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TRENDYone | Das Magazin – Ulm – Dezember 2021

Wintergetränke zum selbermachen | Der Ulmer Marketingpreis ging an... | Nachhaltige und regionale Geschenke

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M6 Leben & Wohnen<br />

Günstiger wohnen?<br />

Als Mitglied einer Wohnbaugenossenschaft profitieren<br />

Lebenslanges Wohnrecht, günstige Preise und Mitbestimmung <strong>–</strong> immer<br />

mehr Personen interessieren sich angesichts der weiterhin steigenden<br />

Mieten für die Mitgliedschaft in einer Wohnbaugenossenschaft. Doch<br />

wie funktioniert das genau?<br />

Wohnungsbaugenossenschaft (WBG),<br />

Wohnbaugenossenschaft, Baugenossenschaft<br />

oder Wohnungsgenossenschaft<br />

<strong>–</strong> all diese Begriffe bezeichnen<br />

dasselbe: Eine Genossenschaft, die<br />

keine Gewinne erwirtschaften muss<br />

und ihre Mitglieder mit preisgünstigem<br />

Wohnraum versorgen möchte. Schon<br />

im 19. Jahrhundert wurden erste Genossenschaften<br />

in England gegründet,<br />

im Jahr 1847 gab es in<br />

Berlin die erste deutsche WBG.<br />

Was ist eine Wohnungsbaugenossenschaft?<br />

In Genossenschaften schließen<br />

sich Menschen zusammen, um zum<br />

Wohl aller Mitglieder gemeinsam geschäftlich<br />

zu wirtschaften <strong>–</strong> WBGs haben<br />

demnach das Ziel, ihre Mitglieder<br />

(Genossen) mit günstigen Wohnungen<br />

zu versorgen. Wer eine Genossenschaftswohnung<br />

mieten möchte, muss<br />

dafür Anteile der Genossenschaft kaufen<br />

und wird so vom bloßen Mieter zum<br />

Teilhaber <strong>–</strong> inklusive Mitbestimmungsrecht.<br />

Die Genossenschaftsanteile<br />

werden beim Austritt aus der Genossenschaft<br />

verzinst wieder zurückgezahlt.<br />

Wie hoch der Anteil ist, hängt<br />

ganz von der Größe der Wohnung ab<br />

(ca. zwischen 200 und 3.000 €).<br />

Wie viele Wohnbaugenossenschaften<br />

gibt es?<br />

VOM MIETER ZUM<br />

TEILHABER<br />

In Deutschland gibt es derzeit etwa<br />

2.000 WBGs, die 2,2 Millionen Wohnungen<br />

besitzen und diese an über drei<br />

Millionen Mitglieder vermieten. Im Verband<br />

bayerischer Wohnungsunternehmen<br />

(VdW) Bayern haben sich aktuell<br />

356 Genossenschaften organisiert (davon<br />

51 in Schwaben) <strong>–</strong> sie verwalten<br />

insgesamt etwa 540.000 Wohnungen<br />

im Freistaat.<br />

Wie wird man Mitglied?<br />

Die gute Nachricht:<br />

Jeder kann Mitglied<br />

in einer WBG<br />

werden <strong>–</strong> egal ob<br />

als Familie,<br />

Senior<br />

oder<br />

Studierender. Wer minderjährig ist,<br />

muss den Antrag auf Mitgliedschaft<br />

durch seinen gesetzlichen Vertreter<br />

unterzeichnen lassen. Um Mitglied<br />

zu werden, muss eine Beitrittserklärung<br />

abgegeben werden, über die im<br />

Vorstand entschieden wird. Weil es<br />

oftmals Wartelisten gibt, ist es auch<br />

möglich, sich bei mehreren WBGs<br />

gleichzeitig anzumelden.<br />

Wie viel kostet das Ganze?<br />

Stimmt der Vorstand schließlich zu, so<br />

muss der Bewerber mindestens einen<br />

Geschäftsanteil an der Genossenschaft<br />

erwerben. Bei manchen<br />

WBGs muss ein zusätzliches Eintrittsgeld<br />

(meist im zweistelligen<br />

Bereich) gezahlt werden. Die Genossenschaftsanteile<br />

werden<br />

beim Auszug wieder ausgezahlt,<br />

das Eintrittsgeld jedoch nicht. Für die<br />

Anmietung einer Wohnung kommen<br />

im späteren Verlauf noch weitere Geschäftsanteile<br />

hinzu. Die Höhe ist<br />

meist abhängig von der Größe der<br />

Wohnung, in der Regel ist mit<br />

einem Betrag zwischen 200<br />

und 3.000 € zu rechnen.<br />

Für wen lohnt sich eine<br />

Mitgliedschaft?<br />

<strong>Das</strong> Eintreten in eine<br />

WBG lohnt sich vor<br />

allem für<br />

Per-<br />

Anders als beim Kauf einer Wohnung<br />

wird man aber kein Wohnungseigentümer,<br />

sondern Miteigentümer am<br />

Gesamtbestand des genossenschaftlichen<br />

Wohnungsunternehmens. Man<br />

wählt quasi eine Wohnform, die zwischen<br />

Miete und Eigentum liegt.<br />

Deshalb heißt die monatliche Zahlung<br />

nicht Miete, sondern Nutzungsgebühr.

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