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Ausbildungs-Navi für Schmalkalden, Meiningen und Suhl 2023

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Vorbereitet<br />

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Was steht in deinem <strong>Ausbildungs</strong>vertrag<br />

Die Inhalte des <strong>Ausbildungs</strong>vertrages werden vom Berufsbildungsgesetz (BBiG, § 11) detailliert vorgeschrieben:<br />

» <strong>Ausbildungs</strong>beruf, inhaltliche <strong>und</strong> zeitliche Gliederung der Berufsausbildung<br />

» Beginn <strong>und</strong> Dauer der Berufsausbildung<br />

» <strong>Ausbildungs</strong>maßnahmen außerhalb der <strong>Ausbildungs</strong>stätte<br />

» Dauer der täglichen Arbeitszeit<br />

» Dauer der Probezeit<br />

» Zahlung <strong>und</strong> Höhe der <strong>Ausbildungs</strong>vergütung<br />

» Dauer des Urlaubs<br />

» Bedingungen der Kündigung<br />

WIE VIEL URLAUB STEHT MIR ZU?<br />

Jeder Azubi hat Anspruch auf Urlaub in der Ausbildung. Im <strong>Ausbildungs</strong>vertrag steht, wie viel Urlaubstage es pro Jahr gibt.<br />

Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht <strong>und</strong> das Jugendarbeitsschutzgesetz <strong>für</strong> Minderjährige<br />

bestimmt. Jugendliche unter 16 Jahren müssen mindestens 30 Werktage Urlaub bekommen, unter 17-Jährige mindestens<br />

27 Werktage <strong>und</strong> Azubis unter 18 Jahren stehen mindestens 25 Werktage Urlaub zu. Erwachsene Auszubildende haben<br />

nach dem B<strong>und</strong>esurlaubsgesetz einen Anspruch auf 24 Werktage pro Jahr. Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch<br />

vorsehen, der dann auch <strong>für</strong> die Auszubildenden gilt.<br />

WIE LANGE HABE ICH PROBEZEIT?<br />

Das Berufsbildungsgesetz § 20 legt fest, dass die Probezeit in der Ausbildung mindestens 1 Monat <strong>und</strong> höchstens 4 Monate<br />

betragen darf. Die Probezeit steht am Anfang der Ausbildung <strong>und</strong> dient dem gegenseitigen Kennenlernen von Azubi <strong>und</strong><br />

<strong>Ausbildungs</strong>betrieb. So kannst du überprüfen, ob du den <strong>für</strong> dich richtigen Beruf gewählt hast. Während der Probezeit<br />

kannst du sowohl als Azubi, als auch der Betrieb von heute auf morgen <strong>und</strong> ohne Begründung das <strong>Ausbildungs</strong>verhältnis<br />

schriftlich kündigen.

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