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Reichswaldblatt - Dezember 2022

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AUS DEM FEUCHTER RATHAUS

Neubürgerempfang im Oktober

Rund 50 Neubürgerinnen und

-bürger wurden von Erstem

Bürgermeister Jörg Kotzur in der

Reichswaldhalle Feucht bei einem

Gläschen Sekt und Häppchen

begrüßt.

Mit aktuellen Informationen und bei

Gesprächen mit Politik und Verwaltung

wurde ihnen ihr neuer Wohnort

in lockerer Runde vorgestellt.

Wenn der Winter kommt…

Schippen, Streusalz oder Sand? Was müssen Mieter und Hauseigentümer

tun, wenn der erste Schnee fällt? Was ist zu beachten, wenn der Regen

zu Eisregen wird? Eine wichtige Info vorneweg: Die Gemeindeverwaltung

bittet im Hinblick auf Umwelt und Artenschutz, Streusalz nur bei

wirklich extremen Witterungsbedingungen zu verwenden.

Es dürfen im Grunde nur abstumpfende Mittel wie z.B. Splitt und Sand benutzt

werden. Der Markt Feucht hat hierfür Streugut-Behälter aufgestellt, um so die

Bürgerinnen und Bürger beim Winterdienst etwas zu unterstützen. Auftauende

Mittel wie Salz dürfen nur in Ausnahmefällen verwendet werden, zum Beispiel

an gefährlichen Stellen (Treppen, Rampen) oder bei Eisregen.

Wenn es geschneit hat, muss man werktags zwischen 7.00 und 21.00 Uhr

Schnee räumen, an Sonn- und Feiertagen zwischen 8.00 und 21.00 Uhr. Jeder

Eigentümer und ggf. Mieter muss in dieser Zeit die Wege im Winter frei halten

– indem er regelmäßig räumt, Splitt oder Sand streut und Eis beseitigt. Dies gilt

auch, wenn man im Urlaub ist oder zu den genannten Zeiten arbeitet.

Damit bei einsetzendem Tauwetter das Wasser schneller abfließen kann, bitte

auch Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freimachen. Den Schnee dem

Nachbarn zu überlassen oder auf die Fahrbahn zu schieben, ist keine Lösung.

Bei großen Schneemengen bitte einen Streifen von einem Meter räumen und

diesen Streifen mit abstumpfenden Mitteln streuen.

Sollten Sie Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten haben oder nicht

wissen, was Sie zum Beispiel als Hinterlieger beachten müssen, dann

wenden Sie sich gerne an das Bauamt des Marktes Feucht: Gabriele

Kaiser, Telefon 09128/ 9167-448, E-Mail: gabriele.kaiser@feucht.de.

Meldung zur Sportlerehrung in Feucht bis Freitag 16. Dezember 2022

Am Samstag, 11. Februar 2023, werden um 17.30 Uhr im Rahmen der

Sportpalette erfolgreiche Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften

durch den Markt Feucht geehrt.

Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften, die die Richtlinien zur Sportlerehrung

erfüllen, können dem Markt Feucht bis spätestens Freitag, 16. Dezember 2022

schriftlich gemeldet werden. Weitere Auskünfte erteilt gerne das Veranstaltungsbüro

des Marktes Feucht unter der Telefonnummer 09128/ 91 67 - 123.

Meldeformulare, Richtlinien und Datenschutzhinweise sind im Veranstaltungsbüro

des Marktes Feucht und auf www.feucht.de erhältlich.

Bürgerversammlungen in Moosbach

und Feucht

Die Bürgerversammlungen finden am Montag, 16. Januar 2023, um 19 Uhr in

der Reichswaldhalle Feucht und am Montag, 23. Januar 2023, um 19 Uhr in

der Bürgerhalle Moosbach statt.

Unsere Rabattaktion*: gültig bis 07.01.2023

50,-€

Ab einem

Einkaufswert von

200,- €

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90518 Altdorf |Schloßplatz 4 | Tel. 09187 - 2825 | 90537 Feucht | Hauptstr. 51

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W ir bedanken uns

für das entgegengebrachte

Vertrauen und wünschen

allen ein frohes

Weihnachtsfest

und ein gesundes

2023.

Gsteinacher Straße 43 • 90537 Feucht

Tel. 0 91 28/1 43 18 • Fax 0 91 28/1 43 25

DEZEMBER 2022

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