liegenden Daten in die diversen am<br />

Markt vorhandenen BI-Tools exportiert werden können. Diesbezügliche<br />

Forderungen hatte der DStV bereits letztes Jahr an<br />

die DATEV gerichtet.<br />

Der Anfang ist gemacht, aber weitere Schritte müssen folgen.<br />

Daher wurde ein ständiger Austausch zwischen den Beteiligten<br />

vereinbart. Denn letztendlich bedarf es für die Datenanalyse<br />

einer Standardisierung von Datenstrukturen und einer hohen<br />

Datenqualität. Auch Fragen der Datenhoheit, der Datenverfügbarkeit<br />

(z.B. auch aus öffentlichen Quellen) und der Stellung des<br />

Steuerberaters als Datentreuhänder stellen sich.<br />

Broschüre Aktuelle Tarife <strong>2021</strong><br />

Die Broschüre „Aktuelle Tarife <strong>2021</strong>“ ist aktualisiert worden.<br />

Sie enthält eine umfassende Auflistung und Beschreibung aller<br />

Rahmenverträge, von denen man als Mitglied des Steuerberater-Verbandes<br />

Köln profitieren kann.<br />

Sie ist unter StBdirekt unter Service / Rahmenverträge einsehbar<br />

und kann dort heruntergeladen werden. Ebenso kann sie<br />

auf yumpu gelesen werden. Darüber hinaus stellen wir sie mit<br />

anliegendem Revers zum Versand per E-Mail zur Verfügung.<br />

www.dstv.de<br />

© sajola<br />

Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) · Littenstraße 10 · 10179 Berlin · Telefon: 030 278762 · Telefax: 030 278 76799 · E-Mail: dstv.berlin@dstv.de<br />

35


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />

Aktualisierte Arbeitshilfe: Das Elektroauto als Firmenwagen<br />

Mit Elektrofahrzeugen lassen sich steuerliche<br />

Vorteile einfahren! Die Broschüre des<br />

DStV in Kooperation mit Vimcar „Das Elektroauto<br />

als Firmenwagen“ wurde überarbeitet.<br />

Kanzleien können sie kostenlos als<br />

Print- oder PDF-Version bestellen und sie zur<br />

Unterstützung ihrer Beratung nutzen.<br />

Elektrofahrzeuge als Firmenwagen? Das<br />

kann sich durchaus lohnen. Nicht nur die<br />

Umwelt freut sich, sondern mitunter auch<br />

der Geldbeutel.<br />

Wie bei allen Firmenfahrzeugen gilt auch<br />

beim Elektroauto: Ist die private Nutzung<br />

erlaubt, entsteht ein geldwerter Vorteil.<br />

Dieser muss entweder pauschal oder mittels<br />

Fahrtenbuchmethode versteuert werden.<br />

Fahrer von Elektroautos und Plug-in-Hybriden<br />

können sich dabei über Steuererleichterungen<br />

freuen. Welche Erleichterung<br />

konkret zum Tragen kommt, hängt unter<br />

anderem davon ab, wann das Fahrzeug<br />

übergeben wurde.<br />

Der DStV in Kooperation mit Vimcar hat<br />

bereits im letzten Jahr eine anschauliche<br />

Broschüre zu diesem Thema veröffentlicht.<br />

Zwischenzeitlich hat sich viel getan. So<br />

haben beispielsweise das zweiten Corona-Steuerhilfegesetz<br />

oder das siebte Gesetz<br />

zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes<br />

zu weiteren Neuerungen geführt.<br />

Daher wurde die Broschüre nun aktualisiert.<br />

Sie unterstützt bei der Beratung der<br />

Mandantinnen und Mandanten. Auf komplizierte,<br />

wissenschaftliche Erläuterungen<br />

wird dabei bewusst verzichtet. Die jeweilige<br />

Besteuerung wird vielmehr anschaulich und<br />

verständlich dargestellt.<br />

Kanzleien können die Mandanteninformation<br />

kostenlos als Print- oder PDF-Version<br />

unter www.vimcar.de/mandanten bestellen.<br />

Probieren Sie kostenlos<br />

unsere Kostenschmelze!<br />

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der Fuhrparkverwaltung.<br />

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Aus der Arbeit von DStV und DStI I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />

Bundestagswahl <strong>2021</strong>: DStV fordert praxisgerechtere und sicherere Rahmenbedingungen<br />

www.dstv.de<br />

DStV-Positionen zur Bundestagswahl <strong>2021</strong><br />

Trotz der Corona-Pandemie<br />

nimmt der Wahlkampf<br />

rasant an Fahrt auf.<br />

Die Parteien bereiten sich<br />

auf den Endspurt vor und<br />

legen ihre Richtungen für<br />

die kommende Legislaturperiode<br />

fest. Der DStV weist<br />

in seinem Positionspapier<br />

auf steuer-, berufs- und<br />

europapolitischen Handlungsbedarf<br />

hin und bietet<br />

Lösungen an.<br />

zu setzen. In der aktuellen Ausnahmesituation wird allseits<br />

offenkundig, welche hohe Relevanz die kleinen und mittleren<br />

Kanzleien für die Stabilität der Wirtschaft etwa durch die Unterstützung<br />

bei den Überbrückungshilfen haben.<br />

Der DStV ruft die Politik daher dazu auf, die Belange des Berufsstands<br />

auf nationaler wie europäischer Ebene stärker in den<br />

Fokus zu nehmen. Der hohe Stellenwert der steuerberatenden<br />

und wirtschaftsprüfenden Berufe muss durch unterstützende<br />

Maßnahmen anerkannt werden.<br />

Für die 20. Legislaturperiode gibt der DStV deshalb in seinem<br />

Positionspapier folgende Handlungsempfehlungen:<br />

Die Eigenkapitalreserven<br />

der Unternehmen gehen zur Neige. Die Gemeinden bangen um<br />

die Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Die kleinen und mittleren<br />

Kanzleien stemmen etwa durch die Corona-Hilfspakete oder<br />

das Kurzarbeitergeld ein immenses zusätzliches Arbeitspensum.<br />

Die Krise überschattet den Bundestagswahlkampf <strong>2021</strong>.<br />

Der DStV sieht die Politik daher in der Pflicht, zügig praxisgerechtere,<br />

sicherere und wirtschaftsstärkende Rahmenbedingungen<br />

• Mittelstandsfördernde Reform der Thesaurierungsbegünstigung<br />

jetzt!<br />

• Modernisierung der Betriebsprüfung geboten<br />

• Keine Anzeigepflichten für nationale Steuergestaltungen<br />

• Umschwung bei der Gewerbesteuer: Wann, wenn nicht jetzt?<br />

• Befugnisse der Steuerberater im Sozialversicherungsrecht<br />

praxisgerecht ausgestalten<br />

• Verstehen und respektieren – Zukunft des Berufsstands als<br />

Organ der Steuerrechtspflege in Europa sichern<br />

DStV-News<br />

Bundestagswahl, One-Stop-Shop, Corona-Hilfspakete, Digitalisierung.<br />

In dem neuen, monatlich erscheinenden Medium<br />

DStV-News erfahren Sie in komprimierter Form, wofür sich der<br />

DStV jüngst eingesetzt hat.<br />

In den DStV-News 05/<strong>2021</strong> erwarten Sie zum zweiten Mal die<br />

monatlichen Highlights der Aktivitäten des Deutschen Steuerberaterverbands<br />

e.V. (DStV). Der DStV bietet den 4-Seiter<br />

auch als Beihefter in „Die Steuerberatung“, über StBdirekt und<br />

Twitter an. Bleiben Sie stets auf dem aktuellen Stand mit den<br />

DStV-News!<br />

Eingaben und Stellungnahmen<br />

Der DStV sowie das Verbändeforum IT des DStV haben im Berichtszeitraum die nachfolgenden Stellungnahmen verfasst. Auf<br />

der Homepage des DStV (www.dstv.de) sowie unter StBdirekt können Sie im vollen Wortlaut nachgelesen werden:<br />

• 11.05.<strong>2021</strong> Verbändeforum IT: Datenübertragung bei Beraterwechsel<br />

(Teil I - Grundsatz)<br />

• 29.04.<strong>2021</strong> Stellungnahme S 03/21: Regierungsentwurf eines<br />

Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts<br />

• 08.04.<strong>2021</strong> Verbändeforum IT: Wurde Ihre Homepage bereits von<br />

Hackern übernommen?<br />

• 31.03.<strong>2021</strong> Stellungnahme E 06/21: Feedback Aktualisierung<br />

Empfehlung Berufsreglementierung<br />

• 30.03.<strong>2021</strong> Stellungnahme E 05/21: Legislativpaket über digitale<br />

Dienste – Vertiefung des Binnenmarkts und Klärung der Zuständigkeiten<br />

für digitale Dienste<br />

• 26.02.<strong>2021</strong> Stellungnahme S 02/21: Änderungen und Neuregelungen<br />

auf Grund der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets,<br />

BMF-Entwurf III C 3 – S 7340/19/10003 :022,<br />

<strong>2021</strong>/0109263<br />

37


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Sonstige Berufspolitik<br />

SONSTIGE BERUFSPOLITIK<br />

DATEV: Deutliches Wachstum im Krisenjahr<br />

von Antonie Schweitzer<br />

Einen „virtuellen guten Morgen“ wünschte der DATEV-Vorstandsvorsitzende<br />

Dr. Robert Mayr am 18. März <strong>2021</strong> den<br />

Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Online-Pressekonferenz<br />

zu den vorläufigen Zahlen des Geschäftsjahres 2020.<br />

Die Ergebnisse dieses „Ausnahmejahres für die deutsche<br />

Wirtschaft“ wurden vorbehaltlich der Prüfung durch den<br />

Genossenschaftsprüfer und der Feststellung durch die Vertreterversammlung<br />

bekanntgegeben.<br />

Umsatzplus und positives Betriebsergebnis<br />

Die DATEV blickt auf ein erfolgreiches Jahr zurück: Der Umsatz<br />

stieg um 55,8 Mio. €, also um 5,1 %, auf 1,156 Mrd. €. Das<br />

Umsatzplus des Vorjahres konnte dennoch nicht erreicht werden.<br />

Zum Vergleich: Im Vorjahr verzeichnete das Unternehmen<br />

ein Plus von 66,4 Millionen €, das sind 6,4 %, auf 1.100 Mrd. €.<br />

Mit 71,6 Mio. € lag das Betriebsergebnis 2020 allerdings um<br />

11 Millionen höher als im vorangegangenen Geschäftsjahr.<br />

Die Genossenschaftsmitglieder erhalten insgesamt 47,1 Mio. €<br />

als Rückvergütung (im Vorjahr 45,4 Millionen). Diese beträgt<br />

wie im Vorjahr 5,0 % des rückvergütungsfähigen Jahresumsatzes<br />

und soll nach der Feststellung des Jahresabschlusses<br />

durch die ordentliche Vertreterversammlung am 25. Juni <strong>2021</strong><br />

ausgezahlt werden.<br />

„Vor allem mit unseren cloudbasierten Lösungen und Dienstleistungen<br />

konnten wir unseren Mitgliedern und deren Mandantinnen<br />

und Mandanten bestmöglich helfen, durch das von<br />

Corona geprägte Jahr zu kommen“, resümiert DATEV-Vorstandsvorsitzender<br />

Dr. Robert Mayr und betont die Rolle<br />

des Software- und IT-Dienstleisters: „2020 ist noch einmal<br />

deutlich geworden, wie wichtig die Digitalisierung betriebswirtschaftlicher<br />

Prozesse ist – und dass wir alle den digitalen<br />

Fortschritt brauchen, um gestärkt aus der aktuellen Krise hervorzugehen.“<br />

Geschäftsbereiche und Produktgruppen<br />

Zu dem Wachstum des Unternehmens haben, wie Finanzvorstand<br />

Diana Windmeißer im Detail ausführte, fast alle<br />

Geschäftsbereiche beigetragen. Als stärkste Treiber – infolge<br />

mobilen Arbeitens und zunehmender Digitalisierung von<br />

Geschäftsprozessen – verzeichneten cloudbezogene Lösungen<br />

und Dienstleistungen allein ein Umsatzplus von 19,8 %.<br />

Neben den Cloud-Anwendungen DATEV Unternehmen online<br />

und DATEV Arbeitnehmer online umfassen diese Angebote<br />

vor allem Rechenzentrumsleistungen in den Bereichen Rechnungswesen,<br />

Steuern und Lohn. Sie beinhalten Dienste wie<br />

revisionssichere Archivierung und geschützte Datenübermittlung,<br />

etwa an Finanzbehörden.<br />

Die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer von Unternehmen<br />

online (eine Anwendung für die digitale Zusammenarbeit<br />

zwischen Kanzlei und Unternehmen) konnte zum Bilanzstichtag<br />

um mehr als 60.000 auf 270.000 gesteigert werden. Die<br />

Anzahl der Unternehmen, die über die Anwendung zumindest<br />

Belege digital mit ihren Steuerberatern austauschen, stieg<br />

um fast 170.000 auf 615.000.<br />

Mit einem Plus von 28,9 Mio. € (8,1 %) bei einem Umsatz von<br />

insgesamt 386 Mio. € ist das Rechnungswesen von allen Produktgruppen<br />

absolut erneut am stärksten gewachsen und<br />

generierte einen wesentlichen Anteil des Gesamtwachstums.<br />

Im Bereich Personalwirtschaft hingegen machte sich der Konjunktureinbruch<br />

durch die Corona-Krise bemerkbar: Die – zu<br />

Beginn des Jahres noch leicht ansteigende – Anzahl der Lohnund<br />

Gehaltsabrechnungen, die mit DATEV-Software erstellt<br />

werden, ging vom Zeitpunkt des ersten Lockdowns an deutlich<br />

zurück. Insgesamt wurden 157 Mio. Löhne und Gehälter<br />

mit DATEV-Programmen abgerechnet, das sind knapp drei<br />

Millionen weniger als 2019.<br />

Am stärksten von den Einschränkungen durch die Pandemie<br />

betroffen war jedoch das Geschäft mit Beratung und Schulung:<br />

Der Umsatz in diesem Bereich ging insgesamt, inklusive<br />

der Online-Formate, um 18 % zurück – wenn man nur die<br />

Präsenzseminare und Vor-Ort-Beratungen zählt, wäre der<br />

Rückgang noch deutlicher.<br />

Erfreulich ist die Anzahl der Kundinnen und Kunden, die um<br />

55.500 auf insgesamt 405.500 gesteigert werden konnte.<br />

Vor allem in den Bereichen Produktentwicklung und Service<br />

baute der IT-Dienstleister Personal auf, so dass das Unternehmen<br />

Ende 2020 insgesamt 8.125 Mitarbeitende zählte, das<br />

sind 198 mehr als noch ein Jahr zuvor. Um schneller auf Marktveränderungen<br />

reagieren zu können, wurden crossfunktionale<br />

Teams weiter ausgebaut, die dem gesamten Haus<br />

zur Verfügung stehen, weiterhin flexible Arbeitsplätze und<br />

Home-Offices.<br />

38


Sonstige Berufspolitik I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />

Das DATEV Corona-Barometer<br />

Deutliche Warnsignale ermittelt das DATEV Corona-Barometer,<br />

das auf der Basis einer Befragung der Mitglieder zu den<br />

wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise im Mittelstand erstellt<br />

wird. Der bereits im Dezember 2020 verzeichnete Zuwachs der<br />

– trotz staatlicher Unterstützungsleistungen – als insolvenzgefährdet<br />

eingestuften Unternehmen von drei auf vier Prozent<br />

wurde in der aktuellen Umfrage bestätigt. Ohne Einbezug der<br />

Hilfen steigt der Anteil insolvenzgefährdeter Unternehmen<br />

sogar von 16 auf 27 %.<br />

Die Ursachen sind laut Umfrageergebnissen unter anderem in<br />

Defiziten der Antragsverfahren verankert: So kritisieren 50 %<br />

der Kanzleien, dass die Voraussetzungen zur Ermittlung und<br />

Beantragung der Überbrückungshilfen nicht eindeutig definiert<br />

sind. Kritik an der aktuellen Ausgestaltung der staatlichen Hilfen<br />

üben 75 % der Kanzleien: Sie geben an, dass sich die Höhe<br />

der Hilfen an falschen Kriterien bemisst. 62 % beanstanden die<br />

nicht ausreichende Höhe der Hilfsleistungen und 57 % deren<br />

verzögerte Auszahlung.<br />

Gesamtvorstand DATEV eG<br />

Folgen der Corona-Pandemie in den Freien Berufen: Situation bleibt kritisch –<br />

