Ausbildung & Studium Sommer 2021
Wir verlegen das Magazin in Kooperation mit den Arbeitsämtern Bad Oldesloe, Mölln, Ratzeburg; es liegt aus in den jeweiligen Berufsinformationszentren, auf Berufsmessen, den Schulen und Bildungseinrichtungen der Region, sowie Hot Spots. Redaktioneller Inhalt: Alles Wissenswerte rund um Ausbildung und (duales) Studium, Freiwilligendienste, soziale Berufe, Ausbildungsbetriebe der Region, Jobmessen
Wir verlegen das Magazin in Kooperation mit den Arbeitsämtern Bad Oldesloe, Mölln, Ratzeburg; es liegt aus in den jeweiligen Berufsinformationszentren, auf Berufsmessen, den Schulen und Bildungseinrichtungen der Region, sowie Hot Spots. Redaktioneller Inhalt: Alles Wissenswerte rund um Ausbildung und (duales) Studium, Freiwilligendienste, soziale Berufe, Ausbildungsbetriebe der Region, Jobmessen
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STUDIUM
schritt für schritt Zum baföG
die WichtiGsten fraGen und antWOrten rund um den baföG-antraG
„Ich bekomme ja eh nichts!“ – das ist ein weit verbreiteter
Irrtum. Ob man berechtigt ist, wird mithilfe
eines komplizierten Schlüssels errechnet.
Deshalb sind Online-Rechner nicht unbedingt
aussagekräftig. Nur persönliche Beratung und
der Antrag an sich können den Anspruch klären.
Woher bekomme ich den Antrag?
Der Antrag besteht aus mehreren Formblättern. Die
bekommst du bei den Ämtern für Ausbildungsförderung
an deiner Hochschule oder aber im Internet
unter www.bafoeg.de. Dort findet sich auch eine kostenlose
Hotline zur Beratung.
Wonach richtet sich der Anspruch?
Bei der Berechnung des BAföGs ist u.a. das persönliche
Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend.
Der Freibetrag für den Studierenden selbst beträgt
7.500 Euro. Der Kontoauszug muss aber aktuell
sein. Auch das eigene Auto wird mit vollem Wert angerechnet,
ebenso Bausparverträge und Geldanlagen, die
auf den eigenen Namen laufen. Bei größeren Anschaffungen
vor Antragstellung muss der Beleg aufgehoben
werden. Übrigens nützt es nichts, Vermögen auf Dritte,
zum Beispiel die Eltern, zu übertragen, wenn du dafür
keine Gegenleistung erhalten hast – es wird trotzdem
in vollem Umfang angerechnet. Neben dem eigenen
Vermögen wird aber vor allem das Einkommen der Eltern
zugrunde gelegt. Hier ist das Einkommen aus dem
vorletzten Kalenderjahr entscheidend.
Wie hoch ist das BAföG?
Mit bis zu 861 Euro im Monat fördert der Staat Studierende
aktuell. Der individuelle Förderbetrag ist zur
Hälfte ein zinsloses Darlehen, zur Hälfte geschenkt.
Was muss ich im Antrag angeben?
In den Formblättern werden Angaben über die eigene
Person, die Eltern und die Geschwister, zum Studium,
zur Wohnsituation und zum eigenen Einkommen abgefragt.
Verlangt wird zudem eine Studienbescheinigung
nach §9 BAföG: Die bekommst du von deiner
Hochschule mit den Semesterunterlagen zugeschickt.
Wann kann ich mit dem Ausfüllen beginnen?
Du solltest schon vor Zusage des Studienplatzes anfangen.
So hast du ausreichend Zeit, Unterlagen und Belege
zu organisieren, etwa eine Bescheinigung zum
Einkommen der Eltern. Auch Schul- oder Ausbildungsbescheinigungen
von Geschwistern kannst du bereits
vor Studienbeginn anfordern.
Ab wann wird das Geld ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt nicht rückwirkend ab Studienbeginn,
sondern frühestens ab dem Monat der Antragstellung.
Dabei zählt der Tag, an dem der Antrag beim
Amt eingeht. Die reine Bearbeitungszeit beim Amt
kann mehrere Monate beanspruchen.
Für wie lange wird BAföG bewilligt?
In der Regel wird BAföG für ein Jahr bewilligt und
jedes Jahr, nach Einreichen des Weiterförderungsantrages,
neu berechnet.
Wie funktioniert die Rückzahlung?
Egal, wie hoch und wie lange du BAföG bekommen
hast: Du musst nicht mehr als 10.000 Euro an Staatsdarlehen
zurückzahlen. Die Rückzahlung beginnt frühestens
fünf Jahre nach Ende der Förderung, dabei hast
du 20 Jahre im Standardfall Zeit für die Rückzahlung.
Du kannst deine BAföG-Schulden auf einmal oder in
dreimonatigen Raten begleichen. Ein Nachlass von
50% funktioniert allerdings nur noch, wenn du dein
BAföG auf einen Schlag zurückzahlst.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten:
Im Idealfall unterstützen dich deine Eltern gerne und
freiwillig. Sie sind darüberhinaus aber auch bis zur Beendigung
deiner Ausbildung oder deines Studiums
(Regelstudienzeit) dazu verpflichtet. In der Regel sind
es ähnlich wie beim BAföG 860 Euro im Monat. Der
Staat füllt gegebenenfalls mit BAföG auf. Über einen
Nebenjob darfst du 9408 Euro im Jahr dazu verdienen
ohne Einkommenssteuer zahlen zu müssen. Alternative
wäre ein Studienkredit bei einer Bank, der allerdings
mit Zinsen zurückgezahlt werden muss. Infos über
Stipendien finden sich unter www.stipendienlotse.de
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