Niederschrift - Stadt Kaiserslautern
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Maßnahmen nach dem Landesstraßengesetz Widmung der Verkehrsanlage<br />
Ludwigshafener Straße und Aufstufung eines Teilstückes der Langenbergstraße<br />
zur Kreisstraße 13<br />
- Vorlagen Nr. 0791/2010 –<br />
Ratsmitglied Flockerzie bittet um Überprüfung, ob in der Langenbergstraße Maßnahmen<br />
zur Geschwindigkeitsreduzierung eingerichtet werden können,<br />
Oberbürgermeister Dr. Weichel sagt Überprüfung zu.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, die nachstehend aufgeführte Verkehrsanlage Ludwigshafener<br />
Straße in der Gemarkung <strong>Kaiserslautern</strong> gemäß § 36 Landesstraßengesetz<br />
(LStrG) in der genannten Funktion gemäß § 3 Abs. 2 LStrG dem öffentlichen Verkehr<br />
zu widmen.<br />
Gleichzeitig wird das nachstehende Teilstück der Verkehrsanlage Langenbergstraße<br />
gemäß § 38 LStrG mit Wirkung zum 01.02.2011 zur Kreisstraße 13 aufgestuft:<br />
1. Widmung der Ludwigshafener Straße zur Kreisstraße 13 von der Abzweigung<br />
Langenbergstraße bis zur Mannheimer Straße (B 37), Fl. Nr. 4144/8, 3973/202,<br />
3832/62, 3832/52, 3832/28, 3834/44, 3832/53, 3825/6<br />
2. Aufstufung eines Teilstücks der Langenbergstraße zur Kreisstraße 13 mit Wirkung<br />
zum 01.02.2011 von Netzknoten 6512080 ab Station 0,000 nach Netzknoten<br />
6512081 bis Station 0,090, Länge der Aufstufungsstrecke: 0,090 km<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig zugestimmt<br />
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15. Naturhaushaltsplan 2011<br />
- Vorlagen Nr. 0780/2010 –<br />
Ratsmitglied Feth fragt nach der Höhe der Kosten für die Erstellung des Naturhaushaltsplanes.<br />
Oberbürgermeister Dr. Weichel sagt Überprüfung und Beantwortung zu.