VerbandsNachrichten 2 I 2021
VerbandsNachrichten 2 I 2021
VerbandsNachrichten 2 I 2021
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<strong>VerbandsNachrichten</strong><br />
2/<strong>2021</strong><br />
MITGLIEDERVERSAMMLUNG<br />
StB/WP Gero Hagemeister zum neuen<br />
Präsidenten gewählt<br />
INTERVIEW MIT DER PRÄSIDENTIN<br />
DES VERSORGUNGSWERKS<br />
Investitionen in IT, Kapitalanlage und<br />
Risikocontrolling<br />
KStG-MODERNISIERUNG GEPLANT<br />
Optionsmodell für<br />
Personenhandelsgesellschaften
Homeoffice? Kein Thema dank<br />
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Arbeitsleben<br />
Homeoffice<br />
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Editorial I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />
EDITORIAL<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
sehr geehrte Damen und Herren,<br />
die Corona-Pandemie hatte uns leider auch im vergangenen<br />
Quartal noch weiter im Griff. Die Arbeitsbelastung der Kolleginnen<br />
und Kollegen im Berufsstand stieg zum Teil ins Unerträgliche.<br />
Wir haben daher gegenüber dem BMF massiv auf Verlängerungen<br />
der Fristen für die Einreichung der Steuererklärungen<br />
über den 28.02. hinaus wie auch der Hinterlegung der Jahresabschlüsse<br />
von haftungsbeschränkten Gesellschaften über das<br />
BMJV gedrängt. Erst nach Einschaltung der Finanzpolitiker des<br />
Bundes erzielten wir Erfolge.<br />
Natürlich ist die Frist für die Einreichung der Unterlagen für die<br />
Finanzverwaltung, die bis zum 31.08.<strong>2021</strong> gewährt wurde,<br />
hilfreich. Die Mandanten benötigen aber die Unterlagen häufig<br />
früher, sodass ein enormer Druck in den Kanzleien vorhanden<br />
war und immer noch ist. Dieser Druck wird auch nicht nachlassen<br />
und bis nach 2022 anhalten. Die Fristverlängerung für die Jahresabschlüsse<br />
und Steuererklärungen 2020 bis zum 31.05.2022<br />
wird hieran auch nichts ändern. Wichtig war und ist mir aber<br />
noch, dass die Offenlegung- bzw. Hinterlegungsfrist ebenfalls<br />
ohne Ordnungsgeldandrohung bis zum 31.05.2022 verlängert<br />
wird. Einen entsprechenden Brief habe ich an die Justizministerin<br />
Lambrecht geschickt. Die Reaktion bleibt aber abzuwarten.<br />
Über das geplante Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetz<br />
werden einige für die Praxis wichtige steuerliche Änderungen<br />
erfolgen. So muss der Investitionsabzugsbetrag, der<br />
2017 und 2018 gebildet wurde, erst bis Ende 2022 aufgelöst<br />
werden, wenn keine Investitionen getätigt wurden. Dies war<br />
eine Forderung des DStV aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie.<br />
Leider konnten wir uns nicht durchsetzen, was<br />
die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG betrifft. Durch<br />
das neue Gesetz hat sich das BMWi aber für das Optionsmodell<br />
entschieden. Es wird auf Antrag eine Besteuerung wie bei einer<br />
Kapitalgesellschaft durchgeführt. Leider sieht das Optionsmodell<br />
z.B. keine Anwendung bei GbRs vor.<br />
Corona zwang uns, die Mitgliederversammlung 2020 nicht wie<br />
geplant im vergangenen Herbst durchführen zu lassen. Eine Präsenzveranstaltung<br />
war nicht durchführbar. Es standen jedoch<br />
Wahlen zum Vorstand und eines neuen Präsidenten an. Um den<br />
Kandidaten die Möglichkeit zu geben, sich persönlich den anwesenden<br />
Mitgliedern vorzustellen, entschieden wir uns, diese Versammlung<br />
am 01.06.<strong>2021</strong> in Präsenz nachzuholen.<br />
Meine Präsidentschaft ist mit Abschluss der Mitgliederversammlung<br />
zu Ende gegangen. Ich habe in den letzten fast 13 Jahren<br />
sehr gerne, mit großer Ehrfurcht, mit dem so glaube ich<br />
notwendigen Engagement und in Verantwortung für Sie als<br />
Mitglieder versucht, diese Aufgabe wahrzunehmen. Sie selbst<br />
können nur beurteilen, ob ich die mit dem Amt des Präsidenten<br />
verbundenen Erwartungen erfüllt habe und Sie sich gut vertreten<br />
fühlen konnten. Ausdrücklich danke ich für die Unterstützung<br />
durch Sie sowie durch den Vorstand, das Präsidium<br />
und die Geschäftsführung einschließlich der Mitarbeiter und<br />
Mitarbeiterinnen in der Geschäftsstelle. Es war mir immer eine<br />
Ehre, als Repräsentant für den Verband und seine Mitglieder<br />
aufzutreten.<br />
Abschließend wünsche ich Ihnen allen und Ihren Mitarbeitern<br />
und Mitarbeiterinnen vor allem Gesundheit sowie viel Erfolg<br />
und Freude bei all Ihrem Tun. Darin schließe ich insbesondere<br />
den neu gewählten Vorstand sowie meinen Nachfolger im Amt,<br />
StB/WP Dipl.Kfm. Gero Hagemeister, ein. Ich bin sicher, dass der<br />
Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe<br />
auch in Zukunft würdig vertreten sein wird.<br />
Mit freundlichen, kollegialen Grüßen<br />
Ihr<br />
StB/WP Harald Elster<br />
- Präsident -<br />
03
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Inhalt<br />
09<br />
35<br />
AUS DEM VERBANDSLEBEN<br />
26<br />
DStV beim Wirtschaftsgipfel des BMWi<br />
07<br />
08<br />
Wichtige Termine <strong>2021</strong><br />
Mitgliederversammlung: Amtsübergabe<br />
Präsident Elster an Präsident Hagemeister<br />
26<br />
27<br />
Drittes Corona-Steuerhilfegesetz – öffentliche<br />
Anhörung im BT-Finanzausschuss<br />
KöMoG: Optionsmodell nimmt Fahrt auf<br />
08<br />
09<br />
10<br />
10<br />
14<br />
Qualitätsmanagement in Pandemiezeiten<br />
Steuerberaterlehrgang <strong>2021</strong> erfolgreich online<br />
gestartet<br />
Service-Webinare des Verbandes hervorragend<br />
gebucht<br />
Pressespiegel<br />
Interview mit der Präsidentin des Versorgungswerks<br />
der Steuerberater, StBin Ulrike Zethoff<br />
30<br />
31<br />
34<br />
34<br />
35<br />
Der DStV stellt sich vor<br />
Teil 2: Referat Europarecht – Interessenvertretung in<br />
Brüssel und Berlin<br />
Neues zum One-Stop-Shop-Verfahren<br />
Online-Sitzung des Rechts- und<br />
Berufsrechtsausschusses<br />
Online-Sitzung des Verbändeforums IT<br />
Datenstrategie: Eine Frage der Zukunft<br />
18<br />
Corona offenbart Lücken in der Einkommenssicherung<br />
35<br />
Broschüre Aktuelle Tarife <strong>2021</strong><br />
18<br />
20<br />
20<br />
21<br />
Arbeitgebersiegel 2022<br />
Neue Umfrage zur Höhe von GmbH-Geschäftsführer-<br />
Gehältern<br />
Moderner Finanzgerichtsprozess beim FG Köln<br />
Aktivitäten und geplante Termine der Bezirke und<br />
Arbeitskreise<br />
36<br />
37<br />
37<br />
37<br />
Aktualisierte Arbeitshilfe: Das Elektroauto als<br />
Firmenwagen<br />
Bundestagswahl <strong>2021</strong>: DStV fordert praxisgerechtere<br />
und sicherere Rahmenbedingungen<br />
DStV-News<br />
Eingaben und Stellungnahmen<br />
AUS DER ARBEIT VON DSTV UND DSTI<br />
SONSTIGE BERUFSPOLITIK<br />
22<br />
Home Edition: Der Deutsche Steuerberatertag kommt<br />
dieses Jahr zu Ihnen<br />
38<br />
39<br />
DATEV: Deutliches Wachstum im Krisenjahr<br />
Folgen der Corona-Pandemie in den Freien Berufen:<br />
23<br />
Mandanten und Team fester binden: Praxistipps im<br />
Podcast<br />
Situation bleibt kritisch – Perspektiven dringender<br />
denn je benötigt<br />
24<br />
Präsident Elster fordert mehr Zeit für Jahresabschlüsse<br />
und Steuererklärungen 2020<br />
41<br />
Start des Ausbildungsjahres <strong>2021</strong> / 2022: plus 4,9 %<br />
neu abgeschlossene Ausbildungsverträge gegenüber<br />
Vorjahr<br />
41<br />
BFB-Agenda 2020 erhältlich<br />
04
Inhalt I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />
AKTUELLES STEUER- UND BEIHILFENRECHT<br />
42<br />
42<br />
43<br />
44<br />
44<br />
45<br />
45<br />
45<br />
46<br />
46<br />
47<br />
Aktuelle Umfrage zur Einfuhrumsatzsteuer<br />
November- und Dezemberhilfe sowie Neustarthilfe<br />
Schlussabrechnung zur November- und Dezemberhilfe<br />
Endabrechnung der Neustarthilfe<br />
Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe: Sorgfalt bei<br />
der Eingabe der IBAN geboten<br />
Überbrückungshilfe III: auch Änderungsanträge im<br />
Onlineportal möglich<br />
Coronahilfen: Antragstellung erfordert Steuernummer<br />
im einheitlichen Bundesschema<br />
Coronahilfen: Gesonderte Härtefallanträge möglich<br />
(www.haertefallhilfen.de)<br />
Längere Stundungsmöglichkeit für Steuern: Anträge bis<br />
30.06.<strong>2021</strong><br />
Neue BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen<br />
Beurteilung von Sachspenden<br />
Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug:<br />
BMF gewährt Übergangsfrist bei Gutscheinen und<br />
Geldkarten<br />
46<br />
ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN<br />
56 Verwaltungsgerichtliche Vertretungsbefugnis bei<br />
Coronahilfen<br />
57 Kein Arbeitsunfall bei Sturz auf dem Weg ins<br />
Homeoffice<br />
AUS DER FINANZVERWALTUNG<br />
58 Thomas Waza neuer Finanzpräsident der OFD NRW<br />
47<br />
Corona-Sonderzahlung noch bis Ende März 2022<br />
59<br />
Behördenverzeichnisse<br />
steuerfrei<br />
48<br />
Längere Investitionsfrist nach § 7g EStG<br />
SONSTIGES<br />
EUROPA<br />
60<br />
Landgericht Köln kann in allen 19 Zivilsälen<br />
Videoverhandlungen durchführen<br />
50<br />
51<br />
Kommt der Europäische Steuerberater?<br />
Digitaler EU-Binnenmarkt<br />
PERSONALIA<br />
52<br />
Große Mehrheit im EU-Parlament für einen globalen<br />
60<br />
Veränderungen<br />
Mindestkörperschaftssteuersatz<br />
62<br />
Jubilare (16.02.<strong>2021</strong> – 15.05.<strong>2021</strong>)<br />
52<br />
FISC-Unterausschuss erörtert steuerliche<br />
Reformvorschläge für die Zeit nach der Pandemie<br />
63<br />
Neue Mitglieder (16.02.<strong>2021</strong> – 15.05.<strong>2021</strong>)<br />
53<br />
55<br />
2. Brüsseler Berufsrechtsdialog<br />
DStV im Einsatz für die EFAA – Umsatzsteuer im<br />
digitalen Zeitalter<br />
KLEINANZEIGEN/WICHTIGE TERMINE<br />
05
PRAKTIKER-SEMINARE 09 | <strong>2021</strong> – 06 | 2022<br />
THEMENÜBERSICHT ANMELDEN IST GANZ UND EINFACH DOZENTEN<br />
akademie-praktiker.de<br />
Wir bieten Ihnen mit dieser Seminarreihe<br />
erstmals drei Pakete an, über<br />
die Sie Ihre eigenen Vorlieben bei uns<br />
einbuchen können.<br />
Für Mitglieder des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln, die nach dem<br />
01.07.2019 zugelassen wurden, ermäßigen sich die Gebühren pro Paket<br />
jeweils um 150,00 €<br />
Paket DIGITAL<br />
Dieses Paket umfasst die zeit- und<br />
ortsunabhängige Nutzung des<br />
ONLINE-MODULS sowie ein<br />
Live-Termin pro Monat.<br />
Paket LOKAL<br />
Dieses Paket umfasst zehn<br />
klassische Präsenztermine an<br />
Ihrem Lieblingsort in unserem<br />
Verbandsbezirk.<br />
Paket PREMIUM<br />
Dieses Paket umfasst das Leistungsspektrum<br />
der Praktiker DIGITAL und<br />
LOKAL und bietet somit die gesamte<br />
Bandbreite. Sie können so flexibel<br />
jeden Monat entscheiden, ob Sie<br />
online oder vor Ort teilnehmen.<br />
650,00 €<br />
850,00 €<br />
950,00 €<br />
* 500,00 € * 700,00 € * 800,00 €
Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />
Wichtige Termine <strong>2021</strong><br />
Deutscher Steuerberatertag <strong>2021</strong><br />
17. – 19. Oktober <strong>2021</strong> – HOME EDITION<br />
Aufgrund der nach wie vor dominierenden Corona-Pandemie wird die Tagung in diesem Jahr als<br />
Home-Edition durchgeführt.<br />
Einzelheiten des Programms werden bekannt gegeben, sobald sie vollständig feststehen. Erste<br />
Podcastfolgen des Deutschen Steuerberatertalks sind bereits online. Nähere Informationen<br />
finden Sie unter www.steuerberatertag.de .<br />
Wir empfehlen, den Termin bereits jetzt vorzumerken.<br />
Verbandstag <strong>2021</strong><br />
Der Verbandstag <strong>2021</strong> findet am<br />
statt.<br />
Mittwoch, 29. September <strong>2021</strong>,<br />
im Gürzenich Köln,<br />
Martinstraße 29 - 37, 50667 Köln,<br />
Weitere Einzelheiten werden bekannt gegeben, sobald sie feststehen. Wir bitten Sie, sich diesen<br />
Termin bereits jetzt vorzumerken.<br />
07
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />
Mitgliederversammlung: Amtsübergabe Präsident Elster an Präsident Hagemeister<br />
würdigte die Verdienste seines langjährigen Vorgängers, der<br />
seit seinem Amtsantritt 2008 außerordentlich viel bewegt<br />
und den Verband auch in seiner Außendarstellung wesentlich<br />
geformt habe. Als Präsident des Steuerberater-Verbandes<br />
Köln und zugleich des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V.<br />
(DStV) habe Harald Elster ein enormes Pensum bewältigt. Mit<br />
viel Leidenschaft und Engagement habe er auf nationaler wie<br />
internationaler Ebene ein sehr großes Netzwerk zu Entscheidungsträgern<br />
aus Politik, Wirtschaft und Medien geschaffen –<br />
nicht nur in NRW und den anderen Landesverbänden des DStV,<br />
sondern auch in Berlin und Brüssel. Dafür gelte ihm sein ganz<br />
tief empfundener Dank.<br />
Nach nahezu 13-jähriger Amtszeit kandidierte StB/WP Harald<br />
Elster, seit 2008 Präsident des Steuerberater-Verbandes e.V.<br />
Köln, nicht mehr für den Vorsitz und gab sein Amt frei. Zu seinem<br />
Nachfolger wurde in der Mitgliederversammlung vom 01. Juni<br />
<strong>2021</strong> im Kölner Gürzenich der bisherige Vizepräsident StB/WP<br />
Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister gewählt, der als Regional Managing<br />
Partner RHEINLAND bei der BDO AG tätig ist. Hagemeister<br />
setzte sich in geheimer Wahl gegen StB Dipl.Kfm. Harald Patt<br />
durch.<br />
Der scheidende Präsident Harald Elster wurde von der Mitgliederversammlung<br />
einstimmig zum Ehrenpräsidenten gewählt.<br />
Der neue Verbandspräsident Gero Hagemeister tritt, wie er<br />
in seiner Antrittsrede hervorhob, in große Fußstapfen. Er<br />
Auch der scheidende Präsident Harald Elster fand emotionale<br />
Worte. Er betonte, dass er seine Verbandstätigkeit in den letzten<br />
13 Jahren aus einem inneren Bedürfnis heraus und mit sehr<br />
viel Herzblut bewältigt habe, was ihm dank der Rückendeckung<br />
in der Kanzlei und in der Familie möglich war. Wichtig sei, dass<br />
man bei der Ausübung seiner Tätigkeiten Freundschaften<br />
schließe, die Türen öffnen. Um in politischen und anderen Organisationen<br />
etwas zu bewegen, sei es notwendig, Vertrauen<br />
zu schaffen. Elster bedankte sich bei allen, die ihn während<br />
seiner Amtszeit unterstützt haben – bei den Mitgliedern und<br />
deren Mitarbeitern, dem Vorstand und Präsidium sowie der<br />
Geschäftsstelle.<br />
Auch der Vorstand des Verbandes wurde neu gewählt. In den<br />
VN 3/<strong>2021</strong> werden wir noch einmal ausführlich über die Mitgliederversammlung<br />
berichten. Die Geschäftsleitung und die<br />
Mitarbeiter der Geschäftsstelle gratulieren dem neuen Präsidenten<br />
sowie dem gesamten Vorstand zur Wahl und freuen<br />
sich auf die weitere Zusammenarbeit.<br />
Qualitätsmanagement in Pandemiezeiten<br />
Bereits das vergangene Audit im Jahr 2020 von Verband und Akademie<br />
hat rein online stattfinden müssen. Es galt, die Zertifizierung<br />
aufrecht zu erhalten, was seinerzeit bestens gelungen war.<br />
Was wir damals nicht ahnten, war, dass wir auch im Jahr <strong>2021</strong><br />
unser bewährtes Qualitätsmanagement wieder online einer<br />
Prüfung durch die DQS unterziehen mussten. Die Anfang April<br />
vorliegenden hohen Inzidenzen ließen uns keine andere Wahl;<br />
die DQS hatte dankenswerterweise zugestimmt, wieder auf<br />
ein Präsenzaudit zu verzichten.<br />
Fast schon routinemäßig lief dann die Auditierung am 12. und<br />
13. April <strong>2021</strong> ab. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ver-<br />
08
Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />
band und Akademie hatten sich wieder akribisch vorbereitet. Es<br />
war insbesondere gelungen, die zahlreichen digitalen Neuerungen<br />
zur Durchführung von Veranstaltungen und Webinaren<br />
einzuarbeiten. Allen Beteiligten sei an dieser Stelle herzlich<br />
für die hervorragende Arbeit gedankt, neben dem herausfordernden<br />
Tagesgeschäft auch die fällige Überarbeitung des<br />
Qualitätsmanagementsystems erfolgreich zu bewerkstelligen.<br />
Das Ergebnis des Audits konnte sich wieder sehen lassen. Der<br />
Auditor bescheinigte Verband und Akademie ein gut funktionierendes<br />
und kundenorientierendes Qualitätsmanagement,<br />
das frei von jeglichen Abweichungen im Sinne der Statuten der<br />
ISO-Norm ist. Wir danken dem Auditor Tino Wolf für die ertragreiche<br />
Durchführung des Audits und unserem internen Auditor,<br />
Dirk Lötsch, für die hervorragende Vorbereitung.<br />
Für das Jahr 2022 wünschen wir uns wieder eine reine Präsenzdurchführung<br />
mit den wertvollen menschlichen Kontakten, die<br />
leider in den letzten zwei Jahren fehlten.<br />
Steuerberaterlehrgang <strong>2021</strong> erfolgreich online gestartet<br />
Mit einer erfreulich hohen Teilnehmerzahl ist der diesjährige<br />
Steuerberaterlehrgang der Akademie gestartet. Mit Blick auf die<br />
immer noch andauernden Beschränkungen bei Durchführung<br />
von Veranstaltungen privater Bildungsanbieter musste der Lehrgang<br />
– noch – online starten. Wir sind allerdings optimistisch,<br />
bald in die hybride Durchführung des Lehrgangs wechseln zu<br />
können, welche bei den Teilnehmern auf sehr großes Interesse<br />
gestoßen ist. Bekommt man doch auf diese Weise die aktuellen<br />
Herausforderungen flexibel bewältigt – den Teilnehmern steht<br />
tagesaktuell die Entscheidung offen, sich online dazu zu schalten<br />
oder nach erfolgter Öffnung vor Ort teilzunehmen. Hier kann also<br />
jeder seinen Vorlieben nachgehen.<br />
Neuer Bestandteil des Lehrgangs ist ein völlig neu aufgestellter<br />
digitale eCampus mit den spannenden E-Trainings, die eine ausgezeichnete<br />
Lernkontrolle ermöglichen und außerdem geeignet<br />
sind, das soeben gelernte nachhaltig zu vertiefen. Der alte<br />
digitale Campus war bereits seit dem Jahr 2013 im Einsatz und<br />
wurde kontinuierlich verbessert. Nun war es Zeit für eine komplette<br />
Überarbeitung.<br />
Bewährte Bestandteile des Lehrgangs der Akademie sind außerdem<br />
die Geld-zurück-Garantie bei Nichtbestehen, die von nahezu<br />
2/3 der Teilnehmer gebucht wurde. Sehr zahlreich haben auch<br />
wieder Studierende der FOM (Fachhochschule für Ökonomie und<br />
Management) teilgenommen. Für diese Teilnehmerklientel ist<br />
der Vorbereitungslehrgang Bestandteil des Studiums und führt<br />
zum doppelten Abschluss Steuerberater und Master of Laws -<br />
LL.M.<br />
Wir danken der Studien- und Fachbereichsleitung, StB Klaus<br />
Wittkowski und Dipl.-Vw. Paul Lüer, langjähriger Dozent an der<br />
Fachhochschule für Finanzen in Nordkirchen, für die Aufstellung<br />
und Durchführung des Lehrganges.<br />
Den Teilnehmern des Lehrganges <strong>2021</strong> wünschen wir für die<br />
kommende Zeit viel Erfolg und die notwendige Ausdauer. Für<br />
die Teilnehmer des Lehrganges 2020 drücken wir die Daumen<br />
für die kommende Prüfung im Herbst.<br />
09
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />
Service-Webinare des Verbandes hervorragend gebucht<br />
In regelmäßigen Abständen bietet der Steuerberater-Verband<br />
Köln seinen Mitgliedern und deren Mitarbeitern kostenlose Webinare<br />
zu aktuellen und wichtigen Themen an. Die Teilnahmegebühr<br />
ist im Mitgliederbeitrag inkludiert.<br />
Für den 04. Februar <strong>2021</strong> stand das Webinar „Home-Office-<br />
Dream-Teams“ mit StB Dr. Andreas Nagel an, welches – taggleich<br />
mit der Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung – das<br />
neue Thema Home-Office aufgriff und wertvolle Strukturen und<br />
Hinweise für die Implementierung in den Kanzleiabläufen bot.<br />
Die hohe Teilnehmerzahl hat uns überrascht, beweist aber, dass<br />
der Verband hier das richtige Thema für sein Service-Webinar<br />
ausgewählt hatte.<br />
Eine selten hohe Teilnehmerzahl konnte auch das Service-Webinar<br />
mit Markus Stier zum Thema „Update zur Kurzarbeit“ am 30.<br />
März <strong>2021</strong> registrieren. Besondere Brisanz hatte dieses Thema<br />
vor allen Dingen deswegen, weil die Agentur für Arbeit nun in<br />
die Prüfungen der gewährten Zahlungen einsteigen wird, was in<br />
den Kanzleien zusätzliches Wissen erfordert. Der Verband hatte<br />
hierzu im April und im Mai auch Folge-Webinare im Angebot.<br />
Wir danken allen unseren Mitgliedern und deren Mitarbeitern<br />
für das hohe Interesse und das tolle Feedback zu unseren Service-Webinaren<br />
und versprechen, auch zukünftig spannende<br />
Themen im Wege von Live-Webinaren zu präsentieren.<br />
Pressespiegel<br />
Personen Medien Themen Termine<br />
P. Elster Bonner-General-Anzeiger Der lange Weg zum Geld vom Staat 05.03.<strong>2021</strong><br />
VP Hagemeister Kölner Stadt-Anzeiger Trotz Krise steuerpflichtig 12.03.<strong>2021</strong><br />
P. Elster Handelsblatt Die Kehrseite des Booms 24.03.<strong>2021</strong><br />
VP Patt, VM Nottelmann,<br />
VM Offermanns<br />
VP Patt, VM Nottelmann,<br />
VM Offermanns<br />
VP Patt, VM Nottelmann,<br />
VM Offermanns<br />
VM Mödder, VM Striegan,<br />
VM Tholl<br />
Bonner General-Anzeiger Was ist bei der Steuererklärung wichtig? 01.05.<strong>2021</strong><br />
Bonner General-Anzeiger Telefonaktion zum Thema Steuern 06.05.<strong>2021</strong><br />
Bonner General-Anzeiger Kinderbetreuungskosten geltend machen 08.05.<strong>2021</strong><br />
Kölner Stadt-Anzeiger Kurzarbeit und Corona-Bonus 12.05.<strong>2021</strong><br />
10
Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />
Handelsblatt / 24.03.<strong>2021</strong><br />
11
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />
Bonner General-Anzeiger / 08.05.<strong>2021</strong><br />
Kölner Stadt-Anzeiger / 12.05.<strong>2021</strong><br />
Bonner General-Anzeiger / 01.05.<strong>2021</strong><br />
12
Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />
Bonner General-Anzeiger /<br />
06.05.<strong>2021</strong><br />
Bonner General-Anzeiger / 05.03.<strong>2021</strong><br />
Kölner Stadt-Anzeiger / 12.03.<strong>2021</strong><br />
13
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />
Interview mit der Präsidentin des Versorgungswerks der Steuerberater, StBin Ulrike Zethoff<br />
Von Antonie Schweitzer<br />
Präsidentin StBin Ulrike Zethoff im Interview<br />
Frau Zethoff, auf Ihrer Website lesen wir über das Versorgungswerk<br />
der Steuerberater im Land NRW:<br />
Es gewährleistet die Sicherstellung des Gemeinschaftsgutes<br />
„Steuerrechtspflege“, indem es durch die Vorsorge einer Überalterung<br />
des Berufsstandes vorbeugt und damit der Erhaltung<br />
voll leistungsfähiger Steuerberater dient. Gleichzeitig werden<br />
neben der Verbesserung der Altersstruktur hierdurch wichtige<br />
arbeitsmarktpolitische Funktionen erfüllt.<br />
Welchen besonderen Herausforderungen sehen Sie sich aktuell<br />
ausgesetzt?<br />
Natürlich steht derzeit unsere Tätigkeit weitgehend unter dem Einfluss<br />
der Covid-19-Pandemie. Nicht nur in der Kapitalanlage sind<br />
große Herausforderungen zu bewältigen, die gesamten Arbeitsabläufe<br />
in der Geschäftsstelle mussten neu aufgestellt werden.<br />
Aber natürlich steht auch das Tagesgeschäft nicht still. Die Beiträge<br />
unserer Mitglieder, die übrigens erfreulicherweise auch<br />
in der Krise kaum zurückgegangen sind, gehen regelmäßig ein<br />
und müssen zeitnah investiert werden.<br />
Wie hat sich das Versorgungswerk in den letzten Jahren<br />
entwickelt?<br />
Wir werden noch für viele Jahre einen größeren Zugang an<br />
Anwartschaftsberechtigten als an Rentnern haben. Das bedeutet<br />
auch, dass das zu verwaltende Vermögen weiter wachsen wird.<br />
In der Zeit zwischen 2015 und heute hat sich das Vermögen von<br />
1,5 Milliarden € auf 2,5 Milliarden € erhöht. Dieses Vermögen<br />
wird von uns breit diversifiziert nach Anlageklassen, aber auch<br />
nach Managern aufgeteilt angelegt. Diese Entwicklung werden<br />
wir weiterverfolgen.<br />