Perspektiven dringender denn je benötigt<br />

Der Bundesverband Freie Berufe (BFB) präsentierte die Ergebnisse<br />

einer repräsentativen Umfrage des Instituts für Freie Berufe (IFB)<br />

unter knapp 3.500 selbstständigen Freiberuflern zu den wirtschaftlichen<br />

Folgen der Corona-Pandemie in den Freien Berufen<br />

und ihre abschließende Bilanz des Corona-Jahres 2020, aber auch<br />

zu weiteren Aspekten wie der Nutzung und Bewertung von Hilfsinstrumenten;<br />

erhoben und ausgewertet zwischen Anfang Februar<br />

und Mitte März <strong>2021</strong>.<br />

„Jeder vierte Freiberufler zieht für sich eine negative Bilanz für<br />

das Corona-Jahr 2020, für drei von vier fällt sie alles in allem<br />

passabel aus. In der Konsequenz hat jeder zehnte Befragte<br />

aktuell Existenzsorgen“, so BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang<br />

Ewer zu den Ergebnissen der Umfrage. Auch die vorliegende<br />

Umfrage, so Ewer, liefere ein differenziertes Bild: Teile der Freien<br />

Berufe arbeiten weit über Anschlag, um die Folgen der Pandemie<br />

abzuwehren, demgegenüber bleibt die Lage bei anderen<br />

Freiberuflern heikel. Besonders groß ist die Herausforderung<br />

für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen mit bis zu fünf<br />

Mitarbeitern. Überdies bewerten gerade freie Kulturberufe ihre<br />

Lage deutlich schlechter als die übrigen Freiberufler. Letztlich<br />

sind auch bei den Freien Berufen mehr Mitarbeiter ausgefallen<br />

als zuvor: Jeder Dritte verzeichnete höhere Fehlzeiten im Team.<br />

Auch der Blick auf das laufende Jahr bleibt nüchtern. Eine knappe<br />

Mehrheit erwartet eine Verbesserung ihrer Situation. Dennoch<br />

überwiegt die Skepsis über den künftigen Verlauf. Solo-Selbstständige<br />

und kleine Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern<br />

sind besonders pessimistisch. Davon bleibt auch das Personaltableau<br />

nicht unberührt. Erste Stellen mussten bereits abgebaut<br />

werden, weitere rund 200.000 Stellen sind bedroht.<br />

Die Ausnahmesituation dauert nun seit mehr als einem Jahr an.<br />

Freiberufler sind typischerweise innovativ. Sie passen ihr Leistungsangebot<br />

flexibel an die sich verändernden Gegebenheiten an, wo<br />

es nur möglich ist. Überdies hat ein gewisser Gewöhnungseffekt<br />

39


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Sonstige Berufspolitik<br />

eingesetzt. Dennoch, die Situation der Betroffenen bleibt problematisch.<br />

Fragil ist die Marktlage auch für diejenigen, die gut oder<br />

eben noch gut durch die Krise kommen. So befürchten Teile der<br />

Freiberufler ein durchaus kritisches Marktumfeld aufgrund von<br />

Insolvenzen ihrer Auftraggeber und einen Nachhalleffekt durch<br />

wegbrechende Aufträge. Als BFB haben wir seit Beginn der Krise<br />

darauf hingewirkt, Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen<br />

– etwa in puncto Unternehmerlohn oder bei KfW-Krediten – nicht<br />

durchs Raster fallen zu lassen. Dies bleibt unvermindert wichtig.<br />

Die politischen Entscheider bleiben umfangreich gefordert: Ein<br />

Aspekt ist, bei den Hilfsprogrammen die Bedingungen verständlich,<br />

präzise und trennscharf zu formulieren. In unklaren Bedingungen<br />

sahen die Befragten das größte Problem. Insgesamt<br />

haben vier von zehn Freiberuflern Hilfen beantragt. Überdies sind<br />

die Instrumente nachzuschärfen, vor allem zu beschleunigen,<br />

wenn dies erforderlich ist. Darüber hinaus gilt es, möglichst viele<br />

Stabilisierungsimpulse zu generieren. Es gilt, öffentliche Investitionen<br />

zu beschleunigen und auszubauen. Zudem muss die<br />

öffentliche Verwaltung ihre Dienstleistungsfunktion verbessern.<br />

Schließlich sind Verwaltungsleistungen für die Wertschöpfung<br />

existenziell. Jeder Auftrag, jede Genehmigung zählt.<br />

Über alles spannt sich die Herausforderung, Perspektiven aufzuzeigen<br />

und durch Verlässlichkeit Zuversicht zu geben. Gerade,<br />

weil die Krise mehr und mehr an die Substanz geht und Reserven<br />

aufgezehrt werden.“<br />

Wirtschaftliche Lage 2020<br />

9,9 % der befragten Freiberufler gaben an, dass ihr Unternehmen<br />

sehr stark getroffen wurde, 28,6 % waren stark betroffen,<br />

41,2 % kaum und 20,3 % gar nicht. Infolgedessen stufen 4,5 %<br />

der befragten Freiberufler ihre wirtschaftliche Lage 2020 als sehr<br />

schlecht, 23,3 % als schlecht, 55,8 % als gut und 16,4 % als sehr<br />

gut ein. Besonders betroffen sind zum einen Solo-Selbstständige,<br />

hier geben 37,7 % an, dass das vergangene Jahr für sie schlecht<br />

oder sogar sehr schlecht verlaufen ist. Zum anderen gilt dies auch<br />

für Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern, hier sind es 26,1 %.<br />

Auftragsrückgang<br />

2020 verzeichneten 5,8 % der Befragten einen Auftragsrückgang<br />

von mehr als 75 %. Bei 5,3 % liegt er bei über 50 bis 75 %, bei<br />

15,5 % bei über 25 und bis 50 %, bei 28,9 % bei über fünf bis 25 %,<br />

bei 44,5 % bei bis zu 5 %.<br />

Existenzbedrohung<br />

Für jeden zehnten Freiberufler ist der bisher entstandene wirtschaftliche<br />

Schaden existenzbedrohend, für 90 % nicht. Betroffen<br />

sind insbesondere Solo-Selbstständige (19 %) und kleine Unternehmen<br />

mit bis zu fünf Mitarbeitern (7,1 %).<br />

Für das nächste Halbjahr sind die Freiberufler skeptischer: Weitere<br />

18,8 % erwarten, dass der wirtschaftliche Schaden dann<br />

für ihr Unternehmen existenzbedrohend wird. Auch hier sind<br />

Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen mit bis zu fünf<br />

Mitarbeitern überdurchschnittlich stark betroffen.<br />

Stellenabbau<br />

Rund jeder Zehnte war 2020 gezwungen, Stellen abzubauen.<br />

Weitere 200.000 Stellen sind bedroht.<br />

Erwartete Entwicklung für <strong>2021</strong><br />

Diejenigen, bei denen 2020 schlecht gelaufen ist, erwarten<br />

mehrheitlich eine Verbesserung in diesem Jahr; 55,1 %. 44,9 %<br />

erwarten eine Verschlechterung. Ein ähnliches Bild zeigt sich<br />

bei denjenigen, die ihre Lage als mindestens gut bewerteten,<br />

54,1 % erwarten eine Verbesserung, 45,9 % erwarten eine Verschlechterung.<br />

Fehlzeiten<br />

Jeder Dritte (32,6 %) verzeichnete höhere Fehlzeiten im Team,<br />

67,4 % nicht.<br />

Öffnungsstrategie<br />

Für mehr als die Hälfte ist ein strukturierter Ausstieg aus dem<br />

Lockdown wertvoll: 15,8 % bezeichnen eine langfristig angelegte<br />

Strategie als sehr hilfreich, 41,6 % als hilfreich, 27,4 % als<br />

weniger hilfreich und 15,2 % als nicht hilfreich.<br />

Homeoffice<br />

Die Mehrheit der Befragten lehnt einen Rechtsanspruch auf<br />

Homeoffice ab, 29,5 % bezeichnen dies als sehr schlecht, 30,2 %<br />

als schlecht, 28,6 % finden das gut, 11,7 % sehr gut. Die Mehrheit<br />

der Befragten trägt einen Anspruch, wo möglich, mit. 18,6 %<br />

finden das sehr gut, 44 % gut, 21,1 % schlecht und 16,3 % sehr<br />

schlecht.<br />

Corona-Hilfen<br />

Vier von zehn Freiberuflern haben Hilfen beantragt (40,7 %),<br />

sechs von zehn nicht (59,3 %). Am häufigsten beantragten<br />

Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen mit bis zu fünf<br />

Mitarbeitern Unterstützung.<br />

Nutzung<br />

Am häufigsten wurden die anfänglichen Soforthilfen von Bund<br />

und Ländern genutzt (70,8 % der insgesamt Beantragenden),<br />

Kurzarbeitergeld (38,6 %) und die Überbrückungshilfe III (15,8 %).<br />

Probleme bei der Beantragung<br />

Die fünf häufigsten Probleme waren: (1) Bedingungen zum<br />

Erhalt der Hilfe unklar; (2) keine passenden Hilfen gefunden,<br />

insbesondere da über lange Zeit keine Kosten für die Lebenshaltung<br />

berechtigten; (3) monetärer Umfang der Hilfen geringer<br />

als erwartet; (4) Zeitraum zwischen Beantragung und Auszahlung<br />

zu groß; (5) Anträge für Hilfen standen nicht früh genug<br />

zur Verfügung.<br />

Bewertung<br />

Kurzarbeitergeld fanden 86,9 % hilfreich, Soforthilfen 74,6 % und<br />

die Überbrückungshilfe 48,6 %.<br />

40


Sonstige Berufspolitik I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />

Start des Ausbildungsjahres <strong>2021</strong> / 2022: plus 4,9 % neu abgeschlossene Ausbildungsverträge<br />

gegenüber Vorjahr<br />

Zum jetzigen Start des Ausbildungsjahres <strong>2021</strong>/2022 zeichnet<br />

sich bei den Freien Berufen eine Erholung ab. Mit einem Plus<br />

von 4,9 % zum 31. März <strong>2021</strong> gegenüber dem Vorjahresstichtag<br />

liegen die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge mit<br />

11.147 nach einem Einbruch zum 31. März 2020 gegenüber<br />

2019 nahezu wieder im Bereich der Werte vor der Corona-Krise.<br />

„Eine beachtliche Leistung der Kammern der Freien Berufe<br />

sowie der ausbildenden Freiberufler und auch ein Zeichen für<br />

die Attraktivität der Ausbildungsgänge der Freien Berufe, für<br />

die sich junge Menschen entscheiden“, so BFB-Präsident Prof.<br />

Dr. Wolfgang Ewer.<br />

Damit setzen die Akteure der freiberuflichen Ausbildung ihre<br />

Aufholjagd fort und geben keinen Auszubildenden verloren.<br />

Auch wenn nicht sicher ist, wie sich die Lage weiter entwickeln<br />

wird, und trotz nach wie vor schwierigen Rahmenbedingungen<br />

bleibt es das Ziel, dieses Ausbildungsengagement<br />

fortzusetzen und den dringend benötigten Fachkräftenachwuchs<br />

zu sichern.<br />

Jeder Bereich ist für sich gefordert. Auch die Partner der Allianz<br />

für Aus- und Weiterbildung müssen alle Hebel in Bewegung<br />

setzen, damit sich der Ausbildungsmarkt – anders als nach der<br />

Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 – nachhaltig erholen<br />

kann und einer chronischen Ausbildungs- und Fachkräftekrise<br />

vorgebeugt wird. Die Situation erfordert etwa eine noch bessere<br />

Vernetzung der Akteure der beruflichen Bildung vor Ort,<br />

den vermehrten Ein-satz von digitalen Arbeitsmitteln, darunter<br />

Unterrichtssoftware, Online-Prüfungsinstrumente sowie den<br />

Ausbau der digitalen Qualifizierung von Lehrkräften.<br />

Angelehnt an Aktionen der Allianz für Aus- und Weiterbildung<br />

legt der BFB eine eigene Kampagne zu Ausbildungsbereitschaft<br />

und -angeboten der Freien Berufe auf. Mit den Zielen, das Interesse<br />

für eine Ausbildung bei den Freien Berufen zu wecken<br />

und deren Wert herauszustellen. Den Auftakt macht ein gut<br />

einminütiger Film. Er zeigt unter der Schlagzeile „Wir bilden<br />

die Zukunft aus!“, was die Freien Berufe als drittgrößter Bereich<br />

bei der beruflichen Ausbildung alles leisten.<br />

BFB-Agenda 2020 erhältlich<br />

Mit seinem Jahresbericht informiert der Bundesverband Freie<br />

Berufe, BFB, seine Mitgliedsorganisationen und weitere interessierte<br />

Kreise über seine Arbeit. Mit der im März <strong>2021</strong> erschienen<br />

Ausgabe blickt er auf der freiberuflichen Sichtachse auf das Corona-Jahr<br />

2020 zurück.<br />

Nachgezeichnet werden etwa die politische und verbandsinterne<br />

Arbeit, die um eine Kampagne angereicherte Kommunikation und<br />

die wichtigsten Kennziffern. Die kompakte Zusammenschau kann<br />

auf der Webseite des BFB (www.freie-berufe.de) heruntergeladen<br />

werden oder per E-Mail an info@freie-berufe.de gedruckt bestellt<br />

werden – so lange der Vorrat reicht.<br />

FREIE BERUFE<br />

2020<br />

BFB-Jahresbericht 2020 |<br />

1<br />

41


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aktuelles Steuer- und Beihilfenrecht<br />

