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<strong>02</strong>‘21 Ausbildung & Beruf<br />
DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION<br />
Gilt die<br />
In Rheinland-Pfalz<br />
gilt die Maskenpflicht an allen<br />
Arbeits- und Betriebsstätten<br />
(außer am Platz),<br />
soweit der Mindestabstand<br />
nicht eingehalten werden kann.<br />
Maskenpflicht<br />
auch am Arbeits<br />
Die Vorteile der FFP2-Masken sind unumstritten: Sie<br />
schützen nicht nur andere vor der Ansteckung mit dem<br />
Corona-Virus, sondern auch den Träger selbst. Doch leider<br />
sind hochwertige FFP2-Masken wesentlich teurer<br />
als die sogenannten „Alltagsmasken“. Wer sie bei der Arbeit<br />
tragen muss, darf jedoch auf finanzielle Entlastung<br />
hoffen: Arbeitgeber müssen die Kosten in bestimmten<br />
Fällen nämlich übernehmen.<br />
Arbeitgeber sind aufgrund ihrer Fürsorgepflicht generell<br />
verpflichtet, Arbeitnehmer am Arbeitsplatz vor möglichen<br />
Gefahren zu schützen. Um Mitarbeiter während der Coronapandemie<br />
zu schützen, haben viele Arbeitgeber von<br />
ihrem Weisungsrecht Gebrauch gemacht und eine Maskenpflicht<br />
im Unternehmen eingeführt, an die sich die<br />
Beschäftigten zu halten haben, selbst wenn die länderspezifischen<br />
Regelungen eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz<br />
und im Büro nicht vorsehen. Die Pflichten in den Bundesländern<br />
beziehen sich meist auf Einrichtungen mit Publikumsverkehr,<br />
die FFP2-Pflicht nur auf den Einzelhandel,<br />
Fahrten mit Bus und Bahn und Gottesdienste. Bei privaten<br />
Treffen, auf der Straße oder eben im Büro können weiterhin<br />
auch Stoffmasken getragen werden.<br />
Der Arbeitgeber kann jedoch das Tragen von FFP2-Masken<br />
vorschreiben und zwar auch dann, wenn dies über die landesgesetzlichen<br />
Vorschriften hinausgeht. Doch muss er die Kosten<br />
für diese Arbeitsschutzmaßnahme dann auch übernehmen.<br />
Der Verstoß gegen die Maskenpflicht wird in RLP<br />
im Übrigen mit 50 Euro bestraft.<br />
Masken-Leitfaden<br />
MEDIZINISCHE MASKEN= OP-MASKEN<br />
Sie werden vereinfacht OP-Masken genannt und kommen<br />
normalerweise in Kliniken und beim Arzt zum Einsatz. Die<br />
mehrschichtigen, meist grünen oder blauen Masken bestehen<br />
aus speziellen Kunststoffen, müssen der Norm EN 14683:2019<br />
entsprechen und tragen ein CE-Zeichen. OP-Masken schützen<br />
vor allem andere Menschen vor den Tröpfchen, die man beim<br />
Sprechen, Lachen oder Husten absondert. Der Eigenschutz<br />
vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus ist bei den Masken<br />
begrenzt, wird aber besser, je enger die Maske anliegt. Die Vorteile<br />
gegenüber Alltagsmasken ist in ihrer Struktur begründet:<br />
In den OP-Masken sind spezielle Vliese verarbeitet. Sie haben<br />
damit nicht so große Poren, durch die die Partikel sonst durch-<br />
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