09.08.2021 Aufrufe

Ausbildung & Studium Sommer 2021

Wir verlegen das Magazin in Kooperation mit den Arbeitsämtern Bad Oldesloe, Mölln, Ratzeburg; es liegt aus in den jeweiligen Berufsinformationszentren, auf Berufsmessen, den Schulen und Bildungseinrichtungen der Region, sowie Hot Spots. Redaktioneller Inhalt: Alles Wissenswerte rund um Ausbildung und (duales) Studium, Freiwilligendienste, soziale Berufe, Ausbildungsbetriebe der Region, Jobmessen

Wir verlegen das Magazin in Kooperation mit den Arbeitsämtern Bad Oldesloe, Mölln, Ratzeburg; es liegt aus in den jeweiligen Berufsinformationszentren, auf Berufsmessen, den Schulen und Bildungseinrichtungen der Region, sowie Hot Spots. Redaktioneller Inhalt: Alles Wissenswerte rund um Ausbildung und (duales) Studium, Freiwilligendienste, soziale Berufe, Ausbildungsbetriebe der Region, Jobmessen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

rechte und pflichten in der ausbildunG

In Deutschland ist die Ausbildung für einen bestimmten

Beruf gesetzlich klar geregelt. Während

die konkreten Inhalte der Berufsausbildung von

den zuständigen Industrie-, Handels- und Handwerkskammern

festgelegt werden, sind die maßgeblichen

Rahmenbestimmungen für das Ausbildungsverhältnis

im Berufsbildungsgesetz (BBiG)

geregelt. Die ausbildenden Betriebe haben selbst

nur einen begrenzten Einfluss auf die inhaltliche

Ausgestaltung der Berufsausbildung.

Ausbildungsvertrag

Grundlage jedes Ausbildungsverhältnisses zwischen

Auszubildenden und dem Arbeitgeber ist der Ausbildungsvertrag.

In ihm sind unter anderem die Ausbildungsdauer,

die Vergütung, Urlaubsanspruch und die

tägliche Arbeitszeit geregelt. Zudem enthält er

die Rechten und Pflichten des Auszubildenden. Wichtig:

Ein Ausbildungsvertrag ist nur gültig, wenn er vom

Auszubildenden und dem dafür Bevollmächtigten des

Ausbildungsbetriebs unterschrieben ist. Wer vor seinem

18. Lebensjahr eine Ausbildung beginnt, benötigt

die Unterschrift von den Eltern oder einem anderen gesetzlichen

Vertreter.

Fotso:chokniti/ fotolia

Dauer der Ausbildung

Die Länge der Ausbildungszeit ist gesetzlich vorgeschrieben

und beträgt laut Arbeitsagentur in der Regel

zwischen 36 und 42 Monaten. Wie lang die konkrete

Ausbildungszeit dauert, ist in der jeweiligen Ausbildungsordnung

festgelegt. Dabei hat der Auszubildende

oder sein Betrieb die Möglichkeit, die Ausbildungszeit

abhängig von den individuellen Begabungen und Fähigkeiten

sowie der Zustimmung der zuständigen Stellen

zu verkürzen oder zu verlängern. Zwingend

vorgeschrieben ist eine Probezeit, in der sowohl Arbeitgeber

als auch der Auszubildende den Vertrag vorzeitig

kündigen können. Die Probezeit muss mindestens

einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern.

Vergütung

Nach dem Berufsausbildungsgesetz muss der Arbeitgeber

dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung

zahlen. In der Regel wird diese durch die geltenden Tarifverträge

bestimmt. Liegt keine Tarifbindung vor, soll

sich die Angemessenheit dieser Vergütung nach den

branchenüblichen Tarifen richten. Die Ausbildungsvergütung

ist abhängig vom Alter des Auszubildenden und

38

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!