AKTUELLES STEUER- UND BEIHILFENRECHT<br />

Aktuelle Umfrage zur Einfuhrumsatzsteuer<br />

Zum 01.12.2020 trat das Fristenmodell für die Erhebung<br />

der Einfuhrumsatzsteuer in Kraft. Die Auswirkungen sollen<br />

2023 evaluiert werden. Betroffene Unternehmen können sich<br />

bereits jetzt einbringen, indem sie ihre Erfahrungen zur Einfuhrumsatzsteuer<br />

im Rahmen einer Umfrage teilen.<br />

Seit Dezember gelten neue Fristen zur Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer.<br />

Bund und Länder hatten sich im letzten<br />

Jahr mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz auf die Einführung<br />

des sog. Fristenmodells geeinigt. Das Fristenmodell<br />

sieht vor, dass bei Nutzung eines Aufschubkontos die Fälligkeit<br />

der Umsatzsteuer für Einfuhren aus Drittstaaten auf den<br />

jeweils 26. Tag des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats<br />

verschoben wird.<br />

Der DStV erachtet das für einen guten Schritt, wenngleich<br />

er die Einführung des sog. Verrechnungsmodells bevorzugt<br />

hatte (vgl. DStV-Stellungnahme S 06/20 sowie gemeinsames<br />

Positionspapier).<br />

Das nun geltende Fristenmodell soll bis 2023 evaluiert werden.<br />

Zu diesem Zweck hat das Deutsche Maritime Zentrum e.V.<br />

eine Studie beauftragt, die eine fundierte Datengrundlage<br />

liefern soll. Ziel ist es, herauszufinden, inwieweit Verfahren<br />

für Importeure und Verwaltung vereinfacht und damit die<br />

Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland gestärkt<br />

werden können.<br />

Die Auftragnehmer haben eine erste, an Unternehmen<br />

gerichtete Umfrage gestartet. Betroffene können in wenigen<br />

Minuten ihre Erfahrungen teilen und die Studie so unterstützen:<br />

https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSefY4BLb-<br />

Chot8bnxF0lCbpDXJ22go0xM1jzdFOOxJtaQdGIGQ/viewform<br />

(google: Suche nach Evaluierung des Erhebungsverfahrens<br />

zur Einfuhrumsatzsteuer).<br />

November- und Dezemberhilfe sowie Neustarthilfe<br />

Seit gut einem Jahr sind Steuerberater nicht nur mit ihrer Alltagsarbeit<br />

befasst, sondern auch mit den Beihilfen, die im<br />

Rahmen der Corona-Pandemie zur Verfügung stehen und<br />

intensiv nachgefragt werden. Von engagierten Kollegen und<br />

Kolleginnen ist der Steuerberater-Verband Köln immer wieder<br />

über Probleme und Verbesserungsmöglichkeiten (z.B. zu den<br />

Antragsmöglichkeiten über Berufsangehörige und Prüfende<br />

Dritte, zu Schwächen und Fehlern in den Onlineprogrammen<br />

des Bundes sowie zum Ausbau der Wahlrechte und zur Ausgestaltung<br />

der Schlussabrechnung) informiert worden und hat<br />

hier gemeinsam mit dem Dachverband DStV Vieles erreichen<br />

können.<br />

Die November- und Dezemberhilfe ist inzwischen ausgelaufen.<br />

Anträge waren noch bis zum 30.04.<strong>2021</strong> möglich.<br />

Allerdings sind Änderungen für bereits gestellte Anträge<br />

noch bis zum 30.06.<strong>2021</strong> möglich. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme<br />

der November- bzw. Dezemberhilfe und der<br />

Überbrückungshilfe III für die Monate November bzw. Dezember<br />

2020 ist nach Angaben des BMWi nicht möglich. Denn<br />

für diese Monate überschneidet sich der Leistungszeitraum<br />

der Hilfsprogramme. Will ein Unternehmen demnach für<br />

November bzw. Dezember 2020 die Überbrückungshilfe III<br />

beantragen, kann es für diese Monate keine November- bzw.<br />

Dezemberhilfe erhalten.<br />

Förderzeitraum für die Neustarthilfe ist Januar bis Juni <strong>2021</strong>.<br />

Sind die Antragsvoraussetzungen erfüllt, wird die Neustarthilfe<br />

zunächst als Vorschuss ausgezahlt. Anträge für die Neustarthilfe<br />

können ebenso wie für die die Überbrückungshilfe<br />

III (insoweit zeichnet sich eine Verlängerung ab: s.o. S. 24)<br />

gegenwärtig bis zum 31.08.<strong>2021</strong> gestellt werden. Erst nach<br />

Ablauf des Förderzeitraums, also ab Juli <strong>2021</strong>, wird die Höhe<br />

der Neustarthilfe genau berechnet – und zwar auf Grundlage<br />

des endgültig realisierten Umsatzes der Monate Januar bis<br />

Juni <strong>2021</strong>. Der sechsmonatige Förderzeitraum der Neustarthilfe<br />

(Januar bis Juni <strong>2021</strong>) überschneidet sich nicht mit dem<br />

der Überbrückungshilfe II (September bis Dezember 2020)<br />

oder der November- oder Dezemberhilfe (November bzw.<br />

Dezember 2020). Die Neustarthilfe kann somit zusätzlich zu<br />

diesen Hilfen beantragt werden. Dagegen kann die Neustarthilfe<br />

nicht beantragt werden, wenn Überbrückungshilfe III in<br />

Anspruch genommen wird – und umgekehrt. Die Antragstellenden<br />

müssen sich also bei ihrem Antrag zwischen Neustarthilfe<br />

und Überbrückungshilfe III entscheiden.<br />

42


Aktuelles Steuer- und Beihilfenrecht I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />

Schlussabrechnung zur November- und Dezemberhilfe<br />

Dezemberhilfe entsprechend nach unten korrigiert. Sollte<br />

der tatsächliche Vergleichsumsatz höher ausfallen als bei<br />

der Antragstellung angegeben (zum Beispiel aufgrund einer<br />

nachträglichen Berichtigung der Umsatzsteueranmeldung),<br />

bleibt die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe<br />

unverändert.<br />

• Anrechnung anderer Leistungen: Der prüfende Dritte teilt<br />

der Bewilligungsstelle zudem mit, welche anzurechnenden<br />

Leistungen der Antragsteller im maßgeblichen Zeitraum<br />

in welcher tatsächlichen Höhe bewilligt bzw. ausgezahlt<br />

bekommen hat (Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfe, Leistungen<br />

aus anderen gleichartigen Zuschussprogrammen,<br />

Leistungen von Versicherungen aufgrund von Betriebsschließung<br />

oder Betriebseinschränkung).<br />

Im Falle einer Antragstellung über prüfende Dritte ist eine<br />

Schlussabrechnung der November- bzw. Dezemberhilfe vorgesehen.<br />

Die Schlussabrechnung erfolgt wie die Antragstellung<br />

über den prüfenden Dritten ausschließlich in digitaler Form<br />

über das Internet-Portal des Bundes. Die digitale Schlussabrechnung<br />

wird erst nach Ende des Förderzeitraums der Überbrückungshilfe<br />

III möglich sein, also nicht vor Juli <strong>2021</strong>. Spätestens<br />

bis zum 31. Dezember <strong>2021</strong> hat der prüfende Dritte<br />

die Schlussabrechnung für den Antragsteller vorzulegen. Der<br />

FAQ-Katalog zur „Novemberhilfe“ und „Dezemberhilfe“ (www.<br />

ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) sieht im Einzelnen<br />

Folgendes vor:<br />

• Umsatz im Leistungszeitraum: Bei Vorliegen der endgültigen<br />

Umsatzzahlen für den Zeitraum November beziehungsweise<br />

Dezember 2020 werden diese durch einen prüfenden Dritten<br />

an die Bewilligungsstellen der Länder übermittelt. Ergibt<br />

sich daraus, dass die im Leistungszeitraum erzielten Umsätze<br />

über 25 % des Vergleichsumsatzes hinausgehen, werden<br />

die darüber hinausgehenden Umsätze vollständig auf die<br />

Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe angerechnet.<br />

Sollte im Falle einer indirekten Betroffenheit über<br />

Dritte der tatsächlich erzielte Umsatz während des Lockdowns<br />

20 % des Vergleichsumsatzes übersteigen, entfällt die<br />

Antragsberechtigung, und die Novemberhilfe beziehungsweise<br />

Dezemberhilfe ist zurückzuzahlen.<br />

• Umsatz im Vergleichszeitraum: Sofern zum Zeitpunkt der<br />

Antragstellung noch keine endgültigen Umsatzzahlen für<br />

den Vergleichszeitraum vorlagen, werden auch diese im<br />

Rahmen der Schlussabrechnung durch einen prüfenden<br />

Dritten an die Bewilligungsstellen der Länder übermittelt.<br />

Sollte der tatsächliche Vergleichsumsatz geringer ausfallen<br />

als der bei der Antragstellung angegebene Vergleichsumsatz,<br />

wird die Höhe der Novemberhilfe beziehungsweise<br />

Eventuell zu viel gezahlte Leistungen sind zurückzuzahlen.<br />

Wenn die endgültige Höhe der Novemberhilfe beziehungsweise<br />

Dezemberhilfe die bereits gezahlten Zuschüsse übersteigt,<br />

erfolgt auf entsprechenden Antrag eine Nachzahlung<br />

für die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe. Der<br />

prüfende Dritte berücksichtigt bei der Bestätigung der endgültigen<br />

Umsatzzahlen die Umsatzsteuervoranmeldungen der<br />

antragstellenden Unternehmen.<br />

Rückzahlungen bereits ausgezahlter Zuschüsse sind bis zur<br />

Schlussabrechnung grundätzlich nicht zu verzinsen. Eine Verzinsung<br />

könnte eintreten, wenn nach der Rückforderung die<br />

dort gesetzten Zahlungsziele nicht eingehalten werden oder<br />

Subventionsbetrug begangen wurde.<br />

Für den Fall, dass der Antragsteller dem prüfenden Dritten<br />

keine Unterlagen für die Schlussabrechnung zur Verfügung<br />

stellt oder für diesen nicht mehr erreichbar ist, informiert der<br />

prüfende Dritte die Bewilligungsstelle des Landes über diesen<br />

Umstand. Weitergehende Verpflichtungen bestehen für ihn<br />

nicht.<br />

Erfolgt keine Schlussabrechnung, ist die Novemberhilfe<br />

beziehungsweise Dezemberhilfe in gesamter Höhe zurückzuzahlen.<br />

Eine Rückzahlung der Novemberhilfe beziehungsweise<br />

Dezemberhilfe in voller Höhe hat auch zu erfolgen, wenn der<br />

Erklärung des Antragstellers hinsichtlich Steueroasen zuwider<br />

gehandelt wird.<br />

Im Falle von Direktanträgen im eigenen Namen erfolgt keine<br />

Schlussabrechnung und ist somit auch keine Nachzahlung<br />

möglich.<br />

43


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aktuelles Steuer- und Beihilfenrecht<br />

Endabrechnung der Neustarthilfe<br />

Nach Ablauf des Förderzeitraums sind Empfänger und Empfängerinnen<br />

der Neustarthilfe (Soloselbstständige und kleine<br />

Kapitalgesellschaften) verpflichtet, bis spätestens 31.12.<strong>2021</strong><br />

eine Endabrechnung über ein Online-Tool auf der Seite www.<br />

ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de, gegebenenfalls mit<br />

Hilfe der prüfenden Dritten, zu erstellen. Auf einem anderen<br />

Kommunikationsweg eingereichte Endabrechnungen können,<br />

so das BMWi, nicht bearbeitet werden.<br />

Bei der Endabrechnung ist der erzielte Umsatz im Förderzeitraum<br />

Januar bis Juni <strong>2021</strong> anzugeben. Im Rahmen dieser<br />

Selbstprüfung sind Einnahmen aus nichtselbständigen Tätigkeiten<br />

und weitere Einnahmen – sofern vorhanden – zu den<br />

Umsätzen aus selbständiger Tätigkeit zu addieren (vgl. www.<br />

ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Sollte der Umsatz<br />

während der sechsmonatigen Laufzeit bei über 40 % des<br />

sechsmonatigen Referenzumsatzes liegen, sind der Bewilligungsstelle<br />

anfallende Rückzahlungen bis zum 30.06.2022<br />

unaufgefordert mitzuteilen und zu überweisen.<br />

Erfolgt keine Endabrechnung, ist der ausgezahlte Vorschuss<br />

vollständig zurückzuzahlen. Zur Überprüfung der Angaben<br />

finden stichprobenhaft Nachprüfungen statt.<br />

Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe: Sorgfalt bei der Eingabe der IBAN geboten<br />

Bei der Eingabe der korrekten Bankdaten im Rahmen des<br />

Antragsverfahrens für die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe<br />

ist Sorgfalt geboten, um Verzögerungen bei der<br />

Auszahlung der Abschläge zu vermeiden. Dabei ist darauf zu<br />

achten, dass die angegebene IBAN mit der beim zuständigen<br />

Finanzamt hinterlegten IBAN übereinstimmt.<br />

Wichtig kann dies insbesondere in Fällen sein, in denen beispielsweise<br />

durch die Fusion einzelner Banken den Kunden<br />

aus technischen Gründen neue IBAN Nummern zugeteilt wurden.<br />

Die Kunden wurden daraufhin regelmäßig von ihrer Bank<br />

angeschrieben, ab einem festgelegten Zeitpunkt nur noch<br />

die neue IBAN zu verwenden. Gleichwohl sind auch die alten<br />

IBAN-Nummern noch einige Zeit für den Zahlungsverkehr weiterhin<br />

verwendbar. Diese Information hat der DStV über seinen<br />

Mitgliedsverband in Mecklenburg-Vorpommern erhalten, der<br />

eine entsprechende Anfrage an eine fusionierte Sparkasse in<br />

der Region gerichtet hatte. Insoweit erscheint es in der Praxis<br />

aus Sicht des DStV derzeit angezeigt, im Antrag darauf zu achten,<br />

in den genannten Fällen stets die alte IBAN anzugeben,<br />

sofern dem zuständigen Finanzamt die neue IBAN nicht bereits<br />

mitgeteilt wurde.<br />

Anträge für die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe<br />

können bis zum 31.08.<strong>2021</strong> gestellt werden. Weitere Informationen<br />

sind abrufbar unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.<br />

44


Aktuelles Steuer- und Beihilfenrecht I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />

Überbrückungshilfe III: auch Änderungsanträge im Onlineportal möglich<br />

Das Antragsportal für die Überbrückungshilfe III ermöglicht seit<br />

Ende April auch die Erfassung von Änderungsanträgen. Darauf<br />

weist das BMWi auf seiner Webseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de<br />

hin.<br />

Von Bedeutung ist diese Möglichkeit insbesondere mit Blick auf<br />

die jüngsten Erweiterungen des Hilfsprogramms wie etwa den<br />

neuen Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch<br />

von mindestens 50 % in mindestens drei Monaten im<br />

Förderzeitraum.<br />

Eine separate Funktion zur Änderung der Kontoverbindung wird<br />

laut BMWi ebenfalls zur Verfügung stehen, um beispielsweise<br />

Schreibfehler oder Zahlendreher bei den Bankdaten zu korrigieren.<br />

Für die Auszahlung der Abschläge ist es nach Auskunft<br />

des BMWi insbesondere wichtig, dass im Antrag die Eingabe<br />

derjenigen IBAN erfolgt, die auch bei der Finanzverwaltung als<br />

Umsatzsteuerkonto für den Antragsteller hinterlegt ist.<br />

Weitere Informationen zum Verfahren zur Erfassung eines<br />

Änderungsantrags oder zur Änderung der Kontoverbindung hat<br />

das BMWi auf den Webseiten des Antragsportals bereitgestellt.<br />

Hier findet sich auch ein ausführlicher FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe<br />

