Heft Mitarbeiterbildung 1/13 - Erzbistum Paderborn
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FORT- UND WEITERBILDUNG<br />
Kostenübernahme und<br />
Arbeitsbefreiung<br />
Das Bildungsangebot bringt Sie in der Ausübung Ihrer beruflichen<br />
Aufgaben weiter? Es besteht ein dienstliches Interesse<br />
daran, dass Sie an dem Bildungsangebot teilnehmen? - Beantragen<br />
Sie Kostenübernahme und Arbeitsbefreiung. Ist die<br />
Maßnahme überwiegend im dienstlichen Interesse, trägt der<br />
Dienstgeber Kosten und Reisekosten. Ist die Maßnahme anteilig<br />
in dienstlichem Interesse, beteiligt sich der Dienstgeber<br />
entsprechend an den Kosten und fördert Sie durch anteilige<br />
Arbeitsbefreiung (siehe KAVO, Anlage 25).<br />
Zum Verfahren<br />
Die Führungskraft und der/die Mitarbeiter/Mitarbeiterin besprechen<br />
den konkreten Fortbildungsbedarf. Sie wählen eine<br />
Bildungsmaßnahme und beantragen eine Förderung. Der Antrag<br />
enthält eine stichhaltige Begründung für die Wahl der<br />
Maßnahme und das mit der Teilnahme angestrebte Ziel, eine<br />
Stellungnahme der Führungskraft zu Art und Umfang des<br />
dienstlichen Interesses an der Förderung der Maßnahme,<br />
Angaben zu den entstehenden Kosten durch die Maßnahme<br />
und ggf. dazu notwendige Dienstreisen sowie zu Art und Umfang<br />
der Bezuschussung durch Dritte sowie ggf. zu erwartender<br />
Einnahmen durch die Maßnahme sowie ein ausführliches<br />
Programm der Maßnahme.<br />
Sind die Voraussetzungen erfüllt, fördert der Anstellungsträger<br />
die Maßnahme entsprechend des dienstlichen Interesses.<br />
Sie haben Fragen zum Verfahren der Fort- und Weiterbildung?<br />
Ihre Ansprechpartner finden Sie auf Seite 72 bis 76.<br />
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