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TISCHTENNIS - Abteilung - Polizei-Sportverein Mainz e.V.

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Liebe MSA Mitglieder/innen,<br />

das Jahr hat bei uns sehr ruhig angefangen, kein Wunder bei dieser Kälte;<br />

keiner wollte vor die Tür.<br />

Erfreulich ist, dass sich unser Stammtisch dennoch pünktlich und fast<br />

vollzählig trifft. Wir haben ja die Hoffnung noch immer nicht aufgegeben<br />

und denken, dass vielleicht doch noch einige zu unserem Treffen dazu<br />

kommen. Vorsorglich nenne ich noch einmal unsere Termine:<br />

09.02 / 23.02 / 09.03 / 23.03. und am 06.04.<br />

Neue Informationen …….. für Sie in der ADAC Motorwelt gelesen:<br />

Da hat jemand für zu schnelles Fahren ein Verwarnungsgeld von 25 ¼<br />

bekommen. Dumm war nur, dass dieser Fahrer gerade im Urlaub war, als<br />

dieses Schreiben bei ihm im Briefkasten gelandet ist. Bei Rückkunft lagen<br />

dann gleich zwei Briefe vom Amt im Kasten. Der Erste mit der Mitteilung<br />

über zu schnelles Fahren (also ein Verwarnungsgeld) und der zweite Brief<br />

war ein Bußgeldbescheid über 48,50 ¼<br />

Wieso das?<br />

Für das Verwarnungsgeld hat man etwa eine Woche Zeit sich in irgendeiner<br />

Art zu melden. Wenn in dieser Zeit von ihnen nichts unternommen wird,<br />

kommt automatisch der Bußgeldbescheid mit einer Zusatzgebühr von 23,50 ¼<br />

Beim Bußgeldbescheid hätten Sie dann allerdings eine Frist von 2 Wochen<br />

um sich zu melden. Kann durch Abwesenheit auch hier keine Nachricht<br />

eingehalten werden, hätte man immer noch Zeit für einen Einspruch<br />

nachholen. Allerdings muss man jetzt beweisen, dass man tatsächlich nicht<br />

zu Hause war.<br />

Sollten Sie z.B. beim ADAC auch eine Rechtsschutzversicherung abge-<br />

schlossen haben, dann würde ihnen von der Versicherung die Zusatzgebühr<br />

erstattet.<br />

E. Dietz<br />

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