Fuhse-Magazin 5/2022
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Liebe Leserinnen und Leser,
in den Medien ist derzeit viel die
Rede von einem Teilverkauf, welcher
eine Verrentungsvariante
einer Immobilie darstellt. Besonders
angesprochen werden Personen
im Ruhestand, welche eine
Immobilie ihr Eigen nennen und
ihre Rente etwas aufbessern möchten.
Dies ist Thema unserer heutigen
Sprechstunde.
Bei einem Teilverkauf holt sich der
Immobilieneigentümer ein „Teilverkauf-Unternehmen“
als Miteigentümer
mit ins Grundbuch. Dieses
zahlt bis max. 50 % des Immobilienwertes
an den Eigentümer aus.
Der Eigentümer erhält ein lebenslanges
Nießrecht, das bedeutet er
darf in seinem Haus weiter wohnen
oder dieses weiter nutzen
(z.B. als Vermieter). Des Weiteren
soll die Entscheidungshoheit beim
Blutspende – wichtig wie noch nie!
Solidarität mit der Ukraine, Blutspendetermin am 21.03.2021 beim DRK Hänigsen
Der nächste Blutspendetermin des
DRK Hänigsen findet am Montag,
den 21.03.2022 von um 16:00 bis
19:30 Uhr im Schützenheim Hänigsen,
Am Steindamm statt. Hierzu
werden alle Spender herzlich eingeladen!
Die Blutspende findet wie
schon zuvor unter den Coronabedingungen
statt. Leider darf der
Ortsverein noch kein Büfett anbieten,
die Spender bekommen einen
Riegel zur Stärkung und einen 5
Euro Gutschein für den örtlichen
Supermarkt. Getränke werden
natürlich auch gereicht.
Das DRK Hänigsen will dafür sorgen,
dass es nicht an Blut fehlen
soll! Nach aktuellem Stand besteht
der Bedarf in den Krankenhäusern
der Ukraine mehrheitlich in
der Bereitstellung von Blutentnahmesystemen
und weiteren Materialien
für eine Blutspende vor Ort.
Die DRK/BRK-Blutspendedienste
stehen in intensivem Austausch
mit den Kolleginnen und Kollegen
des Ukrainischen Roten Kreuzes
sowie den entsprechenden Stellen
und Blutbanken auf europäischer
Ebene, um die Bedarfe zu bündeln
und entsprechendes Material auf
Anfrage schnellstmöglich zur Verfügung
stellen zu können. Ein
koordiniertes, mit den Einsatzkräften
vor Ort eng abgestimmtes
Vorgehen ist
zwingende Voraussetzung,
damit benötigte
Unterstützung ihr Ziel
auch sicher erreichen kann.
Die DRK/BRK-Blutspendedienste
halten die Unterstützung
mit Materialien zur Durchführung
von Blutspenden in der Ukraine in
der derzeitigen Situation für zielführender
als die Durchführung
von zusätzlichen Blutspendeaktionen
in Deutschland, weil die
Spendebereitschaft in der Ukraine
momentan noch groß ist und
Immobiliensprechstunde
ursprünglichen Eigentümer bleiben.
Soweit erstmal zur Theorie.
Wie sieht aber die Praxis aus, worauf
muss man zwingend achten?
Was hat das Teilverkauf-Unternehmen
davon?
Zunächst muss man ein monatliches
Nutzungsentgeld bezahlen.
Dieses beträgt je nach Anbieter um
die 3 % jährlich vom ausbezahlten
Betrag. Beispiel: 100.000 € Auszahlungsbetrag,
davon 3 % = 3.000 €
= 250 € monatlich. Der Anbieter
selbst nimmt ja auch einen Kredit
auf. Angenommen dieser zahlt
nur 1,25 % Zinsen, dann macht er
mit seiner „Beteiligung“ 1,75 %
Gewinn. Hier kann man nur hoffen,
dass der Anbieter auch immer fleißig
seine Zinsen bezahlt, ansonsten
betreibt im denkbar schlimmsten
Fall dessen Kreditinstitut die
Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie.
Ganz wichtig ist daher, dass
das Nießbrauchrecht erstrangig
vor der Grundschuld des Teilverkauf-Unternehmens
im Grundbuch
eingetragen wird. Da wäre es für
den Immobilienbesitzer einfacher
und wirtschaftlicher, wenn er selber
einen Kredit auf sein Haus
aufnimmt.
