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VerbandsNachrichten 2 I 2021

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<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />

DStV beim Wirtschaftsgipfel des BMWi<br />

Die Berufsangehörigen, so Lüth, seien sich ihrer besonderen Verantwortung<br />

bewusst, als Organ der Steuerrechtspflege in die<br />

Antragsverfahren der Corona-Hilfsprogramme eingebunden zu<br />

sein. Dabei arbeiteten die meisten Kolleginnen und Kollegen im<br />

Interesse ihrer Mandanten seit Monaten weit oberhalb der Belastungsgrenze.<br />

Angesichts der vielfach verzweifelten Lage vieler<br />

Unternehmen seien sie immer öfter betriebswirtschaftliche und<br />

psychologische Berater in einer Person. Angesichts der nach wie<br />

vor unsicheren Pandemielage kämen die wirtschaftlichen Prognosen<br />

zudem einem Blick in die Glaskugel gleich.<br />

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier<br />

Zum wiederholten Mal nahm DStV-Vizepräsident StB Torsten<br />

Lüth gemeinsam mit weiteren Vertretern der Freien Berufe<br />

und der Wirtschaftsverbände an dem von Bundeswirtschaftsminister<br />

Peter Altmaier ausgerichteten Wirtschaftsgipfel teil.<br />

Dabei wies Lüth nachdrücklich auf die besonderen Belastungen<br />

in den Kanzleien in Zeiten der Pandemie hin und regte weitere<br />

Verbesserungen bei den Corona-Hilfen an.<br />

Umso wichtiger sei es, die Antragsvoraussetzungen und Prozesse<br />

durch weniger Bürokratie und pragmatischere Lösungen<br />

weiter zu verbessern. Der DStV stehe hier mit seiner Expertise<br />

zur Verfügung. Dabei müsse es auch darum gehen, die Prüfmechanismen<br />

in den Behörden weiter zu optimieren, um die<br />

Geschwindigkeit der Bewilligungen deutlich zu erhöhen und<br />

zugleich mögliche Betrugsversuche auszuschließen. Dies<br />

sei umso wichtiger, um auch mit Blick auf die jüngst bekannt<br />

gewordenen Fälle des Identitätsdiebstahls nicht Gefahr zu laufen,<br />

dass der Berufsstand selbst unberechtigterweise unter<br />

einen öffentlichen Generalverdacht gerät. Die gewissenhafte<br />

Aufgabenerfüllung der Kolleginnen und Kollegen spreche<br />

dabei für sich. Dieses Engagement gelte es weiter zu erhalten.<br />

Drittes Corona-Steuerhilfegesetz – öffentliche Anhörung im BT-Finanzausschuss<br />

Am 22.02.<strong>2021</strong> fand im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags<br />

ein Online-Hearing zum dritten Corona-Steuerhilfegesetz<br />

statt, an dem auch der DStV teilnahm. In seiner Rolle als<br />

Sachverständiger betonte er insbesondere, wie zuvor schon<br />

in seiner Stellungnahme S 01/21, die Wichtigkeit einer verbesserten<br />

Verlustverrechnung.<br />

Die Anhebung der Betragsgrenzen für 2020 und <strong>2021</strong> im Rahmen<br />

der Verlustverrechnung stärkt zwar kurzfristig die Liquidität<br />

von großen Unternehmen. Die Maßnahme ging dem DStV<br />

jedoch noch nicht weit genug: Führende wissenschaftliche<br />

Institutionen hätten seit letztem Jahr eine deutliche Ausweitung<br />

des Instruments gefordert. Es führe zu einer zielgenauen,<br />

kurzfristigen und branchenübergreifenden Liquiditätsfreisetzung<br />

für betroffene Unternehmen, die vor der Krise erfolgreich<br />

waren. Zudem betonte der DStV, dass sich aus der Ausweitung<br />

der Verlustverrechnung keine dauerhaften Mindereinnahmen<br />

ergäben, sondern sie lediglich einen Stundungseffekt bewirke.<br />

Deswegen sei nicht nachvollziehbar, warum nicht gleichfalls<br />

der Rücktragzeitraum angepackt wurde, so der DStV in<br />

der Anhörung. Gerade kleinen und mittleren Unternehmen<br />

(KMU) helfe die Anhebung des Volumens nur bedingt. Sie hätten<br />

vielfach das verrechenbare Volumen aus dem Jahr 2019<br />

bereits ausgeschöpft. Darüber hinaus deckten etwa die Überbrückungshilfen<br />

mit den eingeschränkten Fixkostenerstattungen<br />

bei weitem nicht den Liquiditätsbedarf ab. Um KMU<br />

zu unterstützen, bedürfe es mindestens der Öffnung des Veranlagungszeitraums<br />

2018. Die Beantragung der Verlustverrechnung<br />

bedeute für den Berufsstand keine Hürde. Vielmehr<br />

zeichne sie sich im Unterschied zu den vielen unterschiedlich<br />

ausgestalteten Corona-Hilfspaketen und den Förderkrediten,<br />

die die Kollegen aus der Praxis inzwischen administrativ stark<br />

belasten würden, durch ihre Einfachheit aus. Daher appellierte<br />

der DStV an die Bundestagsabgeordneten: „Jeder Cent<br />

hilft aktuell!“<br />

Im Fokus des Hearings standen des Weiteren auch verbesserte<br />

Abschreibungen digitaler Wirtschaftsgüter sowie der Investitionsabzugsbetrag.<br />

Aus Gründen der Rechtssicherheit sprach sich der DStV dafür<br />

aus, eine gesetzliche Regelung zur rückwirkenden sofortigen<br />

Abschreibbarkeit bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter zu<br />

schaffen und zur Klarstellung Beispiele von Wirtschaftsgütern<br />

in einem BMF-Schreiben aufzulisten. Andernfalls bestehe das<br />

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