III.<br />

Anträge für die Überbrückungshilfe III können bis zum 31.08.<strong>2021</strong><br />

gestellt werden. Es zeichnet sich jedoch ab, dass es zu einer Verlängerung<br />

kommen wird. S.o. S. 24.<br />

Coronahilfen: Antragstellung erfordert Steuernummer im einheitlichen Bundesschema<br />

Die Anträge für die Gewährung von Coronahilfen erfordern die<br />

Eingabe der Steuernummer im vereinheitlichten Format. Darauf<br />

weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)<br />

in seiner Ausfüllhilfe zu den Hilfsprogrammen ausdrücklich hin.<br />

Der DStV hatte eine Klarstellung angeregt.<br />

Zur korrekten Eingabe der Steuernummer ist die Verwendung<br />

des bundeseinheitlichen 13-stelligen Formats erforderlich. Dabei<br />

ist darauf zu achten, dass nur Ziffern und keine Leerzeichen oder<br />

Sonderzeichen enthalten sind. Das bedeutet, dass insbesondere<br />

die üblichen Schrägstriche bei der Steuernummer entfernt werden<br />

müssen. 11- oder 12-stellige Steuernummern sind in das<br />

13-stellige bundeseinheitliche Format umwandeln.<br />

Das BMWi kündigte an, einen Konverter für das Antrags-Portal zu<br />

erstellen, der alle Steuernummern in das einheitliche Bundesformat<br />

umwandelt. Ergänzend kann auch auf die Erläuterungen<br />

im ELSTER-Portal zurückgegriffen werden.<br />

Coronahilfen: Gesonderte Härtefallanträge möglich (www.haertefallhilfen.de)<br />

Nach einer Information des BMWi werden die bestehenden Corona-Hilfsprogramme<br />

durch gesonderte Härtefallhilfen im Einzelfall<br />

ergänzt, was im Interesse der betroffenen Unternehmen sehr<br />

zu begrüßen ist. Anträge können bei den Ländern ausschließlich<br />

elektronisch über ein länderübergreifendes Antragsportal<br />

gestellt werden.<br />

Die Härtefallhilfen sollen Unternehmen und Selbstständige<br />

unterstützen, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten<br />

sind. Sie richten sich speziell an solche Antragsteller, bei denen<br />

die bestehenden Corona-Hilfsprogramme nicht greifen, die aber<br />

gleichwohl Corona-bedingte erhebliche finanzielle Härten erlitten<br />

haben, die absehbar die wirtschaftliche Existenz bedrohen.<br />

Das jeweilige Bundesland entscheidet in diesen Einzelfällen auf<br />

der Grundlage der Empfehlungen einer Härtefallkommission,<br />

wer im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf Antrag eine<br />

Härtefallhilfe als Billigkeitsleistung erhält. Die Antragstellung<br />

muss in der Regel über sog. prüfende Dritte erfolgen.<br />

Zu beachten sind allerdings einige länderspezifische Besonderheiten:<br />

So können etwa in einigen Ländern Ausnahmen beispielsweise<br />

für Soloselbstständige mit einem Antragsvolumen unterhalb<br />

eines bestimmten Schwellenwertes gelten, die einen Antrag<br />

über prüfende Dritte entbehrlich machen.<br />

Auch können in den einzelnen Ländern unterschiedliche Antragsfristen<br />

gelten. Wichtig ist es daher, sich rechtzeitig mit den jeweiligen<br />

Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes vertraut zu<br />

machen.<br />

So ist etwa auch zu beachten, dass für Hessen und Mecklenburg-Vorpommern<br />

– anders als für die übrigen Länder – die<br />

Antragstellung nicht über das genannte gemeinsame Antragsportal,<br />

sondern über eine jeweils länderspezifische Seite<br />

erfolgen muss. Die besonderen Informationen dazu finden sich<br />

im gemeinsamen Antragsportal unter der Rubrik „Hilfe in Ihrem<br />

Bundesland“.<br />

Alle wichtigen Informationen zu den Härtefallhilfen sind im<br />

Übrigen auf den Webseiten des BMWi sowie gebündelt unter<br />

www.haertefallhilfen.de abrufbar.<br />

45


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aktuelles Steuer- und Beihilfenrecht<br />

Längere Stundungsmöglichkeit für Steuern: Anträge bis 30.06.<strong>2021</strong><br />

Mit Schreiben vom 18.03.<strong>2021</strong>, IV A 3 - S 0336/20/10001 :037,<br />

hat das BMF mehrere verfahrensrechtliche Erleichterungen<br />

zur steuerlichen Berücksichtigung der Auswirkungen des<br />

Coronavirus weiter verlängert. Zuvor war das mit BMF-Schr.<br />

v. 22.12.2020, IV A 3 - S 0336/20/10001 :025, geschehen.<br />

Insbesondere können danach fällige Steuerzahlungen im vereinfachten<br />

Verfahren bis zum 30.09.<strong>2021</strong> zinslos gestundet<br />

werden. Entsprechende Anträge müssen bis zum 30.06.<strong>2021</strong><br />

gestellt werden. Steuerstundungsmöglichkeiten sind ein<br />

erprobtes Mittel, um von der Coronakrise gebeutelte Unternehmen<br />

in ihrer Liquiditätsnot zu entlasten. Anschlussstundungen<br />

mit Ratenzahlungsvereinbarungen bis zum<br />

31.12.<strong>2021</strong> sind möglich.<br />

Darüber hinaus wird bei entsprechender Antragstellung bis<br />

zum 30.06.<strong>2021</strong> auch Vollstreckungsaufschub (Absehen von<br />

Vollstreckungsmaßnahmen im vereinfachten Verfahren)<br />

bei bis zum 30.06.<strong>2021</strong> fällig gewordenen Steuern bis zum<br />

30.09.<strong>2021</strong> gewährt.<br />

Neue BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Beurteilung von Sachspenden<br />

Die Corona-Pandemie führt gerade für den Einzelhandel zu<br />

einer Ausnahmesituation. Oftmals bleiben Unternehmen auf<br />

liegen gebliebener Saisonware sitzen. Wollen von der Krise<br />

betroffene Unternehmer diese Waren spenden, können sie<br />

von einer besonderen Billigkeitsregelung profitieren. Erhalten<br />

steuerbegünstigte Organisationen die Waren, wird die unentgeltliche<br />

Wertabgabe nicht besteuert.<br />

Diese Regelung gilt für Spenden, die zwischen dem 01.03.2020<br />

und 31.12.<strong>2021</strong> erfolgen bzw. bereits erfolgt sind. Das BMF hat<br />

dazu am 18.03.<strong>2021</strong> zwei Schreiben veröffentlicht (III C 2 -S<br />

7109/19/10002 :001; III C 2 -S 7109/19/10002 :001), zu deren<br />

Entwurfsfassung der DStV bereits vergangenen Herbst in seiner<br />

Stellungnahme S 13/20 Stellung genommen hatte.<br />

Dreh- und Angelpunkt für die Umsatzbesteuerung bei Sachspenden<br />

stellt die Ermittlung der Bemessungsgrundlage dar.<br />

Das BMF-Schreiben stellt nun unter anderem klar, dass der<br />

Ansatz einer Bemessungsgrundlage von 0 € (nur) bei wertloser<br />

Ware angesetzt werden kann. Als Beispiel nennt das<br />

Schreiben Lebensmittel und Non-Food-Artikel kurz vor Ablauf<br />

des Mindesthaltbarkeitsdatums oder Frischwaren, bei denen<br />

die Verkaufsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Der Hinweis auf<br />

nicht mehr verkaufsfähige Frischwaren ist zu begrüßen. Diese<br />

Klarstellung hatte der DStV dringend angeregt.<br />

Die Grundsätze des Schreibens gelten in allen offenen Fällen.<br />

46


Aktuelles Steuer- und Beihilfenrecht I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />

Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug: BMF gewährt Übergangsfrist<br />

bei Gutscheinen und Geldkarten<br />

Die Abgrenzung zwischen Geldleistungen und Sachbezügen<br />

wurde zum 01.01.2020 neu geregelt. Gutscheine und Geldkarten,<br />

die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen<br />

berechtigen, müssen, um als Sachbezug eingestuft<br />

zu werden, seitdem bestimmte Kriterien des ZAG erfüllen.<br />

Das BMF gewährt nun nachträglich eine Übergangsfrist bis<br />

Ende <strong>2021</strong>.<br />

Sachbezüge sind beliebte Sonderleistungen zusätzlich zum<br />

Gehalt. Übersteigen sie monatlich nicht mehr als 44 € (ab<br />

2022: 50 €), sind sie sogar steuerfrei. Umso mehr Unruhe entstand<br />

in der Praxis, als 2020 die gesetzlich modifizierte Regelung<br />

zur Abgrenzung von Geldleistungen und Sachbezügen in<br />

Kraft trat. Danach heißt es für Gutscheine und Geldkarten, die<br />

ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen<br />

berechtigen: Um als Sachbezug zu gelten und damit ggf. von<br />

der Steuerfreiheit profitieren zu können, müssen sie die Kriterien<br />

des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen.<br />

Was nun genau darunter zu verstehen war, blieb lange unklar<br />

und machte die Praxis zunehmend nervös. Der DStV regte<br />

angesichts der Rechtsunsicherheiten in seiner Stellungnahme<br />

S 07/20 zu einem nicht veröffentlichten Entwurfsschreiben des<br />

BMF eine Nichtbeanstandungsregelung an. Schließlich sprachen<br />

sich die Koalitionsfraktionen im Rahmen der Beratungen<br />

zum Jahressteuergesetz 2020 für eine vorübergehende zeitliche<br />

Nichtbeanstandungsregelung für sog. Open-Loop-Karten<br />

aus. So hätten nicht zuletzt Kartenanbieter zur Umstellung<br />

ihrer Produkte Zeit (BT-Drucks. 19/25160, S. 139).<br />

Das BMF kam der Einigung der Koalitionsfraktionen nach.<br />

Es legt fest, dass Gutscheine und Geldkarten erst ab dem<br />

01.01.2022 die entsprechenden Voraussetzungen des ZAG<br />

erfüllen müssen, um weiterhin als Sachbezug gelten zu können<br />

(BMF-Schreiben vom 13.04.<strong>2021</strong>).<br />

Dies gilt nur für solche Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich<br />

zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen<br />

berechtigen. Verfügen Karten z.B. über eine Barauszahlungsfunktion,<br />

können sie nicht von der Übergangsregelung<br />

profitieren. Sie gelten stattdessen ab 2020 als Geldleistung.<br />

Corona-Sonderzahlung noch bis Ende März 2022 steuerfrei<br />

Der Gesetzgeber schuf bereits im letzten Jahr für Arbeitgeber<br />

die Möglichkeit, einen Corona-Bonus in Höhe von 1.500 €<br />

steuer- und sozialversicherungsfrei an ihre Mitarbeiter auszuzahlen.<br />

Arbeitgeber sollen jetzt über den 30.06.<strong>2021</strong> hinaus<br />

bis Ende März 2022 Zeit erhalten, den Bonus zu gewähren.<br />

Arbeitnehmer können seit April letzten Jahres von dem sog.<br />

Corona-Bonus profitieren. Bis 1.500 € können Arbeitgeber<br />

steuer- und sozialversicherungsfrei als Beihilfe und Unterstützung<br />

aufgrund der Corona-Krise an ihre Mitarbeiter auszahlen.<br />

Die Auszahlungsfrist wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes<br />

2020 zunächst auf Ende Juni <strong>2021</strong> terminiert (BGBl. I,<br />

S. 3096). Die Frist dürfte sich nun verlängern: Der Bundestag<br />

hat jüngst den Gesetzentwurf zur Modernisierung der Entlastung<br />

von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer<br />

in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung<br />

beschlossen (BT-Drucks. 19/28925). Demnach würde die Frist<br />

für die Zahlung des Corona-Bonus bis Ende März 2022 verlängert.<br />

Die Zustimmung des Bundesrats wird am 28.05.<strong>2021</strong><br />

erwartet.<br />

Die Verlängerung soll den gegebenenfalls vorhandenen<br />

Liquiditätsengpässen vieler Arbeitgeber Rechnung tragen.<br />

Sie führt jedoch nicht dazu, dass die 1.500 € mehrfach steuerfrei<br />

ausgezahlt werden können. Die Zahlung von mehreren<br />

Teilraten bis zu insgesamt 1.500 € soll jedoch möglich sein.<br />

47


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aktuelles Steuer- und Beihilfenrecht<br />

Längere Investitionsfrist nach § 7g EStG<br />

Für Steuerpflichtige, die 2017 bzw. 2018 einen gewinnmindernden<br />

Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG gebildet<br />

haben, verlängert sich die Investitionsfrist auf 5 bzw. 4 Jahre<br />

für die geplante Anschaffung oder Herstellung.<br />

Wer den sog. Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG<br />

nutzt, das heißt, für bestimmte künftige Anschaffungen oder<br />

Herstellungen vorab eine Gewinnminderung vornimmt, hat<br />

grundsätzlich in den darauffolgenden 3 Jahren Zeit, diese<br />

Investition durchzuführen. So verlagert sich die Steuerlast<br />

in ein späteres Jahr. Lässt der Steuerpflichtige die 3-Jahresfrist<br />

investitionslos verstreichen, muss er die vorgenommene<br />

Gewinnminderung rückgängig machen. Das heißt in der<br />

Regel: Steuer- plus Zinsnachzahlungen. Gerade in der Krise<br />

käme dies zur Unzeit. Das hatte auch der Gesetzgeber erkannt<br />

und die Investitionsfrist für 2017 gebildete IAB zunächst auf<br />

4 Jahre ausgedehnt.<br />

Der DStV regte in seiner Stellungnahme S 03/21 zum Regierungsentwurf<br />

eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts<br />

(KöMoG) weitere Verbesserungen an. Er<br />

hatte sich nachdrücklich für eine längere Investitionsfrist für<br />

2017 gebildete IAB ausgesprochen. Ferner forderte der DStV<br />

auch für 2018 und 2019 gebildete IAB längere Investitionsfristen<br />

(vgl. ebenso Stellungnahmen S 04/20 bzw. S 06/20).<br />

Zumindest in Teilen greifen die Koalitionsfraktionen die Vorschläge<br />

im Rahmen des KöMoG nun auf. Für 2017 gebildete<br />

IAB haben Steuerpflichtige danach fünf Jahre für die geplante<br />

Investition Zeit. Für 2018 gebildete Investitionsabzugsbeträge<br />

sind nunmehr vier Jahre vorgesehen (vgl. Beschlussempfehlung<br />

des BT-Finanzausschusses, BT-Drucks. 19/29843).<br />

Der DStV begrüßt den Vorstoß. Das schafft für kleine und<br />

mittlere Unternehmen etwas mehr Flexibilität und einen<br />

großzügigeren Planungshorizont. Gleichzeitig mahnt der<br />

DStV Betroffene zur Wachsamkeit: Wer in den besagten Jahren<br />

einen IAB gebildet hat, sollte bei der Liquiditätsplanung<br />

berücksichtigen, dass die Investitionen spätestens 2022<br />

durchgeführt werden müssen.<br />

Nachdem das Gesetz den Bundestag passiert hat, wird die<br />

Zustimmung des Bundesrats Ende Juni erwartet.<br />

48


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<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Europa<br />

