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TRENDYone | Das Magazin – Ulm – April 2022

Pflegeberufe: Riesige Vielfalt unterschiedlicher Karrierewege | Massagepistolen: Entspannung auf Knopfdruck | Autonomes Fahren: Fortbewegung der Zukunft?

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Technik M23<br />

TECHNIK-NEWS<br />

Dating-App Tinder mit<br />

neuer Möglichkeit<br />

US-Nutzer können kriminelle<br />

Vergangenheit prüfen<br />

Die Dating-App Tinder will ihren Nutzern<br />

in den USA die Möglichkeit geben,<br />

die kriminelle Vergangenheit potenzieller<br />

Partner zu prüfen. Tinder-Dachgesellschaft<br />

Match Group erklärte, dass<br />

sie aus der App heraus einen direkten<br />

Zugang zu dem Dienst Garbo herstellen,<br />

der Suchen in der US-Sexualstraftäterkartei<br />

anbietet. Auf Garbo können<br />

Nutzer dann nach Verhaftungen oder<br />

Verurteilungen ihrer potenziellen Partner<br />

suchen.<br />

Garbo-Gründerin Kathryn Kosmides<br />

erklärte, die Ankündigung der Match<br />

Group sei „nur der erste Schritt, um<br />

unsere Mission zu erfüllen, proaktiv<br />

Schaden im digitalen Zeitalter zu verhindern“.<br />

Der Tinder-Muttergesellschaft<br />

zufolge sind je User die ersten<br />

zwei Suchanfragen kostenlos, insgesamt<br />

ist das Angebot auf 500.000<br />

Suchanfragen gedeckelt. Danach soll<br />

eine Suche 2,50 Dollar (2,26 Euro) kosten.<br />

Brüssel untersucht<br />

Vereinbarung<br />

Wettbewerbsverstöße von<br />

Google und Facebook<br />

zu Online-Werbung<br />

Die EU-Kommission in Brüssel untersucht<br />

eine Vereinbarung zwischen den<br />

US-Konzernen Google und der Facebook-Mutter<br />

Meta auf dem digitalen<br />

Werbemarkt auf mögliche Wettbewerbsverstöße.<br />

Sie eröffnete ein offizielles Verfahren.<br />

<strong>Das</strong> „Jedi Blue“ genannte Abkommen<br />

aus dem Jahr 2018 könnte demnach<br />

den Wettbewerb auf einem „bereits<br />

stark konzentrierten digitalen Werbemarkt<br />

eingeschränkt und gestört“ haben.<br />

In dem Abkommen soll Facebook eine<br />

bevorzugte Position bei Online-Versteigerungen<br />

von Google zu Werbeplätzen<br />

bekommen haben. Google ist<br />

bei Online-Werbung auf Websites und<br />

in Apps unangefochtener Marktführer.<br />

Es geht um sogenannte Banner, die an<br />

den Höchstbietenden verkauft werden,<br />

und die erscheinen, wenn ein Nutzer<br />

oder eine Nutzerin eine Webseite aufruft.<br />

Haftung von<br />

Plattformen<br />

BGH verhandelt über<br />

Urheberrechtsverstöße<br />

durch Nutzer<br />

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Ende<br />

Februar in Karlsruhe erneut über die<br />

Haftung von Youtube und dem Sharehoster<br />

Uploaded über Urheberrechtsverletzungen<br />

durch Nutzer verhandelt.<br />

Es war der nächste Schritt in den<br />

Streitfällen, die sich teils seit vielen<br />

Jahren ziehen. Urteile sollen erst im<br />

Juni fallen. (Az. I ZR 140/15 u.a.)<br />

Gegen Youtube klagt der Produzent<br />

der Sängerin Sarah Brightman, gegen<br />

Uploaded klagen die Verwertungsgesellschaft<br />

Gema, Film- und Musikfirmen.<br />

Es geht jeweils um Videos, die<br />

Nutzer hochluden oder - im Fall von<br />

Uploaded - speicherten und auf die andere<br />

Nutzer Zugriff hatten.<br />

In Europa und Deutschland gilt inzwischen<br />

neues Recht; das entsprechende<br />

Gesetz ist in Deutschland im August<br />

2021 in Kraft getreten. Demnach haften<br />

Diensteanbieter für illegal hochgeladene<br />

Inhalte.<br />

Bildquelle: AFP/Archiv / DENIS CHARLET<br />

Bildquelle: AFP / John THYS<br />

Bildquelle: AFP/Archiv / Kirill KUDRYAVTSEV

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