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n KOMMUNALES
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Wo werden Kinder künftig am besten betreut?
14. Juli 2022
Die Verwaltung soll ein Konzept zur Betreuung von Grundschulkindern in Schule und Hort erarbeiten, um den Rechtsanspruch
ab 2026 erfüllen zu können
Von Kathrin Janout | Die
Marschrichtung der Verwaltung
war eindeutig: Der
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
im Grundschulalter
solle zukünftig ausschließlich
von Ganztagsgrundschulen erfüllt
werden. Alle bestehenden
Hortgruppen würden bis
spätestens Juli 2029 auslaufen.
So lautete der Beschlussvorschlag,
den der Schulausschuss
und der Ausschuss für
Generationen, Gleichstellung
und Soziales in gemeinsamer
Sitzung auf den Tisch bekamen.
Aber die Politik folgte
nicht. „Die Rahmenbedingungen
für den Rechtsanspruch
auf Ganztagsbetreuung sind
noch nicht klar“, betonte Wilhelm
Janßen (SPD).„Wir wissen
noch gar nicht, was genau auf
uns zukommt.“ Außerdem gebe
es auch Fälle, in denen Kinder
nach 15.30 Uhr betreut werden
müssten, fügte er hinzu. Dies
würden die Grundschulen nicht
leisten. Die Fraktionen legten
deshalb einen gemeinsamen
Änderungsantrag vor. Die Erfüllung
des Rechtsanspruchs auf
Ganztagsbetreuung im Grundschulalter
solle demnach zwar
vorrangig durch die Angebote
von Ganztagsgrundschulen erfüllt
werden. Die Verwaltung
werde aber beauftragt, in Abstimmung
mit den Grundschulen
weitere Planungen zur entsprechenden
Umsetzung zu erarbeiten,
Angebote für eine Betreuung
nach der schulischen
Ganztagsbetreuung aufzuzeigen
und Lösungsmöglichkeiten
für die Betreuung der Kinder in
den späten Nachmittagsstunden
und den Ferien vorzustellen.
Vor diesem Hintergrund
Brauchen wir neben den Grundschulen Kleibrok und Leuchtenburg weitere Ganztagsschulen in Rastede?
Wie die Betreuung ab 2026 geregelt wird, soll nun erarbeitet werden | Foto: Archiv
solle zu gegebener Zeit eine
Elternbefragung zur Feststellung
der Bedarfe durchgeführt
werden.
Fantasie ist gefragt
„Wir trauen der Verwaltung
zu, gemeinsam mit Schulen und
Horten ein Konzept für ein Angebot
auf die Beine zu stellen,
das nicht nur auf offene Fragen
in der Gesetzgebung guckt, sondern
auf das Kind, auf die qualitativ
hochwertige Umsetzung
von Betreuungsanspruch und
auf die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf“, erklärte Alexander
von Essen (CDU). Das bedeute
auch, auf Ferien zu achten
und auf die Zeit nach 15.30 Uhr.
„Unser aller Ziel ist, eine kinderfreundliche
Gemeinde zu sein.
Da müssen wir jetzt Vorsorge
treffen. Der Rechtsanspruch
schubst uns ein bisschen in die
Richtung, aber es wäre auch
richtig gewesen, wenn wir diesen
Weg einfach so gegangen
wären.“
Evelyn Fisbeck (FDP) stimmte
zu: „Ich finde es wichtig, dass
dieser Rechtsanspruch jetzt
durchgesetzt wird“, betonte sie.
Wenn Kinder im Kindergarten
ganztags untergebracht werden
können, müsse das auch in der
Schule möglich sein. „Ich lege
allergrößten Wert auf das Wort
verlässlich“, fügte sie hinzu. „Wir
müssen Eltern die Möglichkeit
geben, ihrem Job nachgehen zu
können.“ Nicht jeder habe die
Chance, sein Kind um 15.30 Uhr
abzuholen.
„Es ist jetzt Fantasie gefordert“,
wandte sich Horst
Segebade (SPD) an die Verwaltung.
„Wir sind verpflichtet, Perspektiven
aufzuzeigen für die
Kinder, für die Eltern, aber auch
für das Fachpersonal, das sich
mit dieser Aufgabe befasst.“
Das dürfe man bei der Erstellung
eines Konzepts nicht aus
den Augen verlieren, unterstrich
Segebade.
Die Diskussion entfacht, hatte
das Ganztagsförderungsgesetz
(GaFöG), das ab dem Schuljahr
2026/2027 die stufenweise
Einführung des Anspruchs
auf ganztägige Förderung für
Grundschulkinder vorsieht. Ab
August 2026 sollen zunächst
alle Kinder der ersten Klassenstufe
einen Anspruch darauf
haben, ganztägig gefördert
zu werden. Der Anspruch soll
in den Folgejahren um je eine
Klassenstufe ausgeweitet werden,
damit ab August 2029 jedes
Grundschulkind einen Anspruch
auf ganztägige Betreuung hat.
Durch das Gesetz soll eine Betreuungslücke
geschlossen werden,
die nach der Kita für viele
Familien entsteht, sobald die
Kinder eingeschult werden. n
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