EUROPA<br />

Kommt der Europäische Steuerberater?<br />

Die EU-Kommission will untersuchen, inwieweit europäische<br />

Standards, etwa für Leistungen und Qualität von Dienstleistungen,<br />

für freiberufliche Tätigkeiten eingeführt werden können.<br />

Dies wäre unter Umständen ein erster Schritt zum Europäischen<br />

Steuerberater.<br />

Zunächst hatte die EU-Kommission im Januar 2017 Empfehlungen<br />

zur Berufsreglementierung mehrerer Berufsgruppen an<br />

die Mitgliedstaaten veröffentlicht. Für Steuerberater in Deutschland,<br />

die nach Ansicht der Brüsseler Behörde einer hohen Regulierungsintensität<br />

unterlägen, wurden insgesamt drei Maßnahmen<br />

empfohlen:<br />

Einmal sollte Deutschland überdenken, „ob einfache Aufgaben<br />

wie die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung oder die Erstellung von<br />

Steuererklärungen hochqualifizierten Fachkräften vorbehalten<br />

sein müssten“. Viel Bedenkzeit wurde der deutschen Regierung<br />

dabei nicht eingeräumt. Denn bereits im darauffolgenden Jahr<br />

eröffnete die EU-Kommission das noch anhängige Vertragsverletzungsverfahren<br />

gegen Deutschland aufgrund der Vorbehaltsaufgaben<br />

im Steuerberatungsgesetz. Soweit kein tragfähiger<br />

Kompromiss gefunden wird, dürfte die Sache vom Europäischen<br />

Gerichtshof entschieden werden.<br />

Außerdem sollte Deutschland für Transparenz und Rechtssicherheit<br />

bei der Erbringung von Steuerberatungsdienstleistungen<br />

durch in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Unternehmen<br />

sorgen. In der Folge wurde § 3a des Steuerberatungsgesetzes<br />

dergestalt geändert, dass die vorübergehende und gelegentliche<br />

geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen vom Staat<br />

der Niederlassung aus erfolgen kann. Mission accomplished.<br />

Schließlich sollte Deutschland „die Verhältnismäßigkeit der<br />

Anforderungen an die Beteiligungsverhältnisse prüfen.“ Hierzu<br />

ist das Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung des Berufsrechts<br />

zur anwaltschaftlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften<br />

im vollen Gange.<br />

Der DStV reagierte mit einer umfangreichen Stellungnahme<br />

E 06/21 vom 31.03.<strong>2021</strong> an die EU-Kommission. Er forderte, dass<br />

neue Geschäftsmodelle im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungserbringung<br />

aus Gründen der Fairness den gleichen<br />

berufsrechtlichen Regeln unterliegen, wie die der anderen freiberuflichen<br />

Dienstleistungserbringer. Werte, Grundsätze und Ziele<br />

berufsrechtlicher Bestimmungen zum Schutz von Verbrauchern,<br />

zur Sicherung der Qualität, der Unabhängigkeit und Selbstverwaltung<br />

des Berufsstandes müssen auch von Dienstleistungserbringern<br />

neuer Geschäftsmodelle gewährleistet werden.<br />

Darüber hinaus setzte sich der DStV etwa für die umfängliche<br />

Berücksichtigung von Sprach-, Gesetzes- und Sachkenntnis bei<br />

der Bewertung der Verhältnismäßigkeit und Geeignetheit von<br />

zu empfehlenden Maßnahmen ein, fordert eine realistische<br />

Datenerhebung sowie die Einbeziehung sämtlicher Indikatoren<br />

zur Ermittlung von Wirtschaftswachstum einschließlich bestehender<br />

Opportunitätskosten.<br />

Außer dem DStV haben noch 33 weitere Organisationen eine<br />

Stellungnahme zur Aktualisierung der Berufsreglementierungsempfehlungen<br />

abgegeben, darunter unsere Europäischen Dachverbände,<br />

die European Tax Advisers Federation (ETAF) und die<br />

European Federation of Accountants and Auditors for SMEs (EFAA).<br />

Mit ihrer Mitteilung vom 05.05.<strong>2021</strong> an das Europäische Parlament,<br />

den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss<br />

und den Ausschuss der Regionen aktualisierte die<br />

EU-Kommission ihre Industriestrategie für eine Stärkung des<br />

Binnenmarkts zum Wiederaufbau Europas [COM (<strong>2021</strong>) 350 vom<br />

05.05.<strong>2021</strong>, einsehbar und downloadbar unter https://ec.europa.eu/...].<br />

Dabei wartete sie mit einem echten Paukenschlag<br />

auf.<br />

Weil die EU-Kommission zu wenig Fortschritte bei der Vertiefung<br />

des EU-Binnenmarkts, insbesondere im Dienstleistungsbereich<br />

sieht, soll der Marktzugang für verschiedene Berufe erhöht und<br />

Zulassungsbeschränkungen abgebaut werden. Aus diesem Grund<br />

sollen wichtige sog. Key-Business Dienstleistungen harmonisiert<br />

werden. Die EU-Kommission führt dabei beispielhaft die<br />

Dienstleistungen freiberuflicher Dienstleistungserbringer, wie<br />

Ingenieure, Architekten, IT- oder der rechtsberatenden Berufe an.<br />

Steuerberater werden in der Mitteilung zwar nicht ausdrücklich<br />

erwähnt, doch gehören die beratenden und prüfenden Berufe<br />

zu jener Berufsgruppe, deren Berufsrecht die EU-Kommission seit<br />

langem äußerst kritisch hinterfragt. Die Wahrscheinlichkeit, dass<br />

auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vom Anwendungsbereich<br />

erfasst werden, dürfte deshalb entsprechend hoch sein.<br />

Die genannten Unternehmensdienstleistungen tragen bis zu 11 %<br />

zum BIP der EU bei und sind wesentliche Wettbewerbsfaktoren<br />

für Unternehmen. Sie würden jedoch, so die Kommission [COM<br />

(<strong>2021</strong>) 350, S. 10], „durch restriktive nationale Vorschriften wie<br />

strenge Zugangs- und Ausübungsanforderungen eingeschränkt.<br />

Während die europäischen Normen im Bereich der Waren große<br />

Vorteile für Unternehmen und Verbraucher gebracht haben,<br />

indem sie zur Erhöhung von Qualität und Sicherheit, zu mehr<br />

Transparenz, zur Kostensenkung und zur Marktöffnung für Unternehmen<br />

beigetragen haben, machen europäische Dienstleis-<br />

50


Europa I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />

tungsnormen nur etwa 2 % aller Normen aus. Dienstleistungsnormen<br />

legen technische Anforderungen fest, z. B. Qualitäts-,<br />

Leistungs-, Interoperabilitäts-, Umweltschutz-, Gesundheitsoder<br />

Sicherheitsstandards. Sie können das Verbrauchervertrauen<br />

stärken, die Integration der europäischen Dienstleistungsmärkte<br />

weiter vorantreiben und dazu beitragen, Hindernisse im<br />

Zusammenhang mit der Vielzahl nationaler Zertifizierungsanforderungen<br />

zu überwinden.“ Die Kommission kündigt an,<br />

„den Vorschlag für einen Rechtsakt zur Regulierung wichtiger<br />

Unternehmensdienstleistungen, die durch harmonisierte Normen<br />

unterstützt werden, auf seine Berechtigung [zu] prüfen und<br />

dabei zunächst die relevantesten Bereiche der Unternehmensdienstleistungen<br />

[zu] bewerten, in denen harmonisierte Normen<br />

einen Mehrwert bringen könnten“ [COM (<strong>2021</strong>) 350, S. 10].<br />

Eine Harmonisierung soll dabei durch die Schaffung gemeinsamer<br />

technischer Standards, etwa bei der Qualität der zu erbringenden<br />

Dienstleistung, der Art der Leistung, der Interoperabilität<br />

oder des Umweltschutzes geschaffen werden. In einem ersten<br />

Schritt will die EU-Kommission eine Bewertung ausarbeiten,<br />

inwieweit einzelne Berufsgruppen für eine solche Harmonisierung<br />

in Frage kommen.<br />

Im Vergleich zu ihren Kollegen in anderen europäischen Ländern<br />

haben Steuerberater in Deutschland als Organ der Steuerrechtspflege<br />

mit die höchsten Standards, insbesondere in Bezug auf<br />

Qualität, Verbraucherschutz, Weiterbildung oder Compliance.<br />

Eine Harmonisierung solcher Leistungsmerkmale dürfte keinesfalls<br />

zur Absenkung des deutschen Standards auf einen europäischen<br />

Durchschnitt führen. Deshalb begrüßt der DStV grundsätzlich<br />

eine Mindestharmonisierung von Standards, soweit diese<br />

den Mitgliedstaaten höhere Standards gewähren und so das<br />

Schutzniveau für Mandaten in ganz Europa erhöhen. Er spricht<br />

sich aber vehement gegen eine Maximalharmonisierung zum<br />

Schaden von Verbrauchern und KMU sowie des Ansehens des<br />

Berufsstandes aus.<br />

Jetzt hat die EU-Kommission eine Aktualisierung der Empfehlungen<br />

für den Sommer angekündigt. Eine Neuerung dürfte<br />

dabei die Überprüfung der berufsrechtlichen Vorschriften in<br />

Bezug auf die Behinderung von neuen, insbesondere digitalen,<br />

Geschäftsmodellen sein. Erstmalig würde damit das Berufsrecht<br />

der Steuerberater einem Belastungstest im Hinblick auf die Digitalisierung<br />

des EU-Binnenmarkts ausgesetzt.<br />

Digitaler EU-Binnenmarkt<br />

Digitales kennt keine nationalen Grenzen. Der digitale EU-Binnenmarkt<br />

gilt deshalb als der Teil des EU-Binnenmarkts, der am<br />

einfachsten zu deregulieren ist. Das betrifft einerseits Google<br />

& Co; doch mit der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitsprozesse<br />

zwangsläufig auch immer mehr die Tätigkeiten der<br />

beratenden und prüfenden Berufe.<br />

Daher hat der DStV auch das laufende Verfahren des Initiativberichts<br />

zur „Beseitigung von Hindernissen für einen funktionieren<br />

digitalen Binnenmarkt“ [2020/2216 (INI) vom 09.12.2020]<br />

intensiv begleitet. Frühzeitig gelang es wichtige Änderungsvorschläge<br />

zum ursprünglichen Berichtsentwurf der irischen<br />

Berichterstatterin, Deirdre Clune (EVP), einzubringen, die sich<br />

im abgestimmten Berichtstext wiederfinden.<br />

dem Verbraucherschutz dient. Außerdem hat der DStV erfolgreich<br />

dafür geworben, dass der Leitsatz der Kommissionsvizepräsidentin<br />

Margarethe Vestager, „Was offline illegal ist, muss<br />

auch online illegal sein“, in die Kompromissänderungsanträge<br />

Eingang fand. Dadurch war sichergestellt, dass diese auch mit<br />

großer Mehrheit verabschiedet wurden.<br />

Unter Berücksichtigung der Argumente des DStV stimmte der<br />

Binnenmarktauschuss des EU-Parlaments für den Initiativbericht,<br />

der unter anderem die Beseitigung von Hindernissen im<br />

digitalen Binnenmarkt zum Ziel hatte.<br />

„... Was offline illegal ist, muss auch<br />

online illegal sein“<br />

Kommissionsvizepräsidentin Margarethe Vestager<br />

So hat sich der DStV etwa dafür eingesetzt, dass der pauschale<br />

Begriff „Hindernis“ präzisiert wurde. Damit ist klargestellt,<br />

dass lediglich Hindernisse im Bericht genannt werden, die als<br />

„ungerechtfertigt“ gelten und nicht sog. „gerechtfertigte Hindernisse“,<br />

wie etwa das deutsche Berufsrecht der beratenden<br />

und prüfenden Berufe, das in verhältnismäßiger Weise etwa<br />

51


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Europa<br />

Große Mehrheit im EU-Parlament für einen globalen Mindestkörperschaftssteuersatz<br />

Am 28.04.<strong>2021</strong> hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit<br />

(549 Ja-Stimmen, 70 Nein-Stimmen und 75 Enthaltungen) den<br />

Initiativbericht der EU-Abgeordneten Andreas Schwab (EVP,<br />

Deutschland) und Martin Hlaváček (Renew Europe, Tschechische<br />

Republik) zur digitalen Besteuerung und zur effektiven<br />

Mindestbesteuerung von Unternehmen angenommen.<br />

Das EU-Parlament hat damit unter anderem für eine globale<br />

Mindestbesteuerung von digitalen Dienstleistungen votiert.<br />

Der Bericht hebt hervor, dass internationale Steuerregeln, die<br />

zu Beginn des 20. Jahrhunderts festgelegt wurden, überarbeitet<br />

werden müssten. Sie seien für die digitale Wirtschaft des 21.<br />

Jahrhunderts nicht geeignet. Nach Meinung der Abgeordneten<br />

sollte das Besteuerungsrecht widerspiegeln, dass die Interaktion<br />

zwischen Unternehmen und Verbrauchern wesentlich<br />

zur Wertschöpfung in stark digitalisierten Geschäftsmodellen<br />

beiträgt. Die Abgeordneten fordern einen effektiven Mindestkörperschaftssteuersatz<br />

in ausreichender Höhe und begrüßen<br />

den Vorschlag der USA, einen globalen Körperschaftssteuersatz<br />

von 21 % einzuführen. Während der Plenardebatte erklärte der<br />

Europaabgeordnete Schwab, dass „wir in den letzten Jahren<br />

ein großes Problem mit digitalen Dienstleistungen hatten,<br />

weil sie geringer besteuert wurden als traditionelle [Dienstleistungen]“.<br />

Die Autoren des Berichts weisen darauf hin, dass<br />

digitale Unternehmen im Durchschnitt mit einem effektiven<br />

Steuersatz von lediglich 9,5 % belastet werden, Unternehmen<br />

mit traditionellen Geschäftsmodellen dagegen mit 23,2 %<br />

mehr als doppelt so hoch. Was besonders für die europäischen<br />

KMUs im Binnenmarkt einen Wettbewerbsnachteil darstellt.<br />

Der Bericht merkt an, dass die EU einen „Notfallplan“ entwickeln<br />

sollte, für den Fall, dass die Verhandlungen auf OECD-<br />

Ebene ins Stocken geraten oder gar scheitern. Im Rahmen<br />

der OECD verpflichten sich die teilnehmenden Länder bis Juli<br />

<strong>2021</strong> zu einer Übereinkunft zu gelangen. Der Europaabgeordnete<br />

