VerbandsNachrichten 2 I 2021
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<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />
DStV beim Wirtschaftsgipfel des BMWi<br />
Die Berufsangehörigen, so Lüth, seien sich ihrer besonderen Verantwortung<br />
bewusst, als Organ der Steuerrechtspflege in die<br />
Antragsverfahren der Corona-Hilfsprogramme eingebunden zu<br />
sein. Dabei arbeiteten die meisten Kolleginnen und Kollegen im<br />
Interesse ihrer Mandanten seit Monaten weit oberhalb der Belastungsgrenze.<br />
Angesichts der vielfach verzweifelten Lage vieler<br />
Unternehmen seien sie immer öfter betriebswirtschaftliche und<br />
psychologische Berater in einer Person. Angesichts der nach wie<br />
vor unsicheren Pandemielage kämen die wirtschaftlichen Prognosen<br />
zudem einem Blick in die Glaskugel gleich.<br />
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier<br />
Zum wiederholten Mal nahm DStV-Vizepräsident StB Torsten<br />
Lüth gemeinsam mit weiteren Vertretern der Freien Berufe<br />
und der Wirtschaftsverbände an dem von Bundeswirtschaftsminister<br />
Peter Altmaier ausgerichteten Wirtschaftsgipfel teil.<br />
Dabei wies Lüth nachdrücklich auf die besonderen Belastungen<br />
in den Kanzleien in Zeiten der Pandemie hin und regte weitere<br />
Verbesserungen bei den Corona-Hilfen an.<br />
Umso wichtiger sei es, die Antragsvoraussetzungen und Prozesse<br />
durch weniger Bürokratie und pragmatischere Lösungen<br />
weiter zu verbessern. Der DStV stehe hier mit seiner Expertise<br />
zur Verfügung. Dabei müsse es auch darum gehen, die Prüfmechanismen<br />
in den Behörden weiter zu optimieren, um die<br />
Geschwindigkeit der Bewilligungen deutlich zu erhöhen und<br />
zugleich mögliche Betrugsversuche auszuschließen. Dies<br />
sei umso wichtiger, um auch mit Blick auf die jüngst bekannt<br />
gewordenen Fälle des Identitätsdiebstahls nicht Gefahr zu laufen,<br />
dass der Berufsstand selbst unberechtigterweise unter<br />
einen öffentlichen Generalverdacht gerät. Die gewissenhafte<br />
Aufgabenerfüllung der Kolleginnen und Kollegen spreche<br />
dabei für sich. Dieses Engagement gelte es weiter zu erhalten.<br />
Drittes Corona-Steuerhilfegesetz – öffentliche Anhörung im BT-Finanzausschuss<br />
Am 22.02.<strong>2021</strong> fand im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags<br />
ein Online-Hearing zum dritten Corona-Steuerhilfegesetz<br />
statt, an dem auch der DStV teilnahm. In seiner Rolle als<br />
Sachverständiger betonte er insbesondere, wie zuvor schon<br />
in seiner Stellungnahme S 01/21, die Wichtigkeit einer verbesserten<br />
Verlustverrechnung.<br />
Die Anhebung der Betragsgrenzen für 2020 und <strong>2021</strong> im Rahmen<br />
der Verlustverrechnung stärkt zwar kurzfristig die Liquidität<br />
von großen Unternehmen. Die Maßnahme ging dem DStV<br />
jedoch noch nicht weit genug: Führende wissenschaftliche<br />
Institutionen hätten seit letztem Jahr eine deutliche Ausweitung<br />
des Instruments gefordert. Es führe zu einer zielgenauen,<br />
kurzfristigen und branchenübergreifenden Liquiditätsfreisetzung<br />
für betroffene Unternehmen, die vor der Krise erfolgreich<br />
waren. Zudem betonte der DStV, dass sich aus der Ausweitung<br />
der Verlustverrechnung keine dauerhaften Mindereinnahmen<br />
ergäben, sondern sie lediglich einen Stundungseffekt bewirke.<br />
Deswegen sei nicht nachvollziehbar, warum nicht gleichfalls<br />
der Rücktragzeitraum angepackt wurde, so der DStV in<br />
der Anhörung. Gerade kleinen und mittleren Unternehmen<br />
(KMU) helfe die Anhebung des Volumens nur bedingt. Sie hätten<br />
vielfach das verrechenbare Volumen aus dem Jahr 2019<br />
bereits ausgeschöpft. Darüber hinaus deckten etwa die Überbrückungshilfen<br />
mit den eingeschränkten Fixkostenerstattungen<br />
bei weitem nicht den Liquiditätsbedarf ab. Um KMU<br />
zu unterstützen, bedürfe es mindestens der Öffnung des Veranlagungszeitraums<br />
2018. Die Beantragung der Verlustverrechnung<br />
bedeute für den Berufsstand keine Hürde. Vielmehr<br />
zeichne sie sich im Unterschied zu den vielen unterschiedlich<br />
ausgestalteten Corona-Hilfspaketen und den Förderkrediten,<br />
die die Kollegen aus der Praxis inzwischen administrativ stark<br />
belasten würden, durch ihre Einfachheit aus. Daher appellierte<br />
der DStV an die Bundestagsabgeordneten: „Jeder Cent<br />
hilft aktuell!“<br />
Im Fokus des Hearings standen des Weiteren auch verbesserte<br />
Abschreibungen digitaler Wirtschaftsgüter sowie der Investitionsabzugsbetrag.<br />
Aus Gründen der Rechtssicherheit sprach sich der DStV dafür<br />
aus, eine gesetzliche Regelung zur rückwirkenden sofortigen<br />
Abschreibbarkeit bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter zu<br />
schaffen und zur Klarstellung Beispiele von Wirtschaftsgütern<br />
in einem BMF-Schreiben aufzulisten. Andernfalls bestehe das<br />
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