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NK 02_2023-Schulenberg

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WWW.NETWORK-KARRIERE.COM 02.2023

4,75 €

EUROPAS GRÖSSTE WIRTSCHAFTSZEITUNG FÜR DEN DIREKTVERTRIEB

Initiative

Nebentätigkeit 20 23

ZKZ 66685

LOVE & MONEY

GEMEINSAM FINANZEN

ZUKUNFTSSICHER UND

ERFOLGREICH GESTALTEN

Im Interview:

Die Beziehungsinvestor*innen

Marielle & Mike Schäfer

Roland Förster:

Energetix Jahresauftakt 2023.

Dr. Johannes Fiala:

Rente künftig auf

Grundsicherungsniveau?

Vicki Sorg:

PM spendet

1,8 Mio. Euro für

Kinder-Patenschaften.

Sascha Winter:

proWIN Geschäftsführer

wechselt in den Aufsichtsrat.

www.seitz-mediengruppe.de

NETWORK-

KARRIERE

VERBINDET


16

BRANCHE

DOWNLINE VERKAUF

IM NETWORK MARKETING –

IST DAS ERLAUBT?

AdobeStock/© metamorworks

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Im Network Marketing haben die

Direktvermarkter die Möglichkeit,

ohne eigene größere Investitionen

in die Selbständigkeit zu starten

und sich ein dauerhaftes Zusatzoder

Haupteinkommen aufzubauen.

Bei seriösen Unternehmen der

Branche sind lediglich die Registrierung

und gegebenenfalls der

Erwerb einer kleineren Produktauswahl

erforderlich. Durch die

Registrierung schließen Networker

einen Vertriebsvertrag mit dem

Unternehmen und werden in die

Vertriebsstruktur platziert.

Als Networker kann man auf

zwei Ebenen „Geld verdienen“.

So ist es stets möglich und auch gewollt,

dass sie Produkte direkt an

Endkunden vermitteln oder als Reseller

weiterverkaufen. Hierfür erhalten

sie eine Direktverkaufsprovision

oder die Verkaufsmarge. Darüber

können Andere für den Vertrieb der

Waren des Unternehmens begeistert

werden. Die anwerbenden Networker,

auch Sponsoren genannt, erhalten

auf den Produktverkauf oder

die Warenvermittlung eines geworbenen

Vertriebspartners an Endkunden

eine entsprechende Tiefenoder

Strukturprovision. Je nach Vergütungsplan

kann man über mehrere

Ebenen eine Vertriebsstruktur

oder Downline „aufbauen“ und an

den Produktumsätzen hieraus partizipieren.

So stellt der Aufbau einer großen und

aktiven Vertriebsstruktur einen monetären

Wert dar, durch den Direktvermarkter

sich ein wiederkehrendes

monatliches Einkommen verdienen

können. Immer wieder ist in

den Branchen-Foren zu lesen, dass

Networker diese Downline bzw.

ihre Position im Vergütungsplan für

einen erheblichen Kaufpreis verkaufen

können.

Aber ist der Verkauf der Downline

überhaupt zulässig?

Für die Zulässigkeit des Verkaufs

der Downline muss ein Networker

einen gesetzlichen oder vertraglichen

Anspruch hieran haben, der

das Recht der Übertragung dieser

Position als Wirtschaftsgut erlaubt.

Gesetzlich ist erforderlich, dass die

Position im Vergütungsplan im Eigentum

der Networker steht oder

sonst ein eigentumsähnliches Recht

darstellt. Eben hier liegt der große

Irrglaube. Denn die Vertriebsstruktur

gehört nicht den Networkern, sondern

den Unternehmen. Der Vergütungsplan

in Verbindung mit der

Downline stellt lediglich eine Berechnungsschablone

für die Errechnung

der monatlichen Vergütung

der jeweiligen Vertriebspartner dar.

Auch ein verwertbares sonstiges

Nutzungsrecht an der Position im

Vergütungsplan lässt sich im Gesetz

nicht finden, so dass ein gesetzlicher

Anspruch nicht besteht.

Allerdings haben viele Network

Marketing Unternehmen erkannt,

dass das Heranwachsen der „Vertriebspartner-Position“

zu einem

vertraglichen Wirtschaftsgut zu einem

großen Motivationsschub zum

Ausbau dessen führt. Aus diesem

Grund finden sich in den meisten

Vertriebsverträgen bzw. in den Allgemeinen

Geschäftsbedingungen

oder den Unternehmensrichtlinien

der MLM-Unternehmen Regelungen

zu dem Verkauf oder der sonstigen

Übertragung der Vertriebsstruktur,

Vertriebspartnernummer

oder des Vertriebsvertrages auf

Dritte.

