ELMA - Elternmagazin, Dezember 2021
Elternmagazin für die Metropolregion Nürnberg.
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RECHT UND SOZIALES<br />
79<br />
schönsten Juristendeutsch heißt: „Geräuscheinwirkungen,<br />
die von Kindertageseinrichtungen,<br />
Kinderspielplätzen<br />
und ähnlichen Einrichtungen wie<br />
beispielsweise Ballspielplätzen durch<br />
Kinder hervorgerufen werden, sind im<br />
Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung.“<br />
Mit steigendem Alter rächt<br />
sich dann aber eine vollkommen ausgebliebene<br />
Erziehung, auch im Hinblick<br />
auf die mietrechtliche Beurteilung. Bei<br />
ungeregelter Entfaltung der Kinder<br />
kann dann eine „dauerhafte und unzumutbare<br />
Lärmbelästigung“ vorliegen,<br />
die entsprechende Konsequenzen<br />
wie eine mietrechtliche Abmahnung<br />
oder eine Unterlassungsverfügung der<br />
Nachbarn begründen kann. Dies ist<br />
allerdings nur der Fall, wenn es sich<br />
denn in der von der Rechtsprechung<br />
geforderten akribischen Art und Weise<br />
dokumentieren und festhalten lässt.<br />
Vom Terminus „unzumutbar“ sind<br />
z. B. exzessive Beschäftigungen der<br />
Kinder mit besonders lauten Hobbys,<br />
vom Rollschuhlaufen in der Wohnung<br />
über Tuningexperimente am Moped bis<br />
zu häufigem exzessivem Musikgenuss<br />
umfasst. Dieser grundsätzliche Lärmschutz,<br />
der in jedem Falle bei Teenies<br />
eingreift, hat aber in der musikalischen<br />
Ausbildung eine wichtige Ausnahme.<br />
Hausmusik und das Erlernen von Gesang<br />
oder der Beherrschung von Instrumenten<br />
sind erlaubt und – je nach<br />
Lautstärke des Instruments – für eine<br />
Stunde (z. B. Schlagzeug) bis zwei<br />
Stunden (z. B. Blockflöte) zu tolerieren.<br />
Genervten Nachbarn kann man sagen,<br />
sie sollen sich freuen, dass sie keinen<br />
Musiklehrer nebenan haben, der auch<br />
die unbegabtesten Schüler bis zu acht<br />
Stunden am Tag unterrichten darf. Gleiches<br />
gilt auch bei einer Ausbildung zum<br />
professionellen Musiker, wobei dem erwähnten<br />
Nachwuchs-DJ dann doch der<br />
Einsatz von Kopfhörern anzuempfehlen<br />
ist. Zusammenfassend ist festzustellen,<br />
dass der übliche Kinderlärm und auch<br />
einiges, was darüber hinausgeht, vom<br />
Vermieter und den Nachbarn toleriert<br />
werden müssen. Ob das dann auch die<br />
wesentlich unmittelbarer betroffenen<br />
Eltern aushalten, ist eine ganz andere<br />
Frage, aber wie bereits erwähnt: Dem<br />
gestressten Nervenkostüm mit einem<br />
herzhaften Brüller Luft zu verschaffen,<br />
um den Nachwuchs kurzfristig zu<br />
übertönen, ist zum Glück auch nicht<br />
verboten.<br />
© David Häuser<br />
Wolf von Rosenstiel<br />
ist Rechtsanwalt für<br />
Familienrecht und<br />
teilt sein Wissen nicht<br />
nur in seiner Kanzlei,<br />
sondern auch in<br />
unserer <strong>ELMA</strong>.<br />
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