„Das bedeutet auch, dass das zu<br />
verwaltende Vermögen weiter<br />
wachsen wird. In der Zeit zwischen<br />
2015 und heute hat sich das<br />
Vermögen von 1,5 Milliarden € auf<br />
2,5 Milliarden € erhöht.“<br />
Ulrike Zethoff<br />
Welche besonderen Fortschritte konnten erzielt werden?<br />
Neben vorgenannten stetigen Wachstumsraten bei den Mitgliedern<br />
und Beiträgen hat sich die Geschäftsstelle konsequent weiterentwickelt<br />
und das Personal insbesondere in den Bereichen<br />
IT, Kapitalanlage und Risikocontrolling verstärkt. Wir haben die<br />
Rente mit 67 eingeführt und finanziert und machen einen regelmäßigen<br />
Abgleich der Aktiv- mit der Passivseite, um Chancen<br />
und Risiken auszubalancieren. Unsere ertragreiche Kapitalanlagestrategie<br />
ist abgesichert durch den strategischen Aufbau von<br />
ausreichendem Risikokapital in der Deckungsrückstellung und<br />
lässt auch Spielraum für Dynamisierungen zu.<br />
14
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<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />
Was sind die Schwerpunkte Ihrer Arbeit als Präsidentin?<br />
Für meine Arbeit sehe ich derzeit zwei Schwerpunkte: Zum einen<br />
das Versorgungswerk weiterhin gut durch die Corona-Krise zu<br />
führen und zum anderen unseren gesetzlichen Auftrag, auskömmliche<br />
Renten für unsere Mitglieder zu gewährleisten,<br />
verlässlich und nachhaltig zu erfüllen. Das wird mit der Unterstützung<br />
der bewährten Geschäftsführung und dem guten Team<br />
in der Geschäftsstelle auch gelingen.<br />
Wie verlaufen die Arbeitsabläufe in der Geschäftsstelle<br />
während des Lockdowns?<br />
Schon seit der Gründung legen wir Wert auf einen möglichst<br />
hohen Digitalisierungsgrad der Prozesse. Das erlaubte uns in<br />
der Pandemie, viele Mitarbeiter in kürzester Zeit im Homeoffice<br />
arbeiten zu lassen. Da wir keine papierhaften Akten mehr führen,<br />
haben wir auch den Datenschutz an dieser Stelle im Griff.<br />
Es sind immer einige Mitarbeiter in der Geschäftsstelle anwesend,<br />
sodass die Prozesse reibungslos koordiniert werden.<br />
Wie beurteilen Sie die Zukunft der berufsständischen<br />
Altersversorgungseinrichtungen?<br />
Das ist eine heikle Frage. Von politischer Seite wird vielfach die<br />
Forderung nach einer Erwerbstätigenversicherung erhoben.<br />
Die Einführung einer solchen Versicherung könnte bedeuten,<br />
dass Versorgungswerke nicht mehr Versorgungseinrichtungen<br />
der sogenannten „Ersten Säule“ wären. Zukünftig könnte es<br />
also sein, dass Steuerberater gezwungen wären, einen Teil<br />
ihrer Altersversorgung über die Deutsche Rentenversicherung<br />
abzusichern.<br />
Für uns als Versorgungswerk würde das nicht das „Aus“ bedeuten,<br />
uns würde aber der Pflichtzugang abgeschnitten und<br />
damit würden geringere Beitragseinnahmen zufließen, unser<br />
Vermögen würde langsamer wachsen. Der Nachteil würde für<br />
unsere Mitglieder entstehen, deren Anwartschaften beim Versorgungswerk<br />
sich erheblich verringern würden. Besonders<br />
gravierend betroffen wären die Anwartschaften auf die sogenannten<br />
Zurechnungsrenten, also bei Berufsunfähigkeit und<br />
für die Hinterbliebenenversorgung.<br />
Wie managen Sie die Kommunikation mit den Mitgliedern<br />
in der Krise?<br />
Auch die Kommunikation mit unseren Mitgliedern über das neu<br />
geschaffene Mitgliederportal passt in die Zeit und wurde durch<br />
die Krise sogar gefördert. Unser Mitgliederportal wurde bereits<br />
vor der Pandemie sehr gut angenommen, wir haben bereits<br />
einen Anteil von 78 % aller Mitglieder, welche ausschließlich<br />
über das Mitgliederportal mit der Geschäftsstelle kommunizieren.<br />
Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Krise für die<br />
Altersvorsorge des Berufsstandes?<br />
Wir sind erneut bestärkt worden, dass sich unsere Anlagestrategie<br />
der weitest möglichen Diversifizierung ausgezeichnet<br />
bewährt hat. Wir sind überzeugt, dass wir auch in Zukunft die<br />
auskömmliche Versorgung unserer Mitglieder im Alter, aber<br />
auch bei Berufsunfähigkeit sicher gewährleisten können.<br />
Auch die laufende Prozessoptimierung und Digitalisierung<br />
der Mitgliederkommunikation werden wir weiter vorantreiben<br />
sowie die neuen Techniken wie Videokonferenzen in<br />
unsere Gremienarbeit einbinden. Denn sie sparen Reisezeit<br />
und -kosten und werden eine sinnvolle Ergänzung zu den Präsenzsitzungen<br />
werden.<br />
„Es ist mir ein großes Anliegen, unsere<br />
Mitglieder darauf hinzuweisen, dass<br />
die Wahlentscheidung für eine Partei<br />
bei der nächsten Bundestagswahl<br />
sehr wohl eine Entscheidung über die<br />
eigene Altersversorgung bedeuten<br />
kann.“<br />
Ulrike Zethoff<br />
Es ist mir ein großes Anliegen, unsere Mitglieder darauf hinzuweisen,<br />
dass die Wahlentscheidung für eine Partei bei der<br />
nächsten Bundestagswahl sehr wohl eine Entscheidung über<br />
die eigene Altersversorgung bedeuten kann.<br />
Als Präsidentin des Versorgungswerks der Steuerberater im<br />
Land NRW sind Sie nach wie vor in Ihrer eigenen Bochumer<br />
Kanzlei tätig. Wie entspannen Sie von dieser „Doppelbelastung“?<br />
In meiner Freizeit versuche ich, Ausgleich durch Bewegung zu<br />
finden, gerne auf dem Golfplatz, aber auch im Fitness-Studio,<br />
wenn es wieder geöffnet sein wird. Aber ich versuche auch in<br />
meiner Freizeit Dinge zu tun, die auf ihre Weise einen positiven<br />
Einfluss auf die Gesellschaft haben. Seit über 30 Jahren engagiere<br />
ich mich daher ehrenamtlich bei Rotary International.<br />
16
Das Krankentagegeld der DKV für Steuerberater.<br />
Wer unersetzbar ist, braucht<br />
gerade jetzt einen Gesundheitsschutz,<br />
der an alles denkt.<br />
Nutzen Sie dazu die Vorteile der Gruppenversicherung<br />
mit dem Steuerberater-Verband Köln e.V.:<br />
• ab 36,20 Euro mtl. Beitrag*<br />
• Annahmegarantie für<br />
versicherungsfähige Personen<br />
• Absicherung der weiterlaufenden<br />
Kosten des Geschäftsbetriebes<br />
www.dkv.com/steuerberater<br />
*) Für eine(n) 35-jährige(n) Steuerberater/-in nach Tarif KGTS<br />
für 3.000 Euro Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag.<br />
(Stand: 1.5.<strong>2021</strong>)
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />
Corona offenbart Lücken in der Einkommenssicherung<br />
Von Nils Engelhardt, ERGO Group AG<br />
Wer gesund im Arbeitsleben steht, denkt nicht gern an Krankheiten<br />
oder Unfälle und deren Folgen. Gerade die Corona-Pandemie<br />
zeigt, wie plötzlich eine schwere Erkrankung auftreten<br />
kann. Für Sie als Freiberufler bedeutet das häufig einen sofortigen<br />
Einkommensverlust.<br />
Bei unzureichender Absicherung wird eine längere Arbeitsunfähigkeit<br />
schnell zu einem existenzbedrohenden Risiko. Neben<br />
Ihren privaten Finanzen können auch Ihre geschäftlichen Fixkosten<br />
zusätzliche Sorgen bereiten. Zahlreiche Kundenanfragen<br />
in den vergangenen zwölf Monaten zeigen, dass Corona das<br />
Bewusstsein für dieses Risiko gesteigert hat.<br />
Hier zwei Kundenbeispiele aus unserer Praxis:<br />
Ein 36-jähriger Kunde, selbstständiger Freiberufler, erkrankte<br />
im September 2020 an einer Covid-19-Infektion, ohne bislang<br />
nennenswerte Vorerkrankungen. Zunächst zeigten sich<br />
Erkältungssymptome. Nach kurzer Zeit verschlechterte sich<br />
der Gesundheitszustand massiv und es folgte ein stationärer<br />
Aufenthalt. Zwischenzeitlich musste unser Kunde in ein künstliches<br />
Koma versetzt und beatmet werden. Bis Anfang April<br />
<strong>2021</strong> hat unser Kunde ein Krankentagegeld von insgesamt<br />
45.695 € erhalten. Im Anschluss fand eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme<br />
statt.<br />
Unsere 59-jährige Kundin, angestellte Freiberuflerin, erkrankte<br />
zu Beginn der „ersten Welle“ im April 2020 an einer Covid-19-<br />
Infektion. Es folgten diverse Begleiterkrankungen wie zum<br />
Beispiel Atemprobleme, Müdigkeit, muskuläre Schwäche,<br />
Geschmacks- und Riechstörungen, Haarausfall, verstärktes<br />
Schwitzen und Herzprobleme unter körperlicher Anstrengung.<br />
Ende 2020 fand eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme<br />
statt. Unsere Kundin hat bis Anfang April <strong>2021</strong> ein Krankentagegeld<br />
von insgesamt 32.300 € erhalten. Bis Ende Mai <strong>2021</strong><br />
befindet sie sich in einer beruflichen Wiedereingliederung. Mit<br />
einer Arbeitsfähigkeit wird für Anfang Juni <strong>2021</strong> gerechnet.<br />
Wir empfehlen Ihnen einen Check-Up für Ihre individuelle<br />
Vorsorgesituation. Mit einer Krankentagegeldversicherung<br />
über den Gruppenversicherungsvertrag mit der DKV sind Sie<br />
bei längerer Arbeitsunfähigkeit vor Einkommenseinbußen bis<br />
zur Höhe Ihres Nettoeinkommens geschützt. Darüber hinaus<br />
können auch die weiterlaufenden Betriebskosten Ihrer Praxis<br />
abgesichert werden.<br />
Die Vorteile einer Krankentagegeldversicherung über den Gruppenversicherungsvertrag<br />
mit der DKV überzeugen. Die Gruppenvertragskonditionen<br />
bieten sehr attraktive Beiträge. Den<br />
Leistungsbeginn können Sie flexibel wählen, bereits ab dem<br />
4. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Durch die Mitversicherung der<br />
weiterlaufenden Betriebskosten Ihrer Praxis genießen Sie eine<br />
existenzgerechte Absicherung. Und ganz wichtig: Aufgrund der<br />
Annahmegarantie für versicherungsfähige Personen erhalten<br />
Sie auf jeden Fall ein Angebot. Die DKV verzichtet zudem auf das<br />
ordentliche Kündigungsrecht. Und bei Bedarf können Sie diese<br />
Absicherung bis zum 70. oder 75. Lebensjahr behalten. So können<br />
Sie laufende finanzielle Verpflichtungen erfüllen und sich<br />
selbst, Ihre Familie sowie Ihre freiberufliche Existenz absichern.<br />
Haben Sie Interesse an einer persönlichen<br />
Beratung?<br />
Nils Engelhardt, Direktionsbeauftragter,<br />
Tel.: 0211-477-7503; nils.engelhardt@dkv.com<br />
DKV Deutsche Krankenversicherung AG,<br />
Kooperation Verbände und GKV, 50594 Köln<br />
Arbeitgebersiegel 2022<br />
Nachdem die erstmalige Verleihung des Arbeitgebersiegels <strong>2021</strong><br />
auf große Nachfrage bei unseren Mitgliedern gestoßen ist, werden<br />
wir die Zertifizierung in diesem Jahr wiederholen.<br />
Die Umfrage zur Vergabe des Arbeitgebersiegels<br />
2022 ist für den Oktober <strong>2021</strong><br />
geplant. Bitte merken Sie sich diesen Zeitraum<br />
bereits jetzt vor.<br />
18
Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />
19
21-XXXX Fragebogen GmbH <strong>2021</strong>_Layout 1 01.02.21 14:52 Seite 3<br />
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />
Neue Umfrage zur Höhe von GmbH-Geschäftsführer-Gehältern<br />
Die Höhe von GmbH-Geschäftsführer-Gehältern ist Gegenstand<br />
einer neuen bundesweiten Umfrage. Teilnehmer erhalten einen<br />
kostenlosen Ergebnisbericht und Sonderkonditionen beim<br />
Erwerb der Studie.<br />
Ein wichtiger Punkt bei Betriebsprüfungen ist häufig die Angemessenheit<br />
der Jahresbezüge von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern.<br />
Jahresbezüge von Geschäftsführern ähnlich<br />
strukturierter GmbHs werden dabei oft als Maßstab herangezogen.<br />
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) führt deshalb<br />
wieder gemeinsam mit dem LPV Verlag unter der Marke<br />
BBE media und dem Handelsblatt eine entsprechende Umfrage<br />
durch.<br />
Der Fragebogen lag bereits der April-Ausgabe von „Die Steuerberatung“<br />
und liegt erneut dieser Ausgabe der <strong>VerbandsNachrichten</strong><br />
bei. Er kann auch unter www.bbe-umfrage.de online<br />
ausgefüllt oder heruntergeladen werden.<br />
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GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen <strong>2021</strong><br />
Fragebogen zur Angemessenheit von<br />
Profitieren Sie<br />
GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen<br />
als Umfrageteilnehmer<br />
vom<br />
BBE media, der Deutsche Steuerberaterverband und das Handelsblatt führen gemeinsam eine aktuelle Umfrage zur<br />
Höhe von GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen durch. Bei der Prüfung der steuerlichen Angemessenheit der Jahresbezüge<br />
von Gesellschafter-Geschäftsführern besitzt der Fremdvergleich eine große Bedeutung. Im Rahmen von Gehaltsstruktur-Untersuchungen<br />
gewonnene Vergleichszahlen sind deshalb von besonderer Wichtigkeit. Wir empfehlen<br />
Ergebnisbericht!<br />
GmbH-Geschäftsführern und Steuerberatern, unbedingt an der Umfrage teilzunehmen. Sie erhalten exklusiv nach Abschluss<br />
der Erhebung automatisch für jeden zurückgeschickten Fragebogen einen Bericht mit den wichtigsten Auswertungsergebnissen.<br />
Sie bekommen dadurch wertvolle Daten: Differenzierte Vergleichswerte zur Festsetzung der Vergütung<br />
und fundierte Argumentationshilfen gegenüber dem Finanzamt, um Steuernachzahlungen wegen verdeckter Gewinnausschüttung zu vermeiden.<br />
Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt.<br />
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21-XXXX Fragebogen GmbH <strong>2021</strong>_Layout 1 01.02.21 14:52 Seite 4<br />
So machen Sie mit: Zunächst bitte Kopien von diesem Fragebogen anfertigen, wenn Sie die Daten von mehreren Geschäftsführern (das gilt auch bei<br />
einer GmbH mit mehreren Geschäftsführern) melden wollen. Füllen Sie dann den/die Fragebögen sorgfältig aus und senden Sie ihn/sie an:<br />
LPV GmbH, Frau Ute Schiefelbein, Niederbieberer ■Straße 124, 56567 Neuwied. ■Fax: 02631/879-137. ■<br />
■<br />
Bitte Absender nicht vergessen! Aus Gründen der ■ einfacheren Lesbarkeit wird ■im Folgenden nur die männliche Form verwendet.<br />
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Zutreffendes ankreuzen oder ausfüllen<br />
■■ ■■■ ■■■<br />
1. Wirtschaftszweig: Dienstleister Einzelhandel Großhandel ■ ■ ■<br />
■<br />
■ ■ Handwerk ■ Industrie ■ ■<br />
■<br />
■<br />
■<br />
■<br />
■<br />
2. Branche/Zweig: .....................................................................................................................<br />
■■■<br />
3. Jahresumsatz (ohne Umsatzsteuer) ca.: .................................................................... Euro<br />
■■ ■■■ ■■■■<br />
4. Höhe der GmbH-Umsatzrendite (nach Gewerbesteuer und vor Körperschaftsteuer)?<br />
■■ ■■■ ■■■<br />
■ ■ ■ ■<br />
negativ bis 2 % bis 5 % bis 10 % über 10 %<br />
■<br />
■ ■ ■ ■ ■<br />
■■ ■■■<br />
■<br />
5. Wie<br />
■<br />
viele Beschäftigte<br />
■<br />
hat die GmbH<br />
■<br />
(nach Köpfen)?<br />
■<br />
.......................<br />
■<br />
■<br />
■<br />
■■■<br />
■<br />
6. Stellung des bestbezahlten Mitarbeiters unterhalb der Geschäftsführer-Ebene?<br />
■■■<br />
■<br />
■<br />
■<br />
Prokurist Abteilungsleiter Meister Sonstige ..........................<br />
■ ■ ■ ■ ■ ■<br />
■<br />
- Wie hoch ist das Brutto-Festgehalt dieses Mitarbeiters pro Monat? ................. Euro<br />
■ ■ ■ ■<br />
■■ ■■ ■■■<br />
7. Der Geschäftsführer ist männlich weiblich ■■ ■■■<br />
■<br />
■<br />
8. Höchster Ausbildungsabschluss des Geschäftsführers: Haupt-/Realschule Abitur<br />
■<br />
■<br />
Fachhochschule Universität Promotion Sonstige........................... ■<br />
■<br />
■<br />
■■■<br />
■ ■ ■ ■<br />
9. Wie alt ist der Geschäftsführer? ■<br />
.......... ■ Jahre<br />
■ ■ ■ ■<br />
■<br />
10. Wie viele Jahre ist er insgesamt in der Funktion als Geschäftsführer tätig? .......... Jahre<br />
■■<br />
11. Wie viele Wochenstunden arbeitet er durchschnittlich für die GmbH? ....................<br />
■ ■ ■<br />
■■■<br />
12. Wie viele Geschäftsführer hat die GmbH? ■ .................... ■<br />
■■<br />
■<br />
Bei mehreren Positionsinhabern: Ist der Geschäftsführer:<br />
■■<br />
■<br />
■<br />
■<br />
Vorsitzender gleichberechtigt untergeordnet<br />
■<br />
■<br />
13. Besitzt der Geschäftsführer Anteile an der GmbH? Ja Nein ■ ■ ■<br />
■<br />
■- Wenn ja, ist der Anteil: ■kleiner/gleich 50 % größer ■ als 50 % ■■ ■■■<br />
■<br />
■<br />
■<br />
- Wenn nein oder Anteil unter 50 %:<br />
Hat die Familie insgesamt die Mehrheit? Ja Nein ■<br />
■<br />
■■<br />
■<br />
■<br />
14. Wie hoch ist das Brutto-Festgehalt des Geschäftsführers pro Monat? ...................... Euro<br />
■■■<br />
■ ■<br />
■<br />
■<br />
■ ■ ■ ■<br />
15. Wie viele Monatsgehälter werden pro Jahr gezahlt?<br />
■■ ■■■■<br />
(inkl. Urlaubs-/Weihnachtsgeld)? .............................. ■■ ■■■<br />
16. 2009 Ja Gab es 2020 eine Erhöhung des monatlichen Brutto-Festgehaltes? Ja Nein <br />
■■<br />
Gründe für Erhöhung: tariforientiert der ■■<br />
- Wenn ja, Gründe: tariforientiert Änderung der Gehaltsstruktur Sonstige <br />
Um wie viel Prozent wurde das monatliche Brutto-Festgehalt angehoben? .............%<br />
■<br />
■<br />
■<br />
■<br />
- Um wie viel Prozent wurde das monatliche Brutto-Festgehalt angehoben? ................. %<br />
- Wenn nein, Gründe: Umsatzrückgänge ■ durch Corona <br />
■ ■<br />
■<br />
- Sonstige ........................................................................................................................<br />
■ ■ ■<br />
■■■<br />
■■<br />
■<br />
■ ■<br />
17. Gibt ■ es eine Tantieme-Vereinbarung mit der ■<br />
GmbH? Ja<br />
■ Nein ■<br />
- Wenn ja, ist sie Bestandteil des Anste lungsvertrages?<br />
■<br />
ja, mit festem ■Berechnungsmodus<br />
■<br />
■ ■ ■ ■<br />
ja, ohne festen Berechnungsmodus ■ nein, Zahlung ■ im freien Ermessen der GmbH<br />
■ ■<br />
- ■Von welcher Bemessungsgrundlage wird ■die Tantieme berechnet?<br />
■ Umsatz ■ Gewinn vor Steuern ■ Gewinn nach Steuern ■ Betriebsergebnis ■<br />
■ Sonstige ..........................<br />
■<br />
■<br />
■Wie hoch war die letzte ...................................... - Tantieme? ■<br />
■ ■<br />
Euro<br />
18. Ist ■ eine Pensionszusage ■ erteilt worden? ■<br />
Ja<br />
■ Nein ■<br />
- ■Wenn ja, wann ist die Pensionszusage ■ erteilt worden?<br />
■ ■ ■<br />
■ Bei GmbH-Gründung ■<br />
Später<br />
■<br />
Bei Beste lung zum Geschäftsführer<br />
■ ■- Wie ■<br />
hoch ist die jährliche Zuführung ■ zur ■ Rückste lung (fiktive Jahresnettoprämie<br />
■ ■<br />
für<br />
eine entsprechende Lebensversicherung)? ...................................... Euro<br />
■ ■<br />
- Wie viel Prozent der letztmaligen Brutto-Aktivbezüge beträgt die zugesagte Pension?<br />
■ unter 75 % ■ 75 %<br />
■ ■ über 75 % ■<br />
■ ■ ■<br />
■ ■ ■<br />
19. Werden weitere Versorgungs- und/oder Sparleistungen<br />
von ■der GmbH erbracht? ■<br />
Ja<br />
■ Nein ■<br />
■ ■<br />
- Wenn ja, (jeweils Jahresprämie angeben):<br />
■ ■<br />
a) ■ Direktversicherung ……………. Euro ■ b) ■<br />
Lebensversicherung ■ ………….. ■ Euro ■<br />
c) ■ Pensionskasse …………….. Euro d) ■<br />
Sonstige …………….. Euro<br />
■ ■<br />
20. Ste lt die GmbH unentgeltlich einen Dienstwagen zur Verfügung? Ja<br />
■ Nein ■<br />
Steht ein Dienst-Pkw unentgeltlich zur Privatnutzung zur Verfügung? Ja Nein <br />
Bei mehreren: Wie viele?..............<br />
Wenn ja, - Marke/Mode l...........................................................................................<br />
■ ■<br />
■ - Brutto-Listenpreis ■ (inkl. Sonderzubehör) ■ ..................................... ■<br />
Euro<br />
- Der<br />
■<br />
private Nutzungsanteil wird versteuert nach:<br />
■<br />
■ ■<br />
■ Ein-Prozent-Methode ■ ■ Einzelnachweis ■<br />
Bezogen auf das teuerste Fahrzeug - Marke/Modell........................................................<br />
l........................................................<br />
- Brutto-Listenpreis (inkl. Sonderzubehör) .................................................................. Euro<br />
- Der private Nutzungsanteil wird versteuert nach:<br />
■ ■<br />
21. Fanden bei der GmbH bereits Steuerprüfungen statt? Ja<br />
■ Nein ■<br />
- Wenn ja,<br />
■ ■<br />
Waren die Bezüge insgesamt oder einzelne Bestandteile<br />
Diskussionspunkt? Ja<br />
Nein ■<br />
■<br />
■<br />
■<br />
Was wurde beanstandet? ..........................................................................................<br />
■ ■<br />
■ ■ ■ ■<br />
22. Konnte sich der Geschäftsführer letztlich mit seiner Argumentation<br />
in der Steuerprüfung durchsetzen?<br />
Ja ■<br />
Nein ■ Kompromiss ■<br />
■ ■ ■ ■<br />
23. Sonstige Bemerkungen zu Streitfragen mit der Finanzverwaltung?<br />
..............................................................................................<br />
..............................................................................................<br />
■ ■ ■<br />
..............................................................................................<br />
..............................................................................................<br />
..............................................................................................<br />
Ein-Prozent-Methode Einzelnachweis<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Ihre Daten werden für die Umfrage „GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen <strong>2021</strong>“ verarbeitet, die detai lierte<br />
Datenschutzerklärung finden Sie unter www.bbe-cheftelegramm.de/datenschutz#umfrage<br />
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Moderner Finanzgerichtsprozess beim FG Köln<br />
In Kooperation mit dem Steuerberater-Verband, der Steuerberaterkammer<br />
und dem Steuerberaterverein sowie der Finanzverwaltung<br />
des Landes NRW führte das FG Köln am 21.04.<strong>2021</strong><br />
ein sehr erfolgreiches Webinar durch. Über 200 Teilnehmer<br />
informierten sich im Rahmen dieses 60-minütigen Webinars<br />
über die „Online-Gerichtsverhandlung ohne technische Hürden<br />
- Videokonferenz beim Finanzgericht Köln – wie geht das?“. Die<br />
Teilnehmenden erfuhren aus erster Hand, wie einfach es ist, sich<br />
mit dem eigenen PC per Videokonferenz direkt in den Sitzungssaal<br />
zu schalten.<br />
Nach einer Begrüßung durch den Präsidenten des Finanzgerichts<br />
Köln, Benno Scharpenberg, erläuterte der Pressesprecher des<br />
Finanzgerichts Köln, Norbert Eppers, die rechtlichen Grundlagen<br />
einer Online-Gerichtsverhandlung und führte die Teilnehmenden<br />
von der Antragstellung bis zum „Betreten“ des Online-Konferenzraums.<br />
Im Anschluss stellte der Dezernent für Organisation,<br />
Dr. Carl-Christian Knobbe, die technischen Grundlagen der Videokonferenz<br />
dar. Die Pressesprecherin des FG Köln, Bettina Berghoff,<br />
zeigte danach die Informationsmöglichkeiten rund um das<br />
Thema „Online-Gerichtsverhandlung“ beim FG auf. Eine vom<br />
Vizepräsident des FG, Dr. Jürgen Hoffmann, moderierte Diskussionsrunde<br />
über die bereits während der Veranstaltung von den<br />
Teilnehmenden gestellten Fragen rundete die Veranstaltung ab.<br />
In seiner Begrüßung hob Scharpenberg die Vorteile einer<br />
Online-Gerichtsverhandlung hervor: „Die Online-Gerichtsverhandlung<br />
vermeidet zeitaufwändige Anfahrtswege nebst<br />
Parkplatzsuche. Daneben ermöglicht sie gerade in Zeiten der<br />
Corona-Pandemie mit Blick auf die Kontaktvermeidung und<br />
den Gesundheitsschutz insbesondere auch Risikogruppen die<br />
sichere Teilnahme an mündlichen Verhandlungen und Erörterungsterminen“.<br />
Scharpenberg wies zudem darauf hin, dass<br />
die elektronische Gerichtsakte beim FG Köln bereits seit Herbst<br />
2019 flächendeckend genutzt werde. Daher sei es bei Beginn<br />
der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 nahezu von einem Tag<br />
auf den anderen möglich gewesen, allen Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeitern im Rahmen von Home-Office-Regelungen den elektronischen<br />
Zugriff für alle Gerichtsarbeiten einzuräumen.<br />
Die auf der Veranstaltung gestellten Fragen wurden mit den Antworten<br />
auf der Homepage des FG Köln unter der Rubrik „Videokonferenz“<br />
als FAQs aufgenommen. Die auf der Veranstaltung<br />
