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n KOMMUNALES

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Wo werden Kinder künftig am besten betreut?

14. Juli 2022

Die Verwaltung soll ein Konzept zur Betreuung von Grundschulkindern in Schule und Hort erarbeiten, um den Rechtsanspruch

ab 2026 erfüllen zu können

Von Kathrin Janout | Die

Marschrichtung der Verwaltung

war eindeutig: Der

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

im Grundschulalter

solle zukünftig ausschließlich

von Ganztagsgrundschulen erfüllt

werden. Alle bestehenden

Hortgruppen würden bis

spätestens Juli 2029 auslaufen.

So lautete der Beschlussvorschlag,

den der Schulausschuss

und der Ausschuss für

Generationen, Gleichstellung

und Soziales in gemeinsamer

Sitzung auf den Tisch bekamen.

Aber die Politik folgte

nicht. „Die Rahmenbedingungen

für den Rechtsanspruch

auf Ganztagsbetreuung sind

noch nicht klar“, betonte Wilhelm

Janßen (SPD).„Wir wissen

noch gar nicht, was genau auf

uns zukommt.“ Außerdem gebe

es auch Fälle, in denen Kinder

nach 15.30 Uhr betreut werden

müssten, fügte er hinzu. Dies

würden die Grundschulen nicht

leisten. Die Fraktionen legten

deshalb einen gemeinsamen

Änderungsantrag vor. Die Erfüllung

des Rechtsanspruchs auf

Ganztagsbetreuung im Grundschulalter

solle demnach zwar

vorrangig durch die Angebote

von Ganztagsgrundschulen erfüllt

werden. Die Verwaltung

werde aber beauftragt, in Abstimmung

mit den Grundschulen

weitere Planungen zur entsprechenden

Umsetzung zu erarbeiten,

Angebote für eine Betreuung

nach der schulischen

Ganztagsbetreuung aufzuzeigen

und Lösungsmöglichkeiten

für die Betreuung der Kinder in

den späten Nachmittagsstunden

und den Ferien vorzustellen.

Vor diesem Hintergrund

Brauchen wir neben den Grundschulen Kleibrok und Leuchtenburg weitere Ganztagsschulen in Rastede?

Wie die Betreuung ab 2026 geregelt wird, soll nun erarbeitet werden | Foto: Archiv

solle zu gegebener Zeit eine

Elternbefragung zur Feststellung

der Bedarfe durchgeführt

werden.

Fantasie ist gefragt

„Wir trauen der Verwaltung

zu, gemeinsam mit Schulen und

Horten ein Konzept für ein Angebot

auf die Beine zu stellen,

das nicht nur auf offene Fragen

in der Gesetzgebung guckt, sondern

auf das Kind, auf die qualitativ

hochwertige Umsetzung

von Betreuungsanspruch und

auf die Vereinbarkeit von Familie

und Beruf“, erklärte Alexander

von Essen (CDU). Das bedeute

auch, auf Ferien zu achten

und auf die Zeit nach 15.30 Uhr.

„Unser aller Ziel ist, eine kinderfreundliche

Gemeinde zu sein.

Da müssen wir jetzt Vorsorge

treffen. Der Rechtsanspruch

schubst uns ein bisschen in die

Richtung, aber es wäre auch

richtig gewesen, wenn wir diesen

Weg einfach so gegangen

wären.“

Evelyn Fisbeck (FDP) stimmte

zu: „Ich finde es wichtig, dass

dieser Rechtsanspruch jetzt

durchgesetzt wird“, betonte sie.

Wenn Kinder im Kindergarten

ganztags untergebracht werden

können, müsse das auch in der

Schule möglich sein. „Ich lege

allergrößten Wert auf das Wort

verlässlich“, fügte sie hinzu. „Wir

müssen Eltern die Möglichkeit

geben, ihrem Job nachgehen zu

können.“ Nicht jeder habe die

Chance, sein Kind um 15.30 Uhr

abzuholen.

„Es ist jetzt Fantasie gefordert“,

wandte sich Horst

Segebade (SPD) an die Verwaltung.

„Wir sind verpflichtet, Perspektiven

aufzuzeigen für die

Kinder, für die Eltern, aber auch

für das Fachpersonal, das sich

mit dieser Aufgabe befasst.“

Das dürfe man bei der Erstellung

eines Konzepts nicht aus

den Augen verlieren, unterstrich

Segebade.

Die Diskussion entfacht, hatte

das Ganztagsförderungsgesetz

(GaFöG), das ab dem Schuljahr

2026/2027 die stufenweise

Einführung des Anspruchs

auf ganztägige Förderung für

Grundschulkinder vorsieht. Ab

August 2026 sollen zunächst

alle Kinder der ersten Klassenstufe

einen Anspruch darauf

haben, ganztägig gefördert

zu werden. Der Anspruch soll

in den Folgejahren um je eine

Klassenstufe ausgeweitet werden,

damit ab August 2029 jedes

Grundschulkind einen Anspruch

auf ganztägige Betreuung hat.

Durch das Gesetz soll eine Betreuungslücke

geschlossen werden,

die nach der Kita für viele

Familien entsteht, sobald die

Kinder eingeschult werden. n

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