Elbgeflüster März 2022
Das Lifestyle-Magazin für den Landkreis Meißen und Oschatz.
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Foto: Avery Zweckform/spp-o<br />
Wie viel Vollmacht<br />
IST SINNVOLL?<br />
Corona hat grundlegende Fragen noch einmal vor Augen<br />
geführt: Was passiert eigentlich mit mir, wenn ich so krank<br />
bin, dass ich nicht mehr eigenständig entscheiden kann?<br />
Wer bestimmt dann an meiner Stelle und wie weiß deroder<br />
diejenige, was ich möchte? Wer hier nicht vorgesorgt<br />
hat, dem kann es passieren, dass ein gesetzlicher Vertreter<br />
bestimmt wird. Das kann ein naher Angehöriger, aber auch<br />
ein von der Behörde einberufener Vertreter sein. Vorgestaltete<br />
Formulare helfen dabei, keine wichtigen Angaben<br />
zu vergessen und Rechtssicherheit zu gewährleisten.<br />
HELFENDE HÄNDE<br />
Patientenverfügung: Hierin wird festgelegt, welche medizinische Behandlung sich Betroffene in bestimmten<br />
Lebens- und Behandlungssituationen wünschen. Es ist wichtig, die eigenen Wünsche so konkret<br />
wie möglich festzuhalten.<br />
Vorsorgevollmacht: In der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson festgelegt. Diese ist dann die<br />
rechtswirksame Vertretung des Verfassers, wenn dieser nicht mehr eigenständig entscheiden kann.<br />
Betreuungsverfügung: Wer permanent auf Hilfe angewiesen ist, der freut sich über die Zuwendung einer<br />
geschätzten Person. In einer Betreuungsverfügung kann festgelegt werden, wer sich kümmern soll und<br />
wer hingegen auf keinen Fall.<br />
Vom Formularexperten Avery Zweckform (WWW.AVERY-ZWECKFORM.COM/PATIENTENVERFUEGUNG) gibt es<br />
ein Set mit allen drei Formularen, rechtlich geprüft und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung.<br />
INDIVIDUELL<br />
BETREUTES WOHNEN<br />
freie Plätze in<br />
unserer WG verfügbar!<br />
Sie haben Interesse am Konzept<br />
als Mitarbeiter oder als Mitbewohner?<br />
Dann melden Sie sich bei uns und vereinbaren<br />
einen kostenfreien, unverbindlichen Beratungstermin.<br />
Pflegedienst Elblandschwestern · Inh. Kerstin Brunner-Haak · Kurt-Schlosser-Str. 22 · 01591 Riesa<br />
Tel. 03525 / 518110 · info@elblandschwestern.de · www.elblandschwestern.de<br />
elbgeflüster ® MÄRZ <strong>2022</strong> 7