Reichswaldblatt - Dezember 2022
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AUS DEM FEUCHTER RATHAUS
Neubürgerempfang im Oktober
Rund 50 Neubürgerinnen und
-bürger wurden von Erstem
Bürgermeister Jörg Kotzur in der
Reichswaldhalle Feucht bei einem
Gläschen Sekt und Häppchen
begrüßt.
Mit aktuellen Informationen und bei
Gesprächen mit Politik und Verwaltung
wurde ihnen ihr neuer Wohnort
in lockerer Runde vorgestellt.
Wenn der Winter kommt…
Schippen, Streusalz oder Sand? Was müssen Mieter und Hauseigentümer
tun, wenn der erste Schnee fällt? Was ist zu beachten, wenn der Regen
zu Eisregen wird? Eine wichtige Info vorneweg: Die Gemeindeverwaltung
bittet im Hinblick auf Umwelt und Artenschutz, Streusalz nur bei
wirklich extremen Witterungsbedingungen zu verwenden.
Es dürfen im Grunde nur abstumpfende Mittel wie z.B. Splitt und Sand benutzt
werden. Der Markt Feucht hat hierfür Streugut-Behälter aufgestellt, um so die
Bürgerinnen und Bürger beim Winterdienst etwas zu unterstützen. Auftauende
Mittel wie Salz dürfen nur in Ausnahmefällen verwendet werden, zum Beispiel
an gefährlichen Stellen (Treppen, Rampen) oder bei Eisregen.
Wenn es geschneit hat, muss man werktags zwischen 7.00 und 21.00 Uhr
Schnee räumen, an Sonn- und Feiertagen zwischen 8.00 und 21.00 Uhr. Jeder
Eigentümer und ggf. Mieter muss in dieser Zeit die Wege im Winter frei halten
– indem er regelmäßig räumt, Splitt oder Sand streut und Eis beseitigt. Dies gilt
auch, wenn man im Urlaub ist oder zu den genannten Zeiten arbeitet.
Damit bei einsetzendem Tauwetter das Wasser schneller abfließen kann, bitte
auch Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freimachen. Den Schnee dem
Nachbarn zu überlassen oder auf die Fahrbahn zu schieben, ist keine Lösung.
Bei großen Schneemengen bitte einen Streifen von einem Meter räumen und
diesen Streifen mit abstumpfenden Mitteln streuen.
Sollten Sie Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten haben oder nicht
wissen, was Sie zum Beispiel als Hinterlieger beachten müssen, dann
wenden Sie sich gerne an das Bauamt des Marktes Feucht: Gabriele
Kaiser, Telefon 09128/ 9167-448, E-Mail: gabriele.kaiser@feucht.de.
Meldung zur Sportlerehrung in Feucht bis Freitag 16. Dezember 2022
Am Samstag, 11. Februar 2023, werden um 17.30 Uhr im Rahmen der
Sportpalette erfolgreiche Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften
durch den Markt Feucht geehrt.
Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften, die die Richtlinien zur Sportlerehrung
erfüllen, können dem Markt Feucht bis spätestens Freitag, 16. Dezember 2022
schriftlich gemeldet werden. Weitere Auskünfte erteilt gerne das Veranstaltungsbüro
des Marktes Feucht unter der Telefonnummer 09128/ 91 67 - 123.
Meldeformulare, Richtlinien und Datenschutzhinweise sind im Veranstaltungsbüro
des Marktes Feucht und auf www.feucht.de erhältlich.
Bürgerversammlungen in Moosbach
und Feucht
Die Bürgerversammlungen finden am Montag, 16. Januar 2023, um 19 Uhr in
der Reichswaldhalle Feucht und am Montag, 23. Januar 2023, um 19 Uhr in
der Bürgerhalle Moosbach statt.
Unsere Rabattaktion*: gültig bis 07.01.2023
50,-€
Ab einem
Einkaufswert von
200,- €
100,-€
Ab einem
Einkaufswert von
450,- €
90518 Altdorf |Schloßplatz 4 | Tel. 09187 - 2825 | 90537 Feucht | Hauptstr. 51
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* Gültig bei Brillenneukauf
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W ir bedanken uns
für das entgegengebrachte
Vertrauen und wünschen
allen ein frohes
Weihnachtsfest
und ein gesundes
2023.
Gsteinacher Straße 43 • 90537 Feucht
Tel. 0 91 28/1 43 18 • Fax 0 91 28/1 43 25
DEZEMBER 2022
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