VerbandsNachrichten 2 I 2021
VerbandsNachrichten 2 I 2021
VerbandsNachrichten 2 I 2021
- Keine Tags gefunden...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Europa I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />
tungsnormen nur etwa 2 % aller Normen aus. Dienstleistungsnormen<br />
legen technische Anforderungen fest, z. B. Qualitäts-,<br />
Leistungs-, Interoperabilitäts-, Umweltschutz-, Gesundheitsoder<br />
Sicherheitsstandards. Sie können das Verbrauchervertrauen<br />
stärken, die Integration der europäischen Dienstleistungsmärkte<br />
weiter vorantreiben und dazu beitragen, Hindernisse im<br />
Zusammenhang mit der Vielzahl nationaler Zertifizierungsanforderungen<br />
zu überwinden.“ Die Kommission kündigt an,<br />
„den Vorschlag für einen Rechtsakt zur Regulierung wichtiger<br />
Unternehmensdienstleistungen, die durch harmonisierte Normen<br />
unterstützt werden, auf seine Berechtigung [zu] prüfen und<br />
dabei zunächst die relevantesten Bereiche der Unternehmensdienstleistungen<br />
[zu] bewerten, in denen harmonisierte Normen<br />
einen Mehrwert bringen könnten“ [COM (<strong>2021</strong>) 350, S. 10].<br />
Eine Harmonisierung soll dabei durch die Schaffung gemeinsamer<br />
technischer Standards, etwa bei der Qualität der zu erbringenden<br />
Dienstleistung, der Art der Leistung, der Interoperabilität<br />
oder des Umweltschutzes geschaffen werden. In einem ersten<br />
Schritt will die EU-Kommission eine Bewertung ausarbeiten,<br />
inwieweit einzelne Berufsgruppen für eine solche Harmonisierung<br />
in Frage kommen.<br />
Im Vergleich zu ihren Kollegen in anderen europäischen Ländern<br />
haben Steuerberater in Deutschland als Organ der Steuerrechtspflege<br />
mit die höchsten Standards, insbesondere in Bezug auf<br />
Qualität, Verbraucherschutz, Weiterbildung oder Compliance.<br />
Eine Harmonisierung solcher Leistungsmerkmale dürfte keinesfalls<br />
zur Absenkung des deutschen Standards auf einen europäischen<br />
Durchschnitt führen. Deshalb begrüßt der DStV grundsätzlich<br />
eine Mindestharmonisierung von Standards, soweit diese<br />
den Mitgliedstaaten höhere Standards gewähren und so das<br />
Schutzniveau für Mandaten in ganz Europa erhöhen. Er spricht<br />
sich aber vehement gegen eine Maximalharmonisierung zum<br />
Schaden von Verbrauchern und KMU sowie des Ansehens des<br />
Berufsstandes aus.<br />
Jetzt hat die EU-Kommission eine Aktualisierung der Empfehlungen<br />
für den Sommer angekündigt. Eine Neuerung dürfte<br />
dabei die Überprüfung der berufsrechtlichen Vorschriften in<br />
Bezug auf die Behinderung von neuen, insbesondere digitalen,<br />
Geschäftsmodellen sein. Erstmalig würde damit das Berufsrecht<br />
der Steuerberater einem Belastungstest im Hinblick auf die Digitalisierung<br />
des EU-Binnenmarkts ausgesetzt.<br />
Digitaler EU-Binnenmarkt<br />
Digitales kennt keine nationalen Grenzen. Der digitale EU-Binnenmarkt<br />
gilt deshalb als der Teil des EU-Binnenmarkts, der am<br />
einfachsten zu deregulieren ist. Das betrifft einerseits Google<br />
& Co; doch mit der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitsprozesse<br />
zwangsläufig auch immer mehr die Tätigkeiten der<br />
beratenden und prüfenden Berufe.<br />
Daher hat der DStV auch das laufende Verfahren des Initiativberichts<br />
zur „Beseitigung von Hindernissen für einen funktionieren<br />
digitalen Binnenmarkt“ [2020/2216 (INI) vom 09.12.2020]<br />
intensiv begleitet. Frühzeitig gelang es wichtige Änderungsvorschläge<br />
zum ursprünglichen Berichtsentwurf der irischen<br />
Berichterstatterin, Deirdre Clune (EVP), einzubringen, die sich<br />
im abgestimmten Berichtstext wiederfinden.<br />
dem Verbraucherschutz dient. Außerdem hat der DStV erfolgreich<br />
dafür geworben, dass der Leitsatz der Kommissionsvizepräsidentin<br />
Margarethe Vestager, „Was offline illegal ist, muss<br />
auch online illegal sein“, in die Kompromissänderungsanträge<br />
Eingang fand. Dadurch war sichergestellt, dass diese auch mit<br />
großer Mehrheit verabschiedet wurden.<br />
Unter Berücksichtigung der Argumente des DStV stimmte der<br />
Binnenmarktauschuss des EU-Parlaments für den Initiativbericht,<br />
der unter anderem die Beseitigung von Hindernissen im<br />
digitalen Binnenmarkt zum Ziel hatte.<br />
„... Was offline illegal ist, muss auch<br />
online illegal sein“<br />
Kommissionsvizepräsidentin Margarethe Vestager<br />
So hat sich der DStV etwa dafür eingesetzt, dass der pauschale<br />
Begriff „Hindernis“ präzisiert wurde. Damit ist klargestellt,<br />
dass lediglich Hindernisse im Bericht genannt werden, die als<br />
„ungerechtfertigt“ gelten und nicht sog. „gerechtfertigte Hindernisse“,<br />
wie etwa das deutsche Berufsrecht der beratenden<br />
und prüfenden Berufe, das in verhältnismäßiger Weise etwa<br />
51