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Mitteilungsblatt Wendelstein+Schwanstetten - Dezember 2022

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PARTEIEN

BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN Wendelstein

Ökoausgleichsflächen - klingt gut, oder?

Aktuell ist im Zusammenhang mit dem

geplanten ICE-Ausbesserungswerk, das in

oder um Wendelstein in den Reichswald

gebaut werden soll, immer wieder die Rede

von Ausgleichsflächen, juristisch korrekt:

Kompensationsflächen.

Was steckt dahinter?

Durch Baumaßnahmen wie Straßen, Stromtrassen

oder eben auch ein ICE-Ausbesserungswerk,

geht immer mehr Natur

verloren. Die verlorenen Flächen müssen

seit 2001 verpflichtend an anderer Stelle

ausgeglichen, also kompensiert werden.

Dementsprechend sind auf anderen Flächen

Maßnahmen durchzuführen, um die ökologische

Qualität dieser Flächen deutlich zu

steigern. Die somit ökologisch höherwertigen

Flächen sollen die Beeinträchtigungen

von Natur und Landschaft "ausgleichen"

und sind zu sichern und zu erhalten. Im Falle

von Eingriffen in den Bannwald müssen

diese Flächen sogar an den vorhandenen

Bannwald angrenzen (Art 9 Abs (6) S. 2 Bay

WaldG).

Wie sieht die Praxis aus?

In der Praxis werden oftmals Streuobstwiesen

und Blühwiesen als Ausgleichsfläche

angelegt. Diese müssen dann jedoch

gepflegt werden. Auch Ersatzaufforstungen

gelten als Ausgleich, ebenso die Renaturierung

von Stillgewässern wie Teichen,

Weihern, Tümpeln und Altwässern und

vieles mehr. Dafür gibt es die „Verordnung

über die Kompensation von Eingriffen in

Natur und Landschaft“.

Wo liegen die Probleme?

Diverse wissenschaftlichen Arbeiten weisen

darauf hin, dass gesetzlich vorgeschriebenen

Kompensationsmaßnahmen häufig

nur unzureichend oder gar nicht umgesetzt

werden. Nur bei etwa einem Viertel der

Ausgleichs- und Ersatzflächen in Bayern

entspricht die Qualität dem Zustand, der in

der Eingriffsgenehmigung festgelegt wurde.

In vielen Fällen werden die Kompensationsmaßnahmen

sogar überhaupt nicht umgesetzt.

Die Kontrolldichte ist gering, oftmals

fehlt es den zuständigen Landratsämtern

schlicht an Personal.

Quelle: https://www.lbv.de/naturschutz/

standpunkte/ausgleichsflaechen/faqausgleichsflaechen/,

Auch erfolgen Ausgleichsmaßnahmen oft

nicht vor Ort. Das reduziert den Wert der

Ausgleichsmaßnahmen – die meisten Tiere

wie Fledermäuse oder Kreuzkröten werden

nicht umziehen können. Ebenso nutzt dem

Wendelsteiner Naherholungssuchenden

die neue Ökofläche 30 km weiter nicht viel.

Weder kühlt die sein Mikroklima, noch kann

er dort ohne größeren Aufwand joggen oder

spazieren gehen.

Ein weiteres Problem ist die zeitliche Befristung.

Ausgleichsflächen werden meist nur

für 25 Jahre festgeschrieben, nach Ablauf

der Zeit werden sie oft nicht mehr erhalten,

sondern anderweitig, etwa wieder als Acker

oder Weide, verwendet. Gerade bei der

Schaffung von Waldflächen sind 25 Jahre

kein sinnvoller Zeitraum – im Extremfall

kann der Grundstücksbesitzer den Ersatzwald

nach Ablauf der Frist ernten und die

Fläche im Rahmen der Wiederaufforstung

erneut als Ausgleichsfläche zur Verfügung

stellen.

Herrn MGR Mändl vor Ort.

Fazit:

Ausgleichsflächen sind nur der zweitbeste

Weg. Besser ist es fast immer, den Eingriff

zu vermeiden oder zu minimieren. Das gilt

umso mehr, je wertvoller die vernichtete

Fläche ist. Einen Eingriff in den Bannwald

vor Ort auszugleichen dürfte kann mangels

verfügbarer angrenzender Flächen nur

schwer gelingen.

Martin Mändl

Dipl. Verwaltungswirt (FH), Rechtsanwalt

Fraktionssprecher BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN

im Marktgemeinderat Wendelstein

Dezember 2022

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