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VerbandsNachrichten 2 I 2021

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Europa I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />

tungsnormen nur etwa 2 % aller Normen aus. Dienstleistungsnormen<br />

legen technische Anforderungen fest, z. B. Qualitäts-,<br />

Leistungs-, Interoperabilitäts-, Umweltschutz-, Gesundheitsoder<br />

Sicherheitsstandards. Sie können das Verbrauchervertrauen<br />

stärken, die Integration der europäischen Dienstleistungsmärkte<br />

weiter vorantreiben und dazu beitragen, Hindernisse im<br />

Zusammenhang mit der Vielzahl nationaler Zertifizierungsanforderungen<br />

zu überwinden.“ Die Kommission kündigt an,<br />

„den Vorschlag für einen Rechtsakt zur Regulierung wichtiger<br />

Unternehmensdienstleistungen, die durch harmonisierte Normen<br />

unterstützt werden, auf seine Berechtigung [zu] prüfen und<br />

dabei zunächst die relevantesten Bereiche der Unternehmensdienstleistungen<br />

[zu] bewerten, in denen harmonisierte Normen<br />

einen Mehrwert bringen könnten“ [COM (<strong>2021</strong>) 350, S. 10].<br />

Eine Harmonisierung soll dabei durch die Schaffung gemeinsamer<br />

technischer Standards, etwa bei der Qualität der zu erbringenden<br />

Dienstleistung, der Art der Leistung, der Interoperabilität<br />

oder des Umweltschutzes geschaffen werden. In einem ersten<br />

Schritt will die EU-Kommission eine Bewertung ausarbeiten,<br />

inwieweit einzelne Berufsgruppen für eine solche Harmonisierung<br />

in Frage kommen.<br />

Im Vergleich zu ihren Kollegen in anderen europäischen Ländern<br />

haben Steuerberater in Deutschland als Organ der Steuerrechtspflege<br />

mit die höchsten Standards, insbesondere in Bezug auf<br />

Qualität, Verbraucherschutz, Weiterbildung oder Compliance.<br />

Eine Harmonisierung solcher Leistungsmerkmale dürfte keinesfalls<br />

zur Absenkung des deutschen Standards auf einen europäischen<br />

Durchschnitt führen. Deshalb begrüßt der DStV grundsätzlich<br />

eine Mindestharmonisierung von Standards, soweit diese<br />

den Mitgliedstaaten höhere Standards gewähren und so das<br />

Schutzniveau für Mandaten in ganz Europa erhöhen. Er spricht<br />

sich aber vehement gegen eine Maximalharmonisierung zum<br />

Schaden von Verbrauchern und KMU sowie des Ansehens des<br />

Berufsstandes aus.<br />

Jetzt hat die EU-Kommission eine Aktualisierung der Empfehlungen<br />

für den Sommer angekündigt. Eine Neuerung dürfte<br />

dabei die Überprüfung der berufsrechtlichen Vorschriften in<br />

Bezug auf die Behinderung von neuen, insbesondere digitalen,<br />

Geschäftsmodellen sein. Erstmalig würde damit das Berufsrecht<br />

der Steuerberater einem Belastungstest im Hinblick auf die Digitalisierung<br />

des EU-Binnenmarkts ausgesetzt.<br />

Digitaler EU-Binnenmarkt<br />

Digitales kennt keine nationalen Grenzen. Der digitale EU-Binnenmarkt<br />

gilt deshalb als der Teil des EU-Binnenmarkts, der am<br />

einfachsten zu deregulieren ist. Das betrifft einerseits Google<br />

& Co; doch mit der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitsprozesse<br />

zwangsläufig auch immer mehr die Tätigkeiten der<br />

beratenden und prüfenden Berufe.<br />

Daher hat der DStV auch das laufende Verfahren des Initiativberichts<br />

zur „Beseitigung von Hindernissen für einen funktionieren<br />

digitalen Binnenmarkt“ [2020/2216 (INI) vom 09.12.2020]<br />

intensiv begleitet. Frühzeitig gelang es wichtige Änderungsvorschläge<br />

zum ursprünglichen Berichtsentwurf der irischen<br />

Berichterstatterin, Deirdre Clune (EVP), einzubringen, die sich<br />

im abgestimmten Berichtstext wiederfinden.<br />

dem Verbraucherschutz dient. Außerdem hat der DStV erfolgreich<br />

dafür geworben, dass der Leitsatz der Kommissionsvizepräsidentin<br />

Margarethe Vestager, „Was offline illegal ist, muss<br />

auch online illegal sein“, in die Kompromissänderungsanträge<br />

Eingang fand. Dadurch war sichergestellt, dass diese auch mit<br />

großer Mehrheit verabschiedet wurden.<br />

Unter Berücksichtigung der Argumente des DStV stimmte der<br />

Binnenmarktauschuss des EU-Parlaments für den Initiativbericht,<br />

der unter anderem die Beseitigung von Hindernissen im<br />

digitalen Binnenmarkt zum Ziel hatte.<br />

„... Was offline illegal ist, muss auch<br />

online illegal sein“<br />

Kommissionsvizepräsidentin Margarethe Vestager<br />

So hat sich der DStV etwa dafür eingesetzt, dass der pauschale<br />

Begriff „Hindernis“ präzisiert wurde. Damit ist klargestellt,<br />

dass lediglich Hindernisse im Bericht genannt werden, die als<br />

„ungerechtfertigt“ gelten und nicht sog. „gerechtfertigte Hindernisse“,<br />

wie etwa das deutsche Berufsrecht der beratenden<br />

und prüfenden Berufe, das in verhältnismäßiger Weise etwa<br />

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