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<strong>02</strong>‘21 Ausbildung & Beruf<br />

DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION<br />

Gilt die<br />

In Rheinland-Pfalz<br />

gilt die Maskenpflicht an allen<br />

Arbeits- und Betriebsstätten<br />

(außer am Platz),<br />

soweit der Mindestabstand<br />

nicht eingehalten werden kann.<br />

Maskenpflicht<br />

auch am Arbeits<br />

Die Vorteile der FFP2-Masken sind unumstritten: Sie<br />

schützen nicht nur andere vor der Ansteckung mit dem<br />

Corona-Virus, sondern auch den Träger selbst. Doch leider<br />

sind hochwertige FFP2-Masken wesentlich teurer<br />

als die sogenannten „Alltagsmasken“. Wer sie bei der Arbeit<br />

tragen muss, darf jedoch auf finanzielle Entlastung<br />

hoffen: Arbeitgeber müssen die Kosten in bestimmten<br />

Fällen nämlich übernehmen.<br />

Arbeitgeber sind aufgrund ihrer Fürsorgepflicht generell<br />

verpflichtet, Arbeitnehmer am Arbeitsplatz vor möglichen<br />

Gefahren zu schützen. Um Mitarbeiter während der Coronapandemie<br />

zu schützen, haben viele Arbeitgeber von<br />

ihrem Weisungsrecht Gebrauch gemacht und eine Maskenpflicht<br />

im Unternehmen eingeführt, an die sich die<br />

Beschäftigten zu halten haben, selbst wenn die länderspezifischen<br />

Regelungen eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz<br />

und im Büro nicht vorsehen. Die Pflichten in den Bundesländern<br />

beziehen sich meist auf Einrichtungen mit Publikumsverkehr,<br />

die FFP2-Pflicht nur auf den Einzelhandel,<br />

Fahrten mit Bus und Bahn und Gottesdienste. Bei privaten<br />

Treffen, auf der Straße oder eben im Büro können weiterhin<br />

auch Stoffmasken getragen werden.<br />

Der Arbeitgeber kann jedoch das Tragen von FFP2-Masken<br />

vorschreiben und zwar auch dann, wenn dies über die landesgesetzlichen<br />

Vorschriften hinausgeht. Doch muss er die Kosten<br />

für diese Arbeitsschutzmaßnahme dann auch übernehmen.<br />

Der Verstoß gegen die Maskenpflicht wird in RLP<br />

im Übrigen mit 50 Euro bestraft.<br />

Masken-Leitfaden<br />

MEDIZINISCHE MASKEN= OP-MASKEN<br />

Sie werden vereinfacht OP-Masken genannt und kommen<br />

normalerweise in Kliniken und beim Arzt zum Einsatz. Die<br />

mehrschichtigen, meist grünen oder blauen Masken bestehen<br />

aus speziellen Kunststoffen, müssen der Norm EN 14683:2019<br />

entsprechen und tragen ein CE-Zeichen. OP-Masken schützen<br />

vor allem andere Menschen vor den Tröpfchen, die man beim<br />

Sprechen, Lachen oder Husten absondert. Der Eigenschutz<br />

vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus ist bei den Masken<br />

begrenzt, wird aber besser, je enger die Maske anliegt. Die Vorteile<br />

gegenüber Alltagsmasken ist in ihrer Struktur begründet:<br />

In den OP-Masken sind spezielle Vliese verarbeitet. Sie haben<br />

damit nicht so große Poren, durch die die Partikel sonst durch-<br />

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