gezeigte Präsentation steht Ihnen dort unter „Weitere technische<br />
Informationen“ zur Verfügung.<br />
Der Newsletter des FG Köln informiert über Entscheidungen,<br />
interessante Verfahren und Personalnachrichten. Noch schneller<br />
informiert twitter (@FGKoeln).<br />
20
Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />
Aktivitäten und geplante Termine der Bezirke und Arbeitskreise<br />
Im Berichtszeitraum (16.02.<strong>2021</strong> – 15.05.<strong>2021</strong>) haben die nachfolgend aufgelisteten Veranstaltungen in den Bezirken und<br />
Arbeitskreisen stattgefunden.<br />
Aktivitäten in den Bezirken und den Arbeitskreisen (16.02.<strong>2021</strong> – 15.05.<strong>2021</strong>)<br />
Datum Bezirke und Arbeitskreise Themen<br />
18.03.<strong>2021</strong> AK Unternehmensnachfolge (Zivilrechtliche) Tücken der Unternehmensnachfolge und Schnittstellen<br />
zum Steuerrecht<br />
22.03.<strong>2021</strong> AK Restrukturierung und<br />
Unternehmensplanung<br />
Sanierungsoptionen des SanInsFoG<br />
15.04.<strong>2021</strong> Bonn Online-Stammtisch<br />
27.04.<strong>2021</strong> Düren-Jülich Online-Stammtisch<br />
04.05.<strong>2021</strong> Aachen Steuerberaterstammtisch<br />
Nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe werden voraussichtlich die nachfolgenden Veranstaltungen stattfinden:<br />
Geplante Aktivitäten in den Bezirken und den Arbeitskreisen<br />
Datum Bezirke und Arbeitskreise Themen<br />
18.05.<strong>2021</strong> Bonn Online-Stammtisch<br />
07.06.<strong>2021</strong> AK Unternehmensnachfolge Die internationale Patchworkunternehmerfamilie in der Nachfolgeberatung<br />
08.06.<strong>2021</strong> AK Restrukturierung und<br />
Unternehmensplanung<br />
Update Restschuldbefreiung: Das Gesetz zur weiteren Verkürzung des<br />
Restschuldbefreiungsverfahrens<br />
03.08.<strong>2021</strong> Aachen Steuerberaterstammtisch<br />
13.09.<strong>2021</strong> AK Unternehmensnachfolge Thema wird rechtzeitig bekanntgegeben<br />
29.09.<strong>2021</strong> AK Restrukturierung und<br />
Unternehmensplanung<br />
Thema wird rechtzeitig bekanntgegeben<br />
02.11.<strong>2021</strong> Aachen Steuerberaterstammtisch<br />
(Änderungen vorbehalten)<br />
Insoweit werden wie üblich gesonderte Einladungen versendet oder sind bereits versendet worden.<br />
21
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />
AUS DER ARBEIT VON DSTV UND DSTI<br />
Home Edition: Der Deutsche Steuerberatertag kommt dieses Jahr zu Ihnen<br />
Fortbildung. Netzwerken. Blicke über den Tellerrand.<br />
Hochkarätige und hochaktuelle Vorträge<br />
und Workshops aus den Bereichen Steuerrecht,<br />
Kanzleimanagement und Digitalisierung. Und<br />
wie immer runden eine umfangreiche Fachausstellung<br />
und ein exklusives Rahmenprogramm<br />
die Veranstaltung ab.<br />
Für all das steht der Deutsche Steuerberatertag<br />
– auch in seiner Home Edition <strong>2021</strong>. Der 44.<br />
Deutsche Steuerberatertag findet vom 17. bis<br />
19.10.<strong>2021</strong> statt.<br />
Der DStV lädt schon heute in sein virtuelles Konferenzzentrum<br />
ein. Besuchen Sie seine 3D-Fachausstellung, folgen Sie den<br />
verschiedenen Live-Streams und nutzen Sie die Fortbildungsangebote.<br />
Aber vor allem: füllen Sie gemeinsam mit dem DStV<br />
diese Welt mit Leben. Chatten, Videokonferenzen, Abendveranstaltungen,<br />
Gewinnspiele und das Chat-Roulette stellen sicher,<br />
dass Sie neue Kontakte knüpfen und alte pflegen können. Und<br />
wie immer informieren die Fachaussteller über neue Produkte<br />
und Services und stehen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.<br />
Also eigentlich alles wie immer. Einziger Unterschied: Sie müssen<br />
nicht verreisen. Der Deutsche Steuerberatertag kommt zu<br />
Ihnen und freut sich schon darauf.<br />
Nähere Informationen dazu finden Sie unter<br />
www.steuerberatertag.de.<br />
Oder folgen Sie bei Facebook und Instagram:<br />
@steuerberatertag<br />
22
Aus der Arbeit von DStV und DStI I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />
Mandanten und Team fester binden: Praxistipps im Podcast<br />
„Führung kommt im Steuerberaterexamen ja nicht vor.“ Dieses<br />
Zitat eines Steuerberaters macht die Relevanz deutlich, die die<br />
Themen des Deutschen Steuerberatertages und des dazugehörigen<br />
Podcasts haben. Die Bereiche Kanzleimanagement und<br />
Teamführung rücken mehr und mehr in den Vordergrund. Mit<br />
zwei neuen Folgen bietet der Podcast SteuerberaterTALK nun<br />
Anregungen zur Mitarbeiter- und Mandatsbindung.<br />
„Wie kann man aus der Pandemie positive Effekte ziehen?“ Dieser<br />
Frage ging die im Februar erschienene sechste Folge des<br />
Deutschen SteuerberaterTALK nach. Mit zwei neuen Folgen findet<br />
das Thema nun seine Fortsetzung. Denn nach Rückblick und<br />
Innehalten, dem Anerkennen der eigenen Leistungen in einem<br />
Jahr Pandemie und der nunmehr erfolgten organisatorischen<br />
Umstrukturierung der meisten Kanzleien muss die Frage nun<br />
lauten: Was machen wir daraus, wie geht es nun weiter?<br />
Und so erschien mit Folge 7 schon Mitte März ein Gespräch mit<br />
Tanja Palzer, selbst Steuerberaterin, Kanzleiinhaberin und<br />
Coach. Schwerpunkt des Gesprächs mit Moderator Daniel Erk<br />
ist der Umgang mit Emotionen im Kanzleialltag. Die Rolle der<br />
Steuerberaterin als Fels in der Brandung sei mitunter schwer<br />
geworden, findet Palzer. Aber durch Schulungen des Teams<br />
und besonders der Kanzleiführung im Umgang mit Emotionen<br />
könne diese Position zurückerobert und sogar ausgebaut<br />
werden. Die emotionalen Rückmeldungen vieler Mandantinnen<br />
und Mandanten im vergangenen Jahr haben sie darin<br />
bestärkt, vermehrt auf diesen Bereich der Zusammenarbeit<br />
zu achten. Dass man durch Achtsamkeit und Fortbildung und<br />
das Augenmerk auf die eigene Verfassung zum besseren Partner<br />
für interne und externe Gegenüber wird, ist ihre wichtige<br />
Botschaft. Sie mache sich um die Zukunft des Berufsstandes<br />
überhaupt keine Sorgen, wenn er es verstehe, mehr auf diese<br />
persönlichen Belange und Emotionen einzugehen und dann<br />
wirklich dahingehend zu beraten, so Palzer weiter.<br />
Er arbeitet im Gespräch, das Mitte April erscheinen wird, heraus,<br />
wo Kanzleiinhaber dringend investieren müssen, um am Markt<br />
zu bestehen: Dass die Technologien sich verändert haben und<br />
man hier mit der Zeit gehen muss, sei inzwischen hinlänglich<br />
bekannt. Dass man nun aber auch auf völlig veränderte Mandanten-<br />
und Mitarbeiterbedürfnisse eingehen muss, hätten<br />
viele Kanzleien bisher vernachlässigt. Als größten Gegner einer<br />
„robusten Kanzlei“ bezeichnet Lami ein zu hohes Maß an Auslastung.<br />
Er empfiehlt unter anderem, die Kanzlei personell so<br />
aufzustellen, dass Spielraum für unerwartete Aufgaben bleibt.<br />
Dieser Spielraum könne dann auch für das genutzt werden,<br />
„was draußen auf dem Schild steht: Beratung“. Indem die Kanzleiführung<br />
also die Überlastung des Teams vermeidet, schafft<br />
sie zum einen zufriedenere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
– aber eben auch stabile, vertrauensvolle Mandate.<br />
„Spielraum kann für das genutzt<br />
werden, was draußen auf dem<br />
Schild steht: Beratung.“<br />
Stefan Lami<br />
Tanja Palzer und Stefan Lami liefern beide konkrete Handlungsempfehlungen<br />
und Anregungen zur Reflektion. Die<br />
Podcast-Folgen werden so zu kurzen Impulsgebern in Sachen<br />
Kanzleiführung. Beide werden auf dem 44. Deutschen Steuerberatertag<br />
im Rahmen von Workshops diese Themen vertiefen<br />
und für persönliche Fragen zur Verfügung stehen.<br />
„Ich mache mir um die Zukunft des<br />
Berufsstandes überhaupt keine<br />
Sorgen, wenn er es versteht, mehr<br />
auf die persönlichen Belange und<br />
Emotionen einzugehen und dann<br />
wirklich dahingehend zu beraten.“<br />
Tanja Palzer<br />
Ähnlich argumentiert auch Stefan Lami, Managementberater<br />
für Steuerberater und Steuerberaterinnen und seit vielen Jahren<br />
geschätzter Referent auf dem Deutschen Steuerberatertag.<br />
23
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />
Präsident Elster fordert mehr Zeit für Jahresabschlüsse und Steuererklärungen 2020<br />
Es zeichnet sich ab: Die Überbrückungshilfe III soll bis Ende des<br />
Jahres verlängert werden. WP/StB Harald Elster, Präsident des<br />
DStV, lobt diesen Schritt: „Die verlängerte Unterstützung ist<br />
wichtig und richtig! Bereits jetzt ist absehbar, dass die Pandemie<br />
im Sommer nicht vorbei ist. Besondere Zeiten wie diese<br />
erfordern ebenso besondere Maßnahmen.“ Gleichzeitig mahnt<br />
er nachdrücklich, die Auswirkungen auf den Kanzleialltag der<br />
steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe nicht aus<br />
dem Blick zu verlieren.<br />
„Die verlängerte Unterstützung ist<br />
wichtig und richtig! Bereits jetzt ist<br />
absehbar, dass die Pandemie im<br />
Sommer nicht vorbei ist. Besondere<br />
Zeiten wie diese erfordern ebenso<br />
besondere Maßnahmen.“<br />
Harald Elster<br />
„Die Verlängerung der Überbrückungshilfe wird erneut enorme<br />
personelle Kapazitäten binden und die Kanzleiabläufe durchschütteln.<br />
Wir stehen mit unseren Mandanten nach wie vor<br />
in der Bearbeitung der laufenden Hilfen. On top müssen wir<br />
bald mit den aufwendigen Schlussrechnungen für die verschiedenen<br />
Hilfspakete beginnen. Das Tagesgeschäft der kleinen<br />
und mittleren Kanzleien läuft leider immer noch nicht in geordneten<br />
Bahnen“, so Elster. Auch abseits der Überbrückungshilfen<br />
sei der Beratungsaufwand weiterhin hoch. So etwa durch die<br />
bis Jahresende verlängerten Bezugszeiten von Kurzarbeitergeld.<br />
Kurzum: Der Berufsstand sei gefordert wie nie.<br />
In der Konsequenz bedeutet das für den DStV-Präsidenten:<br />
„Verfahrensrechtliche Erleichterungen sind mit Blick auf die<br />
Erklärungs- und Offenlegungsfristen für das Wirtschaftsjahr<br />
2020 unabdingbar. Nachdem sich die Finanzministerien von<br />
Bund und Ländern letztes Jahr äußerst schwergetan haben<br />
und erst der Bundestag uns gehört hat, appelliere ich: Die Zeit<br />
zum Handeln ist jetzt! Im Herbst gibt es aufgrund der Bildung<br />
der neuen Bundesregierung kaum Chancen für uns.“<br />
Elster befürchtet: „Angesichts der Zusatzaufgaben dürfte<br />
für viele Kanzleien die pünktliche Veröffentlichung der Jahresabschlüsse<br />
zum 31.12.<strong>2021</strong> kaum machbar sein. Auch die<br />
rechtzeitige Erstellung der Steuererklärungen 2020 wird zum<br />
Problem.“ Er fordert daher: „Kanzleien benötigen Entlastung<br />
bis 30.06.2022! Dazu zählt zum einen die Verschiebung der<br />
Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Veröffentlichung der<br />
Jahresabschlüsse der kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften.<br />
Zum anderen die Verlängerung der Abgabefristen für die<br />
Steuererklärungen 2020 bis zu diesem Zeitpunkt. Beide Maßnahmen<br />
haben sich bereits in diesem Jahr bewährt.“<br />
Der Berufsstand leiste seit Beginn der Pandemie einen riesigen<br />
Beitrag zur Krisenbewältigung und trage damit maßgeblich zur<br />
Rettung der Wirtschaft bei. Entgegenkommende verfahrensrechtliche<br />
Erleichterungen wieder bis auf den letzten Drücker<br />
hinauszuschieben, sei nicht angebracht. Elster fordert die Politik<br />
auf, frühzeitig planbare Verhältnisse zu schaffen.<br />
„Der Berufsstand leistet seit Beginn<br />
der Pandemie einen riesigen Beitrag<br />
zur Krisenbewältigung und trägt<br />
damit maßgeblich zur Rettung der<br />
Wirtschaft bei.“<br />
Harald Elster<br />
Nach Redaktionsschluss dieser VN einigten sich die Koalitionsfraktionen<br />
auf eine Verlängerung der Abgabefrist für beratene<br />
Steuerpflichtige bis Ende Mai 2022. Ein erneuter, sehr erfreulicher<br />
Erfolg der Verbandsarbeit!<br />
„... Die Zeit zum Handeln ist jetzt!<br />
Im Herbst gibt es aufgrund der<br />
Bildung der neuen Bundesregierung<br />
kaum Chancen für uns.“<br />
Harald Elster<br />
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<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />
DStV beim Wirtschaftsgipfel des BMWi<br />
Die Berufsangehörigen, so Lüth, seien sich ihrer besonderen Verantwortung<br />
bewusst, als Organ der Steuerrechtspflege in die<br />
Antragsverfahren der Corona-Hilfsprogramme eingebunden zu<br />
sein. Dabei arbeiteten die meisten Kolleginnen und Kollegen im<br />
Interesse ihrer Mandanten seit Monaten weit oberhalb der Belastungsgrenze.<br />
Angesichts der vielfach verzweifelten Lage vieler<br />
Unternehmen seien sie immer öfter betriebswirtschaftliche und<br />
psychologische Berater in einer Person. Angesichts der nach wie<br />
vor unsicheren Pandemielage kämen die wirtschaftlichen Prognosen<br />
zudem einem Blick in die Glaskugel gleich.<br />
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier<br />
Zum wiederholten Mal nahm DStV-Vizepräsident StB Torsten<br />
Lüth gemeinsam mit weiteren Vertretern der Freien Berufe<br />
und der Wirtschaftsverbände an dem von Bundeswirtschaftsminister<br />
Peter Altmaier ausgerichteten Wirtschaftsgipfel teil.<br />
Dabei wies Lüth nachdrücklich auf die besonderen Belastungen<br />
in den Kanzleien in Zeiten der Pandemie hin und regte weitere<br />
Verbesserungen bei den Corona-Hilfen an.<br />
Umso wichtiger sei es, die Antragsvoraussetzungen und Prozesse<br />
durch weniger Bürokratie und pragmatischere Lösungen<br />
weiter zu verbessern. Der DStV stehe hier mit seiner Expertise<br />
zur Verfügung. Dabei müsse es auch darum gehen, die Prüfmechanismen<br />
in den Behörden weiter zu optimieren, um die<br />
Geschwindigkeit der Bewilligungen deutlich zu erhöhen und<br />
zugleich mögliche Betrugsversuche auszuschließen. Dies<br />
sei umso wichtiger, um auch mit Blick auf die jüngst bekannt<br />
gewordenen Fälle des Identitätsdiebstahls nicht Gefahr zu laufen,<br />
dass der Berufsstand selbst unberechtigterweise unter<br />
einen öffentlichen Generalverdacht gerät. Die gewissenhafte<br />
Aufgabenerfüllung der Kolleginnen und Kollegen spreche<br />
dabei für sich. Dieses Engagement gelte es weiter zu erhalten.<br />
Drittes Corona-Steuerhilfegesetz – öffentliche Anhörung im BT-Finanzausschuss<br />
Am 22.02.<strong>2021</strong> fand im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags<br />
ein Online-Hearing zum dritten Corona-Steuerhilfegesetz<br />
statt, an dem auch der DStV teilnahm. In seiner Rolle als<br />
Sachverständiger betonte er insbesondere, wie zuvor schon<br />
in seiner Stellungnahme S 01/21, die Wichtigkeit einer verbesserten<br />
Verlustverrechnung.<br />
Die Anhebung der Betragsgrenzen für 2020 und <strong>2021</strong> im Rahmen<br />
der Verlustverrechnung stärkt zwar kurzfristig die Liquidität<br />
von großen Unternehmen. Die Maßnahme ging dem DStV<br />
jedoch noch nicht weit genug: Führende wissenschaftliche<br />
Institutionen hätten seit letztem Jahr eine deutliche Ausweitung<br />
des Instruments gefordert. Es führe zu einer zielgenauen,<br />
kurzfristigen und branchenübergreifenden Liquiditätsfreisetzung<br />
für betroffene Unternehmen, die vor der Krise erfolgreich<br />
waren. Zudem betonte der DStV, dass sich aus der Ausweitung<br />
der Verlustverrechnung keine dauerhaften Mindereinnahmen<br />
ergäben, sondern sie lediglich einen Stundungseffekt bewirke.<br />
Deswegen sei nicht nachvollziehbar, warum nicht gleichfalls<br />
der Rücktragzeitraum angepackt wurde, so der DStV in<br />
der Anhörung. Gerade kleinen und mittleren Unternehmen<br />
(KMU) helfe die Anhebung des Volumens nur bedingt. Sie hätten<br />
vielfach das verrechenbare Volumen aus dem Jahr 2019<br />
bereits ausgeschöpft. Darüber hinaus deckten etwa die Überbrückungshilfen<br />
mit den eingeschränkten Fixkostenerstattungen<br />
bei weitem nicht den Liquiditätsbedarf ab. Um KMU<br />
zu unterstützen, bedürfe es mindestens der Öffnung des Veranlagungszeitraums<br />
2018. Die Beantragung der Verlustverrechnung<br />
bedeute für den Berufsstand keine Hürde. Vielmehr<br />
zeichne sie sich im Unterschied zu den vielen unterschiedlich<br />
ausgestalteten Corona-Hilfspaketen und den Förderkrediten,<br />
die die Kollegen aus der Praxis inzwischen administrativ stark<br />
belasten würden, durch ihre Einfachheit aus. Daher appellierte<br />
der DStV an die Bundestagsabgeordneten: „Jeder Cent<br />
hilft aktuell!“<br />
Im Fokus des Hearings standen des Weiteren auch verbesserte<br />
Abschreibungen digitaler Wirtschaftsgüter sowie der Investitionsabzugsbetrag.<br />
Aus Gründen der Rechtssicherheit sprach sich der DStV dafür<br />
aus, eine gesetzliche Regelung zur rückwirkenden sofortigen<br />
Abschreibbarkeit bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter zu<br />
schaffen und zur Klarstellung Beispiele von Wirtschaftsgütern<br />
in einem BMF-Schreiben aufzulisten. Andernfalls bestehe das<br />
26
Aus der Arbeit von DStV und DStI I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />
Risiko, dass es zu Unsicherheiten bei den handels- und steuerbilanziellen<br />
Ansätzen kommen könnte.<br />
Der DStV nutzte in dem Hearing erneut die Chance, für kulantere<br />
Fristen im Rahmen der sog. Investitionsabzugsregelung<br />
nach § 7g EStG zu werben. Er wiederholte damit seine Anregungen<br />
aus den Stellungnahmen S 04/20 und S 06/20 zu den<br />
vorangegangenen Corona-Steuerhilfegesetzen, wie er sie auch<br />
als Sachverständiger in den jeweiligen Anhörungen vortrug.<br />
Eine Verlängerung des Investitionszeitraums am besten bis<br />
2023 wäre eine echte Stütze für KMU in der anhaltenden Krisenzeit.<br />
Im Rahmen des geplanten KöMoG, das inzwischen den<br />
Bundestag passiert hat, sind diese Vorschläge zumindest in<br />
Teilen aufgegriffen worden (vgl. unten Aktuelles Steuerrecht).<br />
Danach sollen Steuerpflichtige für in 2017 gebildete IAB fünf<br />
Jahre Zeit für die geplante Investition haben. Für 2018 gebildete<br />
Investitionsabzugsbeträge sind nunmehr vier Jahre vorgesehen<br />
(vgl. Beschlussempfehlung des BT-Finanzausschusses,<br />
BT-Drucks. 19/29843).<br />
KöMoG: Optionsmodell nimmt Fahrt auf<br />
Das Bundeskabinett hatte am 24.03.<strong>2021</strong> den Entwurf eines<br />
Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts<br />
(KöMoG) beschlossen. Zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit<br />
von Familienunternehmen in der Rechtsform<br />
der KG oder OHG ist das sog. Optionsmodell Kernpunkt<br />
des Gesetzgebungsvorhabens.<br />
Das KöMoG (BT-Drucks. 19/28656 vom 19.04.<strong>2021</strong>) hat inzwischen<br />
in erster Lesung am 22.04.<strong>2021</strong> den Bundestag passiert.<br />
Die Zustimmung des Bundesrates wird Ende Juni erwartet. Die<br />
BR-Drucks. 244/21 ist als besonders eilbedürftig gekennzeichnet<br />
worden. Damit ergäbe sich erstmals nach sehr langer Zeit<br />
wieder eine sehr weitreichende Reform des Unternehmenssteuerrechtes.<br />
Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften sollen ab<br />
dem VZ 2022 wählen können, ob die Behandlung ertragsteuerlich<br />
und verfahrensrechtlich wie eine Kapitalgesellschaft und<br />
die Besteuerung folglich mit Körperschaftsteuer erfolgen soll<br />
(§ 1a KStG-E). Nach dem Gesetzesentwurf soll die Möglichkeit<br />
bestehen, wieder zur Besteuerung als Personengesellschaft<br />
zurückzukehren (Rückoption).<br />
Darüber hinaus sollen für die Umwandlung von Körperschaften<br />
maßgebliche Teile des Umwandlungssteuergesetzes globalisiert<br />
werden. Beabsichtigt ist zudem, die komplexe Materie<br />
rund um organschaftliche Ausgleichsposten zu vereinfachen.<br />
Nach der sog. Einlagenlösung sollen Minderabführungen als<br />
Einlagen der Gesellschafter in die Gesellschaft und Mehrabführungen<br />
als Einlagenrückgewähr gelten. Steuerliche Ausgleichsposten<br />
könnten somit entfallen.<br />
Die Möglichkeit der Option für Personenhandelsgesellschaften<br />
zur Besteuerung als Körperschaft steht seit über 20 Jahren zur<br />
Diskussion. Doch die Regelungen sind umstritten. Auch der DStV<br />
hat seine Bedenken geäußert. Die gegenwärtig an den Tag<br />
gelegte Eile lässt die Annahme zu, dass sich die Große Koalition<br />
keinem großen Gegenwind aussetzen wollte. So blieb der Praxis<br />
bereits eine erste Möglichkeit zur Stellungnahme im Vorfeld<br />
des Kabinettsbeschlusses verwehrt. Der DStV bezweifelt, dass<br />
der weiterhin geplante zügige Ritt durch das parlamentarische<br />
Gesetzgebungsverfahren – angesichts der Komplexität der<br />
Neuregelungen – angebracht ist.<br />
27
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />
Die Hürden für eine breite Anwendung der Option sind vielfältig.<br />
Der DStV hat in Gesprächen mit MdB StBin Antje Tillmann,<br />
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU, und MdB Lothar Binding,<br />
finanzpolitischer Sprecher der SPD, sowie in seiner Stellungnahme<br />
S 03/21 den Blick auf einige neuralgische Punkte<br />
gerichtet. Hierzu zählen u.a.:<br />
• Die Reichweite des Optionsmodells ist stark begrenzt. Einzelunternehmen<br />
und die GbR scheitern gegenwärtig bereits<br />
am persönlichen Anwendungsbereich. Für grundsätzlich<br />
optionsfähige Gesellschaften, wie die OHG, dürfte das notwendige<br />
Thesaurierungsverhalten zum Hindernis werden.<br />
Nur wenn die Personengesellschaft die Gewinne vollständig<br />
und langfristig einbehält, gereicht der Steuerartenwechsel<br />
zum Vorteil.<br />
• Die vorgesehene Mehrheitsentscheidung zur Ausübung<br />
der Option mit mindestens ¾ der abgegebenen Stimmen<br />
der Personengesellschafter kann für die unterlegenen<br />
Gesellschafter zu erheblichen Steuernachteilen führen.<br />
Insbesondere bei Gesellschaftern mit umfangreichem<br />
Sonderbetriebsvermögen dürfte dies zu entsprechendem<br />
Widerstand führen.<br />
• Auch der geplante „Untergang“ verrechenbarer Verluste i.S.<br />
von § 15a EStG und des gewerbesteuerlichen Fehlbetrags,<br />
mangelnde Regelungen zu Antragsform, -frist und -zeitpunkt<br />
sowie fehlende Lösungsansätze zum Umgang mit<br />
funktional wesentlichem Sonderbetriebsvermögen stellen<br />
derzeit noch „Pferdefüße“ für an einer Option interessierte<br />
Gesellschaften dar.<br />
Der DStV sprach sich daher – statt für die Einführung des Optionsmodells<br />
– erneut für die Verbesserung und Öffnung der<br />
Thesaurierungsbegünstigung für kleine und mittlere Unternehmen<br />
aus (vgl. auch DStV-Positionspapier zur Bundestagswahl<br />
<strong>2021</strong>). Dies wäre gleichfalls ein wirkungsvolles Mittel zur<br />
Eigenkapitalstärkung von Personengesellschaften und Einzelunternehmen<br />
unter Berücksichtigung des mit dem Optionsmodell<br />
verfolgten Ziels der rechtsformneutralen Besteuerung.<br />
Überdies forderte der DStV zur Abmilderung der Belastungen<br />
infolge der Corona-Pandemie die Verlängerung der Abgabefrist<br />
für die Steuererklärungen 2020 bis zum 30.06.2022. Er regte<br />
gleichzeitig an, die Investitionszeiträume des § 7g EStG für die<br />
in den Jahren 2017 - 2019 gebildeten Investitionsabzugsbeträge<br />
auszuweiten (vgl. DStV-Stellungnahmen S 06/20 und S 12/20).<br />
Eine Vielzahl an Kritikpunkten brachten zudem die Beschlussempfehlungen<br />
des Finanzausschusses des Bundesrats (BR-Drucks.<br />
244/1/21) zutage. Überdies stand das Optionsmodell in der<br />
öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen<br />
Bundestags unter Beschuss (vgl. Bundestags-Information vom<br />
04.05.<strong>2021</strong>).<br />
Nachdem der Gesetzentwurf den Bundestag in erster Lesung<br />
passiert hat und als eilbedürftig gekennzeichnet worden ist,<br />
wird die Zustimmung des Bundesrats Ende Juni erwartet.<br />
DStV-Präsident StB/WP Harald Elster, DStV-Geschäftsführerin RAin/StBin Sylvia Mein und DStV-Referatsleiterin StBin Vicky Johrden<br />
