VerbandsNachrichten 3 I 2022
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<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3 I <strong>2022</strong> // Europa<br />
« „Steuerberater müssen die<br />
Möglichkeit haben, die<br />
Rechnungsdaten einer<br />
erstellten Rechnung in<br />
Realtime zu erhalten. Nur<br />
dann können sie gegenüber<br />
den Finanzbehörden weiter<br />
ihre Stellung als Garant<br />
für die Richtigkeit der<br />
Umsatzsteueranmeldung<br />
ausüben.“ »<br />
DStV-Vizepräsident<br />
WP/StB Christian Böke<br />
DStV-Vizepräsident WP/StB Christian Böke im Gespräch mit Patrice Pillet, Referatsleiter<br />
Mehrwertsteuer der EU-Kommission und Dr. Andreas Strub, Referatsleiter Steuerpolitik des<br />
EU-Rats<br />
Während Philippe Pillet, der Vertreter der<br />
EU-Kommission, offen ließ, inwieweit<br />
ein zentrales E-Invoicing-System innerhalb<br />
der EU zum Einsatz kommen könnte,<br />
sprach sich Christian Böke dafür aus, dass<br />
der europäische Gesetzgeber lediglich<br />
einen groben Rechtsrahmen vorgeben<br />
solle, der die bisherigen Innovationen<br />
der Mitgliedstaaten berücksichtigen solle.<br />
Im weiteren Verlauf debattierten die Podiumsteilnehmer<br />
über Clearingstellen,<br />
die Datenhaltung der Rechnungsdaten<br />
im europäischen Kontext und die künftige<br />
Entwicklung von E-Invoicing und Clearing-Lösungen.<br />
Auch die Rolle der Steuerberater bei der<br />
Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter<br />
wurde diskutiert. Einigkeit bestand darin,<br />
dass E-Invoicing den Transformationsprozess<br />
in den Kanzleien erheblich beschleunigen<br />
dürfte. Insbesondere würden sich<br />
die klassischen Buchhaltungsaufgaben<br />
hin zu einer analytischen Dienstleistung<br />
entwickeln.<br />
Das Video zur Podiumsdiskussion kann<br />
unter www.germantaxadvisers.eu/de/<br />
events angesehen werden.<br />
•<br />
// Umfassender Rechtsrahmen für Kryptowerte vereinbart<br />
Das EU-Parlament und der EU-<br />
Rat haben eine vorläufige Einigung<br />
über die Verordnung<br />
über Märkte für Kryptowerte<br />
(MiCA) erzielt. Damit wird ein europäischer<br />
Rechtsrahmen für den Kryptomarkt<br />
geschaffen, der weitere Innovationen auf<br />
einer sicheren und soliden Grundlage ermöglicht.<br />
MiCA verpflichtet Anbieter von Krypto-<br />
Dienstleistungen, die Vorgaben zum<br />
Schutz der Wallets von Verbrauchern umzusetzen.<br />
In Zukunft benötigen Anbieter<br />
von Krypto-Dienstleistungen deshalb eine<br />
Zulassung, um in Europa ihren Geschäften<br />
nachgehen zu können. Die Zulassung ist<br />
von den nationalen Finanzaufsichtsbehörden<br />
innerhalb von drei Monaten nach<br />
der Beantragung auszustellen.<br />
Außerdem müssen Anbieter die Umweltbilanz<br />
der von ihnen ausgegebenen<br />
Assets angeben. Dazu soll die EU-Kommission<br />
innerhalb von zwei Jahren einen<br />
Bericht über die Umweltauswirkungen<br />
von Kryptowährungen erarbeiten und<br />
Mindeststandards für die Nachhaltigkeit<br />
der Assets formulieren.<br />
MiCA wird den Kryptomarkt europaweit<br />
einheitlich regulieren und Risiken im Zusammenhang<br />
mit Verbraucherschutz,<br />
Marktintegrität und Finanzstabilität reduzieren.<br />
Sie setzt laut dem französischen<br />
Wirtschafts und Finanzminister Bruno le<br />
Maire dem „wilden Westen der Kryptowährungen“<br />
ein Ende.<br />
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