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Heft Mitarbeiterbildung 1/13 - Erzbistum Paderborn

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FORT- UND WEITERBILDUNG<br />

Kostenübernahme und<br />

Arbeitsbefreiung<br />

Das Bildungsangebot bringt Sie in der Ausübung Ihrer beruflichen<br />

Aufgaben weiter? Es besteht ein dienstliches Interesse<br />

daran, dass Sie an dem Bildungsangebot teilnehmen? - Beantragen<br />

Sie Kostenübernahme und Arbeitsbefreiung. Ist die<br />

Maßnahme überwiegend im dienstlichen Interesse, trägt der<br />

Dienstgeber Kosten und Reisekosten. Ist die Maßnahme anteilig<br />

in dienstlichem Interesse, beteiligt sich der Dienstgeber<br />

entsprechend an den Kosten und fördert Sie durch anteilige<br />

Arbeitsbefreiung (siehe KAVO, Anlage 25).<br />

Zum Verfahren<br />

Die Führungskraft und der/die Mitarbeiter/Mitarbeiterin besprechen<br />

den konkreten Fortbildungsbedarf. Sie wählen eine<br />

Bildungsmaßnahme und beantragen eine Förderung. Der Antrag<br />

enthält eine stichhaltige Begründung für die Wahl der<br />

Maßnahme und das mit der Teilnahme angestrebte Ziel, eine<br />

Stellungnahme der Führungskraft zu Art und Umfang des<br />

dienstlichen Interesses an der Förderung der Maßnahme,<br />

Angaben zu den entstehenden Kosten durch die Maßnahme<br />

und ggf. dazu notwendige Dienstreisen sowie zu Art und Umfang<br />

der Bezuschussung durch Dritte sowie ggf. zu erwartender<br />

Einnahmen durch die Maßnahme sowie ein ausführliches<br />

Programm der Maßnahme.<br />

Sind die Voraussetzungen erfüllt, fördert der Anstellungsträger<br />

die Maßnahme entsprechend des dienstlichen Interesses.<br />

Sie haben Fragen zum Verfahren der Fort- und Weiterbildung?<br />

Ihre Ansprechpartner finden Sie auf Seite 72 bis 76.<br />

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