Vivit_2021_Ausgabe-3
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RATGEBER
Drohnen: Neue Regeln
für den Freiluftspaß
Was Hobbypiloten jetzt beachten müssen
Fotos: Krakenimages.com/Ruslan Ivantsov – stock.adobe.com
Sie sehen aus wie kleine Hubschrauber,
einige verfügen über eine Kamera,
einfachere Modelle werden
auf Sicht geflogen: Unbemannte,
ferngesteuerte Drohnen kommen
nicht nur in der Landwirtschaft, bei
Polizei und Feuerwehr, für Inspektionsfl üge und
im Katastrophenschutz zum Einsatz – auch als
Racecopter bei Sportwettkämpfen oder als Filmund
Fotodrohne für Profi s und ambitionierte
Amateure sind sie immer beliebter. Nach Schätzung
der Deutschen Flugsicherung (DFS) sind in
Deutschland bereits rund eine Million Drohnen
verkauft worden. Tendenz: deutlich steigend.
Höchste Zeit also, im Luftraum einheitlich für
Ordnung zu sorgen. Deshalb gelten jetzt neue
Regelungen für den Betrieb von Drohnen. Sie lösen
die seit 2017 gültigen Regeln ab und gelten in
der gesamten EU, Norwegen, Liechtenstein und
in der Schweiz.
Einteilung in Kategorien und Klassen
Die neu aufgelegte „Durchführungsverordnung
2019/947“ unterscheidet drei Drohnenkategorien.
Eine Drohne gilt als „offen“, wenn sie weniger
als 25 Kilogramm wiegt, maximal 120 Meter
hoch fliegt, innerhalb der Sichtweite des Piloten
betrieben wird und keine gefährlichen Gegenstände
mitführt oder abwirft. Außerdem gilt
für den Piloten ein Mindestalter von 16 Jahren.
Eine Drohne ist „speziell“, wenn sie mehr als 25
Kilogramm Startmasse aufweist, wenn sie außerhalb
der Sichtweite des Piloten im Einsatz ist
oder auf eine andere Weise Merkmale der Kategorie
„offen“ überschreitet.
In der Kategorie „offen“ wiederum gibt es zwei
Unterklassen: Sie unterscheiden sich nicht nur
im Gewicht der Drohne, sondern auch in den
Regeln für deren Gebrauch. Doch damit nicht
genug. Drohnen, die nach EU-Regularien zertifi
ziert wurden, werden nun zusätzlich in fünf