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Zur Lage der Nation Being Queer BAföG Dschungel AStA Keller

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tung einer Rahmenprüfungsordnung […]<br />

vielmehr als Chance zu sehen, Antworten<br />

auf zentrale Fragen, welche für alle Fachbereiche<br />

von Bedeutung sind, einheitlich<br />

regeln zu können.“ 2 Das Präsidium wolle in<br />

<strong>der</strong> „zentralen Frage“ rund um das Thema<br />

Prüfungsordnung eine einheitliche Hochschule<br />

formen und damit zur Abrundung<br />

des äußeren Erscheinungsbildes beitragen.<br />

Man wolle aber auch den Fachbereichen<br />

durchaus Handlungsspielraum und Freiräume<br />

zur individuellen Gestaltung lassen.<br />

Die Befürchtung, den Organen, Gremien<br />

und dem Verwaltungsapparat <strong>der</strong> Fachbereiche<br />

entstünde durch die mit <strong>der</strong> Verabschiedung<br />

einer Rahmenprüfungsordnung<br />

einhergehenden Anpassung bestehen<strong>der</strong><br />

Regelungen ein unverhältnismäßig hohes<br />

Maß an zusätzlichem Aufwand, konnte<br />

ausgeräumt werden, indem <strong>der</strong> Entwurf<br />

<strong>der</strong> Rahmenprüfungsordnung den Fachbereichen<br />

vieles optional eigenverantwortlich<br />

überlasst.<br />

Hervorhebenswert ist in diesem Kontext,<br />

daß studentische Argumente im Senat<br />

auf wenig Resonanz gestoßen sind. Für<br />

Studierende repressive Regelungen<br />

finden in <strong>der</strong> am 10.10.2011<br />

durch den Senat verabschiedeten Rahmenprüfungsordnung<br />

einen festen Platz.<br />

Beson<strong>der</strong>s umstrittene Punkte sind auf die<br />

Fachbereiche als Optionen zur Eigengestaltung<br />

bzw. als Handlungspielraum abgewälzt<br />

worden, so daß den studentischen<br />

Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> einzelnen Fachbereichsräte<br />

hier eine beson<strong>der</strong>e Rolle zukommen wird.<br />

Auf Fachbereichsebene soll so entschieden<br />

werden,<br />

- ob in <strong>der</strong> jeweiligen Prüfungsordnung<br />

eine Freiversuchsregelung Anwendung<br />

findet. Für den Fall, daß <strong>der</strong> Fachbereichsrat<br />

eine solche Regelung beschließt,<br />

darf den Studierenden nur ein<br />

Freiversuch im gesamten Studienverlauf<br />

gewährt werden und dies begrenzt auf<br />

die ersten beiden Semester.<br />

- ob in <strong>der</strong> jeweiligen Prüfungsordnung<br />

die Möglichkeit einer (mündlichen)<br />

Ergänzungsprüfung Berücksichtigung<br />

findet. Im Falle, daß <strong>der</strong> Fachbereichs-<br />

2) Protokoll <strong>der</strong> 390. Sitzung des Senats <strong>der</strong> Hochschule Nie<strong>der</strong>rhein am 04.07.2011 51

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