09.08.2021 Aufrufe

Ausbildung & Studium Sommer 2021

Wir verlegen das Magazin in Kooperation mit den Arbeitsämtern Bad Oldesloe, Mölln, Ratzeburg; es liegt aus in den jeweiligen Berufsinformationszentren, auf Berufsmessen, den Schulen und Bildungseinrichtungen der Region, sowie Hot Spots. Redaktioneller Inhalt: Alles Wissenswerte rund um Ausbildung und (duales) Studium, Freiwilligendienste, soziale Berufe, Ausbildungsbetriebe der Region, Jobmessen

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Fotso: lightfield studios/ fotolia

nach dem VOrstellunGsGespräch:

sich freuen – Oder um feedback bitten

Nach dem Vorstellungsgespräch heißt es, sich in

Geduld zu üben: Gibt es eine Zusage oder eine Absage?

Und was ist in welchem Fall als Nächstes zu

tun? Wir haben die wichtigesten Tipps parat:

Bei einer Zusage

Manche Unternehmen sagen den Bewerbern telefonisch

zu, dass sie die Stelle antreten können, andere verkünden

dies schriftlich. „Auch wenn eine telefonische

Zusage rechtlich verbindlich ist, sollten sich Abiturienten

und Studierende immer auch eine schriftliche Zusage

geben lassen“, rät Maja Skubella vom Hamburger

Karriereberatungsunternehmen „Karriere & Entwicklung“.

Auch ein Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag sollte

selbstverständlich sein, in dem alles Wichtige zur zukünftigen

Stelle festgehalten ist. „Diesen Vertrag sollten

sich die angehenden Mitarbeiter gut durchlesen“, betont

Maja Skubella. Stimmen Starttermin, Gehalt und

Urlaubstage mit dem überein, was im Vorstellungsgespräch

vereinbart wurde? Gibt es unfaire Zwangsklauseln,

etwa eine Rückzahlung von Ausbildungskosten,

falls der Auszubildende das Unternehmen vorzeitig verlässt?

Des Weiteren sollten künftige Mitarbeiter klären,

wann und wo sie am ersten Arbeitstag erscheinen, was

sie mitbringen sollen und wer sie einarbeitet. „Vielleicht

können sie an einem Probearbeitstag ja auch schon mal

die Kollegen kennenlernen?“, regt Maja Skubella an.

Eine weitere Gelegenheit zu einem Treffen mit den

Kollegen besteht, wenn künftige Mitarbeiter die Möglichkeit

haben, ihren unterschriebenen Vertrag persönlich

im Unternehmen vorbeizubringen. „Falls das nicht

geht, sollte man den Vertrag per Einschreiben zurücksenden“,

empfiehlt die Bewerbungsberaterin.

Bei einer Absage

Das Wichtigste bei einer Absage: Nicht an sich und den

eigenen Fähigkeiten zweifeln. „Es gab dann einfach jemanden,

der besser zu der Stelle gepasst hat“, sagt Maja

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