im Austausch mit MdB StBin Antje Tillmann (CDU/CSU) sowie MdB Lothar Binding (SPD)<br />
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<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />
Der DStV stellt sich vor<br />
Teil 2: Referat Europarecht – Interessenvertretung in Brüssel und Berlin<br />
Von Attila Gerhäuser, Geschäftsführer des DStV<br />
Attila Gerhäuser,<br />
Geschäftsführer des DStV<br />
Wie stark ist die nationale<br />
Gesetzgebung durch Europarecht<br />
beeinflusst? Dazu gibt es<br />
unterschiedliche Erhebungen.<br />
Eine Aussage haben aber alle<br />
gemein: Der Einfluss der europäischen<br />
Binnenmarktgesetzgebung<br />
wird in Zukunft weiter<br />
zunehmen. Auch im Berufsrecht<br />
der Steuerberater spielen Richtlinien<br />
und Initiativen aus Brüssel<br />
bereits eine große Rolle und<br />
stellten jüngst sogar Grundpfeiler<br />
des deutschen Berufsrechts<br />
wie die Vorbehaltsaufgaben oder das Berufsgeheimnis in<br />
Frage. Vor diesem Hintergrund traf der DStV unter Führung<br />
seines Präsidenten StB/WP Harald Elster die Entscheidung, die<br />
europäische Interessenvertretung auszubauen. Wie das neue<br />
DStV-Trio „Team Europa“ arbeitet und welche Köpfe dahinterstecken,<br />
möchten wir Ihnen hier gerne vorstellen.<br />
Das Team Europa<br />
In einem modernen Bürogebäude<br />
mitten im Brüsseler Europaviertel<br />
steht der Schreibtisch<br />
von Marc Lemanczyk, seit Oktober<br />
2019 Leiter des DStV-Europabüros.<br />
Der Jurist verfügt nach<br />
mehr als zehn Jahren Arbeitserfahrung<br />
im EU-Parlament über<br />
ein breites Netzwerk und kennt<br />
die Abläufe im europäischen<br />
Gesetzgebungsverfahren in- und<br />
Marc Lemanczyk<br />
auswendig. Gespräche mit Europaabgeordneten<br />
oder EU-Beamten<br />
führt er neben seiner Muttersprache Deutsch problemlos<br />
auch in drei weiteren EU-Amtssprachen.<br />
Von Berlin aus unterstützt Manuel Knapp, DStV-Referatsleiter<br />
Europa, unser Team. Für den social-media-affinen Netzwerker<br />
ist das europapolitische Berlin eine vertraute Bühne. Zuletzt<br />
arbeitete er für die Europäische Bewegung Deutschlands und die<br />
Vertretung der EU-Kommission in Berlin. Auch in seiner Freizeit<br />
versetzt ihn der Einsatz für Europa in produktive Unruhe. Neben<br />
seinem ehrenamtlichen Engagement für die Europa-Union ist<br />
Manuel Knapp auch Herausgeber des „Europapodcast“ (europapodcast.de),<br />
was ihm im letzten Jahr sogar die Nominierung<br />
für den Europapreis „Blauer Bär“ des Landes Berlin einbrachte.<br />
Der Dritte im Bunde ist Attila Gerhäuser, DStV-Geschäftsführer<br />
und verantwortlich für die Europa- und Berufsrechtsabteilung.<br />
Die letzten sieben Jahre vor seinem Wechsel 2019 nach Berlin<br />
arbeitete er in Brüssel für das EU-Parlament und in leitender<br />
Funktion beim Verband der Chemischen Industrie. Komplettiert<br />
wird das Team Europa von Gabriela Jahnke. Die einzige „echte“<br />
Berlinerin im Team ist ein wahres Organisationstalent und sorgt<br />
mit ihrem engagierten Einsatz für reibungslose Abläufe in der<br />
gesamten Europa- und Berufsrechtabteilung.<br />
Europapolitik zwischen Brüssel und Berlin<br />
Ein Team, zwei Standorte. Aufgrund der engen Verzahnung<br />
in der Europapolitik verteilt sich die Interessenvertretung<br />
auf die belgische Hauptstadt mit ihren EU-Institutionen und<br />
gleich in doppelter Weise auf Berlin. Denn einmal ist Berlin<br />
Regierungssitz des wichtigsten EU-Ratsmitglieds. Zum anderen<br />
erfolgt die EU-Gesetzgebung vielfach in Form von Richtlinien,<br />
die anschließend noch in nationales Recht umgesetzt werden<br />
müssen. EU-Richtlinien unterliegen in der Regel dem Prinzip<br />
der Mindestharmonisierung. Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten<br />
bei der Umsetzung über die Mindestanforderungen des<br />
Brüsseler Gesetzestextes hinausgehen können. Man spricht<br />
hier von „Gold-plating“. Zumindest den Versuch des „Gold-platings“<br />
hatte zuletzt Bundesfinanzminister Olaf Scholz bei der<br />
Umsetzung der DAC 6-Richtlinie unternommen. Die EU-Vorgaben<br />
sahen eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle<br />
vor. Bei der Umsetzung beabsichtigte der<br />
Bundesfinanzminister eine Ausweitung auch auf innerstaatliche<br />
Konstruktionen. Letztlich blieb es, nicht zuletzt aufgrund<br />
des engagierten Einsatzes des DStV, jedoch beim Versuch.<br />
Wie Europarecht das deutsche Berufsrecht beeinflusst<br />
Die EU-Kommission hat den Auftrag, den europäischen Binnenmarkt<br />
zu vollenden. Dabei hat sie das Berufsrecht als Hindernis<br />
für den freien Dienstleistungsverkehr in Europa ausgemacht.<br />
Solche Hindernisse bzw. Eingriffe können zwar gerechtfertigt<br />
sein, insofern sie einem legitimen Zweck dienen (z. B. Verbraucherschutz)<br />
und verhältnismäßig sind. Im Fall der Vorbehaltsaufgaben<br />
der Steuerberater wertet die EU-Kommission die<br />
Regelung insbesondere aufgrund des extensiven Ausnahmekatalogs<br />
des § 4 StBerG (Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in<br />
Steuersachen) teilweise als inkohärent und stellt einen unverhältnismäßigen<br />
Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit fest. Nach<br />
wie vor dauern die Verhandlungen zwischen der Bundesregierung<br />
und der Brüsseler Behörde an. Sollte keine Einigung<br />
erzielt werden, erhebt im nächsten Schritt die EU-Kommission<br />
Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof<br />
(EuGH). Sollte der EuGH der Argumentation der Klägerin folgen,<br />
30
Aus der Arbeit von DStV und DStI I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />
müsste die Bundesregierung die entsprechenden Vorschriften<br />
abändern.<br />
Einen Vorgeschmack auf zukünftige Herausforderungen lieferte<br />
der Kommissionsvorschlag zum Gesetz über digitale<br />
Dienste („Digital Services Act“). Bis zur Veröffentlichung des<br />
Vorschlags im Dezember befürchteten Insider, dass auch digital<br />
erbrachte Dienstleistungen von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern<br />
in den Anwendungsbereich des Vorschlags fielen<br />
und damit die Tür zur Einführung des Herkunftslandprinzips<br />
geöffnet würde. Dienstleistungserbringer aus dem EU-Ausland<br />
hätten sich im schlimmsten Fall nicht mehr an die Vorgaben im<br />
deutschen Berufsrecht halten müssen. Der DStV hat zusammen<br />
mit der BStBK im Rahmen der gemeinsamen europapolitischen<br />
Kooperation „German Tax Advisers“ an der öffentlichen Konsultation<br />
teilgenommen, Stellungnahmen versandt und in<br />
zahlreichen Hintergrundgesprächen dagegengehalten. Dieser<br />
Einsatz hat sich gelohnt. Letztlich beschränkte sich der Kommissionsentwurf<br />
auf die Vermittlung von Dienstleistungen durch<br />
E-Plattformen und E-Marktplätze und verzichtete gänzlich auf<br />
einen Bezug zu digitalen Dienstleistungen von Steuerberatern<br />
und Wirtschaftsprüfern.<br />
Die Interessenvertretung kann nur mit einer proaktiven<br />
Ausrichtung erfolgreich sein. In Zukunft wird das DStV-Team<br />
Europa noch stärker im Austausch mit den europäischen und<br />
nationalen Partnerverbänden die Werte Compliance, Qualität,<br />
Verbraucherschutz und Unabhängigkeit von Steuerberatern<br />
offensiv bewerben, damit die Vorteile für Mandanten, Staat und<br />
Gesellschaft auch in Brüssel und den anderen Mitgliedstaaten<br />
als Errungenschaften und nicht als „Hindernis“ im EU-Binnenmarkt<br />
wahrgenommen werden.<br />
V. l. n. r: Manuel Knapp, StB/WP Harald Elster, MdB Martin Schulz und Attila Gerhäuser<br />
Neues zum One-Stop-Shop-Verfahren<br />
Aus umsatzsteuerlichen Versandhandelsumsätzen werden zum<br />
01.07.<strong>2021</strong> sog. Fernverkäufe. An die Stelle der nationalen Lieferschwellen<br />
tritt eine europaweit einheitliche Geringfügigkeitsschwelle<br />
von 10.000 €. Unternehmer können ihre im EU-Ausland<br />
steuerpflichtigen Fernverkäufe über den sog. One-Stop-Shop<br />
melden. Die Teilnahme an diesem Verfahren können Unternehmer<br />
seit dem 01.04.<strong>2021</strong> beim BZSt beantragen.<br />
Am 01.07.<strong>2021</strong> ist es so weit: Die derzeitige sog. Versandhandelsregelung<br />
wird durch die Fernverkaufsregelung abgelöst.<br />
Damit einhergehend fallen die bislang geltenden länderspezifischen<br />
Lieferschwellen weg. Diese hatten bislang zur Folge,<br />
dass sich gerade kleine und mittlere Unternehmen bei geringen<br />
Auslandsumsätzen im Ausland nicht umsatzsteuerlich registrieren<br />
mussten.<br />
Der Steuerrechtsausschusses des DStV befasste sich in seiner Sitzung<br />
am 19.03.<strong>2021</strong> mit der neuen Fernverkaufsregelung und<br />
gibt einen Überblick über einige wichtige Punkte:<br />
Geringfügigkeitsschwelle statt nationaler Lieferschwellen<br />
Bei Fernverkäufen im B2C-Bereich gilt künftig: Der Ort der Lieferung<br />
befindet sich dort, wo sich der Gegenstand bei Transportende<br />
befindet. Voraussetzung ist, der liefernde Unternehmer<br />
hat die EU-einheitliche Geringfügigkeitsschwelle von 10.000 €<br />
überschritten; oder er hat auf deren Anwendung verzichtet.<br />
31
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />
Dies dürfte dazu führen, dass mehr Unternehmer als bislang im<br />
Ausland Umsätze versteuern müssen. Um dies zu erleichtern,<br />
können Unternehmer das neue besondere Besteuerungsverfahren,<br />
den sog. One-Stop-Shop (OSS), nutzen.<br />
Teilnahme am OSS-Verfahren<br />
Der Ausschuss macht im Zusammenhang mit der Anmeldung zur<br />
Teilnahme am OSS auf die Pressemitteilung des Bundeszentralamtes<br />
für Steuern (BZSt) aufmerksam:<br />
Die Teilnahme am besonderen Besteuerungsverfahren kann seit<br />
dem 01.04.<strong>2021</strong> mit Wirkung zum 01.07.<strong>2021</strong> elektronisch über<br />
das BZStOnline Portal (BOP) beantragt werden. Unternehmer, die<br />
bereits den sog. Mini-One-Stop-Shop nutzen, müssen sich nicht<br />
erneut registrieren.<br />
Für die Sonderregelungen registrierte Unternehmer können im<br />
jeweiligen Bereich des BOP ihre Registrierungsdaten ändern,<br />
ihre Steuererklärung abgeben und berichtigen sowie sich vom<br />
Verfahren abmelden.<br />
Ausführlichere Informationen sollen in Kürze auf der Homepage<br />
des BZSt veröffentlicht werden.<br />
Finales BMF-Schreiben zur Umsetzung der zweiten Stufe des<br />
Mehrwertsteuer-Digitalpakets<br />
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zwischenzeitlich<br />
auch das finale BMF-Schreiben zur zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets<br />
veröffentlicht.<br />
Dieses stellt klar, dass die neue Geringfügigkeitsschwelle von<br />
10.000 € im Kalenderjahr <strong>2021</strong> nicht zeitanteilig aufzuteilen ist<br />
(Abschn. 3a.9a Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 Satz 2).<br />
Der DStV begrüßt diese Klarstellung, die er in seiner Stellungnahme<br />
S 02/21 zum vorherigen Entwurfsschreiben angeregt<br />
hatte.<br />
Besonderes Augenmerk: Kleinunternehmer<br />
Besonders aufpassen sollten Online-Händler, die umsatzsteuerlich<br />
als Kleinunternehmer gelten.<br />
Überschreiten sie die neue EU-weite einheitliche Lieferschwelle<br />
in Höhe von 10.000 €, können sie Meldepflichten im Ausland<br />
treffen. Sie sollten daher bereits jetzt prüfen, ob eine Teilnahme<br />
am OSS-Verfahren für sie in Frage kommt.<br />
Der DStV Steuerrechtsausschuss tagt online: v.l.n.r. obere Reihe: Daniela Ebert, LL.M. (DStV-Referatsleiterin für Steuerrecht), StB/<br />
vBP Prof. Dr. Hans Ott (StBV Köln), StB/WP/RB Dipl.-Kfm Dr. Peter Leidel (LSWB), RAin/StBin Sylvia Mein (DStV-Geschäftsführerin);<br />
mittlere Reihe: StB/WP Hans-Joachim Kraatz (StBV Sachsen), StBin Dipl.-Hdl. Vicky Johrden (DStV-Referatsleiterin für Steuerrecht),<br />
StB/RB Manfred F. Klar (Ausschussvorsitzender, LSWB), StB Lothar Czeczatka (StBV Hessen); untere Reihe: StB/RA Klaus-Peter Meyer<br />
(StBV Niedersachsen Sachsen-Anhalt), StB/RA Markus Deutsch (StBV Berlin-Brandenburg)<br />
32
agenda-steuerberater.de<br />
Was Steuerberater heute so<br />
im Kopf haben?<br />
ANTRÄGE<br />
Wo es sonst bei Ihren Mandanten um Wachstum und Zukunftsgestaltung ging, stehen<br />
jetzt oft nur der nächste Tag und finanzielle Sicherheit im Fokus.<br />
Danke für Ihren Einsatz – für all die Überstunden, die Telefoneinsätze und die Beratung.<br />
Wir versprechen an Ihrer Seite zu bleiben – mit einem top Service, pünktlichen<br />
Updates und zuverlässigen Lösungen, damit Sie weiter den Erfolg Ihrer Mandanten im<br />
Kopf haben.
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />
Online-Sitzung des Rechts- und Berufsrechtsausschusses<br />
Zu seiner turnusmäßigen Sitzung kam der Rechts- und Berufsrechtsausschuss<br />
des DStV in diesem Frühjahr online zusammen.<br />
Einen Schwerpunkt der Beratungen bildeten aktuelle berufspolitische<br />
Fragestellungen insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie.<br />
Im Fokus stand dabei unter anderem die besondere Rolle der<br />
Berufsangehörigen als prüfende Dritte im Rahmen der zahlreichen<br />
Corona-Hilfsprogramme der Bundesregierung. Hier<br />
müsse es künftig darum gehen, die Vertretungsbefugnisse für die<br />
steuerberatenden und prüfenden Berufe nicht nur bei den Coronahilfen,<br />
sondern etwa auch im Bereich des Kurzarbeitergeldes<br />
gesetzlich sachgerecht abzubilden. Diskutiert wurde außerdem<br />
die zum Jahreswechsel durch das Unternehmensstabilisierungsund<br />
-restrukturierungsgesetz (Sta-RUG) neu geschaffene Funktion<br />
des Restrukturierungsbeauftragten und dessen Bedeutung<br />
für den Berufsstand. Im Zusammenhang mit dem aktuellen<br />
Regierungsentwurf zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts<br />
wurden Möglichkeiten der künftigen Ausgestaltung der<br />
Steuerberaterprüfung erörtert. Ebenso müsse es darum gehen,<br />
die Ausbildung für Steuerfachangestellte im Rahmen des Neuordnungsverfahrens<br />
zukunftsgerecht auszugestalten, um ihre<br />
Attraktivität zu erhalten.<br />
Als Gäste der Online-Sitzung begrüßte der Ausschussvorsitzende<br />
und zuständige Referent im DStV-Präsidium, StB/vBP Franz Plankermann,<br />
den DStV-Präsidenten StB/WP Harald Elster sowie<br />
DStV-Vizepräsident StB/WP Christian Böke.<br />
Online-Sitzung des Rechts- und Berufsrechtsausschusses am 12.04.<strong>2021</strong><br />
Online-Sitzung des Verbändeforums IT<br />
Zu seiner turnusmäßigen Sitzung kam das Verbändeforum IT<br />
des DStV in diesem Frühjahr online zusammen. Einen Schwerpunkt<br />
der Beratungen bildeten unter anderem aktuelle IT-politische<br />
Fragestellungen in Zeiten der Corona-Pandemie.<br />
Hier stehen die Berufsangehörigen, angefangen bei der<br />
Kommunikation mit den Mandanten, wachsenden Herausforderungen<br />
gegenüber. Bei den verschiedenen staatlichen<br />
Hilfsprogrammen sind sie als Organ der Steuerrechtspflege<br />
ein wesentlicher Baustein zur Abwicklung der Antragsverfahren<br />
und zugleich Bindeglied zwischen den betroffenen Unternehmen<br />
und den Bewilligungsbehörden der Länder. Als Gast<br />
begrüßte die Vorsitzende des Verbändeforums IT, StBin Frauke<br />
Kaps-Offeney, außerdem den Leiter des Berliner DATEV-Büros,<br />
Torsten Wunderlich, der in einem Impulsvortrag weitere aktuelle<br />
IT-politische Herausforderungen in den Blick nahm<br />
Zu aktuellen Themen rund um Fragen der Digitalisierung informiert<br />
das Verbändeforum IT regelmäßig unter anderem durch<br />
seine Newsletter unter www.stbdirekt.de.<br />
34
Aus der Arbeit von DStV und DStI I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />
Online-Sitzung des Verbändeforums IT<br />
Datenstrategie: Eine Frage der Zukunft<br />
Den datengetriebenen Geschäftsmodellen gehört die Zukunft.<br />
Steuerberater und Steuerberaterinnen werden sich in der digitalen<br />
Wirtschaftswelt nur erfolgreich positionieren können,<br />
wenn sie Verfahren der Statistik und der Datenanalyse beherrschen.<br />
Intern geht es um das Kanzleicontrolling, extern um die<br />
effektive Beratung der datengetriebenen Mandanten als Wettbewerbsfaktor.<br />
In einem Online-Multiplikatoren-Workshop am 26.03.<strong>2021</strong>,<br />
geleitet von DStV-Vizepräsident WP/StB Christian Böke, berieten<br />
die Teilnehmer über die Voraussetzungen und Chancen<br />
der Business Intelligence (BI), also der technologiegestützten<br />
Datenanalyse und Datendarstellung zur Unterstützung der<br />
Geschäftsentscheidungen. Ein Vertreter von Microsoft stellte<br />
das Produkt Power BI zur Datenvisualisierung vor. Vertreter der<br />
DATEV berichteten über die Strategie der Genossenschaft, u.a.<br />
wie die in den Kanzleien liegenden Daten in die diversen am<br />
Markt vorhandenen BI-Tools exportiert werden können. Diesbezügliche<br />
Forderungen hatte der DStV bereits letztes Jahr an<br />
die DATEV gerichtet.<br />
Der Anfang ist gemacht, aber weitere Schritte müssen folgen.<br />
Daher wurde ein ständiger Austausch zwischen den Beteiligten<br />
vereinbart. Denn letztendlich bedarf es für die Datenanalyse<br />
einer Standardisierung von Datenstrukturen und einer hohen<br />
Datenqualität. Auch Fragen der Datenhoheit, der Datenverfügbarkeit<br />
(z.B. auch aus öffentlichen Quellen) und der Stellung des<br />
Steuerberaters als Datentreuhänder stellen sich.<br />
Broschüre Aktuelle Tarife <strong>2021</strong><br />
Die Broschüre „Aktuelle Tarife <strong>2021</strong>“ ist aktualisiert worden.<br />
Sie enthält eine umfassende Auflistung und Beschreibung aller<br />
Rahmenverträge, von denen man als Mitglied des Steuerberater-Verbandes<br />
Köln profitieren kann.<br />
Sie ist unter StBdirekt unter Service / Rahmenverträge einsehbar<br />
und kann dort heruntergeladen werden. Ebenso kann sie<br />
auf yumpu gelesen werden. Darüber hinaus stellen wir sie mit<br />
anliegendem Revers zum Versand per E-Mail zur Verfügung.<br />
www.dstv.de<br />
© sajola<br />
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) · Littenstraße 10 · 10179 Berlin · Telefon: 030 278762 · Telefax: 030 278 76799 · E-Mail: dstv.berlin@dstv.de<br />
35
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />
Aktualisierte Arbeitshilfe: Das Elektroauto als Firmenwagen<br />
Mit Elektrofahrzeugen lassen sich steuerliche<br />
Vorteile einfahren! Die Broschüre des<br />
DStV in Kooperation mit Vimcar „Das Elektroauto<br />
als Firmenwagen“ wurde überarbeitet.<br />
Kanzleien können sie kostenlos als<br />
Print- oder PDF-Version bestellen und sie zur<br />
Unterstützung ihrer Beratung nutzen.<br />
Elektrofahrzeuge als Firmenwagen? Das<br />
kann sich durchaus lohnen. Nicht nur die<br />
Umwelt freut sich, sondern mitunter auch<br />
der Geldbeutel.<br />
Wie bei allen Firmenfahrzeugen gilt auch<br />
beim Elektroauto: Ist die private Nutzung<br />
erlaubt, entsteht ein geldwerter Vorteil.<br />
Dieser muss entweder pauschal oder mittels<br />
Fahrtenbuchmethode versteuert werden.<br />
Fahrer von Elektroautos und Plug-in-Hybriden<br />
können sich dabei über Steuererleichterungen<br />
freuen. Welche Erleichterung<br />
konkret zum Tragen kommt, hängt unter<br />
anderem davon ab, wann das Fahrzeug<br />
übergeben wurde.<br />
Der DStV in Kooperation mit Vimcar hat<br />
bereits im letzten Jahr eine anschauliche<br />
Broschüre zu diesem Thema veröffentlicht.<br />
Zwischenzeitlich hat sich viel getan. So<br />
haben beispielsweise das zweiten Corona-Steuerhilfegesetz<br />
oder das siebte Gesetz<br />
zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes<br />
zu weiteren Neuerungen geführt.<br />
Daher wurde die Broschüre nun aktualisiert.<br />
Sie unterstützt bei der Beratung der<br />
Mandantinnen und Mandanten. Auf komplizierte,<br />
wissenschaftliche Erläuterungen<br />
wird dabei bewusst verzichtet. Die jeweilige<br />
Besteuerung wird vielmehr anschaulich und<br />
verständlich dargestellt.<br />
Kanzleien können die Mandanteninformation<br />
kostenlos als Print- oder PDF-Version<br />
unter www.vimcar.de/mandanten bestellen.<br />
Probieren Sie kostenlos<br />
unsere Kostenschmelze!<br />
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Fahrtenbuch ist erst der Anfang.<br />
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der Fuhrparkverwaltung.<br />
36<br />
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steuerberater@vimcar.de<br />
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Aus der Arbeit von DStV und DStI I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />
Bundestagswahl <strong>2021</strong>: DStV fordert praxisgerechtere und sicherere Rahmenbedingungen<br />
www.dstv.de<br />
DStV-Positionen zur Bundestagswahl <strong>2021</strong><br />
Trotz der Corona-Pandemie<br />
nimmt der Wahlkampf<br />
rasant an Fahrt auf.<br />
Die Parteien bereiten sich<br />
auf den Endspurt vor und<br />
legen ihre Richtungen für<br />
die kommende Legislaturperiode<br />
fest. Der DStV weist<br />
in seinem Positionspapier<br />
auf steuer-, berufs- und<br />
europapolitischen Handlungsbedarf<br />
hin und bietet<br />
Lösungen an.<br />
zu setzen. In der aktuellen Ausnahmesituation wird allseits<br />
offenkundig, welche hohe Relevanz die kleinen und mittleren<br />
Kanzleien für die Stabilität der Wirtschaft etwa durch die Unterstützung<br />
bei den Überbrückungshilfen haben.<br />
Der DStV ruft die Politik daher dazu auf, die Belange des Berufsstands<br />
auf nationaler wie europäischer Ebene stärker in den<br />
Fokus zu nehmen. Der hohe Stellenwert der steuerberatenden<br />
und wirtschaftsprüfenden Berufe muss durch unterstützende<br />
Maßnahmen anerkannt werden.<br />
Für die 20. Legislaturperiode gibt der DStV deshalb in seinem<br />
Positionspapier folgende Handlungsempfehlungen:<br />
Die Eigenkapitalreserven<br />
der Unternehmen gehen zur Neige. Die Gemeinden bangen um<br />
die Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Die kleinen und mittleren<br />
Kanzleien stemmen etwa durch die Corona-Hilfspakete oder<br />
das Kurzarbeitergeld ein immenses zusätzliches Arbeitspensum.<br />
Die Krise überschattet den Bundestagswahlkampf <strong>2021</strong>.<br />
Der DStV sieht die Politik daher in der Pflicht, zügig praxisgerechtere,<br />
sicherere und wirtschaftsstärkende Rahmenbedingungen<br />
• Mittelstandsfördernde Reform der Thesaurierungsbegünstigung<br />
jetzt!<br />
• Modernisierung der Betriebsprüfung geboten<br />
• Keine Anzeigepflichten für nationale Steuergestaltungen<br />
• Umschwung bei der Gewerbesteuer: Wann, wenn nicht jetzt?<br />
• Befugnisse der Steuerberater im Sozialversicherungsrecht<br />
praxisgerecht ausgestalten<br />
• Verstehen und respektieren – Zukunft des Berufsstands als<br />
Organ der Steuerrechtspflege in Europa sichern<br />
DStV-News<br />
Bundestagswahl, One-Stop-Shop, Corona-Hilfspakete, Digitalisierung.<br />
In dem neuen, monatlich erscheinenden Medium<br />
DStV-News erfahren Sie in komprimierter Form, wofür sich der<br />
DStV jüngst eingesetzt hat.<br />
In den DStV-News 05/<strong>2021</strong> erwarten Sie zum zweiten Mal die<br />
monatlichen Highlights der Aktivitäten des Deutschen Steuerberaterverbands<br />
e.V. (DStV). Der DStV bietet den 4-Seiter<br />
auch als Beihefter in „Die Steuerberatung“, über StBdirekt und<br />
Twitter an. Bleiben Sie stets auf dem aktuellen Stand mit den<br />
DStV-News!<br />
Eingaben und Stellungnahmen<br />
Der DStV sowie das Verbändeforum IT des DStV haben im Berichtszeitraum die nachfolgenden Stellungnahmen verfasst. Auf<br />
der Homepage des DStV (www.dstv.de) sowie unter StBdirekt können Sie im vollen Wortlaut nachgelesen werden:<br />
• 11.05.<strong>2021</strong> Verbändeforum IT: Datenübertragung bei Beraterwechsel<br />
(Teil I - Grundsatz)<br />
• 29.04.<strong>2021</strong> Stellungnahme S 03/21: Regierungsentwurf eines<br />
Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts<br />
• 08.04.<strong>2021</strong> Verbändeforum IT: Wurde Ihre Homepage bereits von<br />
Hackern übernommen?<br />
