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Reichswaldblatt - Dezember 2022

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PARTEIEN

Klausurtagung von Fraktion und Vorstandschaft der CSU

Zur jährlichen Klausurtagung trafen sich Vorstandschaft und Fraktion

der Feuchter CSU in Neuhof an der Zenn. In einem arbeitsintensiven

Wochenende wurden kommunale Themen wie die Rathauserweiterung

und die beiden Museen sowie die innerparteiliche Arbeit im Hinblick

auf die Neuwahlen im Ortsverband im Frühjahr und die Landtagswahl

im Herbst erörtert.

Kommunalpolitisch bringt es Feucht nach Ansicht der Union nicht voran,

wenn anstehende Projekte wie Erweiterung und Verbindung von Rathaus

und Verwaltungsgebäude der Gemeindewerke, Erweiterung beider Museen,

Sailer-Areal, Reichswaldhalle, Schulen usw. ständig gegeneinander positioniert

werden. Fraktionsvorsitzender Oliver Siegl: „Nur eine eindeutige Priorisierung

und eine daraus folgende konsequente Realisierung führt hier zu Ergebnissen,

da ansonsten die Projekte - wie von einigen praktiziert - stets gegeneinander

aufgerechnet werden und damit letztlich keines davon verwirklicht wird.“ Daher

ist die längst überfällige Erweiterung des Verwaltungsgebäudes der Gemeindewerke

auch im Hinblick auf die dort fehlende Barrierefreiheit im Zusammenhang

mit der Zusammenführung der derzeit auf vier Standorte verteilte Verwaltung

des Rathauses als erstes zu verwirklichen. Die in den Raum gestellten Zahlen

dazu sind dahingehend zu relativieren, dass nicht unerhebliche Zuschüsse zu

erwarten sind und damit der Unterschied in der finanziellen Belastung zwischen

einer reinen Verbindung von Rathaus und Gemeindewerken und einer „großen

Lösung“ unter Einbeziehung des eben für genau diesen Zweck gekauften Metz-

Hauses geringer wird.

Dies sollte sich auch in den anstehenden Haushaltsberatungen widerspiegeln,

wo zudem viele freiwillige Leistungen auf dem Prüfstand stehen werden. Hier

ist eine Balance zwischen der sinnvollen Weiterentwicklung eines lebenswerten

Feuchts und finanzieller Solidität zu suchen.

Die Öffentlichkeitsarbeit will die CSU weiter vorantreiben. Neben Website und

gut angenommenem Facebook-Auftritt sind auch in der Zukunft Ortsbegehungen

und Bürgergespräche „Vor Ort“ geplant. Im Dezember wird die 101. Ausgabe

des Reichswaldechos im mittlerweile 43. Jahrgang an alle Haushalte in Feucht

und Moosbach verteilt – auch ein Beispiel von Kontinuität in der kommunalen

Arbeit der CSU.

Herbert Bauer

Photovoltaik und Solarthermie möglich machen

Die Satzung über die Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher

Anlagen und Werbeanlagen (Gestaltungssatzung) des Marktes Feucht

stammt vom 26.10.2010. Bei näherer Betrachtung stellt man fest, dass

hierbei nicht alles mehr zeitgemäß ist.

So ist etwa in §6 formuliert: (10) Technische Einrichtungen (z.B. Photovoltaikanlagen,

Sonnenkollektoren) sind nicht zulässig

- in unmittelbaren Bereichen von denkmalgeschützten Gebäuden, wenn sich

nach Überprüfung durch den Markt Feucht ergibt, dass dies das Denkmal oder

den öffentlichen Raum beeinträchtigt

- beim Tucherschloss, Pfinzingschloss und Zeidlerschloss und an den unmittelbar

angrenzenden Grundstücken

- wenn sie vom öffentlichen Raum einsehbar sind, an den Gebäuden, die sich

im definierten Bereich „schützenswerter Substanz“ (Hauptstraße und Teile der

Pfinzingstraße) befinden.

Gerade bei Anlagen der Photovoltaik oder Solarthermie z.B. in Nachbarschaft

der Schlösser (in Absprache mit dem Denkmalschutz) oder im Bereich „schützenswerter

Substanz“ ist nicht mehr vertretbar, dass hier solche Anlagen grundsätzlich

oder dann nicht errichtet werden dürfen, wenn sie vom öffentlichen

Bereich aus einsehbar sind.

Zum einen gibt es angesichts der massiv gestiegenen Stromkosten nachweisbare

wirtschaftliche Interessen der dortigen Eigentümer bzw. Gewerbetreibenden,

diese enormen Kostenbelastungen abfangen zu wollen. Zum anderen sollte

der Markt Feucht ein elementares Interesse daran haben, dass im Sinne der

Stärkung erneuerbarer Energien entsprechende Anlagen nicht untersagt werden.

Die CSU-Fraktion hat daher eine Überarbeitung der Gestaltungssatzung beantragt.

Bis zu einem endgültigen Inkrafttreten einer neuen Fassung ist es zu

ermöglichen, in Einzelfällen nach Prüfung durch den Markt Feucht und seiner

Gremien von den bislang geltenden generellen Verboten des §6 Absatz (10)

abzuweichen und Sondergenehmigungen zu erteilen. Damit könnte Interessierten

schon jetzt entgegengekommen werden.

Herbert Bauer

Ein frohes Weihnachtsfest und

ein gesundes und erfolgreiches

Jahr 2023 wünschen Ihnen

Konrad Rupprecht

Ortsvorsitzender

Altbürgermeister

Oliver Siegl

Fraktionsvorsitzender

Zweiter Bürgermeister

10

DEZEMBER 2022

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