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Vivit_2021_Ausgabe-3

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RATGEBER

Schlichten

statt streiten

Anerkannte Organisationen helfen, Differenzen außergerichtlich beizulegen

Foto: Андрей Яланский – stock.adobe.com

Die Hausratversicherung will den

Wasserschaden nicht zahlen?

Die Reparatur-Rechnung des Familienautos

ist viel höher als der

Kostenvoranschlag? Oft bleibt

auf den ersten Blick nur der Gang

zum Rechtsanwalt, wenn man sein Recht gegen

den Widerstand anderer durchsetzen muss.

Aber der kostet Geld und ein Gerichtsverfahren

kann auch noch sehr lange dauern. Die Alternative:

die Verbraucherschlichtung.

Grundlage ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

(VSBG). Es stellt sicher, dass Verbraucher

und Unternehmen Streitigkeiten aus

Verbraucherverträgen auch außergerichtlich

und vor allem kostenlos beilegen können. Dabei

prüft die Schlichtungsstelle in der Regel den

Antrag und erstellt – wenn die andere Partei der

Schlichtung zugestimmt hat – innerhalb von 90

Tagen einen Vorschlag zur Einigung. Der Vorschlag

ist kein bloßer Kompromiss. Er ist zwar

nicht bindend, aber meistens ist der Sachverhalt

dann rechtlich so weit geklärt, dass sich ein Gerichtsverfahren

erübrigt.

Eine Schlichtungsstelle für jeden Streit

Für viele Bereiche wie den Bahn-, Bus- oder

Fernbusverkehr, Bankdienstleistungen oder Ärger

mit den Energieversorgern gibt es spezielle

Schlichtungsstellen. Falls es keine spezifi sche

Schlichtungsstelle für eine bestimmte Unternehmensbranche

gibt, können sich Betroffene

an die Universalschlichtungsstelle des Bundes

(www.verbraucher-schlichter.de) wenden. Sie

gibt Auskunft zu den zuständigen Stellen, beantwortet

ganz individuell Fragen oder übernimmt

die Schlichtung unter Umständen sogar

selbst. Anträge können formlos online, per Post

oder per Fax gestellt werden. Ein Vor-Ort-Termin

ist nicht nötig.

INFO

Das Bundesamt

für Justiz bietet

Listen der Verbraucherschlichtungsstellen

in

ganz Europa im

Internet: www.

bundesjustizamt.

de (Suchbegriff:

Liste der Verbraucherschlichtungsstellen).

Zudem

gibt es ein Portal

zur Online-Streitbeilegung:

https://

ec.europa.eu,

Suchbegriff:

Online-Streitbeilegung.

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