• 31.03.<strong>2021</strong> Stellungnahme E 06/21: Feedback Aktualisierung<br />
Empfehlung Berufsreglementierung<br />
• 30.03.<strong>2021</strong> Stellungnahme E 05/21: Legislativpaket über digitale<br />
Dienste – Vertiefung des Binnenmarkts und Klärung der Zuständigkeiten<br />
für digitale Dienste<br />
• 26.02.<strong>2021</strong> Stellungnahme S 02/21: Änderungen und Neuregelungen<br />
auf Grund der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets,<br />
BMF-Entwurf III C 3 – S 7340/19/10003 :022,<br />
<strong>2021</strong>/0109263<br />
37
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Sonstige Berufspolitik<br />
SONSTIGE BERUFSPOLITIK<br />
DATEV: Deutliches Wachstum im Krisenjahr<br />
von Antonie Schweitzer<br />
Einen „virtuellen guten Morgen“ wünschte der DATEV-Vorstandsvorsitzende<br />
Dr. Robert Mayr am 18. März <strong>2021</strong> den<br />
Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Online-Pressekonferenz<br />
zu den vorläufigen Zahlen des Geschäftsjahres 2020.<br />
Die Ergebnisse dieses „Ausnahmejahres für die deutsche<br />
Wirtschaft“ wurden vorbehaltlich der Prüfung durch den<br />
Genossenschaftsprüfer und der Feststellung durch die Vertreterversammlung<br />
bekanntgegeben.<br />
Umsatzplus und positives Betriebsergebnis<br />
Die DATEV blickt auf ein erfolgreiches Jahr zurück: Der Umsatz<br />
stieg um 55,8 Mio. €, also um 5,1 %, auf 1,156 Mrd. €. Das<br />
Umsatzplus des Vorjahres konnte dennoch nicht erreicht werden.<br />
Zum Vergleich: Im Vorjahr verzeichnete das Unternehmen<br />
ein Plus von 66,4 Millionen €, das sind 6,4 %, auf 1.100 Mrd. €.<br />
Mit 71,6 Mio. € lag das Betriebsergebnis 2020 allerdings um<br />
11 Millionen höher als im vorangegangenen Geschäftsjahr.<br />
Die Genossenschaftsmitglieder erhalten insgesamt 47,1 Mio. €<br />
als Rückvergütung (im Vorjahr 45,4 Millionen). Diese beträgt<br />
wie im Vorjahr 5,0 % des rückvergütungsfähigen Jahresumsatzes<br />
und soll nach der Feststellung des Jahresabschlusses<br />
durch die ordentliche Vertreterversammlung am 25. Juni <strong>2021</strong><br />
ausgezahlt werden.<br />
„Vor allem mit unseren cloudbasierten Lösungen und Dienstleistungen<br />
konnten wir unseren Mitgliedern und deren Mandantinnen<br />
und Mandanten bestmöglich helfen, durch das von<br />
Corona geprägte Jahr zu kommen“, resümiert DATEV-Vorstandsvorsitzender<br />
Dr. Robert Mayr und betont die Rolle<br />
des Software- und IT-Dienstleisters: „2020 ist noch einmal<br />
deutlich geworden, wie wichtig die Digitalisierung betriebswirtschaftlicher<br />
Prozesse ist – und dass wir alle den digitalen<br />
Fortschritt brauchen, um gestärkt aus der aktuellen Krise hervorzugehen.“<br />
Geschäftsbereiche und Produktgruppen<br />
Zu dem Wachstum des Unternehmens haben, wie Finanzvorstand<br />
Diana Windmeißer im Detail ausführte, fast alle<br />
Geschäftsbereiche beigetragen. Als stärkste Treiber – infolge<br />
mobilen Arbeitens und zunehmender Digitalisierung von<br />
Geschäftsprozessen – verzeichneten cloudbezogene Lösungen<br />
und Dienstleistungen allein ein Umsatzplus von 19,8 %.<br />
Neben den Cloud-Anwendungen DATEV Unternehmen online<br />
und DATEV Arbeitnehmer online umfassen diese Angebote<br />
vor allem Rechenzentrumsleistungen in den Bereichen Rechnungswesen,<br />
Steuern und Lohn. Sie beinhalten Dienste wie<br />
revisionssichere Archivierung und geschützte Datenübermittlung,<br />
etwa an Finanzbehörden.<br />
Die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer von Unternehmen<br />
online (eine Anwendung für die digitale Zusammenarbeit<br />
zwischen Kanzlei und Unternehmen) konnte zum Bilanzstichtag<br />
um mehr als 60.000 auf 270.000 gesteigert werden. Die<br />
Anzahl der Unternehmen, die über die Anwendung zumindest<br />
Belege digital mit ihren Steuerberatern austauschen, stieg<br />
um fast 170.000 auf 615.000.<br />
Mit einem Plus von 28,9 Mio. € (8,1 %) bei einem Umsatz von<br />
insgesamt 386 Mio. € ist das Rechnungswesen von allen Produktgruppen<br />
absolut erneut am stärksten gewachsen und<br />
generierte einen wesentlichen Anteil des Gesamtwachstums.<br />
Im Bereich Personalwirtschaft hingegen machte sich der Konjunktureinbruch<br />
durch die Corona-Krise bemerkbar: Die – zu<br />
Beginn des Jahres noch leicht ansteigende – Anzahl der Lohnund<br />
Gehaltsabrechnungen, die mit DATEV-Software erstellt<br />
werden, ging vom Zeitpunkt des ersten Lockdowns an deutlich<br />
zurück. Insgesamt wurden 157 Mio. Löhne und Gehälter<br />
mit DATEV-Programmen abgerechnet, das sind knapp drei<br />
Millionen weniger als 2019.<br />
Am stärksten von den Einschränkungen durch die Pandemie<br />
betroffen war jedoch das Geschäft mit Beratung und Schulung:<br />
Der Umsatz in diesem Bereich ging insgesamt, inklusive<br />
der Online-Formate, um 18 % zurück – wenn man nur die<br />
Präsenzseminare und Vor-Ort-Beratungen zählt, wäre der<br />
Rückgang noch deutlicher.<br />
Erfreulich ist die Anzahl der Kundinnen und Kunden, die um<br />
55.500 auf insgesamt 405.500 gesteigert werden konnte.<br />
Vor allem in den Bereichen Produktentwicklung und Service<br />
baute der IT-Dienstleister Personal auf, so dass das Unternehmen<br />
Ende 2020 insgesamt 8.125 Mitarbeitende zählte, das<br />
sind 198 mehr als noch ein Jahr zuvor. Um schneller auf Marktveränderungen<br />
reagieren zu können, wurden crossfunktionale<br />
Teams weiter ausgebaut, die dem gesamten Haus<br />
zur Verfügung stehen, weiterhin flexible Arbeitsplätze und<br />
Home-Offices.<br />
38
Sonstige Berufspolitik I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />
Das DATEV Corona-Barometer<br />
Deutliche Warnsignale ermittelt das DATEV Corona-Barometer,<br />
das auf der Basis einer Befragung der Mitglieder zu den<br />
wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise im Mittelstand erstellt<br />
wird. Der bereits im Dezember 2020 verzeichnete Zuwachs der<br />
– trotz staatlicher Unterstützungsleistungen – als insolvenzgefährdet<br />
eingestuften Unternehmen von drei auf vier Prozent<br />
wurde in der aktuellen Umfrage bestätigt. Ohne Einbezug der<br />
Hilfen steigt der Anteil insolvenzgefährdeter Unternehmen<br />
sogar von 16 auf 27 %.<br />
Die Ursachen sind laut Umfrageergebnissen unter anderem in<br />
Defiziten der Antragsverfahren verankert: So kritisieren 50 %<br />
der Kanzleien, dass die Voraussetzungen zur Ermittlung und<br />
Beantragung der Überbrückungshilfen nicht eindeutig definiert<br />
sind. Kritik an der aktuellen Ausgestaltung der staatlichen Hilfen<br />
üben 75 % der Kanzleien: Sie geben an, dass sich die Höhe<br />
der Hilfen an falschen Kriterien bemisst. 62 % beanstanden die<br />
nicht ausreichende Höhe der Hilfsleistungen und 57 % deren<br />
verzögerte Auszahlung.<br />
Gesamtvorstand DATEV eG<br />
Folgen der Corona-Pandemie in den Freien Berufen: Situation bleibt kritisch –<br />
Perspektiven dringender denn je benötigt<br />
Der Bundesverband Freie Berufe (BFB) präsentierte die Ergebnisse<br />
einer repräsentativen Umfrage des Instituts für Freie Berufe (IFB)<br />
unter knapp 3.500 selbstständigen Freiberuflern zu den wirtschaftlichen<br />
Folgen der Corona-Pandemie in den Freien Berufen<br />
und ihre abschließende Bilanz des Corona-Jahres 2020, aber auch<br />
zu weiteren Aspekten wie der Nutzung und Bewertung von Hilfsinstrumenten;<br />
erhoben und ausgewertet zwischen Anfang Februar<br />
und Mitte März <strong>2021</strong>.<br />
„Jeder vierte Freiberufler zieht für sich eine negative Bilanz für<br />
das Corona-Jahr 2020, für drei von vier fällt sie alles in allem<br />
passabel aus. In der Konsequenz hat jeder zehnte Befragte<br />
aktuell Existenzsorgen“, so BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang<br />
Ewer zu den Ergebnissen der Umfrage. Auch die vorliegende<br />
Umfrage, so Ewer, liefere ein differenziertes Bild: Teile der Freien<br />
Berufe arbeiten weit über Anschlag, um die Folgen der Pandemie<br />
abzuwehren, demgegenüber bleibt die Lage bei anderen<br />
Freiberuflern heikel. Besonders groß ist die Herausforderung<br />
für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen mit bis zu fünf<br />
Mitarbeitern. Überdies bewerten gerade freie Kulturberufe ihre<br />
Lage deutlich schlechter als die übrigen Freiberufler. Letztlich<br />
sind auch bei den Freien Berufen mehr Mitarbeiter ausgefallen<br />
als zuvor: Jeder Dritte verzeichnete höhere Fehlzeiten im Team.<br />
Auch der Blick auf das laufende Jahr bleibt nüchtern. Eine knappe<br />
Mehrheit erwartet eine Verbesserung ihrer Situation. Dennoch<br />
überwiegt die Skepsis über den künftigen Verlauf. Solo-Selbstständige<br />
und kleine Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern<br />
sind besonders pessimistisch. Davon bleibt auch das Personaltableau<br />
nicht unberührt. Erste Stellen mussten bereits abgebaut<br />
werden, weitere rund 200.000 Stellen sind bedroht.<br />
Die Ausnahmesituation dauert nun seit mehr als einem Jahr an.<br />
Freiberufler sind typischerweise innovativ. Sie passen ihr Leistungsangebot<br />
flexibel an die sich verändernden Gegebenheiten an, wo<br />
es nur möglich ist. Überdies hat ein gewisser Gewöhnungseffekt<br />
39
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Sonstige Berufspolitik<br />
eingesetzt. Dennoch, die Situation der Betroffenen bleibt problematisch.<br />
Fragil ist die Marktlage auch für diejenigen, die gut oder<br />
eben noch gut durch die Krise kommen. So befürchten Teile der<br />
Freiberufler ein durchaus kritisches Marktumfeld aufgrund von<br />
Insolvenzen ihrer Auftraggeber und einen Nachhalleffekt durch<br />
wegbrechende Aufträge. Als BFB haben wir seit Beginn der Krise<br />
darauf hingewirkt, Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen<br />
– etwa in puncto Unternehmerlohn oder bei KfW-Krediten – nicht<br />
durchs Raster fallen zu lassen. Dies bleibt unvermindert wichtig.<br />
Die politischen Entscheider bleiben umfangreich gefordert: Ein<br />
Aspekt ist, bei den Hilfsprogrammen die Bedingungen verständlich,<br />
präzise und trennscharf zu formulieren. In unklaren Bedingungen<br />
sahen die Befragten das größte Problem. Insgesamt<br />
haben vier von zehn Freiberuflern Hilfen beantragt. Überdies sind<br />
die Instrumente nachzuschärfen, vor allem zu beschleunigen,<br />
wenn dies erforderlich ist. Darüber hinaus gilt es, möglichst viele<br />
Stabilisierungsimpulse zu generieren. Es gilt, öffentliche Investitionen<br />
zu beschleunigen und auszubauen. Zudem muss die<br />
öffentliche Verwaltung ihre Dienstleistungsfunktion verbessern.<br />
Schließlich sind Verwaltungsleistungen für die Wertschöpfung<br />
existenziell. Jeder Auftrag, jede Genehmigung zählt.<br />
Über alles spannt sich die Herausforderung, Perspektiven aufzuzeigen<br />
und durch Verlässlichkeit Zuversicht zu geben. Gerade,<br />
weil die Krise mehr und mehr an die Substanz geht und Reserven<br />
aufgezehrt werden.“<br />
Wirtschaftliche Lage 2020<br />
9,9 % der befragten Freiberufler gaben an, dass ihr Unternehmen<br />
sehr stark getroffen wurde, 28,6 % waren stark betroffen,<br />
41,2 % kaum und 20,3 % gar nicht. Infolgedessen stufen 4,5 %<br />
der befragten Freiberufler ihre wirtschaftliche Lage 2020 als sehr<br />
schlecht, 23,3 % als schlecht, 55,8 % als gut und 16,4 % als sehr<br />
gut ein. Besonders betroffen sind zum einen Solo-Selbstständige,<br />
hier geben 37,7 % an, dass das vergangene Jahr für sie schlecht<br />
oder sogar sehr schlecht verlaufen ist. Zum anderen gilt dies auch<br />
für Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern, hier sind es 26,1 %.<br />
Auftragsrückgang<br />
2020 verzeichneten 5,8 % der Befragten einen Auftragsrückgang<br />
von mehr als 75 %. Bei 5,3 % liegt er bei über 50 bis 75 %, bei<br />
15,5 % bei über 25 und bis 50 %, bei 28,9 % bei über fünf bis 25 %,<br />
bei 44,5 % bei bis zu 5 %.<br />
Existenzbedrohung<br />
Für jeden zehnten Freiberufler ist der bisher entstandene wirtschaftliche<br />
Schaden existenzbedrohend, für 90 % nicht. Betroffen<br />
sind insbesondere Solo-Selbstständige (19 %) und kleine Unternehmen<br />
mit bis zu fünf Mitarbeitern (7,1 %).<br />
Für das nächste Halbjahr sind die Freiberufler skeptischer: Weitere<br />
18,8 % erwarten, dass der wirtschaftliche Schaden dann<br />
für ihr Unternehmen existenzbedrohend wird. Auch hier sind<br />
Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen mit bis zu fünf<br />
Mitarbeitern überdurchschnittlich stark betroffen.<br />
Stellenabbau<br />
Rund jeder Zehnte war 2020 gezwungen, Stellen abzubauen.<br />
Weitere 200.000 Stellen sind bedroht.<br />
Erwartete Entwicklung für <strong>2021</strong><br />
Diejenigen, bei denen 2020 schlecht gelaufen ist, erwarten<br />
mehrheitlich eine Verbesserung in diesem Jahr; 55,1 %. 44,9 %<br />
erwarten eine Verschlechterung. Ein ähnliches Bild zeigt sich<br />
bei denjenigen, die ihre Lage als mindestens gut bewerteten,<br />
54,1 % erwarten eine Verbesserung, 45,9 % erwarten eine Verschlechterung.<br />
Fehlzeiten<br />
Jeder Dritte (32,6 %) verzeichnete höhere Fehlzeiten im Team,<br />
67,4 % nicht.<br />
Öffnungsstrategie<br />
Für mehr als die Hälfte ist ein strukturierter Ausstieg aus dem<br />
Lockdown wertvoll: 15,8 % bezeichnen eine langfristig angelegte<br />
Strategie als sehr hilfreich, 41,6 % als hilfreich, 27,4 % als<br />
weniger hilfreich und 15,2 % als nicht hilfreich.<br />
Homeoffice<br />
Die Mehrheit der Befragten lehnt einen Rechtsanspruch auf<br />
Homeoffice ab, 29,5 % bezeichnen dies als sehr schlecht, 30,2 %<br />
als schlecht, 28,6 % finden das gut, 11,7 % sehr gut. Die Mehrheit<br />
der Befragten trägt einen Anspruch, wo möglich, mit. 18,6 %<br />
finden das sehr gut, 44 % gut, 21,1 % schlecht und 16,3 % sehr<br />
schlecht.<br />
Corona-Hilfen<br />
Vier von zehn Freiberuflern haben Hilfen beantragt (40,7 %),<br />
sechs von zehn nicht (59,3 %). Am häufigsten beantragten<br />
Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen mit bis zu fünf<br />
Mitarbeitern Unterstützung.<br />
Nutzung<br />
Am häufigsten wurden die anfänglichen Soforthilfen von Bund<br />
und Ländern genutzt (70,8 % der insgesamt Beantragenden),<br />
Kurzarbeitergeld (38,6 %) und die Überbrückungshilfe III (15,8 %).<br />
Probleme bei der Beantragung<br />
Die fünf häufigsten Probleme waren: (1) Bedingungen zum<br />
Erhalt der Hilfe unklar; (2) keine passenden Hilfen gefunden,<br />
insbesondere da über lange Zeit keine Kosten für die Lebenshaltung<br />
berechtigten; (3) monetärer Umfang der Hilfen geringer<br />
als erwartet; (4) Zeitraum zwischen Beantragung und Auszahlung<br />
zu groß; (5) Anträge für Hilfen standen nicht früh genug<br />
zur Verfügung.<br />
Bewertung<br />
Kurzarbeitergeld fanden 86,9 % hilfreich, Soforthilfen 74,6 % und<br />
die Überbrückungshilfe 48,6 %.<br />
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Sonstige Berufspolitik I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />
Start des Ausbildungsjahres <strong>2021</strong> / 2022: plus 4,9 % neu abgeschlossene Ausbildungsverträge<br />
gegenüber Vorjahr<br />
Zum jetzigen Start des Ausbildungsjahres <strong>2021</strong>/2022 zeichnet<br />
sich bei den Freien Berufen eine Erholung ab. Mit einem Plus<br />
von 4,9 % zum 31. März <strong>2021</strong> gegenüber dem Vorjahresstichtag<br />
liegen die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge mit<br />
11.147 nach einem Einbruch zum 31. März 2020 gegenüber<br />
2019 nahezu wieder im Bereich der Werte vor der Corona-Krise.<br />
„Eine beachtliche Leistung der Kammern der Freien Berufe<br />
sowie der ausbildenden Freiberufler und auch ein Zeichen für<br />
die Attraktivität der Ausbildungsgänge der Freien Berufe, für<br />
die sich junge Menschen entscheiden“, so BFB-Präsident Prof.<br />
Dr. Wolfgang Ewer.<br />
Damit setzen die Akteure der freiberuflichen Ausbildung ihre<br />
Aufholjagd fort und geben keinen Auszubildenden verloren.<br />
Auch wenn nicht sicher ist, wie sich die Lage weiter entwickeln<br />
wird, und trotz nach wie vor schwierigen Rahmenbedingungen<br />
bleibt es das Ziel, dieses Ausbildungsengagement<br />
fortzusetzen und den dringend benötigten Fachkräftenachwuchs<br />
zu sichern.<br />
Jeder Bereich ist für sich gefordert. Auch die Partner der Allianz<br />
für Aus- und Weiterbildung müssen alle Hebel in Bewegung<br />
setzen, damit sich der Ausbildungsmarkt – anders als nach der<br />
Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 – nachhaltig erholen<br />
kann und einer chronischen Ausbildungs- und Fachkräftekrise<br />
vorgebeugt wird. Die Situation erfordert etwa eine noch bessere<br />
Vernetzung der Akteure der beruflichen Bildung vor Ort,<br />
den vermehrten Ein-satz von digitalen Arbeitsmitteln, darunter<br />
Unterrichtssoftware, Online-Prüfungsinstrumente sowie den<br />
Ausbau der digitalen Qualifizierung von Lehrkräften.<br />
Angelehnt an Aktionen der Allianz für Aus- und Weiterbildung<br />
legt der BFB eine eigene Kampagne zu Ausbildungsbereitschaft<br />
und -angeboten der Freien Berufe auf. Mit den Zielen, das Interesse<br />
für eine Ausbildung bei den Freien Berufen zu wecken<br />
und deren Wert herauszustellen. Den Auftakt macht ein gut<br />
einminütiger Film. Er zeigt unter der Schlagzeile „Wir bilden<br />
die Zukunft aus!“, was die Freien Berufe als drittgrößter Bereich<br />
bei der beruflichen Ausbildung alles leisten.<br />
BFB-Agenda 2020 erhältlich<br />
Mit seinem Jahresbericht informiert der Bundesverband Freie<br />
Berufe, BFB, seine Mitgliedsorganisationen und weitere interessierte<br />
Kreise über seine Arbeit. Mit der im März <strong>2021</strong> erschienen<br />
Ausgabe blickt er auf der freiberuflichen Sichtachse auf das Corona-Jahr<br />
2020 zurück.<br />
Nachgezeichnet werden etwa die politische und verbandsinterne<br />
Arbeit, die um eine Kampagne angereicherte Kommunikation und<br />
die wichtigsten Kennziffern. Die kompakte Zusammenschau kann<br />
auf der Webseite des BFB (www.freie-berufe.de) heruntergeladen<br />
werden oder per E-Mail an info@freie-berufe.de gedruckt bestellt<br />
werden – so lange der Vorrat reicht.<br />
FREIE BERUFE<br />
2020<br />
BFB-Jahresbericht 2020 |<br />
1<br />
41
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aktuelles Steuer- und Beihilfenrecht<br />
AKTUELLES STEUER- UND BEIHILFENRECHT<br />
Aktuelle Umfrage zur Einfuhrumsatzsteuer<br />
Zum 01.12.2020 trat das Fristenmodell für die Erhebung<br />
der Einfuhrumsatzsteuer in Kraft. Die Auswirkungen sollen<br />
2023 evaluiert werden. Betroffene Unternehmen können sich<br />
bereits jetzt einbringen, indem sie ihre Erfahrungen zur Einfuhrumsatzsteuer<br />
im Rahmen einer Umfrage teilen.<br />
Seit Dezember gelten neue Fristen zur Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer.<br />
Bund und Länder hatten sich im letzten<br />
Jahr mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz auf die Einführung<br />
des sog. Fristenmodells geeinigt. Das Fristenmodell<br />
sieht vor, dass bei Nutzung eines Aufschubkontos die Fälligkeit<br />
der Umsatzsteuer für Einfuhren aus Drittstaaten auf den<br />
jeweils 26. Tag des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats<br />
verschoben wird.<br />
Der DStV erachtet das für einen guten Schritt, wenngleich<br />
er die Einführung des sog. Verrechnungsmodells bevorzugt<br />
hatte (vgl. DStV-Stellungnahme S 06/20 sowie gemeinsames<br />
Positionspapier).<br />
Das nun geltende Fristenmodell soll bis 2023 evaluiert werden.<br />
Zu diesem Zweck hat das Deutsche Maritime Zentrum e.V.<br />
eine Studie beauftragt, die eine fundierte Datengrundlage<br />
liefern soll. Ziel ist es, herauszufinden, inwieweit Verfahren<br />
für Importeure und Verwaltung vereinfacht und damit die<br />
Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland gestärkt<br />
werden können.<br />
Die Auftragnehmer haben eine erste, an Unternehmen<br />
gerichtete Umfrage gestartet. Betroffene können in wenigen<br />
Minuten ihre Erfahrungen teilen und die Studie so unterstützen:<br />
https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSefY4BLb-<br />
Chot8bnxF0lCbpDXJ22go0xM1jzdFOOxJtaQdGIGQ/viewform<br />
(google: Suche nach Evaluierung des Erhebungsverfahrens<br />
zur Einfuhrumsatzsteuer).<br />
November- und Dezemberhilfe sowie Neustarthilfe<br />
Seit gut einem Jahr sind Steuerberater nicht nur mit ihrer Alltagsarbeit<br />
befasst, sondern auch mit den Beihilfen, die im<br />
Rahmen der Corona-Pandemie zur Verfügung stehen und<br />
intensiv nachgefragt werden. Von engagierten Kollegen und<br />
Kolleginnen ist der Steuerberater-Verband Köln immer wieder<br />
über Probleme und Verbesserungsmöglichkeiten (z.B. zu den<br />
Antragsmöglichkeiten über Berufsangehörige und Prüfende<br />
Dritte, zu Schwächen und Fehlern in den Onlineprogrammen<br />
des Bundes sowie zum Ausbau der Wahlrechte und zur Ausgestaltung<br />
der Schlussabrechnung) informiert worden und hat<br />
hier gemeinsam mit dem Dachverband DStV Vieles erreichen<br />
können.<br />
Die November- und Dezemberhilfe ist inzwischen ausgelaufen.<br />
Anträge waren noch bis zum 30.04.<strong>2021</strong> möglich.<br />
Allerdings sind Änderungen für bereits gestellte Anträge<br />
noch bis zum 30.06.<strong>2021</strong> möglich. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme<br />
der November- bzw. Dezemberhilfe und der<br />
Überbrückungshilfe III für die Monate November bzw. Dezember<br />
2020 ist nach Angaben des BMWi nicht möglich. Denn<br />
für diese Monate überschneidet sich der Leistungszeitraum<br />
der Hilfsprogramme. Will ein Unternehmen demnach für<br />
November bzw. Dezember 2020 die Überbrückungshilfe III<br />
beantragen, kann es für diese Monate keine November- bzw.<br />
Dezemberhilfe erhalten.<br />
Förderzeitraum für die Neustarthilfe ist Januar bis Juni <strong>2021</strong>.<br />
Sind die Antragsvoraussetzungen erfüllt, wird die Neustarthilfe<br />
zunächst als Vorschuss ausgezahlt. Anträge für die Neustarthilfe<br />
können ebenso wie für die die Überbrückungshilfe<br />
III (insoweit zeichnet sich eine Verlängerung ab: s.o. S. 24)<br />
gegenwärtig bis zum 31.08.<strong>2021</strong> gestellt werden. Erst nach<br />
Ablauf des Förderzeitraums, also ab Juli <strong>2021</strong>, wird die Höhe<br />
der Neustarthilfe genau berechnet – und zwar auf Grundlage<br />
des endgültig realisierten Umsatzes der Monate Januar bis<br />
Juni <strong>2021</strong>. Der sechsmonatige Förderzeitraum der Neustarthilfe<br />
(Januar bis Juni <strong>2021</strong>) überschneidet sich nicht mit dem<br />
der Überbrückungshilfe II (September bis Dezember 2020)<br />
oder der November- oder Dezemberhilfe (November bzw.<br />
Dezember 2020). Die Neustarthilfe kann somit zusätzlich zu<br />
diesen Hilfen beantragt werden. Dagegen kann die Neustarthilfe<br />
nicht beantragt werden, wenn Überbrückungshilfe III in<br />
Anspruch genommen wird – und umgekehrt. Die Antragstellenden<br />
müssen sich also bei ihrem Antrag zwischen Neustarthilfe<br />
und Überbrückungshilfe III entscheiden.<br />
42
Aktuelles Steuer- und Beihilfenrecht I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />
Schlussabrechnung zur November- und Dezemberhilfe<br />
Dezemberhilfe entsprechend nach unten korrigiert. Sollte<br />
der tatsächliche Vergleichsumsatz höher ausfallen als bei<br />
der Antragstellung angegeben (zum Beispiel aufgrund einer<br />
nachträglichen Berichtigung der Umsatzsteueranmeldung),<br />
bleibt die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe<br />
unverändert.<br />
• Anrechnung anderer Leistungen: Der prüfende Dritte teilt<br />
der Bewilligungsstelle zudem mit, welche anzurechnenden<br />
Leistungen der Antragsteller im maßgeblichen Zeitraum<br />
in welcher tatsächlichen Höhe bewilligt bzw. ausgezahlt<br />
bekommen hat (Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfe, Leistungen<br />
aus anderen gleichartigen Zuschussprogrammen,<br />