Der Wert der Immobilie wird von
einem Gutachter des Anbieters
es aktuell keine Möglichkeit gibt,
Blutkonserven aus Deutschland
sicher und gekühlt an den Bestimmungsort
zu bringen. Sollten verletzte
und verwundete Menschen
aus der Ukraine in Deutschland
medizinisch behandelt und versorgt
werden, gewährleisten die
DRK/BRK-Blutspendedienste
die Belieferung der Kliniken.
Die DRK/BRK-Blutspendedienste
weisen
darauf hin, dass
ein kontinuierlicher
Nachschub an Blutspenden
unerlässlich ist, um auch in
Krisensituationen sofort helfen
zu können. Daher bitten die DRK/
BRK-Blutspendedienste die vielfältigen
Blutspendeangebote generell
und kontinuierlich wahrzunehmen.
Die Blutspende ist auch für neue
Spenderinnen und Spender immer
eine sehr gute Gelegenheit, sich
solidarisch zu engagieren.
geschätzt. Der Eigentümer sollte
sich immer eine zweite unabhängige
Bewertung einholen, auch
wenn der Gutachter dafür ein Honorar
berechnet. Es zahlt sich aus.
In der Regel muss der Immobilienbesitzer
auch weiterhin für alle
Instandhaltungskosten aufkommen.
Dem Teilhaber stehen oftmals
unterschiedliche vertragliche
Einspruchsrechte zu. Wenn es z.B.
um die Vermietung geht.
Dazu kann bezüglich eines späteren
Verkaufs eine Verkaufsvollmacht
nur durch den Anbieter
kommen und eine sogenannte Servicegebühr,
welche schon mal 6 %
netto des Verkaufspreises betragen
kann. Daher: ein Teilverkauf
sollte für alle Vertragsparteien
transparent und fair vertraglich
news
Kirchliche Nachrichten
Katensen
Sonntag, 13. März, Vorstellungsgottesdienst
der Konfirmanden*innen, Pastorin
H. Kück, 09.30 und 11.00 Uhr in
Uetze. Dienstag, 15. März, 19.30 Uhr
Kantorei in der Kirche, 20.00 Uhr Posaunenchor
im KiZ (neues Gemeindehaus).
Mittwoch, 16. März, 18.00 Uhr JuMak in
den Jugendräumen. Samstag, 19. März,
Kinderkirche, das Team, 10.30 Uhr in
Katensen – ENTFÄLLT! Sonntag, 20.
März, Familiengottesdienst, 10.30 Uhr
in Katensen / Pastor T. Anca & Diakonin
K. Lawrenz. Dienstag, 22. März, 19.30
Uhr Kantorei in der Kirche, 20.00 Uhr
Posaunenchor im KiZ (neues Gemeindehaus).
Mittwoch, 23. März, 18.00 Uhr
JuMak in den Jugendräumen. Samstag,
26. März, Kinderkirche, Diakonin
K. Lawrenz und das Team, 10.30 Uhr in
Uetze. Sonntag, 27. März, Gottesdienst,
10.30 Uhr in Uetze / Pastor S. Lahmann.
Dienstag, 29. März, 19.30 Uhr Kantorei
in der Kirche, 20.00 Uhr Posaunenchor
im KiZ (neues Gemeindehaus). Mittwoch,
30. März, 18.00 Uhr JuMak in
den Jugendräumen.
Anzeige
geregelt sein. Der Teilkaufsvertrag
sollte immer von einem vertrauten
und unabhängigen Juristen geprüft
werden.
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Wir beraten Sie gern!
Kontaktieren Sie uns unter der
Rufnummer: 0163 - 6051404
oder schreiben Sie eine E-Mail an:
stefan.lange@langeundlange-immobilien.de
Wir freuen uns darauf, von Ihnen
zu hören und verbleiben mit herzlichen
Grüßen. Iris und Stefan Lange
Die Inhalte der Immobiliensprechstunde sind
unverbindlich und ohne Gewähr. Es handelt
sich um keine Rechtsberatung und erhebt
keinesfalls den Anspruch darauf, eine solche
darzustellen oder zu ersetzen. Für eine
rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte
an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.
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