VerbandsNachrichten 2 I 2021
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Editorial I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2021</strong><br />
EDITORIAL<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
sehr geehrte Damen und Herren,<br />
die Corona-Pandemie hatte uns leider auch im vergangenen<br />
Quartal noch weiter im Griff. Die Arbeitsbelastung der Kolleginnen<br />
und Kollegen im Berufsstand stieg zum Teil ins Unerträgliche.<br />
Wir haben daher gegenüber dem BMF massiv auf Verlängerungen<br />
der Fristen für die Einreichung der Steuererklärungen<br />
über den 28.02. hinaus wie auch der Hinterlegung der Jahresabschlüsse<br />
von haftungsbeschränkten Gesellschaften über das<br />
BMJV gedrängt. Erst nach Einschaltung der Finanzpolitiker des<br />
Bundes erzielten wir Erfolge.<br />
Natürlich ist die Frist für die Einreichung der Unterlagen für die<br />
Finanzverwaltung, die bis zum 31.08.<strong>2021</strong> gewährt wurde,<br />
hilfreich. Die Mandanten benötigen aber die Unterlagen häufig<br />
früher, sodass ein enormer Druck in den Kanzleien vorhanden<br />
war und immer noch ist. Dieser Druck wird auch nicht nachlassen<br />
und bis nach 2022 anhalten. Die Fristverlängerung für die Jahresabschlüsse<br />
und Steuererklärungen 2020 bis zum 31.05.2022<br />
wird hieran auch nichts ändern. Wichtig war und ist mir aber<br />
noch, dass die Offenlegung- bzw. Hinterlegungsfrist ebenfalls<br />
ohne Ordnungsgeldandrohung bis zum 31.05.2022 verlängert<br />
wird. Einen entsprechenden Brief habe ich an die Justizministerin<br />
Lambrecht geschickt. Die Reaktion bleibt aber abzuwarten.<br />
Über das geplante Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetz<br />
werden einige für die Praxis wichtige steuerliche Änderungen<br />
erfolgen. So muss der Investitionsabzugsbetrag, der<br />
2017 und 2018 gebildet wurde, erst bis Ende 2022 aufgelöst<br />
werden, wenn keine Investitionen getätigt wurden. Dies war<br />
eine Forderung des DStV aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie.<br />
Leider konnten wir uns nicht durchsetzen, was<br />
die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG betrifft. Durch<br />
das neue Gesetz hat sich das BMWi aber für das Optionsmodell<br />
entschieden. Es wird auf Antrag eine Besteuerung wie bei einer<br />
Kapitalgesellschaft durchgeführt. Leider sieht das Optionsmodell<br />
z.B. keine Anwendung bei GbRs vor.<br />
Corona zwang uns, die Mitgliederversammlung 2020 nicht wie<br />
geplant im vergangenen Herbst durchführen zu lassen. Eine Präsenzveranstaltung<br />
war nicht durchführbar. Es standen jedoch<br />
Wahlen zum Vorstand und eines neuen Präsidenten an. Um den<br />
Kandidaten die Möglichkeit zu geben, sich persönlich den anwesenden<br />
Mitgliedern vorzustellen, entschieden wir uns, diese Versammlung<br />
am 01.06.<strong>2021</strong> in Präsenz nachzuholen.<br />
Meine Präsidentschaft ist mit Abschluss der Mitgliederversammlung<br />
zu Ende gegangen. Ich habe in den letzten fast 13 Jahren<br />
sehr gerne, mit großer Ehrfurcht, mit dem so glaube ich<br />
notwendigen Engagement und in Verantwortung für Sie als<br />
Mitglieder versucht, diese Aufgabe wahrzunehmen. Sie selbst<br />
können nur beurteilen, ob ich die mit dem Amt des Präsidenten<br />
verbundenen Erwartungen erfüllt habe und Sie sich gut vertreten<br />
fühlen konnten. Ausdrücklich danke ich für die Unterstützung<br />
durch Sie sowie durch den Vorstand, das Präsidium<br />
und die Geschäftsführung einschließlich der Mitarbeiter und<br />
Mitarbeiterinnen in der Geschäftsstelle. Es war mir immer eine<br />
Ehre, als Repräsentant für den Verband und seine Mitglieder<br />
aufzutreten.<br />
Abschließend wünsche ich Ihnen allen und Ihren Mitarbeitern<br />
und Mitarbeiterinnen vor allem Gesundheit sowie viel Erfolg<br />
und Freude bei all Ihrem Tun. Darin schließe ich insbesondere<br />
den neu gewählten Vorstand sowie meinen Nachfolger im Amt,<br />
StB/WP Dipl.Kfm. Gero Hagemeister, ein. Ich bin sicher, dass der<br />
Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe<br />
auch in Zukunft würdig vertreten sein wird.<br />
Mit freundlichen, kollegialen Grüßen<br />
Ihr<br />
StB/WP Harald Elster<br />
- Präsident -<br />
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