Die Ausgestaltung dessen ist allerdings

nicht einheitlich. Im Wesentlichen

gibt es folgende drei Vertragsregelungen

von Network Marketing

Unternehmen, ohne dass

hier eine vollständige Darstellung

aller Regelungen gewährt wird:

1. Einzelne Unternehmen schließen

vertraglich die Übertragbarkeit

der Position im Vergütungsplan

aus, so dass in diesem Fall für die

Vertriebspartner ein Verkauf nicht

möglich ist.

2. Eine Reihe von Direktvertriebsunternehmen

wiederum schließt

zwar die Übertragung der Vergütungsplanposition

für die durchschnittlichen

Vertriebspartner aus,

gewähren aber ihren Führungskräften

häufig nach Abschluss eines

Führungskräftezusatzvertrages

die Übertragung jener Position.

3. Die dritte Kategorie der Unternehmen

räumt den bei Ihnen angeschlossenen

Networkern per se

das Recht des Verkaufs ihrer Vertriebspartnernummer

ein.

Sofern der Verkauf für die Vertriebspartner

per se oder beschränkt

erlaubt wird, gibt es in den

meisten Vertriebsverträgen Regelungen

für die Übertragung der

Downline.

Die meisten Unternehmen stimmen

einer Übertragung nur zu, sofern der

Verkäufer zuvor eine Verkaufsanfrage

gestellt hat. Sofern die Unternehmen

die Zustimmung eines Verkaufs

in ihr eigenes Ermessen stellen,

ist diese Ermessensentscheidung

als echtes „Veto-Recht“ zu

verstehen und erlaubt es ihnen, den

Verkauf nach Gutdünken abzulehnen.

Häufig finden sich in den entsprechenden

Vertragsklauseln auch Regelungen

über den Vorbehalt eines

Vorkaufsrechts. Hierdurch sichern

sich die Network Marketing Unternehmen

dagegen ab, dass die Positionen

an unpassende Käufer veräußert

werden. Das Vorkaufsrecht ist in

der Regel an eine Frist gebunden,

die ab Eingang der Anfrage zu laufen

beginnt. Sofern ein Unternehmen

von dem Vorkaufsrecht innerhalb

dieser Frist, die zumeist zwischen

2 Wochen und einem Monat

liegt, keinen Gebrauch macht, ist ein

Verkauf an Dritte grundsätzlich

möglich.

Viele Vertragswerke enthalten darüber

hinaus besondere Bedingungen

für den Verkauf. So finden sich regel-

für den Verkauf einer Vergütungsplanposition

öffentlich, etwa

mäßig

Regelungen,

in Online-Foren zu werben.

wonach ein Verkauf der Position Zusammenfassend ist ein legaler

nicht an andere oder ehemalige, außerordentlich

gekündigte Vertriebs-

sofern die Veräußerung vertraglich

Verkauf der Downline nur zulässig,

partner des Unternehmens zulässig erlaubt ist. Vor einem Verkauf ist den

ist. Hierdurch wollen diese Unternehmen

einer nicht zulässigen Mehr-

vertraglichen Vertriebsregeln gründ-

Networkern daher anzuraten, ihre

fachpositionierung in einem Vergütungsplan

entgegenwirken oder vermierten

Vorgaben zu halten. Im

lich zu lesen und sich an die dort normeiden,

dass unliebsame ehemalige Zweifel sollte das Unternehmen vor

Vertriebspartner wieder für das Unternehmen

aktiv werden können. lungen informiert und zu der Zuläs-

der Aufnahme von Verkaufsverhand-

Öfters ist ein Verkauf zum Schutz des sigkeit einer Übertragung befragt

Unternehmens nur im ungekündigten

Zustand möglich oder auch dann nem Rücktritts- und/oder Scha-

werden. Andernfalls kann es zu ei-

nicht zulässig, wenn ein Verkäufer densersatzanspruch des Käufers

seinem Unternehmen noch Zahlungen

etwa aus Produktkäufen schulwerb

der Position feststellt, dass der

kommen, sofern jener nach dem Erdet

oder sonst zahlungsunfähig ist. Verkauf von dem Network Marketing

Auch finden sich in verschiedenen Unternehmen nicht gebilligt wird.

Network Marketing Vertriebsverträgen

Regelungen, die es verbieten, www.sbs-legal.de

Laura Novakovski

Rechtsanwältin, Spezialistin für IT-Recht und MLM-Vertragsrecht

Rechtsanwältin Novakovski studierte Rechtswissenschaften an

der Universität Hamburg. Nach der Ablegung des 1. Staatsexamens

leistete sie das Rechtsreferendariat am Kammergericht

Berlin ab, wobei sie Stationen am Landgericht Berlin sowie in

Los Angeles, USA absolvierte. Seit 2018 ist Rechtsanwältin

Novakovski für SBS Legal tätig.

Laura Novakovski arbeitet schwerpunktmäßig im Bereich des

IT-Rechts und des MLM-Vertragsrechts. Dabei berät sie vor

allem nationale und internationale Unternehmen, die im eCommerce

und Blockchain-Technologien (Kryptowährung) tätig

sind.

02.2023

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