09.08.2021 Aufrufe

Ausbildung & Studium Sommer 2021

Wir verlegen das Magazin in Kooperation mit den Arbeitsämtern Bad Oldesloe, Mölln, Ratzeburg; es liegt aus in den jeweiligen Berufsinformationszentren, auf Berufsmessen, den Schulen und Bildungseinrichtungen der Region, sowie Hot Spots. Redaktioneller Inhalt: Alles Wissenswerte rund um Ausbildung und (duales) Studium, Freiwilligendienste, soziale Berufe, Ausbildungsbetriebe der Region, Jobmessen

Wir verlegen das Magazin in Kooperation mit den Arbeitsämtern Bad Oldesloe, Mölln, Ratzeburg; es liegt aus in den jeweiligen Berufsinformationszentren, auf Berufsmessen, den Schulen und Bildungseinrichtungen der Region, sowie Hot Spots. Redaktioneller Inhalt: Alles Wissenswerte rund um Ausbildung und (duales) Studium, Freiwilligendienste, soziale Berufe, Ausbildungsbetriebe der Region, Jobmessen

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AUSBILDUNG

ist mit dem Verlauf der Berufsausbildung - mindestens

einmal im Jahr - entsprechend anzuheben. Wichtig: Für

die Ausbildungsvergütung benötigt der Auszubildende

ein Gehaltskonto, auf das sein Geld überwiesen werden

kann. Zudem muss beim Ausbildungsvertrag

eine Lohnsteuerkarte vorliegen. Diese stellt die Stadtoder

Gemeindeverwaltung aus. Die anfallenden Beiträge

für die Krankenversicherung werden zur Hälfte

vom Arbeitgeber getragen. Ist die Ausbildungsvergütung

sehr niedrig, muss der Arbeitgeber die vollen Beträge

übernehmen.

Urlaubsanspruch

Der jährliche Urlaubsanspruch ist in der Regel durch

die tariflichen Vereinbarungen zur Ausbildung festgelegt.

Ansonsten gilt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch

bei Jugendlichen von 30 Werktagen für unter

16-Jährige, 27 Werktagen für 16-Jährige und mindestens

25 Werktagen für 17-Jährige. Wer volljährig ist, für

den gilt der generelle Mindesturlaubsanspruch von 24

Werktagen im Jahr.

Pflichten des Arbeitgebers

Der auszubildende Betrieb hat nach dem Berufsbildungsgesetz

dafür Sorge zu tragen, dass dem Auszubildenden

die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt

werden, die zum Erreichen des Ausbildungsziels in

der vorgesehenen Ausbildungszeit erforderlich sind.

Dazu gehört unter anderem auch, den Auszubildenden

für den Berufsschulbesuch und für Prüfungen bei fortlaufender

Bezahlung freizustellen. Dabei hat der Ausbildungsbetrieb

auch die Pflicht, alle zur Ausbildung

und zur Ablegung der Prüfungen notwendigen Bücher,

Werkzeuge und Werkstoffe dem Auszubildenden kostenlos

zur Verfügung zu stellen. Nach dem Gesetz ist

der Ausbildungsbetrieb zudem verpflichtet, dem Auszubildenden

ausschließlich "ausbildungsbedingte und

kräfteangemessene Verrichtungen" zu übertragen. Das

bedeutet, dass der Auszubildende nicht mit Arbeiten

beschäftigt werden darf, die nicht dem Ausbildungszweck

dienen oder seinen körperlichen Kräften nicht

angemessen sind. Er darf zum Beispiel nicht für betriebsfremde

Einkäufe oder etwa Reinigungstätigkeiten

außerhalb seines Arbeitsplatzes eingesetzt werden.

Pflichten des Auszubildenden

Der Auszubildende ist vertraglich verpflichtet, die Weisungen,

die ihm im Rahmen der Berufsausbildung von

weisungsberechtigten Personen erteilt werden, gewissenhaft

zu befolgen. Entsprechend müssen alle anstehenden

Arbeiten nach diesen Vorgaben erledigt

werden. Dabei sollte der Auszubildende immer das Bemühen

zeigen, das Ausbildungsziel zu erreichen und

die dafür benötigten Kenntnisse und Fertigkeiten des

angestrebten Berufes zu erwerben. Die Teilnahme an

Weiterbildungsmaßnahmen und der Besuch der Berufsschule

gehört ebenfalls zu den Pflichten des Auszubildenden.

Bei der täglichen Arbeit ist der Auszubildende

verpflichtet, die im Betrieb geltende Ordnung

einzuhalten. Das gilt etwa für Sicherheitsbestimmungen

oder die Einhaltung von vorgeschriebenen Schritten

im Arbeitsprozess. Die vom Auszubildenden

benutzten Einrichtungen, Maschinen, Fahrzeuge und

Werkzeuge müssen pfleglich behandelt werden (Obhutspflicht).

Ebenfalls ist der Auszubildende verpflichtet,

über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen

zu bewahren. Zudem müssen die Auszubildenden

regelmäßig schriftliche Ausbildungsnachweise

(Berichtsheft) führen, soweit dies in der Ausbildungsordnung

vorgeschrieben ist.

Berufsbildende Privatschulen und Wirtschaftsgymnasium

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