Hlaváček erklärte, dass „große digitale Akteure keinen<br />

unfairen Vorteil gegenüber KMU haben dürfen. Wir haben eine<br />

moralische Verantwortung dafür zu sorgen, dass digitale multinationale<br />

Unternehmen ihren fairen Beitrag leisten. Genauso<br />

wie alle anderen Unternehmen und Bürger auch“.<br />

FISC-Unterausschuss erörtert steuerliche Reformvorschläge für die Zeit nach der Pandemie<br />

Auch im FISC-Unterausschuss diskutierten Europaabgeordnete<br />

in ihrer letzten Sitzung vor den Osterfeiertagen mögliche<br />

Richtungen der Neugestaltung des europäischen Wirtschaftund<br />

Steuersystems nach Beendigung der Pandemie. „Der<br />

FISC-Unterausschuss im Europäischen Parlament wurde eingerichtet,<br />

um den ECON-Ausschuss in Steuerangelegenheiten zu<br />

unterstützen. Insbesondere bei Fragen der Bekämpfung von<br />

Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung<br />

sowie bei der finanziellen Transparenz in Steuersachen“, so<br />

dessen Vorsitzender Paul Tang (S&D, Niederlande). Er erweist<br />

sich als besonders aktives und selbstbewusstes Gremium des<br />

Europaparlaments.<br />

Die Bewältigung der negativen Pandemiefolgen und die digitale<br />

und ökologische Transformation haben und werden in<br />

den nächsten Jahren enorme öffentliche Mittel, also Steuer-<br />

52


Europa I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />

gelder benötigen. Der grenzüberschreitende Charakter dieser<br />

Vorhaben und die direkten Auswirkungen auf den EU-Binnenmarkt<br />

veranlassen die Europaparlamentarier zu intensiven<br />

Beratungen. Neben den Fragen neuer Steuern und Abgaben<br />

werden auch Fragen der Zuständigkeiten stärker ins Zentrum<br />

der Debatte rücken.<br />

Die FISC-Mitglieder diskutierten Vorschläge des französischen<br />

Abgeordneten Claude Gruffat (Grüne/EFA). In seinem Bericht<br />

fordert er ein neues Steuersystem, das sich auf drei Hauptziele<br />

konzentriert: den ökologischen Übergang, den Abbau sozialer<br />

Ungleichheiten und die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit<br />

kleiner und mittelständischer Unternehmen<br />

in Europa. In dem Bericht werden die Mitgliedstaaten aufgefordert,<br />

eine Ausweitung der Steuerbemessungsgrundlage<br />

für Umweltsteuern in Betracht zu ziehen und die Besteuerung<br />

von Arbeit auf Kapital und Vermögen zu verlagern. Die erste<br />

Aussprache erzeugte unterschiedliche Reaktionen. Während<br />

konservative Abgeordnete darauf verwiesen, das EU-Parlament<br />

habe keine Befugnisse den Mitgliedstaaten steuerliche<br />

Vorschriften zu machen, betonten Abgeordnete der Grünen/<br />

EFA- und S&D-Fraktionen die binnenmarktrelevanten Aspekte<br />

wie zum Beispiel die Unterstützung der KMUs weiterzuverfolgen.<br />

Der Initiativbericht soll überarbeitet und im zweiten Quartal<br />

erneut beraten werden. Sollte der FISC-Unterausschuss<br />

der überarbeiteten Fassung zustimmen, wird dieser an den<br />

ECON-Ausschuss überwiesen. Dort erhielt, ebenfalls vor<br />

Ostern, der Initiativbericht der Abgeordneten Andreas Schwab<br />

(EVP, Deutschland) und Martin Hlaváček (Renew, Tschechien)<br />

über die Ausgestaltung der zukünftigen Digitalbesteuerung<br />

in der EU, eine große Mehrheit (s. vorherigen Artikel).<br />

Beide Berichte zeigen, dass das selbstbewusst auftretende<br />

EU-Parlament bei den anstehenden Beratungen in den<br />

genannten Bereichen nicht am Spielfeldrand stehen möchte.<br />

Die anstehenden Debatten der wirtschaftlichen Transformation<br />

und des Wiederaufbaus werden unweigerlich auch Fragen<br />

der angemessenen Besteuerung aufwerfen. Streit über<br />

Fragen der Kompetenzabgrenzung zwischen nationaler und<br />

europäischer Ebene sind dabei inbegriffen.<br />

2. Brüsseler Berufsrechtsdialog<br />

Den Auftakt der Veranstaltung bildeten die Europaabgeordnete<br />

und Vizepräsidentin des Europaparlamentes Evelyne<br />

Gebhardt (SPD Baden-Württemberg) sowie DStV-Vizepräsident<br />

StB Torsten Lüth (Präsident des Steuerberaterverbandes Mecklenburg-Vorpommern<br />

e.V.) mit der Diskussion zum Berufsrecht<br />

im digitalen Zeitalter.<br />

Im 2. Brüsseler Berufsrechtsdialog setzten die German Tax<br />

Advisers ihre Gespräche über die Zukunft des Berufsrechts der<br />

beratenden und prüfenden Berufe fort. DStV-Vizepräsident<br />

StB Torsten Lüth debattierte dabei mit der Europaabgeordneten<br />

Evelyne Gebhardt. StB Prof. Dr. Hartmut Schwab war im<br />

Gespräch mit Martin Frohn, Referatsleiter der EU-Kommission<br />

für Berufsreglementierungen.<br />

Im Vorfeld des Livestreams zum 2. Brüsseler Berufsrechtsdialog<br />

am 24.02.<strong>2021</strong> hatten sich über 400 Interessierte angemeldet,<br />

um als Zaungäste der digitalen Arena die Gespräche mit Entscheidungsträgern<br />

der Europäischen Binnenmarktpolitik, und<br />

damit des Berufsrechts, mitzuverfolgen.<br />

StB Torsten Lüth begrüßte die Binnenmarktexpertin und hob<br />

ihre Rolle als Berichterstatterin der Dienstleistungsrichtlinie<br />

hervor, die den EU-Binnenmarkt für Dienstleistungen noch<br />

heute maßgeblich mitprägt. Inzwischen befasst sich Evelyne<br />

Gebhardt insbesondere mit digitalen Themen. In dieser Wahlperiode<br />

verhandelt sie etwa einen Bericht, der auch die Beseitigung<br />

von Hindernissen für einen funktionierenden digitalen<br />

Binnenmarkt zum Gegenstand hat. Außerdem ist Gebhardt als<br />

Schattenberichterstatterin ihrer sozialdemokratischen Fraktion<br />

zuständig für einen der beiden Vorschläge zum Paket über<br />

digitale Dienste.<br />

StB Torsten Lüth zeigte sich besorgt darüber, dass neue Regelungen<br />

im digitalen Binnenmarkt und die zunehmende Digitalisierung<br />

von Arbeitsprozessen zu einer Aushöhlung des<br />

Berufsrechts führen könnten. Die Europaabgeordnete teilte die<br />

Auffassung und fügte an, dass allein mit der Beibehaltung der<br />

jetzigen Regelung des Ziellandprinzips und damit verbunden<br />

des Fortbestands des nationalen Berufsrechts ein hohes Maß<br />

an Qualität der Dienstleistungen der Steuerberater gewährleistet<br />

werden könne. Deshalb, so versicherte Gebhardt, werde<br />

sie auch beim Paket über digitale Dienste ganz genau aufpassen,<br />

dass möglichst keine Beeinträchtigung der bestehenden<br />

Regeln beschlossen wird.<br />

53


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Europa<br />

Die Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt, SPD, Vizepräsidentin des Europaparlamentes, und<br />

DStV-Vizepräsident Torsten Lüth zum digitalen Binnenmarkt<br />

Im weiteren Verlauf des Gesprächs führte StB Torsten Lüth aus,<br />

mit wie viel Engagement Steuerberater sich als Compliance-Instanz<br />

derzeit dafür einsetzen, die wirtschaftlichen Folgen der<br />

Pandemie abzumildern. Der Berufstand habe dadurch eine hohe<br />

Verantwortung für das Gemeinwohl und trage wesentlich zum<br />

„Neustart“ der mittelständischen Wirtschaft bei. Wenig verständlich<br />

wären vor diesem Hintergrund die berufsrechtlichen Auseinandersetzungen<br />

auf europäischer Ebene. Die EU-Kommission<br />

begründe die Notwendigkeit eines Abbaus von sog. „Hindernissen“,<br />

sprich Berufsrechten im Europäischen Binnenmarkt, mit der<br />

vagen Aussicht auf mehr Wirtschaftswachstum.<br />

Evelyne Gebhardt zeigte sich von den derzeitigen Leistungen<br />

des Berufstands sehr beeindruckt. Genau deshalb müssten<br />

Opportunitätskosten des Gemeinwohls auch mehr Berücksichtigung<br />

finden. Deregulierung wäre genau der falsche<br />

Ansatz. Es brauche stattdessen ein gut balanciertes Maß an<br />

Regelungen, um die Qualität von Dienstleitungen zu sichern.<br />

MdEP Evelyne Gebhardt zur Qualität von Dienstleistungen und<br />

Verbraucherschutz im EU-Binnenmarkt<br />

Martin Frohn (Referatsleiter EU-Kommission) und StB Prof. Dr. Hartmut Schwab (Präsident BStBK)<br />

54


Europa I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />

Martin Frohn wartete erst einmal mit einer guten Nachricht auf.<br />

Nachdem die Gesetzesvorschläge zu den höchst umstrittenen<br />

Notifizierungsverfahren und der Europäische Dienstleistungskarte<br />

zurückgezogen wurden, kündigte er an, dass in dieser<br />

Wahlperiode keine größeren Gesetzgebungsvorschläge bei<br />

nicht-digitalen Dienstleistungen zu erwarten wären. Stattdessen<br />

läge das Hauptaugenmerk der EU-Kommission darauf, dass<br />

existierende Binnenmarktregeln künftig in den Mitgliedstaaten<br />

besser umgesetzt werden.<br />

Den vollständigen 2. Brüsseler Berufsrechtsdialog finden Sie auf<br />

dem YouTube-Kanal des DStV.<br />

DStV im Einsatz für die EFAA – Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter<br />

Das Mehrwertsteuer-Paket für den elektronischen Handel<br />

soll grenzüberschreitende Geschäfte vereinfachen, Mehrwertsteuerbetrug<br />

bekämpfen und fairere Wettbewerbsbedingungen<br />

für Unternehmen mit Sitz in der EU schaffen.<br />

Am 26.02.<strong>2021</strong> nahm StB/WP Dipl.-Kfm. Christian Witte vom<br />

Landesverband Westfalen-Lippe e.V. als Mitglied der Expertengruppe<br />

„Accounting“ unseres europäischen Dachverbands<br />

der European Federation of Accountants and Auditors for<br />

SMEs (EFAA) an einer Studie zur Akzeptanz der neuen Registrierungsmöglichkeiten<br />

und zur Zukunft des E-Invoicing im<br />

Auftrag der EU-Kommission teil.<br />

StB/WP Dipl.-Kfm. Christian Witte im Gespräch mit Interviewer Maximilian Freudenthaler (Economisti<br />

Associati) im Auftrag der EU-Kommission und DStV-Büroleiter Brüssel Marc Lemanczyk<br />

55


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Allgemeine Rechtsfragen<br />

ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN<br />

Verwaltungsgerichtliche Vertretungsbefugnis bei Coronahilfen<br />

Die Unternehmen erwarten bei den Corona-Hilfsprogrammen<br />

eine Beratung aus einer Hand – nicht nur bei den Antragsverfahren,<br />

sondern auch bei den Rechtsmitteln. Die kleinen und<br />

mittleren Kanzleien fungieren in der Corona-Pandemie für die<br />

betroffenen Unternehmen als vertraute und zentrale Ansprechpartner<br />

in allen krisenbedingten Fragen. Die tägliche Praxis<br />

in den Kanzleien im Rahmen der Corona-Hilfspakete zeigt,<br />

dass die Antragstellenden auch dabei eine Beratung aus einer<br />

Hand erwarten. Dazu gehört nicht nur die Durchführung der<br />

Antragsverfahren, sondern auch die Möglichkeit der Einlegung<br />

der entsprechenden Rechtsmittel. Hier stoßen die Kolleginnen<br />

und Kollegen jedoch an rechtliche Grenzen.<br />

Widersprüche gegen die Bewilligungsbescheide dürfen sie<br />

für die Betroffenen zwar durchführen (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 Rechtsdienstleistungsgesetz).<br />

Eine Vertretung vor den zuständigen<br />

Verwaltungsgerichten ist ihnen hingegen verwehrt. Denn die<br />

gerichtliche Befugnis beschränkt sich allein auf Abgabenangelegenheiten<br />

(§ 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung<br />

- VwGO) – also auf Steuern, Beiträge und Gebühren. Wirtschaftshilfen<br />

wie die Überbrückungshilfen zählen hingegen zu<br />

Billigkeitsleistungen gemäß den Landeshaushaltsordnungen<br />

bzw. der Bundeshaushaltsordnung. Als sog. reine Leistungsverwaltung<br />

fallen sie nicht unter den Anwendungsbereich der<br />

besagten Befugnis.<br />

In der Praxis sorgt dies für Unverständnis. Der DStV und die<br />

BStBK machten in den regelmäßigen Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsministerium<br />

über die Corona-Hilfspakete auf das<br />

Defizit aufmerksam. Sie regten an, insoweit die Gesetzeslage<br />

anzupassen und eine gerichtliche Vertretungsbefugnis für die<br />

Berufsangehörigen vorzusehen.<br />

DStV-Präsident StB/WP Harald Elster flankierte dieses Engagement<br />

und wandte sich jüngst an die zuständigen Entscheidungsträger<br />

im Deutschen Bundestag. Mit Schreiben an MdB<br />

RA Dr. Jan-Marco Luczak (Sprecher der CDU/CSU für Recht und<br />

Verbraucherschutz), MdB StBin Antje Tillmann (Finanzpolitische<br />

Sprecherin der CDU/CSU), MdB StB Sebastian Brehm (CDU/CSU)<br />

und MdB RA Hans-Jürgen Thies (CDU/CSU) untermauerte er<br />

das Anliegen des Berufsstands. Als prüfende Dritte seien die<br />

kleinen und mittleren Kanzleien mit der Materie am besten<br />

vertraut. Aufgrund der Komplexität der Hilfspakete und der<br />

umfangreichen Abrechnungsregelungen sei es den Betroffenen<br />

kaum möglich, sich in einem gerichtlichen Verfahren<br />

selbst zu vertreten. Einen bisher nicht mit den Sachverhalten<br />

betrauten Rechtsanwalt zu beauftragen, würde für die<br />

gebeutelten Unternehmen weitere Kosten und Zeitaufwand<br />

bedeuten. Schließlich sei eine solche punktuelle Ausweitung<br />

der Befugnisse dem Recht nicht fremd. So sehe etwa das Handelsgesetzbuch<br />

für das Beschwerdeverfahren gegen die Festsetzung<br />

von Ordnungsgeldern bei Verstößen gegen die Offenlegungspflichten<br />

eine entsprechende Vertretungsbefugnis vor<br />

(§ 335 Abs. 2 Satz 3 HGB).<br />

Elster bat die Bundestagsabgeordneten, die insoweit laufenden<br />

Erörterungen zwischen den zuständigen Fachressorts<br />

der Bundesregierung unter der Federführung des Bundesministeriums<br />

der Justiz und für Verbraucherschutz im Sinne des<br />

Berufsstands zu begleiten. Der DStV begrüßt es ausdrücklich,<br />

dass die Ressorts das Anliegen bereits diskutieren.<br />

56


Allgemeine Rechtsfragen I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />

Kein Arbeitsunfall bei Sturz auf dem Weg ins Homeoffice<br />

Ein Arbeitnehmer, der morgens auf dem Weg von seinen privaten<br />

Wohnräumen zur (erstmaligen) Arbeitsaufnahme in seinem<br />

Homeoffice auf der innerhäusigen Treppe verunglückt,<br />

steht weder gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII (Wegeunfall) noch<br />

gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 SGB VII (Betriebsweg) unter dem<br />

Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das LSG<br />

Essen in seinem nicht rechtskräftigem Urteil vom 09.11.2020,<br />

L 17 U 487/19, entschieden.<br />

Der Kläger war als Gebietsverkaufsleiter seit mehreren Jahren<br />

im Außendienst versicherungspflichtig beschäftigt. Er arbeitet<br />

dabei regelmäßig auch im Homeoffice. Im September 2018<br />

stürzte der Kläger auf dem Weg von den Wohnräumen in seine<br />

Büroräume eine Wendeltreppe hinunter. Dabei erlitt er einen<br />

Brustwirbeltrümmerbruch. Die beklagte Berufsgenossenschaft<br />

Handel und Warenlogistik lehnte die Gewährung von Entschädigungsleistungen<br />

aus der gesetzlichen Unfallversicherung ab.<br />

Es liege kein Arbeitsunfall vor. Der Sturz habe sich im häuslichen<br />

Wirkungskreis und nicht auf einem versicherten Weg ereignet.<br />

Auf die Berufung der Beklagten hat das LSG Essen das<br />

erstinstanzliche Urteil geändert und die Klage abgewiesen.<br />

Die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalles lägen nicht vor. Der<br />

vom Kläger zurückgelegte Weg sei weder als Weg nach dem Ort<br />

der Tätigkeit gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII (wege)unfallversichert,<br />

noch als versicherter Betriebsweg anzusehen.<br />

Bei der Wegeunfallversicherung beginne der Versicherungsschutz<br />

erst mit dem Durchschreiten der Haustür des Gebäudes.<br />

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), der<br />

sich der Senat anschließe, könne ein im Homeoffice Beschäftigter<br />

niemals innerhalb des Hauses bzw. innerhalb der Wohnung<br />

auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit wegeunfallversichert<br />

sein.<br />

Die Annahme eines Betriebsweges scheide aus, da sich der<br />

Kläger zum Zeitpunkt des Treppensturzes auf dem Weg in sein<br />

Arbeitszimmer zur erstmaligen Aufnahme seiner versicherten<br />

Tätigkeit am Unfalltag befunden habe. Es handele sich bei<br />

Betriebswegen um Strecken, die in Ausübung der versicherten<br />

Tätigkeit zurückgelegt würden. Vor- und Nachbereitungshandlungen<br />

der versicherten Arbeitsleistungen fielen nicht<br />

darunter. Der Kläger habe den Weg zurückgelegt, um seine<br />

versicherungspflichtige Tätigkeit im Homeoffice am Unfalltag<br />

erstmalig aufzunehmen.<br />

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftigt. Die Revision ist beim<br />

BSG unter dem Az. B 2 U 4/21 R anhängig.<br />

57


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus der Finanzverwaltung<br />

AUS DER FINANZVERWALTUNG<br />

Thomas Waza neuer Finanzpräsident der OFD NRW<br />

Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat seit dem 01.<br />

Mai einen neuen Finanzpräsidenten: Thomas Waza, seit über<br />

drei Jahrzehnten in der Finanzverwaltung tätig, folgt als Leiter<br />

der Steuerabteilung auf Edgar Alfes, der nach über zehn Jahren<br />

als Finanzpräsident in den Ruhestand geht.<br />

Staatssekretär Dr. Patrick Opdenhövel empfing beide im Ministerium<br />

der Finanzen in Düsseldorf und ernannte Waza offiziell zum<br />

neuen Finanzpräsidenten. „Thomas Waza ist die ideale Besetzung<br />

für diese bedeutende Position“, erklärt Staatssekretär Dr. Opdenhövel.<br />

„Er ist ein ausgewiesener Fachmann im Steuerrecht und<br />

kennt sich bestens in unserer Verwaltung aus.“<br />

Der gelernte Jurist tritt in die Fußstapfen von Edgar Alfes, der<br />

sich nach fast 40-jähriger Tätigkeit in der Finanzverwaltung in<br />

den Ruhestand verabschiedet. „Edgar Alfes hat insbesondere in<br />

seiner Zeit als Finanzpräsident unsere Finanzverwaltung geprägt<br />

– fachlich und menschlich. Für seinen Einsatz und die großartige<br />

Zusammenarbeit bedanke ich mich,“ betonte Dr. Opdenhövel.<br />

Der 61-jährige Thomas Waza will sich den Herausforderungen in<br />

seiner neuen Funktion mit höchstem Engagement und Leidenschaft<br />

stellen. „Ich bin ein lösungsorientierter Mensch und strebe<br />

an, Entscheidungen nachvollziehbar und transparent zu treffen.<br />

Dabei habe ich sowohl unsere Finanzverwaltung als auch die<br />

Bürgerinnen und Bürger im Blick“, erklärt er. „Effektive Lösungen<br />

zu finden, die für beide gleichermaßen vorteilhaft sind, daran<br />

möchte ich maßgeblich mitwirken.“<br />

Edgar Alfes ist ebenfalls überzeugt von seinem Nachfolger: „Ich<br />

gebe die Steuerabteilung in ausgezeichnete Hände und werde<br />

die weiteren Fortschritte nun aus der Ferne verfolgen.“<br />

Thomas Waza arbeitet seit 1990 in der Finanzverwaltung. Er<br />

begann als Sachgebietsleiter zunächst im Finanzamt Detmold<br />

und später im Finanzamt Paderborn. 1993 wechselte er als<br />

Referent in die Oberfinanzdirektion Münster. Während dieser<br />

Tätigkeit war er für einige Monate zum Aufbau der Finanzverwaltung<br />

nach der Wiedervereinigung an die Fachhochschule für<br />

Finanzen des Landes Brandenburg abgeordnet, bevor er im Jahr<br />

2000 Referatsleiter bei der Oberfinanzdirektion Münster wurde.<br />

Waza war außerdem Dienststellenleiter des Finanzamts Beckum<br />

und leitete acht Jahre das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung<br />

Münster. Im Oktober 2017 kehrte er schließlich<br />

als Referatsleiter des Steuerfachbereichs für Außendienste und<br />

Steuerfahndung endgültig an die Oberfinanzdirektion zurück.<br />

Die Steuerabteilung ist eine von drei Abteilungen der Oberfinanzdirektion<br />

Nordrhein-Westfalen, der größten Mittelbehörde im<br />

Bereich der Landesfinanzverwaltungen. Sie unterstützt die Finanzämter<br />

bei der Steuerfestsetzung und Steuererhebung, bei der<br />

Ermittlung und Prüfung in Einzelfällen und übt die Fachaufsicht<br />

über die 129 Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen aus.<br />

V.l.n.r.: Edgar Alfes und Thomas Waza<br />

58


Aus der Finanzverwaltung I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />

Behördenverzeichnisse<br />

Folgende Finanzämter haben neue Telefonverzeichnisse/Geschäftsverteilungspläne herausgegeben, die mit beigefügtem<br />

Revers oder per E-Mail unentgeltlich bei der Geschäftsstelle angefordert werden können:<br />

Finanzamt<br />

Verzeichnis<br />

Finanzamt Aachen-Stadt Geschäftsverteilungsplan, Stand 03.05.<strong>2021</strong><br />

Finanzamt Aachen f. Groß- und Konzern-BP Geschäftsverteilungsplan, Stand 30.04.<strong>2021</strong><br />

Finanzamt Bonn-Innenstadt Telefonverzeichnis, Stand 01.04.<strong>2021</strong><br />

Finanzamt Köln-Altstadt Geschäftsverteilungsplan, Stand 01.03.<strong>2021</strong><br />

Finanzamt Köln-Nord Telefonverzeichnis, Stand 01.06.<strong>2021</strong><br />

Finanzamt Köln-Porz Geschäftsverteilungsplan, Stand 07.05.<strong>2021</strong><br />

Finanzamt Köln-West Geschäftsverteilungsplan, Stand 01.04.<strong>2021</strong><br />

Finanzamt Sankt Augustin Geschäftsverteilungsplan, Stand 01.03.<strong>2021</strong><br />

Finanzamt Wipperfürth Geschäftsverteilungsplan, Stand 01.03.<strong>2021</strong><br />

Im Übrigen können die Telefonverzeichnisse der Finanzämter auch über die Internetseiten der Finanzverwaltung<br />

– www.finanzamt-nrw.de – abgerufen werden.<br />

59


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Sonstiges<br />

SONSTIGES<br />

Landgericht Köln kann in allen 19 Zivilsälen Videoverhandlungen durchführen<br />

Das Landgericht Köln ist gut aufgestellt für Videoverhandlungen.<br />

Rechtsanwälte und Parteien müssen für Zivilverhandlungen nicht<br />

mehr ins Gerichtsgebäude kommen.<br />

Die Möglichkeit, Zivilsitzungen per Videokonferenz durchzuführen,<br />

sah das Gesetz mit § 128 a ZPO bereits vor. Nur die Richter<br />

befinden sich dabei im Sitzungssaal, während sich die Verfahrensbeteiligten<br />

zu Hause oder im Büro aufhalten können.<br />

Eine aktuelle Bedeutung erhielt diese Art des „Distanzverhandelns“<br />

mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie. Um die Ausbreitung<br />

des Corona-Virus zu verhindern, konnten während des<br />

ersten Lockdowns mündliche Verhandlungen in Zivilsachen nicht<br />

stattfinden und mussten verlegt werden. Bereits im vergangenen<br />

Jahr rüstete das Landgericht Köln erste Zivilsäle mit Videotechnik<br />

aus, und es konnten Online-Verhandlungen in geeigneten<br />

Rechtsstreitigkeiten stattfinden. Diese Möglichkeit fand schnell<br />

große Resonanz sowohl bei den Richterinnen und Richtern der<br />

Zivilkammern als auch bei den Anwälten und Parteien. Es erspart<br />

den Beteiligten des Rechtsstreits die teilweise langen Anfahrtswege<br />

und den Aufenthalt im Gerichtsgebäude. Seit dem zweiten<br />

Lockdown wird diese Möglichkeit immer mehr nachgefragt und<br />

genutzt. Einige Richterinnen und Richter verhandeln teilweise<br />

ausschließlich im Wege der Bild- und Tonübertragung. Mit coronabedingten<br />

Einschränkungen bleiben Verhandlungen in den<br />

Sitzungssälen selbstverständlich möglich.<br />

Bisher konnten bis zu fünf Zivilverhandlungen gleichzeitig online<br />

stattfinden. Seit Anfang Februar <strong>2021</strong> sind alle 19 Zivilsäle des<br />

Landgerichts Köln mit hochwertiger Technik eingerichtet und die<br />

erforderlichen Videokonferenz-Lizenzen stehen zur Verfügung.<br />

Es ist jetzt technisch möglich, sämtliche Zivilsitzungen am Landgericht<br />

Köln bei Abwesenheit aller Prozessbeteiligten gleichzeitig<br />

per Videokonferenz durchzuführen.<br />

PERSONALIA<br />

Veränderungen<br />

Anlässlich der Mitgliederversammlung des Verbandes Freier Berufe NW am 24. November 2020 legte StB/vBP Hans-Josef<br />

Frentzen, Ehrenmitglied unseres Verbandes, nach 30-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit als Kassenprüfer des VFB NW sein Amt<br />

nieder. Für seine Verdienste übereichte ihm der Vorsitzende des VFB, Bernd Zimmer, als erstem Empfänger die neugeschaffene<br />

Ehrenskulptur des VFB.<br />

StB Thilo Söhngen, Vizepräsident des StBV Westfalen-Lippe, wurde zu seinem Nachfolger gewählt. Unser Vorstandsmitglied<br />

StB/WP Stefanie Claire Blome wurde zur stellvertretenden Rechnungsprüferin bestimmt.<br />

Seit dem 01. Februar <strong>2021</strong> ist Andreas Kringel neuer Chef des Finanzamtes Köln-Süd.<br />

Andreas Kringel war bisher Chef des Finanzamtes Düsseldorf-Mitte, das er fast elf Jahre geleitet hat. Er tritt die Nachfolge von<br />

Michael Steinhauser an, der das Finanzamt mehr als zehn Jahre geleitet hat und in den Ruhestand wechselte.<br />

60


Personalia I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />

Mit Wirkung vom 29. April <strong>2021</strong> sind Vorsitzender Richter am Finanzgericht Dr. Ralf Adam und Richter am Finanzgericht<br />

Dr. Reiner Fu vom Bundespräsidenten zu Richtern am Bundesfinanzhof ernannt worden.<br />

Dr. Adam begann seine berufliche Laufbahn nach der Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2000 in einer überregional tätigen<br />

Anwaltskanzlei in Freiburg und wurde im Jahr 2005 zum Steuerberater bestellt. Im Juli 2006 nahm er seine richterliche Tätigkeit<br />

beim FG Baden-Württemberg auf. Dort war er – unterbrochen durch eine vierjährige Abordnung als wissenschaftlicher<br />

Mitarbeiter an das BVerfG – bis zu seiner Ernennung zum Richter am BFH bei den Außensenaten in Freiburg tätig, wo er Ende<br />

April 2020 den Vorsitz eines Senats übernahm.<br />

Der gebürtige Niedersachse Dr. Reiner Fu begann seine berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften<br />

und dem sich anschließenden Rechtsreferendariat 1998 als Staatsanwalt im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig. 1999<br />

trat er den Dienst in der Hamburgischen Steuerverwaltung an, wo er an mehreren Finanzämtern der Freien und Hansestadt<br />

Hamburg als Sachgebietsleiter und Hauptsachgebietsleiter tätig war. 2005 wechselte er in die Finanzgerichtsbarkeit und war<br />

bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof beim Finanzgericht Hamburg tätig.<br />

Das Präsidium hat Dr. Adam dem vornehmlich für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und aus Kapitalvermögen zuständigen<br />