Leistungen von Versicherungen aufgrund von Betriebsschließung<br />
oder Betriebseinschränkung).<br />
Im Falle einer Antragstellung über prüfende Dritte ist eine<br />
Schlussabrechnung der November- bzw. Dezemberhilfe vorgesehen.<br />
Die Schlussabrechnung erfolgt wie die Antragstellung<br />
über den prüfenden Dritten ausschließlich in digitaler Form<br />
über das Internet-Portal des Bundes. Die digitale Schlussabrechnung<br />
wird erst nach Ende des Förderzeitraums der Überbrückungshilfe<br />
III möglich sein, also nicht vor Juli <strong>2021</strong>. Spätestens<br />
bis zum 31. Dezember <strong>2021</strong> hat der prüfende Dritte<br />
die Schlussabrechnung für den Antragsteller vorzulegen. Der<br />
FAQ-Katalog zur „Novemberhilfe“ und „Dezemberhilfe“ (www.<br />
ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) sieht im Einzelnen<br />
Folgendes vor:<br />
• Umsatz im Leistungszeitraum: Bei Vorliegen der endgültigen<br />
Umsatzzahlen für den Zeitraum November beziehungsweise<br />
Dezember 2020 werden diese durch einen prüfenden Dritten<br />
an die Bewilligungsstellen der Länder übermittelt. Ergibt<br />
sich daraus, dass die im Leistungszeitraum erzielten Umsätze<br />
über 25 % des Vergleichsumsatzes hinausgehen, werden<br />
die darüber hinausgehenden Umsätze vollständig auf die<br />
Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe angerechnet.<br />
Sollte im Falle einer indirekten Betroffenheit über<br />
Dritte der tatsächlich erzielte Umsatz während des Lockdowns<br />
20 % des Vergleichsumsatzes übersteigen, entfällt die<br />
Antragsberechtigung, und die Novemberhilfe beziehungsweise<br />
Dezemberhilfe ist zurückzuzahlen.<br />
• Umsatz im Vergleichszeitraum: Sofern zum Zeitpunkt der<br />
Antragstellung noch keine endgültigen Umsatzzahlen für<br />
den Vergleichszeitraum vorlagen, werden auch diese im<br />
Rahmen der Schlussabrechnung durch einen prüfenden<br />
Dritten an die Bewilligungsstellen der Länder übermittelt.<br />
Sollte der tatsächliche Vergleichsumsatz geringer ausfallen<br />
als der bei der Antragstellung angegebene Vergleichsumsatz,<br />
wird die Höhe der Novemberhilfe beziehungsweise<br />
Eventuell zu viel gezahlte Leistungen sind zurückzuzahlen.<br />
Wenn die endgültige Höhe der Novemberhilfe beziehungsweise<br />
Dezemberhilfe die bereits gezahlten Zuschüsse übersteigt,<br />
erfolgt auf entsprechenden Antrag eine Nachzahlung<br />
für die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe. Der<br />
prüfende Dritte berücksichtigt bei der Bestätigung der endgültigen<br />
Umsatzzahlen die Umsatzsteuervoranmeldungen der<br />
antragstellenden Unternehmen.<br />
Rückzahlungen bereits ausgezahlter Zuschüsse sind bis zur<br />
Schlussabrechnung grundätzlich nicht zu verzinsen. Eine Verzinsung<br />
könnte eintreten, wenn nach der Rückforderung die<br />
dort gesetzten Zahlungsziele nicht eingehalten werden oder<br />
Subventionsbetrug begangen wurde.<br />
Für den Fall, dass der Antragsteller dem prüfenden Dritten<br />
keine Unterlagen für die Schlussabrechnung zur Verfügung<br />
stellt oder für diesen nicht mehr erreichbar ist, informiert der<br />
prüfende Dritte die Bewilligungsstelle des Landes über diesen<br />
Umstand. Weitergehende Verpflichtungen bestehen für ihn<br />
nicht.<br />
Erfolgt keine Schlussabrechnung, ist die Novemberhilfe<br />
beziehungsweise Dezemberhilfe in gesamter Höhe zurückzuzahlen.<br />
Eine Rückzahlung der Novemberhilfe beziehungsweise<br />
Dezemberhilfe in voller Höhe hat auch zu erfolgen, wenn der<br />
Erklärung des Antragstellers hinsichtlich Steueroasen zuwider<br />
gehandelt wird.<br />
Im Falle von Direktanträgen im eigenen Namen erfolgt keine<br />
Schlussabrechnung und ist somit auch keine Nachzahlung<br />
möglich.<br />
43
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aktuelles Steuer- und Beihilfenrecht<br />
Endabrechnung der Neustarthilfe<br />
Nach Ablauf des Förderzeitraums sind Empfänger und Empfängerinnen<br />
der Neustarthilfe (Soloselbstständige und kleine<br />
Kapitalgesellschaften) verpflichtet, bis spätestens 31.12.<strong>2021</strong><br />
eine Endabrechnung über ein Online-Tool auf der Seite www.<br />
ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de, gegebenenfalls mit<br />
Hilfe der prüfenden Dritten, zu erstellen. Auf einem anderen<br />
Kommunikationsweg eingereichte Endabrechnungen können,<br />
so das BMWi, nicht bearbeitet werden.<br />
Bei der Endabrechnung ist der erzielte Umsatz im Förderzeitraum<br />
Januar bis Juni <strong>2021</strong> anzugeben. Im Rahmen dieser<br />
Selbstprüfung sind Einnahmen aus nichtselbständigen Tätigkeiten<br />
und weitere Einnahmen – sofern vorhanden – zu den<br />
Umsätzen aus selbständiger Tätigkeit zu addieren (vgl. www.<br />
ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Sollte der Umsatz<br />
während der sechsmonatigen Laufzeit bei über 40 % des<br />
sechsmonatigen Referenzumsatzes liegen, sind der Bewilligungsstelle<br />
anfallende Rückzahlungen bis zum 30.06.2022<br />
unaufgefordert mitzuteilen und zu überweisen.<br />
Erfolgt keine Endabrechnung, ist der ausgezahlte Vorschuss<br />
vollständig zurückzuzahlen. Zur Überprüfung der Angaben<br />
finden stichprobenhaft Nachprüfungen statt.<br />
Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe: Sorgfalt bei der Eingabe der IBAN geboten<br />
Bei der Eingabe der korrekten Bankdaten im Rahmen des<br />
Antragsverfahrens für die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe<br />
ist Sorgfalt geboten, um Verzögerungen bei der<br />
Auszahlung der Abschläge zu vermeiden. Dabei ist darauf zu<br />
achten, dass die angegebene IBAN mit der beim zuständigen<br />
Finanzamt hinterlegten IBAN übereinstimmt.<br />
Wichtig kann dies insbesondere in Fällen sein, in denen beispielsweise<br />
durch die Fusion einzelner Banken den Kunden<br />
aus technischen Gründen neue IBAN Nummern zugeteilt wurden.<br />
Die Kunden wurden daraufhin regelmäßig von ihrer Bank<br />
angeschrieben, ab einem festgelegten Zeitpunkt nur noch<br />
die neue IBAN zu verwenden. Gleichwohl sind auch die alten<br />
IBAN-Nummern noch einige Zeit für den Zahlungsverkehr weiterhin<br />
verwendbar. Diese Information hat der DStV über seinen<br />
Mitgliedsverband in Mecklenburg-Vorpommern erhalten, der<br />
eine entsprechende Anfrage an eine fusionierte Sparkasse in<br />
der Region gerichtet hatte. Insoweit erscheint es in der Praxis<br />
aus Sicht des DStV derzeit angezeigt, im Antrag darauf zu achten,<br />
in den genannten Fällen stets die alte IBAN anzugeben,<br />
sofern dem zuständigen Finanzamt die neue IBAN nicht bereits<br />
mitgeteilt wurde.<br />
Anträge für die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe<br />
können bis zum 31.08.<strong>2021</strong> gestellt werden. Weitere Informationen<br />
sind abrufbar unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.<br />
44
Aktuelles Steuer- und Beihilfenrecht I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />
Überbrückungshilfe III: auch Änderungsanträge im Onlineportal möglich<br />
Das Antragsportal für die Überbrückungshilfe III ermöglicht seit<br />
Ende April auch die Erfassung von Änderungsanträgen. Darauf<br />
weist das BMWi auf seiner Webseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de<br />
hin.<br />
Von Bedeutung ist diese Möglichkeit insbesondere mit Blick auf<br />
die jüngsten Erweiterungen des Hilfsprogramms wie etwa den<br />
neuen Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch<br />
von mindestens 50 % in mindestens drei Monaten im<br />
Förderzeitraum.<br />
Eine separate Funktion zur Änderung der Kontoverbindung wird<br />
laut BMWi ebenfalls zur Verfügung stehen, um beispielsweise<br />
Schreibfehler oder Zahlendreher bei den Bankdaten zu korrigieren.<br />
Für die Auszahlung der Abschläge ist es nach Auskunft<br />
des BMWi insbesondere wichtig, dass im Antrag die Eingabe<br />
derjenigen IBAN erfolgt, die auch bei der Finanzverwaltung als<br />
Umsatzsteuerkonto für den Antragsteller hinterlegt ist.<br />
Weitere Informationen zum Verfahren zur Erfassung eines<br />
Änderungsantrags oder zur Änderung der Kontoverbindung hat<br />
das BMWi auf den Webseiten des Antragsportals bereitgestellt.<br />
Hier findet sich auch ein ausführlicher FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe<br />
III.<br />
Anträge für die Überbrückungshilfe III können bis zum 31.08.<strong>2021</strong><br />
gestellt werden. Es zeichnet sich jedoch ab, dass es zu einer Verlängerung<br />
kommen wird. S.o. S. 24.<br />
Coronahilfen: Antragstellung erfordert Steuernummer im einheitlichen Bundesschema<br />
Die Anträge für die Gewährung von Coronahilfen erfordern die<br />
Eingabe der Steuernummer im vereinheitlichten Format. Darauf<br />
weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)<br />
in seiner Ausfüllhilfe zu den Hilfsprogrammen ausdrücklich hin.<br />
Der DStV hatte eine Klarstellung angeregt.<br />
Zur korrekten Eingabe der Steuernummer ist die Verwendung<br />
des bundeseinheitlichen 13-stelligen Formats erforderlich. Dabei<br />
ist darauf zu achten, dass nur Ziffern und keine Leerzeichen oder<br />
Sonderzeichen enthalten sind. Das bedeutet, dass insbesondere<br />
die üblichen Schrägstriche bei der Steuernummer entfernt werden<br />
müssen. 11- oder 12-stellige Steuernummern sind in das<br />
13-stellige bundeseinheitliche Format umwandeln.<br />
Das BMWi kündigte an, einen Konverter für das Antrags-Portal zu<br />
erstellen, der alle Steuernummern in das einheitliche Bundesformat<br />
umwandelt. Ergänzend kann auch auf die Erläuterungen<br />
im ELSTER-Portal zurückgegriffen werden.<br />
Coronahilfen: Gesonderte Härtefallanträge möglich (www.haertefallhilfen.de)<br />
Nach einer Information des BMWi werden die bestehenden Corona-Hilfsprogramme<br />
durch gesonderte Härtefallhilfen im Einzelfall<br />
ergänzt, was im Interesse der betroffenen Unternehmen sehr<br />
zu begrüßen ist. Anträge können bei den Ländern ausschließlich<br />
elektronisch über ein länderübergreifendes Antragsportal<br />
gestellt werden.<br />
Die Härtefallhilfen sollen Unternehmen und Selbstständige<br />
unterstützen, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten<br />
sind. Sie richten sich speziell an solche Antragsteller, bei denen<br />
die bestehenden Corona-Hilfsprogramme nicht greifen, die aber<br />
gleichwohl Corona-bedingte erhebliche finanzielle Härten erlitten<br />
haben, die absehbar die wirtschaftliche Existenz bedrohen.<br />
Das jeweilige Bundesland entscheidet in diesen Einzelfällen auf<br />
der Grundlage der Empfehlungen einer Härtefallkommission,<br />
wer im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf Antrag eine<br />
Härtefallhilfe als Billigkeitsleistung erhält. Die Antragstellung<br />
muss in der Regel über sog. prüfende Dritte erfolgen.<br />
Zu beachten sind allerdings einige länderspezifische Besonderheiten:<br />
So können etwa in einigen Ländern Ausnahmen beispielsweise<br />
für Soloselbstständige mit einem Antragsvolumen unterhalb<br />
eines bestimmten Schwellenwertes gelten, die einen Antrag<br />
über prüfende Dritte entbehrlich machen.<br />
Auch können in den einzelnen Ländern unterschiedliche Antragsfristen<br />
gelten. Wichtig ist es daher, sich rechtzeitig mit den jeweiligen<br />
Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes vertraut zu<br />
machen.<br />
So ist etwa auch zu beachten, dass für Hessen und Mecklenburg-Vorpommern<br />
– anders als für die übrigen Länder – die<br />
Antragstellung nicht über das genannte gemeinsame Antragsportal,<br />
sondern über eine jeweils länderspezifische Seite<br />
erfolgen muss. Die besonderen Informationen dazu finden sich<br />
im gemeinsamen Antragsportal unter der Rubrik „Hilfe in Ihrem<br />
Bundesland“.<br />
Alle wichtigen Informationen zu den Härtefallhilfen sind im<br />
Übrigen auf den Webseiten des BMWi sowie gebündelt unter<br />
www.haertefallhilfen.de abrufbar.<br />
45
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aktuelles Steuer- und Beihilfenrecht<br />
Längere Stundungsmöglichkeit für Steuern: Anträge bis 30.06.<strong>2021</strong><br />
Mit Schreiben vom 18.03.<strong>2021</strong>, IV A 3 - S 0336/20/10001 :037,<br />
hat das BMF mehrere verfahrensrechtliche Erleichterungen<br />
zur steuerlichen Berücksichtigung der Auswirkungen des<br />
Coronavirus weiter verlängert. Zuvor war das mit BMF-Schr.<br />
v. 22.12.2020, IV A 3 - S 0336/20/10001 :025, geschehen.<br />
Insbesondere können danach fällige Steuerzahlungen im vereinfachten<br />
Verfahren bis zum 30.09.<strong>2021</strong> zinslos gestundet<br />
werden. Entsprechende Anträge müssen bis zum 30.06.<strong>2021</strong><br />
gestellt werden. Steuerstundungsmöglichkeiten sind ein<br />
erprobtes Mittel, um von der Coronakrise gebeutelte Unternehmen<br />
in ihrer Liquiditätsnot zu entlasten. Anschlussstundungen<br />
mit Ratenzahlungsvereinbarungen bis zum<br />
31.12.<strong>2021</strong> sind möglich.<br />
Darüber hinaus wird bei entsprechender Antragstellung bis<br />
zum 30.06.<strong>2021</strong> auch Vollstreckungsaufschub (Absehen von<br />
Vollstreckungsmaßnahmen im vereinfachten Verfahren)<br />
bei bis zum 30.06.<strong>2021</strong> fällig gewordenen Steuern bis zum<br />
30.09.<strong>2021</strong> gewährt.<br />
Neue BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Beurteilung von Sachspenden<br />
Die Corona-Pandemie führt gerade für den Einzelhandel zu<br />
einer Ausnahmesituation. Oftmals bleiben Unternehmen auf<br />
liegen gebliebener Saisonware sitzen. Wollen von der Krise<br />
betroffene Unternehmer diese Waren spenden, können sie<br />
von einer besonderen Billigkeitsregelung profitieren. Erhalten<br />
steuerbegünstigte Organisationen die Waren, wird die unentgeltliche<br />
Wertabgabe nicht besteuert.<br />
Diese Regelung gilt für Spenden, die zwischen dem 01.03.2020<br />
und 31.12.<strong>2021</strong> erfolgen bzw. bereits erfolgt sind. Das BMF hat<br />
dazu am 18.03.<strong>2021</strong> zwei Schreiben veröffentlicht (III C 2 -S<br />
7109/19/10002 :001; III C 2 -S 7109/19/10002 :001), zu deren<br />
Entwurfsfassung der DStV bereits vergangenen Herbst in seiner<br />
Stellungnahme S 13/20 Stellung genommen hatte.<br />
Dreh- und Angelpunkt für die Umsatzbesteuerung bei Sachspenden<br />
stellt die Ermittlung der Bemessungsgrundlage dar.<br />
Das BMF-Schreiben stellt nun unter anderem klar, dass der<br />
Ansatz einer Bemessungsgrundlage von 0 € (nur) bei wertloser<br />
Ware angesetzt werden kann. Als Beispiel nennt das<br />
Schreiben Lebensmittel und Non-Food-Artikel kurz vor Ablauf<br />
des Mindesthaltbarkeitsdatums oder Frischwaren, bei denen<br />
die Verkaufsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Der Hinweis auf<br />
nicht mehr verkaufsfähige Frischwaren ist zu begrüßen. Diese<br />
Klarstellung hatte der DStV dringend angeregt.<br />
Die Grundsätze des Schreibens gelten in allen offenen Fällen.<br />
46
Aktuelles Steuer- und Beihilfenrecht I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />
Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug: BMF gewährt Übergangsfrist<br />
bei Gutscheinen und Geldkarten<br />
Die Abgrenzung zwischen Geldleistungen und Sachbezügen<br />
wurde zum 01.01.2020 neu geregelt. Gutscheine und Geldkarten,<br />
die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen<br />
berechtigen, müssen, um als Sachbezug eingestuft<br />
zu werden, seitdem bestimmte Kriterien des ZAG erfüllen.<br />
Das BMF gewährt nun nachträglich eine Übergangsfrist bis<br />
Ende <strong>2021</strong>.<br />
Sachbezüge sind beliebte Sonderleistungen zusätzlich zum<br />
Gehalt. Übersteigen sie monatlich nicht mehr als 44 € (ab<br />
2022: 50 €), sind sie sogar steuerfrei. Umso mehr Unruhe entstand<br />
in der Praxis, als 2020 die gesetzlich modifizierte Regelung<br />
zur Abgrenzung von Geldleistungen und Sachbezügen in<br />
Kraft trat. Danach heißt es für Gutscheine und Geldkarten, die<br />
ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen<br />
berechtigen: Um als Sachbezug zu gelten und damit ggf. von<br />
der Steuerfreiheit profitieren zu können, müssen sie die Kriterien<br />
des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen.<br />
Was nun genau darunter zu verstehen war, blieb lange unklar<br />
und machte die Praxis zunehmend nervös. Der DStV regte<br />
angesichts der Rechtsunsicherheiten in seiner Stellungnahme<br />
S 07/20 zu einem nicht veröffentlichten Entwurfsschreiben des<br />
BMF eine Nichtbeanstandungsregelung an. Schließlich sprachen<br />
sich die Koalitionsfraktionen im Rahmen der Beratungen<br />
zum Jahressteuergesetz 2020 für eine vorübergehende zeitliche<br />
Nichtbeanstandungsregelung für sog. Open-Loop-Karten<br />
aus. So hätten nicht zuletzt Kartenanbieter zur Umstellung<br />
ihrer Produkte Zeit (BT-Drucks. 19/25160, S. 139).<br />
Das BMF kam der Einigung der Koalitionsfraktionen nach.<br />
Es legt fest, dass Gutscheine und Geldkarten erst ab dem<br />
01.01.2022 die entsprechenden Voraussetzungen des ZAG<br />
erfüllen müssen, um weiterhin als Sachbezug gelten zu können<br />
(BMF-Schreiben vom 13.04.<strong>2021</strong>).<br />
Dies gilt nur für solche Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich<br />
zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen<br />
berechtigen. Verfügen Karten z.B. über eine Barauszahlungsfunktion,<br />
können sie nicht von der Übergangsregelung<br />
profitieren. Sie gelten stattdessen ab 2020 als Geldleistung.<br />
Corona-Sonderzahlung noch bis Ende März 2022 steuerfrei<br />
Der Gesetzgeber schuf bereits im letzten Jahr für Arbeitgeber<br />
die Möglichkeit, einen Corona-Bonus in Höhe von 1.500 €<br />
steuer- und sozialversicherungsfrei an ihre Mitarbeiter auszuzahlen.<br />
Arbeitgeber sollen jetzt über den 30.06.<strong>2021</strong> hinaus<br />
bis Ende März 2022 Zeit erhalten, den Bonus zu gewähren.<br />
Arbeitnehmer können seit April letzten Jahres von dem sog.<br />
Corona-Bonus profitieren. Bis 1.500 € können Arbeitgeber<br />
steuer- und sozialversicherungsfrei als Beihilfe und Unterstützung<br />
aufgrund der Corona-Krise an ihre Mitarbeiter auszahlen.<br />
Die Auszahlungsfrist wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes<br />
2020 zunächst auf Ende Juni <strong>2021</strong> terminiert (BGBl. I,<br />
S. 3096). Die Frist dürfte sich nun verlängern: Der Bundestag<br />
hat jüngst den Gesetzentwurf zur Modernisierung der Entlastung<br />
von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer<br />
in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung<br />
beschlossen (BT-Drucks. 19/28925). Demnach würde die Frist<br />
für die Zahlung des Corona-Bonus bis Ende März 2022 verlängert.<br />
Die Zustimmung des Bundesrats wird am 28.05.<strong>2021</strong><br />
erwartet.<br />
Die Verlängerung soll den gegebenenfalls vorhandenen<br />
Liquiditätsengpässen vieler Arbeitgeber Rechnung tragen.<br />
Sie führt jedoch nicht dazu, dass die 1.500 € mehrfach steuerfrei<br />
ausgezahlt werden können. Die Zahlung von mehreren<br />
Teilraten bis zu insgesamt 1.500 € soll jedoch möglich sein.<br />
47
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aktuelles Steuer- und Beihilfenrecht<br />
Längere Investitionsfrist nach § 7g EStG<br />
Für Steuerpflichtige, die 2017 bzw. 2018 einen gewinnmindernden<br />
Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG gebildet<br />
haben, verlängert sich die Investitionsfrist auf 5 bzw. 4 Jahre<br />
für die geplante Anschaffung oder Herstellung.<br />
Wer den sog. Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG<br />
nutzt, das heißt, für bestimmte künftige Anschaffungen oder<br />
Herstellungen vorab eine Gewinnminderung vornimmt, hat<br />
grundsätzlich in den darauffolgenden 3 Jahren Zeit, diese<br />
Investition durchzuführen. So verlagert sich die Steuerlast<br />
in ein späteres Jahr. Lässt der Steuerpflichtige die 3-Jahresfrist<br />
investitionslos verstreichen, muss er die vorgenommene<br />
Gewinnminderung rückgängig machen. Das heißt in der<br />
Regel: Steuer- plus Zinsnachzahlungen. Gerade in der Krise<br />
käme dies zur Unzeit. Das hatte auch der Gesetzgeber erkannt<br />
und die Investitionsfrist für 2017 gebildete IAB zunächst auf<br />
4 Jahre ausgedehnt.<br />
Der DStV regte in seiner Stellungnahme S 03/21 zum Regierungsentwurf<br />
eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts<br />
(KöMoG) weitere Verbesserungen an. Er<br />
hatte sich nachdrücklich für eine längere Investitionsfrist für<br />
2017 gebildete IAB ausgesprochen. Ferner forderte der DStV<br />
auch für 2018 und 2019 gebildete IAB längere Investitionsfristen<br />
(vgl. ebenso Stellungnahmen S 04/20 bzw. S 06/20).<br />
Zumindest in Teilen greifen die Koalitionsfraktionen die Vorschläge<br />
im Rahmen des KöMoG nun auf. Für 2017 gebildete<br />
IAB haben Steuerpflichtige danach fünf Jahre für die geplante<br />
Investition Zeit. Für 2018 gebildete Investitionsabzugsbeträge<br />
sind nunmehr vier Jahre vorgesehen (vgl. Beschlussempfehlung<br />
des BT-Finanzausschusses, BT-Drucks. 19/29843).<br />
Der DStV begrüßt den Vorstoß. Das schafft für kleine und<br />
mittlere Unternehmen etwas mehr Flexibilität und einen<br />
großzügigeren Planungshorizont. Gleichzeitig mahnt der<br />
DStV Betroffene zur Wachsamkeit: Wer in den besagten Jahren<br />
einen IAB gebildet hat, sollte bei der Liquiditätsplanung<br />
berücksichtigen, dass die Investitionen spätestens 2022<br />
durchgeführt werden müssen.<br />
Nachdem das Gesetz den Bundestag passiert hat, wird die<br />
Zustimmung des Bundesrats Ende Juni erwartet.<br />
48
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<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Europa<br />
EUROPA<br />
Kommt der Europäische Steuerberater?<br />
Die EU-Kommission will untersuchen, inwieweit europäische<br />
Standards, etwa für Leistungen und Qualität von Dienstleistungen,<br />
für freiberufliche Tätigkeiten eingeführt werden können.<br />
Dies wäre unter Umständen ein erster Schritt zum Europäischen<br />
Steuerberater.<br />
Zunächst hatte die EU-Kommission im Januar 2017 Empfehlungen<br />
zur Berufsreglementierung mehrerer Berufsgruppen an<br />
die Mitgliedstaaten veröffentlicht. Für Steuerberater in Deutschland,<br />
die nach Ansicht der Brüsseler Behörde einer hohen Regulierungsintensität<br />
unterlägen, wurden insgesamt drei Maßnahmen<br />
empfohlen:<br />
Einmal sollte Deutschland überdenken, „ob einfache Aufgaben<br />
wie die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung oder die Erstellung von<br />
Steuererklärungen hochqualifizierten Fachkräften vorbehalten<br />
sein müssten“. Viel Bedenkzeit wurde der deutschen Regierung<br />
dabei nicht eingeräumt. Denn bereits im darauffolgenden Jahr<br />
eröffnete die EU-Kommission das noch anhängige Vertragsverletzungsverfahren<br />
gegen Deutschland aufgrund der Vorbehaltsaufgaben<br />
im Steuerberatungsgesetz. Soweit kein tragfähiger<br />
Kompromiss gefunden wird, dürfte die Sache vom Europäischen<br />
Gerichtshof entschieden werden.<br />
Außerdem sollte Deutschland für Transparenz und Rechtssicherheit<br />
bei der Erbringung von Steuerberatungsdienstleistungen<br />
durch in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Unternehmen<br />
sorgen. In der Folge wurde § 3a des Steuerberatungsgesetzes<br />
dergestalt geändert, dass die vorübergehende und gelegentliche<br />
geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen vom Staat<br />
der Niederlassung aus erfolgen kann. Mission accomplished.<br />
Schließlich sollte Deutschland „die Verhältnismäßigkeit der<br />
Anforderungen an die Beteiligungsverhältnisse prüfen.“ Hierzu<br />
ist das Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung des Berufsrechts<br />
zur anwaltschaftlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften<br />
im vollen Gange.<br />
Der DStV reagierte mit einer umfangreichen Stellungnahme<br />
