Ausbildung & Studium Sommer 2021
Wir verlegen das Magazin in Kooperation mit den Arbeitsämtern Bad Oldesloe, Mölln, Ratzeburg; es liegt aus in den jeweiligen Berufsinformationszentren, auf Berufsmessen, den Schulen und Bildungseinrichtungen der Region, sowie Hot Spots. Redaktioneller Inhalt: Alles Wissenswerte rund um Ausbildung und (duales) Studium, Freiwilligendienste, soziale Berufe, Ausbildungsbetriebe der Region, Jobmessen
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rechte und pflichten in der ausbildunG
In Deutschland ist die Ausbildung für einen bestimmten
Beruf gesetzlich klar geregelt. Während
die konkreten Inhalte der Berufsausbildung von
den zuständigen Industrie-, Handels- und Handwerkskammern
festgelegt werden, sind die maßgeblichen
Rahmenbestimmungen für das Ausbildungsverhältnis
im Berufsbildungsgesetz (BBiG)
geregelt. Die ausbildenden Betriebe haben selbst
nur einen begrenzten Einfluss auf die inhaltliche
Ausgestaltung der Berufsausbildung.
Ausbildungsvertrag
Grundlage jedes Ausbildungsverhältnisses zwischen
Auszubildenden und dem Arbeitgeber ist der Ausbildungsvertrag.
In ihm sind unter anderem die Ausbildungsdauer,
die Vergütung, Urlaubsanspruch und die
tägliche Arbeitszeit geregelt. Zudem enthält er
die Rechten und Pflichten des Auszubildenden. Wichtig:
Ein Ausbildungsvertrag ist nur gültig, wenn er vom
Auszubildenden und dem dafür Bevollmächtigten des
Ausbildungsbetriebs unterschrieben ist. Wer vor seinem
18. Lebensjahr eine Ausbildung beginnt, benötigt
die Unterschrift von den Eltern oder einem anderen gesetzlichen
Vertreter.
Fotso:chokniti/ fotolia
Dauer der Ausbildung
Die Länge der Ausbildungszeit ist gesetzlich vorgeschrieben
und beträgt laut Arbeitsagentur in der Regel
zwischen 36 und 42 Monaten. Wie lang die konkrete
Ausbildungszeit dauert, ist in der jeweiligen Ausbildungsordnung
festgelegt. Dabei hat der Auszubildende
oder sein Betrieb die Möglichkeit, die Ausbildungszeit
abhängig von den individuellen Begabungen und Fähigkeiten
sowie der Zustimmung der zuständigen Stellen
zu verkürzen oder zu verlängern. Zwingend
vorgeschrieben ist eine Probezeit, in der sowohl Arbeitgeber
als auch der Auszubildende den Vertrag vorzeitig
kündigen können. Die Probezeit muss mindestens
einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern.
Vergütung
Nach dem Berufsausbildungsgesetz muss der Arbeitgeber
dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung
zahlen. In der Regel wird diese durch die geltenden Tarifverträge
bestimmt. Liegt keine Tarifbindung vor, soll
sich die Angemessenheit dieser Vergütung nach den
branchenüblichen Tarifen richten. Die Ausbildungsvergütung
ist abhängig vom Alter des Auszubildenden und
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