VIII. Senat zugewiesen. Dr. Fu wird Mitglied des im Wesentlichen für Umsatzsteuer zuständigen V. Senats.<br />

Frau Ute Hanses, Master of Laws, feierte am 01. März<br />

<strong>2021</strong> ihr 10-jähriges Betriebsjubiläum beim Steuerberater-Verband.<br />

Sie betreut vor allem die Bibliothek des<br />

Verbandes umfänglich und sorgt dafür, dass die Bibliothek<br />

stets gut sortiert ist und auf dem neuesten Stand<br />

bleibt, was in den von ihr erstellten Literaturhinweisen<br />

als Beilage für die <strong>VerbandsNachrichten</strong> quartalsweise<br />

zum Ausdruck kommt. Über viele Jahre hinweg stellte<br />

sie auch die BFH-Entscheidungen für den Kölner Verband<br />

in die bundesweite Verbändedatenbank StBdirekt ein.<br />

Darüber hinaus betreut sie die Literaturanfragen unserer<br />

Mitglieder, die in der Waagschale der Dienstleistungen<br />

des Verbandes eine besondere Rolle spielen.<br />

GF Dr. Wilfried Bachem gratuliert Ute Hanses mit corona-üblichem<br />

Abstand zum 10-jährigen Betriebsjubiläum im Verband<br />

61


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Personalia<br />

Jubilare (16.02.<strong>2021</strong> – 15.05.<strong>2021</strong>)<br />

40-jährige Verbandszugehörigkeit<br />

23.02.1981<br />

Hans J. Heinen<br />

Steuerberater, Schleiden<br />

19.03.1981<br />

Erwin Delonge<br />

Steuerberater, Köln<br />

21.04.1981<br />

Dieter Lurtz<br />

Steuerbevollmächtigter, Köln<br />

04.05.1981<br />

Dipl.-Bw. Norbert Rexing<br />

Steuerberater vBP, Erkelenz<br />

35-jährige Verbandszugehörigkeit<br />

19.02.1986<br />

Mercedes Schirp<br />

Steuerberaterin, Köln<br />

04.03.1986<br />

Doris Heithecker<br />

Steuerberaterin, Köln<br />

04.03.1986<br />

Dipl.-Kfm. Heinz-Dieter Heithecker<br />

Steuerberater, Köln<br />

19.03.1986<br />

Dipl.-Fw. Werner Koslowski<br />

Steuerberater, Bergisch Gladbach<br />

19.03.1986<br />

Heinz-Josef Lennartz<br />

Steuerberater, Köln<br />

19.03.1986<br />

Josef-Peter Vehreschild<br />

Steuerberater, Köln<br />

26.03.1986<br />

Hubert Siebertz<br />

Steuerberater, Stolberg<br />

01.04.1986<br />

Dipl.-Fw. Hans-Günter Straberg<br />

Steuerberater, Köln<br />

04.04.1986<br />

Peter Christ<br />

Steuerberater, Euskirchen<br />

04.04.1986<br />

Karl-Heinz Scholz<br />

Steuerberater, Köln<br />

07.04.1986<br />

Wilfried Schenk<br />

Steuerberater, Köln<br />

10.04.1986<br />

Richard Assenmacher<br />

Steuerberater, Königswinter<br />

24.04.1986<br />

Reinhart Fuchs<br />

Steuerberater, Leverkusen<br />

30.04.1986<br />

Günter Thomas<br />

Steuerberater, Sankt Augustin<br />

30-jährige Verbandszugehörigkeit<br />

27.02.1991<br />

Dr. Hanno Schmitz-Hüser<br />

Steuerberater WP, Stolberg<br />

19.03.1991<br />

Dipl.-Fw. Norbert Pischel<br />

Steuerberater, Troisdorf<br />

15.04.1991<br />

Dipl.-Kfm. Günther Robertz<br />

Steuerberater, Heinsberg<br />

16.04.1991<br />

Anita Itjeshorst-Krautwig<br />

Steuerberaterin vBP, Kerpen<br />

16.04.1991<br />

Helga Wette<br />

Steuerberaterin, Engelskirchen<br />

17.04.1991<br />

Dr. Bernd Hecke<br />

Steuerberater, Bad Hönningen<br />

18.04.1991<br />

Sibylle Karhausen<br />

Steuerberaterin, Bergisch Gladbach<br />

05.05.1991<br />

Dipl.-Kfm. Norbert Dyllong<br />

Steuerberater, Geilenkirchen<br />

06.05.1991<br />

Dipl.-Kfm. Hans-Jürgen Jansen<br />

Steuerberater WP, Bergisch Gladbach<br />

25-jährige Verbandszugehörigkeit<br />

20.02.1996<br />

Dipl.-Kfm. Daniel Pirlet<br />

Steuerberater, Köln<br />

20.03.1996<br />

Willi Over<br />

Steuerberater, Sankt Augustin<br />

21.03.1996<br />

Dipl.-Kfm. Manfred Niehüser<br />

Steuerberater, Aachen<br />

27.03.1996<br />

Dipl.-Kfm. Franz-Karl Karis<br />

Steuerberater, Köln<br />

01.04.1996<br />

Klaus Coosmann<br />

Steuerberater, Flammersfeld<br />

02.04.1996<br />

Dipl.-Bw. Agnes Gießelbach-Stein<br />

Steuerberaterin, Bad Münstereifel<br />

06.04.1996<br />

Dipl.-Fw. Robert Hanke<br />

Steuerberater, Swisttal-Morenhoven<br />

09.04.1996<br />

Norbert Franz Josef Patalas<br />

Steuerberater, Mönchengladbach<br />

14.04.1996<br />

Dipl.-Kfm. Jörg Schumacher<br />

Steuerberater, Paris<br />

15.04.1996<br />

Andrea Kabitzke<br />

Steuerberaterin, Leverkusen<br />

15.04.1996<br />

Dipl.-Kfm. Rolf Königes<br />

Steuerberater, Köln<br />

15.04.1996<br />

Ute Neuwald<br />

Steuerberaterin, Bonn<br />

16.04.1996<br />

Iris Groß-Heitfeld<br />

Steuerberaterin, Langerwehe<br />

16.04.1996<br />

Bernhard Koll<br />

Steuerberater, Königswinter<br />

17.04.1996<br />

Claudia Breitenbach<br />

Steuerberaterin, Sankt Augustin<br />

17.04.1996<br />

Dipl.-Bw. Heinz-Peter Buschmann<br />

Steuerberater, Köln<br />

62


Personalia I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />

17.04.1996<br />

Maria Rixgens<br />

Steuerberaterin, Aachen<br />

20.04.1996<br />

Helmut Keischgens<br />

Steuerberater, Simmerath<br />

23.04.1996<br />

Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler<br />

Steuerberater WP, Köln<br />

25.04.1996<br />

Dipl.-Kfm. Wolfgang Mödder<br />

Steuerberater, Kerpen<br />

25.04.1996<br />

Klaus Rabenhorst<br />

Steuerberater, Düsseldorf<br />

30.04.1996<br />

Doris Schleifer<br />

Steuerberaterin, Zülpich<br />

30.04.1996<br />

Dipl.-Bw. Franz-Josef Thelen<br />

Steuerberater, Mönchengladbach<br />

03.05.1996<br />

Dipl.-Kfm. Kurt Josef Emonds-Pool<br />

Steuerberater, Aachen<br />

04.05.1996<br />

Dipl.-Bw. Harald Lichtenwald<br />

Steuerberater, Stolberg<br />

06.05.1996<br />

Heinz-Josef Kämmerling<br />

Steuerberater, Übach-Palenberg<br />

06.05.1996<br />

Dipl.-Kfm. Wieland Stahlschmidt<br />

Steuerberater, Königswinter<br />

Neue Mitglieder (16.02.<strong>2021</strong> – 15.05.<strong>2021</strong>)<br />

Bezirk Aachen<br />

StB Birgit Kirch<br />

Aachen<br />

StB Dipl.-Kffr. Huberta Leymann<br />

Stolberg<br />

Bezirk Köln<br />

StBin Stefanie Britta Anders<br />

Ratingen<br />

StB Dipl.-Kfm. (FH) David Bochmann<br />

Mönchengladbach<br />

Bezirk Rhein-Erft-Kreis<br />

StB Maximilian Hövel<br />

Kerpen<br />

StB Patrick Schmidt<br />

Frechen<br />

Bezirk Bonn<br />

StB Hendrik Neumann<br />

Bonn<br />

StB Florian Trybel<br />

Swisttal<br />

StB LL.M LL.B Dustin Bohrer<br />

Köln<br />

StBin M.Sc. Anna Döker<br />

Köln<br />

StB WP Dipl.-Kfm. Arnim Jost<br />

Köln<br />

Bezirk Siegburg<br />

StBin Alexandra Spinat<br />

Bad Honnef<br />

Bezirk Düren-Jülich<br />

StBG KONTAX<br />

Düren<br />

StB Michael Spölgen<br />

Düren<br />

StB Andreas Lang<br />

Köln<br />

StB M. Sc. Tobias Schäfer<br />

Köln<br />

StB Gero Voigt<br />

Köln<br />

StB Marius Wittig<br />

Köln<br />

63


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Kleinanzeigen/Wichtige Termine<br />

WICHTIGE TERMINE<br />

Verband<br />

Datum<br />

Thema<br />

29. September <strong>2021</strong> Verbandstag<br />

17. - 19. Oktober <strong>2021</strong> Deutscher Steuerberatertag - online<br />

VORBEREITUNGSLEHRGANG<br />

auf die Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten<br />

I | 2022<br />

Lehrgangsbeginn: 22.10.<strong>2021</strong><br />

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bis zum 01.07.<strong>2021</strong><br />

STEUERFACHWIRTPRÜFUNG<br />

Vorbereitungslehrgang auf die Qualifikationsprüfung<br />

2022 | 2023<br />

Lehrgangsbeginn: 09.10.<strong>2021</strong><br />

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Frühbucherrabatt<br />

10 %<br />

bis zum 01.07.<strong>2021</strong><br />

64


SEMINAR- UND VERANSTALTUNGSÜBERSICHT<br />

07 | 21 – 09 | 21<br />

GANZTAGSSEMINARE<br />

jeweils von 09.30 Uhr bis 16.45 Uhr im Schulungszentrum der Akademie in Köln Porz-Gremberghoven<br />

Datum Thema Dozent/en<br />

13.07.<strong>2021</strong> HYBRID: Vermögensübertragung unter Angehörigen* StB Dipl.-Fw. Dickmann<br />

09.09.<strong>2021</strong> HYBRID: Beratungsrelevante Fallstudien zur Besteuerung von<br />

Personengesellschaften<br />

Dipl.-Fw. Kleine-<br />

Rosenstein<br />

14.09.<strong>2021</strong> HYBRID: Beratungsfalle Gesellschafterkapitalkonten StB Dipl.-Fw. Mayer<br />

21.09.<strong>2021</strong> HYBRID: Grundstücksübertragungen optimal gestalten* StB RA FAStR Dipl.-Fw. Schley<br />

24.09.<strong>2021</strong> HYBRID: Entsorgung von Pensionszusagen an den Gesellschafter-Geschäftsführer StB Dipl.-Fw. Posdziech<br />

HALBTAGSSEMINARE<br />

jeweils von 15.30 Uhr bis 19.00 Uhr im Schulungszentrum der Akademie in Köln Porz-Gremberghoven oder Eurogress in Aachen<br />

Datum Thema Dozent/en<br />

24.08.<strong>2021</strong> HYBRID: Praxiserfahrungen mit dem neuen Reisekostenrecht Dipl.-Fw. Hillmoth<br />

25.08.<strong>2021</strong> HYBRID: Betriebsprüfung im Mittelstand Dipl.-Fw. Funk<br />

08.09.<strong>2021</strong> HYBRID: Beratungsschwerpunkte bei Kapitalgesellschaft und ihren<br />

Gesellschafter<br />

StB Prof. Dr. Binnewies<br />

30.09.<strong>2021</strong> HYBRID: Aktuelle erbschaftsteuerliche Beratungsschwerpunkte <strong>2021</strong>/2022* Dipl.-Fw. Krause<br />

LIVE-WEBINARE<br />

von 09.30 Uhr bis 13.00 Uhr / 09.30 bis 16.45 Uhr<br />

Datum Thema Dozent/en<br />

25.08.<strong>2021</strong> Sozialversicherung KK.-Bw. Dondrup<br />

07.09.<strong>2021</strong> Optimierung von Umstrukturierungen von Personengesellschaften* Prof. Dr. Pohl<br />

* Das Seminar ist zum Nachweis der Pflichtfortbildung für Fachberater Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) geeignet.<br />

Von-der-Wettern-Straße 17 · 51149 Köln<br />

Telefon: 02203 993216 · Telefax: 02203 993222<br />

info@akademie-stuw.de<br />

www.akademie-stuw.de


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Impressum<br />

Die Literaturhinweise sind diesen <strong>VerbandsNachrichten</strong> als Anlage beigefügt. Wir empfehlen ihre Beachtung. Wir weisen darauf hin,<br />

dass sämtliche Werke, die in den Literaturhinweisen beschrieben werden, in unserer Verbandsbibliothek zur Verfügung stehen und<br />

von den Mitgliedern unseres Verbandes eingesehen und ggf. auch ausgeliehen werden können.<br />

Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle, Tel. 02203-993090.<br />

Anlagen:<br />

• Anforderungsrevers<br />

• Bestellvordruck BeraterDepesche<br />

• Literaturhinweise<br />

Beilagen:<br />

• BBE GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen <strong>2021</strong><br />

Wir bitten um Beachtung.<br />

IMPRESSUM<br />

<strong>VerbandsNachrichten</strong> des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe -<br />

Herausgeber: Steuerberater-Verband e.V. Köln - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe -<br />

Von-der-Wettern-Str. 17, 51149 Köln · Telefon: 02203-993090 · Telefax: 02203-993099<br />

E-Mail: geschaeftsstelle@stbverband-koeln.de · Internet: www.stbverband-koeln.de<br />

Chefredakteur: Dr. Wilfried Bachem<br />

Redaktion:<br />

Manfred Hofstede, Dr. Dominik Scheuerer<br />

Redaktionsschluss: 15.05.<strong>2021</strong><br />

Anzeigen:<br />

Zurzeit ist die Anzeigenpreisliste vom 01. März 2019 gültig. Sie kann beim Herausgeber angefordert und auf der<br />

Homepage des Verbandes eingesehen werden.<br />

Bildnachweis: Titelbild Europa © view7 / S. 07, 22, 23, 26, 28, 30 oben, 31, 32, 33, 34, 37, 54, 55 © DStV / S. 30 unten © PicturePeople /<br />

S. 35 © Vimcar / S. 39 © DATEV / © istockphoto.de / © stock.adobe.com<br />

Alle Angaben ohne Gewähr.<br />

Weibliche/männliche Schreibweise: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Regel grundsätzlich die männliche Schreibweise<br />

verwendet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies auch die weibliche Schreibweise impliziert.<br />

Namentlich gekennzeichnete Beiträge anderer Autoren brauchen nicht mit der Auffassung des Verbandes übereinzustimmen.<br />

66


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