NK 02_2023-Schulenberg
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WWW.NETWORK-KARRIERE.COM 02.2023
4,75 €
EUROPAS GRÖSSTE WIRTSCHAFTSZEITUNG FÜR DEN DIREKTVERTRIEB
Initiative
Nebentätigkeit 20 23
ZKZ 66685
LOVE & MONEY
GEMEINSAM FINANZEN
ZUKUNFTSSICHER UND
ERFOLGREICH GESTALTEN
Im Interview:
Die Beziehungsinvestor*innen
Marielle & Mike Schäfer
Roland Förster:
Energetix Jahresauftakt 2023.
Dr. Johannes Fiala:
Rente künftig auf
Grundsicherungsniveau?
Vicki Sorg:
PM spendet
1,8 Mio. Euro für
Kinder-Patenschaften.
Sascha Winter:
proWIN Geschäftsführer
wechselt in den Aufsichtsrat.
www.seitz-mediengruppe.de
NETWORK-
KARRIERE
VERBINDET
16
BRANCHE
DOWNLINE VERKAUF
IM NETWORK MARKETING –
IST DAS ERLAUBT?
AdobeStock/© metamorworks
AdobeStock/© SomYuZu
Im Network Marketing haben die
Direktvermarkter die Möglichkeit,
ohne eigene größere Investitionen
in die Selbständigkeit zu starten
und sich ein dauerhaftes Zusatzoder
Haupteinkommen aufzubauen.
Bei seriösen Unternehmen der
Branche sind lediglich die Registrierung
und gegebenenfalls der
Erwerb einer kleineren Produktauswahl
erforderlich. Durch die
Registrierung schließen Networker
einen Vertriebsvertrag mit dem
Unternehmen und werden in die
Vertriebsstruktur platziert.
Als Networker kann man auf
zwei Ebenen „Geld verdienen“.
So ist es stets möglich und auch gewollt,
dass sie Produkte direkt an
Endkunden vermitteln oder als Reseller
weiterverkaufen. Hierfür erhalten
sie eine Direktverkaufsprovision
oder die Verkaufsmarge. Darüber
können Andere für den Vertrieb der
Waren des Unternehmens begeistert
werden. Die anwerbenden Networker,
auch Sponsoren genannt, erhalten
auf den Produktverkauf oder
die Warenvermittlung eines geworbenen
Vertriebspartners an Endkunden
eine entsprechende Tiefenoder
Strukturprovision. Je nach Vergütungsplan
kann man über mehrere
Ebenen eine Vertriebsstruktur
oder Downline „aufbauen“ und an
den Produktumsätzen hieraus partizipieren.
So stellt der Aufbau einer großen und
aktiven Vertriebsstruktur einen monetären
Wert dar, durch den Direktvermarkter
sich ein wiederkehrendes
monatliches Einkommen verdienen
können. Immer wieder ist in
den Branchen-Foren zu lesen, dass
Networker diese Downline bzw.
ihre Position im Vergütungsplan für
einen erheblichen Kaufpreis verkaufen
können.
Aber ist der Verkauf der Downline
überhaupt zulässig?
Für die Zulässigkeit des Verkaufs
der Downline muss ein Networker
einen gesetzlichen oder vertraglichen
Anspruch hieran haben, der
das Recht der Übertragung dieser
Position als Wirtschaftsgut erlaubt.
Gesetzlich ist erforderlich, dass die
Position im Vergütungsplan im Eigentum
der Networker steht oder
sonst ein eigentumsähnliches Recht
darstellt. Eben hier liegt der große
Irrglaube. Denn die Vertriebsstruktur
gehört nicht den Networkern, sondern
den Unternehmen. Der Vergütungsplan
in Verbindung mit der
Downline stellt lediglich eine Berechnungsschablone
für die Errechnung
der monatlichen Vergütung
der jeweiligen Vertriebspartner dar.
Auch ein verwertbares sonstiges
Nutzungsrecht an der Position im
Vergütungsplan lässt sich im Gesetz
nicht finden, so dass ein gesetzlicher
Anspruch nicht besteht.
Allerdings haben viele Network
Marketing Unternehmen erkannt,
dass das Heranwachsen der „Vertriebspartner-Position“
zu einem
vertraglichen Wirtschaftsgut zu einem
großen Motivationsschub zum
Ausbau dessen führt. Aus diesem
Grund finden sich in den meisten
Vertriebsverträgen bzw. in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
oder den Unternehmensrichtlinien
der MLM-Unternehmen Regelungen
zu dem Verkauf oder der sonstigen
Übertragung der Vertriebsstruktur,
Vertriebspartnernummer
oder des Vertriebsvertrages auf
Dritte.
