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VerbandsNachrichten 3 I 2022

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<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3 I <strong>2022</strong> // Europa<br />

« „Steuerberater müssen die<br />

Möglichkeit haben, die<br />

Rechnungsdaten einer<br />

erstellten Rechnung in<br />

Realtime zu erhalten. Nur<br />

dann können sie gegenüber<br />

den Finanzbehörden weiter<br />

ihre Stellung als Garant<br />

für die Richtigkeit der<br />

Umsatzsteueranmeldung<br />

ausüben.“ »<br />

DStV-Vizepräsident<br />

WP/StB Christian Böke<br />

DStV-Vizepräsident WP/StB Christian Böke im Gespräch mit Patrice Pillet, Referatsleiter<br />

Mehrwertsteuer der EU-Kommission und Dr. Andreas Strub, Referatsleiter Steuerpolitik des<br />

EU-Rats<br />

Während Philippe Pillet, der Vertreter der<br />

EU-Kommission, offen ließ, inwieweit<br />

ein zentrales E-Invoicing-System innerhalb<br />

der EU zum Einsatz kommen könnte,<br />

sprach sich Christian Böke dafür aus, dass<br />

der europäische Gesetzgeber lediglich<br />

einen groben Rechtsrahmen vorgeben<br />

solle, der die bisherigen Innovationen<br />

der Mitgliedstaaten berücksichtigen solle.<br />

Im weiteren Verlauf debattierten die Podiumsteilnehmer<br />

über Clearingstellen,<br />

die Datenhaltung der Rechnungsdaten<br />

im europäischen Kontext und die künftige<br />

Entwicklung von E-Invoicing und Clearing-Lösungen.<br />

Auch die Rolle der Steuerberater bei der<br />

Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter<br />

wurde diskutiert. Einigkeit bestand darin,<br />

dass E-Invoicing den Transformationsprozess<br />

in den Kanzleien erheblich beschleunigen<br />

dürfte. Insbesondere würden sich<br />

die klassischen Buchhaltungsaufgaben<br />

hin zu einer analytischen Dienstleistung<br />

entwickeln.<br />

Das Video zur Podiumsdiskussion kann<br />

unter www.germantaxadvisers.eu/de/<br />

events angesehen werden.<br />

•<br />

// Umfassender Rechtsrahmen für Kryptowerte vereinbart<br />

Das EU-Parlament und der EU-<br />

Rat haben eine vorläufige Einigung<br />

über die Verordnung<br />

über Märkte für Kryptowerte<br />

(MiCA) erzielt. Damit wird ein europäischer<br />

Rechtsrahmen für den Kryptomarkt<br />

geschaffen, der weitere Innovationen auf<br />

einer sicheren und soliden Grundlage ermöglicht.<br />

MiCA verpflichtet Anbieter von Krypto-<br />

Dienstleistungen, die Vorgaben zum<br />

Schutz der Wallets von Verbrauchern umzusetzen.<br />

In Zukunft benötigen Anbieter<br />

von Krypto-Dienstleistungen deshalb eine<br />

Zulassung, um in Europa ihren Geschäften<br />

nachgehen zu können. Die Zulassung ist<br />

von den nationalen Finanzaufsichtsbehörden<br />

innerhalb von drei Monaten nach<br />

der Beantragung auszustellen.<br />

Außerdem müssen Anbieter die Umweltbilanz<br />

der von ihnen ausgegebenen<br />

Assets angeben. Dazu soll die EU-Kommission<br />

innerhalb von zwei Jahren einen<br />

Bericht über die Umweltauswirkungen<br />

von Kryptowährungen erarbeiten und<br />

Mindeststandards für die Nachhaltigkeit<br />

der Assets formulieren.<br />

MiCA wird den Kryptomarkt europaweit<br />

einheitlich regulieren und Risiken im Zusammenhang<br />

mit Verbraucherschutz,<br />

Marktintegrität und Finanzstabilität reduzieren.<br />

Sie setzt laut dem französischen<br />

Wirtschafts und Finanzminister Bruno le<br />

Maire dem „wilden Westen der Kryptowährungen“<br />

ein Ende.<br />

•<br />

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