BOKU Magazin 4/2021
3 Editorial 4 Interview Rektor Hubert Hasenauer 8 Lignin, ein wertvolle Rohstoff 11 Neue Holzbauwerkstoff 14 Materialien aus Zuckerrüben und Stroh 16 Funktionelle Cellulose-Nanofibrillen 18 Holz im Fahrzeugbau 20 Materialien aus biogenen Reststoffen 23 „Super-Antikörper“ für Nasensprays 24 Sind wir bereit für Laborfleisch? 25 „SolarCircle“: Neue PV-Materialien 26 Porträt Fabian Pfrengle 30 Interview Julia Zotter 32 Katastrophen sind wie eine Lupe 34 Mikroplastik-Emissionen durch Reifenabrieb 36 ICA Rectors and Deans Forum 2021 37 Bundespräsident besuchte BOKU 38 Kolumne Gender & Diversity 40 Splitter 42 Forschung-FAQ 43 Eröffnungsfeier BOKU:BASE 44 Strategische Kooperation Umweltbundesamt 50 Affiliation Policy
3 Editorial
4 Interview Rektor Hubert Hasenauer
8 Lignin, ein wertvolle Rohstoff
11 Neue Holzbauwerkstoff
14 Materialien aus Zuckerrüben und Stroh
16 Funktionelle Cellulose-Nanofibrillen
18 Holz im Fahrzeugbau
20 Materialien aus biogenen Reststoffen
23 „Super-Antikörper“ für Nasensprays
24 Sind wir bereit für Laborfleisch?
25 „SolarCircle“: Neue PV-Materialien
26 Porträt Fabian Pfrengle
30 Interview Julia Zotter
32 Katastrophen sind wie eine Lupe
34 Mikroplastik-Emissionen durch Reifenabrieb
36 ICA Rectors and Deans Forum 2021
37 Bundespräsident besuchte BOKU
38 Kolumne Gender & Diversity
40 Splitter
42 Forschung-FAQ
43 Eröffnungsfeier BOKU:BASE
44 Strategische Kooperation Umweltbundesamt
50 Affiliation Policy
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FORSCHUNG: FAQ<br />
peachfreepix<br />
Technologietransfer<br />
WAS IST EIN AUFGRIFF?<br />
Machen Sie im Rahmen Ihres Dienstverhältnisses<br />
eine Erfindung, liegt eine<br />
sogenannte Diensterfindung vor. Diese<br />
kann Ihre Dienstgeberin gemäß §7 des<br />
Patentgesetzes in Anspruch nehmen.<br />
Für eine Universität gilt zudem auch<br />
§106 des Universitätsgesetzes – sie<br />
hat für den Aufgriff der Rechte an der<br />
Erfindung drei Monate Zeit. Diese Frist<br />
beginnt ab dem Tag, an dem die Erfindung<br />
dem Technologietransfer vollständig<br />
gemeldet wurde und beinhaltet<br />
neben dem vollständig ausgefüllten<br />
Erfindungsformular auch die Klärung<br />
des rechtlichen Hintergrundes. Welche<br />
Verträge liegen der Erfindung zugrunde?<br />
Liegt eine Kooperation mit Firmenpartner*innen<br />
vor? Die Universität<br />
muss durch den Aufgriff sicherstellen,<br />
selbst im Besitz der Rechte zu sein,<br />
um diese an etwaige Interessent*innen<br />
übertragen zu können. Nur so ist die<br />
Rechtssicherheit für eine potenzielle<br />
Patentanmeldung gewährleistet und<br />
ein Transfer von der Wissenschaft in die<br />
Wirtschaft überhaupt möglich.<br />
WAS IST EIN PATENT?<br />
Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht<br />
für technische Erfindungen (Produkte<br />
und Verfahren). Ein*e Patentinhaber*in<br />
darf gemäß §22 des Patentgesetzes<br />
Dritten verbieten, die Erfindung<br />
herzustellen, anzubieten, zu verkaufen<br />
oder gewerblich zu nutzen. Er/Sie ist<br />
zudem berechtigt, diese Rechte selbst<br />
zu verkaufen oder Lizenzen daran zu<br />
vergeben. Der Schutz eines Patentes ist<br />
territorial und zeitlich begrenzt, d. h. er<br />
erstreckt sich nur auf das jeweilige Land,<br />
in dem es erteilt wurde und beträgt ab<br />
dem Tag der Erstanmeldung maximal 20<br />
Jahre. Zunächst wird das Patent angemeldet<br />
und in weiterer Folge wird vom<br />
jeweiligen Patentamt geprüft, ob dieses<br />
tatsächlich erteilt werden kann. Die<br />
Erteilung eines Patentes ist ein langer<br />
Prozess, der mehrere Jahre dauern kann<br />
und mit hohen Kosten verbunden ist.<br />
PATENTIEREN ODER PUBLIZIEREN?<br />
Publizieren und patentieren schließen<br />
sich gegenseitig nicht aus. Allerdings<br />
ist eine Erfindung im Falle einer vorhergehenden<br />
Publikation nicht mehr neu<br />
und damit auch nicht mehr patentfähig.<br />
Die Erfindung sollte zuerst zum Patent<br />
angemeldet werden, danach kann diese<br />
umgehend publiziert werden. Auch auf<br />
Vorträge, Poster oder sonstige Veröffentlichungen<br />
muss daher zunächst<br />
verzichtet werden, um die Patentierung<br />
nicht zu gefährden.<br />
Darja Österle<br />
Von Lisa-Ariadne Schmidt<br />
MTA UND CDA – WOZU?<br />
Auch ohne einen Patentschutz haben<br />
die Ergebnisse jahrelanger Forschungsarbeit<br />
einen hohen Wert, ihr<br />
Austausch findet jedoch oft ungeregelt<br />
statt. Um hierbei Konflikte zu<br />
vermeiden, bedarf es einer vertraglichen<br />
Regelung durch Material Transfer<br />
Agreements (MTAs) und Confidential<br />
Disclosure Agreements (CDAs).<br />
MTAs regeln den Austausch/die Überlassung<br />
von biologischem Material zu<br />
Forschungszwecken. Dazu zählt vor<br />
allem die Regelung des Eigentums am<br />
ursprünglichen, aber auch am veränderten<br />
bzw. neu geschaffenen Material.<br />
Durch CDAs verpflichten sich die<br />
Partner*innen zur vertraulichen Behandlung<br />
aller im Zuge des Projektes<br />
ausgetauschten Informationen, Daten,<br />
etc. Das ist in Hinblick auf eine eventuelle<br />
spätere Patentierung zwingend<br />
notwendig.<br />
•<br />
KONTAKT<br />
Lisa-Ariadne<br />
Schmidt, MSc.<br />
lisa.schmidt@<br />
boku.ac.at<br />
42 <strong>BOKU</strong> <strong>Magazin</strong> 4 | <strong>2021</strong>