Ausbildung & Studium Sommer 2021
Wir verlegen das Magazin in Kooperation mit den Arbeitsämtern Bad Oldesloe, Mölln, Ratzeburg; es liegt aus in den jeweiligen Berufsinformationszentren, auf Berufsmessen, den Schulen und Bildungseinrichtungen der Region, sowie Hot Spots. Redaktioneller Inhalt: Alles Wissenswerte rund um Ausbildung und (duales) Studium, Freiwilligendienste, soziale Berufe, Ausbildungsbetriebe der Region, Jobmessen
Wir verlegen das Magazin in Kooperation mit den Arbeitsämtern Bad Oldesloe, Mölln, Ratzeburg; es liegt aus in den jeweiligen Berufsinformationszentren, auf Berufsmessen, den Schulen und Bildungseinrichtungen der Region, sowie Hot Spots. Redaktioneller Inhalt: Alles Wissenswerte rund um Ausbildung und (duales) Studium, Freiwilligendienste, soziale Berufe, Ausbildungsbetriebe der Region, Jobmessen
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AUSBILDUNG
ist mit dem Verlauf der Berufsausbildung - mindestens
einmal im Jahr - entsprechend anzuheben. Wichtig: Für
die Ausbildungsvergütung benötigt der Auszubildende
ein Gehaltskonto, auf das sein Geld überwiesen werden
kann. Zudem muss beim Ausbildungsvertrag
eine Lohnsteuerkarte vorliegen. Diese stellt die Stadtoder
Gemeindeverwaltung aus. Die anfallenden Beiträge
für die Krankenversicherung werden zur Hälfte
vom Arbeitgeber getragen. Ist die Ausbildungsvergütung
sehr niedrig, muss der Arbeitgeber die vollen Beträge
übernehmen.
Urlaubsanspruch
Der jährliche Urlaubsanspruch ist in der Regel durch
die tariflichen Vereinbarungen zur Ausbildung festgelegt.
Ansonsten gilt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch
bei Jugendlichen von 30 Werktagen für unter
16-Jährige, 27 Werktagen für 16-Jährige und mindestens
25 Werktagen für 17-Jährige. Wer volljährig ist, für
den gilt der generelle Mindesturlaubsanspruch von 24
Werktagen im Jahr.
Pflichten des Arbeitgebers
Der auszubildende Betrieb hat nach dem Berufsbildungsgesetz
dafür Sorge zu tragen, dass dem Auszubildenden
die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt
werden, die zum Erreichen des Ausbildungsziels in
der vorgesehenen Ausbildungszeit erforderlich sind.
Dazu gehört unter anderem auch, den Auszubildenden
für den Berufsschulbesuch und für Prüfungen bei fortlaufender
Bezahlung freizustellen. Dabei hat der Ausbildungsbetrieb
auch die Pflicht, alle zur Ausbildung
und zur Ablegung der Prüfungen notwendigen Bücher,
Werkzeuge und Werkstoffe dem Auszubildenden kostenlos
zur Verfügung zu stellen. Nach dem Gesetz ist
der Ausbildungsbetrieb zudem verpflichtet, dem Auszubildenden
ausschließlich "ausbildungsbedingte und
kräfteangemessene Verrichtungen" zu übertragen. Das
bedeutet, dass der Auszubildende nicht mit Arbeiten
beschäftigt werden darf, die nicht dem Ausbildungszweck
dienen oder seinen körperlichen Kräften nicht
angemessen sind. Er darf zum Beispiel nicht für betriebsfremde
Einkäufe oder etwa Reinigungstätigkeiten
außerhalb seines Arbeitsplatzes eingesetzt werden.
Pflichten des Auszubildenden
Der Auszubildende ist vertraglich verpflichtet, die Weisungen,
die ihm im Rahmen der Berufsausbildung von
weisungsberechtigten Personen erteilt werden, gewissenhaft
zu befolgen. Entsprechend müssen alle anstehenden
Arbeiten nach diesen Vorgaben erledigt
werden. Dabei sollte der Auszubildende immer das Bemühen
zeigen, das Ausbildungsziel zu erreichen und
die dafür benötigten Kenntnisse und Fertigkeiten des
angestrebten Berufes zu erwerben. Die Teilnahme an
Weiterbildungsmaßnahmen und der Besuch der Berufsschule
gehört ebenfalls zu den Pflichten des Auszubildenden.
Bei der täglichen Arbeit ist der Auszubildende
verpflichtet, die im Betrieb geltende Ordnung
einzuhalten. Das gilt etwa für Sicherheitsbestimmungen
oder die Einhaltung von vorgeschriebenen Schritten
im Arbeitsprozess. Die vom Auszubildenden
benutzten Einrichtungen, Maschinen, Fahrzeuge und
Werkzeuge müssen pfleglich behandelt werden (Obhutspflicht).
Ebenfalls ist der Auszubildende verpflichtet,
über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen
zu bewahren. Zudem müssen die Auszubildenden
regelmäßig schriftliche Ausbildungsnachweise
(Berichtsheft) führen, soweit dies in der Ausbildungsordnung
vorgeschrieben ist.
Berufsbildende Privatschulen und Wirtschaftsgymnasium
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