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BOKU Magazin 4/2021

3 Editorial 4 Interview Rektor Hubert Hasenauer 8 Lignin, ein wertvolle Rohstoff 11 Neue Holzbauwerkstoff 14 Materialien aus Zuckerrüben und Stroh 16 Funktionelle Cellulose-Nanofibrillen 18 Holz im Fahrzeugbau 20 Materialien aus biogenen Reststoffen 23 „Super-Antikörper“ für Nasensprays 24 Sind wir bereit für Laborfleisch? 25 „SolarCircle“: Neue PV-Materialien 26 Porträt Fabian Pfrengle 30 Interview Julia Zotter 32 Katastrophen sind wie eine Lupe 34 Mikroplastik-Emissionen durch Reifenabrieb 36 ICA Rectors and Deans Forum 2021 37 Bundespräsident besuchte BOKU 38 Kolumne Gender & Diversity 40 Splitter 42 Forschung-FAQ 43 Eröffnungsfeier BOKU:BASE 44 Strategische Kooperation Umweltbundesamt 50 Affiliation Policy

3 Editorial
4 Interview Rektor Hubert Hasenauer
8 Lignin, ein wertvolle Rohstoff
11 Neue Holzbauwerkstoff
14 Materialien aus Zuckerrüben und Stroh
16 Funktionelle Cellulose-Nanofibrillen
18 Holz im Fahrzeugbau
20 Materialien aus biogenen Reststoffen
23 „Super-Antikörper“ für Nasensprays
24 Sind wir bereit für Laborfleisch?
25 „SolarCircle“: Neue PV-Materialien
26 Porträt Fabian Pfrengle
30 Interview Julia Zotter
32 Katastrophen sind wie eine Lupe
34 Mikroplastik-Emissionen durch Reifenabrieb
36 ICA Rectors and Deans Forum 2021
37 Bundespräsident besuchte BOKU
38 Kolumne Gender & Diversity
40 Splitter
42 Forschung-FAQ
43 Eröffnungsfeier BOKU:BASE
44 Strategische Kooperation Umweltbundesamt
50 Affiliation Policy

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FORSCHUNG: FAQ<br />

peachfreepix<br />

Technologietransfer<br />

WAS IST EIN AUFGRIFF?<br />

Machen Sie im Rahmen Ihres Dienstverhältnisses<br />

eine Erfindung, liegt eine<br />

sogenannte Diensterfindung vor. Diese<br />

kann Ihre Dienstgeberin gemäß §7 des<br />

Patentgesetzes in Anspruch nehmen.<br />

Für eine Universität gilt zudem auch<br />

§106 des Universitätsgesetzes – sie<br />

hat für den Aufgriff der Rechte an der<br />

Erfindung drei Monate Zeit. Diese Frist<br />

beginnt ab dem Tag, an dem die Erfindung<br />

dem Technologietransfer vollständig<br />

gemeldet wurde und beinhaltet<br />

neben dem vollständig ausgefüllten<br />

Erfindungsformular auch die Klärung<br />

des rechtlichen Hintergrundes. Welche<br />

Verträge liegen der Erfindung zugrunde?<br />

Liegt eine Kooperation mit Firmenpartner*innen<br />

vor? Die Universität<br />

muss durch den Aufgriff sicherstellen,<br />

selbst im Besitz der Rechte zu sein,<br />

um diese an etwaige Interessent*innen<br />

übertragen zu können. Nur so ist die<br />

Rechtssicherheit für eine potenzielle<br />

Patentanmeldung gewährleistet und<br />

ein Transfer von der Wissenschaft in die<br />

Wirtschaft überhaupt möglich.<br />

WAS IST EIN PATENT?<br />

Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht<br />

für technische Erfindungen (Produkte<br />

und Verfahren). Ein*e Patentinhaber*in<br />

darf gemäß §22 des Patentgesetzes<br />

Dritten verbieten, die Erfindung<br />

herzustellen, anzubieten, zu verkaufen<br />

oder gewerblich zu nutzen. Er/Sie ist<br />

zudem berechtigt, diese Rechte selbst<br />

zu verkaufen oder Lizenzen daran zu<br />

vergeben. Der Schutz eines Patentes ist<br />

territorial und zeitlich begrenzt, d. h. er<br />

erstreckt sich nur auf das jeweilige Land,<br />

in dem es erteilt wurde und beträgt ab<br />

dem Tag der Erstanmeldung maximal 20<br />

Jahre. Zunächst wird das Patent angemeldet<br />

und in weiterer Folge wird vom<br />

jeweiligen Patentamt geprüft, ob dieses<br />

tatsächlich erteilt werden kann. Die<br />

Erteilung eines Patentes ist ein langer<br />

Prozess, der mehrere Jahre dauern kann<br />

und mit hohen Kosten verbunden ist.<br />

PATENTIEREN ODER PUBLIZIEREN?<br />

Publizieren und patentieren schließen<br />

sich gegenseitig nicht aus. Allerdings<br />

ist eine Erfindung im Falle einer vorhergehenden<br />

Publikation nicht mehr neu<br />

und damit auch nicht mehr patentfähig.<br />

Die Erfindung sollte zuerst zum Patent<br />

angemeldet werden, danach kann diese<br />

umgehend publiziert werden. Auch auf<br />

Vorträge, Poster oder sonstige Veröffentlichungen<br />

muss daher zunächst<br />

verzichtet werden, um die Patentierung<br />

nicht zu gefährden.<br />

Darja Österle<br />

Von Lisa-Ariadne Schmidt<br />

MTA UND CDA – WOZU?<br />

Auch ohne einen Patentschutz haben<br />

die Ergebnisse jahrelanger Forschungsarbeit<br />

einen hohen Wert, ihr<br />

Austausch findet jedoch oft ungeregelt<br />

statt. Um hierbei Konflikte zu<br />

vermeiden, bedarf es einer vertraglichen<br />

Regelung durch Material Transfer<br />

Agreements (MTAs) und Confidential<br />

Disclosure Agreements (CDAs).<br />

MTAs regeln den Austausch/die Überlassung<br />

von biologischem Material zu<br />

Forschungszwecken. Dazu zählt vor<br />

allem die Regelung des Eigentums am<br />

ursprünglichen, aber auch am veränderten<br />

bzw. neu geschaffenen Material.<br />

Durch CDAs verpflichten sich die<br />

Partner*innen zur vertraulichen Behandlung<br />

aller im Zuge des Projektes<br />

ausgetauschten Informationen, Daten,<br />

etc. Das ist in Hinblick auf eine eventuelle<br />

spätere Patentierung zwingend<br />

notwendig.<br />

•<br />

KONTAKT<br />

Lisa-Ariadne<br />

Schmidt, MSc.<br />

lisa.schmidt@<br />

boku.ac.at<br />

42 <strong>BOKU</strong> <strong>Magazin</strong> 4 | <strong>2021</strong>

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