Die Ausgestaltung dessen ist allerdings
nicht einheitlich. Im Wesentlichen
gibt es folgende drei Vertragsregelungen
von Network Marketing
Unternehmen, ohne dass
hier eine vollständige Darstellung
aller Regelungen gewährt wird:
1. Einzelne Unternehmen schließen
vertraglich die Übertragbarkeit
der Position im Vergütungsplan
aus, so dass in diesem Fall für die
Vertriebspartner ein Verkauf nicht
möglich ist.
2. Eine Reihe von Direktvertriebsunternehmen
wiederum schließt
zwar die Übertragung der Vergütungsplanposition
für die durchschnittlichen
Vertriebspartner aus,
gewähren aber ihren Führungskräften
häufig nach Abschluss eines
Führungskräftezusatzvertrages
die Übertragung jener Position.
3. Die dritte Kategorie der Unternehmen
räumt den bei Ihnen angeschlossenen
Networkern per se
das Recht des Verkaufs ihrer Vertriebspartnernummer
ein.
Sofern der Verkauf für die Vertriebspartner
per se oder beschränkt
erlaubt wird, gibt es in den
meisten Vertriebsverträgen Regelungen
für die Übertragung der
Downline.
Die meisten Unternehmen stimmen
einer Übertragung nur zu, sofern der
Verkäufer zuvor eine Verkaufsanfrage
gestellt hat. Sofern die Unternehmen
die Zustimmung eines Verkaufs
in ihr eigenes Ermessen stellen,
ist diese Ermessensentscheidung
als echtes „Veto-Recht“ zu
verstehen und erlaubt es ihnen, den
Verkauf nach Gutdünken abzulehnen.
Häufig finden sich in den entsprechenden
Vertragsklauseln auch Regelungen
über den Vorbehalt eines
Vorkaufsrechts. Hierdurch sichern
sich die Network Marketing Unternehmen
dagegen ab, dass die Positionen
an unpassende Käufer veräußert
werden. Das Vorkaufsrecht ist in
der Regel an eine Frist gebunden,
die ab Eingang der Anfrage zu laufen
beginnt. Sofern ein Unternehmen
von dem Vorkaufsrecht innerhalb
dieser Frist, die zumeist zwischen
2 Wochen und einem Monat
liegt, keinen Gebrauch macht, ist ein
Verkauf an Dritte grundsätzlich
möglich.
Viele Vertragswerke enthalten darüber
hinaus besondere Bedingungen
für den Verkauf. So finden sich regel-
für den Verkauf einer Vergütungsplanposition
öffentlich, etwa
mäßig
Regelungen,
in Online-Foren zu werben.
wonach ein Verkauf der Position Zusammenfassend ist ein legaler
nicht an andere oder ehemalige, außerordentlich
gekündigte Vertriebs-
sofern die Veräußerung vertraglich
Verkauf der Downline nur zulässig,
partner des Unternehmens zulässig erlaubt ist. Vor einem Verkauf ist den
ist. Hierdurch wollen diese Unternehmen
einer nicht zulässigen Mehr-
vertraglichen Vertriebsregeln gründ-
Networkern daher anzuraten, ihre
fachpositionierung in einem Vergütungsplan
entgegenwirken oder vermierten
Vorgaben zu halten. Im
lich zu lesen und sich an die dort normeiden,
dass unliebsame ehemalige Zweifel sollte das Unternehmen vor
Vertriebspartner wieder für das Unternehmen
aktiv werden können. lungen informiert und zu der Zuläs-
der Aufnahme von Verkaufsverhand-
Öfters ist ein Verkauf zum Schutz des sigkeit einer Übertragung befragt
Unternehmens nur im ungekündigten
Zustand möglich oder auch dann nem Rücktritts- und/oder Scha-
werden. Andernfalls kann es zu ei-
nicht zulässig, wenn ein Verkäufer densersatzanspruch des Käufers
seinem Unternehmen noch Zahlungen
etwa aus Produktkäufen schulwerb
der Position feststellt, dass der
kommen, sofern jener nach dem Erdet
oder sonst zahlungsunfähig ist. Verkauf von dem Network Marketing
Auch finden sich in verschiedenen Unternehmen nicht gebilligt wird.
Network Marketing Vertriebsverträgen
Regelungen, die es verbieten, www.sbs-legal.de
Laura Novakovski
Rechtsanwältin, Spezialistin für IT-Recht und MLM-Vertragsrecht
Rechtsanwältin Novakovski studierte Rechtswissenschaften an
der Universität Hamburg. Nach der Ablegung des 1. Staatsexamens
leistete sie das Rechtsreferendariat am Kammergericht
Berlin ab, wobei sie Stationen am Landgericht Berlin sowie in
Los Angeles, USA absolvierte. Seit 2018 ist Rechtsanwältin
Novakovski für SBS Legal tätig.
Laura Novakovski arbeitet schwerpunktmäßig im Bereich des
IT-Rechts und des MLM-Vertragsrechts. Dabei berät sie vor
allem nationale und internationale Unternehmen, die im eCommerce
und Blockchain-Technologien (Kryptowährung) tätig
sind.
02.2023
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