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für den sozialen Wohnungsbau zu reservieren.<br />

wenn die Flächen mehrheitlich im<br />

Besitz der Stadt sind«. Die Baulandrichtlinie<br />

helfe <strong>das</strong> Ziel der<br />

Preisdämpfung zu erreichen. Sehr<br />

zufrieden über <strong>das</strong> Ergebnis äußerten<br />

sich ebenfalls Alwin Wedler<br />

(Bündnisgrüne), Simon Gerhard<br />

(FDP), Michael Fischer, (SPD) und<br />

Günter Arlt (Freie Linken). Der Vertreter<br />

der »Freien Linken« hätte<br />

sich allerdings noch mehr sozialen<br />

Wohnungsbau gewünscht.<br />

Grundstücke mehrheitlich<br />

in kommunaler Hand<br />

»Um Bauleitplanverfahren im Außenbereich<br />

einzuleiten, müssen<br />

sich mindestens 75 % des Baulandes<br />

in kommunaler Hand befinden.<br />

Ziel ist es, den Grundstückgebern<br />

einen Anreiz zu schaffen, die<br />

Flächen an die Stadt zu veräußern.<br />

Diese Flächen (Baugrundstücke),<br />

welche sich dann in kommunalen<br />

Besitz befinden, vergibt die<br />

Kommune nach städtischen Vergabekriterien.<br />

Andererseits würde<br />

bei einer denkbaren Veräußerung<br />

des gesamten Gebietes an einen<br />

Investor keine Entwicklung des benötigten<br />

Bebauungsplanes mehr<br />

erfolgen. Die Grundstücke verblieben<br />

in ihrer Nutzbarkeit als landwirtschaftliche<br />

Flächen. Spekulationen<br />

wird dadurch unmittelbar<br />

der Boden entzogen.<br />

Für Flächen im Innenbereich,<br />

wenn sie größer als 2500 m² sind,<br />

gelten dieselben Richtlinien wie<br />

im Außenbereich. Bei kleineren<br />

Flächen ist kein kommunaler Anteil<br />

erforderlich. Es besteht eine<br />

Bauverpflichtung innerhalb von<br />

drei Jahren nach Rechtskraft des<br />

Bebauungsplanes.<br />

Quoten für den Wohnungsbau<br />

und Vergabe<br />

Die finale Bestimmung, wer auf<br />

den von der Stadt angebotenen<br />

Grundstücken wohnt und wer<br />

Nutznießer dieser Vergaben wird,<br />

regeln die von dem Arbeitskreis<br />

gefassten Vergaberichtlinien. Sie<br />

wurden Anfang September ’22<br />

vom AK dem Ausschuss für Grundstücke<br />

und Gebäude vorgelegt und<br />

dort beschlossen. »Hervorzuheben<br />

ist die Berücksichtigung von Bedarfsgruppen,<br />

die heute potentiell<br />

schlechter zum Zuge kommen.<br />

Das sind Berufsstarter und junge<br />

Familien. Diese wollen wir mit<br />

Vergaberichtlinien, aber auch mit<br />

innovativen Wohnformen ansprechen«,<br />

betonte Thomas Mader.<br />

Im Detail: 50 % der Wohnungen<br />

in einem Baugebiet sind im<br />

frei finanzierten Wohnungsbau<br />

zu errichten. Die Zuteilung erfolgt<br />

zur Hälfte im Losverfahren. Einige<br />

der Teilnahmebedingungen: Die<br />

Kaufinteressenten müssen seit<br />

mindestens 1 Jahr mit dem ersten<br />

Wohnsitz in RWD gemeldet sein<br />

und sie bilden eine Familie bzw.<br />

Lebens- oder Verantwortungsgemeinschaft<br />

mit wenigstens einem<br />

Kind. Die zweite Hälfte wird durch<br />

einen freien Verkauf vermarktet.<br />

20 % der Wohnungen umfassen<br />

den traditionellen öffentlich geförderten<br />

Wohnungsbau (sozialer<br />

Wohnungsbau). 10 % sind für<br />

Personen bestimmt, die durch den<br />

Bezug der Wohnung eine öffentlich<br />

geförderte Wohnung freimachen.<br />

Und weitere 20 % werden<br />

für unterschiedliche Wohnformen<br />

und Finanzierungwege (Konzeptvergabe)<br />

eingesetzt, z. B. genossenschaftlicher<br />

Wohnungsbau,<br />

Mehrgenerationenwohnen, Baugemeinschaften.<br />

Start<br />

»Aus dem einstimmigen Wollen<br />

möchten wir jetzt endlich ins Machen<br />

kommen«, sprach Thomas<br />

Mader die Anwendung der Richtlinien<br />

an. Sie treten mit dem noch<br />

am 26. September zu fassenden<br />

Ratsbeschluss in Kraft.<br />

Raimund Kemper<br />

Ihr Dach ist<br />

unsere Leidenschaft!<br />

<br />

<br />

Das Stadtgespräch<br />

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