das-stadtgespraech-ausgabe-Oktober-2022
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für den sozialen Wohnungsbau zu reservieren.<br />
wenn die Flächen mehrheitlich im<br />
Besitz der Stadt sind«. Die Baulandrichtlinie<br />
helfe <strong>das</strong> Ziel der<br />
Preisdämpfung zu erreichen. Sehr<br />
zufrieden über <strong>das</strong> Ergebnis äußerten<br />
sich ebenfalls Alwin Wedler<br />
(Bündnisgrüne), Simon Gerhard<br />
(FDP), Michael Fischer, (SPD) und<br />
Günter Arlt (Freie Linken). Der Vertreter<br />
der »Freien Linken« hätte<br />
sich allerdings noch mehr sozialen<br />
Wohnungsbau gewünscht.<br />
Grundstücke mehrheitlich<br />
in kommunaler Hand<br />
»Um Bauleitplanverfahren im Außenbereich<br />
einzuleiten, müssen<br />
sich mindestens 75 % des Baulandes<br />
in kommunaler Hand befinden.<br />
Ziel ist es, den Grundstückgebern<br />
einen Anreiz zu schaffen, die<br />
Flächen an die Stadt zu veräußern.<br />
Diese Flächen (Baugrundstücke),<br />
welche sich dann in kommunalen<br />
Besitz befinden, vergibt die<br />
Kommune nach städtischen Vergabekriterien.<br />
Andererseits würde<br />
bei einer denkbaren Veräußerung<br />
des gesamten Gebietes an einen<br />
Investor keine Entwicklung des benötigten<br />
Bebauungsplanes mehr<br />
erfolgen. Die Grundstücke verblieben<br />
in ihrer Nutzbarkeit als landwirtschaftliche<br />
Flächen. Spekulationen<br />
wird dadurch unmittelbar<br />
der Boden entzogen.<br />
Für Flächen im Innenbereich,<br />
wenn sie größer als 2500 m² sind,<br />
gelten dieselben Richtlinien wie<br />
im Außenbereich. Bei kleineren<br />
Flächen ist kein kommunaler Anteil<br />
erforderlich. Es besteht eine<br />
Bauverpflichtung innerhalb von<br />
drei Jahren nach Rechtskraft des<br />
Bebauungsplanes.<br />
Quoten für den Wohnungsbau<br />
und Vergabe<br />
Die finale Bestimmung, wer auf<br />
den von der Stadt angebotenen<br />
Grundstücken wohnt und wer<br />
Nutznießer dieser Vergaben wird,<br />
regeln die von dem Arbeitskreis<br />
gefassten Vergaberichtlinien. Sie<br />
wurden Anfang September ’22<br />
vom AK dem Ausschuss für Grundstücke<br />
und Gebäude vorgelegt und<br />
dort beschlossen. »Hervorzuheben<br />
ist die Berücksichtigung von Bedarfsgruppen,<br />
die heute potentiell<br />
schlechter zum Zuge kommen.<br />
Das sind Berufsstarter und junge<br />
Familien. Diese wollen wir mit<br />
Vergaberichtlinien, aber auch mit<br />
innovativen Wohnformen ansprechen«,<br />
betonte Thomas Mader.<br />
Im Detail: 50 % der Wohnungen<br />
in einem Baugebiet sind im<br />
frei finanzierten Wohnungsbau<br />
zu errichten. Die Zuteilung erfolgt<br />
zur Hälfte im Losverfahren. Einige<br />
der Teilnahmebedingungen: Die<br />
Kaufinteressenten müssen seit<br />
mindestens 1 Jahr mit dem ersten<br />
Wohnsitz in RWD gemeldet sein<br />
und sie bilden eine Familie bzw.<br />
Lebens- oder Verantwortungsgemeinschaft<br />
mit wenigstens einem<br />
Kind. Die zweite Hälfte wird durch<br />
einen freien Verkauf vermarktet.<br />
20 % der Wohnungen umfassen<br />
den traditionellen öffentlich geförderten<br />
Wohnungsbau (sozialer<br />
Wohnungsbau). 10 % sind für<br />
Personen bestimmt, die durch den<br />
Bezug der Wohnung eine öffentlich<br />
geförderte Wohnung freimachen.<br />
Und weitere 20 % werden<br />
für unterschiedliche Wohnformen<br />
und Finanzierungwege (Konzeptvergabe)<br />
eingesetzt, z. B. genossenschaftlicher<br />
Wohnungsbau,<br />
Mehrgenerationenwohnen, Baugemeinschaften.<br />
Start<br />
»Aus dem einstimmigen Wollen<br />
möchten wir jetzt endlich ins Machen<br />
kommen«, sprach Thomas<br />
Mader die Anwendung der Richtlinien<br />
an. Sie treten mit dem noch<br />
am 26. September zu fassenden<br />
Ratsbeschluss in Kraft.<br />
Raimund Kemper<br />
Ihr Dach ist<br />
unsere Leidenschaft!<br />
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Das Stadtgespräch<br />
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