E 06/21 vom 31.03.<strong>2021</strong> an die EU-Kommission. Er forderte, dass<br />
neue Geschäftsmodelle im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungserbringung<br />
aus Gründen der Fairness den gleichen<br />
berufsrechtlichen Regeln unterliegen, wie die der anderen freiberuflichen<br />
Dienstleistungserbringer. Werte, Grundsätze und Ziele<br />
berufsrechtlicher Bestimmungen zum Schutz von Verbrauchern,<br />
zur Sicherung der Qualität, der Unabhängigkeit und Selbstverwaltung<br />
des Berufsstandes müssen auch von Dienstleistungserbringern<br />
neuer Geschäftsmodelle gewährleistet werden.<br />
Darüber hinaus setzte sich der DStV etwa für die umfängliche<br />
Berücksichtigung von Sprach-, Gesetzes- und Sachkenntnis bei<br />
der Bewertung der Verhältnismäßigkeit und Geeignetheit von<br />
zu empfehlenden Maßnahmen ein, fordert eine realistische<br />
Datenerhebung sowie die Einbeziehung sämtlicher Indikatoren<br />
zur Ermittlung von Wirtschaftswachstum einschließlich bestehender<br />
Opportunitätskosten.<br />
Außer dem DStV haben noch 33 weitere Organisationen eine<br />
Stellungnahme zur Aktualisierung der Berufsreglementierungsempfehlungen<br />
abgegeben, darunter unsere Europäischen Dachverbände,<br />
die European Tax Advisers Federation (ETAF) und die<br />
European Federation of Accountants and Auditors for SMEs (EFAA).<br />
Mit ihrer Mitteilung vom 05.05.<strong>2021</strong> an das Europäische Parlament,<br />
den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss<br />
und den Ausschuss der Regionen aktualisierte die<br />
EU-Kommission ihre Industriestrategie für eine Stärkung des<br />
Binnenmarkts zum Wiederaufbau Europas [COM (<strong>2021</strong>) 350 vom<br />
05.05.<strong>2021</strong>, einsehbar und downloadbar unter https://ec.europa.eu/...].<br />
Dabei wartete sie mit einem echten Paukenschlag<br />
auf.<br />
Weil die EU-Kommission zu wenig Fortschritte bei der Vertiefung<br />
des EU-Binnenmarkts, insbesondere im Dienstleistungsbereich<br />
sieht, soll der Marktzugang für verschiedene Berufe erhöht und<br />
Zulassungsbeschränkungen abgebaut werden. Aus diesem Grund<br />
sollen wichtige sog. Key-Business Dienstleistungen harmonisiert<br />
werden. Die EU-Kommission führt dabei beispielhaft die<br />
Dienstleistungen freiberuflicher Dienstleistungserbringer, wie<br />
Ingenieure, Architekten, IT- oder der rechtsberatenden Berufe an.<br />
Steuerberater werden in der Mitteilung zwar nicht ausdrücklich<br />
erwähnt, doch gehören die beratenden und prüfenden Berufe<br />
zu jener Berufsgruppe, deren Berufsrecht die EU-Kommission seit<br />
langem äußerst kritisch hinterfragt. Die Wahrscheinlichkeit, dass<br />
auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vom Anwendungsbereich<br />
erfasst werden, dürfte deshalb entsprechend hoch sein.<br />
Die genannten Unternehmensdienstleistungen tragen bis zu 11 %<br />
zum BIP der EU bei und sind wesentliche Wettbewerbsfaktoren<br />
für Unternehmen. Sie würden jedoch, so die Kommission [COM<br />
(<strong>2021</strong>) 350, S. 10], „durch restriktive nationale Vorschriften wie<br />
strenge Zugangs- und Ausübungsanforderungen eingeschränkt.<br />
Während die europäischen Normen im Bereich der Waren große<br />
Vorteile für Unternehmen und Verbraucher gebracht haben,<br />
indem sie zur Erhöhung von Qualität und Sicherheit, zu mehr<br />
Transparenz, zur Kostensenkung und zur Marktöffnung für Unternehmen<br />
beigetragen haben, machen europäische Dienstleis-<br />
50
Europa I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />
tungsnormen nur etwa 2 % aller Normen aus. Dienstleistungsnormen<br />
legen technische Anforderungen fest, z. B. Qualitäts-,<br />
Leistungs-, Interoperabilitäts-, Umweltschutz-, Gesundheitsoder<br />
Sicherheitsstandards. Sie können das Verbrauchervertrauen<br />
stärken, die Integration der europäischen Dienstleistungsmärkte<br />
weiter vorantreiben und dazu beitragen, Hindernisse im<br />
Zusammenhang mit der Vielzahl nationaler Zertifizierungsanforderungen<br />
zu überwinden.“ Die Kommission kündigt an,<br />
„den Vorschlag für einen Rechtsakt zur Regulierung wichtiger<br />
Unternehmensdienstleistungen, die durch harmonisierte Normen<br />
unterstützt werden, auf seine Berechtigung [zu] prüfen und<br />
dabei zunächst die relevantesten Bereiche der Unternehmensdienstleistungen<br />
[zu] bewerten, in denen harmonisierte Normen<br />
einen Mehrwert bringen könnten“ [COM (<strong>2021</strong>) 350, S. 10].<br />
Eine Harmonisierung soll dabei durch die Schaffung gemeinsamer<br />
technischer Standards, etwa bei der Qualität der zu erbringenden<br />
Dienstleistung, der Art der Leistung, der Interoperabilität<br />
oder des Umweltschutzes geschaffen werden. In einem ersten<br />
Schritt will die EU-Kommission eine Bewertung ausarbeiten,<br />
inwieweit einzelne Berufsgruppen für eine solche Harmonisierung<br />
in Frage kommen.<br />
Im Vergleich zu ihren Kollegen in anderen europäischen Ländern<br />
haben Steuerberater in Deutschland als Organ der Steuerrechtspflege<br />
mit die höchsten Standards, insbesondere in Bezug auf<br />
Qualität, Verbraucherschutz, Weiterbildung oder Compliance.<br />
Eine Harmonisierung solcher Leistungsmerkmale dürfte keinesfalls<br />
zur Absenkung des deutschen Standards auf einen europäischen<br />
Durchschnitt führen. Deshalb begrüßt der DStV grundsätzlich<br />
eine Mindestharmonisierung von Standards, soweit diese<br />
den Mitgliedstaaten höhere Standards gewähren und so das<br />
Schutzniveau für Mandaten in ganz Europa erhöhen. Er spricht<br />
sich aber vehement gegen eine Maximalharmonisierung zum<br />
Schaden von Verbrauchern und KMU sowie des Ansehens des<br />
Berufsstandes aus.<br />
Jetzt hat die EU-Kommission eine Aktualisierung der Empfehlungen<br />
für den Sommer angekündigt. Eine Neuerung dürfte<br />
dabei die Überprüfung der berufsrechtlichen Vorschriften in<br />
Bezug auf die Behinderung von neuen, insbesondere digitalen,<br />
Geschäftsmodellen sein. Erstmalig würde damit das Berufsrecht<br />
der Steuerberater einem Belastungstest im Hinblick auf die Digitalisierung<br />
des EU-Binnenmarkts ausgesetzt.<br />
Digitaler EU-Binnenmarkt<br />
Digitales kennt keine nationalen Grenzen. Der digitale EU-Binnenmarkt<br />
gilt deshalb als der Teil des EU-Binnenmarkts, der am<br />
einfachsten zu deregulieren ist. Das betrifft einerseits Google<br />
& Co; doch mit der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitsprozesse<br />
zwangsläufig auch immer mehr die Tätigkeiten der<br />
beratenden und prüfenden Berufe.<br />
Daher hat der DStV auch das laufende Verfahren des Initiativberichts<br />
zur „Beseitigung von Hindernissen für einen funktionieren<br />
digitalen Binnenmarkt“ [2020/2216 (INI) vom 09.12.2020]<br />
intensiv begleitet. Frühzeitig gelang es wichtige Änderungsvorschläge<br />
zum ursprünglichen Berichtsentwurf der irischen<br />
Berichterstatterin, Deirdre Clune (EVP), einzubringen, die sich<br />
im abgestimmten Berichtstext wiederfinden.<br />
dem Verbraucherschutz dient. Außerdem hat der DStV erfolgreich<br />
dafür geworben, dass der Leitsatz der Kommissionsvizepräsidentin<br />
Margarethe Vestager, „Was offline illegal ist, muss<br />
auch online illegal sein“, in die Kompromissänderungsanträge<br />
Eingang fand. Dadurch war sichergestellt, dass diese auch mit<br />
großer Mehrheit verabschiedet wurden.<br />
Unter Berücksichtigung der Argumente des DStV stimmte der<br />
Binnenmarktauschuss des EU-Parlaments für den Initiativbericht,<br />
der unter anderem die Beseitigung von Hindernissen im<br />
digitalen Binnenmarkt zum Ziel hatte.<br />
„... Was offline illegal ist, muss auch<br />
online illegal sein“<br />
Kommissionsvizepräsidentin Margarethe Vestager<br />
So hat sich der DStV etwa dafür eingesetzt, dass der pauschale<br />
Begriff „Hindernis“ präzisiert wurde. Damit ist klargestellt,<br />
dass lediglich Hindernisse im Bericht genannt werden, die als<br />
„ungerechtfertigt“ gelten und nicht sog. „gerechtfertigte Hindernisse“,<br />
wie etwa das deutsche Berufsrecht der beratenden<br />
und prüfenden Berufe, das in verhältnismäßiger Weise etwa<br />
51
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Europa<br />
Große Mehrheit im EU-Parlament für einen globalen Mindestkörperschaftssteuersatz<br />
Am 28.04.<strong>2021</strong> hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit<br />
(549 Ja-Stimmen, 70 Nein-Stimmen und 75 Enthaltungen) den<br />
Initiativbericht der EU-Abgeordneten Andreas Schwab (EVP,<br />
Deutschland) und Martin Hlaváček (Renew Europe, Tschechische<br />
Republik) zur digitalen Besteuerung und zur effektiven<br />
Mindestbesteuerung von Unternehmen angenommen.<br />
Das EU-Parlament hat damit unter anderem für eine globale<br />
Mindestbesteuerung von digitalen Dienstleistungen votiert.<br />
Der Bericht hebt hervor, dass internationale Steuerregeln, die<br />
zu Beginn des 20. Jahrhunderts festgelegt wurden, überarbeitet<br />
werden müssten. Sie seien für die digitale Wirtschaft des 21.<br />
Jahrhunderts nicht geeignet. Nach Meinung der Abgeordneten<br />
sollte das Besteuerungsrecht widerspiegeln, dass die Interaktion<br />
zwischen Unternehmen und Verbrauchern wesentlich<br />
zur Wertschöpfung in stark digitalisierten Geschäftsmodellen<br />
beiträgt. Die Abgeordneten fordern einen effektiven Mindestkörperschaftssteuersatz<br />
in ausreichender Höhe und begrüßen<br />
den Vorschlag der USA, einen globalen Körperschaftssteuersatz<br />
von 21 % einzuführen. Während der Plenardebatte erklärte der<br />
Europaabgeordnete Schwab, dass „wir in den letzten Jahren<br />
ein großes Problem mit digitalen Dienstleistungen hatten,<br />
weil sie geringer besteuert wurden als traditionelle [Dienstleistungen]“.<br />
Die Autoren des Berichts weisen darauf hin, dass<br />
digitale Unternehmen im Durchschnitt mit einem effektiven<br />
Steuersatz von lediglich 9,5 % belastet werden, Unternehmen<br />
mit traditionellen Geschäftsmodellen dagegen mit 23,2 %<br />
mehr als doppelt so hoch. Was besonders für die europäischen<br />
KMUs im Binnenmarkt einen Wettbewerbsnachteil darstellt.<br />
Der Bericht merkt an, dass die EU einen „Notfallplan“ entwickeln<br />
sollte, für den Fall, dass die Verhandlungen auf OECD-<br />
Ebene ins Stocken geraten oder gar scheitern. Im Rahmen<br />
der OECD verpflichten sich die teilnehmenden Länder bis Juli<br />
<strong>2021</strong> zu einer Übereinkunft zu gelangen. Der Europaabgeordnete<br />
Hlaváček erklärte, dass „große digitale Akteure keinen<br />
unfairen Vorteil gegenüber KMU haben dürfen. Wir haben eine<br />
moralische Verantwortung dafür zu sorgen, dass digitale multinationale<br />
Unternehmen ihren fairen Beitrag leisten. Genauso<br />
wie alle anderen Unternehmen und Bürger auch“.<br />
FISC-Unterausschuss erörtert steuerliche Reformvorschläge für die Zeit nach der Pandemie<br />
Auch im FISC-Unterausschuss diskutierten Europaabgeordnete<br />
in ihrer letzten Sitzung vor den Osterfeiertagen mögliche<br />
Richtungen der Neugestaltung des europäischen Wirtschaftund<br />
Steuersystems nach Beendigung der Pandemie. „Der<br />
FISC-Unterausschuss im Europäischen Parlament wurde eingerichtet,<br />
um den ECON-Ausschuss in Steuerangelegenheiten zu<br />
unterstützen. Insbesondere bei Fragen der Bekämpfung von<br />
Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung<br />
sowie bei der finanziellen Transparenz in Steuersachen“, so<br />
dessen Vorsitzender Paul Tang (S&D, Niederlande). Er erweist<br />
sich als besonders aktives und selbstbewusstes Gremium des<br />
Europaparlaments.<br />
Die Bewältigung der negativen Pandemiefolgen und die digitale<br />
und ökologische Transformation haben und werden in<br />
den nächsten Jahren enorme öffentliche Mittel, also Steuer-<br />
52
Europa I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />
gelder benötigen. Der grenzüberschreitende Charakter dieser<br />
Vorhaben und die direkten Auswirkungen auf den EU-Binnenmarkt<br />
veranlassen die Europaparlamentarier zu intensiven<br />
Beratungen. Neben den Fragen neuer Steuern und Abgaben<br />
werden auch Fragen der Zuständigkeiten stärker ins Zentrum<br />
der Debatte rücken.<br />
Die FISC-Mitglieder diskutierten Vorschläge des französischen<br />
Abgeordneten Claude Gruffat (Grüne/EFA). In seinem Bericht<br />
fordert er ein neues Steuersystem, das sich auf drei Hauptziele<br />
konzentriert: den ökologischen Übergang, den Abbau sozialer<br />
Ungleichheiten und die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit<br />
kleiner und mittelständischer Unternehmen<br />
in Europa. In dem Bericht werden die Mitgliedstaaten aufgefordert,<br />
eine Ausweitung der Steuerbemessungsgrundlage<br />
für Umweltsteuern in Betracht zu ziehen und die Besteuerung<br />
von Arbeit auf Kapital und Vermögen zu verlagern. Die erste<br />
Aussprache erzeugte unterschiedliche Reaktionen. Während<br />
konservative Abgeordnete darauf verwiesen, das EU-Parlament<br />
habe keine Befugnisse den Mitgliedstaaten steuerliche<br />
Vorschriften zu machen, betonten Abgeordnete der Grünen/<br />
EFA- und S&D-Fraktionen die binnenmarktrelevanten Aspekte<br />
wie zum Beispiel die Unterstützung der KMUs weiterzuverfolgen.<br />
Der Initiativbericht soll überarbeitet und im zweiten Quartal<br />
erneut beraten werden. Sollte der FISC-Unterausschuss<br />
der überarbeiteten Fassung zustimmen, wird dieser an den<br />
ECON-Ausschuss überwiesen. Dort erhielt, ebenfalls vor<br />
Ostern, der Initiativbericht der Abgeordneten Andreas Schwab<br />
(EVP, Deutschland) und Martin Hlaváček (Renew, Tschechien)<br />
über die Ausgestaltung der zukünftigen Digitalbesteuerung<br />
in der EU, eine große Mehrheit (s. vorherigen Artikel).<br />
Beide Berichte zeigen, dass das selbstbewusst auftretende<br />
EU-Parlament bei den anstehenden Beratungen in den<br />
genannten Bereichen nicht am Spielfeldrand stehen möchte.<br />
Die anstehenden Debatten der wirtschaftlichen Transformation<br />
und des Wiederaufbaus werden unweigerlich auch Fragen<br />
der angemessenen Besteuerung aufwerfen. Streit über<br />
Fragen der Kompetenzabgrenzung zwischen nationaler und<br />
europäischer Ebene sind dabei inbegriffen.<br />
2. Brüsseler Berufsrechtsdialog<br />
Den Auftakt der Veranstaltung bildeten die Europaabgeordnete<br />
und Vizepräsidentin des Europaparlamentes Evelyne<br />
Gebhardt (SPD Baden-Württemberg) sowie DStV-Vizepräsident<br />
StB Torsten Lüth (Präsident des Steuerberaterverbandes Mecklenburg-Vorpommern<br />
e.V.) mit der Diskussion zum Berufsrecht<br />
im digitalen Zeitalter.<br />
Im 2. Brüsseler Berufsrechtsdialog setzten die German Tax<br />
Advisers ihre Gespräche über die Zukunft des Berufsrechts der<br />
beratenden und prüfenden Berufe fort. DStV-Vizepräsident<br />
StB Torsten Lüth debattierte dabei mit der Europaabgeordneten<br />
Evelyne Gebhardt. StB Prof. Dr. Hartmut Schwab war im<br />
Gespräch mit Martin Frohn, Referatsleiter der EU-Kommission<br />
für Berufsreglementierungen.<br />
Im Vorfeld des Livestreams zum 2. Brüsseler Berufsrechtsdialog<br />
am 24.02.<strong>2021</strong> hatten sich über 400 Interessierte angemeldet,<br />
um als Zaungäste der digitalen Arena die Gespräche mit Entscheidungsträgern<br />
der Europäischen Binnenmarktpolitik, und<br />
damit des Berufsrechts, mitzuverfolgen.<br />
StB Torsten Lüth begrüßte die Binnenmarktexpertin und hob<br />
ihre Rolle als Berichterstatterin der Dienstleistungsrichtlinie<br />
hervor, die den EU-Binnenmarkt für Dienstleistungen noch<br />
heute maßgeblich mitprägt. Inzwischen befasst sich Evelyne<br />
Gebhardt insbesondere mit digitalen Themen. In dieser Wahlperiode<br />
verhandelt sie etwa einen Bericht, der auch die Beseitigung<br />
von Hindernissen für einen funktionierenden digitalen<br />
Binnenmarkt zum Gegenstand hat. Außerdem ist Gebhardt als<br />
Schattenberichterstatterin ihrer sozialdemokratischen Fraktion<br />
zuständig für einen der beiden Vorschläge zum Paket über<br />
digitale Dienste.<br />
StB Torsten Lüth zeigte sich besorgt darüber, dass neue Regelungen<br />
im digitalen Binnenmarkt und die zunehmende Digitalisierung<br />
von Arbeitsprozessen zu einer Aushöhlung des<br />
Berufsrechts führen könnten. Die Europaabgeordnete teilte die<br />
Auffassung und fügte an, dass allein mit der Beibehaltung der<br />
jetzigen Regelung des Ziellandprinzips und damit verbunden<br />
des Fortbestands des nationalen Berufsrechts ein hohes Maß<br />
an Qualität der Dienstleistungen der Steuerberater gewährleistet<br />
werden könne. Deshalb, so versicherte Gebhardt, werde<br />
sie auch beim Paket über digitale Dienste ganz genau aufpassen,<br />
dass möglichst keine Beeinträchtigung der bestehenden<br />
Regeln beschlossen wird.<br />
53
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Europa<br />
Die Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt, SPD, Vizepräsidentin des Europaparlamentes, und<br />
DStV-Vizepräsident Torsten Lüth zum digitalen Binnenmarkt<br />
Im weiteren Verlauf des Gesprächs führte StB Torsten Lüth aus,<br />
mit wie viel Engagement Steuerberater sich als Compliance-Instanz<br />
derzeit dafür einsetzen, die wirtschaftlichen Folgen der<br />
Pandemie abzumildern. Der Berufstand habe dadurch eine hohe<br />
Verantwortung für das Gemeinwohl und trage wesentlich zum<br />
„Neustart“ der mittelständischen Wirtschaft bei. Wenig verständlich<br />
wären vor diesem Hintergrund die berufsrechtlichen Auseinandersetzungen<br />
auf europäischer Ebene. Die EU-Kommission<br />
begründe die Notwendigkeit eines Abbaus von sog. „Hindernissen“,<br />
sprich Berufsrechten im Europäischen Binnenmarkt, mit der<br />
vagen Aussicht auf mehr Wirtschaftswachstum.<br />
Evelyne Gebhardt zeigte sich von den derzeitigen Leistungen<br />
des Berufstands sehr beeindruckt. Genau deshalb müssten<br />
Opportunitätskosten des Gemeinwohls auch mehr Berücksichtigung<br />
finden. Deregulierung wäre genau der falsche<br />
Ansatz. Es brauche stattdessen ein gut balanciertes Maß an<br />
Regelungen, um die Qualität von Dienstleitungen zu sichern.<br />
MdEP Evelyne Gebhardt zur Qualität von Dienstleistungen und<br />
Verbraucherschutz im EU-Binnenmarkt<br />
Martin Frohn (Referatsleiter EU-Kommission) und StB Prof. Dr. Hartmut Schwab (Präsident BStBK)<br />
54
Europa I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />
Martin Frohn wartete erst einmal mit einer guten Nachricht auf.<br />
Nachdem die Gesetzesvorschläge zu den höchst umstrittenen<br />
Notifizierungsverfahren und der Europäische Dienstleistungskarte<br />
zurückgezogen wurden, kündigte er an, dass in dieser<br />
Wahlperiode keine größeren Gesetzgebungsvorschläge bei<br />
nicht-digitalen Dienstleistungen zu erwarten wären. Stattdessen<br />
läge das Hauptaugenmerk der EU-Kommission darauf, dass<br />
existierende Binnenmarktregeln künftig in den Mitgliedstaaten<br />
besser umgesetzt werden.<br />
Den vollständigen 2. Brüsseler Berufsrechtsdialog finden Sie auf<br />
dem YouTube-Kanal des DStV.<br />
DStV im Einsatz für die EFAA – Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter<br />
Das Mehrwertsteuer-Paket für den elektronischen Handel<br />
soll grenzüberschreitende Geschäfte vereinfachen, Mehrwertsteuerbetrug<br />
bekämpfen und fairere Wettbewerbsbedingungen<br />
für Unternehmen mit Sitz in der EU schaffen.<br />
Am 26.02.<strong>2021</strong> nahm StB/WP Dipl.-Kfm. Christian Witte vom<br />
Landesverband Westfalen-Lippe e.V. als Mitglied der Expertengruppe<br />
„Accounting“ unseres europäischen Dachverbands<br />
der European Federation of Accountants and Auditors for<br />
SMEs (EFAA) an einer Studie zur Akzeptanz der neuen Registrierungsmöglichkeiten<br />
und zur Zukunft des E-Invoicing im<br />
Auftrag der EU-Kommission teil.<br />
StB/WP Dipl.-Kfm. Christian Witte im Gespräch mit Interviewer Maximilian Freudenthaler (Economisti<br />
Associati) im Auftrag der EU-Kommission und DStV-Büroleiter Brüssel Marc Lemanczyk<br />
55
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Allgemeine Rechtsfragen<br />
ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN<br />
Verwaltungsgerichtliche Vertretungsbefugnis bei Coronahilfen<br />
Die Unternehmen erwarten bei den Corona-Hilfsprogrammen<br />
eine Beratung aus einer Hand – nicht nur bei den Antragsverfahren,<br />
sondern auch bei den Rechtsmitteln. Die kleinen und<br />
mittleren Kanzleien fungieren in der Corona-Pandemie für die<br />
betroffenen Unternehmen als vertraute und zentrale Ansprechpartner<br />
in allen krisenbedingten Fragen. Die tägliche Praxis<br />
in den Kanzleien im Rahmen der Corona-Hilfspakete zeigt,<br />
dass die Antragstellenden auch dabei eine Beratung aus einer<br />
Hand erwarten. Dazu gehört nicht nur die Durchführung der<br />
Antragsverfahren, sondern auch die Möglichkeit der Einlegung<br />
der entsprechenden Rechtsmittel. Hier stoßen die Kolleginnen<br />
und Kollegen jedoch an rechtliche Grenzen.<br />
Widersprüche gegen die Bewilligungsbescheide dürfen sie<br />
für die Betroffenen zwar durchführen (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 Rechtsdienstleistungsgesetz).<br />
Eine Vertretung vor den zuständigen<br />
Verwaltungsgerichten ist ihnen hingegen verwehrt. Denn die<br />
gerichtliche Befugnis beschränkt sich allein auf Abgabenangelegenheiten<br />
(§ 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung<br />
- VwGO) – also auf Steuern, Beiträge und Gebühren. Wirtschaftshilfen<br />
wie die Überbrückungshilfen zählen hingegen zu<br />
Billigkeitsleistungen gemäß den Landeshaushaltsordnungen<br />
bzw. der Bundeshaushaltsordnung. Als sog. reine Leistungsverwaltung<br />
fallen sie nicht unter den Anwendungsbereich der<br />
besagten Befugnis.<br />
In der Praxis sorgt dies für Unverständnis. Der DStV und die<br />
BStBK machten in den regelmäßigen Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsministerium<br />
über die Corona-Hilfspakete auf das<br />
Defizit aufmerksam. Sie regten an, insoweit die Gesetzeslage<br />
anzupassen und eine gerichtliche Vertretungsbefugnis für die<br />
Berufsangehörigen vorzusehen.<br />
DStV-Präsident StB/WP Harald Elster flankierte dieses Engagement<br />
und wandte sich jüngst an die zuständigen Entscheidungsträger<br />
im Deutschen Bundestag. Mit Schreiben an MdB<br />
RA Dr. Jan-Marco Luczak (Sprecher der CDU/CSU für Recht und<br />
Verbraucherschutz), MdB StBin Antje Tillmann (Finanzpolitische<br />
Sprecherin der CDU/CSU), MdB StB Sebastian Brehm (CDU/CSU)<br />
und MdB RA Hans-Jürgen Thies (CDU/CSU) untermauerte er<br />
das Anliegen des Berufsstands. Als prüfende Dritte seien die<br />
kleinen und mittleren Kanzleien mit der Materie am besten<br />
vertraut. Aufgrund der Komplexität der Hilfspakete und der<br />
umfangreichen Abrechnungsregelungen sei es den Betroffenen<br />
kaum möglich, sich in einem gerichtlichen Verfahren<br />
selbst zu vertreten. Einen bisher nicht mit den Sachverhalten<br />
betrauten Rechtsanwalt zu beauftragen, würde für die<br />
gebeutelten Unternehmen weitere Kosten und Zeitaufwand<br />
bedeuten. Schließlich sei eine solche punktuelle Ausweitung<br />
der Befugnisse dem Recht nicht fremd. So sehe etwa das Handelsgesetzbuch<br />
für das Beschwerdeverfahren gegen die Festsetzung<br />
von Ordnungsgeldern bei Verstößen gegen die Offenlegungspflichten<br />
eine entsprechende Vertretungsbefugnis vor<br />
(§ 335 Abs. 2 Satz 3 HGB).<br />
Elster bat die Bundestagsabgeordneten, die insoweit laufenden<br />
Erörterungen zwischen den zuständigen Fachressorts<br />
der Bundesregierung unter der Federführung des Bundesministeriums<br />
der Justiz und für Verbraucherschutz im Sinne des<br />
Berufsstands zu begleiten. Der DStV begrüßt es ausdrücklich,<br />
dass die Ressorts das Anliegen bereits diskutieren.<br />
56
Allgemeine Rechtsfragen I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />
Kein Arbeitsunfall bei Sturz auf dem Weg ins Homeoffice<br />
Ein Arbeitnehmer, der morgens auf dem Weg von seinen privaten<br />
Wohnräumen zur (erstmaligen) Arbeitsaufnahme in seinem<br />
Homeoffice auf der innerhäusigen Treppe verunglückt,<br />
steht weder gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII (Wegeunfall) noch<br />
gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 SGB VII (Betriebsweg) unter dem<br />
Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das LSG<br />
Essen in seinem nicht rechtskräftigem Urteil vom 09.11.2020,<br />
L 17 U 487/19, entschieden.<br />
Der Kläger war als Gebietsverkaufsleiter seit mehreren Jahren<br />
im Außendienst versicherungspflichtig beschäftigt. Er arbeitet<br />
dabei regelmäßig auch im Homeoffice. Im September 2018<br />
stürzte der Kläger auf dem Weg von den Wohnräumen in seine<br />
Büroräume eine Wendeltreppe hinunter. Dabei erlitt er einen<br />
Brustwirbeltrümmerbruch. Die beklagte Berufsgenossenschaft<br />
Handel und Warenlogistik lehnte die Gewährung von Entschädigungsleistungen<br />
aus der gesetzlichen Unfallversicherung ab.<br />
Es liege kein Arbeitsunfall vor. Der Sturz habe sich im häuslichen<br />
Wirkungskreis und nicht auf einem versicherten Weg ereignet.<br />
Auf die Berufung der Beklagten hat das LSG Essen das<br />
erstinstanzliche Urteil geändert und die Klage abgewiesen.<br />
Die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalles lägen nicht vor. Der<br />
vom Kläger zurückgelegte Weg sei weder als Weg nach dem Ort<br />
der Tätigkeit gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII (wege)unfallversichert,<br />
noch als versicherter Betriebsweg anzusehen.<br />
Bei der Wegeunfallversicherung beginne der Versicherungsschutz<br />
erst mit dem Durchschreiten der Haustür des Gebäudes.<br />
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), der<br />
sich der Senat anschließe, könne ein im Homeoffice Beschäftigter<br />
niemals innerhalb des Hauses bzw. innerhalb der Wohnung<br />
auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit wegeunfallversichert<br />
sein.<br />
Die Annahme eines Betriebsweges scheide aus, da sich der<br />
Kläger zum Zeitpunkt des Treppensturzes auf dem Weg in sein<br />
Arbeitszimmer zur erstmaligen Aufnahme seiner versicherten<br />
Tätigkeit am Unfalltag befunden habe. Es handele sich bei<br />
Betriebswegen um Strecken, die in Ausübung der versicherten<br />
Tätigkeit zurückgelegt würden. Vor- und Nachbereitungshandlungen<br />
der versicherten Arbeitsleistungen fielen nicht<br />
darunter. Der Kläger habe den Weg zurückgelegt, um seine<br />
versicherungspflichtige Tätigkeit im Homeoffice am Unfalltag<br />
erstmalig aufzunehmen.<br />
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftigt. Die Revision ist beim<br />
BSG unter dem Az. B 2 U 4/21 R anhängig.<br />
57
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus der Finanzverwaltung<br />
AUS DER FINANZVERWALTUNG<br />
Thomas Waza neuer Finanzpräsident der OFD NRW<br />
Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat seit dem 01.<br />
Mai einen neuen Finanzpräsidenten: Thomas Waza, seit über<br />
drei Jahrzehnten in der Finanzverwaltung tätig, folgt als Leiter<br />
der Steuerabteilung auf Edgar Alfes, der nach über zehn Jahren<br />
als Finanzpräsident in den Ruhestand geht.<br />
Staatssekretär Dr. Patrick Opdenhövel empfing beide im Ministerium<br />
der Finanzen in Düsseldorf und ernannte Waza offiziell zum<br />
neuen Finanzpräsidenten. „Thomas Waza ist die ideale Besetzung<br />
für diese bedeutende Position“, erklärt Staatssekretär Dr. Opdenhövel.<br />
„Er ist ein ausgewiesener Fachmann im Steuerrecht und<br />
kennt sich bestens in unserer Verwaltung aus.“<br />
Der gelernte Jurist tritt in die Fußstapfen von Edgar Alfes, der<br />
sich nach fast 40-jähriger Tätigkeit in der Finanzverwaltung in<br />
den Ruhestand verabschiedet. „Edgar Alfes hat insbesondere in<br />
seiner Zeit als Finanzpräsident unsere Finanzverwaltung geprägt<br />
– fachlich und menschlich. Für seinen Einsatz und die großartige<br />
Zusammenarbeit bedanke ich mich,“ betonte Dr. Opdenhövel.<br />
Der 61-jährige Thomas Waza will sich den Herausforderungen in<br />
seiner neuen Funktion mit höchstem Engagement und Leidenschaft<br />
stellen. „Ich bin ein lösungsorientierter Mensch und strebe<br />
an, Entscheidungen nachvollziehbar und transparent zu treffen.<br />
Dabei habe ich sowohl unsere Finanzverwaltung als auch die<br />
Bürgerinnen und Bürger im Blick“, erklärt er. „Effektive Lösungen<br />
zu finden, die für beide gleichermaßen vorteilhaft sind, daran<br />
möchte ich maßgeblich mitwirken.“<br />
Edgar Alfes ist ebenfalls überzeugt von seinem Nachfolger: „Ich<br />
gebe die Steuerabteilung in ausgezeichnete Hände und werde<br />
die weiteren Fortschritte nun aus der Ferne verfolgen.“<br />
Thomas Waza arbeitet seit 1990 in der Finanzverwaltung. Er<br />
begann als Sachgebietsleiter zunächst im Finanzamt Detmold<br />
und später im Finanzamt Paderborn. 1993 wechselte er als<br />
Referent in die Oberfinanzdirektion Münster. Während dieser<br />
Tätigkeit war er für einige Monate zum Aufbau der Finanzverwaltung<br />
nach der Wiedervereinigung an die Fachhochschule für<br />
Finanzen des Landes Brandenburg abgeordnet, bevor er im Jahr<br />
2000 Referatsleiter bei der Oberfinanzdirektion Münster wurde.<br />
Waza war außerdem Dienststellenleiter des Finanzamts Beckum<br />
und leitete acht Jahre das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung<br />
Münster. Im Oktober 2017 kehrte er schließlich<br />
als Referatsleiter des Steuerfachbereichs für Außendienste und<br />
Steuerfahndung endgültig an die Oberfinanzdirektion zurück.<br />
Die Steuerabteilung ist eine von drei Abteilungen der Oberfinanzdirektion<br />
Nordrhein-Westfalen, der größten Mittelbehörde im<br />
Bereich der Landesfinanzverwaltungen. Sie unterstützt die Finanzämter<br />
bei der Steuerfestsetzung und Steuererhebung, bei der<br />
Ermittlung und Prüfung in Einzelfällen und übt die Fachaufsicht<br />
über die 129 Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen aus.<br />
V.l.n.r.: Edgar Alfes und Thomas Waza<br />
58
Aus der Finanzverwaltung I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />
Behördenverzeichnisse<br />
Folgende Finanzämter haben neue Telefonverzeichnisse/Geschäftsverteilungspläne herausgegeben, die mit beigefügtem<br />
Revers oder per E-Mail unentgeltlich bei der Geschäftsstelle angefordert werden können:<br />
Finanzamt<br />
Verzeichnis<br />
Finanzamt Aachen-Stadt Geschäftsverteilungsplan, Stand 03.05.<strong>2021</strong><br />
Finanzamt Aachen f. Groß- und Konzern-BP Geschäftsverteilungsplan, Stand 30.04.<strong>2021</strong><br />
Finanzamt Bonn-Innenstadt Telefonverzeichnis, Stand 01.04.<strong>2021</strong><br />
Finanzamt Köln-Altstadt Geschäftsverteilungsplan, Stand 01.03.<strong>2021</strong><br />
Finanzamt Köln-Nord Telefonverzeichnis, Stand 01.06.<strong>2021</strong><br />
Finanzamt Köln-Porz Geschäftsverteilungsplan, Stand 07.05.<strong>2021</strong><br />
Finanzamt Köln-West Geschäftsverteilungsplan, Stand 01.04.<strong>2021</strong><br />
Finanzamt Sankt Augustin Geschäftsverteilungsplan, Stand 01.03.<strong>2021</strong><br />
Finanzamt Wipperfürth Geschäftsverteilungsplan, Stand 01.03.<strong>2021</strong><br />
Im Übrigen können die Telefonverzeichnisse der Finanzämter auch über die Internetseiten der Finanzverwaltung<br />
– www.finanzamt-nrw.de – abgerufen werden.<br />
59
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Sonstiges<br />
SONSTIGES<br />
Landgericht Köln kann in allen 19 Zivilsälen Videoverhandlungen durchführen<br />
Das Landgericht Köln ist gut aufgestellt für Videoverhandlungen.<br />
Rechtsanwälte und Parteien müssen für Zivilverhandlungen nicht<br />
mehr ins Gerichtsgebäude kommen.<br />
Die Möglichkeit, Zivilsitzungen per Videokonferenz durchzuführen,<br />
sah das Gesetz mit § 128 a ZPO bereits vor. Nur die Richter<br />
befinden sich dabei im Sitzungssaal, während sich die Verfahrensbeteiligten<br />
zu Hause oder im Büro aufhalten können.<br />
Eine aktuelle Bedeutung erhielt diese Art des „Distanzverhandelns“<br />
mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie. Um die Ausbreitung<br />
des Corona-Virus zu verhindern, konnten während des<br />
ersten Lockdowns mündliche Verhandlungen in Zivilsachen nicht<br />
stattfinden und mussten verlegt werden. Bereits im vergangenen<br />
Jahr rüstete das Landgericht Köln erste Zivilsäle mit Videotechnik<br />
aus, und es konnten Online-Verhandlungen in geeigneten<br />
Rechtsstreitigkeiten stattfinden. Diese Möglichkeit fand schnell<br />
große Resonanz sowohl bei den Richterinnen und Richtern der<br />
Zivilkammern als auch bei den Anwälten und Parteien. Es erspart<br />
den Beteiligten des Rechtsstreits die teilweise langen Anfahrtswege<br />
und den Aufenthalt im Gerichtsgebäude. Seit dem zweiten<br />
Lockdown wird diese Möglichkeit immer mehr nachgefragt und<br />
genutzt. Einige Richterinnen und Richter verhandeln teilweise<br />
ausschließlich im Wege der Bild- und Tonübertragung. Mit coronabedingten<br />
Einschränkungen bleiben Verhandlungen in den<br />
Sitzungssälen selbstverständlich möglich.<br />
Bisher konnten bis zu fünf Zivilverhandlungen gleichzeitig online<br />
stattfinden. Seit Anfang Februar <strong>2021</strong> sind alle 19 Zivilsäle des<br />
Landgerichts Köln mit hochwertiger Technik eingerichtet und die<br />
erforderlichen Videokonferenz-Lizenzen stehen zur Verfügung.<br />
Es ist jetzt technisch möglich, sämtliche Zivilsitzungen am Landgericht<br />
Köln bei Abwesenheit aller Prozessbeteiligten gleichzeitig<br />
per Videokonferenz durchzuführen.<br />
PERSONALIA<br />
Veränderungen<br />
Anlässlich der Mitgliederversammlung des Verbandes Freier Berufe NW am 24. November 2020 legte StB/vBP Hans-Josef<br />
Frentzen, Ehrenmitglied unseres Verbandes, nach 30-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit als Kassenprüfer des VFB NW sein Amt<br />
nieder. Für seine Verdienste übereichte ihm der Vorsitzende des VFB, Bernd Zimmer, als erstem Empfänger die neugeschaffene<br />
Ehrenskulptur des VFB.<br />
StB Thilo Söhngen, Vizepräsident des StBV Westfalen-Lippe, wurde zu seinem Nachfolger gewählt. Unser Vorstandsmitglied<br />
StB/WP Stefanie Claire Blome wurde zur stellvertretenden Rechnungsprüferin bestimmt.<br />
Seit dem 01. Februar <strong>2021</strong> ist Andreas Kringel neuer Chef des Finanzamtes Köln-Süd.<br />
Andreas Kringel war bisher Chef des Finanzamtes Düsseldorf-Mitte, das er fast elf Jahre geleitet hat. Er tritt die Nachfolge von<br />
Michael Steinhauser an, der das Finanzamt mehr als zehn Jahre geleitet hat und in den Ruhestand wechselte.<br />
60
Personalia I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />
Mit Wirkung vom 29. April <strong>2021</strong> sind Vorsitzender Richter am Finanzgericht Dr. Ralf Adam und Richter am Finanzgericht<br />
Dr. Reiner Fu vom Bundespräsidenten zu Richtern am Bundesfinanzhof ernannt worden.<br />
Dr. Adam begann seine berufliche Laufbahn nach der Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2000 in einer überregional tätigen<br />
Anwaltskanzlei in Freiburg und wurde im Jahr 2005 zum Steuerberater bestellt. Im Juli 2006 nahm er seine richterliche Tätigkeit<br />
beim FG Baden-Württemberg auf. Dort war er – unterbrochen durch eine vierjährige Abordnung als wissenschaftlicher<br />
Mitarbeiter an das BVerfG – bis zu seiner Ernennung zum Richter am BFH bei den Außensenaten in Freiburg tätig, wo er Ende<br />
April 2020 den Vorsitz eines Senats übernahm.<br />
Der gebürtige Niedersachse Dr. Reiner Fu begann seine berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften<br />
und dem sich anschließenden Rechtsreferendariat 1998 als Staatsanwalt im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig. 1999<br />
trat er den Dienst in der Hamburgischen Steuerverwaltung an, wo er an mehreren Finanzämtern der Freien und Hansestadt<br />
Hamburg als Sachgebietsleiter und Hauptsachgebietsleiter tätig war. 2005 wechselte er in die Finanzgerichtsbarkeit und war<br />
bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof beim Finanzgericht Hamburg tätig.<br />
Das Präsidium hat Dr. Adam dem vornehmlich für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und aus Kapitalvermögen zuständigen<br />
VIII. Senat zugewiesen. Dr. Fu wird Mitglied des im Wesentlichen für Umsatzsteuer zuständigen V. Senats.<br />
Frau Ute Hanses, Master of Laws, feierte am 01. März<br />
<strong>2021</strong> ihr 10-jähriges Betriebsjubiläum beim Steuerberater-Verband.<br />
Sie betreut vor allem die Bibliothek des<br />
Verbandes umfänglich und sorgt dafür, dass die Bibliothek<br />
stets gut sortiert ist und auf dem neuesten Stand<br />
bleibt, was in den von ihr erstellten Literaturhinweisen<br />
als Beilage für die <strong>VerbandsNachrichten</strong> quartalsweise<br />
zum Ausdruck kommt. Über viele Jahre hinweg stellte<br />
sie auch die BFH-Entscheidungen für den Kölner Verband<br />
in die bundesweite Verbändedatenbank StBdirekt ein.<br />
Darüber hinaus betreut sie die Literaturanfragen unserer<br />
Mitglieder, die in der Waagschale der Dienstleistungen<br />
des Verbandes eine besondere Rolle spielen.<br />
GF Dr. Wilfried Bachem gratuliert Ute Hanses mit corona-üblichem<br />
Abstand zum 10-jährigen Betriebsjubiläum im Verband<br />
61
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Personalia<br />
Jubilare (16.02.<strong>2021</strong> – 15.05.<strong>2021</strong>)<br />
40-jährige Verbandszugehörigkeit<br />
23.02.1981<br />
Hans J. Heinen<br />
Steuerberater, Schleiden<br />
19.03.1981<br />
Erwin Delonge<br />
Steuerberater, Köln<br />
21.04.1981<br />
Dieter Lurtz<br />
Steuerbevollmächtigter, Köln<br />
04.05.1981<br />
Dipl.-Bw. Norbert Rexing<br />
Steuerberater vBP, Erkelenz<br />
35-jährige Verbandszugehörigkeit<br />
19.02.1986<br />
Mercedes Schirp<br />
Steuerberaterin, Köln<br />
04.03.1986<br />
Doris Heithecker<br />
Steuerberaterin, Köln<br />
04.03.1986<br />
Dipl.-Kfm. Heinz-Dieter Heithecker<br />
Steuerberater, Köln<br />
19.03.1986<br />
Dipl.-Fw. Werner Koslowski<br />
Steuerberater, Bergisch Gladbach<br />
19.03.1986<br />
Heinz-Josef Lennartz<br />
Steuerberater, Köln<br />
19.03.1986<br />
Josef-Peter Vehreschild<br />
Steuerberater, Köln<br />
26.03.1986<br />
Hubert Siebertz<br />
Steuerberater, Stolberg<br />
01.04.1986<br />
Dipl.-Fw. Hans-Günter Straberg<br />
Steuerberater, Köln<br />
04.04.1986<br />
Peter Christ<br />
Steuerberater, Euskirchen<br />
04.04.1986<br />
Karl-Heinz Scholz<br />
Steuerberater, Köln<br />
07.04.1986<br />
Wilfried Schenk<br />
Steuerberater, Köln<br />
10.04.1986<br />
Richard Assenmacher<br />
Steuerberater, Königswinter<br />
24.04.1986<br />
Reinhart Fuchs<br />
Steuerberater, Leverkusen<br />
30.04.1986<br />
Günter Thomas<br />
Steuerberater, Sankt Augustin<br />
30-jährige Verbandszugehörigkeit<br />
27.02.1991<br />
Dr. Hanno Schmitz-Hüser<br />
Steuerberater WP, Stolberg<br />
19.03.1991<br />
Dipl.-Fw. Norbert Pischel<br />
Steuerberater, Troisdorf<br />
15.04.1991<br />
Dipl.-Kfm. Günther Robertz<br />
Steuerberater, Heinsberg<br />
16.04.1991<br />
Anita Itjeshorst-Krautwig<br />
Steuerberaterin vBP, Kerpen<br />
16.04.1991<br />
Helga Wette<br />
Steuerberaterin, Engelskirchen<br />
17.04.1991<br />
Dr. Bernd Hecke<br />
Steuerberater, Bad Hönningen<br />
18.04.1991<br />
Sibylle Karhausen<br />
Steuerberaterin, Bergisch Gladbach<br />
05.05.1991<br />
Dipl.-Kfm. Norbert Dyllong<br />
Steuerberater, Geilenkirchen<br />
06.05.1991<br />
Dipl.-Kfm. Hans-Jürgen Jansen<br />
Steuerberater WP, Bergisch Gladbach<br />
25-jährige Verbandszugehörigkeit<br />
20.02.1996<br />
Dipl.-Kfm. Daniel Pirlet<br />
Steuerberater, Köln<br />
20.03.1996<br />
Willi Over<br />
Steuerberater, Sankt Augustin<br />
21.03.1996<br />
Dipl.-Kfm. Manfred Niehüser<br />
Steuerberater, Aachen<br />
27.03.1996<br />
Dipl.-Kfm. Franz-Karl Karis<br />
Steuerberater, Köln<br />
01.04.1996<br />
Klaus Coosmann<br />
Steuerberater, Flammersfeld<br />
02.04.1996<br />
Dipl.-Bw. Agnes Gießelbach-Stein<br />
Steuerberaterin, Bad Münstereifel<br />
06.04.1996<br />
Dipl.-Fw. Robert Hanke<br />
Steuerberater, Swisttal-Morenhoven<br />
09.04.1996<br />
Norbert Franz Josef Patalas<br />
Steuerberater, Mönchengladbach<br />
14.04.1996<br />
Dipl.-Kfm. Jörg Schumacher<br />
Steuerberater, Paris<br />
15.04.1996<br />
Andrea Kabitzke<br />
Steuerberaterin, Leverkusen<br />
15.04.1996<br />
Dipl.-Kfm. Rolf Königes<br />
Steuerberater, Köln<br />
15.04.1996<br />
Ute Neuwald<br />
Steuerberaterin, Bonn<br />
16.04.1996<br />
Iris Groß-Heitfeld<br />
Steuerberaterin, Langerwehe<br />
16.04.1996<br />
Bernhard Koll<br />
Steuerberater, Königswinter<br />
17.04.1996<br />
Claudia Breitenbach<br />
Steuerberaterin, Sankt Augustin<br />
17.04.1996<br />
Dipl.-Bw. Heinz-Peter Buschmann<br />
Steuerberater, Köln<br />
62
Personalia I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />
17.04.1996<br />
Maria Rixgens<br />
Steuerberaterin, Aachen<br />
20.04.1996<br />
Helmut Keischgens<br />
Steuerberater, Simmerath<br />
23.04.1996<br />
Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler<br />
Steuerberater WP, Köln<br />
25.04.1996<br />
Dipl.-Kfm. Wolfgang Mödder<br />
Steuerberater, Kerpen<br />
25.04.1996<br />
Klaus Rabenhorst<br />
Steuerberater, Düsseldorf<br />
30.04.1996<br />
Doris Schleifer<br />
Steuerberaterin, Zülpich<br />
30.04.1996<br />
Dipl.-Bw. Franz-Josef Thelen<br />
Steuerberater, Mönchengladbach<br />
03.05.1996<br />
Dipl.-Kfm. Kurt Josef Emonds-Pool<br />
Steuerberater, Aachen<br />
04.05.1996<br />
Dipl.-Bw. Harald Lichtenwald<br />
Steuerberater, Stolberg<br />
06.05.1996<br />
Heinz-Josef Kämmerling<br />
Steuerberater, Übach-Palenberg<br />
06.05.1996<br />
Dipl.-Kfm. Wieland Stahlschmidt<br />
Steuerberater, Königswinter<br />
Neue Mitglieder (16.02.<strong>2021</strong> – 15.05.<strong>2021</strong>)<br />
Bezirk Aachen<br />
StB Birgit Kirch<br />
Aachen<br />
StB Dipl.-Kffr. Huberta Leymann<br />
Stolberg<br />
Bezirk Köln<br />
StBin Stefanie Britta Anders<br />
Ratingen<br />
StB Dipl.-Kfm. (FH) David Bochmann<br />
Mönchengladbach<br />
Bezirk Rhein-Erft-Kreis<br />
StB Maximilian Hövel<br />
Kerpen<br />
StB Patrick Schmidt<br />
Frechen<br />
Bezirk Bonn<br />
StB Hendrik Neumann<br />
Bonn<br />
StB Florian Trybel<br />
Swisttal<br />
StB LL.M LL.B Dustin Bohrer<br />
Köln<br />
StBin M.Sc. Anna Döker<br />
Köln<br />
StB WP Dipl.-Kfm. Arnim Jost<br />
Köln<br />
Bezirk Siegburg<br />
StBin Alexandra Spinat<br />
Bad Honnef<br />
Bezirk Düren-Jülich<br />
StBG KONTAX<br />
Düren<br />
StB Michael Spölgen<br />
Düren<br />
StB Andreas Lang<br />
Köln<br />
StB M. Sc. Tobias Schäfer<br />
Köln<br />
StB Gero Voigt<br />
Köln<br />
StB Marius Wittig<br />
Köln<br />
63
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Kleinanzeigen/Wichtige Termine<br />
WICHTIGE TERMINE<br />
Verband<br />
Datum<br />
Thema<br />
29. September <strong>2021</strong> Verbandstag<br />
17. - 19. Oktober <strong>2021</strong> Deutscher Steuerberatertag - online<br />
VORBEREITUNGSLEHRGANG<br />
auf die Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten<br />
I | 2022<br />
Lehrgangsbeginn: 22.10.<strong>2021</strong><br />
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bis zum 01.07.<strong>2021</strong><br />
STEUERFACHWIRTPRÜFUNG<br />
Vorbereitungslehrgang auf die Qualifikationsprüfung<br />
2022 | 2023<br />
Lehrgangsbeginn: 09.10.<strong>2021</strong><br />
www.akademie-steuerfachwirte.de<br />
Frühbucherrabatt<br />
10 %<br />
bis zum 01.07.<strong>2021</strong><br />
64
SEMINAR- UND VERANSTALTUNGSÜBERSICHT<br />
07 | 21 – 09 | 21<br />
GANZTAGSSEMINARE<br />
jeweils von 09.30 Uhr bis 16.45 Uhr im Schulungszentrum der Akademie in Köln Porz-Gremberghoven<br />
Datum Thema Dozent/en<br />
13.07.<strong>2021</strong> HYBRID: Vermögensübertragung unter Angehörigen* StB Dipl.-Fw. Dickmann<br />
09.09.<strong>2021</strong> HYBRID: Beratungsrelevante Fallstudien zur Besteuerung von<br />
Personengesellschaften<br />
Dipl.-Fw. Kleine-<br />
Rosenstein<br />
14.09.<strong>2021</strong> HYBRID: Beratungsfalle Gesellschafterkapitalkonten StB Dipl.-Fw. Mayer<br />
21.09.<strong>2021</strong> HYBRID: Grundstücksübertragungen optimal gestalten* StB RA FAStR Dipl.-Fw. Schley<br />
24.09.<strong>2021</strong> HYBRID: Entsorgung von Pensionszusagen an den Gesellschafter-Geschäftsführer StB Dipl.-Fw. Posdziech<br />
HALBTAGSSEMINARE<br />
jeweils von 15.30 Uhr bis 19.00 Uhr im Schulungszentrum der Akademie in Köln Porz-Gremberghoven oder Eurogress in Aachen<br />
Datum Thema Dozent/en<br />
24.08.<strong>2021</strong> HYBRID: Praxiserfahrungen mit dem neuen Reisekostenrecht Dipl.-Fw. Hillmoth<br />
25.08.<strong>2021</strong> HYBRID: Betriebsprüfung im Mittelstand Dipl.-Fw. Funk<br />
08.09.<strong>2021</strong> HYBRID: Beratungsschwerpunkte bei Kapitalgesellschaft und ihren<br />
Gesellschafter<br />
StB Prof. Dr. Binnewies<br />
30.09.<strong>2021</strong> HYBRID: Aktuelle erbschaftsteuerliche Beratungsschwerpunkte <strong>2021</strong>/2022* Dipl.-Fw. Krause<br />
LIVE-WEBINARE<br />
von 09.30 Uhr bis 13.00 Uhr / 09.30 bis 16.45 Uhr<br />
Datum Thema Dozent/en<br />
25.08.<strong>2021</strong> Sozialversicherung KK.-Bw. Dondrup<br />
07.09.<strong>2021</strong> Optimierung von Umstrukturierungen von Personengesellschaften* Prof. Dr. Pohl<br />
* Das Seminar ist zum Nachweis der Pflichtfortbildung für Fachberater Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) geeignet.<br />
Von-der-Wettern-Straße 17 · 51149 Köln<br />
Telefon: 02203 993216 · Telefax: 02203 993222<br />
info@akademie-stuw.de<br />
www.akademie-stuw.de
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Impressum<br />
Die Literaturhinweise sind diesen <strong>VerbandsNachrichten</strong> als Anlage beigefügt. Wir empfehlen ihre Beachtung. Wir weisen darauf hin,<br />
dass sämtliche Werke, die in den Literaturhinweisen beschrieben werden, in unserer Verbandsbibliothek zur Verfügung stehen und<br />
von den Mitgliedern unseres Verbandes eingesehen und ggf. auch ausgeliehen werden können.<br />
Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle, Tel. 02203-993090.<br />
Anlagen:<br />
• Anforderungsrevers<br />
• Bestellvordruck BeraterDepesche<br />
• Literaturhinweise<br />
Beilagen:<br />
• BBE GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen <strong>2021</strong><br />
Wir bitten um Beachtung.<br />
IMPRESSUM<br />
<strong>VerbandsNachrichten</strong> des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe -<br />
Herausgeber: Steuerberater-Verband e.V. Köln - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe -<br />
Von-der-Wettern-Str. 17, 51149 Köln · Telefon: 02203-993090 · Telefax: 02203-993099<br />
E-Mail: geschaeftsstelle@stbverband-koeln.de · Internet: www.stbverband-koeln.de<br />
Chefredakteur: Dr. Wilfried Bachem<br />
Redaktion:<br />
Manfred Hofstede, Dr. Dominik Scheuerer<br />
Redaktionsschluss: 15.05.<strong>2021</strong><br />
Anzeigen:<br />
Zurzeit ist die Anzeigenpreisliste vom 01. März 2019 gültig. Sie kann beim Herausgeber angefordert und auf der<br />
Homepage des Verbandes eingesehen werden.<br />
Bildnachweis: Titelbild Europa © view7 / S. 07, 22, 23, 26, 28, 30 oben, 31, 32, 33, 34, 37, 54, 55 © DStV / S. 30 unten © PicturePeople /<br />
S. 35 © Vimcar / S. 39 © DATEV / © istockphoto.de / © stock.adobe.com<br />
Alle Angaben ohne Gewähr.<br />
Weibliche/männliche Schreibweise: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Regel grundsätzlich die männliche Schreibweise<br />
verwendet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies auch die weibliche Schreibweise impliziert.<br />
Namentlich gekennzeichnete Beiträge anderer Autoren brauchen nicht mit der Auffassung des Verbandes übereinzustimmen.<br />
66
Freie Berufe<br />
> Verbandsvorteile für Steuerberater<br />
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